Hallo Hans!
Herzlich willkommen!
Wie bei vielen Anderen vor Dir lese ich zwar, dass Du "Deine Vergangenheit aufräumst" - doch was bedeutet das?
Momentan konzentrierst Du Dich auf die finanziellen Aspekte, da sie nun mal zunächst die größte Not darstellen.
Glaube bitte nicht, dass dies eine Belehrung sein soll, sondern ein gut gemeinter Rat:
Suche Dir bitte Hilfe vor Ort - in SHG und/oder Beratungsstelle.
Wer in solcher Höhe online gespielt hat, der hat ein Problem!
Dieses löst sich nicht durch die Rückbuchungen!
Da heisst es dieses Problem genau so gut und engagiert anzugehen, wie das Thema Chargeback - wenn nicht sogar mehr.
Also - nun zu Deinen Fragen:
- Hat das schon mal bei jemanden tatsächlich funktioniert ?
Generell? Aber natürlich! Jedoch hängt es immer vom Einzelfall ab, weswegen Dir meine Aussage nicht wirklich hilft.
- hat das schon bei jemanden ohne Anwalt und ohne Klage geschafft ? Es geht bei mir um Summen von ca. 68.000,- €
Auch hier gibt es ein allgemeines "ja" mit einem "aber" versehen, wie in der ersten Antwort.
Ich empfehle Dir aber dringend einen Anwalt einzuschalten - wir hier sind Laien - sie sind die Profis!
Du kannst versuchen Prozesskostenhilfe etc, zu erhalten - eine ausführliche Rescherche der Rechtslage rund um das unerlaubte Glückspiel ist im Vorfeld m.E. unerlässlich, weil für Dich förderlich.
- Ich habe mit Kreditkarten eingezahlt => Hier ist meine Bank diejenige, an die ich die Forderung stellen muss, korrekt ?
Es gibt hier mehrere Konstellationen.
So kann Deine Bank der Emittent der Kreditkarten sein - häufig - aber auch nicht immer - werden die Chargebacks akzeptiert.
Bucht ein externes Kreditkartenunternehmen von Deinem Giro-Konto ab, so sträuben sich die Kreditkartenunternehmen.
Hier gibt es erst ein einziges erstinstanzliches Urteil aus München - welches das Kreditkartenunternehmen selbstredend verloren hat.
Die Gesetzeslage ist m.E. nämlich eindeutig.
Doch sie gehen mit Dir zunächst bis vor das Gericht und versuchen alles, um Dich umzustimmen oder sich zu vergleichen.
- Ich habe per Sofortüberweisung eingezahlt => an wen ist hier der Anspruch zu richten ? An die Sofort GmbH ? An die empfangende Bank (die ebenfalls eine deutsche ist), oder auch an meine Hausbank ?
Hier warten wir gespannt auf ein erstinstanzliches Urteil, für welches ein User des Forums kämpft.
Rücke bitte Deine Spielsucht nicht in den Hinter- sondern in den Vordergrund.
Ich habe nichts davon Dir das zu schreiben - Du bist der Einzige, der davon profitziert, wenn Du Deine Spielsucht zum Stillstand bringst.