Hallo Hexchen,
im Prinzip haben wir es hier mit zwei verschiedenen Konstellationen zu tun. Vermutlich bringt dich dich Vermengung durcheinander. Ich versuche es mal ganz unjuristisch zu erklären.
Dein Fall ist nicht die Konstellation die Nutellas Urteil und in Folge auch er selbst beschreibt. (Entschuldigung Nutella ist nicht gegen dich gerichtet, sondern dient nur der Entwirrung.)
Bleibt also das von Olli zitierte Urteil des EuGH, weil dort die "Zahlungsdienstrichtlinie" ausgelegt wird. Da du die Urteile nicht verstanden hast, vorab mal folgendes für das Grundverständnis.
Generell hat jeder demokratisch organisierte Nationalstaat seine eigene Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive, i.d.R. Behörden) und Gerichtsbarkeit (Judikative). Diese Struktur nennt man kurz Gewaltenteilung.
Mit der Gründung der Europäischen Union wurde ein über die Nationalstaaten hinweggehendes System geschaffen, der sog. europäische Binnenmarkt. Dieser Binnmarkt ist durch vier Freizügigkeiten gekennzeichnet; freier Personenverkehr, Warenverkehrsfreiheit, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr.
Das Problem bestand nun darin, das dieser Binnenmarkt natürlich bestimmten Regeln unterworfen sein muss, um einen reibunslosen Ablauf zu ermöglichen. Dies ist aber nicht möglich, da wir zwar eine Wirtschaftunion haben, aber keine politische Union. Folglich besitzt die EU keine Gesetzgebungskompetenz, um die notwendigen Regelungen zu erlassen. Ferner waren die Staaten auch nicht bereit zumindest für diesen Bereich ihre Gesetzgebungskompetenzen an die EU abzugeben.
Die Lösung besteht nun darin, dass man sich in den europäischen Verträgen darauf geeinigt hat, die verschiedenen Gesetzgebungen der Nationalstaaten anzupassen ( zu harmonisieren), um den Binnenmarkt funktionsfähig zu machen. Das Mittel der wahl sind sog. Harmonisierungsrichtlinien. Es wird also auf europäischer Ebene einheitlich festgelegt, was geregelt werden muss und letztlich in einer Richtlinie niedergeschrieben. Ebenfalls in den Verträgen zur EU haben sich die Mitgliedsstaaten nun verpflichten, diese Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, d.h. ihre nationalen Regelungen umzuschreiben oder überhaupt erstmal zu schaffen. Juristen nenen das "transformieren". Die daraus enstehenden Gesetze heißen daher Transformationsgesetze. Zuständig sind jeweils die nationalen Parlament, bei uns also der Bundestag und ggf. der Bundesrat.
Gelingt das in allen Mitgliedsstaaten, haben wir also ein Vielzahl von nationalen Gesetzen, die durch die Nationalstaaten erlassen wurden, aber alle das gleiche regeln. Die Gesetzgebung für diesen bestimmten Bereich ist nunmehr harmonisiert, unterliegt aber der nationalen Gerichtsbarkeit.
Sollte es nun zu Unklarheiten bei der Auslegung dieser Gesetze durch nationale Gerichte kommen, wird der europäische Gerichtshof angerufen, da die Gestze ja auf europäischen Richtlinien beruhen. Der EuGH legt nun die Richtlinie !!! aus, was wiederum bei der Auslegung der nationalen Gesetze durch nationale Gerichte berücksichtigt werden muss, um die Harmonisierung nicht zu gefährden.
Das deutsche Transformationsgesetz "Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG)" vom 25. Juni 2009, muss also im Sinne der Richtlinie ausgelegt werden. Und genau darum geht es in dem von Olli zitierten Urteil. Genauer gesagt geht es darum, ob der Betrieb multifunktionaler Terminals, an denen in Spielhallen Bargeld abgehoben werden kann, nach der Richtlinie und damit auch nach dem ZAG möglich ist oder nicht. Sollte es nicht möglich sein würde das deutsche Strafgericht (hier Amtsgericht Nürtingen) das zu berücksichtigen haben und klären müssen, ob durch dieses Verhalten ein Straftatbestand durch den Beklagten erfüllt wurde.
Uns hier interessiert nun nicht, ob ein Straftatbesstand erfüllt wurde, sondern allein die Frage, ob es nach der Richtlinie möglich ist multifunktionale Terminals in Spielhallen zu betreiben, wenn an diesen Bargeld abgehoben werden kann. Sollte das nämlich nicht der Fall sein, müsste man weiter prüfen, ob damit ein Verstoß gegen deutsche zivilrechtliche Vorschriften bzw. verwaltungsrechtliche Vorschriften, möglicherweise sogar direkt gegen das ZAG gegeben sind. Aber selbst wenn so ein Verstoß vorliegt, müsste die Rechtsfolge darauf abzielen, das du das Geld herausverlangen kannst.
Deine Vorstellung (und die einiger Anderer) scheint ja nun zu sein, dass es nicht sein kann, dass ein Spielhallenbetreiber solche Terminals oder auch Handgeräte aufstellt bzw. aufstellen lässt, sondern gegen irgendein Gesetz verstößt und die Rechtsfolge daraus, die Rückabwicklung des Geschäftes ist.
Mir persönlich ist ein solches Gesetz nicht bekannt, insbesondere führt das ZAG i.V.m. der Dienstleistungsrichtlinie nicht zu diesem Ergebnis. Die Richtlinie verbietet nämlich nicht generell die Existenz solcher Terminals in Spieleinrichtungen, sondern das Aufstellen ohne Erlaubnis !!!! Also führt die eigentliche Tatsache das ein Spielhallenbetreiber solche Terminals bzw. Handgeräte in deinen Einrichtungen zu stehen hat (=Vorstellung vieler Menschen) nicht zu einem Verstoß.
Vielmehr müsste er auch als Zahlungsanbieter bzw. Zahlungsinstitut ohne Erlaubnis auftreten. . Im zitierten Urteil war das nicht der Fall. Du müsstest also prüfen oder prüfen lassen, wie es sich in deinem speziellen Fall verhält. Wir hier können, dürfen und wollen das nicht. Da ich aber vermute, dass die realen Gegebenheiten so sind wie in dem zitierten Urteil des EuGH, hast du sicherlich kaum Aussichten, das Geld zurückzubekommen.
Ob es dir nun gefällt oder nicht, egal ob du süchtig bist oder nicht, egal ob du es verstehst oder nicht; du bist hier in einem Spielsuchtforum. Daher auch von mir der Hinweis, überprüfe in jedem Falle dein Spielverhalten und überlege einfach mal, was das Glücksspiel für deine Gesundheit bedeutet oder bedeuten kann und ein Beenden des Glücksspiels generell sinnvoll wäre. Selbst wenn du völlig gesund bist, finanzierst du mit deinen Einsätzen zumeist zweifelhafte bis z.T. kriminelle Subjekte, die ganz gerne und gut von der Krankheit "pathologisches Glücksspiel" leben.
MfG
Robert