Auch bei mir geht es um das leidige Thema Chargeback und PayPal. Ich habe mich jedoch dazu entschieden, gleich zu Beginn einen Anwalt einzuschalten. Ich hoffe, das ist die richtige Entscheidung, da ja hier in vielen Fällen gesagt wird, dass man das Ganze durchaus selbst in die Hand nehmen kann.
Meine Frage ist nun, sobald es mit dem Schriftverkehr losgeht (PayPal, Inkasso usw), wird der Schriftverkehr dann immer mit meinem Anwalt erfolgen, also muss sich das Inkassounternehmen an diesen wenden, oder schreiben diese mir und ich muss es an den Anwalt weiterleiten?
Sorry, wenn ich so blöd frage, aber in über 40 Jahren war ich noch nie in der Situation einen Anwalt einzuschalten, gescheige denn eine Inkasso-Schreiben erhalten zu müssen.
Am liebsten würde ich direkt den Anwalt fragen, aber der ist leider noch bis Ende kommender Woche im Urlaub. :-) Von daher erhoffe ich mir, dass hier jemand ggf. seine Erfahrung mit mir teilen kann.
Danke Euch!