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Und los geht es!

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Und los geht es!
« am: 24 Juli 2018, 09:31:33 »
Hallo zusammen,

ich bin hier seit gut zwei Woche aufmerksamer Mitleser und muss wirklich sagen, dass mir das Forum schon jetzt ein großes Stück auf dem Weg "zurück in das normale Leben geholfen" hat. Dafür danke ich allen Beteiligten wirklich sehr!

Auch bei mir handelt es sich um das leidige Thema Chargebacks über Paypal. Diese habe ich bereits durchgeführt und stehe auch bereits mit RA Lenné in Verbindung. Bezüglich des konkretes Ablaufs habe ich hier aktuell also erstmal keine Fragen.

Was mich jedoch interessiert und ich hoffe wirklich, dass mir hier einer von Euch durch seine Erfahrung weiterhelfen kann bzw. erste Ansatzpunkte hat. Mir ist bewusst, dass dieses Forum in keinster Form eine Rechtsberatung darstellt :-)!

1. Ist das Online-Glückspiel in D tatsächlich aktuell illegal? Versteht mich nicht falsch, aber genauso wie ich hier in dem Formum oft diese Aussage lese, höre ich in anderen Foren wiederrum dass es einen Unterschied gibt, ob das Casino eine EU-Lizenz oder SH-Lizenz inne hat. Ich selbst lebe in Baden-Württemberg und wenn ich die meisten Beiträge hier lese, komme ich zu dem Ergebnis, dass es völlig egal ist, welche Lizenz die Casino-Bude hat, das Spiel ist hier illegal. Seht ihr das auch so, oder gibt es tatsächlich Ausnahmen wie BWin, CasinoClub, Tipico, PokerStars und Co, die ja als "Marktführer" und durchaus als seriös bezeichnet werden können. Ich spreche natürlich ausschließlich vom Glücksspiel (BJ oder Roulette) und nicht von Poker oder Spielwetten.

2. Eine weitere Frage, die mir unter den Finger brennt: Es ist ja recht problemlos möglich seine PayPal Einsätze der letzten 8 Wochen direkt aus dem Online-Banking heraus zu widerrufen. Wenn ich es richtig verstehe, KANN die Bank auch Latschriften an PayPal, die bis zu 13 Monate her sind zurückrufen (auch wenn ein SEPA-Mandat bestand). Hier wäre natürlich das direkte Gespräch mit der Bank anzustreben, da es, wenn ich es richtig verstanden habe, beantragt werden muss. In einem anderen Beitrag hatte ich gelesen, dass ein Spieler aufgrund der Tatsache, dass er dies beantragt hat, eine Kündigung seitens der Bank erhalten hat, was mir einfach nicht einleuchtet. Klar kann die Bank das ablehnen, aber aus welchem Grund sollte sie Ihrem Kunden deshalb kündigen? Wie seht ihr das?

3. Und zu guter Letzt eine Frage nochmal zum direkten Inkasso-Verfahren über PayPal. Soweit ich das verstanden habe geht zu erst alles per Mail, dann per Anrufen, dann per Post. Kommen denn da irgendwann auch mal Geldeintreiber vorbei und klopfen an der Haustür? Habt Ihr so etwas schonmal mitbekommen?

4. Und hier noch eine rein persönlich Frage an Ilona. Besteht die Möglichkeit Euch als Unternehmen bei Eurer tollen und wichtigen Arbeit zu unterstützen? Entweder durch Spenden oder auch durch Reichweite und Kontakte?

Ich freue mich wirklich sehr auf Eure Einschätzung! Vielen Dank!
 

*

Offline Olli

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Re: Und los geht es!
« Antwort #1 am: 24 Juli 2018, 11:26:52 »
Hi Sansibar!

Herzlich willkommen!

zu 1)
Schicke mir bitte Deine EMail-Adresse als PN und ich übersende Dir eine kleine Präsentation von mir.

zu 2)
Dies ist sicher immer vom Einzelfall abhängig.
Mir selbst ist noch nicht unter gekommen, dass seitens einer Bank - in einer Verknüpfung zu PP - eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Der Bank entsteht kein Schaden.
Allerdings könnten durchaus in den AGB, ähnlich wie bei PP, Bedingungen dergestalt formuliert sein.

zu 3)
Auch dies ist mir noch nicht zugetragen worden.
Allerding sollten Deine zügig aufzusetzenden Schriftsätze dies auch verhindern.
Wer weiss, dass der "Schuldner" um die Illegalität weiss, der wird die Kosten für solche Aktionen scheuen.

zu 4)
http://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55

zu 5)
Ja, es ist immer sinnvoll, sich um die eigene Gesundheit zu kümmern.
Da kann man mal mit dem Hausarzt reden, eine SHG aufsuchen oder eine Beratungsstelle.
 ;D
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Und los geht es!
« Antwort #2 am: 24 Juli 2018, 11:56:53 »
Hi Olli,

herzlichen Dank für Dein schnelles Feedback!

Eines erschrickt mich jetzt etwas! Gerade was die Zügigkeit meines Schriftstückes angeht! Hier teilte mir der zuständige Anwalt mit, dass er es erst für nötig hält zu schreiben, sobald PayPal seine Forderung per E-Mail deutlich kommuniziert hat. Die letzte Mail war nur eine Mail von Paypal, dass etwas mit meinem Konto nicht stimmt und ich mich doch einloggen soll blabla! Daraufhin erhielt ich eine Mail von dem Casino, dass Zahlungen scheinbar zurückgebucht wurden (was mich doch etwas verwundert hat, da PayPal ja immer behauptet, dass Sie das Geld schon vorgeschossen haben). Nun folgen seit gestern Anrufe von PayPal, die ich bisher nicht angenommen habe bzw. bereits gesperrt haben. Aber es ist noch keine Nachricht seitens PayPal gekommen mit der konkreten Forderung des Betrages X bis zum Zeitpunkt X.

Sobald ich diese habe, soll ich Sie an die Kanzlei senden und diese setzt dann umgehend das Schreiben auf. Im Gegensatz zu manch anderen (verständlicherweise), möchte ich das nicht auf eigene Faust machen, sondern habe gleich den Anwalt beauftragt.

Denkst Du, ich soll trotzdem vorab schonmal etwas an PayPal senden, auch wenn der Anwalt meint es erst nach einer Mail mit der konkreten Forderung zu tun?

Danke für Dein Feedback, natürlich auch für die Beantwortung der anderen Fragen. Was Deinen Punkt zu Nr. 5 angeht: Hier habe ich mir schon umfassende Hilfe gesucht und genau den Weg angenommen, den Du hier beschreibst!

Mein Mail schicke ich Dir gleich im Anschluß per PN!

Danke Dir und viele Grüße!

Re: Und los geht es!
« Antwort #3 am: 24 Juli 2018, 12:04:48 »
Hi Olli,

sorry, wenn ich Dich nochmal belästige!

Nochmal zu meiner Frage 2!

Kannst Du mir sagen, warum denn dann in den meisten Beiträgen in erster Linie von den Lastschriften der letzten 8 Wochen gesprochen wird? Nur, um den Weg zur Bank bzw. das unangenehme Gespräch mit dem Bankberater zu vermeiden? Ich kann mir kaum vorstellen, dass meine Bank den Widerruf ablehnen würde, wenn ich in diesem Zusammenhang das illegale Glücksspiel erwähnen. Denke ganz im Gegenteil, sie werden sehr froh sein, dass ich mich diesem Thema und vorallem meiner Genesung endlich annehme.

Ich dachte immer, dass der Bank dadurch ein Schaden entstünde, da sie mir vielleicht erstmal die Rücklastschrfiten gutschreiben und parallel diese selbst von PayPal auf anderem Wege z.B. per Klage oder wie auch immer zurückholen müsste! Ich muss jedoch explizit betonen, dass PayPal eine Einzugsermächtung von mir hatte, die ich aber nach meinem Cashbak vergangene Woche gelöscht habe.

Wie ist hier Deine Sichtweise?

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Offline Olli

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Re: Und los geht es!
« Antwort #4 am: 24 Juli 2018, 13:05:27 »
Hi!

Da wir hier allesamt keine Anwälte sind, würde ich lieber immer auf meinen Anwalt hören.

Ich vermute, dass er auf die "Forderungsbeitreibung" seitens PP wartet.
Ohne diese hättest Du rein rechtlich gesehen überhaupt keinen Anlass etwas zu schreiben.
Vielleicht sogar könnte ein Schreiben im Vorfeld nicht als Antwort auf die Forderungsbeitreibung angesehen werden? Keine Ahnung ...

Bitte Antworte auf keinen Fall auf die OC-Mails.
Gemäß § 762 BGB haben sie keinen Anspruch auf die Zahlungen.
Solltest Du an sie bezahlen, hast Du auch keinen Anspruch auf Rückzahlung.

Lastschriften können innerhalb 8 Wochen ohne Angabe von Gründen erfolgen - innerhalb 13 Monate mit Angabe von Gründen (Zahlungsdiensterichtlinie, von der in den AGB abgewichen werden kann).
Wie ich hier festgestellt habe, wissen die Wenigsten von der 13-Monatsfrist.

Zitat
Ich kann mir kaum vorstellen, dass meine Bank den Widerruf ablehnen würde, wenn ich in diesem Zusammenhang das illegale Glücksspiel erwähnen. Denke ganz im Gegenteil, sie werden sehr froh sein, dass ich mich diesem Thema und vorallem meiner Genesung endlich annehme

Die Bank darf gar nicht die Rückbuchung ablehnen! Sie macht sich ansonsten der Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit unerlaubtem Glückspiel schuldig!
Gerade wenn Du z.B. einen Hausbaukredit bei der Bank auch hast, werden sie sicherlich froh sein, wenn Du Dich um Deine Genesung kümmerst! :)

Ja, in der Konstellation Giro-Konto verknüpft mit PP-Konto ist es der Bank relativ egal. Sie buchen lediglich das Geld von PP zurück und haben somit keinen Schaden.
Auch PP übrigens bucht das Geld von den OCs zurück - und hat auch keinen Schaden!

Zu Punkt 5: Super!  ;D
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Und los geht es!
« Antwort #5 am: 24 Juli 2018, 14:45:10 »
Zunächstmal herzlichen Dank für die Präsentation, die Du mir per Mail geschrieben hast! Wahnsinn, wie intensiv Ihr Euch mit dem Thema auseinandersetz und leidtragenden versucht zu helfen!

Darf ich auf Dein letztes Feedback nochmal kurz nachhaken:

1. Warum heißt es dann überall, dass Cashbacks von der Kreditkarte (VISA oder Master) oder von Anbietern wie Sofortüberweisung viel schwer durchzusetzen bzw. unmöglich sind, wenn doch die Bank sich im Fall eine nicht-Rückbuchung strafbar machen könnte? Oder kann eine Bank eine Lastschrift einfach zurückholen (rein technisch) und eine Überweisung, die ich ja selbst durchgeführt habe, eben technisch nicht?

Die rechtliche Situation ist ja (zumindest hier und vielen anderen Foren) ziemlich klar geregelt. Es ist schlichtweg illegal im OC zu spielen, und an den Transfers mitzuwirken, wenn Du außerhalb von SH gespielt hast.

*

Offline Olli

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Re: Und los geht es!
« Antwort #6 am: 24 Juli 2018, 15:52:05 »
Hi!

Das wirst Du in Teil II der Präsentation erfahren ...  ;D

Genau hier tue ich mich aber gerade schwer es selbst zu verstehen.

Die Zahlungsdiensterichtlinie baut auf das BGB auf und ergänzt es.

Es sind nur 2 Rückbuchungsgründe erlaubt ... und darunter fällt eben nicht das unerlaubte Glückspiel.

Die Kreditkartenfirmen pochen auf die Richtlinie, die auch als Gesetz anerkannt ist.

Im Grunde warten wir alle darauf, dass jemand bis in die höchstrichterliche Instanz klagt.
Doch zumeist wird sich irgendwann dann verglichen ...

Wie gesagt, ich habe noch nicht die Komplexität des Themas verstanden.
Wenn Du magst, dann kannst Du Dich ja mal damit beschäftigen ...
Und mich daran teilhaben lassen ...
Gute 24 h
Olaf


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Re: Und los geht es!
« Antwort #7 am: 24 Juli 2018, 16:10:53 »
Hi!

eine gute Idee. Vielleicht sogar ein Ansatz für eine Therapie, denn ich merke sehr gut, je mehr ich mich mit dieser Materie beschäftige, umso weniger Lust habe ich auf das zocken. Bin im Übrigen schon 3 Wochen spielfrei und plane fest es für immer zu bleben :-)!

Zurück zum Thema:

Also siehst Du bei dem Rückholen von PayPal-Zahlungen bis zu 13 Monaten "keine" Probleme, vorausgesetzt die Bank spielt mit.

Aber bei zurückholen von Kreditkartenzahlungen und zum Beispiel Überweisungen über Anbieter wie Sofortüberweisung.de durchaus, da hier die entsprechende Möglichkeit eine Angabe von Gründen fehlt? Die aktuell möglichen Gründe sind ja "Nicht authorisiert" und "Unrechtmäßig abgebucht", oder?

Weißt Du denn, ob z.B. schonmal jemand gegen Unternehmen wie die Sofort GmbH geklagt hat, da die ja ganz offensichtlich (zumindest war es bis vor wenigen Monaten so, keine Ahnung ob die da noch dabei sind) mit OCs "zusammengearbeitet" haben - zumindest in der Form, dass die Zahlungsmöglichkeit angeboten und genutzt werden konnte?

Vielleicht wäre es zu beginn einmal interessant diese Frage bei "Frag-einen-Anwalt.de" zu stellen, um hier eine erste Einschätzung zu erhalten. Was denkst Du?

In meinem Bekanntenkreis habe ich persönlich leider keinen Anwalt für Bankenrecht :-)

*

Offline Olli

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Re: Und los geht es!
« Antwort #8 am: 24 Juli 2018, 16:57:30 »
Hi!

Zitat
In meinem Bekanntenkreis habe ich persönlich leider keinen Anwalt für Bankenrecht :-)

Da sage ich nur ... "Frag-Deinen-Anwalt.de" ...  ;D
Herr RA Guido Lenné ist Anwalt für Bankenrecht!
Leider war auf dem kürzlichen Seminar der Landeskoordinierungsstelle Glückspielsucht NRW, welches er z.T. gehalten hat, nicht genug Zeit das zu vertiefen.

Zitat
je mehr ich mich mit dieser Materie beschäftige, umso weniger Lust habe ich auf das zocken

So mache ich das seit 12 Jahren ...  ;)
Es gibt so unwahrscheinlich viele Themen rund um das "Glückspielwesen" ... und auch rund um die eigene Person.
So grob Anfang Dezember findet wieder die Jahrestagung von fags statt ... da gibt es an 2 Tagen viel Input.
Vielleicht treffen wir uns ja mal dort?

Zitat
Also siehst Du bei dem Rückholen von PayPal-Zahlungen bis zu 13 Monaten "keine" Probleme, vorausgesetzt die Bank spielt mit.

Im Großen und Ganzen ... ja! Teufelszeug kann dazu bestimmt noch etwas sagen aus seiner Erfahrung.

Zitat
Weißt Du denn, ob z.B. schonmal jemand gegen Unternehmen wie die Sofort GmbH geklagt hat

http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3056.0.html

Die Klage läuft ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Und los geht es!
« Antwort #9 am: 17 August 2018, 20:08:00 »
Hallo Olli,

deine Antworten auf die Fragen die SANSIBAR gestellt hat, würden mich auch interessieren. Ich hätte ähnliche Fragen gestellt. Bei mir ist das Probelm, dass ich fast alle Zahlungen per SOFORTÜBERWEISUNG durchgeführt habe und somit kaum Chancen auf die Rückerstattung der Beträge habe. Genauso wichitig ist aber, dass ich meine Spielsucht bekämpfe. Trotzdem würde es mich freuen, wenn du die Antworten auch an mich senden kannst.
Danke

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Offline Olli

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Re: Und los geht es!
« Antwort #10 am: 17 August 2018, 21:39:17 »
Hi Schnucki!

Wie gesagt gibt es leider bezüglich der Sofort.GmbH noch keine rechtskräftigen Urteile.
Von daher kann ich Dir nur nahe legen den Klageweg zu beschreiten.
Dies jedoch nur, wenn Du auch gefestigt genug für diesen Nervenkrieg bist.

Vielleicht erzählst Du ja erst einmal etwas zu Deiner Person in einem eigenen Thread?


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Und los geht es!
« Antwort #11 am: 18 August 2018, 18:35:07 »
Hallo,

ich hätte gerne deine Nachricht an SANSIBAR gelesen. Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Klage gegen SOFORT GMBH lohnt. Sollte ich in 1. Instanz gewinnen, gehen die mit Sicherheit in Revision. Sollten ich in 1. Instanz verlieren, muss ich mir überlegen, ob ich in Revision gehen werde. Das wird wahrscheinlich Jahre dauern und erstmal 50 bis 60 % der verlorenen Summe an Kosten verursachen. Ich glaube dass es früher oder später auf einen Vergleich hinauslaufen wird, denn ich glaube nicht, dass die es auf einen Präzedenzfall in letzter Instanz drauf ankommen lassen werden. Da brauche ich eine Menge Energie und eine Menge Geld. Es hätte ja sein können, dass hier jemand ist, der schon eine Klage eingereicht hat.

 

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