Hmmm, wenn man etwas länger drüber nachdenkt, kann es am Landgericht München eigentlich nicht gegen Sofort ausgegangen sein, wenn man diese Passage aus dem letzten Urteil betrachtet:
"Überdies ist der Schutzzweck gem. § 1 des GlüStV, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und sicher zu stellen, dass u.a. die mit Glücksspielen verbundene Folgeund Begleitkriminalität abgewehrt wird. Dieses Ziel werde geradezu torpediert, wenn davon auszugehen wäre, dass eine Nichtigkeit der Autorisierung von Zahlungsvorgängen vorläge. Dann würde das in der Regel gutgläubige Kreditinstitut auf den Aufwendungen sitzenbleiben und dem Spieler sozusagen einen Freibrief erteilt, weil der verspielte Einsatz sogleich von der Bank erstattet würde und der Spieler keine finanziellen Einbußen oder Risiken eingehen würde. Der Spieler könnte unter diesen Umständen Glücksspiel ohne jegliches finanzielle Risiko ausführen. Es könnte vielmehr ein bösgläubiger Teilnehmer am Glücksspiel, der sich letztendlich nach § 285 StGB strafbar macht, gutgläubige Zahlungsinstitute für rechtswidrige Aktivitäten einspannen."
@Rofl321:
Hatte nicht mal ein Anwalt von Sofort versucht Dich mundtot zu machen? Einfach so? Oder weil Du hier im Forum schreibst?
Das Mundtod machen hatte einen anderen Bezug
, und wenn man jetzt auf diesen Niveau angekommen wäre, dass leute Mundtot gemacht werden, dann hat das schon was zu bedeuten, wer sich nichts vorzuwerfen hat, den kann das doch am arsch vorbeigehen.
Ich sage mal so, Hunde die bellen beißen nicht, und jedes Gericht bzw. jeder Richter betrachtet den Fall mit seinen eigenen Augen, du musst nur genügend Beweise vortragen und in deinen Argumentationen mit einbringen.
Bei Kreditkartenzahlungen kann ich es schon verstehen dass dort ein Chargeback aus den bekannten Gründen nicht möglich ist, aber bei den Dienstleistern die direkt bzw. indirekt mit den Casinos kooperieren verstehe ich die Argumentation der Gerichte nicht.
Für mich bedeuten die Urteile pro Zahlungsdienstleister dass diese Narrenfreiheit haben, und das Gericht von hinten bis vorne verarschen.
"Gutgläubiger Zahlungsdienstleister" dass ich nicht lache ...