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KSP Kanzlei Dr. Seegers

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Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #15 am: 26 Juli 2018, 21:40:49 »
@ Sansibar nach genau 4 Wochen ist der Foderungsverzicht gekommen.
Ich habe mein Schreiben an PayPal & KSP in einen anderen Threat online gestellt.
Dann kam die Bestätigung des Eingangs und dann der Forderungsverzicht. Habe ich alle "geschwärzt" online gestellt kannst du alles dort nachlesen.

Klick einfach auf meinen Namen oder geh in den Threat PayPal verzichtet auf Geld ... ich glaube Seite 40

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #16 am: 30 August 2018, 12:56:17 »
Nur das ich das mal richtig verstehe:

Man zockt in einem Online-Casino in vollem Bewusstsein darüber, das der Anbieter illegales Glücksspiel anbietet. 

Man zahlt per Paypal und lässt die Abbuchungen bei Verlust zurückgehen mit der Begründung, das ja das Casino illegales Glücksspiel betreibt?

Geht's noch?

*

Offline Olli

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Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #17 am: 30 August 2018, 13:21:46 »
Hi!

Zitat
Man zockt in einem Online-Casino in vollem Bewusstsein darüber, das der Anbieter illegales Glücksspiel anbietet.

In diesem Falle entrüstest Du Dich zu Recht, denn der Spieler begeht hier einen Eingehungsbetrug.

Man kann aber in den meisten Fällen davon ausgehen, dass der Spieler gar nichts von der Unerlaubtheit weiss.
Werbungen in den Medien, z.T. mit großen Sympathieträgern, erwecken nämlich den Eindruck der Legalität.
In diesem Falle begeht der Spieler keine Straftat, sondern ein Vergehen.
Mit in der Verantwortung sind aber auch Zahlungsdienstleister und das OC.
Letztere haben ihren Sitz nicht nur zumeist im Ausland, nach §262 BGB besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung.

Die Zahlungsdienstleister sind sich der Illegalität der Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels sehr wohl bewusst, sofern sie den MCC-Code verwenden.

„Vertragsparteien haben sich bei der Abwicklung eines Schuldverhältnisses so zu verhalten, daß die Rechtsgüter, auch das Vermögen, des anderen Teils nicht verletzt werden (BGH, Urteil vom 10. März 1983 - III ZR 169/81, WM 1983, 795, 796). Insbesondere der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann nur zuverlässig funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 73, 207, 211; 95, 103, 108; BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, WM 1978, 998, 999). Im Kreditkartenverfahren kann nichts anderes gelten.“ (BGH Urt. v. 13.01.2003 - XI ZR 479/02 - Rn. 32)

Ganz grob gesagt: Würde PP seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, dann wäre auch kein Zahlungsfluss entstanden und die Schadensersatzhaftung setzt ein.

Das Amtsgericht München entlässt mit solch einer Begründung sogar den Spieler aus seinem Vergehen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #18 am: 30 August 2018, 17:32:15 »
@ germanhead

Ja so ist es …..

wusstest du das eigentlich fast alle Casinos für deutsche Spieler illegal sind ???

Ich wusste nicht das:
Betandwin und Tipico illegal sind. (Casinobereich)

Ich dachte wirklich das ist alles legal und in Ordnung.
Habe immer die Werbung auf Sky gesehen und auf Kicker.de usw...…

Wurde in meiner ambulanten Glückspieltherapie darauf hingewiesen.
Darauf hin habe ich mir einen Teil zurückgeholt.

Da ich aber 20 Jahre gespielt habe ist dies wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen.
Ich habe das aber bewusst gemacht das ich mir diese Türen zumache.

Paypal & Co. wissen genau wozu die Zahlungen sind.

Gibt mittlerweile Beweise das diese Zahlungen (Paypal und Kreditkarte) gekennzeichnet werden.
Und ich glaube das auch PayPal weis was betandwin für eine Firma ist und was die anbieten (sonst wäre die Zahlungsart da nicht gelistet oder zugelassen).

Wunderrino ist das beste Beispiel ,, Werbung ohne Ende alle denken wenn es im Fernseher kommt ist alles in Ordnung.
Ist es aber nicht.
Auch Lotto bei Tipp24 oder Lottoland ist in Deutschland nicht erlaubt.
Die Gewinne sind nicht einklagbar.

Kannst ja auch mal nach Wunderino googeln wie es ist wenn diese auszahlen müssen...
Da hat man mal ganz schnell gegen die AGB´s verstoßen (die übrigens total sittenwidrig sind) und das Konto wird gesperrt.
Was kann man als Deutscher machen ???… nichts....  Weil es nicht erlaubt ist.. so einfach ist das.....

Wenn man das aber macht obwohl man es weiß das es illegal ist und sich dann sein Verlust wiederholt ist es BETRUG und muss natürlich auch bestraft werden.

Aber da sage ich auch wenn es das alles nicht geben würde könnten die Leute auch nicht auf dumme Gedanken kommen.
Das man Onlinecasions in Schutz nimmt kann ich aber auch nicht verstehen...

Super viele fangen zur Zeit über Wunderino an … 10 € einzahlen mit 50 € spielen … und schon schnappt die Falle zu....
Lese auch viel in reinen Spielerforen.. fast alle Spielsüchtig und ständig Probleme das die Casinos nicht bezahlen wollen...
Dient für mich alles als Abschreckung...

Werden die meisten irgendwann hier im Forum begrüßen können...

Aber wie ich zur Zeit dort verfolgen kann bekommen immer mehr deutsche Probleme online zu spielen da sie ausgeschlossen werden.
Wahrscheinlich wegen den ganzen Rückbuchungen.
Das wiederum finde ich persönlich richtig gut.

Wenn der Markt irgendwann reguliert wird und auch stattlich kontrolliert wird sieht das ganze wiederum anders aus.
Dann wird es aber wohl auch wirklich einen Spielerschutz geben.
Bis dahin ist und bleibt es einfach illegal ….

Für die Leute die "normal" spielen oder es als Unterhaltung sehen und damit auch kein Problem haben ist es auch total unbefriedigend.
Da auch Sie bei einem Gewinn darauf hoffen müssen das sie von dem Casino auch das Geld bekommen.

Aber wie bei fast jeder Sache bei der es um viel Geld geht und es nicht so einfach zu lösen ist macht man lieber gar nichts.
Als pathologischer spielsüchtiger hat man unter diesem System im wahrsten sinne des Wortes verloren.

Und mir soll keiner mit Moral kommen sonst muss ich mich erbrechen.
Oder mit Ehre oder so einem Mist.

Liebe Grüße
Marco







 

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #19 am: 04 September 2018, 12:38:50 »
Wen meinst du ???

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #20 am: 25 Februar 2019, 09:04:47 »
[....]

Jetzt kam heute folgendes Schreiben:

"KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg


Herrn
XXXXXX
XXXXXX
XXXXXX


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXXXXX
Aktenzeichen: XXXX


Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse XXXXXXX einen Negativsaldo von EUR 13.587,15 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 14.976,07 aber sofort - spätestens bis zum 18.06.2018 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.

Überweisen Sie an:
   Empfänger: KSP Rechtsanwälte
   IBAN: DE55200700240090173600
   Betrag: EUR 14.976,07
   Verwendungszweck: XXXXXX

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto   EUR   13.587,15
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)      
Zinsen seit dem 06.07.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz   EUR   520,92
Kaufmännische Mahnkosten1   EUR   3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von   EUR   845,00
Auslagenpauschale3   EUR   20,00
Gesamtbetrag   ________________________________________EUR   ________________________________________14.976,07

[.....]

Soll ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und der Forderung widersprechen oder auf den MB warten ??

Mit der Bitte um ein wenig Informationen ….


Guten Morgen zusammen,

ich habe vor einigen Tagen genau den selben Brief von der KSP Kanzlei erhalten, nur beläuft sich der Betrag bei mir auf knapp 7000€.
Die zahlreichen Anrufe und E-Mails von Paypal habe ich stets ignoriert, da mir hier in dem Forum dazu geraten wurde.
Wie sollte man nun weiterhin vorgehen? Soll ich jede weitere Kontaktaufnahme ignorieren und auf den Mahnbescheid warten um diesen dann zu widersprechen oder macht es mehr Sinn dem Ganzen direkt schriftlich mit dem Reeckmann schreiben zu widersprechen?

@Gobo2018: WIe ist der Fall bei dir ausgegangen? Ist ja bereits ein halbes Jahr her, hast du dich bei denen nochmal gemeldet oder wurde das irgendwann von selber eingestellt?

Vorab vielen Dank für eure Ratschläge!

Mfg Niklas

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #21 am: 25 Februar 2019, 12:41:23 »
Hallo,

auf dieses Schreiben hin bin ich ja erst tätig geworden.
Hatte alle Rückbuchungen ein Jahr vorher gemacht und nichts gehört.

Darauf hin habe ich das Schreiben losgeschickt.
4 Wochen später kam dann der Verzicht von PayPal.

Von der KSP kam nie wieder was....

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #22 am: 25 Februar 2019, 14:05:04 »
Okay, ich habe seitdem ich die Lastschriften zurückgezogen habe auch nichts mehr getan.
Dann werde ich jetzt mal ein ähnliches Schreiben verfassen und per Einschreiben versenden... ich bin mal gespannt  ::)

 Vielen Dank für deine Auskunft und Hilfe!

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #23 am: 26 Februar 2019, 00:09:05 »
@GOBO2018

Ich schicke morgen auch ein Schreiben an KSP, wohin hast du es denn für PayPal geschickt? Der Erhalt meines Schreiben an die Zentrale in Luxemburg wurde per Email bestätigt, danach aber gekonnt ignoriert^^

LG

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #24 am: 26 Februar 2019, 12:59:13 »
Hallo,

auf dieses Schreiben hin bin ich ja erst tätig geworden.
Hatte alle Rückbuchungen ein Jahr vorher gemacht und nichts gehört.

Darauf hin habe ich das Schreiben losgeschickt.
4 Wochen später kam dann der Verzicht von PayPal.

Von der KSP kam nie wieder was....


Habe soeben das selbe Schreiben wie per Mail erneut als Brief in der Post gehabt, obwohl das eigentliche Zahlungsziel der 28.02.2019 war - Hattest du das auch oder hast du nur Mails von denen bekommen?

Der Brief in der Post hat das Zahlungsziel auf den 05.03.2019 datiert.
Daran merkt man doch nur dass die einfach in großen Massen diese Briefe aufsetzen um den betroffenen Personen Angst und Druck zu machen, scheinbar haben die selber keinen richtigen Überblick mehr..

Ich werde heute den Widerspruchs-Brief per Einschreiben rausschicken und hoffe bald Ruhe vor all dem zu haben.


Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #25 am: 03 März 2019, 13:17:43 »
ppelce@paypal.de ist die zuständige Abteilung wenn es um den Forderungsverzicht geht.

Dort mit dem üblichen Musterschreiben aufkreuzen und die Sache sollte sich schnell erledigen.

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #26 am: 21 August 2019, 13:44:54 »
Hi Ihr, hab nun schon viele Foren durch und der Link zu Reekmann zeigt mir kein StandartSchreiben an. Das wurde rausgenommen oder ich sehe nicht durch. Wo finde ich es? Liebe Grüße. Robert

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #27 am: 21 August 2019, 22:15:55 »
Wenn jemand den Muster Brief hat von dem Reekmann schreiben dann bitte mit per pn zu kommen lassen . Finde ihn bei Google nicht
Vlg

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Offline Olli

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Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #28 am: 22 August 2019, 06:27:15 »
Geht in den PP-Thread unter "Aktuelles und Termine" und schaut ab Beitrag 1000 nach.
Irgendwo dahinter findet ihr ein von einem User auf sich angepasstes Schreiben.
Ob es auf Euch zutrifft, müsst Ihr selbst entscheiden ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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