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Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!

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Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« am: 21 März 2017, 08:28:53 »
Hallo Leute,

eben habe ich mich extra hier im Forum registriert, nachdem ich den Thread "Onlineglücksspielsucht Notfallguide" (http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=2579.0) gelesen hatte.

Bei mir ist das Glücksspiel in Online Casinos innerhalb der letzten paar Monate leider auch sehr stark ausgeartet - alles fing im Sommer 2016 ganz harmlos mit den ersten 10 Euro Einzahlungen an.
Dann begann ich, meine Amazon VISA Kreditkarte bei der LBB (Landesbank Berlin) für Einzahlungen zu verwenden... so waren schnell die ersten 1000 € erreicht, dann 2000. Eigentlich hatte die Karte ein Limit bei 2000 oder waren es 2500? Auf jeden Fall wurde dieses Limit ganz plötzlich und ohne meinen Willen von der LBB auf 4000 € hochgeschraubt. Ich bekam dann einfach so einen Brief "Ihr Kreditkartenlimit beträgt nun 4000 €" so ungefähr. Für Jemanden mit Glücksspiel-Problem natürlich absolut fatal.

Einige Monate lang konnte ich die monatlichen Raten für die Kreditkarte noch bezahlen aber irgendwann wurde es zu viel. Bin Student und habe nicht viel Geld zur Verfügung.
Konnte dann die Raten für die Kreditkarte nicht mehr bezahlen, woraufhin diese gekündigt wurde. Forderung wurde an ein Inkasso-Unternehmen übertragen, welches bereits in schriftlichem Kontakt mit mir steht.
Laut AGBs kann man sogenannte Chargebacks bis zu 13 Monaten nach der Buchung veranlassen... doch meint ihr es lohnt sich in meinem Fall? Die meisten Buchungen liegen halt schon ein paar Monate zurück, größtenteils so im Zeitraum Juli bis Oktober/November 2016.
Die Frage ist denn, wie veranlasse ich so ein Chargeback und was gibt man als Grund an? Habe in verschiedenen Foren viel über das Thema gelesen, einige meinen man soll "nicht autorisiert" ankreuzen, anderen sagen man soll sich auf "illegales Glücksspiel" beziehen. Auf jeden Fall möchte ich versuchen, Schadensbegrenzung zu betreiben und so viel wie möglich zurückzuholen... Gesperrt habe ich mich bereits überall und bin der festen Überzeugung, dass ich nie wieder spielen will.

Würdet ihr mir ein Chargeback in meinem Falle empfehlen und wenn ja, wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank...

Der "Guide" hat mir schon mal sehr geholfen...

Diese verdammte Spielsucht hat schleichend immer mehr und mehr kaputt gemacht, hier liegen Rechnungen herum die ich im Normalfall, ohne das Zocken, absolut problemlos bezahlt hätte. Es ging am Ende so weit bei mir, dass ich Lastschriften über bereits bezahlte Handy- oder Stromrechnungen zurückbuchen ließ, um damit zocken zu können. Absolut krank.... das MUSS unbedingt aufhören  :(

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Offline andreasg

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Re: Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« Antwort #1 am: 23 März 2017, 12:15:20 »
Hallo Fabelwesen,

Herzlich Willkommen im Forum. Gut, dass Du Dich online einbringst. Denn Deine Spielausübung geschah ja im www.
Ich habe selber in Gaststätten und Spielstätten meine Sucht ausgelebt.
Für mich ist die Prävention in dem Forum für Sportwett Poker Onlinecadinoabhängige wichtig, ich bin nur einen Mausklick davon entfernt.
Rufe gerne die Hotline oben an u d schau einmal nach, ob eine Selbsthilfegruppe eine Option für Dich ist.
Für K9 Software und Chairgebäck les Dich bitte durch das Forum.
Du wirst Antworten finden.
lg Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

Re: Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« Antwort #2 am: 30 März 2017, 10:57:56 »
Sorry das ich jetzt vielleicht ein paar harte Worte verwende, aber ganz ehrlicvh glaubst du wirklich dass du aufhören willst mit dem Zocken????
So wie man rausliest geht es dir nur darum das verlorene Geld zurückzuholen, wofür eigentlich du hast es doch selber eingesetzt. Scheissegal ob es die Möglichkeit dafür gibt, es zurückzuholen aber du hast es wissentlich verzockt und nur weil du verloren hast willst du es wiederholen.

Wie sähe die ganze Geschichte denn andersherum aus wenn du gewonnen hättest, dann würdest du nicht mal im Traum an sowas denken. Oder stell dir vor das Casino würde dir die Auszahlung verweigern was wäre dann???????

Sorry verloren ist nun mal verloren so ist das nun mal.

Ich hab auch genug in diversen Onlinecasinos verloren, hab aber nie dran gedacht mir irgendwas zurückzuholen, nur weil ichs wieder nicht lassen konnte meine ganze Kohle zu verbraten.

Selbst wenn du jetzt dein Geld zurückbekommst denkst du du würdest aufhören, mit Sicherheit nicht denn dein Lehrgeld was du gezahlt hast hast du ja auf einmal wieder also gäbe es gar keinen Grund zum aufhören. Weil es dich ja bis dato nichts gekostet hat.


Re: Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« Antwort #3 am: 01 April 2017, 14:29:41 »
@ron8979
Bei Deinem Posting musste ich mit den Tränen kämpfen   :'(
Kann halt leider nicht jeder so ein edler Zeitgenosse wie Du sein.

p.s
Hab schon im fsb Forum aufgrund Deiner Beiträge 10 Tempo xxl Familienpackungen verschwenden müssen  :-\ 
« Letzte Änderung: 01 April 2017, 14:31:54 von thehellion »
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

Re: Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« Antwort #4 am: 02 April 2017, 10:00:31 »
kann es sein das du jemand anderen meinst??????
und welches fsb forum meinst du?????


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Offline andreasg

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Re: Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« Antwort #5 am: 02 April 2017, 10:31:18 »
Hallo Thehellion,

Aufhören zu Spielen, heißt: aufhören zu kämpfen.
wir gestehen uns unsere Krankheit, die Spielsucht ein.

warum kämpfst Du gegen deine Tränen an, ist es nicht traurig, sich seiner Krankheit bewusst zu werden?
Geh in den Drogeriemarkt und gönne Dir Taschentücher, nur für Dich, vielleicht noch einen Beruhigunstee und eine Kerze dazu.
Das ist allemal besser, als noch eine Geldmünze aufs Spiel zu setzen.
lg u schöne 24 Stunden
Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

Re: Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« Antwort #6 am: 05 April 2017, 23:56:50 »
@andreasg

Gemeint war nicht die Spielsucht sondern dieser (satirisch gemeinte ?) Absatz

Zitat
Wie sähe die ganze Geschichte denn andersherum aus wenn du gewonnen hättest, dann würdest du nicht mal im Traum an sowas denken. Oder stell dir vor das Casino würde dir die Auszahlung verweigern was wäre dann?HuchHuch

Sorry verloren ist nun mal verloren so ist das nun mal.

Warum sollte der TE nicht von einem kk Chargeback bzw paypal Rückbuchung gebrauch machen obwohl der Gegenseite rechtlich di Hände gebunden sind ??
Aus Fairnessgründen ? Falls ja ? Gegenüber wem ?

Weiterer Vorteil : Durch die Rückbuchungen landet er auf einer schwarzen Liste und wird nicht mehr "bedient"
« Letzte Änderung: 05 April 2017, 23:59:07 von thehellion »
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

Re: Schluss mit dem Zocken - LBB Kreditkarten Chargeback?!
« Antwort #7 am: 27 Juni 2017, 19:25:53 »
@andreasg

Gemeint war nicht die Spielsucht sondern dieser (satirisch gemeinte ?) Absatz

Zitat
Wie sähe die ganze Geschichte denn andersherum aus wenn du gewonnen hättest, dann würdest du nicht mal im Traum an sowas denken. Oder stell dir vor das Casino würde dir die Auszahlung verweigern was wäre dann?HuchHuch

Sorry verloren ist nun mal verloren so ist das nun mal.

Warum sollte der TE nicht von einem kk Chargeback bzw paypal Rückbuchung gebrauch machen obwohl der Gegenseite rechtlich di Hände gebunden sind ??
Aus Fairnessgründen ? Falls ja ? Gegenüber wem ?

Weiterer Vorteil : Durch die Rückbuchungen landet er auf einer schwarzen Liste und wird nicht mehr "bedient"


Die Frage ist ja, ob ein Chargeback so spät noch möglich ist (Zahlungen wurden zwischen Mai und Oktober/November 2016 geleistet), und welcher Grund auf dem Formular angekreuzt werden würde?


Ich melde mich hier gerade nochmal neu, weil ich nun vor einigen Tagen die Klage der LBB in den Händen halte und immer noch überlege, ob ich mich verteidigen soll oder nicht.
Stehe seit einigen Wochen mit einem Anwalt für Kreditrecht in Verbindung, der mir von Ilona empfohlen wurde.

Die Frage ist, ob sich eine Verteidigung vor Gericht wirtschaftlich lohnen würde - worst case scenario wäre nämlich: Verfahren wird verloren, Prozesskostenhilfe wird nicht gewährt, dann kommen auf die 4.000 EUR Kreditkartenschulden nochmal ca. 2.000 EUR Gerichtskosten bzw. Kosten der Anwälte beider Seiten oben drauf.

 

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