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Chargeback

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Chargeback
« am: 12 Juni 2016, 14:36:15 »
Hallo zusammen,

ich bin neu hier, seit heute dabei und habe gestern früh mein Waterloo erlebt. Eigentlich habe ich den (bisher eigenständigen) Kampf gegen die Sucht schon lange verloren.

Ganz kurz umrissen:

Automatenspielsüchtig bin ich schon lange, dachte aber bzw. redete mir ein, das kontrollieren zu können, da der Druck nie wirklich spürbar war, wenn ich kein Geld hatte. Und auch wenn ich mal 10 Euro verloren hatte, war nie das Bedürfnis oder der Druck groß, das Geld unbedingt wieder haben zu wollen oder in die Gewinnzone zu müssen. Geld war alle, die liebe Seele hatte Ruh'!

Nun habe ich es allerdings eingesehen und konnte vom Automatenspiel lassen.

Mit ein bisschen Pokern und ein bisschen Sportwette ließ sich das ganz gut kompensieren. Alles im 50 Centbereich.

Dann gewann ich aber ein paar $ beim Pokern und entdeckte den Casino-Slotbereich. Da gewann ich auch und konnte mir auch eine hübsche Summe auszahlen lassen. So weit, so schlecht.^^

Nun hatte ich immer mit Paysafe eingezahlt, da ich selbst keine Kreditkarte besitze. Vor rd. 4 Wochen hatte ich den 10er der Paysafcard vernichtet, wollte aber noch weiter zocken. Da fiel mir die Kreditkarte meiner Freundin ein. Ging alle reibungslos, mit 25 Euro fing es an. ja, so fing s an, aber es blieb nicht dabei. Ich habe in den letzten 4 Wochen rd. 2000 Euro von ihrer Karte verzockt. Heute früh habe ich es gebeichtet und wie zu erwarten, bin ich rausgeflogen, alles vorbei. Abgesehen davon, dass ich mich sofort hier angemeldet habe und Montag früh direkt zur Diakonie gehen werde, habe ich von der Möglichkeit des sog. Chargeback gehört. Daher meine erste Frage an euch, ob jemand Erfahrung damit hat und ob es eine Möglichkeit gibt, meine Freundin bzw. Ex wenigstens vor dem finanziellen Schaden zu schützen? Das wäre mir das erste Anliegen und würde mich freuen, wenn ihr mir da vielleicht weiter helfen könntet.

Vielen Dank im Voraus

PS: Ich bin auf Anraten von Olli vom Bet-and-lose-Forum hier und soll mich mit diesem Beitrag vor allem thehellion wenden, bin selbstverständlich für jeden Tipp dankbar. :-)

Re: Chargeback
« Antwort #1 am: 13 Juni 2016, 10:59:35 »
Update:

Meine Freundin war bei ihrer Bank und hat die "nichtautorisierten Buchungen", die noch offen waren, gestoppt. Buchungen, die bereits ausgeführt wurden, werden nicht zurück geholt, jedoch tritt die Versicherung der Kreditkarte dafür ein. D.h. es ist wohl damit zu rechnen, dass diese versuchen wird, mich für den Schaden in Regress zu nehmen. Alles ging bisher ohne Notwendigkeit einer Anzeige vonstatten, möglicherweise komme ich aber in Bezug auf die Regressforderungen nicht drum herum. Das ist allerdings nur eine Mutmaßung. Punkt 1 auf der Liste ist also geklärt: Meiner Freundin entsteht kein finanzieller Schaden aus meinem Kontrollverlust!

Falls das Online-Casino nun versucht, die offenen Forderungen beizutreiben, so werden wir die auf mich als Vertragspartner und Nutzer der Dienstleistungen verweisen.

Das sind gute Nachrichten, die mich erleichtern und mir jetzt ein bisschen den Druck nehmen, damit ich mich auf das eigentliche Problem, meine Spielsucht konzentrieren kann. Noch heute mache ich den Termin mit der Diakonie.

Re: Chargeback
« Antwort #2 am: 21 Juni 2016, 23:20:15 »
Bei nicht autorisierten Buchungen besteht das KK Unternehmen i.d.r.auf Anzeige
Vom Casino hast Du m.m.n nichts zu befürchten denn die Forderungen sind nicht durchsetzungsfähig 
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Chargeback
« Antwort #3 am: 30 Juni 2016, 14:01:54 »
Wie meinst du das? Gegen wen richtet sich die Anzeige?

Re: Chargeback
« Antwort #4 am: 30 Juni 2016, 18:46:56 »
Gegen das Casino ?

Meiner Meinung nach (keine juristischen Fachkenntnisse) ist der Hinweis auf unautorisierte Buchungen eigentlich sinnlos denn man hat immer bei KK Zahlungen vorher die 3 stellige Kontrollziffer einzugeben und bei Kontoeröffnungg hat man ebenfalls im Vorfeld eine Kopie des Persos vorgelegt.Das Casino ist der Vertragspartner des KK Unternehmens und kann alles inkl ip Adresse eindeutig nachweisen   
So gesehen wäre eine Monierung im regulären Charge Back Formular aus diesem Grund wenig aussichtsreich

Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege

Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

 

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