Hi MC!
Das BGB und die Zahlungsdiensterichtlinie geben den Zahlungsdienstleistern eine gewisse Frist, um Vorgänge zu bearbeiten.
Ist absehbar, dass z.B. durch Überlastung diese Frist nicht eingehalten werden kann, dann ist auch eine Verlängerung dieser Frist vorgesehen.
Darüber bist Du nun informiert worden - das ist alles, was das Schreiben bewirken soll.