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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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Kläger2019

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3690 am: 04 Februar 2021, 16:03:26 »
Morgen zusammen,

Wie sieht’s denn eigentlich inzwischen mit CB gegenüber Banken aus? Gibt’s da schon was neues?

Chargeback’s gegenüber Banken haben sich als nahezu erfolgslos herausgestellt. In der einhelligen Rechtsprechung der Landgerichte und Oberlandesgerichte ist anerkannt, dass Banken den Aufwendungsersatz für die Zahlung ans Casino vom Spieler verlangen dürfen.
« Letzte Änderung: 04 Februar 2021, 16:07:39 von Kläger2019 »

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Rofl1312

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3691 am: 05 Februar 2021, 01:20:55 »
Moin,


ich weiß nicht ob es schon gepostet wurde aber Paypal hat erneut vor Gericht gewonnen:


Ein Spieler, der an einem verbotenen Online-Casino teilnimmt, hat keinen Rückforderungsanspruch gegen seinen Payment-Anbieter (hier: PayPal)  (LG Köln, Urt. v. 17.12.2020 - Az.: 22 O 482/19).

Der Kläger hatte bei PayPal  ein Konto. Er überwies damit Gelder auf das Konto eines Online-Casinos.

Der Glücksspiel-Anbieter verfügte eine staatliche Lizenz aus Schleswig-Holstein. Es durften aber nur Personen mit Wohnsitz aus Schleswig-Holstein teilnehmen. Der Kläger hatte seinen Wohnsitz jedoch in einem anderen Bundesland.

Insgesamt verlor der Kläger rund 160.000,- EUR, die er nun von PayPal  zurückverlangte. Der Payment-Anbieter habe gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen.

Aufgrund seiner IP hätte dem Unternehmen klar sein müssen, dass er nicht in Schleswig-Holstein gewohnt habe.

Das LG Köln wies die Klage ab.

Denn PayPal sei - wie jeder andere Payment-Anbieter auch - grundsätzlich verpflichtet gewesen, den Zahlungsauftrag durchzuführen. Eine eigene Prüfpflicht bestünde nur in Ausnahmefällen:

"Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass ein Kreditkartenunternehmen dann, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht, die Zahlung an das Vertragsunternehmen grundsätzlich für erforderlich halten darf, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht (...).

Weiter können (...) nur in Ausnahmefällen Warn- und Hinweispflichten der Kreditinstitute zum Schutz ihrer Kunden vor drohenden Schäden bestehen (...).

Eine solche Pflicht ist im Überweisungsverkehr anzunehmen, wenn der Überweisungsbank der ersichtlich unmittelbar bevorstehende wirtschaftliche Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (...), wenn unklar ist, ob die erteilte Weisung fortbesteht (...), wenn sich der Verdacht des Missbrauchs der Vertretungsmacht aufdrängen muss (...), wenn im Scheckverkehr erkennbar strafbare Handlungen des Scheckeinreichers gegenüber dem Aussteller vorliegen (...) oder massive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will (...)."

Diese Grundsätze überträgt das Gericht auf den vorliegenden Fall und verneint das Vorliegen einer solchen Ausnahme:

"Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Denn in dem Zeitpunkt, in dem der Kläger den Zahlungsauftrag auslöst, ist für die Beklagte nicht erkennbar, ob dieser Betrag, der zunächst nur das Spielerkonto auflädt, in der Folge für ein illegales Online-Glücksspiel verwandt wird.

Denn zum einen verfügt die (...) Ltd. über eine Lizenz des Landes Schleswig Holstein, weswegen das Online-Casinospiel für sich in Schleswig Holstein aufhaltende Personen legal ist, zum anderen hätte der Kläger sich das Guthaben auch wieder auszahlen lassen können, ohne es zum Glücksspiel verwendet zu haben.

Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, herauszufinden, wo sich der Kläger im Zeitpunkt der Beauftragung befand,  um eine evtl. Illegalität zu erkennen. Ein solcher Prüfaufwand, der - selbst wenn er tatsächlich möglich wäre- , über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinausgeht, oblag der Beklagten nicht. Sie konnte von einem rechtstreuen Verhalten des Klägers ausgehen und musste nicht mit einem evtl. Verstoß gegen § 285 StGB rechnen (...)."

Und weiter:

"Schließlich ist zu berücksichtigen, dass eine Warnpflicht eines Kreditinstituts nur bei dem Verdacht einer Fremdschädigung besteht. Vorliegend war der Kläger aber im Begriff, sich durch die Teilnahme am illegalen Online-Glücksspiel selbst zu schädigen. An diese aus eigenem Willen getroffene Entscheidung des Klägers, die zu der Anweisung an die Beklagte führte, war diese gebunden.

Dass die Beklagte vor der Ausführung der Zahlungsdienstleistungen einen Hinweis durch die Glücksspielaufsicht erhalten hätte, und sie aus diesem Grund zur Unterlassung der Ausführung verpflichtet gewesen wäre, ist weder vorgetragen noch ersichtlich."

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3692 am: 05 Februar 2021, 09:34:14 »
Hier das ganze Urteil

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2020/22_O_482_19_Urteil_20201217.html

Alleine die Begründung ist schon wahnwitzig....
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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3693 am: 05 Februar 2021, 09:56:20 »
ich denke dass ein vorgehen gegen die zahlungsdienstleister kein aussicht auf erfolg hat, obwohl es eigentlich klar ist dass die zahlungsdienstleister wissentlich das illegale onlineglücksspiel ermöglicht haben. Eine gesetzteslücke wurde einfach ausgenutzt und diese billige argumente wie z.b. wohin das geld geht, was der kunde mit dem geld macht können wir nicht wissen, werden von den gerichten leider abgenommen. dann können sie doch auch gelder für waffen- order drogenkauf transferieren und sich mit selbe argumente herausreden. wahrscheinlich kommen sie damit auch durch.

meiner meinung nach muss man sich auf die anbieter konzentrieren und wege finden wie man das geld von den anbieter wieder zurückholen kann. so wie ich beobachte, scheitert es bisher an der vollstreckung. die anwälte sollten sich dadrauf konzentrieren. vorbild ist da österreich ffinde ich, die paar wege gefunden haben und anbieter zwingen zurückzuzahlen.

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Kläger2019

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3694 am: 05 Februar 2021, 10:02:37 »
Stimme ich zu.
Gegen Zahlungsdienstleister wird es schwerer. Gegen Anbieter hingegen gerichtlich vorzugehen, ist es sehr erfolgsversprechend die Verluste erstattet zu bekommen.

Vollstreckung ist ganz einfach und sehe da das geringste Problem: Sobald man einen Vollstreckungstitel besitzt, einfach die Zwangsverwaltung der Internetdomäne des Anbieters beantragen.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3695 am: 05 Februar 2021, 10:10:43 »
Wer wird denn gleich die Flinte ins Korn werfen!?

Sicherlich ist es schwer aber solange das Ganze nicht vor dem BGH landet ist das alles nur Schall und Rauch. Man darf nicht vergessen das wenn es beim BGH ist und dieser das Problem erkennt und demensprechend Urteilt es auch für die Zukunft rosiger ist. Wenn man jetzt klein bei gibt dann machen die ZDHL immer weiter und es werden noch mehr Existenzen und Leben zerstört.

Eine BGH Entscheidung ist zwingend notwendig und wen positiv dann würde dies das AUS der ZDL bedeuten wenn ein OC keine Lizenz besitzt und selbige können sich nicht mehr rausreden wie seit über 10 Jahren!

Ein ZDL wird sicherlich dann nicht mehr ein illegales OC ohne Lizenz als Kunden akzeptieren können  und auch bei einem Verstoß gegen Auflagen bei einem OC mit Lizenz geht alles viel einfacher und schneller.
« Letzte Änderung: 05 Februar 2021, 10:19:17 von Born4Nothing »
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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3696 am: 05 Februar 2021, 11:07:12 »
Wer wird denn gleich die Flinte ins Korn werfen!?

Ich sage mal so:
Sobald man einen CB gemacht hat ist man auf der sicheren Seite..
Kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen das ein ZDL bei eigenklage gewinnt.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3697 am: 05 Februar 2021, 11:44:22 »
Um vor BGH zu gehen braucht man einen sauberen Fall (also priv. Account, wohnhaft nicht in Schleswig-Holstein, am besten nur Casino gespielt bzw. evtl. auch ein teil sportwetten gespielt, damit auch hier die frage der duldung geklärt wird). Born ich denke dein Fall wird jetzt wieder Jahre dauern und bis dahin ist vieles entweder verjährt oder in vergessenheit geraten.

Es muss doch in dieser Gruppe so ein fall vorhanden sein und wir sind sicherlich hier in der community und in den verein in der lage diese kosten zu stemmen. Jemand muss es nur organisieren alles. ich denke hier müssten ilona oder olli die iniative ergreifen.
« Letzte Änderung: 05 Februar 2021, 11:47:05 von kotek123 »

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3698 am: 05 Februar 2021, 12:02:45 »
Um welches Casino ging es hier und hat Bet a H... eine Lizenz in SH???
Da wäre die Lage doch auch wieder ganz ander wenn es ein Anbieter ganz ohne Lizenz in Deutschland ist.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3699 am: 05 Februar 2021, 12:23:37 »
soweit ich weiss hatte Bet a H.... eine Lizenz in SH.

Aber das ändert die Sache auch nicht , da die Lizenz nur für SH gültig ist. Um zocken zu können muss man auch in SH wohnhaft sein. Da kann man nicht sagen ich fahre mal nach SH und zocke dort schnell mal online. Die Anbieter und Paypal weisst doch wo der Spieler wohnhaft ist. Dementsprechend wäre alles einstellbar und prüfbar.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3700 am: 05 Februar 2021, 12:54:53 »
Wie oft wollt ihr euch jetzt noch mit der immer gleichen Argumentationskette im Kreis drehen und euch Mut zusprechen?

Offensichtlich ist dieser Weg, bisher, nicht erfolgversprechend...

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3701 am: 05 Februar 2021, 13:03:40 »
Offensichtlich ist nichts. Was letztendlich zählt ist der BGH. Nur darauf kommt es an.

Je nachdem was der BGH entscheidet werde ich akzeptieren - vorher nichts wenn ich denn bis dahin kommen sollte^^

Wenn man einen Krieg anzettelt dann muss man den schon bis zum bitteren Ende führen und nicht nur weil man eine Schlacht verloren hat den Schwanz einziehen und sich schleichen...

Auch hat niemand gesagt das es ein Sparziergang werden wird. Kostet alles Zeit, Nerven und vor allem Geld was mir aber ziemlich egal ist. Zeit hab ich genügend, Nerven wie Drahtseile und Geld lässt sich auftreiben!

Schließlich bin ich schon mehr als 3 Jahre an der Sache dran - und selbst wenn ich den Umweg über den EuGH machen muss -  auf n paar mehr kommt es dann auch nimmer an^^
« Letzte Änderung: 05 Februar 2021, 13:20:46 von Born4Nothing »
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Offline BigT

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3702 am: 05 Februar 2021, 17:27:28 »
Was bedeutet das denn für uns, wird PP jetzt wieder schreiben rausschicken? oder warten die auch auf den BGH
« Letzte Änderung: 05 Februar 2021, 17:29:19 von BigT »

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3703 am: 05 Februar 2021, 18:00:24 »
Ich denke mal, dass nichtsdestotrotz alle die einen CB innerhalb der 8 Wochen getätigt haben --> Paypal die Verjährung abwarten wird, da

(a) eine Klage keine Erfolgsaussichten hätte und viele eine mögliche Klage abweisen würden
(b) für Paypal dies zu riskant wäre und
(c) es rufschädigend beachtet werden könnte...,

deshalb werden die das Verjähren lassen und das ohne unsere Kenntnis ganz entspannt vom Casino zurückverlangen....

Andersrum sieht es bei Personen aus, die selbst von Paypal das Geld einfordern müssen (da CB nicht mehr möglich ist und gerichtlich durchgesetzt werden muss), dort kann sich Paypal entspannt zurücklehnen, da erstmals der Kläger (a) Mut zeigen muss (b) die Gerichte fast einheitlich zugunsten der Finanzdienstleister handeln (c) Sie eben sich nur verteidigen müssen.


DESHALB MEINE ICH, dass Paypal alle CB, die das Geld innerhalb von 8 Wochen sich zurückgeholt haben - einfach entspannt verjähren lässt und teilweise hofft, dass Sie vlt. noch durch Drohungen von Inkassounternehmen, was zurückerhalten :D

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Rofl1312

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3704 am: 05 Februar 2021, 18:34:31 »
Einfach weiterhin entspannt bleiben.


Sollten Forderungen kommen widersprechen und anschließend weiterhin abwarten, die hoffen halt darauf dass sich ein Dummer findet der Zahlt oder irgendwas eingesteht und es sich anschließend titulieren lässt.

Weiterhin wichtig:

Keine Zahlungen leisten, auch wenn kleinere Raten angeboten werden, Zahlung an Inkasso = Anerkenntnis der Schuld .

Das Anbieten von kleinen Raten ist als "Inkassotrick" zu werten, kleine Raten helfen nicht die Forderung zu reduzieren, sie helfen dem Inkasso in dem du mit der Zahlung die Schuld eingestehst ;)

Durch kleine Raten werden in der Regel Zinsen abgetragen die sich aufgrund der höhe der Schuld wieder erneut aufbauen, verstanden ;-) .

Ist alles Quasi psychologische Kriegsführung ;-)
« Letzte Änderung: 05 Februar 2021, 18:36:06 von Ex-Gamer1337 »

 

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