Dieser Thread hier ist ziemlich zugespamt worden.
Ständig die gleiche Frage, ständig die gleiche E-Mail vom PP reinkopiert und zig Seiten mit Vermutungen bzw. haltlosem Gefasel.
Vielleicht wäre es gut, wenn einer der Admins einen Extra-Thread aufmacht, wo genau auf die immer wieder gestellte Frage eingegangen wird.
Sprich....
- Cashback gemacht
- E-Mail von PP erhalten
- Anrufe von PP
- E-Mail / Schreiben vom Inkassobüro
- Möglichkeiten - Einschalten Anwalt (Reckmann, Lenne o. dgl.)
- Eigene Abwehr (z.B. Reckmannschreiben)
- Weiteres Vorgehen (Aussitzen)
in diesem Thread gibt es zig Beschreibungen wie Leute erfolgreich diese Abwehr betrieben haben (u.a. auch meine - mein Reeckmannschreiben habe ich allerdings wieder entfernt hab auch 1200€ bezahlt dafür), allerdings sind die mittlerweile schwer zu finden, weil eben zuviel sinnloses Gequarke dazwischenliegt. Ich glaube ca. ab Seite 100-120 kommt nur noch wenig sinnvolles.
Just my two cents!
Achja, nebenbei bemerkt... am 20.08.2019 habe ich 1-jähriges gefeiert! 1 Jahr ohne online Spiel, keinerlei Einzahlung, Auszahlung, Spiel whatever.... auch kein Verlangen danach. Das Gute ist u.a., dass bwin mir wahrscheinlich gar nichts gutschreibt, wenn ich etwas einzahle, da ich aufgrund der Rückbuchung einiger Einzahlungen durch PP, bei bwin im Minus bin. Ich hab mal geschaut, das Konto steht zwar auf Null, aber ich hatte damals ein Schreiben bekommen und auch Anrufe von bwin... Alleine deshalb wäre mir eine Einzahlung bei bwin zu riskant. Die 30.000 liegen save bei der Bank und bei den 7.000 von bwin hab ich keinerlei Bedenken, dass von denen etwas kommt. Achja... PP hat noch genau 28 Monate bis zur Verjährung 
Ich glaube das bekomme ich auch mit ein paar Worten hin:
-Reeckmann Briefvorlagen nicht als blinde Kopie an den jeweiligen Zahlungsdienstleister senden, sondern die darauß erkenntlichen Informationen lesen und in einem eigenen Schreiben- vor allem bezüglich der Gesetzeslage- berücksichtigen.
-Bezüglich der zurückliegenden Urteile zu Lasten der Spielsüchtigen, worauf PP neuerdings hinweist und sich selbst aus der Verantwortung nimmt:
GrundsätzlichDer Umstand, dass der seinen Spieleinsatz mittels eines Zahlungsdienstleister (Kreditkarte/Paypal etc) begleichende Spieler gegenüber
dem Glücksspielanbieter mangels Vorliegens einer Erlaubnis zum Veranstalten von Casinospielen
ggf. nach § 134 BGB nicht verpflichtet ist, den Spieleinsatz zu bezahlen, wirkt sich nicht auf das
Anweisungsverhältnis zwischen dem Kreditunternehmer(Bank) / Zahlungdienstleister (Paypal) und dem Spieler als Karteninhaber aus.
Aber jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken, denn;Ein Kreditkartenunternehmen/Zahlungsdienstleister darf, wenn das Vertragsunternehmen(Casinos) ordnungsgemäße
Belastungsbelege einreicht, die Zahlung an das Vertragsunternehmen(Casinos) grundsätzlich für erforderlich
halten, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den
Karteninhaber zusteht.
Die Zahlung des Kreditkartenunternehmens/Zahlungsdienstleister an das Vertragsunternehmen(Casino) ist
ausnahmsweise nur dann keine Aufwendung, die das Kreditkartenunternehmen/Zahlungsdienstleister für erforderlich
halten darf, wenn das Vertragsunternehmen(Casino) das Kreditkartenunternehmen/Zahlungsdienstleister rechtsmissbräuchlich in
Anspruch nimmt (ebenso BGH, BeckRS 2002, 04107).
Stichwort
Akzeptanzverträge, die zwischen jedem Zahlungsdienstleister und einem Unternehmen bestehen, damit diese Zahlungen überhaupt möglich sind. Problematisch wird es nur bei eWallet Diensten wo man Geld mittels eines weiteren Zahlungsdienstleisters "kurzfristig umbucht", denn hier sind die Zahlungen wirklich schwieriger nachzuvollziehen für den ursprünglichen Zahlungsdienstleister, der zunächst das Geld zum eWallet Dienst (Skrill/Muchbetter etc) leitet, von wo aus es denn zum eigentlichen Empfänger(Casino) weitergeht.
Genau darauf stützen sich diese Urteile zu Lasten der Süchtigen die erfolglos ihr verzocktes Geld versuchten einzuklagenPP stützt sich neuerdings genau auf jene Position, die aber alleine schon wegen der langjährigen Erfahrung mit der Problematik und der Chargebacks höchst interessant wäre, wenn es dann zu einem juristischen Prozess kommen sollte. Gab es noch nie (!) .. weil es einfach nicht mehr plausibel wäre, sich als "Ahnungslos" zu präsentieren.
Wichtig: Wenn es neuerdings dazu kommt, das man gerichtliche Mahnbescheide erhält:
Nicht ignorieren, sondern schriftlich widersprechen (!!!!!!!)