Moin,
holt Euch einfach mal eine kostenlose Schufaselbstauskunft die Ihr jährlich anfordern könnt, Infoschore,Creditreform,Bürgel sowie Schufa und co.
Ich hatte einen negativen Eintrag von Skrill in der Schufa, eine widerrufene Überweisung in Höhe von 150€ war in der Schufa eingetragen, das ist wohl die Rache von den Dienstleistern wenn sie nicht weiterkommen.
Nach kurzer Rücksprache mit der Schufa
Habe selbst schon erfolgreich geklagt gegen ein Inkassobüro die einen negativen Schufaeintrag veranlasst haben, da gehören viele Faktoren dazu um überhaupt eintragen zu lassen.
Ich habe damals nur durch Zufall erfahren das ich einen negativen Eintrag habe, ein Kredit bei meiner Sparkasse ist nicht zu Stande gekommen, das Auto für ein echt guten Preis war weg, später dann ohne Kredit das Auto gekauft, Schadensersatz oleee
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Mal kurz zusammengefasst, wann darf in die Schufa eingetragen werden:
- Wenn auf die Mahnungen nicht reagiert wird, in der Regel nach 3 Mahnungen ( es muss klar und deutlich formuliert werden das Eingetragen wird ) es darf nicht gedroht werden z.B. wenn sie nicht Zahlen erhalten sie einen negativen Eintrag in die Schufa (ist Nötigung und Strafbar hierzu gab es schon Urteile)
- In den AGB muss auf die Schufa hingewiesen werden das Daten übermittelt werden bei nichtzahlen
- Geringe Beträge z.B. 150€ sind nicht wirklich ein Grund für einen Schufaeintrag , die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein (so war es bei mir eine saubere Schufa bis auf einen Betrag von 99,€ erfolgreich geklagt)
- Der Forderungsinhaber muss damit einverstanden sein, das Inkassobüro müsste vorher Nachfragen ob der Gläubiger der die Forderung übermittelt an das Inkassobüro ein Schufaeintrag wünscht (war ebenfalls bei mir nicht der Fall, das Inkassobüro konnte
nicht nachweisen das der Gläubiger dies wünscht, nach meiner Rückfrage wollte der Gläubiger nur das Geld keinen negativen Eintrag)
- Es gibt noch zig weitere Gründe
Wann ist der Eintrag zu Unterlassen:
Wenn die Forderung strittig ist, also immer schön fleißig Infoscore und co. widersprechen wenn Ihr ein Chargeback vollzogen habt, dies gilt auch für Forderungen einer nicht bezahlten Rechnung aus den täglichen Leben.
Alles schön dokumentieren wenn Ihr widersprecht, damit erleichtert Ihr der Schufa die Löschung
Natürlich kann jede Firma einen Eintrag in die Schufa veranlassen, aber ein Blick in deren AGB reicht schon aus um denen den Eintrag um die Ohren zu klatschen, keine Infos über die Schufa in den AGB = kein Eintrag.
Und Forderungen aus Glücksspielzahlungen sind so eine Sache für sich, unklare Rechtslage = kein gerechtfertigter Schufaeintrag.
Mal ein Beispiel:
Herr Müller nimmt eine Kredit über 20000€ auf, er Zahlt den Kredit auf 40 Monate ab.
Herr Müller Zahlt aber nur 29 Raten ab, und Stellt dann die Zahlungen ein es fehlen noch 5500€, er wird mehrmals angemahnt reagiert nicht, die Bank kündigt den Kredit und trägt die offene Forderung in die Schufa ein, gerechtfertigt !
Anders wäre es wenn Herr Müller 40 Raten abzahlt, aber die letzte Rate einfach um 20 € kürzt, also er nur 19980 zahlt, da sind 20€ offen, das volle Programm von Inkasso bis Mahnbescheid wäre ok, aber ein Schufaeintrag wäre nicht ok, weil es nicht Verhältnismäßig ist.
Die Unternehmen "drohen" gerne mal mit der Schufa weil, an diesem Institut die Existenz teilweise dran hängt, ein negativer Eintrag bedeut sofort die Kündigung aller Kreditkarten,Dispokredite, da überlegt sie derjenige gerne 2x ob er Zahlt oder nicht, aber ob die Drohung gerechtfertigt ist steht auf einen anderen Blatt Papier.
Also ganz entspannt locker durch die Hose atmen, nicht immer Einschüchtern lassen im Zweifel einen Anwalt fragen, die Unternehmen bauen gerne Druck auf, aber ziehen dann wenn es hart auf hart kommt den Pillemann ein ..
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese für kostenlose Prüfung in Anspruch nehmen, schon öfters in Anspruch genommen.