Juristerei ist ein Geschäft, das zu den etwas schwierigeren gehört. Mit Meinungen kommt man da nicht wirklich weiter. Bezüglich des Chargeback bedarf es bankenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Kenntnisse. Ich bin auch keine Juristin, kann aber wohl behaupten, dass ich mich gut auskenne. Daher bitte ich folgendes zu bedenken.
Onlinecasinos sind in Deutschland verboten. Das ist höchstrichterlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Für Sportwetten trifft das nicht zu. Die werden derzeit geduldet und ab 2020 zugelassen. Daher sagen wir allen, die ein Chargeback machen: Sichere als erstes sämtliche Beweise. Dazu gehört ein Auszug aus dem Spielerkonto (z.B. Screenshots). Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, muss man seine Ansprüche konkret begründen und belegen. Die Argumentation lautet dann kurz zusammengefasst wie folgt: Die Forderungen sind nichtig, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
Die Tatsache, dass viele Anbieter von Sportwetten - nicht alle- auch Casinospiele anbieten, heißt nicht, dass die Sportwetten damit auch illegal sind. Es mag sein, dass PayPal derzeit aufgrund der Fülle der Reklamationen nicht mehr durchblickt. Darauf würde ich mich aber nicht dauerhaft verlassen. Unsere Devise lautet: Wir unterstützen beim Chargeback von Einsätzen, die in Onlinecasinos getätigt wurden.
viele Grüße, Ilona