Hallo liebe comunity,
was ihr da alles so an Tipps und Tricks auspackt ist der Wahnsinn.
Bisschen Zeit genommen gelesen – Frau Knigge angerufen heute, Selbstvertrauen getankt – beraten lassen – alles einfach nur TOP! Das Schreiben von Reckmann auch Nice das es zu Verfügung steht.
Ein Fettes danke an dich Ilona 😊
Mein Respekt an alle die hier auspacken und ihre Fehler eingestehen und ihren Verlust verraten – es ist traurig wie leichtsinnig wir eigentlich mit unserem hart erarbeiteten Geld umgehen – wir schmeißen es den Casinos in den Rachen!
Zu meiner Fallschilderung:
Auch ich habe die letzten 8 Wochen zurückbuchen lassen - gestern!
Schon wurde ich heute 6-mal angerufen von einer 004976218750632 Nummer wo ich natürlich nicht rangegangen bin. Nr. abgespeichert und blockiert – dann war RUHE! 😊
Meine Bank kontaktiert und mein Berater erwischt und gefragt ob es möglich ist, dass sie rückwirkend ( 13 Monate ) Tipico zurückbuchen könnten – prompt nein das geht nicht das geht nur maximal 8 Wochen bla bla und wurde bisschen lauter und beharrte drauf, dass es nicht geht. Nun habe ich heute ein schreiben aufgesetzt, was morgen per Einschreiben + Rückschein an die Bank senden werde.
Nun zu meiner Frage: Soll ich das so absenden oder das schreiben über nen Anwalt senden lassen?
Anschließend wäre mein Plan:
Abwarten bis PayPal sich meldet (per Mail und mich zur Zahlung auffordert)
Schreiben von Reckmann senden
Schreiben von Inkasso ignorieren
Mahnbescheid umgehend wiedersprechen
Abwarten Tee trinken nach hinten lehnen und auf den Verzicht warten im besten Fall 😊
Könnt Ihr mir Tipps und Tricks verraten, ob das Schreiben so i.O. ist und meine Vorgehensweise richtig ist oder was ich noch beachten muss ? – Vielen Dank für eure Hilfe und support – bleibt stark und bleibt vom Zocken fern – ich werde mir selbst eingestehen müssen, dass ich süchtig bin und dass es ein ende haben muss! Ich werde auch eine Therapie anfangen und neu starten !
Anbei das Schreiben an meine hausbank !
hiermit widerspreche ich den rechtswidrigen Lastschriften vom XXXXX bis einschließlich XXXXX über X Euro mit dem Buchungstext PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie., S.C.A [Verwendungszweck] TIPICOCOLTD.
Begründung:
Urteil (AZ: 158 C 19107/27)
Das Angebot von Glücksspiel über das Internet verstößt gegen das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag. Die Erteilung einer Lizenz für Online-Casinos ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auch ausgeschlossen. Zudem habe die Bank gegen das gesetzliche Verbot der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
Die Aussage meines Beraters am Telefon vom 26.02.19 das dass nicht möglich sei – ist FALSCH !
Hierzu heißt es in Abschnitt B, Punkt 2.6.1 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":
"Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte."
Und weiter in Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2:
"Ansprüche des Kunden (...) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastung.
Ich fordere Sie daher letztmalig auf, die zu Unrecht und rechtswidrigen Lastschriften binnen 14 Tagen auf mein oben genanntes Konto zurück zubuchen. Andernfalls übergebe ich zur Klärung die Sache meinem Rechtsanwalt. Auch überlege ich dann die Bank zu wechseln.