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Kontrolle in Spielhallen

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Kontrolle in Spielhallen
« am: 05 April 2007, 18:35:57 »
Wieso gibt es eigentlich keine oder kaum Kontrollen in Spielhallen? Die "klicker"-Automaten, die dort stehen, haben mich seinerzeit wesentlich mehr gekostet, als das Kasino. Auch die heutigen Geräte sind mit Gewinnmöglichkieten von bis zu 10.000,00 € (Einzelgewinne) ausgezeichnet. Der Unterschied zwischen diesen Hallen und dem Automatenspiel im Casino wird zusehendst verwischt. Was kann man dagegen tun?

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Offline Claus

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Re: Kontrolle in Spielhallen
« Antwort #1 am: 05 April 2007, 22:08:03 »
Nichts, einfach ignorieren bzw. "Nicht" dort hingehen dann hast Du auch kein Problem damit!
Du weisst ja süchtige Spieler haben da Nichts zu suchen, oder?
« Letzte Änderung: 06 April 2007, 11:57:52 von Claus »
gute 24 Stunden

"Wer kein Ziel hat,
dem stehen alle Wege offen!

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Offline Ilona

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  • 3.894
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Kontrolle in Spielhallen
« Antwort #2 am: 10 April 2007, 15:15:30 »
@hitchhase: Tja, da sprichst du ein Riesenproblem an. Die Spielhallen verschaffen den Suchtberatungsstellen und den Fachkliniken, die Glücksspielsüchtige beraten und behandeln, nach wie vor die meisten Klienten. Trotzdem fallen sie nicht unter die strengere Glücksspielgesetzgebung, die etwa für Casinos und Lotterien gilt. Warum das so ist? Weil die Betreiber eine supergut aufgestellte Lobby haben. Dagegen ist momentan nach meiner Einschätzung nichts zu unternehmen. Alle Appelle der Verbände der Suchtkrankenhilfe, auch die Spielhallengeräte in die neue Gesetzgebung einzubeziehen, blieben bisher ungehört.

@claus: Was süchtige Spieler angeht, hast du sicherlich recht: Aber es geht ja auch um Prävention. Und da helfen halt schon strengere Gesetze, Auflagen und Zugangsbeschränkungen.

viele Grüße

Ilona

Re: Kontrolle in Spielhallen
« Antwort #3 am: 09 Juli 2007, 22:28:52 »
Hallo ilona
Vielleicht hat das Bundes-Familienministerium das Interesse an einer Änderung, das man im Wirtschaftsministerium so vermisst. Allerdings: § 33f der Gewerbeverordnung sagt, dass das WiMi im Einvernehmen mit dem Familienministerium (umgekehrt wär besser) das Recht hat, zur "Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs" einiges zu veranlassen. Z.B. die Aufstellung zu beschränken oder für die Art und Weise des Spielvorgangs bestimmte Anforderungen zu stellen. Das wird sicherlich ein langer, schwieriger Weg.

Viele Grüsse,
mir steht's auch... BisZumHals

 

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