Hi Ilona!
Klar, so hatte ich es auch verstanden.
Aaaaaaaaaaber ... hunderte verspielen ihr Geld ... einer klagt ...
Wieso sollte ein Betreiber da motiviert sein?
Er "verdient" doch mehr, als er wieder herausgeben muss.
Wo liegt da die Motivation?
Solche Klagen sind für das Gericht immer Einzelfallentscheidungen.
Hier haben wir noch nicht einmal ein Urteil, sondern einen Vergleich.
Urteile werden hier in D ja noch nicht einmal als Basis für folgende Urteile genommen.
Wenn überhaupt, dann als Stütze zur Argumentation zur Urteilsfindung.
(Habe keine Ahnung, wie das im Juristendeutsch richtig formuliert wird ...)
Nun haben wir aber noch nicht einmal ein Urteil ...
Gut .. es ist schon einmal in der zweiten Instanz gewesen, doch "ganz oben" war das Ganze denn doch nicht.
Tja, ich möchte den Erfolg der Klägerin nicht schmälern.
Rechtssicher war die Argumentation der Richter wohl nicht hundertprozentig - sonst hätte es auch von Klägerseite keinen Vergleich gegeben.
Die Beklagten, so behaupte ich schlichtweg mal, hatten wohl kein Interesse, den Klageweg weiter zu beschreiten, da dann die Gefahr besteht, dass der Bundestag angehalten wird die Gesetzeslage zu prüfen und ggf zu ändern.
"Verlust" macht der Beklagte garantiert nicht, für die Zukunft betrachtet.
Wahrscheinlich kann er die Rückzahlung sogar noch als Verlust von der Steuer absetzen ...
Für den Spielerschutz wäre es wohl besser gewesen, die Argumentation der Richter in einem Urteil des höchsten Gerichtes zu lesen.
So ist der Vergleich nur ein Tropfen Wasser in einem Hochofen.
Ich weiß, ich bin ein Pessimist ... und das wird immer schlimmer ...