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Selbstsperre im Casino

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Selbstsperre im Casino
« am: 13 November 2005, 17:00:45 »
Hallo zusammen,

hier eine kurze persönliche Anmerkung zu den von mehreren angesprochenen Sperren im Casino.

Ich habe ein neues Hobby: Ich beobachte Prozesse von Spielern gegen Spielbanken. Es geht in der Regel immer darum, dass jemand der gesperrt war, trotzdem spielen konnte. Die Spieler -bzw. nahe Angehörige, die von der Spielsucht auch betroffen sind/waren, klagen die verlorenen Einsätze ein. Ihr erinnert euch, dass in einem Fall auch der Fachverband erfolgreich geklagt hat. Ein gesperrter spieler hatte uns 5.600 Euro abgetreten, die wir eingeklagt haben. Der Fall ist auch durch die Presse gegangen. Das rechtskräftige Urteil des OLG Hamm findet ihr auf unserer HP www.gluecksspielsucht.de unter der rubrik Materialien.

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe weiterer Verfahren. Unter anderem klagt z.B. ein Autohaus gegen die Spielbank in NRW, weil einer ihrer Mitarbeiter Geld unterschlagen hat und das Geld im Casino verspielen konnte, obwohl er gesperrt war.

Die Crux an der Geschichte ist nämlich, dass die gesperrten Spieler immer erst dann erkannt werden, wenn sie gewinnen. Dann bekommen sie den Gewinn nicht ausgezahlt, weil sie ja gesperrt sind . Ich finde das ganz korrekt so und auch echtlich ist das auch ok. Mit einem gesperrten Spieler kann man halt keinen Spielvertrag machen. Das gilt aber auch umgekehrt: Die Spielbank darf von ihm keine Einsätze annehmen. Ist ja auch nachvollziehbar. Einen besseren Kunden kann sich kein Glücksspielanbieter wünschen. Wer die Kontrolle über das Aufhören verloren hat, der spielt weiter bis nix mehr da ist. Von daher ist er der schwächere Vertragspartner und die Spielbank darf seine "Schwäche" nicht zu ihrem finanziellen Vorteil ausbeuten. So ist ja auch das Glücksspielmonopol des Staates begründet. Glücksspiele sind staatlich konzesioniert, um die Menschen vor einer übermäßigen Ausbeutung ihrer Spielleidenschft zu schützen.

Wer Zeit und Lust hat: am 1. Dezember verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwei Fälle von gesperrten Spielern. Die Klagen waren bisher in zwei Instanzen erfolgreich und die Spielbank hat Revision beim BGH eingelegt. Also Daumen drücken!!!

Wir erwarten vom Ausgang dieser Prozesse, dass die Spielbanken motiviert werden, den Spielerschutz ernst zu nehmen und auch im Automatensaal Ausweiskontrollen einzuführen. Wir haben uns jedenfalls vorgenommen, gesperrte Spieler bei derartigen Prozessen zu unterstützen bzw. selbst weitere Klagen einzureichen. Die Innenministerkonferenz hat sich übrigens auch für Ausweiskontrollen im Kleinen Spiel ausgesprochen. Die sind allerdings der Meinung, dass das auch für Spielhallen gelten muss, was ja einleuchtend ist. Das wiederum sehen die Wirtschafts- und Finanzminister bisher anders. Aber wer weiß, vielleicht ändern die ihre Meinung auch bald.

Abschließend noch eine kurze Anmerkung. Dies sind quasi suchtpolitische Anmerkungen, sie haben nichts damit zu tun, dass ich als Einzelner die "Schuld" (blöder Begriff) an meiner Suchterkrankung auf andere schiebe und daraus ableite: Alle haben "schuld" nur ich nicht. Wer sich aus einer Sucht löst, muss zwangsläufig bei sich selbst anfangen. Sonst wird das nix. Aber wem sag ich das...

viele Grüße


Ilona

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Offline Mike

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  • Es ist nie zu spät.
Re: Selbstsperre im Casino
« Antwort #1 am: 17 November 2005, 00:21:35 »
Hi Ilona,

könnte zu dem Thema sicher einiges schreiben. Wie siehst Du das? Hast Du Rücksprache mit Heike gehalten? Versuche auch am 1. Dez. nach Karlsruhe zu kommen. Aber ich muß das Geldmäßig noch irgendwie regeln.

Liebe Grüße

Mike

 

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