Spielbank muss zahlen
Medium: Badische Neueste Nachrichten
Datum: 19.05.2006
Zocker konnte trotz Selbstsperre unbehelligt Geld verspielen
Baden-Baden (WV).
Einen Teilerfolg hat ein 40 Jahre alter Glücksspieler bei einem Rechtsstreit mit der baden-württembergischen Spielbankengesellschaft errungen. Die Spielbank muss dem Mann 70 000 Euro auszahlen, die er beim Automatenspiel verzockte, obwohl er eine so genannte Selbstsperre mit dem Casino vereinbart hatte.
Der Spieler aus dem Rheinland hatte zweigleisig argumentiert: Zum einen sei er spielsüchtig und mithin gegenüber Spielbanken nicht geschäftsfähig. Das verspielte Geld im hohen sechsstelligen Eurobereich müsse deshalb zurück erstattet werden. Zum anderen verwies er speziell im Verhältnis mit den baden-württembergischen Spielbanken auf die Selbstsperre, die er vereinbart hatte. Trotz dieser Sperre, die ihm den Zugang zum Glücksspiel unmöglich machen sollte, zockte der Mann unbehelligt an den Automaten. Die Baden-Badener Richter sahen darin einen Vertragsbruch von Seiten der Casinobetreiber. Sie hätten gemäß der Sperre nicht zulassen dürfen, dass der Mann spielen konnte. Nicht folgen mochte die Zivilkammer der Argumentation, wonach der Spieler aufgrund seiner Sucht nicht geschäftsfähig und die Spielverträge mithin nichtig gewesen seien. Spielsucht müsse anders als Stoff gebundene Suchtformen wie etwa Alkoholismus beurteilt werden.
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Hier ein Artikel zu dem neuesten Urteil.
Weitere Infos später, muss los nach Baden Baden. Da ist morgen früh um 9 Uhr der nächste Prozess am Amtsgericht.
Viele Grüße
Ilona