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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2790 am: 01 Februar 2025, 17:20:59 »
Mit dem neuen GlüStV 2021 sind doch Automatenspiele erlaubnisfähig.
Der Höchsteinsatz von 1€ pro Spin und fehlende Turbo-Modus hat mich übrigens von den Automaten weggebracht 😃

Und in dem Fall der jetzt erneut zum BGH geht, ging es ja um die Zeit von April - Oktober 2021.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2791 am: 01 Februar 2025, 17:50:20 »
Ok stimmt soweit haste Recht!

Mir stellt sich dann die Frage wenn der Fall zu unseren Gunsten gehen sollte warum dann die Fälle vor 2021 ausgesetzt werden???
Da gab es gar nicht die Möglichkeit eine Erlaubnis zu beantragen also werden die es gar nicht gemacht haben!

Also was ich meine nach 2021 Erlaubnisfähig, Kein Antrag, illegal.
Vorher kann es ja dann auch nicht legal sein, oder? Würde kein Sinn machen nach meiner Meinung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2792 am: 03 Februar 2025, 14:16:48 »
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verfahren-zu-rueckzahlungsanspruch-der-spieler-landet-vor-bgh/

Im Juli dann erst, ok.
Da ja mein OLG schon quasi gesagt hat, wegen der fehlenden Beantragung wird man wohl nicht aussetzen, kann ich also davon ausgehen, dass mein OLG dann zumindest das Urteil dann abwarten wird.

Wäre aber trotzdem mal interessant, auch weil mein Gegner eig schon sehr gute Summen zurück zahlen musste, ob sie auch wirklich dann dieses Geld gezahlt hatten.
Vor dem OLG gingen die aber scheinbar immer

 

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