Im Grunde genommen müsste man den Gerichten klarmachen, dass Live-Wetten eigentlich keine wirklichen/echten Sportwetten sind.
@Kläger2018
Der Kläger hat klar und deutlich argumentiert:
Die Online-Casinospiele seien nach geltendem Recht nicht genehmigungsfähig.
Eine Genehmigungsfähigkeit habe auch im Übrigen nicht bestanden, da die Beklagten sich nicht an die materiellen Voraussetzungen des § 4 Glücksspielstaatsvertrag gehalten hätten.
So sei gegen das Einzahlungslimit und das Verlinkungsverbot verstoßen worden. Die Beklagte zu 1 habe sowohl vor als auch nach Erhalt der Sportwettenlizenz Live-Ereigniswetten angeboten.
Es ist noch nicht aller Tage Abend.
vgl. 1) LG Hamburg (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 2) LG Hannover (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 3) LG Heidelberg, 4) LG Heilbronn (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 5) LG Nürnberg-Fürth, 6) LG Stuttgart, 7) LG Würzburg, die alle dem OLG Frankfurt nicht folgen.
Ferner:
Das Regierungspräsidium Darmstadt / das Bundesland HESSEN scheint/scheinen angreifbar zu sein.
Edit:
GlüStV 2012 /2020 und GlüStV 2021 unterscheiden sich aber im Wesentlichen:
GlüStV 2012/2020 über das Limit (§ 4 Allgemeine Bestimmungen - bezieht sich auf die Konzession, kein Teilnahme-Verbot):
Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden. Die Beachtung des Kreditverbots ist sichergestellt. Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.
GlüStV 2021 (ab 01.07.2021 gültig) über das Limit (§ 6 Sozialkonzept - wesentlicher Unterschied zum GlüStV 2012/2020?):
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. (Abs. 2)
(...)
Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. (Abs. 6)
Weiterer Unterschied - GlüStV 2021 § 6 h Abs. 1 (ab 01.07.2021 gültig):
Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig.