Hallo Sport123,
Du hattest hier von deinem Anwalt vernommen, dass man hier eine Anzeige gegen die Behörde bzw. Landesregierung stellen könnte.
Ich habe meinen Hinweis "Eine weitere Option (nur mit Rücksprache Deines RAs)" darauf bezogen, dass dies mit dem federführenden Rechtsanwalt abgesprochen werden muss, ob dieser Weg (Pfändung der Sicherheitsleistungen) eine Alternative zur Pfändung der de-Domain darstellen kann.
Du hast geschrieben: "Als Druckmittel: Bei berechtigten Ansprüchen kann eine Unzuverlässigkeit abgeleitet werden."
Das ist darauf bezogen: Falls ein Urteil (Schadenersatzansprüche aufgrund von nichtigen Spielverträgen) nicht vollstreckbar ist, das die Landesregierungen dem Anbieter unter bestimmten Umständen die deutsche Lizenz entziehen müssen. (Unzuverlässigkeit gemäß GlüStV)
Leider spielt die Behörde in Darmstadt bewusst alles herunter. Daher sind die berechtigen Ansprüche formal rein rechtlich vorhanden, werden aber nicht von der Behörde verfolgt.
Die Anwaltskanzlei Lenne hat wegen einer rechtswidrigen Lizenzerteilung Strafanzeige eingereicht.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/strafanzeige-wegen-konzessionserteilung-an-gluecksspielanbieter.htmlAber:
Wenn man gegen die Behörde vorgehen möchte, muss das Vorgehen außerordentlich gut geplant werden.
Es gibt leider einen riesigen Wildwuchs. Ist ein Umlaufbeschluss gültig?, sind die Nebenbestimmungen gültig?, ist nur der GlüStV justiziabel?
Das können nur Rechtsanwälte prüfen.
Berechtigt sind Ansprüche formal erst, wenn man ein rechtskräftiges und positives Urteil vor Gericht erstritten hat.
Wenn man sich dazu entschließt gegen eine Behörde zu klagen, dann muss man davon ausgehen, dass es bis in die letzte Instanz geht. (sehr kostenintensiv)
... und letztendlich das Bundesverfassungsgericht final ein Urteil spricht.
Meine Erfahrungen sind seitens des Regierungspräsidum Darmstadt wie folgt:
- keine Rückmeldung nach 4 Monaten
- dann letztlich nur auf Druck einer möglichen erwähnten Untätigkeitsklage eine Reaktion
- Stellungnahme nach 7,5 Monaten nur auf ein Teil der Mitteillungen. Trotz der dokumentierten Spielerschutz-Verstöße des Anbieters "Offizieller Partner der Bundesliga" fielen die Antworten Falsch oder vollkommen desinteressiert aus!
Hier kann dir nur ein hochspezialisierter Rechtsanwalt weiterhelfen, ob ggf. eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist.
Ich denke, dass alle hier im Forum mit den Behörden unzufrieden sind.
Ich habe hier einen kurzen Beitrag geschrieben, warum unter Umständen unlauteres Verhalten bei der Vergabe abgeleitet werden kann.
Entgegen des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht existierte auch kein Spielerschutz, sodass die Gemeinwohlziele massiv gefährdet worden.
Ergänzung:
Ich gehe davon aus, dass die Situation in Zukunft komplett eskaliert und die Anbieter gegen das LVWA Sachsen-Anhalt eine gigantische Klagewelle starten.
In Darmstadt sind bereits mehr als 100 Klagen anhängig. Tendenz wohl auch steigend.
Jede Aktion der Behörde, wird mit einer Klage gekontert …
Die Politik bekommt die GI nicht in den Griff.
Der Streit wird leider auf Kosten des Spielerschutzes ausgetragen.
Hinzu kommen verschiedene ideologische Ansichten. Einige Politiker PRO Anbieter, einige Politiker PRO Spielerschutz…
Die agieren konträr …
Die Folgen für die Gesellschaft können gravierend sein, da der Beschluss vom Bundesverfassungsgericht nicht beachtet wird.
Ein riesiger Skandal!