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Neues Urteil: OVG bestätigt Verbot unerlaubten Online-Glücksspiels

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https://www.rtl.de/cms/ovg-bestaetigt-verbot-unerlaubten-online-gluecksspiels-4367946.html

OVG bestätigt Verbot unerlaubten Online-Glücksspiels

© deutsche presse agentur
8. Juli 2019 - 12:40 Uhr

Im Rechtsstreit um ein Verbot von Glücksspielen im Internet ist ein auf Malta ansässiger Anbieter vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert. Der 4. Senat hat nach einer Mitteilung vom Montag entschieden, dass die geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages der Länder mit dem EU-Recht konform sind. Die klagende Gesellschaft bietet unter anderem in Schleswig-Holstein Online-Casino- und Pokerspiele an, ohne dafür die erforderliche Erlaubnis zu haben. Sie hatte sich über ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen ein vom Innenministerium des Landes ausgesprochenes Verbot gewandt, diese Spiele selbst oder durch Dritte im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln.

Da der Antrag nun auch in zweiter Instanz erfolglos blieb, könne die Untersagung vollzogen werden, erläuterte das OVG. Der Anbieter habe im Wesentlichen geltend gemacht, der Erlaubnisvorbehalt und das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages verstießen gegen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit. Neuere Erkenntnisse über den Grad der Gefährlichkeit einzelner Glücksspiele seien bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zudem verfolge gerade Schleswig-Holstein das politische Ziel, das öffentliche Glücksspiel zu liberalisieren.

Einen überzeugenden Beleg dafür, dass die Risiken speziell von Online-Casinospielen überbewertet würden, erkannte das OVG aber nicht. Auch der Umstand, dass die Landesregierung für die Zeit nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30. Juni 2021 andere Regulierungskonzepte verfolge, sei noch kein ausreichender Beleg für eine Ungeeignetheit des geltenden Internetverbotes. Solange ein solches bestehe, müsse es auch vollzogen werden. Der Gerichtsbeschluss vom Mittwoch vergangener Woche ist unanfechtbar.

Quelle: DPA

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jamesvandyke

Cool - und wann wird es wirklich "durchgesetzt"? Die bieten ja immernoch ihre Dienste an.

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Offline Olli

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Die müssen jetzt erst einmal das ganze Geld zählen, welches sie im Zeitraum des gesamten Rechtsstreites unrechtmäßig verdient haben.

Nu sei doch nicht so ungeduldig ... das braucht eben seine Zeit ... :)

Außerdem könnte es ja sein, dass gerade jemand noch sein Konto aufgeladen hat um zu zocken.

Solch einen Kunden kann man doch nicht einfach mit einer Abschaltung der Seite vor den Kopf stoßen!  ;D

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Ich muss mich wundern, wieso die Klage überhaupt zugelassen worden ist.
Es gibt bereits zwei höchstrichterliche Urteile, die die Thematik Dienstleistungsfreiheit abgearbeitet haben.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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