Hi Mokla!
Ich habe das Ganze aus hiesiger juristischer Sicht betrachtet.
Und da ist es absolut kein Unsinn.
Hier greift der § 762 BGB.
Andernfalls habe ich mit der Einschaltung der MGA und Anwalt gedroht
Vermutlich werden sie mit ihren AGB winken, in denen sicherlich vermerkt ist, dass DU dafür verantwortlich bist die hiesigen Gesetze einzuhalten.
Sie könnten Dich also durchaus wegen Vertragsverstoßes ignorieren.
Trotzdem würde ich an Deiner Stelle den bereits gestarteten Versuch auch durchziehen.
Vielleicht klappt es ja ...
Ob ich Dir dafür die Daumen drücke, weiss ich ehrlich gesagt nicht.
Denn ich lese hier nichts von Schritten für Deine Genesung.
Insofern könnte das potentiell zurück zu erstattende Geld durchaus wieder als Suchtmittel eingesetzt werden.
Du wirst Dir sicherlich schon einige Gedanken gemacht haben, wie es dazu kam, Dich unter einem Doppelaccount neu anzumelden und bestimmt nicht unerhebliche Summen verspielt hast.
Wie mag es erst gefühlsmäßig ablaufen, wenn das o.g. Horrorszenario eintrifft?
Schaue also bitte nicht nur aufs Geld, sondern vorrangig auf Deine Genesung und damit Gesundheit!