Natürlich dürfen sie das. Du kannst hier nicht Gesetz bzw Rechtssprechung mit dem nicht zahlen des Urteils aufwiegen. Ist ein Vertrag nichtig gilt das für beide Seiten. Allerdings verstehe ich den Artikel nicht da der Redakteur ja schreibt es betrifft vermutlich hauptsächlich die Kunden die selbst klagen. Da hier ja alles gegengerechnet wird ist eigentlich nichts mehr im Saldo offen. Außer es wurden bei der gewonnenen Klage nur die Einzahlungen berücksichtigt was ja auch Schwachsinn wäre.