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Muss ich Vergleich annehmen?!

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Offline Mk83x

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Muss ich Vergleich annehmen?!
« am: 18 Juni 2024, 21:49:06 »
Hallo Zusammen,

Ich hätte mal ne Frage und zwar wenn ich zB beim OLG ein Vergleich von 40-50% erhalte, muss ich den annehmen? Ich hätte ja gerne die gesamte Summe aber die werden bestimmt keine 100% anbieten. Kann der Richter dann auch komplett ablehnen wenn ich die 40-50% ablehne oder wie geht es dann weiter? Geht es zum BGH?!

Mein Anwalt und PKF wollen bestimmt, dass ich die 40-50% annehme, aber leider bleib da dann nicht mehr viel übrig von der Streitsumme.

Re: Muss ich Vergleich annehmen?!
« Antwort #1 am: 18 Juni 2024, 21:52:14 »
Keine Ahnung, was du im PKF Vertrag unterschrieben hast. Die pkf Verträge steht ja viel drin, auch im Hinblick, dass sie in deinem Namen alles mögliche an Erklärungen unwiderruflich abgeben dürfen. Ein Blick im Vertrag und du wirst deine Antwort finden.

Re: Muss ich Vergleich annehmen?!
« Antwort #2 am: 19 Juni 2024, 13:57:46 »
Annehmen musst Du nichts, wobei dies wahrscheinlich eh final dein PKF entscheiden wird. Wenn er ja sagt, dann wirst du auch nicht viel machen können.
Und die gesamte Summe wirst du so oder so nicht bekommen, da PKF.
Und der Richter vermittelt erstmal und wenn sich die Parteien nicht einigen, dann urteilt er nach Gesetzesgrundlage und Beweisen etc. und das Urteil kann dann angefochten werden, wahrscheinlich via Revision.

Re: Muss ich Vergleich annehmen?!
« Antwort #3 am: 19 Juni 2024, 17:13:03 »
Lest ihr euch eigentlich so einen Prozessfinanzierungsvertrag durch, bevor ihr ihn unterschreibt?

Re: Muss ich Vergleich annehmen?!
« Antwort #4 am: 19 Juni 2024, 17:14:19 »
Natürlich nicht.
Zu viel Text, zu klein und zu kompliziert geschrieben 🙃

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never8gain

Re: Muss ich Vergleich annehmen?!
« Antwort #5 am: 19 Juni 2024, 17:58:11 »

40-50% annehme, aber leider bleib da dann nicht mehr viel übrig von der Streitsumme.

?

die hälfte von wenig ist immer noch mehr als nichts von viel ^^

Re: Muss ich Vergleich annehmen?!
« Antwort #6 am: 19 Juni 2024, 20:29:31 »
Du kannst zweierlei Angebote erhalten. Einmal von der Gegenseite und einmal vom Prozesskostenfinanzierer. Von der Gegenseite kommen meiner Erfahrung nach nur selten Angebote. Viel größer ist die Chance, dass du von deinem Prozesskostenfinanzierer, sofern vorhanden, ein Angebot bekommst den Fall abzutreten. Die biwten aber sicher nicht mehr wie 10% - wenn überhaupt 😄

Re: Muss ich Vergleich annehmen?!
« Antwort #7 am: 19 Juni 2024, 21:03:13 »
Heidelberger Kanzlei hatte Mal gesagt, die haben keinen Bock mit Prozesskostenfinanzierer einen Vergleich zu machen, da die so viel daran verdienen. Das sollte man sich auch im Hinterkopf behalten. Hier ging es um den Anbieter mit der Jahreszahl

 

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