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Kleingedrucktes der Prozesskostenfinanzierer

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Kleingedrucktes der Prozesskostenfinanzierer
« am: 22 April 2024, 21:18:14 »
Gibt es eigentlich Fälle wo man im Misserfolgsfall die Kosten des PKF zu tragen hat?

Konkret bezieht sich die Frage auf folgenden Sachverhalt:

Gespielt wurde teils über VPN, sowohl innerhalb Deutschlands als auch (selten) ausserhalb.
Wann dies im relevanten Zeitraum der Fall war ist für mich unmöglich noch nachvollziehbar.
Die Summe für Wetteinsätze aus dem Ausland müßte ja theoretisch aus der Forderung rausgerechnet werden.


Re: Kleingedrucktes der Prozesskostenfinanzierer
« Antwort #1 am: 22 April 2024, 21:28:08 »
Gibt es eigentlich Fälle wo man im Misserfolgsfall die Kosten des PKF zu tragen hat?

Konkret bezieht sich die Frage auf folgenden Sachverhalt:

Gespielt wurde teils über VPN, sowohl innerhalb Deutschlands als auch (selten) ausserhalb.
Wann dies im relevanten Zeitraum der Fall war ist für mich unmöglich noch nachvollziehbar.
Die Summe für Wetteinsätze aus dem Ausland müßte ja theoretisch aus der Forderung rausgerechnet werden.

Du wirst doch von deinem RA gefragt ob du nur in DE gespielt hast bevor die Klage eingereicht wird?! Übrigens kannst du auch unwissend ins VPN Netz geraten, wenn du über das WLAN eines Wettbüros eingeloggt warst du von da aus gewettet hast.. Die meisten Wettbüros nutzen VPN um Spiele der ganzen Welt zu übertragen...

Re: Kleingedrucktes der Prozesskostenfinanzierer
« Antwort #2 am: 22 April 2024, 22:27:29 »
Die Frage wurde mir vor Gericht auch gestellt.
Antwort war nein, ich habe nie vpn verwendet.
Warum haben sie sich da mehrmals von Ort x aus eingeloggt.
Antwort, dort war ich in meinem ganzen Leben noch nicht.
Ich kann mir nur vorstellen dass dies Anbieter selbst von verwendet.
Dannach war der gegnerischen Anwalt relativ leise und der Richter hat es als nicht nachvollziehbar aufgenimmen :P

Sie müssen dir beweisen dass du dort eingeloggt warst und selbst nur der Standort reicht da nicht.

Re: Kleingedrucktes der Prozesskostenfinanzierer
« Antwort #3 am: 22 April 2024, 23:08:25 »
Gibt es eigentlich Fälle wo man im Misserfolgsfall die Kosten des PKF zu tragen hat?

Konkret bezieht sich die Frage auf folgenden Sachverhalt:

Gespielt wurde teils über VPN, sowohl innerhalb Deutschlands als auch (selten) ausserhalb.
Wann dies im relevanten Zeitraum der Fall war ist für mich unmöglich noch nachvollziehbar.
Die Summe für Wetteinsätze aus dem Ausland müßte ja theoretisch aus der Forderung rausgerechnet werden.

Du wirst doch von deinem RA gefragt ob du nur in DE gespielt hast bevor die Klage eingereicht wird?! Übrigens kannst du auch unwissend ins VPN Netz geraten, wenn du über das WLAN eines Wettbüros eingeloggt warst du von da aus gewettet hast.. Die meisten Wettbüros nutzen VPN um Spiele der ganzen Welt zu übertragen...

ja das hat der Anwalt mich gefragt und ich habe wie oben geschrieben geantwortet, dass ich das beim besten Willen und Gewissen unmöglich noch beantworten kann. klar war man in 8-10 Jahren mal im Ausland aber ob ich da beim Anbieter eingeloggt, bzw. sogar ne Wette abgeschlossen habe, darüber habe ich nicht Protokoll geführt. Die Frage die ich habe ist ob man mir daraus einen Strick drehen kann, ich meine gar nicht vom Gegner sondern vom eigenen PKF falls der Anbieter irgendwas nachweisen kann!?

Re: Kleingedrucktes der Prozesskostenfinanzierer
« Antwort #4 am: 22 April 2024, 23:09:10 »
Die Frage wurde mir vor Gericht auch gestellt.
Antwort war nein, ich habe nie vpn verwendet.
Warum haben sie sich da mehrmals von Ort x aus eingeloggt.
Antwort, dort war ich in meinem ganzen Leben noch nicht.
Ich kann mir nur vorstellen dass dies Anbieter selbst von verwendet.
Dannach war der gegnerischen Anwalt relativ leise und der Richter hat es als nicht nachvollziehbar aufgenimmen :P

Sie müssen dir beweisen dass du dort eingeloggt warst und selbst nur der Standort reicht da nicht.

Was ja ziemlich schwierig bis unmöglich sein dürfte!?

 

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