Hallo
Ich wurde am 22.03.2023 nach Angabe und Offenlegung meiner Spielsucht über OASIS gesperrt .Trotz dieser Sperre war es mir weiterhin möglich, bei einem Anbieter zu spielen. Das Online-Casino wird auf der Whitelist geführt und ist somit - laut meinem Verständnis - rechtlich daran gebunden, zu prüfen, ob ein Spieler über OASIS gesperrt ist. Dieser Verpflichtung ist das Casino nicht nachgekommen. Ich habe das Casino darauf hingewiesen, dass Sie dazu verpflichtet sind, worauf hin ich die Rückmeldung bekam, sie würden unter einer maltesischen Lizenz operieren (MGA) und wären somit nicht an OASIS angeschlossen. Aus Sicht des Casinos wäre mir die Verpflichtung zugekommen, das Casino über die Sperre zu informieren. Dies würde - aus meiner Sicht - eine zentrale Stelle ad absurdum führen. Noch dazu entnehme ich dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, das jedes in Deutschland lizensierte Online Casino (also alle auf der Whitelist aufgeführten) verpflichtet sind, sich OASIS anzuschließen um den Schutz Ihrer Spieler zu gewährleisten.
Diese Meldung habe ich am 08.05.2023 über das Hinweisportal der GLL eingereicht und hatte gehofft, dort Hilfe zu bekommen - leider vergebens. Eine Antwort erhielt ich erst nach zig telefonischen und Nachfragen per E-Mail an gestrigen Tag. Da wurde mir gesagt, die GLL gehe nicht gegen die Lizenzinhaber vor und ich müsste mich mit Hilfe eines Anwalts selber darum kümmern. Ist das richtig? Kann das sein? Das ist doch kein Spielerschutz. Süchtige wie ich können weder die finanziellen Mittel noch die Kraft aufbringen , so etwas in die Wege zu leiten - zumindest ich nicht. Da die Rechtslage und der Verstoß gegen diese so offensichtlich ist, dachte ich, dass sich dies einfacher gestalten lassen müsste. Liege ich da falsch?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir berichten? Für Rückmeldungen jeder Art bin ich dankbar.
Liebe Grüße