Mal eine theoretische Frage als juristische Laie: Ich weiß mittlerweile, dass es die "Sammelklage" wie man sie aus den USA kennt, so nicht in DE existiert.
Allerdings habe ich von einer "subjektiven Klagehäufung" gehört oder auch der Musterfeststellungsklage, wie man sie aus dem VW Skandal kennt.
Wie realistisch ist dies bei dieser Thematik? Gewinnt man da Kosten und Zeit, oder irgendeinen Vorteil dadurch, wenn man sich mit mehreren Klägern ohne PKF die Kosten teilt?
Der Grund dieser Gedanken liegt hauptsächlich bei Streitwerten unter 4000, wo sich die Kosten schnell in die Nähe des Streitwerts bewegen, wo vielleicht eine kaum angesprochene Option Abhilfe schaffen könnte? Vielleicht kann der ein oder andere durch Gespräche mit Anwälten oder aufgrund von Erfahrungen hier mehr sagen.
Ist mir heute spontan in den Sinn gekommen als ich VW gelesen habe, einen Juristen habe ich noch nicht gefragt.
Sollte dies nicht realisierbar sein, ist es wenigstens ein Thread fürs Archiv, wo der nächste in Zukunft mit dem Gedanken drüber stolpert :-)