Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt

  • 13 Antworten
  • 2621 Aufrufe
*

Offline Syssi

  • *
  • 19
Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« am: 25 Juli 2022, 12:41:01 »
Hallo Miteinander, ich bin mittlerweile seit ca. zwei Jahren spielfrei und hab gemerkt, wie schön es ist etwas Geld auf der hohen Kante zu haben und nicht alles in Slots zu versenken. Also alle hier: Weiterkämpfen! Seit ca. einem Monat schreibe ich diverse OCs an, um zumindest einen Teil des Geldes, das ich verspielt habe, zurückzufordern. Dürfte sich bei mir um einen niedrigen 5-stelligen Betrag handeln. Habe dazu selbst ein Schreiben entworfen, welches m.A.n. die wichtigesten Argumente bringt. Wie erwartet hagelt es jedoch Zurückweisungen. Hat jemand Erfahrungen mit der außergerichtlichen Vergleichsbereitschaft der OCs, wenn man einen Anwalt beauftragt? Oder lassen es die OCs selbst dann darauf ankommen was im Gerichtssaal entschieden wird.

Hoffe jemand hat Erfahrungen die er/sie teilen kann.

Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #1 am: 25 Juli 2022, 12:45:43 »
Außergerichtlich und ohne Klage passiert in 99,9% gar nichts.

Geld sparen, Anwalt nehmen und Klagen. Dauer ca. 3/4 - 2 Jahre.

*

Offline Syssi

  • *
  • 19
Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #2 am: 25 Juli 2022, 12:57:48 »
Danke für die Antwort,

verwundert mich insofern ein bisschen, als dass die OCs inbesondere bei Verhandlungen vor dem Amtsgericht verhältnismäßig hohe Kosten zu tragen hätten, insbesondere unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung. Da wäre ja ein anwaltliches Vergleichsangebot vor Beginn des schriftlichen Vorverfahrens oder in einer etwaigen Güteverhandlung sehr viel kostengünstiger. Aber wer versteht schon die OCs...

*

Offline Wuff

  • **
  • 32
Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #3 am: 25 Juli 2022, 15:37:20 »
Als Casino würde ich ehrlich gesagt auch auf Schreiben ohne Anwalt nicht reagieren. Sobald ein Anwalt eingeschaltet wird ,sollte aber jedes Casino wissen wohin die Reise geht. Wenn die sich nicht bewegen wird es für die Casinos nur teurer.
Aber verstehen muss man einige Vorgehensweisen der Casinos nicht, wirtschaftlich scheint das Vorgehen nicht zu sein, eventuell einfach schlecht beraten.
« Letzte Änderung: 25 Juli 2022, 16:08:39 von Wuff »

*

Offline Syssi

  • *
  • 19
Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #4 am: 25 Juli 2022, 17:22:11 »
Ja, ich denke ich werde zunächst Mahnschreiben von meinem Anwalt versenden lassen mit Fristsetzung von 2 - 4 Wochen, wenn sich dann nichts tut, klage ich. ich berichte ob es was wird.

Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #5 am: 25 Juli 2022, 21:33:56 »
Das Vorgehen der Casinos ist absolut wirtschaftlich. Ein Prozess zieht sich über Jahre. Bis Betroffene dann noch ihr Geld haben noch mehr. Wer nicht innerhalb der 3 Jahre nach Kenntnisnahme der Illegalität der Online Casinos klagt, hat eher schlechtere Chancen.
Zudem können Prozessfinanzierer keine x Fälle gleichzeitig finanzieren. Die brauchen ebenfalls Cash um weiterzuarbeiten. 3 von 4 Fällen sind trotz Annahme beim Prozessfinanzierer immer noch in der Warteschlange. Bis diese Fälle an Anwälte übergeben werden, kann es dauern.

Viele Casinos wissen, dass die meisten Glücksspielsüchtigen einen Prozess nicht leisten können.

Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #6 am: 25 Juli 2022, 23:05:17 »
Ich stimme dem zu.
Das unwirtschaftlichste für die casinos wäre die Existenz eines Musterbriefs mit dem Betroffene schnell einen großen Teil der Verluste zurückbekommen.
Der würde sich verbreiten wie ein Lauffeuer.

Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #7 am: 25 Juli 2022, 23:54:28 »
Ich stecke schon lange drin. Ohne Anwalt hast du keine Chance auch mit Anwalt gestaltet es sich schwierig. Ein Vergleich kommt wenn überhaupt oft im Gerichtsaal zu Stande, knapp davor gibt es auch schonmal Vergleiche, es kommt darauf an ob dein zuständiges Gericht schonmal einen OC verurteilt hat, dann lassen sie eventuell einen Vergleich zu oder ob du wegen deiner Sucht in Behandlung warst mit ärztlichem Attest, damit hast du die besten Chancen. Kurz gesagt, Fälle wo sie schon vorher wissen das sie wahrscheinlich verlieren werden. In den nächsten 2Monaten habe ich 3Gerichtsverhandlungen, eins davon sogar in einigen Tagen. Die Anwälte von denen wollen Geld verdienen von daher möchten sie sogar das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, so verdienen sie mehr. Warum sollten sie ausgerechnet bei dir auf einen Vergleich eingehen? Vielleicht hast du ja einen Ass im Ärmel weiß ich ja nicht. Ist dein Fall anders als die Tausend anderen Fälle.

*

Offline Syssi

  • *
  • 19
Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #8 am: 26 Juli 2022, 11:58:07 »
Meine Fälle werden wie alle anderen sein. Sind zumeist kleine 4stellige Beträge in verschiedenen OCs. Es verwundert mich nur weil ich selbst in einer Kanzlei arbeite (bin selbst noch nicht ausgelernt) und nahezu jede größere Firma versucht die Sachen außergerichtlich zu klären. Macht natürlich auch Sinn, weil die großen Firmen keine Gerichtsentscheidungen gegen sich haben wollen (wegen PR, Offenkundigkeit usw.). Deshalb erschließt es sich für mich nicht, dass ein OC es, vielleicht sogar vor einem Amtsgericht mit niedrigen Streitwert, zu einem Versäumnisurteil kommen lässt. Das ist ja wie ich es wahrnehme in der Vielzahl der Fälle so. Ein Vergleich (durch die Anwälte) wäre da die bessere Lösung aus juristischer aber auch wirtschaftlicher Sicht. Aber man hört ja auch immer wieder das Spieler auf eigenem Weg Erfolg hatten.

Ich würde über meine jetztizige Kanzlei, bzw. meinen Arbeitgeber, die Forderung geltend machen, unsere Amtsgericht ist recht flott, auch bei Auslandszustellungen, weshalb ich davon ausgehe, dass nicht allzuviel Zeit ins Land gehen würde bis es zu einem Termin kommen würde. Dass sich Gerichtsprozesse über Jahre ziehen gibt es eigentlich nur in juristisch sehr sehr komplexen Fälle oder im Film, in der Praxis sind die Amtsgerichte selbst bei grenzüberschreitenden Fällen recht schnell mit der Anberaumung eines Termins.

Danke an alle für die lebhafte Diskussion!

*

will

Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #9 am: 26 Juli 2022, 12:20:17 »
Wie gehst du denn nun konkret vor?

*

Offline Syssi

  • *
  • 19
Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #10 am: 26 Juli 2022, 12:43:40 »
Anwalt - außergerihtliches Mahnschreiben mit Fristsetzung und Signalisierung der außergerichtlichen Verleichsbereitschaft - Klage wenn darauf nicht eingangen wird

Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #11 am: 26 Juli 2022, 12:56:35 »
Lohnt sich eine Klage bei kleinen 4-stelligen Beträgen denn überhaupt? Das, was man dem Anwalt zahlt, übersteigt da doch schon die Kosten, wenn es zum OLG geht, sind die Kosten nochmal höher.
Ich habe kleine 4-stellige Verluste bei Milch, Butter, Mehl und Backpulver. Da muss ich ja schon auf einen außergerichtlichen Vergleich hoffen?!

Edit Olli: Anbieternamen ersetzt
« Letzte Änderung: 26 Juli 2022, 13:23:13 von Olli »

*

Offline Syssi

  • *
  • 19
Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #12 am: 26 Juli 2022, 13:33:24 »
Grundsätzlich läuft es so bei normalen mahnsachen: Gläubiger mahnt, schuldner zahlt nicht; dann mahnschreiben über Anwalt mit Geltendmachung der Anwaltsgebühren gegen den Schuldner plus Forderung; wenn es dann zu Gericht geht heißt es in Deutschland: the winner takes it all, wenn nicht durch Gerichtsbeschluss die Kosten anders verlagert werden. Seinen Anwalt muss man grundsätzlich selbst zahlen, wenn es eine Instanz höher geht muss die unterlegene Partei grundsätzlich vorleisten.

Alles ohne Gewähr ::)

*

Offline Syssi

  • *
  • 19
Re: Ziel: außergerichtlicher Vergleich mit Anwalt
« Antwort #13 am: 26 Juli 2022, 13:36:30 »
Also wäre ein Vergleich traumhaft bei kleineren Summen, zumal die meisten PF erst ab 5.000 aufwärts einspringen

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums