Moin,
Zahlungen sind einzustellen, keine Zahlungen mehr leisten, wenn du jetzt an einen Gläubiger Geld überweist holt eswe die insolvenzverwalterin eh wieder also sinnlos.
Spare etwas Geld an, zum Überleben es ist zwar verbotene aaaaabeer:
Wenn dein Verfahren eröffnet wird dann ist dein aktuelles Girokonto weg, mit Beginn der Insolvenz erlischt der Geschäftsbesorgungsvertrag, die Bank wo du aktuell bist schließt dein Konto und weg ist es.
Du brauchst also ein neues Konto.
Wenn Du zu Hause paar Taler beiseite packst sollte es keine Probleme geben, Du musst natürlich die Klappe halten gegenüber der Verwalterin, ich möchte Dich nicht dazu verleiten, aber es ist besser sonst stehst Du ohne einen Cent da.
Viele glauben das Ihnen nur der Freibetrag zu Verfügung steht laut Pfändungstabelle, dem isr nicht so.
Meine Verwalterin hat mir gesagt ich soll ihr einen Antrag schicken auf Freigabe der Gehaltseingange, somit steht dir wirklich alles zur Verfügung abzüglich des Betrages welches die Verwalterin vom Gehalt einkassiert.
Sie darf es mir eigentlich nicht sagen hat es aber getan.
Wenn du es nicht machst hast du monatlich rund 1100 Euro zur Verfügung.
Lehnt die Verwalterin diesen Antrag ab gehst du zum zuständigen Gericht und beantragst beim zuständigen Rechtspflege die Freigabe.
Genaueres erfährst du von deinem Anwalt oder Schuldnerberatung.
Als streng würde ich es nicht anstehen, du stehst unter Beobachtung mehr nicht, solange du arbeiten gehst und deiner Mitwirkungspflicht nachkommst ist alles in Ordnung.
Du könntest sogarnneue Schulden machen, viele glauben es ist verboten ist es aber nicht, bei mir ist es so gewesen das ich meinen Vertrag nicht mehr zahlen konnte, wegen der Eröffnung des Verfahrens, die Verwalterin weiß es, und war nicht sauer oder ähnliches.
Nach ca. einem Jahr kommt der Schlusstermin und das Verfahren wird aufgehoben, dann beginnt die Wohlverhaltensperiode, sobald diese beginnt spreche i mal mit der Verwalterin, sie soll dir sagen ob es realistisch ist das Verfahren auf 3 Jahre zu verkürzen hier für musst du 35% der Schulden abzielen zzgl. Gerichtskosten und Verwalterkosten, einfach mal anfragen.
Habe ähnlich hohe Schulden, und werde wohl nur 3 Jahre benötigen.
Wie gesagt, streng ist immer so eine Auslegungssache, meine Verwalterin hat sogar Geldeingänge freigegeben, z. B. doe Schuhe haben nicht gepasst und ein Artikel war nicht lieferbar, somit habe ich die Bestellung storniert und das Geld zurück bekommen, theoretisch hätte sie das Geld behalten können, hat sie aber nicht...
Wenn man immer nur ein bißchen zahlt, zahlt man meist nur die Zinsen, deswegen Sinnlos
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Der Haken bei der Insolvenz ist das es bis zu 10 Jahre dauert bis deine Schufa komplett sauber ist.
Wenn du die Restschuldbefreiung bekommst, steht diese weitere 3 Jahre in der Schufa,was aus meiner Sicht ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Hier muss es eine bessere Möglichkeit geben, der Schuldner hat alles dafür getan seine Schulden zu begleichen, und somit müssen aus meiner Sicht alle Einträge auf 0 Gesetz werden, damit der Schuldner umziehen kann verträge abschließen kann etc.
Von mir aus noch 6-12 Monate nach Abschluß aber keine 3 Jahre.
Das Verfahren hat bei mir Wirkung gezeigt, noch einmal wurde es es nicht durchlaufen.
Meinen Empfehlung ist :
Mit anwaltlicher Begleitung durch das Verfahren gehen, wenn gläubiger aufmucken stellt er sie ruhig, es muss nicht erst zum Anwalt gegangen werden, wenn man die Begleitung durch eine Beratungsstelle wählt.
Als streng sehe ich es nicht an, es wird viel Unruhe verbreitet durch fehlinformationen.
Alles Gute.