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Plauderecke / Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Letzter Beitrag von Olli am 23 März 2025, 18:31:52 »
Gestern kam der Nachbar mir gegenüber zu mir, total aufgeregt. Er und seine Frau waren einmal mit meinen Eltern befreundet ... irgendwann nicht mehr, da schlug das Gange in eine Fehde um, obwohl es nie einen Streit gegeben hatte. Und wer saß da zwischen den Fronten? Genau ... meinereiner ...

Mittlerweile habe ich ihn aber besänftigt bekommen und so kam er gestern und auch heute noch mal zu mir. Sein Nachbar hat ihn gebeten, die Bruchsteinmauer zu kürzen, da sie ca. 30 cm an der Straßenfront entlang in sein Grundstück rage. Er wollte es nicht glauben und so sind wir mal eben nach draußen gegangen und haben es uns angesehen. Da ich einen Teil der Vermessungsunterlagen durch meinen eigenen Hausbau vorliegen habe, habe ich ihm gezeigt ... der Nachbar hat Recht!

Nun hatte ich im Vorfeld keine Grenzuntersuchung gemacht ... also überprüft, ob die Grenzpunkte auch wirklich an richtiger Ort und Stelle liegen. Daher haben wir heute zu seiner Beruhigung noch mal seinen vorhandenen Grenzstein, von dem wir zu besagtem Nachbarn gemessen hatten überprüft über ein weiteres Maß und siehe da ... der Grenzpunkt musste noch mal 2 cm verrückt werden. Da er aber die Mauer nicht auch noch in Richtung Straße versetzen möchte, reicht die nun festgelegte Richtung, damit er die Mauer kürzen kann. Dies wird er nun veranlassen und alle sind wieder glücklich ...

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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am 23 März 2025, 13:40:27 »
Einfach nichts mehr einzahlen dann hat man nicht schon wieder Probleme.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am 23 März 2025, 12:22:55 »
Da kann ich dir keine genaue Antwort geben. Am besten mal beraten lassen vom Anwalt.

Möchte da nichts falsches sagen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Eddy am 23 März 2025, 12:00:41 »
@Balou wie ist es, wenn man Gehaltauszüge geschickt hat, ein höheres Limit eingestellt bekommen hat, obwohl das Gehalt nicht mal ansatzweise ausreichend ist? Bei mir wurde z.B. das Bruttogehalt angenommen..was ja komplett fail ist. Weißt du das in dem Fall ? Ich hatte dann beim Anbieter mal um entsprechende Nachweise gebeten, haben Sie mir auch alles geschildert. Ab Mitte 2022 verweisen Sie dann auf Lugas-Limit(Anbieterübergreifend)
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am 23 März 2025, 11:21:51 »
Selbst wenn du das Limit selbst auf zum Beispiel 3000 Euro erhöht hast und der Anbieter keine Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnung angefordert hat, sieht es sehr gut aus. Ich berichte aus Erfahrung.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Bobby Speedy Ewing am 23 März 2025, 10:16:56 »
"Der Rote verfügt seit Erteilung der Sportwetten-Konzession im Oktober 2020 über eine Erlaubnis zur Entgegennahme von bis zu EUR 30.000,00 pro Spieler und Monat. Obwohl der Rote sich damit auch teilweise in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat, raten wir diesbezüglich aufgrund bislang vor Gericht fehlender Erfolgsaussichten von einem Vorgehen ab.

Aber nur wenn du das entsprechende Einkommen hast und nachweisen kannst. Hattest du dein Limit erhöht mit Nachweisen?

Ohne Nachweis gilt ein Limit von 1000€
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Polynx am 23 März 2025, 09:30:25 »
Ich habe auch 2 Klagen gegen bekannte Wettanbieter am laufen, der eine schwarze mit weisser Schrift missachtet das Lugaslimit bis heute und der Rote hat es bis 2024 missachtet.Zum roten schreibt mir mein Anwalt

"Der Rote verfügt seit Erteilung der Sportwetten-Konzession im Oktober 2020 über eine Erlaubnis zur Entgegennahme von bis zu EUR 30.000,00 pro Spieler und Monat. Obwohl der Rote sich damit auch teilweise in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat, raten wir diesbezüglich aufgrund bislang vor Gericht fehlender Erfolgsaussichten von einem Vorgehen ab.

Die Klage über den Roten vor dem Landgericht, wurde bis zum Eugh-Urteil ausgesetzt.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am 22 März 2025, 21:34:39 »
Ich denke es geht darum wirklich ab Lizenz das kann im Jahr 2020 sein ( meistens ab Oktober da viele Lizenz ab dort haben ) oder auch 2021. gab ja da auch den Wechsel zwischen Einsatz zum einzahlungs Limit
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Olli am 22 März 2025, 21:18:16 »
Zitat
Eigentlich müsste man den Thread spalten nach den ursprünglichen illegalen Vergehen und nach den Verstößen seit Lizenzierung.

😂

Soll Ilona Dir mal Adminrechte einräumen?
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am 22 März 2025, 20:47:35 »
Bei mir war es nach erhaltener Lizenz sogar.
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