Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Bobby Speedy Ewing am 16 November 2024, 21:44:34

Titel: Hab ich mich verguckt?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 November 2024, 21:44:34
Ich schaue gerade Deutschland gg. Bosnien.

Nun ist Halbzeit und natürlich wird ein Gewinnspiel angeboten. 50 cent ein Anruf/SMS. Gewinnchance 10.000 €

Nun das unfassbare: Gewinnteilnahme ab VIERZEHN Jahren?????
Titel: Re: Hab ich mich verguckt?
Beitrag von: Roy1234 am 16 November 2024, 21:48:18
Habe es nicht gesehen, aber das wäre doch definitiv illegal denke ich.
Titel: Re: Hab ich mich verguckt?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 November 2024, 21:54:37
https://ibb.co/L6LCDLs

Habe das Bild mal hochgeladen.
Titel: Re: Hab ich mich verguckt?
Beitrag von: Roy1234 am 16 November 2024, 22:01:03
Unmöglich wenn das jetzt erlaubt ist. Wir ziehen uns die Sucht schon im Jugendalter groß.
Titel: Re: Hab ich mich verguckt?
Beitrag von: Olli am 17 November 2024, 06:08:01
https://www.fsm.de/wissen/a-bis-z/gewinnspiele-und-jugendmedienschutz/

Zwei Diinge ...
1. Es sollte verboten sein mehrfach anzurufen ... ist es aber nicht! Dadurch erhöht sich der Einsatz, der einmal die Höhe des Portos einer Postkarte war, deutlich.
2. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, braucht der Gewinn auch nicht ausgezahlt zu werden ...
Titel: Re: Hab ich mich verguckt?
Beitrag von: Wolke 7 am 17 November 2024, 07:57:43
Eine Teilnahme an Gewinnspielen ist hingegen lediglich für Minderjährige unter 14 Jahren untersagt (§ 3 Abs. 1 S. 2 GGS). Dies hat zur Folge, dass bei untersagter Teilnahme eines Minderjährigen auch keine Gewinnausschüttung gestattet ist (§ 3 Abs.

Habe auch immer gedacht ,geht erst ab 18 Jahren.....liegt aber wohl an jedem Veranstalter selbst ,wie er das macht.

LG Wolke
Titel: Re: Hab ich mich verguckt?
Beitrag von: Mr. Nobody am 18 November 2024, 19:43:50
Zitat
2. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, braucht der Gewinn auch nicht ausgezahlt zu werden ...

Genau mein Humor😂