Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Hartmut - Referent Selbsthilfe am 22 August 2024, 16:46:53

Titel: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Hartmut - Referent Selbsthilfe am 22 August 2024, 16:46:53
Hallo zusammen,

es geht dieses Mal wieder um das Thema Charge back von Glücksspielverlusten - der Einstieg zum Ausstieg mit RA István Cocron, CLLB München

Hier der Link zum Vortrag: https://gluecksspielsucht-selbsthilfe.de/2024/07/22/naechster-vortrag-im-fags-online-cafe-am-01-09-24-11-uhr-charge-back-von-gluecksspielverlusten-der-einstieg-zum-ausstieg/

oder über die Startseite des Selbsthilfeblogs www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Ilona am 22 August 2024, 16:50:40
Wie immer gilt, falls ihr Fragen habt, her damit. Wir leiten sie an Herrn Cocron weiter.
LG Ilona
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Roy1234 am 22 August 2024, 19:05:55
Hab das Thema ja schon öfters angesprochen.
Klagen ist das eine, den Prozess zu gewinnen das andere, wenn auch meist sehr wahrscheinlich. Was mich interessiert ist ob die Kanzleien sich auch schon Gedanken gemacht haben bei einem positiven EuGH Urteil und der danach evtl herbeigeführten Insolvenz des ein oder anderen Betreiber den Prozess auf die Dachfirmen umzulegen bzw diese in die Verantwortung nehmen zu können. U.a. BaH ist ja für mich so ein Beispiel.

Und

Die Malta Casinos sind momentan durch Bill 55 geschützt was Vollstreckungen angeht. Gibt es Erfahrung wie es auf Gibraltar und Curacao ist um mal alle mit ins Boot zu nehmen.

Und

Wie sieht es aktuell mit Vergleichen aus? Gibt's welche, sind diese akzeptabel oder nach wie vor eher eine Beleidigung. (Für mich alles unter 50 Prozent)

Das war's erstmal von mir.


Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 August 2024, 08:30:47
macht eine Beschwerde nach § 252 ZPO einen Sinn? Laut Beschluss  KG, Beschluss vom 17.05.2024 - 21 W 5/24, sollen die Instanzgerichte ihre Prozessentscheidungen ohne Steuerung von außen, so auch durch eine höhere Instanz, treffen.
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Olli am 26 August 2024, 11:09:41
Ich sehe schon, den Spekulatius-, sprich BGH-Thread können wir schließen. Alle offenen Fragen, außer von den beiden da oben, sind beantwortet.

Leute ... Ihr habt die Chance mit einem der renomiertesten Anwälte zu sprechen bzw. ihm Fragen zukommen zu lassen!

Wie wäre es damit:

Auf welcher Grundlage kann bei Curacao-Anbietern eine Datenauskunft i.S.d. DSGVO eingeholt werden? Curacao gehört ja nicht der EU an.
An wen kann sich gewandt werden, wenn der Abieter der Anfrage nicht Folge leistet?
Wie kann bei einem positiven Urteil hier in D dort vollstreckt werden? Werden deutsche Urteile dort überhaupt anerkannt? Gibt es Verträge zwischen den Ländern?

Was ist zu tun, wenn ein europäischer Anbieter 10.000 Bilddateien schickt, die noch nicht mal lesbar sind? Kann ein solcher Verstoß gegen die DSGVO auch strafrechtliche Relevanz gegen den Anbieter haben?


Ha! Jetzt habe ich es ... so bekomme ich Euch dazu Fragen zu stellen ...

Was würdet Ihr Herrn Cocron fragen, wenn er am Sonntag im FAGS-Sonntags-Kaffee wäre? Diesbezügliche Spekulationen sind hier ausnahmsweise mal erlaubt!

;)


Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 August 2024, 11:24:03
Entscheiden die Richter nach Lust und Laune, oder wie kann es sein, dass Verfahren vom gleichen LG ausgesetzt werden, obwohl DAS LG im letzten Jahr in einem Urteil genau diese Fragen, die zur Aussetzung geführt haben schon klar beantwortet haben?

LG im Jahr 2023: Dem steht auch die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für die Veranstaltung von Online-Sportwetten nicht entgegen. Der Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit war zur kohärenten und systematischen Förderung der mit ihm verfolgten Gemeinwohlzwecke geeignet und hielt sich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Dabei steht es grundsätzlich den Mitgliedstaaten zu, das nationale Schutzniveau zu bestimmen (BVerwG, a.a.O., Rn. 39, juris). Auch der BGH geht unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung von der fortbestehenden Unionsrechtskonformität der Regelungen in § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2021, I ZR 194/20, Rn. 45, juris), ebenso die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 20. September 2022, 18 U 538/22; OLG Dresden, Urteil vom 27. Oktober 2022, 10 U 736/22, Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2022, 19 U 51/22, Rn. 53, juris). Indem die Beklagte ihr Onlineangebot der Klägerin an deren Wohnsitz in - zugänglich gemacht hat, hat die Beklagte, die unstreitig bis zum 9. März 2021 über keine Erlaubnis nach § 4 Abs. 5 GlüStV verfügte, hiergegen verstoßen.

gleiche LG in 2024:

Fraglich ist, ob die im Rahmen unerlaubter Online-Angebote
geschlossenen Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden können, wenn
das Konzessionsverfahren möglicherweise unionsrechtswidrig ausgestaltet war. Das Gericht hält
diese Frage vorliegend für entscheidungserheblich und es daher für sachgerecht, das
vorliegende Verfahren gegen die Beklagte zu 9847 analog § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des
Vorlageverfahrens auszusetzen.
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 26 August 2024, 11:27:39
War es der gleiche Richter / Richterin ? Es ist ja nicht vom LG abhängig sondern vom Richter … meistens ist es jedoch beim LG einheitlich da gebe  ich dir recht …

Nur mal ne Antwort die ich mal erhalten habe …

ach bzgl Curacao wäre das genau meine Frage wie man die Auskunft kommt da dort 0,00! Passiert auf Anfragen
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 August 2024, 11:40:28
evtl mache ich Olli gerade Arbeit indem er gleich meinen Post löschen muss, da dies hier sicher keine Diskussionsrunde werden soll. Ich möchte aber kurz antworten. Meine Freundin arbeitet bei Gericht und die meint, dass das nach Kammern geht. Also alle die für diese Kammer zuständig sind, sind mit dem Thema vertraut und kennen, sofern sie sich damit auseinandersetzen die bisherigen Urteile und Begründungen. Da ich nach dem bisherigen verlauf davon ausgehe, dass nur nachgeplappert wurde ( BGH), kommt es für mich so rüber als wenn man sich damit nicht beschäftigt hat. Deshalb oben meine Fragen nach 252 ZPO?!
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 26 August 2024, 12:34:02
Ok ich verstehe dann ist das ja echt enttäuschend dieser Sinneswandel
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Zocker am 26 August 2024, 14:23:30
Frage an Herr RA Cocron:

Werden Verfahrensaussetzungen die „Strategie“ der Anbieter auf lange Sicht (Bezug auf Kosten) ändern oder „spielt“ das den Anbietern in die Karten um die Verfahren noch länger in die Länge zu ziehen?
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Eddy am 26 August 2024, 17:04:15
Frage "Wie realtistisch ist eine Rückforderung der über dem Einsatzlimit von 1000€ liegenden Einsätze im Zeitraum Oktober 2020 bis Juni 2021(neuer Glv)
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 26 August 2024, 17:24:32
Ja und wie ist es danach wo es ein Einzahllimit gag von 1000 Euro je Monat. Und wie da die Verjährungsfristen sind bei dieser Konstellation
?

Geht es auch 3 Jahr oder 10 Jahre da mein relevantes Jahr 2021 ist wäre dies für mich relevant .

Danke
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Galileo am 26 August 2024, 18:15:41
Frage:
Ist eine Rückforderung bei Pferdewetten möglich?
Lizenzen liegen erst seit 2015 und später vor.
Macht es einen Unterschied ob Buchmacherwetten oder Toto-Wetten gespielt wurden?
Wie lange ist hier die Verjährung?
Gilt dort auch das 1000€ Limit?
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Ilona am 01 September 2024, 15:55:44
Das war eine tolle Veranstaltung mit Herrn Cocron. Danke an alle, die teilgenommen haben. Eure Fragen wurden fast alle gestellt und beantwortet.
Wie heute Mittag schon erwähnt, macht gern Vorschläge für Themen und/ Referierende.
Ein schönes Restwochenende
Ilona
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 01 September 2024, 16:38:31
Gibt’s es irgendwo nochmal eine Abrufmöglichkeit? Ich war leider verhindert  heute
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Roy1234 am 01 September 2024, 17:45:32
Soweit ich weiß nicht.
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Olli am 01 September 2024, 17:48:47
Nein, das geht alleine aus Datenschutzgründen nicht!
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Eddy am 01 September 2024, 17:57:44
Erneut abrufen geht natürlich nicht, aber vielleicht so ne Art Zusammenfassung der Hauptfragen? Natürlich nur grob. Ich konnte heute leider auch nicht.
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 01 September 2024, 18:37:46
Ja das wäre gut wenn es ne kurze Zusammenfassung geben könnte von den Fragen … Sonntag ist halt schwierig bei mir
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Olli am 01 September 2024, 18:47:25
Ich "Drömdöppen" bin erst um kurz vor 12 hinzugestoßen. So gegen viertel vor 1 wurde das Meeting beendet.
In dieser Stunde hat Herr Cocron wie ein Wasserfall geredet. So wird es die 3/4 h vorher auch gewesen sein.
Das in Kurzform hier nieder zu schreiben dürfte schon einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ich weiss, jetzt mache ich mich wieder unbeliebt ... Ihr hättet dabei sein können! Der Termin war lange genug vorher angekündigt!
Doch Ihr wart nicht dabei ... also war etwas Anderes Euch viel wichtiger! Das hat sicher alles seine Berechtigung gehabt.
Doch jetzt sollen wir Euch das noch hinterhertragen?
Sorry ... nö! ICH habe JETZT auch BESSERES zu tun! :)
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 01 September 2024, 19:14:47
Ja damit machst dich unbeliebt einfach aufgrund deiner Wortwahl …
Hat ja auch keiner gesagt das explizit du es  machen sollst …

Und andere Dinge sind nun manchmal wichtiger !
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Olli am 01 September 2024, 20:31:55
Was war denn an meiner Wortwahl nicht richtig?

Und natürlich kann ich nur von mir reden ... habe ich ja auch ... :)

Ich sage es aber gerne auch noch mal deutlich: Ich empfinde diese Forderung als unverschämt! Wen das Thema interresiert, der hätte sich die Zeit freischaufeln können. Außer einem medizinischen Notfall lasse ich nichts als Ausrede gelten! Zumindest hätte man es versuchen müssen.

Hast Du es versucht? Nun, davon lese ich nichts!

Nun soll sich also jemand für Dich hinsetzen und 4, 5 oder 6 Seiten (und sei es nur eine Seite) Zusammenfassung schreiben? Weil Dir andere Sachen wichtiger waren? Anders gesprochen, weil Dir das Thema weniger wichtig war?
Hast Du sonst noch Wünsche? ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 01 September 2024, 20:35:30
Sorry keine  Ahnung was ich dazu schreiben soll … zu einem Admin….

Obwohl , schönen Sonntag dir
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 02 September 2024, 08:00:37
Unverschämt finde ich die Frage nun nicht. Ich habs leider auch verpennt, obwohl ich gern dabei gewesen wäre. Ich habe aber auch viele andere Dinge im Kopf, so dass ich es einfach vergessen habe. Ich war zu dem Zeitpunkt mit meiner Tochter im Garten. Vielleicht findet sich ja ein freiwilliger der Lust hat das nochmal zusammen zu fassen. Wenn nicht, dann ist das auch okay.
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Ilona am 02 September 2024, 08:19:49
Hallo zusammen,

es war zu kompakt, um es mal eben zusammen zu fassen. Herr Cocron hat nahezu alle relevanten Fragen abgearbeitet. Gut erklärt und jeweils seine persönliche Rechtsauffassung zu wichtigen noch offenen Punkten erläutert.

Eigentlich hatte ich auch damit gerechnet, dass die Schreiber im BGH Thread komplett da sind. Aber es bringt nichts, sich jetzt gegenseitig Vorwürfe zu machen. Wer nicht da war, hatte Gründe oder hat es schlicht verpennt.

Übrigens: das nächste FAGS Online Café findet am ersten Sonntag im
November um 11 Uhr statt.
LG Ilona


Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 02 September 2024, 09:11:40
Ja Ilona das ist ja eine Antwort mit der man leben kann von der Art und Weise her …
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Ilona am 02 September 2024, 10:23:37
Ja, danke. Aber seid mal nicht so streng mit uns. Soo schlecht ist unser Service hier ja nicht ;-)
LG Ilona
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Roy1234 am 02 September 2024, 11:14:20
Moin,
es ist auch schwierig es korrekt wiederzugeben da in diesem Fall ja Nuancen ein anderes Ergebnis bringen. Und ja, er hat geredet wie ein Wasserfall. Sehr verständlich erklärt aber die Menge war ein Tsunami. Will damit sagen da hört man sich alles an, konzentriert sich aber auf das für sich selbst interessante.

Was schön war er hat im Gegensatz zu anderen nicht einmal eine Art Werbeveranstaltung für seine Kanzlei gemacht und ist auch auf die Zeit nach dem Erhalt des Geldes eingegangen.

Er hat den konstruierten am EuGH ausgesetzten Casino Fall erklärt in dem der Gegner Anwalt prinzipiell beide Seiten vertritt. Ohne Worte.

Die Tendenz so ich mich recht erinnere ist, dass die Gerichte nicht aussetzen bzw teils ausgesetzte Verfahren wieder aufnehmen.

Die rechtlichen Erklärungen lasse ich mal weg, aber die Kanzleien gehen eigentlich alle von den 10 Jahren Verjährung aus.
Wie ich es wahrgenommen habe sind das auch nicht nur Einzelkämpfer sondern tauschen sich regelmäßig aus was wie zu machen geht.

Bill55 wird seiner Meinung nach fallen da es nicht europakonform ist.

Zu der Datenauskunft gab's eine Überraschung da hier in Malta ein Wandel, warum auch immer, statt findet. Es gab bereits erste Strafen für Unternehmen die sich weigern bzw unleserliche Daten schicken.

Thema Zahlungsmoral. Hoffe ich gebe es richtig wieder. Die Whitelist Anbieter sind eher bereit nach Urteil zu zahlen. Bei Vergleichen gab es noch nicht einen Fall dass der Anbieter danach nicht gezahlt hat.
Hat meine Kanzlei mir so auch gesagt.

Die Vergleichsbereitschaft bzw die Höhe des Vergleiches ist nicht mit Logik zu erklären. Er meinte dass die Anbieter hier so alle 3-4 Monate die Strategie ändern. Dito Aussage meine Kanzlei.

Curacao und Gibraltar
Anbieter in Gibraltar sind bislang zahlungswillig bzw Vergleichsbereit. Zumindest Whitelist Anbieter.
Vollstreckung gibt es keine Erfahrungen allerdings wird das ziemlich schwierig da mit England kein Abkommen besteht.

Curacao ist relativ einfach so man die Daten hat. Problem ist die Zeit. Es dauert bis zu zwei Jahren um die Klage zuzustellen. Da die letzte Instanz der Gerichte in Holland ist und die ziemlich straff sind klappt es auch mit den Zahlungen. Er hatte hier wenn ich's noch richtig weiß schon Vollstreckung. Aber es kann Jahre dauern.

Bezüglich dem Problem dass sich Konzern x eine Firma a illigal in D vor 2021 hatte, diese dann jetzt in Firma b mit deutscher Lizenz führt und a nicht zahlt ist auch in Prüfung ob der Konzern nicht mit Lizenzentzug bestraft werden kann. Liegt m W. der GGL vor.

Alles ohne Gewähr da zu viel Input. Wenn es jemand liest und ich falsch liege bitte korrigieren da ich auch mittags einen Termin hatte aber nebenher trotzdem dabei war.

Ich bin ja so gut zu euch.   ;D
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Olli am 02 September 2024, 11:33:23
Und die Art und Weise erst ... Du bist einfach ein Schatz! :)
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Roy1234 am 02 September 2024, 11:41:11
Ach noch etwas halb unangenehmes.
Es gibt massig Klagen gegen uns bzgl illegalen Spielens lt Herrn Cocron. Allerdings verlaufen die alle im Sand. Er kennt zumindest kein Urteil gegen den Spieler.

@Olli
Habe heute noch Urlaub da dachte ich mir....
Gibt so viele Egomanen da wollte ich nett sein😁
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: CRS 2024 am 02 September 2024, 12:58:40
Danke  roy für deine Auskünfte … weist du noch bzw wurde was gesagt wie man an die Datenauskunft für Curacao kommen kann wenn die einfach nicht gesendet wird?

und gab es ggf Infos wie die Verjährung ist bei Limit Verstößen ? 3 oder 10 Jahre ? War ja im fragen Katalog Thema …

Danke dir aber für die anderen kurzen aber präzisen Aussagen   
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Ilona am 02 September 2024, 13:22:48
Herr Cocron hat uns seine Präsentation geschickt. Wir haben sie im Blog eingestellt.

LG Ilona

https://gluecksspielsucht-selbsthilfe.de/wp-content/uploads/2024/09/Vortrag-Cocron-Sept.-24.pdf

LG Ilona
Titel: Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
Beitrag von: Roy1234 am 02 September 2024, 14:32:12
Limit weiß ich nicht mehr, sorry.
Dsgvo hilft ja nicht bei Curacao. Da musst du über deren Behörde gehen. Sollte dir dein Anwalt sagen können. Zur Not in Holland nachfragen falls gar nichts geht.
Bei Curacao bin ich vermutlich der Rekordmann im Daten beschaffen. Hatte ich nach nicht mal 48 Stunden inkl Sperre. Alles kostenlos 😁
Bin ich froh diesen Zocker Mist hinter mir zu haben.