Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: Mister777 am 02 Juni 2024, 22:36:54
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Hallo,
Bin neu hier im Forum. Würde auch gerne meine Verluste geltend machen. Jedoch weiß ich nicht ob ich direkt zu einem Anwalt gehen soll (Rechtsschutz vorhanden) oder zu einem PKF? Und wenn dann zu wem?? Wäre gut wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wenn Anwalt dann eventuell in der Nähe zu München.
Danke!
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Ich habe keinen PKF.
Die Auswertungen haben mich trotzdem nichts gekostet.
Habe mehrere Fälle eingereicht.
Bei einem waren die Verluste größtenteils schon verjährt weil ich dort von 2011 bis 2015 spielte …
Hier wurde dann auch keine Klage eingereicht.
Selbst dafür hat die Kanzlei kein Geld verlangt.
Diese eine Auswertung hätte ich vermutlich innerhalb von 30 Minuten selbst geschafft, aber wenn eine Kanzlei tausende von Anfragen hat kann das natürlich schon Zeit kosten 🤷🏻♂️
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Edit Vollzitat entfernt
Kennst du dich zufällig aus, mit welcher Summe man bei Eigenfinanzierung rechnen muss? Ich meine, das hängt ja vom Streitwert ab, aber gibt's da ein Richtwert? Also bei 10k Streitwert zb so und so viel?
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Hi Commentt!
Su musst nicht jedes Mal den Vorschreiber zitieren ... das hatte ich eben groß und breit in einem anderen Post auch schon mal erklärt! Nutze doch bitte unten die Schaltfläche "Antwort", wenn Du antworten möchtest. Lieben Dank!
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Hier ein Prozesskostenrechner, es gibt noch andere.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
Du solltest bedenken, dass ein Prozess sehr häufig über mehrere Instanzen geht.
LG Ilona
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Anwaltskosten laut Advocado Rechner bei 10.000€ sind ca 1.850€ für die erste Instanz.
Wobei man jetzt beachten muss:
- Wenn man verliert bekommt der gegnerische Anwalt die selbe Summe.
- Geht das ganze in Berufung kommen nochmal 2.070€ obendrauf. Verliert man die Berufung, bekommt der gegnerische Anwalt die selbe Summe.
- Gibt es Revision kommen weitere 2.800€ dazu. Verliert man diese, bekommt der gegnerische Anwalt wieder dieselbe Summe.
Usw …
Dabei sind aber Gerichtskosten noch nicht mit eingerechnet.
Das Gericht kostet zusätzlich.
Gerichtskosten bei 10.000€:
1. Instanz -> 798€
2. Instanz -> 1.064€
3. Instanz -> 1.330€
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Ab einem Streitwert x variieren sich die Kosten nicht mehr allzu sehr. Und wenn wie erwartet der BGH für uns entscheidet spielt es juristisch eh keine Rolle mehr!
Finde es interessant wie sich ein Anbieter „neu“ aufstellt und da wäre eine Nichtbeachtung der Urteile eine sehr sehr große Überraschung….