Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Aloisius am 29 Februar 2024, 15:59:39

Titel: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 29 Februar 2024, 15:59:39
Hallo zusammen,

ich hab gelesen, dass es nächste Woche in BHG Urteil zu Sportwetten gibt. ABer im Internet findet man wenig Infos. Weiß jemand mehr oder hat einen Link=
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 29 Februar 2024, 16:13:30
Schau mal hier auf der Seite des BGH:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR90-23.html;jsessionid=01F446981E1AA47B9CAA42BFBBFA2B48.internet002?nn=10660434

Hier findest du auch ein paar Infos:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casino-bgh-mitteilung-vom-17-01-2024-verfahrensaussetzung-bei-online-poker-verhandlungstermin-bei-sportwetten-221422.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 29 Februar 2024, 16:27:14
Es findet nur die mündliche Verhandlung statt. Urteil wird denke ich später erwartet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 29 Februar 2024, 22:10:28
Top, danke. Verstehe aber aud der BGH Seite nix...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 01 März 2024, 09:37:50
Jetzt ist Bild auf den Fall auch aufmerksam geworden.

Wie immer typisch Bild, die Spieler als Zocker darstellt. Sozusagen die bösen Buben.

https://sportbild.bild.de/fussball/2024/fussball/bundesgerichtshof-entscheidet-erhalten-zocker-ihre-wett-verlust-zurueck-87351884.sport.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 01 März 2024, 11:51:11
Klar, die BILD hatte ja von 2020 bis Ende 2023 eine Kooperation mit einen Sportwetten Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 01 März 2024, 12:17:09
https://www.staudt.law/news/sportwetten-bgh-urteil#:~:text=Das%20oberste%20deutsche%20Zivilgericht%2C%20der,I%20ZR90%2F23).

Hier auch noch was zu dem Thema
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 16:42:17
Die Anwaltskanzlei die mich vertritt schickt extra einen Anwalt zu diesem Prozess als Zuschauer.

Mir wurde zugesagt einen Tag nach dem Termin eine Einschätzung zu erhalten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 01 März 2024, 17:52:46
Habe bei der kanlei die mich vertreten hat gegen Tipico auch noch was gefunden: https://www.staudt.law/sportwetten-geld-zurueck
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 19:23:20
Meine Einschätzung und die meines Anwalts ist aktuell nicht mehr so positiv wie noch vor Wochen.

Es gibt viele Dinge in den letzten Wochen und Urteile für Anbieter.

Warten wir es einfach ab. Nächste Woche Donnerstag geht’s los.

Hoffen wir auf ein positives Urteil.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 19:50:32
Weiß du eigentlich das du die Leute hier ganz schön durcheinander bringst. Erst soll die Klage zurückgenommen werden, dann schickt deine Kanzlei an Anwalt hin und dann wieder aufeinmal. „Du“ und dein Anwalt haben kein gutes Gefühl. Was soll das ganze Spiel hier?

Dann teile doch mal die Urteile!

Es kann auch sein das Tipico deutlich mehr Geld bietet um es herauszugögern.

Auch die Kanzlei Staudt vermittelt positives!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 20:01:22
https://amp2.wiwo.de/finanzen/geldanlage/-alexander-dibelius-im-tsunami-ertrinkt-auch-michael-phelps/19878168.html

Alleine aus dem Artikel kann man lesen das Tipico bewusst als „illegal“ gekauft wurde. Warum haben die den Vergleiche angeboten ? Wenn sie wissen das sie eh gewinnen würden?

Das wird und kann der BGH nicht durchlaufen lassen. Wenn man sich überlegt wie groß die Anbieter geworden sind. Den Kundenstamm werden sie ja behalten!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 20:34:46
https://youtu.be/m3xnm91kiIc

Alle 3 in Frage kommenden Hürden müssten zu Gunsten der Kläger entschieden werden.

1) Verführung 10 Jahre
2) fehlende Lizenz
3) Vertrag nichtig wird

1 und 3 bestehen große Zweifel aktuell. Die Urteile findet man bei Google. Auch den Aufsatz eines prominenten Experten von Augudt, auf welchen sich viele LG nun berufen trotz den vielen positiven Urteilen der oLGs !!!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 20:37:16
Du kannst mir glauben verrückt mache ich niemanden. Ich bin nur realistisch und bei mir geht es um sehr sehr viel Geld.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 20:42:45
Das ist ja klar mit der Verjährung. Sonst macht es kein Sinn. Ach der Aufsatz wieder. Der wird nicht mal von den Beklagten erwähnt.

 Ich finde keine negativen Urteile. Dann teile doch paar bitte hier einfachshalber.
Die Doku auf ZDF Info ist sehr interessant übrigens. Das da kriminelle Hände im Spiel sind sieht man ja und der Beklagte ist ja kein unbeschriebenes Blatt in Bezug auf Steuer

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 März 2024, 20:52:04
aus sicherer Quelle soll die Revision zurückgenommen werden, dann dies, dann nicht mehr so sicher, dann das ..

war das beim Dieselskandal auch so :D

entspann dich .. mach die Leute nicht verrückt. hatte erst im Januar 2024 einen 80% Vergleich wegen Sportwetten.
wäre völlig sinnlos, wenn Grund zur Panikmache bestünden würde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 März 2024, 20:54:08
außerdem ist ein extrem großer Teil der Livewetten nach wie vor illegal. Dafür kann man noch nicht mal eine Lizenz bekommen.
interessiert die Anbieter natürlich nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 21:00:25
Bei meinem Fall wurde auf diesen Aufsatz von der Gegenseite eingegangen.

Bei der BGH Entscheidung hab ich keine Information, ob eventuell in der mündlichen Verhandlung drauf eingegangen wird. Natürlich müsste dieser vorher dem Gericht zur Verfügung gestellt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 21:03:00
Beglich live Wetten hat die Kläger Seite überhaupt nicht vorgetragen, daher ist dieser Fall nicht perfekt geeignet.

Wenn die Verjährung auf 3 Jahre vom BGH festgelegt wird ist alles andere auch vorbei.

Warten wir nun auf Donnerstag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 März 2024, 21:12:14
illegale Kreditgebühren, 10 Jahre
https://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-zu-bearbeitungsgebuehren-bgh-praezisiert-verjaehrung-auf-exakt-zehn-jahre-1.2195475

Falschberatung durch Bank, 10 Jahre

eher müsste die Verjährung bei pathologischen Glücksspielern auf 30 Jahre erhöht werden
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 21:21:12
Bei Kreditgebühren wurde die Verjährung auf 10 Jahre ausgedehnt, weil sie es wussten.

Egal um was es geht. Der BGH und Deutschland würden sich lächerlich machen.
Gesetze machen und nicht einhalten lassen oder wie.
Das gleiche wäre jetzt Cannabis. Dann darf es jeder oder wie
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 02 März 2024, 08:52:04
Die Verjährungsfrist und die Frage illegal ja aber keine Nichtigkeit der Verträge sind das a und o der Entscheidung. Geht eines zu Gunsten der OC'S aus knallen die Sektkorken bei denen.
Wenn alles für uns ausgeht wird bei den meisten trotzdem nicht oder nur über Vergleiche gezahlt werden. Und ich befürchte dass die Gegenseite auf Grund der dann folgenden noch größeren Klagewelle sich in Insolvenzen o.ä. stürzen wird um die Kohle zu sichern.
Ein negatives Urteil wäre eine Bestätigung alles richtig gemacht zu haben für die Gegenseite und alle jetzt noch illegal praktizierenden Casinos.
Da müsste es eine Möglichkeit geben an die Dachfirma ranzukommen.
Ende des Monats sollten wir es spätestens wissen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 02 März 2024, 11:23:34
Endlich mal jemand der dich intensiv mit dem Thema befasst hat!!!

Einige Personen hier im Forum sehen nämlich nur das positive.

Ich hoffe das alles 3 positive ausgeht, da ich dann echt ein schönes Leben führen könnte ohne Schulden.

Verjährung und Nichtigkeit sind die Faktoren auf die es ankommt. Das keine Lizenz vorhanden war ist jedem klar nur ob es zur Nichtigkeit führt ist alles andere als klar.

Die Casinos werden auch nicht sofort zahlen da möchte ich allen den Wind aus den Segeln nehmen. Es wird weiter gehen LG. OLG und Nichtzulassung beim BGH auch wenn er positiv entscheidet. Das ist auch die Einschätzung von meinem Anwalt. Es wird auf Zeit gespielt werden!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 März 2024, 11:58:06
Schön das wir dich hier als RA haben 😊. Auch das wurde ziick tausendmal diskutiert!

Erstmal müssen die neuen Kläger die Liste haben! Auch die Kanzleien müssen neue Kapazitäten haben. Keiner finanziert das Verfahren selbst oder du schon? Die Anbieter wissen genau wer wann wie viel verloren hat!

Die wollen ganz viele offene Verfahren damit der PKF keine neuen Fälle anfängt! Das hat mir selbst ein Anwalt gesagt.

Es sei denn jemand finanziert selbst
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 02 März 2024, 14:00:31
Klar werden die das endlos in die Länge ziehen. Der benannte Grund ist natürlich einleuchtend. Die PKF haben auch nicht endlos Geld und die Kanzleien nicht endlos Kapazität. Demzufolge ist es nicht verwunderlich wenn die genannten auf Vergleiche drängen. Fall vom Tisch und der PKF hat neue Gelder zum finanzieren. Wenn möglich selbst finanzieren. Ich verstehe hier auch die Finanzierer. Alleine die Instanzen und eine eventuelle Vollstreckung das Jahre dauert und Geld bindet. Ich gehe sogar soweit dass es hier gute Kommunikation zwischen den Anwaltsparteien gibt. Die sind alle voll bis Oberkante was Fälle angeht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 02 März 2024, 14:17:23
Habe erst vor wenigen Tagen eine Email von der Kanzlei erhalten, dass es für meinen Fall nun einen PKF gibt.
Großer Anbieter aus Österreich.

Machen die ja auch nicht einfach so 🤷🏻‍♂️
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 02 März 2024, 19:13:41
Nun steht auf einer Seite noch folgendes:

Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der BGH den Fall nicht selbst entscheidet und an das LG Ulm zurückverweist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 März 2024, 20:28:17
Das wäre dann auch De Facto zu unseren Gunsten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 03 März 2024, 12:36:02
Warum sollten die in Insolvenzen stürzen ...verdienen doch auch immer noch ausreichend mehr als genug Geld. ..der Bayern Sponsor hat 1 Milliarde umgesetzt. Finde es nur bezeichnend, daß die Kanzlei vom Bayern Sponsor ebenfalls die Regierung, Ministerien häufiger in Rechtsstreitigkeiten vertritt.

Eine Verweisung an das LG Ulm wäre selbstredend ebenfalls unter dem Begriff Entscheidung eine Entscheidung. Wahrscheinlich sind wohl nochmal gefühlt 5-10.000 Seiten letzten Donnerstag wegen der Wochenfrist dem BGH vorgelegt worden, wo die jeweils andere Seite die Entscheidungen der Gerichte präsentiert, die in ihrer Richtung gegangen sind.
Wäre sogar möglich, dass der Termin aufgehoben wird. Da ja viele derzeit häufig häufiger krank sind, reicht es aus, wenn ein Beteiligter erkrankt ist.

Panikmache in allen Richtungen. Wenn gewonnen wird, machen die Insolvenzen anmelden, wenn verloren wird, dann ist die Klagewelle vorbei.

Der 0815 Verbraucher hat kein Bock auf Gerichtsverfahren. Da werden auch Ansprüche in geringer vierstelliger Höhe abgeschrieben, da man keine Lust auf Stress, Warten usw hat.

Anzunehmen, dass eine dem Betreiber existenzvernichtende Klagewelle rollen wird, ist Blödsinn.

Die einzigen, die ohne Ende Reibach machen, sind die Anwälte auf beiden Seiten und die Prozesskostenfinanzierer. Im letzteren Fall sind mit Sicherheit auch die Anwälte beteiligt, die für dich auftreten.

Bezweifle, daß es dem 0815 Glücksspielanwalt wirklich interessiert, ob du existenzvernichtend dich verzockt hast. Es ist wie beim Dieselskandal eine Kuh, die gerade richtig gut gemolken werden kann. Da reichen Textbausteine aus um ohne Probleme sehr hohe Erträge zu erwirtschaften und man braucht noch nicht einmal Erfolg haben.

Edit

Manche Kanzleien machen praktisch alles. Datenleak, Flugentschädigung, Verkehrsrecht, Dieselskandal, Widerrufsgeschichten , Filesharing, Urheberrecht, etc . Das ist auch der Grund, weswegen häufiger Rückfragen nicht beantwortet werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 03 März 2024, 18:04:29
Hast recht Istvoelligegal.
Das ist für alle eine Geldmaschine wenn man die Gegenseite ausnimmt. Und ja ich behaupte auch dass es dem Kläger Anwalt interessiert ob Du süchtig bist oder warst. Geld machen, so viel wie möglich Mandanten und die Fälle so schnell wie möglich durchbringen. Auch die PKF haben eigentlich kein Interesse an Vollstreckungen etc da dies viel zu lange dauert. Wer bis zum äußersten gehen will sollte selbst vorfinanzieren. Die meisten PKF Verträge haben Klauseln dass zwar alle mitentscheiden dürfen aber eigentlich der Anwalt die aus wirtschaftlicher Sicht nicht ungewichtige Entscheidung vorgibt. Vergleiche sind für die immer gut. Das mit den Insolvenzen kann jedoch immer passieren, siehe ..... Ok darf ich nicht schreiben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 17:36:10
https://www.boerse.de/nachrichten-amp/BGH-Verhandlung-zu-Verlusten-bei-unerlaubten-Sportwetten-entfaellt/35822056

https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article250398852/Verhandlung-Verlust-bei-unerlaubten-Sportwetten-entfaellt.html

https://live.vodafone.de/regional/badenwuerttemberg/verhandlung-verlust-bei-unerlaubten-sportwetten-entfaellt/12532600

Das erwartete ist passiert! Die Verhandlung wird nicht stattfinden!!! Die Frage wird sein welche Seite das „wollte“. Kann mir nicht persönlich vorstellen das der Kläger bewusst zurückgezogen hat!!! Nach meiner Meinung kann man das auch als „Sieg“ deuten. Die Anbieter gehen selbst von einer 10 Jährigen Verjährung aus!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 März 2024, 17:42:19
Das ist ein Armutszeugnis für die Beklagte.
Wenn ich zweimal vor Gericht gewinne und dann einen Vergleich mache, also Geld zahle, ist das Angst fressen Hose. Wenn das OC einen Sieg erwartet hätte wäre es dazu nicht gekommen.
Meine persönliche Meinung außer ich interpretiere das geschriebene falsch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 17:46:48
Die Summe des Vergleichs möchte ich nicht wissen. Die werden sich Stillschweigend über eine hohe Summe einigen gehe ich von aus. Somit werden sich nicht weiter Kläger trauen zu klagen.

Dann gehen die OLG weiter. Die werden das auch so deuten würde ich behaupten? Wie ist eure Meinung?

Die Beklagte hat viel wegen seinem schon schlechten Image zu verlieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 04 März 2024, 17:55:32
Der Korrektheit halber: Es gibt noch keinen Vergleich. Es wird laut Artikel darüber verhandelt, weshalb das Verfahren zunächst ruht.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es einen Vergleich geben wird, aber das ist eben noch nicht der Fall. Ändert an sich nichts, aber ich wollte es richtigstellen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 18:00:59
Sagt mal lies du auch was du schreibst?
Stimme Roy voll zu!

Es geht in dem Verfahren um 3.700€ von 2013 - 2018! Bei einem negativen Urteil wären wir weg! Uns würde nur die 10 Jährige Verjährung helfen! Wenn die Beklagte sich bei dem Verfahren vor dem BGH „verhandelt“ weiß sie das die verlieren wird! Sonst würden die durchziehen und uns platt machen und jetzt legal Sportwetten weiter anbieten!

Jeder RA der was anderes behauptet möchte an Vergleichen verdienen!!! Punkt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 18:02:42
Ich wette es trotz es nur ruhend ist als Erfolg. Einen besseren Fall ( 1. Instanzen gewonnen und nicht perfekt aufgearbeitet ) hätten sie ja kaum bekommen können. Ich denke der Vergleich wird schon Safe Sein aber da wird auch auf Zeit gespielt . Ebenso wie es mit der BGH Anhängigkwit war. So haben ggf einige private Leute oder PKF erstmal nicht mehr finanziert. Meine Meinung . 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 18:04:09
Von einer "hohen Vergleichssumme" ist eher nicht auszugehen, da das Ausgangsverfahren ja ein Amtsgerichts-Prozess war.

Ich halte die Absage des Termins für extrem unglücklich aus Spielersicht. Die Gerichte warten dringend auf ein Statement des BGH, diverse Verfahren sind auf "on hold", da sie auf das Ergebnis des Termins gewartet haben.
Da das Dresdner-Verfahren noch nicht einmal terminiert ist, müssen die Gerichte weiter mit den Materialien arbeiten, die momentan vorliegen. Und da, man muss es leider ehrlich sagen, sieht es gerade nicht so rosig aus und es gehen reihenweise Verfahren verloren.  Selbst dann, wenn man dann in die Berufung geht, sind das wieder neue Kosten und wieder Zeit die verstreicht. Dass bei amtsgerichtlichen Verfahren zudem die Berufung an den momentan eher unschön entscheidenden Landgerichten landet, macht die Sache ebenso nicht besser.

Man könnte meinen, wer im Gerichtsverfahren verhandelt, der hat nichts in der Hinterhand. Für wen das hier nun zutrifft, sei mal dahingestellt. Leider wird es dazu vermutlich keine weiteren Details geben. Es bleibt daher wieder ein Warten von vorn, bis das nächste Verfahren terminiert wird. Schade.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 04 März 2024, 18:12:10
Dieses Verfahren war immens wichtig für den ganzen Sportwetten Sektor. Es ging um schlappe 3.700€ . Warum geht man da einen Vergleich ein, wenn man eine richtweisende Entscheidung für tausende ansässige Verfahren schaffen kann.

Vielleicht ist viel mehr Geld im Raum als die 3.700€. Eine Summe die er nicht abschlagen konnte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 18:17:00
Glaube ich auch weil PKF war ja gamesright wie ich auf deren Seite lesen konnte. Die hätten das sicherlich durchgezogen wenn das ein Witz Vergleich wäre. Aber natürlich alles Spekulation …Aber mein Anwalt hatte auch gesagt das andere PKF dieses Fall weg haben wollten… Stand vor 2 Wochen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 März 2024, 18:23:50
@kaffeesatzleser
Ich stimme dir ja fast immer zu aber hier sehe ich es anders. Wenn ich die große Chance habe sämtliche Verfahren gegen mich mit einem Sieg vor dem BGH zum Ende zu bringen dann reagiere ich nicht so. Warum kein Vergleich im Vorfeld? Warum erst jetzt, kurz vor knapp?
Für mich sind die sich ihrer Sache keineswegs sicher sondern haben eher die Befürchtung es läuft gegen sie. Ob die Landgerichte weiterhin trotz OLG Urteile ständig dagegen anstänkern glaube ich auch nicht. Und auf Zeit spielt die Gegenseite sowieso, zumindest bis in Brüssel mal Klärung herrscht ob D Europa-konform handelte mit dem Verbot.

Und ehrlich das zieht sich so lange dass der Kläger sicherlich nicht unbedingt 70 Prozent als Vergleich haben muss. Bei 370.000 Euro hätte ich gesagt OK kann man machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 18:26:19
Zitat
Anders als geplant befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) bis auf Weiteres nicht mit der Frage, ob ein Veranstalter von Sportwetten ohne Konzession verlorene Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss. Die Beteiligten verhandelten über einen außergerichtlichen Vergleich und hätten daher übereinstimmend beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Der für Donnerstag geplante Verhandlungstermin sei aufgehoben worden. (Az. I ZR 90/23)

Edit Olli: Zitatfunktion eingefügt, da aus Pressemitteilung zitiert wurde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 18:56:41
Leute könnt ihr nicht 1 + 1 zusammenzählen. Mit einer hohen Vergleichssumme meine ich natürlich eine Absprache! Die werden mehr als das Verfahren der Gegenseite zahlen, damit sie "mit verhandeln" und das Verfahren ruhen lassen! Warum sollte die Beklagte wenn der Fall so schlecht war nicht durchziehen? Wie Staudt RA auch in dem Video erklärt hat der BGH schon indirekt eine Entscheidung in der Vergangenheit getroffen. Uns rettet nur die 10 Jährige Verjährung die auch nicht sicher wäre!

Warum einigen sie sich jetzt auf ein mal? Wir können sowieso nichts mehr "verlieren"! Die Beklagte wie hier auch genannt wird hätte jedes Verfahren abschließen können und dann sagen können ja es ist ja Legal und weiter ihr Geschäft weiter betreiben können! Die können mehr als ihr schon schlechtes Image verlieren! Das wir es bis jetzt schon gebracht haben! Echt Klasse! An jeden der egal wie mitwirkt vielen Dank! Natürlich müssen RA auch ihr Geld verdienen!

Und lt. Forum sollte der Dresdener Fall im August verhandelt werden! Auch dieser wird von der Beklagten zurückgenommen! Es wird nur auf Zeit gespielt. Damit die Anbieter ihr unrecht verdientes Geld sicher haben! Ohne das Anbieten wären sie niemals so groß geworden!

Der Beklagte kann mit den Verlusten die sie zurück zahlen muss leben und gewinnt noch etwas Zeit bis die 10 Jährige Verjährung greift!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:00:36
@kaffeesatzleser
Ich stimme dir ja fast immer zu aber hier sehe ich es anders. Wenn ich die große Chance habe sämtliche Verfahren gegen mich mit einem Sieg vor dem BGH zum Ende zu bringen dann reagiere ich nicht so. Warum kein Vergleich im Vorfeld? Warum erst jetzt, kurz vor knapp?
Ganz Deiner Meinung, stimme Dir komplett zu. Wenn ich als Spieler-Kläger vor den BGH ziehe, dann mach ich das ja nicht, weil Karlsruhe ein schönes Fleckchen Erde ist, was ich dann mal besuchen kann. Das macht man eigentlich nur, wenn man sich seiner Sache sicher ist. Warum ein Vergleich nicht weit vorher geschlossen wurde, ist daher tatsächlich absolut unerklärlich. Wobei man vermutlich dem klagenden Spieler auch zugute halten muss: es kann ja auch sein, dass der Anbieter in den beiden Vorinstanzen nie vergleichsbereit war. Wir wissen es halt nicht.

Einzig sicher ist, dass hier nur der Spieler handlungsaktiv war, denn er hat das Revisionsverfahren angeleiert. Würde er (oder der dahinter stehende PKF) sich nicht vergleichen wollen, dann wäre für den Anbieter auch kein weiterer Spielraum gewesen. Der Anbieter hätte also das Verfahren nicht beenden (bzw. hier zum Ruhen bringen) können, es sei denn, er hätte kommentarlos und ausdrücklich die Forderung anerkannt, was wohl ebenso abwegig ist.

Sehr spannend bleibt momentan tatsächlich, wie die OLGs auf die momentanen Klageabweisungen der LG reagieren. Einige verlorene LG-Verfahren sind wohl tatsächlich bereits an den jeweiligen OLGs, ich meine dabei auch das entscheidende LG-Verfahren aus Gießen vom letzten April. Möglicherweise bekommen wir hier seitens eines OLG schneller ein Statement als ein neuer Termin vom BGH für das Dresdner Verfahren. Warten wir also ab.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:04:44
Und lt. Forum sollte der Dresdener Fall im August verhandelt werden! Auch dieser wird von der Beklagten zurückgenommen! Es wird nur auf Zeit gespielt.
Das ist sicherlich ein zutreffender Gedanke, der den aktuellen Fall noch unschöner macht. Alle weiteren Verfahren vor dem BGH (dabei auch die Casino-Fälle) sind Sachverhalte, bei denen die Anbieter in Revision gegangen sind. Entsprechend können diese auch die Revision nach belieben zurücknehmen und es vergeht wieder Zeit. Der aktuelle Fall als Fall der Spielers als Kläger hätte dem einen Riegel vorschieben können.

Aber es nützt al das Palavern nun nichts, wir müssen damit jetzt erstmal leben und schauen, was unsere Anwälte daraus zaubern. Alles andere führt sowieso zu nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 19:14:47
Welche LG sind das den? Ich versteh euer Gedanke nicht. Wir haben sicherlich bei mind. 15 OLG bei OC Entscheidungen. Bei Sportwetten 5-6 OLG Entscheidungen. Wie sollen die weiteren OLG‘s entscheiden???

Und wenn ein OLG Pro Casino entschieden hat kann es nur bei Sportwetten Pro entscheiden! Es geht um die, die neu Klagen!
Die RA werden weiter sagen es gibt keine höchstrichterliche Entscheidung!
Die Anbieter können mit den Rückzahlung leben. Wenn das OLG nach dem LG schon entschieden hat würde es mich nicht stören wenn ich verliere! Das OLG wird die Entscheidung kippen!

Man weiß auch nicht wie die sich abgesprochen haben. Kann sein das die dafür andere Verfahren auch beenden…

Wenn man geklagt hat sollte man sich auf sein Verfahren konzentrieren!  Sprich ob sie Nichtzulassungsbescherde oder Revision einlegen! Wenn man Geld bekommt stört mich das nicht!

Die OLG‘s werden weiter der herrschenden Meinung entscheiden! Ruhe bewahren und Geduldig bleiben!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 März 2024, 19:32:34
Mit Sicherheit wird der Vergleich bereits ausgehandelt sein unter Stillschweigen.

Insgesamt viel Panik für Nichts. Insbesondere die "Prof so und so, sieht keine Rückforderung, Nichtigkeit der Verträge"-Fraktion, wobei die "wenn der BGH für uns entscheidet, gehen alle vielleicht Insolvent und auch nicht cool"-Fraktion.

Ich nehme auch lieber 4000 Euro als vielleicht eine Art Held zu sein um vielleicht 4000 Euro zu bekommen, um anderen durch sein Verhalten ggf eine gute Argumentationsgrundlage in Form eines BGH Urteils zu liefern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:34:24
Welche LG sind das den? Ich versteh euer Gedanke nicht.
Aus den letzten Wochen und Monaten u.a.:
AG Berlin Mitte
AG Trier
AG Fürth
AG München,
AG Essen
AG Regensburg
LG Berlin,
LG Bonn
LG Duisburg
LG Ingolstadt
LG Leipzig
LG Magdeburg
LG München II
LG Nürnberg
LG Siegen
LG Tübingen
LG Wuppertal

In den jeweiligen Begründungen teilweise ausdrücklich gegen die jeweiligen OLGs. Dabei stets: keine Nichtigkeit des Vertrags sowie kein relevanter Schaden (mit Verweis auf BGH XI ZR 515/21).

Diverse andere Landgerichts und auch Oberlandesgerichte diskutieren derzeit intensiv die Verjährung. Hier wurde auch diverses abgewiesen, OLG Oldenburg hat dazu die  Revision ausdrücklich zugelassen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 19:42:53
Ja das mag ja auch alles sein, bei dem aktuellen Fall war auch die Verjährung zu klären dazu kam es aber nicht. Die Anbieter werden die Verfahren versuchen vorher zu beenden. Wenn die die Revision zulassen warum entscheiden sie dann so?? OLG Karlsruhe hat als letztes die Revision nicht zugelassen. Ihr habt geschrieben vor dem OLG Stuttgart ist der Beklagte nicht aufgetaucht?!!!

Bei dem Verfahren was du genannt hat war es gegen eine Bank! Trifft nicht zu!

Ich wiederhole mich Staudt Rechtsanwälte hat indirekt gesagt die Entscheidung mit den Zweitlotterien was zu tun hat! Was diskutieren wir hier?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 19:44:18
Ich hatte bereits vor Wochen angekündigt, dass dieses Verfahren nicht stattfindet.

Die LG Entwicklung ist negativ und auch das hatte ich bereits erwähnt.

Das lustige ist das sogar LGs in Städten wo das oLG für Spieler entschieden hat Ansprüche ablehnen!!!!

Es wird so weiter gehen wie bisher.

Lg, olg und dann Nichtzulassung im Notfall wird Beschwerde eingelegt und 2,5 Jahre vergehen.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 19:44:59
@kaffeesatzleser… hast du ggf zu zwei drei LG urteilen auch das Aktenzeichen ? Weil ich finde sonst nicht  wirklich was dazu .

Mein Anwalt hat jetzt vor kurzen eine Klage übermittelt da waren aber mindestens genauso viele LG Urteile positiv mit aufgeführt seit Januar 2024 … hält sich wohl die Waage
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 04 März 2024, 19:46:48
Ha, das Verfahren ist tot: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024046.html?nn=10690868
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:47:59
Bei dem Verfahren was du genannt hat war es gegen eine Bank! Trifft nicht zu!
Das musst Du mir nicht sagen, sondern den oben genannten Gerichten, die sich ausdrücklich und wortwörtlich auf den BGH zu Zahlungsdienstleistern (Bank) Bezug beziehen und ihn zitieren. Ich kanns ja nun mal nicht ändern.
Auch ich halte die Argumentation der Gerichte für wenigstens fragwürdig, trotzdem sind die Entscheidungen leider so gefallen. Ob es uns nun passt oder nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:50:59
@kaffeesatzleser… hast du ggf zu zwei drei LG urteilen auch das Aktenzeichen ? Weil ich finde sonst nicht  wirklich was dazu .

Mein Anwalt hat jetzt vor kurzen eine Klage übermittelt da waren aber mindestens genauso viele LG Urteile positiv mit aufgeführt seit Januar 2024 … hält sich wohl die Waage
Kein Problem, hab sie alle hier. Zu finden über die einschlägigen Urteilsdatenbanken. Zu denen sollte aber dein Anwalt eigentlich Zugang haben: juris und beck
Muss sie halt nur mal eben raussuchen.... gib mir ein paar Minuten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 19:53:36
Die Anbieter werden erst vor dem BGH beenden wie im aktuellen Fall.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 19:54:41
Kein Stress wie gesagt 2-3 von den LGs reichen mir , Inhalt ist ja ähnlich . Danke kannst auch privat schreiben wie du willst
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 19:55:31
Bei dem Verfahren was du genannt hat war es gegen eine Bank! Trifft nicht zu!
Das musst Du mir nicht sagen, sondern den oben genannten Gerichten, die sich ausdrücklich und wortwörtlich auf den BGH zu Zahlungsdienstleistern (Bank) Bezug beziehen und ihn zitieren. Ich kanns ja nun mal nicht ändern.
Auch ich halte die Argumentation der Gerichte für wenigstens fragwürdig, trotzdem sind die Entscheidungen leider so gefallen. Ob es uns nun passt oder nicht.


Ohhweih ich lache mich schlapp, wenn die es falsch urteilen brauchst du es hier nicht erwählen. Echt lächerlich langsam hier!! Man man man.

Jetzt überlegt mal warum CVC bis zum Schluss Investor der BuLi sein wollte?!? Die hätten in 20 Jahren 2 Mrd. € Verdient! Damit wollten sie die Verluste von der Beklagten decken! Glaubt ihr das Denken nicht die PKF!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:00:15
Die Anbieter werden erst vor dem BGH beenden wie im aktuellen Fall.

Ganz bestimmt werden die jedes Verfahren bis zum BGH bringen :). Wovon träumst du Nachts. Wo ist der Heilbronner Fall hin?? Warum sollen die noch mehr Geld ausgeben! Die werden die neuen Verfahren weiter führen und verschwinden die. Es kommt auch auf die Urteile drauf an. Limit/ Bis wann geurteilt. Mit jeder OLG Entscheidung wird es weiter klarer! Bald müsste im April der Münchener Fall kommen mit der Verhandlung!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:01:01
AG Berlin Mitte 11 C 8/23
AG Trier 6 C 112/23
AG Fürth 310 C 428/23
AG München 251 C 17550/23
AG Regensburg 9 C 674/22
LG Berlin 84 O 231/22
LG Bonn 19 O 38/23
LG Duisburg 11 O 93/23
LG Duisburg 11 O 134/22
LG Ingolstadt 81 O 251/23
LG Ingolstadt 53 O 1719/22
LG Ingolstadt 53 O 1308/22
LG Leipzig 05 O 631/23
LG Magdeburg 10 O 441/23
LG München II 9 O 1243/23
LG Nürnberg 18 C 3407/23
LG Siegen 8 O 291/23
LG Tübingen 5 O 75/23
LG Wuppertal 6 O 262/20
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:07:54
Ohhweih ich lache mich schlapp, wenn die es falsch urteilen brauchst du es hier nicht erwählen. Echt lächerlich langsam hier!! Man man man.
Also LESEN (!!) musst Du schon was ich schreibe. Ich sage nicht, dass die Urteile richtig sind oder ich sie für richtig halte. Ich sage nur, dass es zahlreiche dieser Urteile aus den letzten Monaten gibt. Und zwar deutlich mehr als noch vor einem halben Jahr.
Da kannst Du Dich schlapp lachen oder kringeln, die Urteile sind allerdings in der Welt, ob es Dir nun passt oder nicht
Diese Urteile sollte auch jeder Anwalt, der unsere Verfahren betreut kennen, denn nur dann ist es zielführend, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 20:12:40
Danke für die Aktenzeichen

Bzgl den Heilbronner Fall müsste es dies hier sein:

https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/onlinegluecksspiel-lkz-berichtet-ueber-erfolg-der-hfs-rechtsanwaelte
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:14:23
Ohhweih ich lache mich schlapp, wenn die es falsch urteilen brauchst du es hier nicht erwählen. Echt lächerlich langsam hier!! Man man man.
Also LESEN (!!) musst Du schon was ich schreibe. Ich sage nicht, dass die Urteile richtig sind oder ich sie für richtig halte. Ich sage nur, dass es zahlreiche dieser Urteile aus den letzten Monaten gibt. Und zwar deutlich mehr als noch vor einem halben Jahr.
Da kannst Du Dich schlapp lachen oder kringeln, die Urteile sind allerdings in der Welt, ob es Dir nun passt oder nicht
Diese Urteile sollte auch jeder Anwalt, der unsere Verfahren betreut kennen, denn nur dann ist es zielführend, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen.


Du machst Panik es gibt negative Urteile. Wenn die falsch geurteilt worden ist es nicht soo schlimm. Es kommt so rüber als ob die neue Gründe haben. Die beschäftigen sich halt nicht mit der Thematik.

Sorry wenn es falsch rüber kam.!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:15:14
Danke für die Aktenzeichen

Bzgl den Heilbronner Fall müsste es dies hier sein:

https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/onlinegluecksspiel-lkz-berichtet-ueber-erfolg-der-hfs-rechtsanwaelte

Jo danke dir, die Versuchen halt mit Vergleichen die Summen runterzudrücken!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 20:21:47
Einige Leute haben wir zu Sportwetten klagen überhaupt keine Ahnung!!!!

Träumt weiter von vergleichen :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 März 2024, 20:23:28
Tja wenn man das mal kein Einknicken von Tipi ist, dann weiß ich auch nicht.Da waren Sie sich mir Ihrer europäischen Lizenz wohl doch nicht so sicher.
Alllein was die Presse die letzte Wochen abging war denen wohl schon zu viel. Sie mussten die letzten Wochen bestimmt nichts anderes machen als Dsvgos zu versenden.
Die werden dem Kläger warhscheinlich 4k vorgeschlagen haben, damit ja kein Urteil ergeht.
Für diese Summe und generell riskierst du kein Bgh Urteil und die damit verbundenen Folgen. Für die Anbieter geht es eigenltich nur noch um Schadensbegrenzung dh.
verzögern verzögern..wo es geht und Vergleiche(die Anzahl der eh schon spärlichen Urteile ist noch weiter gesunken) anbieten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:28:36
Einige Leute haben wir zu Sportwetten klagen überhaupt keine Ahnung!!!!

Träumt weiter von vergleichen :)

Achso der BGH ist kein „Vergleich“? Der Heillbronner Fall wird auch ein Vergleich :).
Der PKF kriegt ca. 130.000€ jetzt zurück und könnte weitere Klagen finanzieren. Mit dem 1 Jahr verstreichen die Chancen von anderen und die Gelder werden weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:35:00
Wenn die falsch geurteilt worden ist es nicht soo schlimm. Es kommt so rüber als ob die neue Gründe haben. Die beschäftigen sich halt nicht mit der Thematik.
Klar, kann man so sehen. Ist ja auch keine so leichte Materien.

Dann musst Du nur noch erklären, warum teilweise exakt die gleichen Kammern an den jeweiligen Gerichten plötzlich komplett entgegen ihrer vorherigen eigenen Urteile entscheiden....  ;)
Siehe beispielsweise die 2. Kammer LG Bonn oder aber die 6. Kammer LG Wuppertal
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:42:48
Was wird das hier? Spielen wir gegeneinander oder wie??? Edit Olli: Beleidigung entfernt

Ich Verweise auf die Pressemitteilung vom BGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:48:57
Was wird das hier? Spielen wir gegeneinander oder wie??? Edit Olli: Auch hier Beleidigung entfernt!

Ach PLAYER8..... ähh.... Zocker....  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 März 2024, 20:54:22
Unterlasse bitte die Beleidigungen! Sie sind kein Zeichen von Intelligenz oder Souveränität. Somit schadest Du nur Dir selbst.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 04 März 2024, 21:42:58
Es war ja leider abzusehen... geringe Summe, Angebot etwas drüber... es fließt ein bisschen Geld... Thema erst mal wieder vom Tisch.... wieder Zeit gewonnen...genau das was oftmals hier kommuniziert wurde... bei der "lächerlichen" Summe war es auch zu erwarten dass genau das passiert... versteh allerdings nicht warum
ein PKF dort nicht eingreift und die paar Taler in die Hand nimmt um den Fall oder den Kläger davon zu überzeugen es durchzudrücken... daraus würde doch viel mehr Profit resultieren für alle klagenden Parteien... selbst wenn man im ersten Moment drauf zahlt ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 22:12:15
Geringe Summe? Definitiv nicht.
Die Doku war sehr interessant auf jeden Fall auf ZDF.
Wer weiß den genau wer genau die illegalen Anbieter betreibt? Oder irgendwann die PKF vlt. übernommen werden könnten?
Es geht um Mrd. €.

Nochmals ob Illegal oder legal. Die haben sich ein Kundenstamm aufgebaut!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 04 März 2024, 22:44:14
Ich meinte auch lediglich den Fall der jetzt zurückgenommen wurde, und ich wage einfach mal die steile Theorie, dass das im Verhältnis zu den anderen Verfahren einen "kleine" Summe ist... ja es ist definitiv viel
Geld... aber selbst mit einem Vergleich von 200%! Der Klagesumme geht die Beklagte da sehr "günstig" bei raus ohne ein weiteres mediales Interesse zu wecken...  im Prinzip lange auf Zeit gespielt um dann im Endeffekt KEIN Urteil gegen sich zu haben...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 04 März 2024, 22:56:52
war klar, dass so etwas kommt.

schade, dass der kläger hier scheinbar nach etwas scheine-wedeln eingeknickt ist und es nicht zum wohle der allgemeinheit zu ende gebracht hat. auch wenn hier bestimmt mehr geld gezahlt wurde, als streitsumme war, verstehe ich nicht, warum der PKF nicht weiter durchgezogen hat...wenn man schon mal beim BGH ist...

da hier ja auch die rede von einem negativ trend bei jüngsten urteilen ist: kann mir jemand die gründe dafür erklären? geht es dabei nur um sportwetten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 März 2024, 23:02:39
Häh...der Fall wurde nicht zurückgenommen. Das Verfahren offiziell ruhend gestellt. Zurückgenommen wäre es, wenn die Revision zurückgenommen wäre. Das Verfahren ruhend stellen aufgrund aussichtsreicher Vergleichsverhandlungen ist alles andere, aber mit Sicherheit nicht zurückgenommen.

Insofern ist das mE ein gutes Ergebnis, insbesondere für die Fraktion, daß durch ein positives Urteil die Anbieter reihenweise Insolvenz anmelden.

Üblicherweise fragt jedes Gericht,ob man sich vergleichen möchte. Hatte bei den großen Anbietern bis zu 80%. Der Anbieter war noch nie nicht vergleichsbereit.
Insofern muss man mit auch negativen Urteilen leben, wenn man sich auf ein Urteil einlässt, ist das eben auch immer ein Glücksspiel. Heißt ja nicht umsonst, auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand. Ich mach lieber sichere 80% an Bord holen, Anbietersperre, kein Problem bei der ZV als vielleicht 100% mit Berufung usw. Vorallem bei dem Krankenstand, haben wir die nächste WM in Katar bevor da irgendwas rechtskräftig entschieden und erfolgreich vollstreckt werden konnte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 23:11:05
Langsam versteh ich euch nicht, der Fall war schlecht der Kläger sollte unbedingt zurücknehmen. Der Anbieter knickt trotz großer Klappe ein. Das ist jetzt schlecht. Der Dresdener Fall ist perfekt begründet, Livewetten etc. Aber die Revision kann der Anbieter jederzeit zurücknehmen.

Jetzt auf einmal es kommen negative Urteile bei den LG. Es ist in Gefahr. Hää versteh gar nichts mehr. Man sollte standhaft sein und durchziehen. Aber behaupten der PKF würde nicht durchziehen. Nochmals wenn die 10 Jährige Verjährung nicht greifen würde hätte wohl kaum der Anbieter ein Angebot gemacht. Die Anwälte verdienen weiter. Nur das Geld wechselt das Hand bei der Sache.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 März 2024, 23:16:13
Danke. Sehe ich auch so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 06:47:52
@Kaffeesatzleser
Deine Meinung würde mich mal interessieren warum bei einigen Gerichten ein Umdenken in Sachen Entscheidung gegen Kläger stattfindet. Wobei ich hier die Amtsgerichte nicht so einbeziehen will da dort schon immer viele negative Urteile kamen.

@istvölligegal
Klar bei einem vernünftigen Vergleichsangebot sehe ich das durchaus wie du.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 08:05:38
Die oben genannten negativen Urteile sehen den Vertrag nicht als nichtig an.

Ich selbst werde diesen Monat noch ein Urteil von einem Gericht erhalten und werde hier Feedback geben.

Welches Gericht es sein wird möchte ich nicht sagen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 05 März 2024, 08:32:47
Ich habe schon ein positives Urteil aber warte noch auf jegliche Reaktion seitens meines Anwalts. Ich denke die Gegenseite zieht das künstlich in die Länge um das BGH Urteil abzuwarten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 09:51:48
Das scheint die neue Masche zu sein. Vollstreckung momentan nicht möglich und die Fälle vor dem BGH werden sie grundsätzlich kurz vorher platzen lassen. Es geht nicht ums Geld an sich sondern um die Klagewelle bei einem positiven Urteil vor dem höchsten deutschen Gericht für die Kläger. Das wollen sie verhindern. Es ist ein Unterschied ob 500 im Monat Klagen einreichen oder 5000. Meine persönliche Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 März 2024, 09:55:39
So ist das. Die Anbieter spielen nur auf Zeit. Wenn ein Fall gefährlich wird, versuchen Sie den Fall durch ein Vergleich aus der Welt zu schaffen. So wird es weitergehen bis die Verjährung für alle Fälle greift. Dadurch werden einige hunderte Millionen Euro gespart wenn nicht Millliardenbereich. Das lohnt sich definitv für die Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 März 2024, 10:01:42
https://www.presseportal.de/pm/135393/5728041

Für die ist es günstiger für ein Verfahren mehr Geld ausgeben als nötig. Weil dadurch andere Ansprüche verjähren. Sehr gut erklärt im Artikel. Es geht halt um Millionen €.

Zumal der hiesige Beklagte von einer Kanzlei vertreten wird wo der Staat auch vertreten wird..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 März 2024, 10:51:43


Habe eines der erwähnten Urteile gefunden:

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE240003082

Und hier ist das Urteil von LG Gießen wo diese schwachsinnige Argumentation began:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004992/part/L

Die Begründungen haben wirklich in sich.

Es sei zwar gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstoßen worden. Konsequenz sei jedoch nicht, dass die geschlossenen Spielverträge unwirksam seien:

"Für das Gericht ist nicht ersichtlich, warum der Zweck von § 4 Abs. 4 GlüStV 2011 nicht anders zu erreichen ist und die Nichtigkeit des Spielvertrages zum Schutz des Vertragspartners (Spielers) erforderlich sein sollte.

Es ist bereits offen, ob durch eine Nichtigkeit des Spielvertrages der Zweck des § 4 Abs. 4 GlüStV erreicht werden kann. Denn dies setzte voraus, dass die zivilrechtliche Sanktion allein oder jedenfalls besser als verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen dazu geeignet wäre, das Verbot in § 4 Abs. 4 GlüStV durchzusetzen. Es ist aber äußerst zweifelhaft, ob die Anbieter von unerlaubten Online-Glücksspielen deren Veranstaltung oder Vermittlung unterlassen, (nur) weil der Spieler im Ergebnis einen (gerichtlich durchzusetzenden) Anspruch auf Ersatz seiner Verluste hätte."

Und weiter:

"Darüber hinaus ist die Nichtigkeit des Spielvertrages auch nicht zum Schutz des Vertragspartners (Spielers) erforderlich. Es ist gerade nicht Zweck des GlüStV 2011 Spieler allgemein vor ihrem Verlustrisiko zu schützen. Andernfalls dürfte keine Form des Glücksspiels erlaubt sein. Wie auch in dem vom BGH entschiedenen Fall gebieten es die Interessen des Spielers gerade nicht, ihn durch die Nichtigkeit des von ihm eingegangenen Vertrages vor den wirtschaftlichen Folgen des Glücksspiels zu schützen (vgl. BGH, aaO, Rn. 16).

Der drohende Vermögensschaden für den Spieler folgt nicht aus dem Verbot des unerlaubten Glücksspiels, sondern aus dem jedem Glücksspiel immanenten Risiko, dass Gewinne oder Verluste ungewiss und rein zufällig sind (BGH, aaO, Rn. 16). Hiermit setzen sich die bisher vorliegenden oberlandesgerichtlichen Entscheidungen nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend auseinander."


Zusammengefasst heisst es, dass die Anbieter machen können was die wollen. Das ist gesetzlich OK. Aber  wenn ein Spieler sein Geld aus etwas illegales zurückfordert, das ist nicht OK
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 05 März 2024, 11:22:07
Wenn Mal wieder ein Anlagenkonvolut von Urteilen kommt, frage ich beim Gericht postalisch nach, ob das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist. In allen Fällen war das Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen.
Oft wird das Nächstinstanzliche Urteil nicht veröffentlicht, weswegen der Eindruck entsteht, daß das Urteil x rechtskräftig wurde. Insofern ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 März 2024, 11:27:47
LG Gießen Fall ist definitiv in Berufung gegangen. LG Magdeburg ist mir leider nichts bekannt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 März 2024, 11:46:56
Hey :)

Vielleicht wäre es hilfreich, alle 2 Wochen oder 1x im Monat eine sachliche und sachbezogene Zusammenfassung des Status quo hier hinein zu schreiben.
Das gäbe eine gute Übersicht für Euch und auch für alle Anderen, die hier mitlesen - oder sich ggf. neu anmelden. Mir fielen da Roy1234 und Kaffeesatzleser ein, die das bestimmt gut machen würden.
Dann könnten auch Verständnisschwierigkeiten, Nachfragen auf längst Beschriebenes eingedämmt, Verläufe, Neuigkeiten usw. aktualisiert und übersichtlich werden.
Eine Art 'Protokoll' meine ich.
Wäre das was?

Gruß, R.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 11:57:57
Wie bereits oben geschrieben vergleiche erst vor dem BGH bis dahin Berufungen und wenn nötig Nichtzulassung. Nach einem positiven Urteil am LG und OLG immer Berufung!

In der Zwischenzeit vergehen Jahre und vielleicht
taucht auch der Europäische Gerichtshof noch auf.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 12:40:09
Nein Balou, es gab massig Vergleiche auch bei Sportwetten. Nur Behausung eines indigenen Volkes & co stellt sich da komplett quer.

Edit Olli: Anbietername entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 16:54:53
Ich könnte dir 2 Anbieter nennen die keine Vergleiche machen.

Der Fall der in der Nichtzulassung sich aktuell befindet und am OlG Köln verhandelt wurde. Den Anbieter findet man bei Google.

Auch ein weiterer Anbieter unter den Top 5 keine Vergleiche bei Sport.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 17:50:59
@Olli
Jetzt passe ich immer so auf und jetzt ist's mir auch passiert.🙈
@Balou
Mir ging's darum weil du das als grundsätzlich geschrieben hast. Du kannst selbst deine Erfahrung bei Anbietern nicht verallgemeinern.
Wie bei allem hier mal so mal so. .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 18:02:50
Beide Anwälte von mir ( hab mehrere Falle bei 2 unterschiedliche Anwälten) haben bestätigt, dass bei diesen Anbieter kein Vergleich getätigt wurde.

Also nicht nur bei mir bei allen Sport fällen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 März 2024, 18:20:07
Wozu sollen die dann stillschweigend sich einigen wenn die es eh aussagen?

Selbst in der Vergangenheit wurde öffentlich bestätigt das es Vergleichszahlungen gab/gibt. In gewisser Maße sind Vergleichszahlungen für die Anbieter auch gut. Gewinner sind alle 3 außer wir.

Alle haben was von dem Deal!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 März 2024, 18:38:47
@Roy

Nicht schlimm ... es passiert eben ... :)

@Balou

Wenn Du zitierst, dann füge bitte die Quelle ein. Ich habe jetzt schon drei Mal Deine Zitate in die Zitatfunktion gepackt, damit man wenigstens erkennt, dass es nicht Dein geistiges Eigentum ist. Zum Zitieren nutze die 12. Schaltfläche in der 2. Reihe!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 05 März 2024, 19:17:34
Sportwetten wollte ein Anbieter auch partout nicht vergleichen, nach der Verhandlung und den Hinweisen des Gerichts tadada auf einmal kein Problem. Ich denke, die vergleichsbereitschaft kommt und geht nach den ersten Worten des Gerichts von 40%-90% in der mündlichen Verhandlung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 März 2024, 21:04:58
Also, wenn der Richter einen Schnauzer trägt, dann gibt es grob 20 % ...
Ist der Richter zudem noch eine Frau, dann um die 70 % ...

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 05 März 2024, 22:53:48
Nee, ich schätze die zu erwartende Vergleichsumme bei einer Richterin mit Schnauzer deutlich höher ein - eher so um die 210%. Sowas sieht doch ein Blinder!
Zusätzlich vermute ich, daß es grüne Eichhörnchen regnen wird, sollte der Anwalt der Gegenseite von Sternzeichen Zwilling sein. Dies gilt aber natürlich nur bei einem Geburtstag in der ersten Junihälfte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 März 2024, 23:38:52
Hi TAL,

ich staune ... Du hast ja richtig (geheim)wissenschaftliche Ahnung!  ;D
Nur die Anzahl der grünen regnenden Eichhörnchen, die gilt es noch zu eruieren.
Ich glaub' das könnte man sich auch aus der Hand lesen lassen -- hier vor Galeria gibt's immer ne Wissenschaftlerin, die sagt, dass sie das kann!
In diesem süß-schaurigen Sinne mit schummrig-lunaren Abendgrüßen von der Frau mit den sieben Schwertern :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 06 März 2024, 06:31:57
Ha ... jetzt wissen wir auch Rubbels Beruf! Schneiderin! Tapfer, tapfer ...
Dabei kommt mir aber doch etwas komisch vor ... hieß es wirklich "einer auf sieben Streichen"? Naja, die fliegenden Eichhörnchen sind ja auch schwer zu treffen ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 07 März 2024, 10:48:35
Schon sehr merkwürdig auf ein mal ist rund um das Thema still geworden. Hans Sarpei ist bei Gamesright auch nach einem Video wieder offline. Die EM steht natürlich vor der Tür…Denke mal das es auch so leise bleibt erstmal..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 07 März 2024, 15:00:26
Beide Anwälte von mir ( hab mehrere Falle bei 2 unterschiedliche Anwälten) haben bestätigt, dass bei diesen Anbieter kein Vergleich getätigt wurde.

Also nicht nur bei mir bei allen Sport fällen.

Ich habe bei den beiden bisher auch identisches gehört. Also der Anbieter mit Behausung und so und dem, der nach OLG Köln Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. Nichtsdestotrotz gibt es gegen diese Anbieter ja auch bereits rechtskräftige Urteile. Weiß einer, wie es sich in diesen Fällen mit der Zahlungsmoral verhält?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 07 März 2024, 15:15:58
Hi

Leider keine Information was Anbieter aus dem OLG Köln Fall angeht.

Mir ist aufgefallen, dass nicht alle PKF diesen Anbieter annehmen.

Zu Sportwetten sehe ich auch wenig rechtskräftige Urteile, weil die ja immer bis zum BgH wollen.

Ich werde aber mal bei meinem Anwalt nachfragen.


Keine Ahnung wie viele Fälle dort liegen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2024, 18:19:49
Ich bin jedenfalls zu blöd den Fall zu erkennen den ihr meint.😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 07 März 2024, 19:53:34
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-bgh-sagt-verhandlung-ab-223749.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2024, 20:56:16
Ja den kenne ich. Ich meine den Köln Fall. Der Kahn Verein zahlt nicht das ist bekannt. Dachte es gäbe einen anderen der oben angesprochen wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 07 März 2024, 21:31:46
Wer ist der Anbieter von Köln? Zu Hause übersetzt oder? Die Berufung von Nürnberg wurde ja angeblich zurückgenommen. Ich denke mal die wissen alle welche PKF und Anwälte zusammen arbeiten…je nachdem zahlen die dann aus
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 07 März 2024, 22:08:56
Der Anbieter ist z. B. Sponsor bei Eintracht Frankfurt. Und bei West Ham United auf der Brust, wie ich gerade gesehen habe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2024, 22:21:01
Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 09 März 2024, 22:56:04
Was steht als nächsten an vor dem BGH?
Ich hatte einen Vergleichsvorschlag vom ehemaligen Gladbach Sponsor, habe bei 60 % zugestimmt, Anwalt hat mir das so geraten, jedoch der PKF nicht.
Jetzt geht das ganze vor das OLG, da das LG für mich entschieden hat.
Bei meinem 2ten Fall gab es nie einen Vergleich bzw. Angebot. Wurde auch für mich entschieden. Auch Berufung vor dem OLG.
Bei beiden Fällen Termin noch offen und auch ob die Berufung zugelassen wird...
Finde es jedoch sehr komisch, dass der PKF im ersten Fall nicht zugestimmt hat
Bin gespannt, wie alles weiter geht und hatte auch bissel Angst, dass das BGH gegen uns entscheidet, aber rechne mittlerweile eh wieder mit 0,0

Gibt es auch Neues zu Curacao?
Danke für jeden hilfreichen Kommentar
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 März 2024, 23:12:28
Berufung wird immer zugelassen. Je nachdem, wie das OLG die Sache sieht, gibt's entweder einen Hinweisbeschluss mit dem Hinweis, weswegen die Berufung aussichtslos ist und die Berufung zurückgenommen werden möge um Gerichtsgebühren einzusparen. Hierzu gibt's noch eine Möglichkeit zur Stellungnahme. In 95% der Fälle wird das Gericht nicht von ihrer ursprünglichen Meinung abweichen und bei keiner Rücknahme die Berufung zurückweisen. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG kann man aber auch nicht darauf schließen, dass die Berufung von Erfolg gekrönt sein würde.

So oder so, ist' es beim Gericht auch Glücksspiel. Der pkf hat bundesweite Urteile und hat auch Kenntnisse, welvhr Anbieter zahlt. Ich weiß, dass Versicherer Listen über Gerichte und ihre Richter führen und wie die bestimmte, häufige Sachverhalte sehen.
Bin mir ziemlich sicher, dass das bei einem pkf und bei Glücksspielanbieter ebenfalls der Fall ist, um möglichst die Entscheidung über den Fall nicht ganz den Zufall zu überlassen. Wenn ich Urteile habe vom gleichen Richter vom gleichen Sachverhalt bei einem Anbieter der nach einem Urteil freiwillig zahlt, würde ich auch nicht vergleichen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 00:15:19
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?
Zu Curacao ist mein Stand von Ende des Jahres dass zumindest meine Kanzlei keinen willigen PKF findet. Das ist alles so verstrickt. ZB OC in Zypern mit Lizenz in Curacao und Geld in Lummerland. Die Transfers laufen da ja oft über Litauen oä Länder. Übertrieben gesagt kann man dann direkt vor Ort gefühlt 1000 Euro vollstrecken. Angeblich laufen hier zig Musterverfahren. Kann dauern. Da stehen die Chancen in Malta und Gibraltar um einiges besser etwas zu holen. Meine Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 09:56:18
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?
Zu Curacao ist mein Stand von Ende des Jahres dass zumindest meine Kanzlei keinen willigen PKF findet. Das ist alles so verstrickt. ZB OC in Zypern mit Lizenz in Curacao und Geld in Lummerland. Die Transfers laufen da ja oft über Litauen oä Länder. Übertrieben gesagt kann man dann direkt vor Ort gefühlt 1000 Euro vollstrecken. Angeblich laufen hier zig Musterverfahren. Kann dauern. Da stehen die Chancen in Malta und Gibraltar um einiges besser etwas zu holen. Meine Meinung.

Ist doch eig. ganz einfach eigentlich. Der Anwalt möchte ohne Stress an dem Vergleich verdienen. Der PKF bei der Rechtslage mehr rausholen.
Sind halt Interessenkonflikte. Nachdem OLG können die Anwälte eh nicht mehr an dem Fall verdienen. Kommt auch darauf an wie die sich vor dem LG verteidigt haben können die es nicht mehr korrigieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 10:18:42
https://www.stern.de/amp/gesellschaft/tipico-prozess-abgeblasen---koennen-wettverluste-trotzdem-zurueckgefordert-werden--34523600.html

BGH Verfahren. Das würde erklären warum der PKF auf jegliche Werbung seit letzter Woche auch mit Hans Sarpei verzichtet…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 12:59:33
Ideal für Suchtis die schnelle Kohle wollen für die nächsten Runden im OC. Ich habe gehört so zwischen 10 und 30 Prozent je nach Anbieter und dessen Zahlungsbereitschaft. Curacao kann ich mir nicht vorstellen weil das kompliziert ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 13:49:24
Sorry sollte jetzt nicht auf dich direkt bezogen sein. Aber eines ist ja klar die sind nicht die Wohlfahrt und nehmen auch nur Fälle an die durchgehen, zumindest 90 Prozent. Für mich ein Geschäftsmodell das ich genau wie die Gegenseite nicht mag. Meine persönliche Meinung. Aber in Endeffekt schauen alle Parteien nur auf die eigene Rentabilität des Vorgehens. Ich gehe sogar soweit zu denken dass die Anwälte auf beiden Seiten und die PKF so gut vernetzt sind das es für alle schnell und passend gemacht wird. Vergleiche sind immer besser als langwierige Prozesse im schlimmsten Fall mit Vollstreckungstitel. Bindet Kapital, dauert ewig und ist unsicher weil keiner weiß ob die Casinos nicht doch irgendwann das Konstrukt versenken und neu zum Leben erwecken.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 März 2024, 17:04:27
Pkh ist ja auch immer eine Option. Wieso ist denn die Urteilsdatenbank von s Michaelsen verschwunden??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 10 März 2024, 17:07:47
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?

Nein ist der mit Oliver Kahn nicht. Handelt sich um eine andere Gruppe.
Diese wollen absolut keinen Vergleich und halten sich komplett im Recht.

War das nicht etwas im Gespräch mit einem Fall aus Dresden, der recht gut aufgezogen ist mit Livewetten und der auch vor das BGH geht?

Jedenfalls hoffe ich nicht, dass sich das bei beiden ewig in die Länge zieht.
Aber Geduld braucht man hier wohl schon.

Das Wichtigste ist eh, dass ich kein Geld mehr verzocke und meine Schulden regelmäßig auch mit Nebenjob gut abbaue.
Und noch wichtiger, dass das auch dabei bleibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 18:42:37
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?

Nein ist der mit Oliver Kahn nicht. Handelt sich um eine andere Gruppe.
Diese wollen absolut keinen Vergleich und halten sich komplett im Recht.

War das nicht etwas im Gespräch mit einem Fall aus Dresden, der recht gut aufgezogen ist mit Livewetten und der auch vor das BGH geht?

Jedenfalls hoffe ich nicht, dass sich das bei beiden ewig in die Länge zieht.
Aber Geduld braucht man hier wohl schon.

Das Wichtigste ist eh, dass ich kein Geld mehr verzocke und meine Schulden regelmäßig auch mit Nebenjob gut abbaue.
Und noch wichtiger, dass das auch dabei bleibt.

Welcher will absolut keine Vergleiche? Hab nicht verstanden welcher Anbieter gemeint ist
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 10 März 2024, 19:36:56
Zitat

Welcher will absolut keine Vergleiche? Hab nicht verstanden welcher Anbieter gemeint ist

Darf die Gruppe hier nicht nennen, jedoch meint deren Anwalt, dass diese komplett im Recht sind und mein Anwalt sagte auch, dass die keinen Vergleich
eingehen wollen/werden.
Jetzt geht es eben weiter.
Mitte Februar hat der unsymphatische Mensch die Berufung begründet, worauf meine Seite jetzt reagieren wird.
Jetzt mal abwarten und schauen...
Ich werde hier nicht nennen, welche Gruppe es ist, jedoch müssten diese mal mit Viktoria Köln zusammengearbeitet haben.
Mehr Nachfragen aber bitte nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 März 2024, 21:09:27
Der Kahn Sportwetten Verband lehnt strikt Sportwetten vergleiche ab
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 21:43:54
Es muss erstmal etwas Zeit vergehen…Ich behaupte es wird ganz leise die nächsten Monate…In dem Artikel steht das das Verfahren vom PKF abgekauft wurde. Die werden schon ein gutes Deal abgeschlossen haben…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 22:43:50
Was soll uns das sagen?
Dann haben sie halt einmal aus der Portokasse gezahlt und werden es das nächste Mal wieder nicht tun. Warum auch? Es wird weder ruhig noch wilder. Es gibt Prozesse und Entscheidungen. Die einen bieten Vergleiche an, die anderen nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 10 März 2024, 23:10:40
T.. versucht sich natürlich gegenüber der Presse sauber zu halten. Für den neutralen/nicht betroffenen Leser mag das vielleicht plausibel wirken. Es macht natürlich keinen Unterschied ob der Fall abgekauft wurde oder nicht.  "Rechtssicherheit anstreben und sich herauskaufen? Klingt logisch :D. Da kann man richtig das rudern herauslesen. Das man sich nicht vergleicht(wobei das wahrscheinlich sehr individuell sein wird) ist ja auch eigentlich klar. Es liegen 6 Großtuniere und 10 Jahre "Tagesgeschäft" was z.B. Fußball angeht auf dem Tisch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 12 März 2024, 12:01:16
Kommenden Monat ist meine erste Verhandlung gg. einen Anbieter, für den sich bei der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsbeistand kein PKF gefunden hat. Letzte Woche eine Mail bekommen, dass es jetzt doch einen gäbe. Bin gespannt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 März 2024, 12:43:24
Wie jetzt du hast ohne geklagt und kurz vor der Verhandlung springt ein PKF auf? Verstehe ich nicht. Da hätte der mir auch gestohlen bleiben können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 12 März 2024, 14:42:43
Hallo , ich hätte da mal eine Frage . Nach meiner Erfahrung werden   momentan die Deutschen Gerichte von den Anbietern  veräppelt indem sie Verfahren
in die länge ziehen zb in meinem Verfahren  ( großer Anbieter ) Klageschrift vom Gericht eingereicht mit Rückschein vom Anbieter angenommen , dann hin
und her dann Klageerweiterung unserer Seite , Gericht wieder  eingereicht mit Rückschein , nach 4 Wochen Antwort vom Gericht , liegt für folgende Person eine Rückbriefnachricht vor;
dann, Es wurde eine erneute Zustellung per Einschreiben gegen Rückschein am  .........2024 veranlasst. Finde das  ist verars.... an das Gericht , da ja die erste
Klageschrift angenommen wurde also stimmt Adresse und alles. ! Meine Frage wäre , werden die Gerichte sich das gefallen lassen oder kann es passieren das
die Gerichte irgendwann mal auf dem Tisch hauen ?!  Anderer Fall ;Anwalt Gegenseite falsch errechnete Verlust Summe angeblich Fehler von Sekretariat Fazit der festgesetzte
Verkündungstermin wurde aufgehoben und ein neuer mündlicher Verhandlungstermin wurde erzielt , 7 Monate später . Finde das Krass und eine offensichtliche verars....  an unsere Gerichte
Sorry wenn ich das falsch sehe!
   
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 12 März 2024, 17:51:51
die casino mafia ist ein meister darin, die trägheit unseres rechtssystems voll auszunutzen. die allgemeine überlastung / unterbesetzung der gerichte ist ein zusätzliches hindernis. ich denke, dass nur eine höchstrichterliche entscheidung diesem ganzen schwachsinn ein ende bereiten kann und ab dann eine massive beschleunigung aller verfahren einsetzen sollte. bis dahin heißt es wie immer: geduld und warten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 13 März 2024, 13:31:50
Wie jetzt du hast ohne geklagt und kurz vor der Verhandlung springt ein PKF auf? Verstehe ich nicht. Da hätte der mir auch gestohlen bleiben können.

Ja. Wobei man für die Info die ursprüngliche erste Anfrage genommen und ein neues AZ vergeben hat. Wahrscheinlich sind die alle Anfragen nochmal durchgegangen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 10:19:43
Neuer Verhandlungstermin am 2. Mai 2024 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR 88/23 (Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten)

Die Revisionsklägerin hat ihren Sitz in Österreich und nicht in Gibraltar oder Malta.

Vorinstanzen sind das LG Görlitz - Urteil vom 3. August 2022 - 1 O 452/21 und das OLG Dresden - Urteil vom 31. Mai 2023 - 13 U 1753/22. Dies war das erste OLG-Urteil zu Sportwetten im Internet (Thomas Schopf, HFS Rechtsanwälte auf Klägerseite und Redeker Sellner Dahs). Bisher sind nur drei OLG-Urteile zu Sportwetten ergangen, alle zugunsten der Kläger. Die beiden weiteren sind OLG Köln vom 17.11.2023 - 19 U 123/22 (Michaelsen und Hambach & Hambach) und OLG Karlsruhe vom 19.12.2023 - 19 U 14/23 (Michaelsen und Redeker Sellner Dahs). In beiden Verfahren wurde eine Revision nicht zugelassen, BGH-Anwälte prüfen aber derzeit noch Nichtzulassungsbeschwerden.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024062.html;jsessionid=732A36AFF57450DCA371E6F444DDDC16.internet961?nn=10690868
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 15 März 2024, 10:49:28
Das hört sich gut an, dass sind knapp 6 Wochen dahin. Ich glaube, dass der Anbieter den Schwanz nicht einziehen wird und es hoffentlich tatsächlich zur einer Verhandlung kommen wird.

Weiß du warum man die Seite Entscheidungssammlung Sportwetten von Herrn Dr. Michaelsen nicht mehr abrufen kann?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 März 2024, 10:54:31
Vielen Dank für die Info allerdings wird sicherlich auch dieser sehr sehr wahrscheinlich nicht stattfinden. Der Termin und das Urteil liegt unmittelbar vor einem Großereignis. Es wird nur zu einer Verhandlung kommen wenn der Kläger vorher verloren hat.

Es gibt mehr als 3 „Entscheidungen“ das OLG Oldenburg Hinweisbeschluss und Urteil.
OLG Stuttgart Versäumnisurteil. Entscheiden trotzdem nach Aktenlage.
Wird spannend wieder.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 11:08:55
Dieses mal hat der Anbieter Revision eingelegt. Das heisst die können jederweit die Revision zurückziehen, so dass es nicht zu einem Urteil kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 März 2024, 12:43:29
Ich glaube auch das wird wieder kurz vor knapp zurück gezogen. Aber selbst wenn nicht ist es ein sehr guter Fall . Das dieser so zeitnah kommt hätte ich nicht gedacht …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 März 2024, 12:49:00
Ist ja wieder eine Klage mit geringem Betrag.
Mal etwas mit sechstelliger Summe wäre nett dass die zumindest bluten wenn sie zurückziehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 12:49:26
ich finde das ist ein gutes Zeichen dass es so zeitnah kommt. Anscheinend ist für Richter wie bei OLG der Fall eindeutig. So interpretiere ich den Fall wobei ich mich natürlich auch irren kann :-)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 März 2024, 12:51:47
CRS vielleicht hat der BGH Bock drauf hier mal eine Entscheidung zu treffen und die Kollegen auszubremsen. Wenn die genauso genervt sind wie wir bzgl dem Hickhack verstehe ich das.😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 15 März 2024, 16:16:14
War das nicht beim Diesel-Skandal ähnlich?
Hier hatte der BGH auch irgendwann genug davon, dass Fälle immer wieder - kurz bevor diese vom BGH behandelt wurden - zurückgezogen wurden.
Hat mir meine RAin erzählt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 16:35:20
ja das spricht alles dafür dass wir im Recht sind.  Sonst würden die Anbieter sowas niemals machen. Die Anbieter und deren Anwälte sind die größten Gauner
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 17:23:37
Bei dem Fall wird der Anbieter zu 100 Prozent zurück ziehen!!

Man darf auch nicht die Strategie der Anbieter vergessen. So lange sie das Spiel immer wieder aufs Neue durchziehen müssen sie erstmal nicht zahlen und Jahre vergehen. Nur irgendwann kommen sie nicht mehr raus.

Der Anbieter aus Österreich mit 0 hinten im Namen wird die Klage zurück ziehen, da bin ich mir sehr sicher.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 17:29:36
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casino-sportwetten-bgh-pressemitteilung-v-15-03-2024-verhandlungstermin-bei-sportwetten-der-zweite-anlauf-224196.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 15 März 2024, 18:30:18
Ein Anbieter aus Österreich???Wer soll das den sein??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 15 März 2024, 18:32:38
Ist die Verjährungsfrist in D nur 3 Jahre? Man lernt nie aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 18:33:25
Findet man bei Google und durfte allen bekannt sein, da es der erste positive Fall eines OLG in Dresden war.

Es ist kein Big Player aber global Sponsor der
UEFA
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 18:35:37
Die Frage ist welche Frist die Gerichte ansetzen 3 oder 10 Jahre.

Bei 3 Jahren wären die Sportwetten nicht mehr erfolgreich, da die Lizenz ja im Oktober 2020 erteilt wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 März 2024, 19:02:10
Muss man alles mehrmals Diskutieren?
Bei einer 3 Jährigen Verjährungsfrist würden Klagen kein Sinn machen wie gesagt wurde!

Warum hat sich der Anbieter bei dem Fall vor dem BGH geeinigt? Weil ganz klar die 10 Jährige Verjährungsfrist gilt!

Der Dresdener Fall war der 1. selbstverständlich gehen die in Revision um zu schauen wie sich die Lage entwickelt.
In Österreich gilt die 30 Jährige Frist!

Die Anbieter haben auch paralele Verfahren sicherlich ausgezahlt! Die können nicht jeden Tag Geld auszahlen! Es gibt auch Leute die aktuell so Geld Gewinnen! Die Steuern selbst die Auszahlungen. Das haben wir doch schon hier mehrmals gesagt.

Wie in dem Artikel geschrieben der BGH wird sich nur auf das Verfahren beziehen. Deshalb wird es wahrscheinlich nichts zu 10 Jährigen Verjährung nicht äußern!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 00:14:57
Den einzige Anbieter, den es in Ö gibt ist w2d.
Also ist diese Aussage im Text mehr als fragwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 März 2024, 00:55:38
Also wenn selbst deren Impressum Hohenzell als Firmensitz angibt wird es wohl stimmen.
Also ist eher deine Aussage fragwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 März 2024, 07:30:29
Piep, piep, piep ... wir alle ha´m uns lieb ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 08:51:02
Bin nicht böse, ich finde es nur seltsam, da es in ö nur ein Monopol gib,.....wenn dem so ist, .....net schlecht.
Nun wen würde es aber wundern, zahlen ja auch die illegalen Unternehmen hier Steuern😅
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 März 2024, 09:29:52
https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/olg-urteil-sportwetten

Anbei ein Artikel um welchen Anbieter es geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 16 März 2024, 09:43:30
Deshalb gibt es für diesen Anbieter auch plötzlich einen PKF.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 März 2024, 10:20:59
Gab es wirklich gegen diesen Anbieter kein PKF??? Würde mich sehr wundern und überraschen. Der Anbieter hat doch sogar sein Sitz beim Nachbarn
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 16 März 2024, 10:45:03
Glaube das hat eher mit der Entwicklung der letzten OLG-Entscheidungen etc. zu tun und weniger anhand des Anbieters
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 11:29:33
Na schau habe ich  wieder was dazu gelernt. Mir war nie bewusst, daß Sportwetten in ö ein Geschicklichkeitsspiel sind🤣
Aber ja jetzt verstehe ich.

https://www.sportwetten24.com/allgemein/sportwetten-in-oesterreich-anbieter-und-vergleich-2019.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 11:30:18
Achtung Werbung auf der Seite
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 16 März 2024, 12:31:06
Gab es wirklich gegen diesen Anbieter kein PKF??? Würde mich sehr wundern und überraschen. Der Anbieter hat doch sogar sein Sitz beim Nachbarn



Letztes Jahr gab es über meine Kanzlei noch keinen PKF.
Seit Ende Februar steht Profin Claims GmbH als PKF zur Verfügung.
Wobei die Google Rezession ja nicht sehr berauschend ist…

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 19 März 2024, 08:04:42
Weiß jemand wo warum die Seite Entscheidungssammlung Sportwetten von Herr Dr. Michaelsen bei Linked nicht mehr abrufbar ist ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 19 März 2024, 11:25:30
Er hat seine Klienten gebeten auf Band zu sprechen und versprochen zurück zu rufen.
Dies hat er dann aber auch getan, mit dem Handy, wo er den Uraltvertrag noch laufen hatte.
Also konnte er seine Telefonrechnung nicht mehr bezahlen und so wurden nicht nur sein Konto, sondern auch seine Internetpräsenz gepfändet.

Und nun im Ernst ... keiiiiiine Ahnung! :) Du bist auch nicht der Erste, der hier fragt. Vermutlich bindet die Urteilssammlung mittlerweile einfach zu viel Personal ... Rufe doch mal an und spreche auf Band ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 März 2024, 11:32:25
Auf eine Berechtigte Frage kann man auch antworten. Vlt. zieht die Seite zu viele „Kläger“ an und macht etwas „Pause“. Damit es wieder mit neuer „Puste“ weiter gehen kann..

Warum sollte sie dann offline sein…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 19 März 2024, 16:14:13
Deshalb gibt es für diesen Anbieter auch plötzlich einen PKF.

Interessant, ja. Bei mir ist es zwar nicht dieser, aber ein anderer mit ähnlichen Voraussetzungen Argumentationen. Das macht Hoffnung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 19 März 2024, 21:18:02
https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/ruhrgebiet-aktuell/urteil-macht-menschen-hoffnung-die-im-online-gluecksspiel-geld-verloren-87573196.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 März 2024, 22:10:07
Hi :)

... ist das mit der Bild-Zeitung ne Einladung zum Abo?  :o  -Ich denke, nicht-. Deshalb eine Frage:
Geht es vielleicht, den Inhalt für alle wiederzugeben oder Text daraus zu kopieren und hier einzustellen?
ICH jedenfalls hab' mit der Springer-Presse nicht so den Vertrag und will auch keinen ...  ;D  :o  8)
Meinst Du, das ginge? Text wiedergeben und dann Bezugsquelle angeben von Rechts wegen?
Das wäre schöner!

VG, R
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 März 2024, 22:25:10
Also ich konnte es problemlos lesen ohne Abo …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 19 März 2024, 22:30:05
Einfach drauf klicken und lesen :)

Richtig dumm diese Aussage: "Zwar hat er 1,3 Millionen gewonnen".. Das suggeriert als ob er "gierig" geworden wäre, und trotz dem Gewinn noch den Verlust einklagen will.

Ne, der hat keine 1,3 Millionen "gewonnen", der hat wie 90% der Menschen intensiv viele Beträge hin und her verschoben, anscheinend 8 Jahre lang, so entsteht diese große Summe.

Es ist sehr einfach jahrelang 100 euro ein und auszuzahlen, so entsteht sehr leicht ein sechsstelliger Betrag als "ausgezahlt".


Aber tiefer gräbt der Glücksspielfreundliche Springer nicht, wäre nicht gut für die Werbepartner. So liest es sich mehr Kläger-feindlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 März 2024, 22:34:20
Danke, Andreas :)
Ja, drücken und Tracking aktivieren ... nö  8)
Mit 'Danke' meine ich aber Deine Kurzwiedergabe ... mit Deiner 'Wertung' --- ich hätte mich auch über eine klare Darstellung von Springer sehr gewundert. Was Du schreibst, reicht mir schon :)
Also nochmals
vielen Dank!!

Grüße!! Rubbel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 19 März 2024, 22:53:50
Ach so, so war das gemeint.

Also in dem Artikel hat ein Kläger knapp 500 k vor dem LG erstritten, und dann noch diese Aussage von mir oben dazu.

Alles in allem leere Worte, ein "Standard" LG Urteil gab es schon 2020 ca., aber das wäre für den Springer zu früh gewesen diesen Artikel zu veröffentlichen, jetzt wo es ruhiger wird um Urteile und wahrscheinlich einige Werbepartner vom Springer schon in der Whitelist sind und/oder die Klagen bis zur EU Entscheidung verschoben haben

"Nur die Anbieter aus der EU sind nach dem neuen Urteil rückerstattungspflichtig" - Ne, das waren die auch schon vor 4 Jahren, aber ein bisschen Werbung für die Kanzlei kann man ja machen *zwinkersmiley*


Die wissen ganz genau wann und wie sie es etwas veröffentlichen ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 März 2024, 23:08:44
Nochmals DANKE!!

Ja, Springer-Presse ist extrem ätzend. Aber leider werden Bild, BZ u.a. so oft verkauft, dass es schon zur allg. Verblödung beizutragen verhilft. Ist ja auch immer einspurige 'Berichterstattung' ... ohne Anspruch an Leser's IQ oder Differenzierungsmöglichkeit.
Sehr ärgerlich.

Hab' einen schönen Abend!!
:)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 20 März 2024, 00:08:03
genau so sieht's aus... ebenso danke dir
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 24 März 2024, 01:44:04
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR88-23.html?nn=10660434

Ist das schon bekannt? Und wie sind hier die eingeschätzten Chancen? Gut aufgezogener Fall?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 02 April 2024, 11:04:55
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR88-23.html?nn=10660434

Ist das schon bekannt? Und wie sind hier die eingeschätzten Chancen? Gut aufgezogener Fall?

Ich habe aus gut unterrichteten Kreisen gehört, dass - sollte auch hier die Beklagte den Antrag auf vollständige Klageabweisung vor dem BGH zurückziehen - der BGH auf jeden Fall Hinweise (Hinweisbeschluss) zur Orientierung der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte erlassen wird.
Diese sollen für uns Geschädigte positiv ausfallen (u. a. im Hinblick einer mangelnder Lizenz der Anbieter (auch wenn Sie beantragt wurde oder es keine Möglichkeit gab sie zu erhalten) in Verbindung mit bspw. Ignorierung der im Zusammenhang stehenden Einzahlungslimits usw.).

Aber natürlich kann jedes Gericht dennoch die Sachlage anders sehen, weil ggf. andere Faktoren/Sachverhalte mit reinspielen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 02 April 2024, 11:53:13
Der Aussage kann ich zustimmen dies habe ich auch gehört. Verjährung wäre aber dann noch das Thema … 3 oder 10 Jahre da dies bei dem Fall ja unrelevant ist , denke ich kommt dazu auch bei absage keine Äußerung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 April 2024, 12:01:49
Vielen Dank für die Info. Wird auch Zeit das sich der BGH irgendwie äußern sollte. Damit würden dann die Verfahren rechtlich in die richtige Richtung gehen und dann würden auch Berufungen überhaupt kein Sinn mehr machen. Der BGH möchte ja auch nicht das unnötig die Gerichte beschäftigt werden.

Wenn der BGH sich positiv äußern soll muss die 10 Jährige Verjährung greifen sonst macht es auch kein Sinn. Der BGH hat auch bei Dieselfällen die 10 Jährige Verjährung geurteilt. Immer die Ruhe bewahren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 02 April 2024, 13:56:57
In Casinofällen haben sich paar OLG's für 3 jährige Verjährung ausgesprochen. In Sportwettenfälle wurde bisher die 10 jährige Verjährung angenommen. Die Anbieteranwälte versuchen jetzt die Auffassung für Casino Fälle auch auf die  Sportwettenfälle zu übertragen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 02 April 2024, 14:10:14
So habe ich es aktuell zu dem Thema Verjährung auch gehört und auch schon Anwälte gehört / gelesen  die  diese auffassung hinsichtlich 3 Jahre  Casino und 10 Jahre Sportwetten teilen …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 April 2024, 14:21:54
Das macht ja überhaupt kein Sinn. Wenn würde es anders Sinn machen wenn überhaupt. Casino war komplett illegal. Dann wäre es ein „Kompromiss“ mit der Glückspielbranchre…

Lt. den Urteilen wurde immer die älteren Verlusten mit geurteilt. Gluckspiel ist Glückspiel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 02 April 2024, 14:32:53
Stecke da nicht drin und kenne auch die Details (noch) nicht warum Casino so und Sportwetten so behandelt wird bzw im Raum steht .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 02 April 2024, 15:13:30
ja komplexes Thema.  Ich glaube bei Online Casino sagt man, weil es ein Totalverbot gab, dass man hätte eher wissen bzw. mitbekommen müssen ,dass es verboten war; unabhängig davon ob man den Verbot mitbekommen hat oder nicht. Es gab die ersten Urteile auch schon länger. Bei Sportwetten gab es ja kein Totalverbot und jahrelang war es im Graubereich und niemand konnte eindeutig sagen ob es verboten war oder nicht. Erst seit 1-2 Jahre hat sich die Rechtsprechung damit beschäftigt und festgestellt dass es ohne Lizenz eigentlich verboten war.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 April 2024, 15:20:54
Spannendes Thema, ja aus welcher Seite man es sieht. Im Dez hatte ja das OLG Karlsruhe bei Casino die 10 Jährige angenommen. Dürfte ja ein Schutzgesetz sein daher sehe ich da kein Speilraum Ansich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 08:04:35
Heute in einem Monat wissen wir, ob die Verhandlung wirklich stattgefunden hat.

Der BGH muss sich dazu einfach äußern. Das der Anbieter die Klage zurück ziehen wird ist glaub ich allen hier klar:) Auch die Top 3 Kanzleien gehen alle von einem Rückzug aus.

Wenn der Anbieter selbst zurück zieht hat es noch eine größere Wirkung, weil er selbst ja dann kein Urteil will. Da ist dann auch nichts mit Vergleich mehr!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 03 April 2024, 09:56:48
Deswegen wollen auch viele die Aussetzung haben bis zu diesem Urteil, hoffe es wird für uns sprechen. Dann müsste es ja auf die laufenden Klagen positiv ausfallen mit der Länge oder? Weil wir ja ein Urteil dann hätten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 10:03:21
Nein wir wollen keine Aussetzungen. Die Anbieter wollen die damit die Verfahren ausgebremst werden bzw. keine neuen Klagen gibt. Wozu Aussetzungen wenn es schon so viele Urteile gibt. Auch OLG‘s setzen nach der Entscheidung vom BGH keine Online Casino Verfahren aus. Weil es schon entschiede wurde vom EuGH.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 03 April 2024, 10:46:46
Es ist offensichtlich was die Anbieter versuchen: möglichst viel Zeit schindend damit Ansprüche verjähren!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 03 April 2024, 12:05:50
@Zocker meine Ich doch, die Gegenseite will die Aussetzung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 14:55:05
Nach Rücksprache mit einem Anwalt ist folgendes noch möglich zur Verhandlung.

1) Hinweisbeschluss noch vor Verhandlung. Allerdings auf Grund der Zeit unwahrscheinlich.

2) der BGH gibt ein obiter dictum nach Klage Rücknahme raus. Hier gibt der BGH Hinweise wie er über die Sache denkt. Das ist nicht mit einem Hinweisbeschluss gleich zu setzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 03 April 2024, 15:58:16
 Online-Sportwetten: Erste Entscheidung des BGH für Spieler


HFS Rechtsanwälte gelingt der große gegen illegale Online-Sportwetten vor dem Bundesgerichtshof

 In einem Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 (Az.: 1ZR88/23) teilt der Bundesgerichtshof nun mit, dass er vor hat, sich auf die Seite des Spielers zu stellen. Dieser Beschluss wird aus der bereits bestehenden Kagewelle einen ordentlichen Tsunami machen, der über alle Anbieter von Online-Sportwetten fegen wird, die meinten, einfach ohne Lizenzen hierzulande online gehen zu können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:06:57
das war so zu erwarten. Der Anbieter wird sicherlich  die Berufung zurück ziehen. Die Frage ist jetzt, was kommt als nächstes? Welchen Ass zeihen die Anbieter aus den Ärmel? Haben die noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? EUGH???

Diese Info ist aber noch nicht öffentlich gemacht worden. Da aber ein Aktenzeichen genannt ist, gehe ich davon aus dass die Info so stimmt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 03 April 2024, 16:09:13
Das ist ja krass, das es bereits vorab quasi eine Entscheidung gibt.

Ein Großteil wird wahrscheinlich eh schon über Vergleiche geregelt. 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 03 April 2024, 16:14:16
Womöglich kann man davon ausgehen, dass Vergleichsangebote zunehmen werden. Was denkt ihr?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:14:19
https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/sportwetten-geld-zurueck-2-2

hier ausfürliche Infos
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 03 April 2024, 16:15:29
@Kotek, 3 Sekunden zwischen den Posts 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:21:35
Ich glaube in dem Verfahren war Verjährung nicht Gegenstand des Verfahrens. Als nächstes muss ein Fall her, wo auch diese Frage geklärt werden sollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 03 April 2024, 16:23:50
Nichts desto trotz wird der Druck permanent erhöht..,,,
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 03 April 2024, 16:25:07
Wird mit dem Hinweisbeschluss nicht indirekt die 10Jahre-Frist angenommen? Sonst würde die Meldung ja eher wenig Sinn machen bzgl. der Rückzahlung. Denn die Klage wurde ja irgendwann in 2022 eingereicht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:26:26
Nein nur die Sachen, die Gegenstand der Klage sind, werden glaube ich behandelt.

Hinweisbeschluss zeigt aber nochmal wie eindeutig der Fall eigentlich ist. BGH hält es nicht mal für nötig die Gegenseite  in der mündlichen Verhandlung zu hören. Was die Sportwetten betrifft sieht es in Sachen Verjährung ja auch sehr gut aus, da bisher alle OLG's 10 Jahre angenommen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 16:27:45
Ein sehr sehr guter Tag mit dem Hinweis :) da kommen sie nun so schnell nicht mehr raus!

Auch wenn die Klage zurück genommen wird wird der Hinweis bestehen bleiben.

Nun geht es noch um die Verjährung. Wie kommt man an den Beschluss ran?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 03 April 2024, 16:41:51
Spannend wird es auch wie die Gerichte darauf reagieren und ob sie vermehrt Berufungen nicht zulassen ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:46:44
ich glaube sehr fest daran, dass BGH eine Rücknahme der Berufung auf sich zukommen gesehen hat und deshalb, damit die anderen Gerichte ein Tendenz haben, diesen Hinweisbeschluss erlassen hat. Hoffentlich ist der Hinweisbeschluss auch inhaltlich ausführlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 03 April 2024, 16:49:46
Ein Segen für unsere Rechtsauffassung!

Falls jemand den Beschluss in die Finger bekommen sollte, wäre ich über Nachricht dankbar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 16:52:32
Ich würde auch sagen De Facto gilt die 10 Jährige Verjährungsfrist. Glücksspiel ist Glückspiel. Wenn demnach nicht so wäre warum sollte der BGH wollen das noch mehr Klagen eingereicht werden wenn es nur die 3 Jährige annimmt.

An alle ich bin’s Player8! Mit mir wurde sich gestritten. Ergebnis? 😉

Glückwunsch! Perfekter Tag 😊💪🏾
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 03 April 2024, 16:54:11
Dann kann man wohl jetzt ganz entspannt in die Güteverhandlung gehen? ;) Spaß beiseite, das ist aufjedenfall sehr beruhigend. War aber auch eigentlich klar, nachdem T... schon die Berufung per Vergleich beendet hat.
B.. hat der Branche gerade da einen Bärendienst erwiesen..glücklicherweise :D Bin auf den Beschluss gespannt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 17:03:04
Das gleiches dürfte auch für Casinofälle gelten. Generell Rückforderung.

Wenn der BGH keine Möglichkeit gesehen hätte würde es nicht an den EuGH weitergeben. Lt. Sinngemäß Staudt RA.


Jetzt wissen wir auch warum die Liste mit den Urteilen von Herrn Dr. Michaelsen im Netz verschwunden ist :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 03 April 2024, 17:29:01
Schööööön  ;D

Hier zum Mitsingen oder -summen:
https://www.youtube.com/watch?v=ZbZSe6N_BXs
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 18:09:20
Ich habe soeben eine Anfrage für den Hinweisbeschluss gestellt. Sollte mir dieser zugestellt werden, werde ich diesen gern als privat Nachricht versenden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 03 April 2024, 18:13:15
Da kannst mich gern mit auf die Liste setzen 😉👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 18:15:13
Mich bitte auch. Danke

https://de.linkedin.com/posts/stefanmichaelsen_ein-autorit%C3%A4tsargument-argumentum-ad-verecundiam-activity-7179063673427030016-CGfb

Wisst ihr was genau mit dem Betrag über Casinofälle gemeint ist? Es kann doch nicht argumentiert werden das man weiß das man verlieren kann? Da musst doch unterschieden werden wo man wie viel Geld verliert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 18:24:09
Der BGH wird in Kürze ( was immer das auch heißen mag) den Hinweisbeschluss auf ihrer Seite veröffentlichen!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 18:51:37
A
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 03 April 2024, 18:55:20
AA
bzw
B
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 03 April 2024, 19:01:47
Nein wir wollen keine Aussetzungen. Die Anbieter wollen die damit die Verfahren ausgebremst werden bzw. keine neuen Klagen gibt. Wozu Aussetzungen wenn es schon so viele Urteile gibt. Auch OLG‘s setzen nach der Entscheidung vom BGH keine Online Casino Verfahren aus. Weil es schon entschiede wurde vom EuGH.

Das ist nachweislich falsch die Aussage. Zwei meiner Casino Verfahren wurden ausgesetzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 03 April 2024, 21:29:39
Das sind gute Nachrichten!

Und dies kurz nach meiner Verhandlung, an der kein Vergleich zustande kam und ein Urteil noch aussteht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 03 April 2024, 23:47:47
Das ist gut für den Fall mit dem Österreichischen Gegner. Der muss definitiv blechen. In Österreich gibt es meines Wissens schon so eine höchst richterliche Entscheidung und es juckt die Casinos nicht. So toll das alles ist Einfluss auf Malta oder Gibraltar hat das nicht. Einzig die Verfahren werden kürzer werden. Ich befürchte allerdings auch die Insolvenzen der alten betroffenen Betreiber. Einige bekannte Casinos haben es ja schon vorgemacht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 04 April 2024, 07:24:34
Das gleiches dürfte auch für Casinofälle gelten. Generell Rückforderung.

Wenn der BGH keine Möglichkeit gesehen hätte würde es nicht an den EuGH weitergeben. Lt. Sinngemäß Staudt RA.


Jetzt wissen wir auch warum die Liste mit den Urteilen von Herrn Dr. Michaelsen im Netz verschwunden ist :)

Was meinst du genau damit? Also warum ist die Seite mit urteilen von Herrn Michaelsen verschwunden?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 04 April 2024, 07:27:23
Schaut mal, es wird in der Presse bereits darüber berichtet:

https://www.lkz.de/lokales_artikel,-ludwigsburger-kanzlei-siegt-vor-bundesgerichtshof-_arid,779700.html

Das wird hoffentlich zunehmend Fahrt aufnehmen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 07:43:28
Das gleiches dürfte auch für Casinofälle gelten. Generell Rückforderung.

Wenn der BGH keine Möglichkeit gesehen hätte würde es nicht an den EuGH weitergeben. Lt. Sinngemäß Staudt RA.


Jetzt wissen wir auch warum die Liste mit den Urteilen von Herrn Dr. Michaelsen im Netz verschwunden ist :)

Was meinst du genau damit? Also warum ist die Seite mit urteilen von Herrn Michaelsen verschwunden?

Weil es im Prinzip überflüssig geworden ist die Urteile weiter zu führen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 07:47:46
Das ist gut für den Fall mit dem Österreichischen Gegner. Der muss definitiv blechen. In Österreich gibt es meines Wissens schon so eine höchst richterliche Entscheidung und es juckt die Casinos nicht. So toll das alles ist Einfluss auf Malta oder Gibraltar hat das nicht. Einzig die Verfahren werden kürzer werden. Ich befürchte allerdings auch die Insolvenzen der alten betroffenen Betreiber. Einige bekannte Casinos haben es ja schon vorgemacht.
Nimm dieses Ergebnis doch einfach als positiv an und was am Ende passiert wissen wir sowieso nicht,trotzdem ist mit diesem Urteil ein großer Schritt in die Richtige Richtung gegangen worden.
Außerdem selbst wenn die wieder Ihre Betreiber wechseln und und und, ich bin der festen Überzeugung das auch unsere Anwälte mittlerweile gute Techniken und Strategien haben die genauso gut sind um an das Geld zukommen. Ganz wichtig, vergesse nicht das die Anbieter auch weiterhin den Deutschen Markt bedienen wollen gerade die jetzt eine Lizenz haben und die nicht verlieren wollen … Positiv es wird gut !

Das sehe ich genauso. Sonst würden die schon längst ihre Zelte in Deutschland abbrechen.
Uns muss klar sein das die nicht jeden Tag an jeden das Geld auszahlen können. Wir haben das Tor gaaanz weit aufgemacht! Jetzt noch Ruhe bewahren und geduldig sein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 04 April 2024, 09:03:56
Ich würde das Urteil des BGH jetzt auch nicht als Durchbruch bezeichnen. Es ist ein Schritt in richtige Richtung und es war nach herrschende Meinung auch so zu erwarten. Es sind noch weitere Hürden zu nehmen und das große Problem, auch wenn man über alle Instanzen Recht bekommt,  mit der Vollstreckung kommt noch auf alle zu.

Im BGH Fall hier wird der Kläger wahrscheinlich sein Geld bekommen da der Anbieter einerseits nicht in Malta ist und anderseits die Summe nicht so hoch ist. Aber da die meisten Fälle Anbieter aus Malta betreffen, kommt das Problem mit Bill55 .Bis dieses Problem gelöst ist, vergehen wahrscheinlich paar Jahre. Hier in Deutschland  macht GGL aktuell noch nicht mit was die Vollstreckung betrifft. Also es ist noch nicht der endgültige Durchbruch geschafft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 09:37:47
Sehr interessant das es jetzt auf ein mal als „Herschende Meinung“  verkauft wird.
Glaubst du ernsthaft das für den Anbieter das 1. Verfahren war wo die Geld zurückzahlen.

Ich sehe da kein Unterschied ob Malta oder Österreich. Klar das es Spielchen auf Malta einfacher geht, weil der Staat mitspielt wegen der Einnahmen. Im Prinzip ändert nichts an dem Ergebnis das die zahlen müssen.

Deren Anwälte wollen auch ihr Geld haben. Die Kosten für die Verfahren werden auch vorgestreckt…Länger können die das Spielchen nicht weiter treiben.

Die Anfragen werden bei der GGL auch zunehmen. Irgendwann wird die GGL auch die Anbieter warnen und Geldbußen auf die Zuverlässigkeit anhängen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 04 April 2024, 10:18:08
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-online-sportwetten-anbieter-muss-spieler-wohl-alle-verluste-ersetzen-224901.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 10:23:51
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-online-sportwetten-anbieter-muss-spieler-wohl-alle-verluste-ersetzen-224901.html

Wollte ich auch grad teilen 🤝. So wie sich das liest hätte der Anbieter keine Lizenz erhalten auch wenn es ein Verfahren gegeben hätte. (Nebenbestimmungen). Die werden es sicherlich mit Absicht angeboten haben damit sie noch mehr Geld von uns kriegen. Deshalb wäre es ein Skandal Casinofälle anders zu behandeln.

Der EuGH braucht nicht angerufen zu werden, weil es schon klar ist. Wie ich gesagt habe. Der BGH „überlässt“ es erstmal den Anbietern die Casinoverluste zu ersetzen.

Erstmal Sportwetten, damit Geld in die Kassen kommen. Jeder Anbieter kann sich aussuchen ob und wann sie ohne Entscheidung zahlen!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 10:29:09
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-online-sportwetten-anbieter-muss-spieler-wohl-alle-verluste-ersetzen-224901.html

Wollte ich auch grad teilen 🤝. So wie sich das liest hätte der Anbieter keine Lizenz erhalten auch wenn es ein Verfahren gegeben hätte. (Nebenbestimmungen). Die werden es sicherlich mit Absicht angeboten haben damit sie noch mehr Geld von uns kriegen. Deshalb wäre es ein Skandal Casinofälle anders zu behandeln.

Der EuGH braucht nicht angerufen zu werden, weil es schon klar ist. Wie ich gesagt habe. Der BGH „überlässt“ es erstmal den Anbietern die Casinoverluste zu ersetzen.

Erstmal Sportwetten, damit Geld in die Kassen kommen. Jeder Anbieter kann sich aussuchen ob und wann sie ohne Entscheidung zahlen!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesgerichtshof-sportwettenanbieter-ohne-lizenz-muessen-spielverluste-erstatten-224916.html

„Auf Casinofälle übertragbar“
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 04 April 2024, 10:32:02
Sehr gut!!! 25-seitige Hinweisbeschluss hört sich sehr gut an. Wie ich bereits vermutet habe, haben die BGH Richter eine Rücknahme der Berufung kommen sehen. Einzig das Thema mit der Verjährung scheint nicht erwähnt worden zu sein. Ansonsten sind alle Punkte die zu Nichtigkeit der Wetteinsätze führen sauber formuliert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 10:37:31
In allem Respekt aber glaubt ihr grad nicht was abgeht???
Erste Lizenzen wurden 10/2020 erteilt!
Ohne Lizenzen ist Glückspiel illegal!
Jetzt kommt ein Gericht und sagt nein die Verjährung ist 3 Jahre?

Es ist rechtlich durch! Was soll der BGH sich noch äußern? Jetzt könnten wieder die Einzahlungen über 1.000€ zurückgefordert werden. Nach meiner Meinung wie es im Artikel steht.

Seit Monaten versuche ich euch genau das zu erklären!! Man muss vom Ende her denken!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 04 April 2024, 11:24:42
Das ist einfach sensationell. Ich würde es quasi als Durchbruch schon bezeichnen. Die Vollstreckung ist ne andere Sache. Aber damit herrscht aus meiner Sicht bereits Rechtssicherheit.
Das tut so unglaublich gut, dass BGH bereits vor der Verhandlung Signale aussendet, um einer eventuellen Rücknahme der Revision durch den Sportwettenanbieter zuvorzukommen. Der rechtsstaatliche Apparat funktioniert offenbar doch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 04 April 2024, 11:31:04
Der Anbieter hatte wohl den hoch angesehensten BGH-Anwalt genommen. Hat wohl auch nichts gebracht :-) Geld ist eben nicht immer alles

https://www.juve.de/markt-und-management/juve-ranking-das-sind-die-beliebtesten-bgh-kanzleien-2020/#:~:text=Rechtsanw%C3%A4lte%20(m%2Fw%2Fd)%20im%20Bereich%20Patent%20Litigation%20Hamburg&text=Im%20Ranking%20werden%20die%20Empfehlungen,aller%20Empfehlungen%20entfallen%20auf%20ihn.

ich habe den Hinweisbeschluss gerade gelesen. Wie bereits vermutet steht über die Verjährung nichts drin.

@Zocker
Es ist leider nicht eindeutig geklärt ob jetzt 3 oder 10 Jahre greifen. Leider hat das höchstinstanzliche Gericht das letzte Wort und nicht du :-) wir bereits schonmal geschrieben haben paar OLG's bei Casinofälle für 3 jährige Verjährung tendiert. Bei Sportwetten jedoch 10 Jahre. Am Ende wird BGH entscheiden müssen ob 3 oder 10 Jahre greifen. Meiner Meinung nach natürlich auch 10 Jahre unabhängig davon ob Casino oder Sportwetten sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 12:28:35
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-bgh-entscheidet-fuer-spieler-224919.html

Hinweisbeschluss 25 Seiten lang.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 12:30:27
@kotek, kannst du den mal bitte verlinken bzw. per PM schicken. Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 12:32:51
Mir liegt der Beschluss nun auch vor.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 12:39:47
Würde ihn auch gern mal in Ruhe zu Gemüte führen 😉

Bei Casino ist die 3 Jahre damit begründet da es ja definitv verboten war und bei Sportwetten ja erst ab Kenntnis der Ilegalität oder woran begründet es ob drei oder 10 Jahre ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 April 2024, 12:48:02
wo findet man den Hinweisbeschluss? gerne auch per pm, danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 12:49:46
Der Anbieter hatte wohl den hoch angesehensten BGH-Anwalt genommen. Hat wohl auch nichts gebracht :-) Geld ist eben nicht immer alles

https://www.juve.de/markt-und-management/juve-ranking-das-sind-die-beliebtesten-bgh-kanzleien-2020/#:~:text=Rechtsanw%C3%A4lte%20(m%2Fw%2Fd)%20im%20Bereich%20Patent%20Litigation%20Hamburg&text=Im%20Ranking%20werden%20die%20Empfehlungen,aller%20Empfehlungen%20entfallen%20auf%20ihn.

ich habe den Hinweisbeschluss gerade gelesen. Wie bereits vermutet steht über die Verjährung nichts drin.

@Zocker
Es ist leider nicht eindeutig geklärt ob jetzt 3 oder 10 Jahre greifen. Leider hat das höchstinstanzliche Gericht das letzte Wort und nicht du :-) wir bereits schonmal geschrieben haben paar OLG's bei Casinofälle für 3 jährige Verjährung tendiert. Bei Sportwetten jedoch 10 Jahre. Am Ende wird BGH entscheiden müssen ob 3 oder 10 Jahre greifen. Meiner Meinung nach natürlich auch 10 Jahre unabhängig davon ob Casino oder Sportwetten sind.
Mir stellt sich nur die Frage warum man selbst Gründe sucht damit es nicht für uns klappt?
Ich habe nicht gesagt das ich es entscheide sondern die Anzeichen ganz klar für die 10 Jahre sind. Nochmals bei 3 Jahren macht der Hinweisbeschluss kein Sinn!!! Es wird nicht unterschieden. Es ist ein Verbotsgesetz.

Ich hätte auch gerne den Beschluss. Vielen Dank!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 12:56:24
Kurze Info.

Der BGH wird den Hinweisbeschluss erst veröffentlichen, wenn die Klage zurück gezogen wird.

Aktuell ist es noch nicht der Fall.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 04 April 2024, 12:58:36
Ist so ein hinweisbeschluss vom BGH denn öffentlich einsehbar oder kann mir jemand diesen einmal per DM zur Verfügung stellen ? Merci :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evertonian am 04 April 2024, 13:01:24
Der Beschluss würde mich auch interessieren. Werte das für mich jetzt auch als ausreichende Rechtssicherheit.

Die Frage für mein weiteres Vorgehen ist jetzt, ob die PKFs auch mutiger werden, Fälle mit <5000 Euro Gesamtverlust betreuen und niedrigere Erfolgsbeteiligungen anbieten. Vielleicht gibt es ja sogar bald Sammelklagen, aber die Verjährungsfrist drückt natürlich auch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 13:10:51
Wenn es interessiert vor dem BGH war Prof. Dr. Matthias Siegmann der Anwalt des Spielers.

Hier werden ja nur zugelassene Anwälte beim BGH zugelassen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 13:13:12
Solange die Verjährung nicht klar definiert wird werden die OC'S sich auf die 3 Jahre berufen wenn auch nur um Zeit zu schinden. Ansonsten müsste es jetzt eine Flut von Vergleichsangebote geben um wenigstens einen Teil des illegalen Gewinnes zu sichern. Die Tendenz geht aber eher zu niedrigen oder keinen Vergleich.

Klar ist dieser Beschluss ein Meilenstein für uns aber locker einen Prozess zu gewinnen und dann auch Geld zu erhalten ist nach wie vor die unsichere Variable. Auf Vollstreckungen im Ausland hat das BGH keinen Einfluss. Hier muss ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof her ob das BGH Urteil Europa-konform ist. Und das wird dauern. Anwälte und PKF haben wenn ich es richtig raushöre eh wenig Lust auf jahrelange Jagd nach dem großen Geld. Kommt also auf die Verträge an die der jeweilige Mandant geschlossen hat. Und die Gegenseite wird sich noch genügend Sauereien einfallen lassen.
Auf den Staat würde ich hier nicht setzen da die in erster Linie die Milliarden an Steuereinnahmen sehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 13:19:18
Mir bitte auch den Hinweisbeschluss per PN schicken, Danke!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 13:23:31
Solange die Verjährung nicht klar definiert wird werden die OC'S sich auf die 3 Jahre berufen wenn auch nur um Zeit zu schinden. Ansonsten müsste es jetzt eine Flut von Vergleichsangebote geben um wenigstens einen Teil des illegalen Gewinnes zu sichern. Die Tendenz geht aber eher zu niedrigen oder keinen Vergleich.

Klar ist dieser Beschluss ein Meilenstein für uns aber locker einen Prozess zu gewinnen und dann auch Geld zu erhalten ist nach wie vor die unsichere Variable. Auf Vollstreckungen im Ausland hat das BGH keinen Einfluss. Hier muss ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof her ob das BGH Urteil Europa-konform ist. Und das wird dauern. Anwälte und PKF haben wenn ich es richtig raushöre eh wenig Lust auf jahrelange Jagd nach dem großen Geld. Kommt also auf die Verträge an die der jeweilige Mandant geschlossen hat. Und die Gegenseite wird sich noch genügend Sauereien einfallen lassen.
Auf den Staat würde ich hier nicht setzen da die in erster Linie die Milliarden an Steuereinnahmen sehen.

So spätestens jetzt macht es für mich persönlich kein Sinn mehr mich hier zu beteiligen! Wünsche euch alles gute!

Ps: Der Glückspielmarkt ist jetzt Legal, der Staat hat schon seine Steuer sicher.
Wo landet das Geld von den Anbieter wieder 😀? Und der Markt  ist jetzt endlich Legal für die Anbieter
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 13:25:08
Wenn der Beschluss noch nicht öffentlich ist darf man fragen wie diejenigen  die ihn haben daran gekommen sind ? Kontakte ?
Also dann würde ich auch verstehen etc wenn man es erstmal nicht weiter verschickt ….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 13:26:27
Das ist auch besser so da du eh nie verstehst was jemand damit ausdrücken will.
Tschüss und alles Gute!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 April 2024, 13:26:37
wenn son Hinweisbeschluss schon in der Welt ist, wird die Revision mit Sicherheit nicht vier Wochen vor dem Termin zurückgenommen, eher vier Stunden vorher ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 13:30:54
Das ist auch besser so da du eh nie verstehst was jemand damit ausdrücken will.
Tschüss und alles Gute!

Alles klar :). Komisch das alles später zutrifft was iich schreibe. Ich versteh nichts. Der war wirklich guuuut
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 13:33:06
Der Eugh hat doch bereits entschieden, dass die Glückspielregelung Ländersache ist. Da macht es keinen Sinn diesen nochmals anzufragen. Wenn der Bgh sagt, ohne Lizenz=illegal gibt es da nichts mehr zu rütteln. Und bei den Top-Playern ist es doch nahezu ausgeschlossen, dass die Ihr Deutschland-Geschäft aufgeben oder irgendwie versuchen etwas zu drehen. Sonst hätte auch es nie Vergleiche gegeben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 April 2024, 14:09:53
Jungs ... habt Euch lieb, ja? :)

Ich finde auch: Lasst uns das Ergebnis erst mal feiern. Was später kommt und was wer vorhergesagt hat, ist doch jetzt im Moment schnuppe ... oder? :)

Könnte man mir den bitte auch mal zuschicken? Dankeschön! ( forum(ät)gluecksspielsucht.de )
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: msgo am 04 April 2024, 14:46:44
Ich würde mich auch sehr über den Beschluss freuen. Kann Ihn mir einer bitte per PN zuschicken. Danke euch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 04 April 2024, 15:47:08
Ich schließe mich an, gerne PN! Lieben Dank!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 17:03:00
Hätte auch gern etwas Leselektüre … Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 04 April 2024, 17:19:54
Wir machen es so: Ihr lest euch alles durch und teilt das Wesentliche hier mit! 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 17:53:13
Nochmal Zusammengefasst insbesondere wird auch die Verjährung von 10 Jahren von der Kanzlei angenommen: : https://www.staudt.law/news/https-www-staudt-law-news-bgh-sportwetten-izr88-23
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 18:01:55
10 Jahre steht im Beschluss nicht drin.
Zur Verjährung hat der BGH sich nicht geäußert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 18:32:06
 ;D ;D
Ihr seid ja ziemlich 'verschärft drauf'. Erst will jeder das Papier kennen, es wird bis zum Erscheinen ungeduldig zugewartet und schon mal über den Inhalt spekuliert.
Dann ist es da und einige von Euch rufen danach: 'Ich will es auch', 'bitte auch an mich', 'sende es auch mir' --- und dann habt Ihr keine Lust, 25 Seiten zu lesen *tsss*
 ;D ;D
Und jetzt kommt die Disukussion ... 3 Jahre? 10 Jahre? Wer hat was wo gelesen oder steht da nix drin??

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?
Lest Ihr keine Bücher?
Hoffentlich wenigstens Gebrauchsanleitungen, nicht dass Euch mal Eure technischen Geräte um die Ohren fliegen.  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 18:41:54
Eddy es geht um Bill55. Auch ohne BGH haben die Anwälte gesagt dass du den Prozess ziemlich sicher gewinnen wirst nur nicht ob du Geld siehst. Und da ändert das ganze auch nichts. Und das muss das EuGH irgendwann entscheiden. Und nein keiner kann Druck bei neuen Betreibern ausüben wenn es die alten betrifft. Auch das sagt dir jeder seriöse Anwalt.
Dass diese Aussichten mehr als gut sind ist unbestritten, nur das wichtigste fehlt eben noch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 18:54:00

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?

Hier stimme ich Dir komplett zu, Rubbel. Ich bin schon ein Stück weit extrem überrascht, was da nun so einige Kanzleien und Anwälte von sich geben. Das klingt aller Orten danach, als ob jetzt alle Messen gesungen sind und in Kürze das Geld in Füllhörnern über alle glücklosen Spieler ausgeschüttet wird.

Wenn beispielsweise Staudt Rechtsanwälte mitteilen, sie haben das Ding noch gar nicht vorliegen, feiern aber auf der anderen Seite, dass nun alle Forderungen 10 Jahre zurück einklagbar sind mit nahezu 100 % Gewinnquote.... man, man, man.
Auch die klagenden HFS Anwälte, die gleichmal eine eigene web-Seite mit nahezu klickbait "BGH" gemacht haben, kann man mal drüber diskutieren. Mir scheint, allein durch den Hinweisbeschluss wittern jetzt alle den ganz großen Geldsegen.

Ich konnte mir das Ding heute durchlesen. Alle 25 Seiten und hab mit einem befreundeten Anwalt, der mir den Beschluss zum Lesen gegeben hat, mal durchgehen. Der BGH sagt darin viel und das ist auch sehr gut. Er sagt aber auch vieles nicht. So sagt er zur Verjährung nur in einem Satz, dass er diese nicht beanstandet. Punkt. Im Ausgangsfall ging es aber nur um die 3-jährige Frist, welche auch eingehalten wurde. Wie jetzt hier auf "problemlos 10 Jahre" gegangen werden soll, komplett unverständlich.

Zudem setzt der BGH sich nur mit der Variante auseinander: Anbieter hat Lizenz beantragt, hätte sie aber sowieso nicht bekommen können, da er Fehler in seinem online-Spielangebot hatte. Der BGH lässt ausdrücklich offen, wie es sich verhält, wenn die Variante lauten würde: Anbieter hat Lizenz beantragt und hätte sie auch bekommen. Dazu führt er ausführlich pro und contra auf und teilt dann mit, dass diese Diskussion nicht entschieden werden braucht, da es darauf für den Fall nicht ankommt.

Auch zu Fragen § 817 BGB hält der BGH sich recht zurück, auch wenn er mitteilt, dass er damit keine Probleme sehen würde.

Damit dürfte klar sein, dass dieser Beschluss nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist ein sehr sehr guter Anfang, keine Frage. Aber es werden mit Sicherheit nicht alle Messen damit gesungen. Die Frage zur Verjährung dürfte übrigens über das OLG Oldenburg zum BGH kommen, sofern es dort nicht schon liegt. Das OLG Oldenburg hatte dazu die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.

Auch wenn viele wesentliche Punkte nun geklärt sind, bleibt es für andere Punkte weiterhin spannend.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:02:20
Hallo KSL :)

... das war viel Text - viel Lesestoff. Und differenziert. Hoffentlich liest's der eine oder die andere (nicht).
Oder die/der 'Falsche', und dann gehen die Diskussionen wieder los, eskalieren und wenn dazu dann Vollmond kommt ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 19:05:42

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?

Hier stimme ich Dir komplett zu, Rubbel. Ich bin schon ein Stück weit extrem überrascht, was da nun so einige Kanzleien und Anwälte von sich geben. Das klingt aller Orten danach, als ob jetzt alle Messen gesungen sind und in Kürze das Geld in Füllhörnern über alle glücklosen Spieler ausgeschüttet wird.

Wenn beispielsweise Staudt Rechtsanwälte mitteilen, sie haben das Ding noch gar nicht vorliegen, feiern aber auf der anderen Seite, dass nun alle Forderungen 10 Jahre zurück einklagbar sind mit nahezu 100 % Gewinnquote.... man, man, man.
Auch die klagenden HFS Anwälte, die gleichmal eine eigene web-Seite mit nahezu klickbait "BGH" gemacht haben, kann man mal drüber diskutieren. Mir scheint, allein durch den Hinweisbeschluss wittern jetzt alle den ganz großen Geldsegen.

Ich konnte mir das Ding heute durchlesen. Alle 25 Seiten und hab mit einem befreundeten Anwalt, der mir den Beschluss zum Lesen gegeben hat, mal durchgehen. Der BGH sagt darin viel und das ist auch sehr gut. Er sagt aber auch vieles nicht. So sagt er zur Verjährung nur in einem Satz, dass er diese nicht beanstandet. Punkt. Im Ausgangsfall ging es aber nur um die 3-jährige Frist, welche auch eingehalten wurde. Wie jetzt hier auf "problemlos 10 Jahre" gegangen werden soll, komplett unverständlich.

Zudem setzt der BGH sich nur mit der Variante auseinander: Anbieter hat Lizenz beantragt, hätte sie aber sowieso nicht bekommen können, da er Fehler in seinem online-Spielangebot hatte. Der BGH lässt ausdrücklich offen, wie es sich verhält, wenn die Variante lauten würde: Anbieter hat Lizenz beantragt und hätte sie auch bekommen. Dazu führt er ausführlich pro und contra auf und teilt dann mit, dass diese Diskussion nicht entschieden werden braucht, da es darauf für den Fall nicht ankommt.

Auch zu Fragen § 817 BGB hält der BGH sich recht zurück, auch wenn er mitteilt, dass er damit keine Probleme sehen würde.

Damit dürfte klar sein, dass dieser Beschluss nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist ein sehr sehr guter Anfang, keine Frage. Aber es werden mit Sicherheit nicht alle Messen damit gesungen. Die Frage zur Verjährung dürfte übrigens über das OLG Oldenburg zum BGH kommen, sofern es dort nicht schon liegt. Das OLG Oldenburg hatte dazu die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.

Auch wenn viele wesentliche Punkte nun geklärt sind, bleibt es für andere Punkte weiterhin spannend.

Hier hatte doch der OLG Oldenburg die 10 Jährige angenommen oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:13:24
Spielerweisheit (gerade 'erfunden'):  Folge dem Unausweichlichen.

Ja :) ... Bald kommt die Sonne raus, und es wird kuschelig warm. Hoffen wir, dass das ein gutes Omen ist. Werden wir ja sehen daran, ob es abends dunkel wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:19:45
Genau DAS ist doch die Frage! Astrophysikalisch.
 ;D

Endlich hat es mal jemand erkannt und versteht, was ich, Locka, eigentlich immer schon gesagt habe. Und wenn nicht, dann bin ich dazu noch nicht gekommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 19:22:31
Wie immer Danke Kaffeesatzleser!
Du schreibst wenigstens immer sachlich und nüchtern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:24:54
 ;D ;D
Spricht alles dafür! Wirste sehen. Ich weiß, wovon ich rede.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 April 2024, 19:31:12
Echt jetzt? 25 Seiten? Die soll ich echt lesen?
Ne, ne, ne ...

Also ... da uns Kaffeesatzleser schon voraus ist, sollte er eine kleine Dokumentation filmen. Die Beleuchtung übernimmt PapaJoe ... bitte nur natürliches Licht verwenden ... Zocker wird als "von der Gegenseite" interviewt, sozusagen als Gegen...Player8.
Das ganze wird dann noch von Rubbel musikalisch unterlegt und voilà ... kann ich mich im Sessel zurücklehnen und die Einfachheit des Seins genießen ... OK, anderen nennen das Faulheit, was soll´s ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 04 April 2024, 19:32:59
Genau Papa, auch wenn das Geld noch nicht überwiesen ist, sind das doch erstmal gute Zeichen! Lasst uns positiv nach vorne schauen!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 19:36:38

Hier hatte doch der OLG Oldenburg die 10 Jährige angenommen oder?

Nein, genau umgekehrt. Das OLG Oldenburg geht von der 3-jährigen Verjährungsfrist aus. Soweit, so gut. Knackpunkt ist, wann diese Frist zu laufen beginnt: Zeitpunkt der Einzahlung an den Anbieter oder Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Spielers von der Illegalität des Angebots. Das OLG Oldenburg geht vom Zeitpunkt der Einzahlung aus. Das war im dortigen Fall 2017 bis 2020. Klage wurde eingelegt 2021. Damit sind alle Zahlungen aus 2017 wegen Verjährung rausgefallen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:38:23
Ich erledige meinen Part hiermit:

https://www.youtube.com/watch?v=qUndWIcuk7Q
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 19:38:47
Wie immer Danke Kaffeesatzleser!
Du schreibst wenigstens immer sachlich und nüchtern.

Wirklich ? Ich bin der Meinung das alle Anbieter über Jahre Fehler hatten und selbst wenn die Lizenz beantragt wurde sie diese nicht erhalten hätten dürfen. Kein Anbieter hat sich an das Einzahlungslimit von 1000 Euro gehalten, jeder hatte cashout und Wetten im Live Angebot die heute nicht erlaubt sind mit dem neuen Vertrag. JEDER hatte das so wie Be…., also deswegen sagt der BGH nicht wie es anders wäre weil es sowieso überall gleich war! 
Bitte es wird alles gut und nicht immer wieder weiter was negatives suchen was wenn wann wie wäre.
Hab euch lieb 🫶

Absolut korrekt, Casino wurde ebenfalls so gut wie bei allen Wettanbietern parallel mitangeboten, was sehr schwerwiegend ist. Dadurch wird eine theoretische Erlaubnis bereits ausgeschlossen.

Immer locker bleiben, Jungs ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 19:42:09
Wirklich ? Ich bin der Meinung das alle Anbieter über Jahre Fehler hatten und selbst wenn die Lizenz beantragt wurde sie diese nicht erhalten hätten dürfen.
Das mag ja auch stimmen. Nur nochmal: es ging darum, was im Beschluss drin steht, nicht um das, was wir uns wünschen, das drin stehen sollte.
Und der BGH hat nun mal über mehrere Abschnitte hinweg in dem Beschluss genau diese Unterscheidung vorgenommen. Ich kanns ja nicht ändern.
Nochmal: ich interpretiere dabei nichts und suche nicht das Negative, sondern ich kann nur das genau so wiedergeben, was in dem Teil drin steht. Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 19:47:09
Aber außer Oldenburg haben ja alle anderen OLG die zehn Jahre angenommen bei Sportwetten oder ? Sogar in 2024 wie ich glaube mal gesehen habe …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 19:51:21
Wundert mich, weil im Dezember Verluste von 2014 entschieden wurde wohl. Mit der Verjährung zu unterscheiden würde alles nur Chaos verursachen bzw. auch ob der Veranstalter eine Lizenz  kriegen müssen. Woher sollen die Menschen das wissen…

https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/407-000-euro-bei-online-sportwetten-verspielt-olg-oldenburg-verurteilt-anbieterin-zur-rueckzahlung/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 20:11:24
Zurecht rühmten uns Alle als das beste Erkundungsteam der westlichen Hemisphäre. Und nach der 5. Umdrehung im Riesenrad registrierten wir voller Stolz, dass wir unserem Ziel wieder ein ganzes Stück näher gekommen waren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:13:08
Aber außer Oldenburg haben ja alle anderen OLG die zehn Jahre angenommen bei Sportwetten oder ? Sogar in 2024 wie ich glaube mal gesehen habe …
Nein, nicht ganz  ;) Auch das OLG Koblenz ist beispielsweise auf der Linie von Oldenburg und verweist in einem Beschluss vom Januar 2024 auch ausdrücklich auf das OLG Oldenburg.

Verjährung ist eine recht tricky Angelegenheit, daher vielleicht mal zur Einordnung:
grundsätzlich gehen alle OLG von der 3-jährigen Verjährung aus. Entscheidend ist, wann diese zu laufen beginnt. Wenn die Verjährung mit Oldenburg, Koblenz & Co an dem Tag der Zahlung beginnt, ok, dann sind viele Altforderungen weg
Wenn die 3-jährige Verjährung im Sinne der anderen Gerichte mit dem Tag der Kenntnis der Illegalität beginnt, dann sind von diesem Tag an die Schäden innerhalb von 3 Jahren einklagbar, welche in den 10 Jahren zuvor entstanden sind. Aber: ich habe wie gesagt nur 3 Jahre dafür Zeit. Irgendein OLG hat dazu auch mal angemerkt, dass genau deshalb all das sowieso in absehbarer Zeit erledigt ist, da irgendwann die 3 Jahre definitiv rum sind und daher auch kein Bedürfnis für eine Revisionszulassung bestehen würde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 20:22:46
Ja ok doch noch ein anderes aber die Mehrzahl ist ja bei 10 Jahre was auch mein Anwalt so sieht im Gegensatz zu Casinos … dort war es ja bekannt das online Glücksspiel illegal war… und bei Sportwetten man ja nicht davon ausgehen konnte sondern erst ab Kenntnis vorher konnte man ja annehmen das ist alles legal … eigentlich wäre der Hinweis Beschluss dann die offizielle Kenntnis der Illegalität ?!

Bin da nur leihe aber ja die Verjährung spielt noch die größte Rolle sagt auch mein Anwalt …

Aber es der BGh sich ja so umfassend geäußert hat wäre es ja auch schon komisch wenn das dann ja praktisch für die Katz wäre bei 3 Jahren Verjährung.

Sind gute News gewesen aber es wird wirklich sehr gehypt…

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 20:29:55
Ja ok doch noch ein anderes aber die Mehrzahl ist ja bei 10 Jahre was auch mein Anwalt so sieht im Gegensatz zu Casinos … dort war es ja bekannt das online Glücksspiel illegal war… und bei Sportwetten man ja nicht davon ausgehen konnte sondern erst ab Kenntnis vorher konnte man ja annehmen das ist alles legal … eigentlich wäre der Hinweis Beschluss dann die offizielle Kenntnis der Illegalität ?!

Bin da nur leihe aber ja die Verjährung spielt noch die größte Rolle sagt auch mein Anwalt …

Aber es der BGh sich ja so umfassend geäußert hat wäre es ja auch schon komisch wenn das dann ja praktisch für die Katz wäre bei 3 Jahren Verjährung.

Sind gute News gewesen aber es wird wirklich sehr gehypt…
Mir fällt wieder auf, die gleichen Rechtsanwälte haben aber alle vorher gesagt Online Casinos 10 Jahre rückforderbar.

Also mir war es nicht bekannt das online Casinos verboten war. Weil es ja war darf das Geld nicht bei den Anbietern bleiben. Das man da noch diskutieren muss.
Wie gesagt für mich zählt auch das OLG Karlsruhe mehr als ein anderes OLG.

Die haben auch 10 Jahre angenommen und die Revision nicht zugelassen. Die Gerichte werden sich selbstverständlich vorher austauschen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 20:35:39
Das wird den wenigsten bekannt gewesen sein keine Frage … wir müssen weiter warten ..:
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:36:51

Dann gehen wir von Option 2 aus und diese wird auch so passieren. Somit sind doch deine Fälle sicher weil sie schon laufen und die Gerichte nicht davon ausgehen können das mittlerweile jeder Bescheid wissen muss aufgrund der Medien usw. Ist doch alles easy
So wohl auch die überwiegende Auffassung der Gerichte. Aber wie gesagt, dazu hat der BGH sich absolut gar nicht geäußert.
Spannend wäre es, wenn auch § 823 BGB greifen würde. Dann wäre nämlich tatsächlich eine echte 10-Jahresfrist gegeben. Das ist aber derzeit wohl einer der umstrittensten Punkte zwischen den OLGs und war nicht Thema des BGH-Beschlusses.

Und was sagst du zu meinem anderen Post, hast du verstanden was ich meine ? Die Frage stellt sich überhaupt nicht die du in den Raum wirfst und der BGH offen lässt weil jedes Unternehmen gleich oder annähernd gleich gehandelt hat und niemand überhaupt so hätte die Lizenz bekommen können.
Da sage ich: siehe oben, was ich dazu bereits geschrieben hab. Es mag sein, dass alle Anbieter fehlerhaft am Start waren. Aber: es mag sein, ob es so ist, kann ich kaum sagen. Allerdings hat der BGH in dem Beschluss nun mal diese Unterscheidung gemacht. man könnte genauso sagen: wenn eh alle fehlerhaft unterwegs waren, warum hat der BGH dann dazu ewig lange Ausführungen gemacht und diese dann wortwörtlich und ausdrücklich offen gelassen?
Und klar dürfte auch sein: alles das,was der BGH offen gelassen hat oder was er nicht thematisiert hat, wird Fressen für die Anbieter in laufenden Fällen sein. Auf irgendwas müssen die sich ja stürzen ;-)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:40:48

Mir fällt wieder auf, die gleichen Rechtsanwälte haben aber alle vorher gesagt Online Casinos 10 Jahre rückforderbar.

Rechnerisch ist es ja auch egal ob ich sage: 3 Jahre Zeit für all die Schäden, die in den letzten 10 Jahren vor Klageerhebung entstanden sind oder ob ich sage 10 Jahre Zeit für alle Schäden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entstanden sind.
Relevant wird es nur dann, wenn man fragt, wann die 3 Jahre zu laufen beginnen. Das ist der Knackpunkt.  ;)
Aber für diesen Kram sind Anwälte ja Anwälte. Reicht wenn die das auf dem Schirm haben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:49:53
Nochmal: ich bin nicht der BGH und schreibe keine Beschlüsse. Ich lese diese Dinger im Zweifel nur. Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 April 2024, 20:56:20
Ist die Doku schon fertig und das Popcorn auch? Wenn der Film noch geschnitten werden muss ... ich habe noch einen Designer Cutter und "unsichtbares" Klebeband in der Schublade. Kann sein, dass ich Letzteres erst mühsam ertasten muss ... bin mir noch nicht sicher, ob es 3 oder 10 Jahre dauern wird ... aber was mache ich nicht alles für unsere erste Gemeinschaftsproduktion.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 21:00:56
@ Papajoe
Zitat
in diesem Sinne alles wird gut ich bin raus, positive Gefühl sind so gut die nehme ich mit zu dem schönen Wetter, gell Rubbel ? :-)

Sonnenschein ist nicht immer eitel Sonnenschein, und wenn ich es richtig verstanden habe, hat doch der BigGagHolder eingeräumt, dass es auch Wolken geben könnte.
Sonst schließe ich mich Deinen Ausführung an. :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 04 April 2024, 21:29:57
Sind maltesische Anbieter jetzt eher bereit, sich zu einigen? Oder wird wegen Bill55 weiterhin kaum/keine Einigung möglich sein?

Ich lese hier folgendes: "So wird beispielsweise ein Lizenznehmer aus Deutschland eine von einem deutschen Gericht ausgesprochene Strafe zahlen, auch wenn keine Vollstreckung in Malta erwirkt werden kann. Immerhin schaut hier der deutsche Lizenzgeber auf die Finger."

Also wäre es positiv, wenn man gegen einen maltesischen Anbieter klagt, der aktuell eine Lizenz aus Deutschland besitzt. Und dieser "sollte" jetzt auch eher gewillt sein, sich zu einigen. Oder verstehe ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 23:17:15
Das was Du hier gelesen hast ist richtig sobald es Vergehen angeht die aus der Zeit mit Lizenz entstanden sind. Da gibt's Ärger.
Wenn der alte, illegale Betreiber von sagen wir 2015 bis 2020 verklagt wird und nicht zahlen will gibt es keine Grundlage den jetzigen zu bestrafen. Sonst gäbe es jetzt schon eine Pfändungsflut bei den bisherigen gewonnenen Fällen auf deren Konten. Wie sagte mein Anwalt zu mir, dann wäre es ja einfach wenn man den Nachfolger dafür angehen könnte. Passivlegitimation als Zauberwort.
Und nein ich bin natürlich kein Anwalt aber ich denke mit gesunden Menschenverstand kann man das zusammenführen. Die einen zahlen bzw vergleichen die anderen nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 07:00:38
Die Nachricht geht schon viral durch die Medien. T-online, Vodafone berichten davon.
Inhalt ist überall gleich.

https://www.stern.de/amp/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/gluecksspiele--bgh-staerkt-spielern-im-streit-um-unerlaubte-wetten-ruecken-34601132.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 05 April 2024, 07:47:10
Sehr gut.
Ich bin gespannt wie die Anbieter in den Verhandlungen nunmehr argumentieren werden bzw. wie sie sich generell verhalten werden.

Ich meine es gibt nun eine höchstrichterliche Stellungnahme der höchsten deutschen Instanz. Bisher hat man dies immer als Einwand vorgehalten, dass es noch nicht höchstrichterlich geklärt worden wäre usw.

Was bleibt also übrig?:
1. direkt die geltend gemachte Forderung bezahlen?
2. einfach garnicht mehr erscheinen zu Terminen und somit einen Versäumnisurteil ergehen lassen?
3. sehr hohe Vergleiche anbieten?
4. immernoch nicht einsichtig sein, das man im Unrecht ist und ständig noch “Ja, aber…“ oder „es war nur ein Beschluss, kein Urteil..“ sich rausgeeiert wird?


Ich bin wahrlich gespannt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 08:17:29
Es wird spannend aber glaube persönlich das die Anbieter es bis jetzt ausgereizt haben. Und für die „großen“ wird es auf Dauer nur noch peinlich. Die werden ja auch von renommierten Kanzleien vertreten.

Aber sie werden selbstverständlich nicht alles gleichzeitig auszahlen. Es wird trotzdem ein langer Weg für die neuen Kläger. Das gute ist das Licht am Schluss des Tunnels ist. Die wissen genau welche Kanzlei mit welchen PKF zusammenarbeiten. Deshalb wird es auch Taktik sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 08:21:15
Die werden weiterhin auf Zeit spielen und wenn Vergleich überhaupt erst am OLG.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 05 April 2024, 08:23:12
Die Zeitung mit den vier großen Buchstaben auch:
https://m.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/kriegen-zocker-jetzt-ihr-geld-zurueck-wichtiger-sportwetten-beschluss-vom-bgh-87763634.bildMobile.html

Sogar ein fundierter Bericht mit Zitaten 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 05 April 2024, 08:32:22
Ist klar das Bild die Spieler als zocker darstellt.

Aber sie ist nun mal der größte Zeitungsverlag. Also sehr gut. Das erhöht den Druck auf die Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 08:40:07
Die werden weiterhin auf Zeit spielen und wenn Vergleich überhaupt erst am OLG.
Erkläre mir bitte wieso ich mich vergleichen sollte beim BGH wenn ich dort mit dem Urteil 100% bekomme? Dann lieber warten auf den Termin.

Korrekt! Sehe ich genauso und das wissen die selbst auch. Deshalb gibt es wohl auch keine Vergleiche. Jetzt haben die halt den BGH Besdhluss.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 09:09:07
Wisst ihr ob auch Zahlungen ohne Kostenfestsetzung eingehen können?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 April 2024, 09:17:29
@PapaJoe

Wieso löschst Du Deine Beiträge?

Zitat
Es wird spannend aber glaube persönlich das die Anbieter es bis jetzt ausgereizt haben.

Wenn wir uns die Geschichte des Glücksspiels in D alleine anschauen, dann können wir auf mehr als 50 Jahre Erfahrung zurückgreifen, wo die Anbieter immer und immer wieder Lücken in der Gesetzgebung gefunden haben und so ihr eigenes Ding gemacht haben. Die Gesetzgebung hat da immer hinterhergehinkt.
Nun haben wir es aber nicht nur mit den großen Playern aus D zu tun, sondern weltweit!

Von daher bleibe ich mal pessimistisch ... dann werde ich weniger enttäuscht ... ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 09:33:16
Bill 55 kann ich dazu nur sagen!
Die werden zu 100 Prozent weiterhin bei jeden LG Urteil Berufung einlegen.

Auch um die PKF zu schwächen,
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 April 2024, 09:52:26
Auch das BGH kann Dir das Geld nicht auszahlen und hat keinen Einfluss auf Malta oder Gibraltar.
Recht bekommen und Geld bekommen sind zwei unterschiedliche Aspekte.
Das mit den Vergleichen so sie angeboten werden muss natürlich jeder selbst entscheiden.
Wenn ich mir die für mich Sauerei von LV ansehe, ich meine gelesen zu haben die hätten großes Teile des Vermögens umgeschichtet und stellen sich jetzt als fair beim aufteilen der Insolvenzmasse hin. Da wird mir übel. Muss den Artikel nochmal suchen aber so ähnlich sollte es gewesen sein. Und auch hier ist es schwierig vom Ausland aus etwas zu erreichen. Soll keine Angst machen aber aufzeigen was alles möglich sein könnte. Wie Olli schrieb, denen fällt immer was neues ein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 April 2024, 09:53:55
Hallo Ihr Lieben,und guten Morgen :)

Kann jemand von Euch erklären, warum Ihr auch guten Nachrichten schlechte Prognosen ab'gewinnt' und das Haar in der Suppe sucht??
Klar gibt es noch Umsetzungsfragen. Aber ... muss frauman dadurch eine solche Dampfwolke erzeugen und sich auch noch ggs. überbieten mit Überlegungen, die z.Z. noch gar nicht relevant sind?
Es war doch vorher alles viel nebulöser. Und  nun setzt der BGH eindeutige Zeichen - FÜR Euch!! (Hätte er das gemusst? Nö!) --- Und dieses Wochenende werden wir sogar schönes Wetter bekommen. Gründe, sich zu freuen und mal innezuhalten, sein freundliches Gesicht zu zeigen, zu entspannen. Diesen Schritt zu feiern!
War es nicht vorher lange genug eine große Zitterpartie, die nun ein Ende findet?

Ich wünsche Euch allen jedenfalls, dass Ihr die guten News genießt und Euch ein schönes Wochenende gönnt.

Viele Grüße, Rubbel

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 05 April 2024, 10:00:21
Bill 55 stellt bei Sportwettenanbieter mit einer Deutschen Lizenz kein Hindernis dar. Die Anbieter mit nationaler Lizenz habe hier ausreichend Vermögenswerte wie die Sicherheitsleistung beispielsweise oder eine deutsche Bankverbindung. Wahlweise auch die Internet Dömane die man zur Zwangsverwaltung beantragen kann. Was meinst du wie schnell die dann das Geld auszahlen, so schnell kannst du zweimal nicht gucken.

Bei Anbieter ohne deutsche Lizenz ist es natürlich eine andere Situation.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 05 April 2024, 10:05:54
Da war der BGH mal clever und hat die Taktik der Anbieter durchschaut.

Wenn ich keine Lizenz habe, dann darf ich auch nichts anbieten. Ich wollte eigentlich nicht über die rote Ampel fahren ich hatte vorgehabt zu warten bis Grün ist, ich entschied mich aber doch schonmal vorzufahren. Pech gehabt.
Die drehen sich die Sachlage wie sie wollen, jetzt gab es halt mal die rote Karte, gut so!

Sie werden weiterhin nichts bezahlen, in die Insolvenz gehen oder den Kläger weitere Kosten aufbrummen für Pfändung etc.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 10:29:17
Ich hab bereits ein Urteil gegen einem Top 3 Anbieter und der zahlt nicht!!!!

Das Urteil ist rechtskräftig. Also nicht so sicher sein und alle nötigen Maßnahmen wurden bereits unternommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: msgo am 05 April 2024, 10:33:00
Die LG‘s sind nicht verpflichtet den Fall an die nächste Instanz weiterzugeben, wenn die Erfolgsaussichten gleich 0 sind. Somit wird der Verzögerungstaktik wahrscheinlich ebenso ein Riegel vorgeschoben und die Prozesse werden künftig schneller abgeschlossen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 10:43:44
Ich hab bereits ein Urteil gegen einem Top 3 Anbieter und der zahlt nicht!!!!

Das Urteil ist rechtskräftig. Also nicht so sicher sein und alle nötigen Maßnahmen wurden bereits unternommen.

Wieso macht man das dann nicht Medial? Es ist nur ein Spiel. Damit man nicht sagen kann die Zahlen.
Um am Markt zu bleiben muss man sich an Spielregeln halten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 April 2024, 10:45:59
So ist es. Die Vollstreckung ist jetzt die nächste Hürde. Solange die deutsche Behörden insbesondere Glücksspielbehörde nicht mitmachen, werden die nicht zahlen. Die GGL hatte  diesbezüglich eigentlich auch bereits Stellung genommen, dass Sie sehr genau auf das Verhalten der Anbieter anschauen wird und bei Verstößen handeln wird. Genau für solche Zwecke ist auch die Sicherheitsleistung und Zuverlässigkeitsprüfung im Gesetz bzw. Lizenzbestimmungen eingebracht worden. Jetzt muss die Behörde mal knallhart handeln. Dann will ich mal sehen ob die Anbieter zahlen oder nicht. Die würden dann schneller zahlen als die Abmahnung kommt. Aber leider hält sich die Behörde noch zurück.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news/288-stellungnahme-der-ggl-zum-bill-no-55-malta


Die Frage ist wie kann man den Druck auf GGL erhöhen, damit die handeln? Massenhaft die Behörde mit Beschwerden bombardieren? Oder die Politik unter Druck setzen mit mediale Berichterstattung?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 11:05:08
Vor dem LG kann jeder Anbieter immer Berufung einlegen :) das ist in Deutschland Gesetz und dann vergehen wieder ca 1 bis 1,5 Jahre.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 11:06:15
Und Dach dem OLG kann sogar Nichtzulassung eingelegt werden um wieder Zeit zu gewinnen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 11:08:36
https://www.n-tv.de/sport/BGH-staerkt-Zocker-bei-Sportwetten-article24852070.html

Schöner Artikel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 April 2024, 11:56:35
Balou,
Das ist natürlich richtig mit dem raus zögern. Wenn ich es aber richtig sehe, kann es je nach Summe aber teuer werden, bei 5 % über Basiszins liegen wir derzeit bei acht, X Prozent
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 April 2024, 11:57:12
Oder interpretiere ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 12:24:05
Das ist den Anbietern egal!
Ich hatte eben einen call mit meinem Anwalt.

Einschätzung war folgende:

Anbieter gehen wieder in Berufung und werden sich nun auf die 3 Jahre Berufung vor den Gerichten berufen.

Trotzdem sehr gutes Signal.
Er geht von einer 10 jährigen Frist aus kann es aber nicht zu 100 Prozent sagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 April 2024, 12:40:04
Alles klar, danke dir für die Info
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 April 2024, 13:15:59
Hier ein Kommentar von Dr. Michaelsen:

https://www.linkedin.com/posts/stefanmichaelsen_bundesgerichtshof-einsch%C3%A4tzung-zu-sportwettenverlusten-activity-7181950870392098817-jQww?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

Aktuell sucht man im Hintergrund weiter nach Möglichkeiten um den Durchbruch bei der Vollstreckung zu erreichen. Neben den bereits bekannten Möglichkeiten finde ich den den Weg über die Konzernmutter auch interessant. Sogesehen muss die Konzernmutter auch haften, da die Betreiber meistens Ihre Gewinne an die Konzernmutter abführen. Konzernmutter hat indirekt die Gelder von Spieler bekommen. Wenn bei der Tochter nichts zu holen ist, dann muss die Mutter die bekommene Gelder zurückerstatten.

Die Frage bei GGL ist, ob die Anbieter für die Fälle vor Lizenzerteilung in Haftung nehmen kann bzw. unter Druck setzen kann. Die meisten Fälle hier betreffen den Zeitraum wo noch keine Lizenzen erteilt waren. Sie könnten sagen uns interessieren nur die Verstöße nach Liznezerteilung.

Dann gibt es noch die Möglichkeit mit Geschäftsführerhaftung. Die Österreicher versuchen aktuell  um den Druck auf die Anbeiter zu erhöhen, diese Möglichkeit durchzuringen. Bisher sieht es gut aus und jetzt ein Gericht aus Österreich den FAll an EuGH vorgelegt. Auch sehr interessant. Der Druck auf die Anbieter wächst.

https://www.linkedin.com/posts/istvancocron_oberster-gerichtshof-legt-eugh-vorlagefrage-activity-7181961562759282688-nTTO?utm_source=share&utm_medium=member_desktop
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 April 2024, 15:36:31
Bei dem Verfahren ob GF in die Haftung genommen werden können geht es in erster Linie darum dass irgendwann keiner mehr Bock auf den Job hat.
Ich bin kein Anwalt und deswegen ist alles meine persönliche Einschätzung aber gegen die aktuellen Betreiber wird man keine rechtliche Handhabe haben um diesen groß zu drohen da diese unabhängige Unternehmen sind. Da sehe ich eher das mit dem Versuch gegen die Dachorganisation vorzugehen als sinnvoll.
Aber auch das würde ein Marathon werden wenn man sich die Konstrukte ansieht und wo deren Sitz ist.
Ich denke auch dass die Anbieter sich jetzt vollkommen auf die dreijährige Frist gehen werden und dies als Grund für die Zahlungsverweigerung her nehmen.
Die Österreicher sind uns da einen Schritt voraus was aber OK und wichtig ist. Malta sperrt sich ja komplett gegen Prozesse bzgl Vollstreckungen und Gibraltar sagt sie warten was in Malta passiert wenn ich den Austria Anwalt richtig verstanden habe.

Auf jeden Fall ein Witz was möglich ist ohne große Konsequenzen erfahren zu müssen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 15:56:09
Da sie auf Zeit spielen wäre mir das egal. Feststeht das wir ein Recht auf unser Geld haben. PUNKT. Wenn die eine Chance auf 3 Jahre gesehen hätten würden die sich nicht im März. Offensichtlicher geht es kaum.
Wenn auch die RA von 10 Jahren ausgehen warum machen wir uns nervös.

Wir wollten eine Entscheidung. Und die ist jetzt da! Punkt. Weiter durchhalten. Ich weiß was gemeint ist aber De Facto läuft alles für uns.

Schönes We.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 April 2024, 16:59:30
https://www.youtube.com/watch?v=8yR9BD9gnGw
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 20:15:04
https://www.stern.de/amp/sport/bgh--sportwetten-verluste-muessen-zurueckgezahlt-werden---betano-droht-klagewelle-34602112.html

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 22:45:11
https://m.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/sportwetten-verluste-zurueckfordern-so-kommen-sie-an-ihr-geld-87766402.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 06 April 2024, 17:13:50
Heute berichtet selbst die Lokalzeitung hier in einem recht großen Artikel darüber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 06 April 2024, 17:52:19
Ja, die Jungs und Mädels in den roten Roben haben mal wieder einen richtig guten Job gemacht. Auf unsere obersten Gerichte ist Verlass!!!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 April 2024, 07:01:26
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-i-zr-88-23-mit-hinweisbeschluss-zum-thema-rueckforderung-von-verlusten-bei-online-sportwetten-225049.html

Nochmal paar genauerer Infos
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 April 2024, 08:49:33
Danke, der Grunow macht das gut für Laien. Der erklärt auch die wichtigen Dinge dass es auch nicht Anwälte verstehen.

Ich würde es jetzt begrüßen wenn sich auch unsere tolle Glücksspielbehörde erkundigt ob sie bei weiter anhaltender Zahlungsunlust der Beklagten eine Möglichkeit hat den Mutterkonzernen den erhobenen Finger zu zeigen bzgl Lizenz ihrer Ableger. Denn alleine dieser Beschluss erwirkt vermutlich nur noch mehr Gedankenspiele welche Sauereien noch möglich sind. Meine persönliche Meinung!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 April 2024, 08:59:03
Ja der erklärt es echt gut.

Ja klar sehe ich auch so, dass die GLL jetzt handeln muss … obwohl anscheinend auch  Urteile von größeren Anbietern mit jetzt Lizenzen in Deutschland ( teilweise auch Tochtergesellschaften durch Muttergesellschaften) gezahlt werden wie ich gehört habe .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 08 April 2024, 11:23:06
Wie sieht es mit Verstoß gegen das Einzahlungslimit aus? Was ein größerer nicht beachtet hat trotz wohl einer Lizenz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 April 2024, 11:32:55
Da gibt’s nur eine langsame Entwicklung wie dies ist wenn ab Lizenz dann gegen das Einzahlungslimit verstoßen wurde. Auch glaube bisher nur ein oder zwei LG Urteile die aber positiv glaube ich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 12:15:37
BGH Verhandlung ist noch nicht abgesagt. Hatte schriftlich heute Morgen angerufen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 08 April 2024, 12:50:18
Danke dir für die Info.
Die werden wieder kurz davor zurückziehen.
Jetzt wäre die Mediale Aufmerksamkeit zu viel. Jetzt paar Wochen Gras rüber wachsen lassen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 08 April 2024, 13:15:18
Zitat
Hatte schriftlich heute Morgen angerufen.

Die heutige Technik ist einfach phänomenal ... Kürzlich habe ich verbal einen Brief abgeschickt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 14:34:23
Sorry schriftlich angefragt :)

Ich gehe auch davon aus, dass erst 1 Woche vorher zurückgezogen wird.

Der Hinweisbeschluss wird auch dann erst dort veröffentlicht.

Mein Anwskt hat diesen bereits schon zum Gericht geschickt in meinem Fall.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 08 April 2024, 15:09:56
Ich gehe aber davon aus das der BGH selbst vorher schon eine Mitteilung an die OLG‘s herausgegeben hat damit die auf Entscheidungen warten sollen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 18:12:56
In 3 Wochen wissen wir mehr, ob die Klage am BGH zurück gezogen wurde.

Ob der Hinweisbeschluss wirklich vorher an die Gerichte geht keine Ahnung!

Warten wir die Strategie der Anbieter ab. Besonders ein Fall ist interessant. Wenn die Verjährung egal wäre. Also in 2020 gespielt wurde und man frühzeitig Klage eingereicht hat.

Da bin ich gespannt, welchen Grund die Casino dort finden wollen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 April 2024, 18:36:07
Diesen Hinweisbeschluss kennen auch die Anwälte der Beklagten. Ergo ist es relativ egal ob die das Urteil kassieren oder das BGH den Beschluss öffentlich macht. Der Rest kommt mit dem nächsten Fall der etwas mehr umfassende Aspekte bietet. Definitiv hat die Gegenseite jetzt gesehen dass sich der BGH nicht mit wir wollen, wir wollen nicht verarschen lässt. Ich gehe sogar soweit dass eine Zeit kommen wird in der schön vom OLG Berufungen abgewiesen werden.
Trotz allem muss auch noch Druck, so es eine Möglichkeit gibt, von der GGL kommen.

@crs
Voelligegal hat's ja schon geschrieben dass eine bestimmte Gruppe die sehr vergleichsfreudig waren jetzt nix oder nur lachhafte Angebote machen. Ich hatte bei meinem Anwalt auch mal nachgefragt und auch er sagte dass einige jetzt sehr zurückhaltend sind. Erklärung gibt es keine außer dass die unberechenbar sind. Mal so mal so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 18:49:44
Einige OLG lassen bereits jetzt schon keine Revision zum BGH zu. Das OLG Köln hat hier keine zugelassen, allerdings wurde ja Nichtzulassung durch den Anbieter eingelegt.

Die Frage ist auch wann fällt bill55!
Das wird wohl noch einige Jahre dauern.

Auf die GGL kann man sich nicht verlassen, da die noch immer am schlafen sind. Auch unser Justiz Minister macht ihr zu wenig!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 08 April 2024, 18:50:41
Ich denke auch der Beschluss kommt so oder so und setzt auch definitiv das richtige Zeichen. Aber wie hier auch schon mehrfach geschrieben wurde liegt es jetzt ebenso an der GGL hart und bestimmend durchzugreifen und auch klipp und klar zu machen, dass auch mit denen nicht zu spaßen ist, ein Lizenzentzug droht oder oder oder.... gibt es denn überhaupt schon irgendwelche Sanktionen oder Äußerungen der GGL?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 19:05:50
Natürlich nicht.

Die schlafen und bekommen wohl nichts mit.
Nicht zu lesen dort.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 08 April 2024, 19:26:52
Mit der GGL ist es wie mit der Wettmafia. Die sitzen da mit im Boot und verdienen da auch dran. Anders kann ich mir diesen Karnevalsverein nicht erklären.
In jedem anderen Teil des Lebens bist du sofort dran, nur hier können die Wettanbieter machen, was sie wollen und kommen damit auch noch durch. Das müsste bei der GGL Akte Nr. 1 sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 08 April 2024, 19:41:37
Ich mein eine bessere Position und Situation um die eigene Position klar zustellen gibt es doch eigentlich garnicht... nur wenn sie jetzt vernünftig durchgreifen würden oder es zumindest mal androhen würden - wäre ja zumindest schon mal ein Statement.... aber garkeine Reaktion ist einfach sehr sehr traurig!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 April 2024, 19:49:17
So einfach ist das nicht. Die GGL kann hier gar nichts machen da Casino x nicht mehr Casino y ist. Das geht meiner Meinung nach nie durch.
Allerdings erwarte ich dass geprüft wird ob man hier über die Dachfirma etwas erreichen kann.
Aber auch das dauert. Wenn ich aber sehe wie schnell sich bei wohlwollen auch der Staat einbringen kann wenn er denn will am Beispiel dieser chinesischen Handelsfirma die inzwischen glaube ich mehr Umsatz als Amazon macht komme ich ins Grübeln. Die Casino Lobby hat anscheinend einen großen 'Bonus'.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 08 April 2024, 20:02:01
@Roy Ja, die können nicht eingreifen, aber seien wir mal ehrlich. Die Gesetze binden allen die Hände. Es ist glasklar, dass die Jahrestage auch vorher die Jahrestage waren und deren alte Lasten zwar auf dem Papier nicht mehr deren alte Lasten sind, es aber natürlich auch heute sind. Apple wird wegen illegalen Machenschaften dichtgemacht und das neue Apple hat für das alte nichts mehr zu verantworten. Richtig lustig, wie einfach es denen gemacht wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 09 April 2024, 06:51:20
Der Druck wird weiter steigen und die Geschwindigkeit wird zunehmen, bei denen sich die diversen Anbieter positionieren müssen. Die Prozesskostenfinanzierer und die Anwälte werden sicher enormen Druck ausüben. Ich bin gespannt, wie sich die Vergleich Situation beziehungsweise die Vergleichsbereitschaft, insbesondere vor der bevorstehenden EM entwickeln wird. Lasst uns positiv in die Zukunft schauen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 09 April 2024, 06:56:24
Die mediale Präsenz wird ebenso zunehmen. Ich habe über meinen Anwalt eine Anfrage bekommen, ob die Möglichkeit eines Interviews im öffentlich-rechtlichen Fernsehen besteht. Möglicherweise trifft dies auch auf den ein oder anderen von euch zu.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 April 2024, 07:56:55
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-stuttgart-52-o-160-22-zur-verantwortlichkeit-bei-betreiberwechsels-einer-gluecksspielplattform-225095.html

Mal was zu Thema Betreiberwechsel.

Wenn ich das so lese müsste man ja fast immer den neuen Betreiber verklagen da beim alten es ja schwierig wird oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 09 April 2024, 11:22:37
Der Druck wird weiter steigen und die Geschwindigkeit wird zunehmen, bei denen sich die diversen Anbieter positionieren müssen. Die Prozesskostenfinanzierer und die Anwälte werden sicher enormen Druck ausüben. Ich bin gespannt, wie sich die Vergleich Situation beziehungsweise die Vergleichsbereitschaft, insbesondere vor der bevorstehenden EM entwickeln wird. Lasst uns positiv in die Zukunft schauen

Normalerweise müssten die Anbieter nun sehr hohe Vergleiche zumindestens den Spielern anbieten. Ich denke auch bei den Anbietern wird wirtschaftlich gedacht. Da die Anwälte immer Geldgierig sind, erhalten diese ja durch einen Vergleich, auch die Einigungsgebühr. Insofern denke ich dass es in der nächsten Zeit zu höheren Prozessvergleichen kommen wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 April 2024, 11:36:47
Der Druck wird weiter steigen und die Geschwindigkeit wird zunehmen, bei denen sich die diversen Anbieter positionieren müssen. Die Prozesskostenfinanzierer und die Anwälte werden sicher enormen Druck ausüben. Ich bin gespannt, wie sich die Vergleich Situation beziehungsweise die Vergleichsbereitschaft, insbesondere vor der bevorstehenden EM entwickeln wird. Lasst uns positiv in die Zukunft schauen

Normalerweise müssten die Anbieter nun sehr hohe Vergleiche zumindestens den Spielern anbieten. Ich denke auch bei den Anbietern wird wirtschaftlich gedacht. Da die Anwälte immer Geldgierig sind, erhalten diese ja durch einen Vergleich, auch die Einigungsgebühr. Insofern denke ich dass es in der nächsten Zeit zu höheren Prozessvergleichen kommen wird

Werde ich demnächst sehen ob das so ist =) Ich gehe von Zeitverschwendung aus ;) mal schauen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 April 2024, 11:45:35
Wie hat Dr. Michaelsen über Aussagen der PKF geschrieben. Die Anwälte sind die einzigen die immer verdienen. Wenn es nach denen geht wäre jetzt eine Massenvergleichsabwicklung definitiv ein Traum.
Allerdings sehe ich es nach wie vor nicht kommen dass eine schnelle Zahlung erfolgt egal wie. Die werden weiter ausloten wie sie weiter verzögern können. Um die Landschaft ruhig zu stellen gibt's sicher punktuell Vergleiche.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 09 April 2024, 12:08:34
Warum sollte auch ein Unternehmen gleich Millionen auszahlen, wenn das Verfahren zb. erst im Anfang ist? Und die das Geld besser investieren können in Marketing oder um noch größer zu werden? Wie gesagt bremsen sie auch die PKF verdammt aus. Die Verfahren werden zu nehmen. Die werden weiterhin gut verdienen (RA).
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 April 2024, 12:48:12
Mein Anwalt hat nächste Woche einen Fall mit folgenden Sachverhalt.

Klage eingereicht 2023
Wetten wurden alle 2020 vor Lizenz gespielt somit egal wenn nur 3 Jahre Verjährung angenommen wird.

Hier bestimmt nach dem Hinweis des BGH kaum Chance auf Berufung.

Somit ist es interessant was der Anbieter nun in der Verhandlung macht.

Ich soll Feedback erhalten was hier rausgekommen ist.

In anderen fällen wird laut Einschätzung zu 99 Prozent Berufung Aufgrund 10 Jahre eingelegt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 April 2024, 12:53:26
Zitat
Meint ihr die Gummibärenbande gibt es wirklich?

Willst Du mir jetzt etwa ernsthaft weis machen, dass es sie NICHT gibt? Gleich fängst Du noch an und verleugnest die Existenz des Weihnachsmannes und des Osterhasen!  :'(

Heute erst gab es ein sagenumwogenes Vergleichsangebot von 15 % ...  Die müssen gar nix und die werden weiter machen, was sie wollen ... Es geht ihnen doch keiner an den Kragen! Wovor sollen die Angst haben? Erst wenn die Verantwortlichen ... Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte persönlich strafrechtlich und das auch noch weltweit belangt werden, wird sich überhaupt was ändern.

Jetzt muss ich erst mal meinen Nichten erklären wieso wir sie so lange belogen haben ...  :'(
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 April 2024, 12:58:53
Ja in so einen Fall wird es dann erstmal unrelevant sein wenn alle Verluste nur in 2020 waren und nichts mit 2019 etc … denke auch das ja der Verlust überschaubar ist und dadurch ggf auch eher Vergleich etc möglich wäre
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 09 April 2024, 13:01:21
Mein Anwalt hat nächste Woche einen Fall mit folgenden Sachverhalt.

Klage eingereicht 2023
Wetten wurden alle 2020 vor Lizenz gespielt somit egal wenn nur 3 Jahre Verjährung angenommen wird.

Hier bestimmt nach dem Hinweis des BGH kaum Chance auf Berufung.

Somit ist es interessant was der Anbieter nun in der Verhandlung macht.

Ich soll Feedback erhalten was hier rausgekommen ist.

In anderen fällen wird laut Einschätzung zu 99 Prozent Berufung Aufgrund 10 Jahre eingelegt.

Danke für die Info, du sagst doch auch die gehen immer weiter. Wenn die nicht vorher zahlen dann gehen die auch in Berufung. Würde sonst kein Sinn machen. Die gehen immer in Berufung ob 3 oder 10 Jahre

Wenn die Verluste nur die 3 Jahre abdecken kann er auch nur die zurückfordern. Deshalb iist der Fall Safe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 April 2024, 13:19:26
 Normalerweise klare Sache und kaum Chance auf Berufung. Darum sehr interessant bei dies Fall die Strategie zu erfahren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 09 April 2024, 15:57:46
hat hier jemand, bei dem das gericht die verfahren poker/casino ausgesetzt hat, eigentlich mal probiert beschwerde dagegen einzureichen oder habt ihr das einfach akzeptiert?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 10 April 2024, 09:24:17
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/KontenpfaendungEU/ZentraleBehoerde/ZentraleBehoerde_node.html

Hinsichtlich der Vollstreckung bei Sportwettenanbieter mit einer deutschen Lizenz, kann man über die obige Seite die notwendigen Kontoinformationen für die Vollstreckung einholen. Anbieter mit einer deutschen Lizenz haben auch eine deutsche Bankverbindung. Die gilt ist bei einer Vollstreckung herauszufinden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: niemehrzocken21 am 10 April 2024, 09:35:28
Aufgrund von Umfirmierungen wird das aber vermutlich auch nicht viel bringen, oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 10 April 2024, 10:49:22
Aufgrund von Umfirmierungen wird das aber vermutlich auch nicht viel bringen, oder?

Gibt es irgendwo Informationen zur Umfirmierung, also welche Anbieter sich Umfirmiert haben?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 10 April 2024, 11:37:53
die gibt es nicht. Wenn man Glück hat findet man irgendwo Hinweise darüber welche Gesellschaft wann der Betreiber war. Aber extrem schwerig. Die Anwälte der Gegenseite spielt das natürlich in die Karten. Die kommen dann immer mit Argumente dass die falsche Gesellschaft angeklagt wurde und erst dann erfährt man welche Gesellschaft tatsächlich  da aktiv war. Zum Teil haben die bei mir z.b. jedes Jahr den Betreiber gewechselt. Da ist schon ein Plan dahinter. Die haben früher und später mit solche Klagen gerechnet und mit solche Spielereien versucht  Rechtdurchsetzung schwer zu machen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 10 April 2024, 11:39:32
Hier eine Idee zum Herausfinden:
1. IMPRESSUM
2. https://www.experte.de/domains/domaininhaber-ermitteln
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 10 April 2024, 20:25:55
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/KontenpfaendungEU/ZentraleBehoerde/ZentraleBehoerde_node.html

Hinsichtlich der Vollstreckung bei Sportwettenanbieter mit einer deutschen Lizenz, kann man über die obige Seite die notwendigen Kontoinformationen für die Vollstreckung einholen. Anbieter mit einer deutschen Lizenz haben auch eine deutsche Bankverbindung. Die gilt ist bei einer Vollstreckung herauszufinden.

Das klingt tatsächlich zu einfach. Ich zumindest höre davon zum ersten Mal, kennt jemand sichere Fälle, in denen auf diesem Weg vollstreckt wurde?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 10 April 2024, 22:11:55
naja, das gerücht, welches besagt, man könne die internetdomain einfach pfänden, hält sich ja auch wacker...von daher bin ich da auch erstmal skeptisch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 April 2024, 22:13:42
Da wirst Du vermutlich auch keine finden oder sind alle Anwälte doof? Funktioniert nur wenn der Anbieter bzw Betreiber damals und jetzt identisch ist. Wenn die Kollegen allerdings seit Lizenzerteilung verstoßen haben und du dann einen Titel erwirkt hast ginge es.
Zumindest sehe ich das so. Aber wer weiß eventuell kann man zukünftig mit Klagen die das Zusammenhängen dieser künstlichen Verschiebungen der Konstrukte beweisen so vorgehen. Keine Ahnung, aber ich bin mir sicher dass sich hier schlaue Anwälte ihre Gedanken machen. Wir sitzen draußen und sehen wartend zu.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 07:23:43
https://www.stern.de/amp/wirtschaft/news/sportwetten--tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich-34617754.html

Tipico versucht alles^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 07:28:55
Wollte ich auch grad teilen 😀. Einfach nur unglaublich. Der Beschluss ist schon offensichtlich genug aber einerseits was sollen die sonst sagen 😂😂.

Sind mehrere Artikel. Einfach immer die Stichwörter bei Google unter News eingeben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 07:41:01
Wollte ich auch grad teilen 😀. Einfach nur unglaublich. Der Beschluss ist schon offensichtlich genug aber einerseits was sollen die sonst sagen 😂😂.

Sind mehrere Artikel. Einfach immer die Stichwörter bei Google unter News eingeben.
In der Debatte um unerlaubte Sportwetten strebt der Anbieter Tipico nach eigener Aussage eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Bundesgerichtshof (BGH) an.

Deshalb einigen sie sich bei einer 10 Jährigen Verjährung wegen 3.700€ 😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 07:54:06
Das ist kaum zu glauben :) Also ich hoffe ja echt, dass die Verhandlungen stattfindet, obwohl ich täglich auf die Absage warte!

Dann hat man auch ein finales Urteil! Als ob der BGH sich nach 25 Seiten umstimmen lassen würde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 07:58:56
Natürlich werden die vergleich Verhandlungen nicht scheitern, da der Kläger in einer unfassbar guten Position ist!

Wahrscheinlich ist das sogar schon durch und er hat eine deutliche größere Summe erhalten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 08:04:42
Die machen sich sowas von lächerlich gerade 😂. Sind sich so sicher, haben die Chance ein für alle mal. Dann einigen sie sich und sagen dann durch die besondere Situation mit dem PKF. Das heißt für mich man möchte sich komplett für alle Fälle einigen und gibt eigentlich indirekt zu schlechte Karten zu haben.

Den PKF ist es egal mit uns. Die wollen alle nur mit verdienen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 09:41:49
Das ist kaum zu glauben :) Also ich hoffe ja echt, dass die Verhandlungen stattfindet, obwohl ich täglich auf die Absage warte!

Dann hat man auch ein finales Urteil! Als ob der BGH sich nach 25 Seiten umstimmen lassen würde.
Final ist da noch nichts. Gibt viele Punkte die noch offen bleiben vor allem die Verjährungsfrist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 09:44:22
Verjährung wird das Haupt Thema aber bei Sportwetten sieht es hinsichtlich der 10 jährigen Frist ja positiv aus … wäre schon krass wenn es 3 wären dann und der BGH dann fast schon umsonst seinen hinweisbeschluss erzeugt hat. Sehe eher da Problem  darin , dass dann wirklich Geld gezahlt wird bzw die Möglichkeiten der Vollstreckung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 09:53:00
Darum ist es für mich wichtig zu erfahren was bei der Verhandlung morgen am lG passiert, wo die 10 Jahre Verjährung keine Rolle spielt.

Ich frag mich was der Anbieter da noch entgegen halten will.

Alle anderen fragen bis auf Verjährung sind so gut wie geklärt im Hinweis
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 11 April 2024, 10:04:40
Verjährung wird das Haupt Thema aber bei Sportwetten sieht es hinsichtlich der 10 jährigen Frist ja positiv aus … wäre schon krass wenn es 3 wären dann und der BGH dann fast schon umsonst seinen hinweisbeschluss erzeugt hat. Sehe eher da Problem  darin , dass dann wirklich Geld gezahlt wird bzw die Möglichkeiten der Vollstreckung

lasst euch nicht entmutigen. Ich kann aus sicherer Quelle sagen, dass tatsächlich Geld fließt. Habt Geduld und zieht durch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 11 April 2024, 11:34:40
Bei mir ging die Richterin auf 3 jahre ein,  wir legten einspruch ein wg den 10 jahren. Ausgang offen. Wenn Sie das Urteil innerhalb von 2 Wochen trifft bin ich mir fast sicher dass sie nur die 3 Jahre annimmt. Außerdem ist auch neu dass die 3 Jahre ab bekanntwerden der Illegalität wichtig sind, nicht der Klageeinreichung.
Das was die mir da erzählen wollte läuft alles voll in die Richtung der Casinos....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 11 April 2024, 11:36:21
dein Fall war sicher Casino Fall oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 11:37:33
Ging es bei dir um Casino oder Sportwetten Umsätze ?

Ja die 3 Jahre ab Bekanntwerden der Illegalität rückt mir der Zeit noch mehr in den Focus .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 11 April 2024, 11:40:24
dein Fall war sicher Casino Fall oder?


Jop wobei die geschickte Liste des OC mittlerweile aktualisiert worden ist. Alles sehr dubios gewesen...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 11:44:20
Klar fließt in der Regel Geld. Frage ist nur wann und wie viel. Ich denke bei 30.000 kann es zügiger gehen als bei Summe 200.000€. Da wird ausgereizt was geht vermute ich.
Auch die Taktik Vergleiche anbieten in krass unterschiedlichen Höhen dann gar nicht zahlen und später doch wieder ist mit Sicherheit auch reine Taktik. Hier könnte allerdings der von Dr. Michaelsen angesprochene Grund das Geld endlich ist mit beitragen. Die führen alle an die Muttergesellschaft ab und hin und wieder muss die Kasse erst wieder gefüllt werden. Die wissen dass sie auf Dauer zahlen müssen. Die Frage ist nur wie viele sie vom Klagen abschrecken können. Da wäre jeder der es nicht macht 100 Prozent Gewinn.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 11:53:17
Klar fließt in der Regel Geld. Frage ist nur wann und wie viel. Ich denke bei 30.000 kann es zügiger gehen als bei Summe 200.000€. Da wird ausgereizt was geht vermute ich.
Auch die Taktik Vergleiche anbieten in krass unterschiedlichen Höhen dann gar nicht zahlen und später doch wieder ist mit Sicherheit auch reine Taktik. Hier könnte allerdings der von Dr. Michaelsen angesprochene Grund das Geld endlich ist mit beitragen. Die führen alle an die Muttergesellschaft ab und hin und wieder muss die Kasse erst wieder gefüllt werden. Die wissen dass sie auf Dauer zahlen müssen. Die Frage ist nur wie viele sie vom Klagen abschrecken können. Da wäre jeder der es nicht macht 100 Prozent Gewinn.

So sieht es aus! Die aktuellen Gewinne müssen ja auch ausbezahlt werden damit die Kundschaft bei Laune bleibt. Die Zinsen kosten nehmen die in Kauf! Artikel vom 07/23

„Irgendwann wird Ti verkauft oder an die Börse gehen“ In dem Artikel wird wird über das Lizenzverfahren geschrieben. Die würden es wieder kaufen! Die wussten es das es illegal war aber nur so konnten die so wachsen! Für wie blöd halten die uns eigentlich wenn man öffentlich so welche Aussagen trifft!


https://www.wiwo.de/my/unternehmen/banken/alexander-dibelius-irgendwann-werden-wir-tipico-verkaufen-oder-auch-an-die-boerse-bringen/29255506-3.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 11:55:12
Aviridertschi welches Gericht? OLG?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 11 April 2024, 11:58:50
Aviridertschi welches Gericht? OLG?

LG was sich aufs OLG bezog
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 11 April 2024, 12:50:22
Ich stimme Roy zu, so sieht es aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 12:56:16
Mal  ne andere Frage wie ist es denn wenn man selber finanziert … Ich zahle meinen Anwalt ja etc und Gericht … wenn ich beim LG recht bekomme ist ja dann die grundsätzlich die Regelung das der Verlierer auch meinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlt! Was passiert:

1. die gehen in Berufung … dann bekomme ich ja erstmal nichts und habe nochmal meine Kosten für die Berufungsinstanz oder ?

2. die interessiert das Urteil nicht und zahlen nicht … da habe ich ja dann noch die Kosten für meinen Anwalt und teilweise Gericht und dann auch dort Pech oder zahlen die zumindest das ?


Vielleicht kann ja jemand dazu was sagen da ich überlege bei einem Fall statt PKF zu nehmen selber das zu regeln
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 13:22:43
Hier würde ich dir raten direkt einen Anwalt zu fragen. Den musst du ja sowieso kontaktieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 11 April 2024, 13:41:31
Was da im Stern steht, ist ja alter Kaffee...
Hätte, wäre, blabla...
Der Satz sagt doch alles: "Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.

Und so: Der BGH wiederum sieht seine vorläufige Beurteilung dem Beschluss zufolge in Einklang mit der EuGH-Rechtssprechung. Auch eine Vorlage an die Luxemburger Richterinnen und Richter sei nicht nötig, weil die relevanten Fragen schon beantwortet seien, heißt es weiter.

Polemik
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 11 April 2024, 15:13:35
wenn in Berufung gegangen wird, musst du, bevor du vollstrecken kannst, erstmal bisschen mehr als die gleiche Summe beim Gericht als Sicherheit hinterlegen. Letzteres kann zumindest nicht wieder weggenommen werden ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 11 April 2024, 16:46:55
wenn in Berufung gegangen wird, musst du, bevor du vollstrecken kannst, erstmal bisschen mehr als die gleiche Summe beim Gericht als Sicherheit hinterlegen. Letzteres kann zumindest nicht wieder weggenommen werden ...

Nicht unbedingt. Wenn das Berufungsgericht die Berufung zurückweist, kann man auch beantragen, dass Urteil für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. Dann kann man direkt vollstrecken.

Siehe § 708 ZPO Nr. 10

Zitat:

„1Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten. 2Wird die Berufung durch Urteil oder Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 zurückgewiesen, ist auszusprechen, dass das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist“;

Eigentlich hat man quasi nach der Berufung schon gewonnen, wenn man den Prozess für sich entscheiden konnte.
Entweder zahlt der Anbieter oder es wird nach der Berufung ohne Sicherheitsleistung direkt vollstreckt. Dann muss nicht unnötig auf eine eventuelle Nichtzulassungsbeschwerde warten, was noch mal 6-12 Monate an Zeit kostet.
Die Anbieter legen regelmäßig bei Ausschluss der Revision das Rechtsmittel der NZB ein. Mit der vorläufigen vollstreckbarkeit kann massiven Druck ausüben, die Forderung komplett zu zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 11 April 2024, 16:52:10
Hat von euch jemand Erfahrung, gerade aufgrund der jüngsten Verfahren:
Güte-Verhandlung am LG im August (ich muss anwesend) sein.
Sportwetten.
Ob von der Gegenseite vorher Vergleiche angeboten werden bzw. aufgrund des Hinweisbeschlusses das LG der Gegenseite vorher diesen zustellt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 17:24:52
Spielt die 10 jährige Verjährung eine Rolle bei dir morgen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 18:17:27
Hat von euch jemand Erfahrung, gerade aufgrund der jüngsten Verfahren:
Güte-Verhandlung am LG im August (ich muss anwesend) sein.
Sportwetten.
Ob von der Gegenseite vorher Vergleiche angeboten werden bzw. aufgrund des Hinweisbeschlusses das LG der Gegenseite vorher diesen zustellt?

Hatte einen Tag vor dem Bekanntwerden des Hinweisbeschlusses Güteverhandlung am LG. Kam keiner zu Stande, folglich Hauptverhandlung im Anschluss. Urteilsverkündung wird Ende April sein. Bisher kam von der Gegenseite auch nichts zusätzliches bzgl. Vergleich. Das wird mit Sicherheit erstmal auch so weitergehen, wg. Zeit und so. Beim ein oder anderen Kläger wird es sicher funktionieren, dass er aufgibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 18:26:35
Spielt die 10 jährige Verjährung eine Rolle bei dir morgen?
Er hat ja geschrieben es geht um den Zeitraum 2013 bis 2023. Dementsprechend ein klares ja.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 18:49:33
Nur nochmal am Rande:
dass die 3-jährige Verjährungsfrist bei § 812 BGB gilt, ist komplett unstrittig. Es geht nur um die Frage, wie wird der Beginn der Verjährung gesetzt: Tag der Einzahlung oder Tag der Kenntniserlangung. Das ist leidlich umstritten.

Insofern wäre es nicht schlecht, wenn Tic Tac Toe im anderen BGH-Verfahren tatsächlich die Vergleichsverhandlungen beendet und ein neuer Termin angesetzt wird. Denn dort ging es exakt um diese Frage. Daher wäre genau das der Joker, den Tic Tac Toe trotz des Hinweisbeschlusses jetzt ziehen kann.

Zudem geht es in dem anderen BGH-Verfahren auch um § 823 BGB. Würde der BGH § 823 BGB als erfüllt durchwinken, dann hätte es sich auch mit der Diskussion um die 3-jährige Verjährung erledigt. Denn für § 823 BGB gilt grundsätzlich die 10 Jahresfrist.
Daher könnte der BGH dann auch salomonisch sagen: "ja, bei § 812 BGB 3 Jahre ab Einzahlung. Ist aber egal, da § 823 BGB sowieso erfüllt ist"

 ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 19:09:45
Das wäre dann quasi die Kombination mit der 3-jährigen Verjährungsfrist bei Berechnungsbeginn "ab Kenntniserlangung".
Heisst also, der Anbieter hat etwas erlangt, rechnerisch wäre es verjährt, aber über § 852 BGB ist das vom 3-järigen Anspruch umfasst, was innerhalb der 10 Jahre zuvor als Schaden entstanden ist.
Auf dieser Basis ging der BGH wohl auch in den Abgasfällen vor.
Ist eben alles arg tricky mit der Fristberechnung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 19:15:23
@kaffesatzleser
Jetzt mal für einen in diesem Punkt begriffsstutzigen wie mich.
Nehmen wir an jetzt 2024 klagt jemand den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Legalität des Casinos. Er weiß seit 2023 dass es illegal war.
Unter welchen Umständen kann er die Zeit ab 2014 mit einrechnen? 3 Jahre ab Kenntnisnahme oder ab Einzahlung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 19:24:22
Viel Glück morgen und bleib cool. Sei ehrlich dann haben die wenig Chancen. Solltest du ein LG haben dass negativ eingestellt ist regelt es halt das OLG. Kostet halt wieder Zeit.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 19:25:53
Gib uns bitte Feedback
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 19:35:00
@kaffesatzleser
Jetzt mal für einen in diesem Punkt begriffsstutzigen wie mich.

 ;D ;D
Also:
Dein Beispiel ist Einzahlung 2014 bis 2020, dann gilt grundsätzlich die 3-Jährige Verjähungsfrist.
Problem: Beginn der Frist:
- Auffassung 1: Frist beginnt mit Einzahlung. Dann ist alles verjährt. Die Verjährung beginnt dann jeweils am Jahresende des Einzahlungsjahres und geht dann jeweils 3 Jahre. Das bedeutet
2014 ist am 31.12.2017 verjährt
2015 ist am 31.12.2018 verjährt
2016 ist am 31.12.2019 verjährt
2017 ist am 31.12.2020 verjährt
2018 ist am 31.12.2021 verjährt
2019 ist am 31.12.2022 verjährt
2020 ist am 31.12.2023 verjährt

- Auffassung 2: Verjährung beginnt mit Kenntniserlangung. Ab diesem Moment hast Du 3 Jahre Zeit das einzuklagen, was jeweils Stichtag genau 10 Jahre her ist. Nehmen wir an, Du hattest am 01.08.2022 erstmals Kenntnis erlangt. Das bedeutet:
Du kannst ab dem 01.08.2022 alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2012 eingezahlt hast.
Achtung:
Klagst Du erst am 01.08.2023, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2013 eingezahlt hast
Klagst Du erst am 01.08.2024, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2014 eingezahlt hast
Klagst Du erst am 01.08.2025, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2015 eingezahlt hast
Klagst Du erst am 31.12.2025, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 31.12.2015 eingezahlt hast

Nochmal Achtung:
Klagst Du erst am 01.01.2026, dann kannst Du gar nichts mehr einklagen, denn dann sind Deine 3 Jahre Verjährungsfrist rum.

Dann Könisgweg: § 823 BGB
Hier ist die Verjährungsfrist 10 Jahre. Aber auch hier tickt die Frist natürlich unerbittlich, sodass Du ausgehend vom Einzahlungsbeginn 2014 jeden Tag einen tag mehr in die Verjährung bringst, bis dann irgendwann im Jahr 2030 sich der Spuk erledigt hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 19:38:52
 :-XDann ab Kenntnis , ab Einzahlung wäre bei 3 Jahre schon 2014 deutlich vorbei mit Ende 2017 … meine Meinung ..ab Kenntnis wäre dann ja ab 2023 also bis Ende 2026 Zeit Klage einzulegen .. aber ab Klage dann 10 Jahre heißt man legt erst 2025 Klage ein wäre das Jahr 2014 so oder so weg ..

Also mit meinen Kenntnisstand ohne Anwalt zu sein ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 19:40:42
Sorry da war jemand schneller  und noch genauer … aber so falsch lag ich ja da nicht 👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 19:47:19
:-XDann ab Kenntnis , ab Einzahlung wäre bei 3 Jahre schon 2014 deutlich vorbei mit Ende 2017 …
Genau. Das ist das Problem. Hier sind die Gerichte unterschiedlicher Auffassung. Ich hab zumindest auch ein Urteil vom LG Krefeld, dass den Mittelweg gegangen ist: alles nach § 812 verjährt, aber Rettung über § 823 BGB.

Und ja, mit Blick auf genau diese Thematik sollten diejenigen, die immer noch überlegen, sich langsam entscheiden, ob sie den Klageweg gehen oder nicht. Denn irgendwann ist Ende Gelände.

Und hier übrigens neben der Verjährungsfrist noch ein Thema, das die Anbieter herrlich diskutieren und ziehen können: wenn es tatsächlich auf die Kenntnis für den Verjährungsbeginn ankommt, wann lag diese denn vor? Wirklich erst 2022? Nicht schon 2021 durch allerlei Berichte usw.?
Ich gehe mal davon aus, dass auch hier irgendwann seitens der OLG mal ein fixer Punkt angenommen wird, an dem Kenntnis zu unterstellen ist, egal ob diese nun vorlag oder nicht. Ein solcher fixer Punkt könnte beispielsweise eine Entscheidung der BGH sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 19:58:23
Das sehe ich eventuell falls so das ein Termin über die Kenntnis der Illegalität mal festgesetzt wird … ggf auch die Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses… das mein  auch mein Anwalt das da mal was passieren wird und daher auch die Zeit drängt … 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 20:03:41
Danke dann lag ich gedanklich richtig aber die Unsicherheit ist halt vorhanden. Ich werde es mitbekommen wenn irgendwann mal ein Termin kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 20:46:05
Ja so steht es in meiner Klage. Rein vorsorglich, sollten Ansprüche Kenntnis abhängig verjährt sein (was sie nicht sind)... Dann würde der Zahlungs Anspruch aus 852 BGB usw..

Möchte das nicht eins zu eins wieder geben.
Ich berichte morgen, auch bzgl Verjährung

Ist das bei dir die erste Verhandlung, Urteilsverkündung oder schon eine weitere Instanz?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 21:09:37
Erste Verhandlung

Okay, viel Erfolg, stell Dich aber darauf ein, dass es nicht auch gleich ein Urteil geben wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 11 April 2024, 22:06:59
Zitat
Möchte ich dem morgen eigentlich sagen.

Vor Gericht würde ich versuchen souverän zu bleiben. Damit schwächst Du Deine Position!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 23:19:16
Zitat
Möchte ich dem morgen eigentlich sagen.

Vor Gericht würde ich versuchen souverän zu bleiben. Damit schwächst Du Deine Position!


Stimme ich zu. Ich bin lediglich kurz auf die OASIS-Sperre und den regelmäßigen Besuch meiner Gruppe eingegange, ansonsten habe ich nur knapp, aber freundlich und ehrlich geantwortet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 12 April 2024, 06:49:38
Alles gut Olli, ich habe mich da morgen im Griff.

Das juckt heute keinen ob du dein Spiel im Griff hattest oder nicht. Es geht nur um die Illegalität des angebotenen Glückspiels und ob du davon wusstest.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 12 April 2024, 08:20:25
wie ist es eigentlich in österreich wenn man von der illegalität wusste? habe mal gelesen, dass ein gericht geurteilt hat, dass man trotzdem klagen kann.

warum ist zwischen österreich und deutschland eigentlich in dieser frage so ein unterschied? oder liege ich flasch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 12 April 2024, 09:20:53
Blöde Frage dazu: Wie will man denn nachweisen, dass man von der Illegalität wusste??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:01:41
Kaum möglich.

Naja wenn du die DSGVO Anfrage gestellt hast im August und sagst du hast Kenntnis seit September kommen Zweifel auf.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 10:11:57
Für alle Zeiträume vor der DSGVO-Abfrage kommt es weniger auch den verbindlichen Nachweis des Kennens der Illegalität an, sondern auf die Frage, ob dir unterstellt werden kann, dass du die Illegalität hättest kennen müssen. Beispielsweise durch "allgegenwärtige Berichte in der Presse" oder durch die Werbung, dass Glücksspiel nur in Schleswig-Holstein erlaubt ist oder aber durch Diskussionen wie hier im Forum. Bis jetzt hat das die meisten Gerichte nicht überzeugt, aber irgendwann wird es halt einen Zeitpunkt geben, an dem allgemein ein "Kennen müssen" fingiert wird.

Das könnte beispielsweise der Tag der Veröffentlichung einer BGH-Entscheidung sein. Also beispielsweise heute: der Hinweisbeschluss ist so eben veröffentlicht worden.  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:14:33
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 10:15:32
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Schau in die Urteilsdatenbank.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 12 April 2024, 10:26:42
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Schau in die Urteilsdatenbank.

Es wurde gesagt das der BGH erst den Beschluss veröffentlich wenn der Anbieter seine Revision zurückzieht?!? Wisst ihr ob es so ist???
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 10:32:57
Es wurde gesagt das der BGH erst den Beschluss veröffentlich wenn der Anbieter seine Revision zurückzieht?!? Wisst ihr ob es so ist???
Was auch immer gesagt wurde, der Beschluss ist seit heute öffentlich beim BGH abrufbar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:37:35
Das wurde so mitgeteilt , dass der erst veröffentlicht wird, wenn die Klage zurück genommen wird.

Der Termin selbst steht allerdings noch drin.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 12 April 2024, 10:40:17
Ich finde nur den Zeitpunkt nach den Artikeln von gestern sehr interessant das es jetzt veröffentlich wird. Zeigt eigentlich nur die Richtung. Also über die Verjährung mache ich mir keine Sorgen..Der BGH würde es leise halten sonst.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 11:29:20
Der Termin ist noch nicht abgesagt! Fyi
Aufgrund der zahlreichen Rückfragen, wurde beschlossen ihn zu veröffentlichen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 12:26:02
Danke für diesen Bericht!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 April 2024, 12:40:43
War dein RA nicht mit vor Ort? Weil du mit ihm telefonieren musst.
Ha/Ha sind von der ganz harten Sorte. Die haben ja 2021 nach einem von ihnen gewonnen Prozess den Kläger wegen illigalen Glücksspiel angezeigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 12 April 2024, 13:01:21
Ja Hambach  ist eine ganz harte Sorte. Die sind mir mal mit eine lächerliche 5% Vergleichsangebot gekommen. Beim OLG tanzten Sie sogar  mit 3 Anwälte (einer wohl ex Staatsanwalt) an  und waren über die Meinung der Richter so enttäuscht, dass Sie am liebsten die Richter dort beerdigt hätten. Sehr unsympathische Typen wirklich. Man  versucht dich von Opfer in Täter Rolle zu versetzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 13:19:40
Man  versucht dich von Opfer in Täter Rolle zu versetzen.
Mal die ganzen Emotionen rausgenommen, es geht weniger um ein Darstellen als "Täter", sondern um einen vom BGH abweichenden Aspekt.

Knackpunkt ist: Nichtigkeit des Vertrags. Im Fall des BGH hat der Anbieter gegen das Verbotsgesetz verstoßen, der Spieler hatte keine (nachweisbare) Kenntnis von der Illegalität.
Die rein juristisch zu beantwortende Frage wäre, wie wirkt es sich auf die Nichtigkeit des Vertrags aus, wenn der Anbieter gegen ein Verbotsgesetz verstößt, der Spieler aufgrund einer vollen und nachweisbaren Kenntnis der Illegalität aber ebenso.
Dann wäre zu diskutieren, wie sich § 817 BGB auswirkt. Und genau dazu sagt der BGH nichts. Er sagt nur, dass es darauf im vorliegenden Sachverhalt nicht ankommt, da der Anbieter nicht genügend dazu vorgetragen hat. Mehr nicht.

Also nehme ich an, dass nun versucht wird, verstärkt auf diesen Punkt zu gehen, um möglicherweise eine irgendwie andere Sichtweise begründen zu können.

Daher: die Anbieter versuchen also nicht, jemanden als "Straftäter dastehen zu lassen", sondern sie versuchen einen neuen Argumentationspunkt zu konstruieren.  Denn klar ist: zwar sind dem BGH einige Aussagen auch zu § 817 BGB durch die Blume zu entnehmen, verbindlich nimmt er dazu aber nicht Stellung. Allerdings wurde der Punkt bei vielen LG & OLG bereits intensiv diskutiert.

Also kein Grund sich irgendwie schlecht zu fühlen, es geht nur um rein juristische Argumente und Aspekte.  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 13:29:14
...zerstören dabei bewusst Menschen aus Profitgier...


Naja, gibt vermutlich nicht wenige, die aber genau das auch über die (notorischen) Spieler selbst sagen... Stichwort des BGH "Schutz des Spielers vor sich selbst" ;)

Aber denk dran: das ist ein Gerichtsverfahren, bei dem es im Zweifel um eine Menge Kohle geht. Da darfst Du doch keine Nettigkeiten erwarten. Das ist auch keine Besonderheit von Spielerklagen, sondern grundsätzlicher Hergang an Gerichten, wenn es um richtig viel Geld geht. Da wird halt scharf geschossen und jedes noch so absurde Argument wird hervorgeholt. Nimm es sportlich, aber auf keinen Fall persönlich, was Du da heute gehört hast.  :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 12 April 2024, 13:37:07
da würde ich ja schon zukünfitg reflexartig eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung der Gegenseite rügen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 April 2024, 14:02:20
@Ex Spieler
Ich würde mir das auch nicht zu Herzen nehmen. Die reden mit jedem so.

Wenn du kannst/willst würde mich noch das Bundesland interessieren in dem dein Prozess stattgefunden hat. Waren die Anwälte vor Ort oder hattet ihr Videoverhandlung?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 12 April 2024, 14:40:28
Ich hatte heute auch Verhandlung. Ich musste gar nichts beantworten. Aussetzung des Verfahrens wurde zurückgewiesen. Mein Ra meint, dass es positiv sei wenn ich nichts beantworten muss. Mal abwarten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 12 April 2024, 14:40:54
@Ex Spieler
Ich würde mir das auch nicht zu Herzen nehmen. Die reden mit jedem so.

Wenn du kannst/willst würde mich noch das Bundesland interessieren in dem dein Prozess stattgefunden hat. Waren die Anwälte vor Ort oder hattet ihr Videoverhandlung?

Nach der Erzählung würde mich auch interessieren in welchem Gericht denn (seitens Richter) so liebevoll und unterstützend mit dem Kläger umgegangen wird dass man sich sogar nach der Verhandlung noch Zeit nimmt und rechtliche Dinge erklärt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 April 2024, 14:41:38
Hat jemand mal einen genauen link wo man den Hinweisbeschluss findet? Ich finde ihn net 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 12 April 2024, 14:45:23
Hat jemand mal einen genauen link wo man den Hinweisbeschluss findet? Ich finde ihn net 🙈

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288

I ZR 88/23

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 April 2024, 14:47:26
Danke danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 12 April 2024, 21:45:26
Sowieso fragwürdig, weswegen die "der guten Sache wegen"-hust-Anwälte, die den Beschluss schon hatten, nicht selbst anonymisiert veröffentlicht haben. Hatte wohl eher was mit Exklusivität und Mandanten Gewinnung zu tun.

Prinzipiell gewinnen an den ganzen Verfahren ausschließlich die Anwälte auf beiden Seiten , mehr oder weniger die Gerichte, da oft hoher Streitwert  und die Glücksspielanbieter.

Der Zocker, im besten Fall ex-Zocker, ist so oder so der Verlierer, da er im besten Fall den verlorenen Betrag zurück erhält. Deswegen hat die Zwangsvollstreckung eher geringere Priorität, da hier wenig Gebühren generiert werden und teilweise einiges an Knowhow und Kreativität notwendig ist, was zeittechnisch eher weniger für die Anwälte passt, da in der Zeit die nächste Textbaustein Klage erhoben werden kann.

Mein Wort zum Sonntag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 13 April 2024, 00:20:41
@ Istvoelligegal

da muss ich für die Anwälte eine Lanze brechen, ich finde die machen einen guten Job in einem hochangespannten und emotionalen Bereich. Vollstreckungen sind ohnehin ohne ein Urteil nicht möglich, da sind "Textbaustein" Klagen die erste Hürde (Finde das Wort doof, wüsste ehrlich gesagt nicht was man sonst in dem Schriftsatz schreiben soll, wenn hunderte Fälle tatsächlich fast identisch sind). Es zählt ja der Erfolg, da muss man leider jede Stufe einzeln hoch klettern in der Klage-Pyramide.

Das Ziel ist es ja einen Mehrwert in der misslichen Lage eines Ex-Spielers herbeizuführen, für bereits schon verlorenes Geld. Und Kanzleien haben eine Gewinnerzielungsabsicht, wie es nun mal bei der Schöpfung von Arbeit so ist. Was wäre denn die Alternative, wenn nicht "so"?

Prinzipiell gewinnen an den ganzen Verfahren ausschließlich die Anwälte auf beiden Seiten , mehr oder weniger die Gerichte, da oft hoher Streitwert  und die Glücksspielanbieter.

Sehe ich nicht so. Ich bin fest davon überzeugt, dass es den meisten Ex-Spielern deutlich besser geht, als wenn es keine Klagen gegeben hätte. Je nach dem, wie wir jetzt das Wort "gewinnen" definieren. Selbst wenn man finanziell nichts holt, aber durch das Klagen aufhört zu spielen, hat man meiner Meinung nach auch gewonnen.



Ich hatte im März eine LG Verhandlung gegen einen Whitelist Anbieter, der ist nicht mal erschienen. Ja Moin!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 April 2024, 10:05:26
Schon Klasse wie einfach es ist ein Verfahren in die Länge zu ziehen. Klagezustellung, dann grundsätzlich Aufschub bei der Erwiderung, Aufschub oder nicht erscheinen beim Prozess.
Da mal einige Wochen, dort Monate.... Und das alles derart offensichtlich. Was draus wird mal außen vor. Da können sich diejenigen ja glücklich fühlen die nach dem Prozess ein halbwegs gutes Angebot bekommen.


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 April 2024, 10:46:59
Bei mir war es genauso so. Am Verhandlungstag kam der Antrag das Verfahren auszusetzen  ;D was auf Grund des Hinweisbeschlusses natürlich abgelehnt wurde. Nach dem das abgelehnt wurde, ist der Gegnerseite natürlich noch so einiges zu dem Fall eingefallen. Ihnen ist eine IP aus dem Ausland aufgefallen, natürlich erst zum Verhandlungstag. Was natürlich nochmal geprüft werden muss. Ich war aber nie in dem besagten Land =) Ich sehe das aber entspannt, der Zinssatz ist im Moment recht angenehm =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 April 2024, 11:35:37
Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 April 2024, 12:17:59
Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.

Habe ich, über Inhalte darf ich mich aber nicht äußern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 13 April 2024, 12:31:55
Ich sehe das ganze ziemlich entspannt. Wenn ich mal grob tippe, dann sind es 25-35 Personen in diesem Forum die über Klagen Intensiv schreiben.

Aber diese knapp 35 Leute die noch kein Geld gesehen haben, bilden nicht ganz Deutschland ab. Also würde ich es nicht daran festmachen, ich denke es wird unzählige Kläger geben die Ihr Geld schon bekommen haben aber nicht das Bedürfnis empfinden hier in die Tasten zu hauen.

War es nicht CLLB die behauptet haben dass es bundesweit über 5000 Kläger gibt? Ich glaube die Server wären überlastet wenn die sich alle hier anmelden würden....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 April 2024, 12:33:47
Ich sehe das ganze ziemlich entspannt. Wenn ich mal grob tippe, dann sind es 25-35 Personen in diesem Forum die über Klagen Intensiv schreiben.

Aber diese knapp 35 Leute die noch kein Geld gesehen haben, bilden nicht ganz Deutschland ab. Also würde ich es nicht daran festmachen, ich denke es wird unzählige Kläger geben die Ihr Geld schon bekommen haben aber nicht das Bedürfnis empfinden hier in die Tasten zu hauen.

War es nicht CLLB die behauptet haben dass es bundesweit über 5000 Kläger gibt? Ich glaube die Server wären überlastet wenn die sich alle hier anmelden würden....

Dürfen sie auch gar nicht, sofern es zum vergleich kam.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 13 April 2024, 12:36:05
Richtig, und auch das wäre ein ziemlich gutes Zeichen, entgegen der eher negativen vorläufigen Meinung in diesem Forum. Kopf hoch!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 13 April 2024, 12:36:37
@Andreas, du sagst es.
Auch wenn hier noch wenige ihr Geld gesehen haben, heißt das nicht, dass kein Geld fließt. Man darf nicht vergessen, das PKF nicht aus Nächstenliebe die Kohle vorstrecken, sondern weil es eine reele Chance gibt, dass irgendwann Geld fließt. Und ich bin froh, dass es das gibt, denn die haben genau so viel Interesse daran, das Geld fließt. Wenn die sich dann nicht um die Vollstreckung kümmern, sehe ich nichts, die aber auch nicht😌
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 12:51:51
Genau meine Meinung ich habe es extra darüber gemacht um erstens das Risiko auszuschließen das kein Geld kommt und die auch aus Eigeninteresse ja dann alle Möglichkeiten der Vollstreckung gehen um an das Geld zu kommen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 13 April 2024, 14:46:21
Was ich nicht ganz verstehe. Wo wir geklagt haben war es offen. Jetzt haben wir eine BGH Entscheodung. Wird über die Verjährung diskutiert und ob man am Ende das Geld sieht. Wenn ich natürlich ein Bananenanbieter iverklage brauche ich mich nicht wundern wenn die nicht zahlen!

Es hätte auch anders ausgehen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 13 April 2024, 17:08:28
@ Ex Spieler
Jeder kann das so sehen, wie er möchte. PKF gibt es nicht ohne Grund und es wird nachwievor angeboten und finanziert. Bestimmt machen die das, weil alle Titel haben und alle fröhlich auf ihr Geld warten. Wie jemand schon sagte, wir sind hier eine kleine Gruppe. Du kannst in den anderen Rubriken lesen - da hat jemand vor kurzem geschrieben und seinen Chargeback so ganz beiläufig erwähnt. Geld bekommen und wieder verzockt. Nicht jeder diskutiert darüber so ausführlich wie wir hier. 20 Leute sind prozentual nicht viel von was weiß ich wie vielen Klagen.
Und selbst die Anwälte haben bzgl. Bill 55 gesagt, dass das nichts geändert hat. Der Inhalt war schon immer da, nur jetzt wurde es verschriftlicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 13 April 2024, 17:17:38
Moin zusammen,

ich habe gerade etwas Panik, da ich glaube das ich zu meiner Zockerzeit auch im Ausland gespielt habe. ZB auf Malle im Urlaub.

Da ich noch zwei Klagen laufen habe, meint ihr das es Thema werden könnte und nachgewiesen könnte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 17:21:34
Also selbst wenn ,was ja nicht so einfach ist, werden diese Umsätze dann ggf nicht berücksichtigt aber mehr dürfte da nicht passieren meiner Meinung nach
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 13 April 2024, 17:26:28
Also ich kann euch sagen, dass ich einige Spieler kenne die ihr Geld zurückgefordert haben, von denen bereits über die Hälfte durch vergleiche eine großen Teil (in der Regel 2/3 der Forderung) erhalten haben.
Die können davon nix berichten, weil sie regelmäßig auch eine Verschwiegenheitsklausel als Bedingung unterzeichnen müssen.

Darunter waren auch Sportwettenanbieter mit einer aktuell deutschen Lizenz.

Also ihr solltet euch weniger Gedanken machen bei Sportwettenanbieter mit einer deutschen Lizenz, die werden früher oder später zahlen müssen. Der Markt in Deutschland ist einfach zu groß auch mit Blick in den nächsten Jahren.

Ihr solltet lieber Gedanken machen wenn ihr schon welche macht, ob Anbieter ohne deutsche Lizenz die Forderung zahlen werden oder nicht. Das halte ich nämlich für nicht wahrscheinlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 13 April 2024, 17:34:09
Das ist Fakt aktuell. Es gibt einerseits viele Vergleiche von denen wir nichts hören und mitkriegen. Alles wird stillschweigend im Hintergrund abgewickelt. Dann gibt es Fälle wo es Urteil und Titel gibt aber die Vollstreckung aktuell scheitert wg. Bill55. Ich lese in einen anderen Foren aus Österreich Spieler die seit über 5 Jahre auf Malta vollstrecken ohne Erfolg. Die Anbieter haben jetzt dadurch wieder viel Zeit gewonnen. Die werden sicher zu Tricks greifen und versuchen möglich diese Frimen Pleite gehen zu lassen oder nichts verwertbares in den Firmen zu lassen. Wie weit das so einfach geht, kann ich nicht sagen weil ja im Hintergrund zum Teil Milliarden schwere Mutterkonzerne stecken.

Fakt ist, auch wenn Bill 55 fällt, müssen die Anwälte sich viele Tricks einfallen lassen um erfolgreich zu vollstrecken. Freiwillig werden die Anbieter nicht zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 13 April 2024, 17:50:23
So sieht’s aus.
Es kommt auch regelmäßig auf den individuellen Einzelfall an.

Mit Sicherheit wird es bei Anbietern ohne deutsche Lizenz punktuell hier und da Vergleichsschlüsse geben. Das hängt von vielen Faktoren ab.
Hat der Kläger Geldnot? Ist er mit weniger zufrieden? Laune der gegnerischen Anwälte/Anbieter, BGH-Entscheidung usw.

Ich bin einfach realistisch, wahlweise optimistisch.
Anbieter ohne eine deutsche Lizenz können in die Insolvenz gehen und unter neuem Namen sich offiziell um eine deutsche Lizenz bewerben.

Das würde bei Anbieter mit einer deutschen Lizenz während des gesamten Prozessverlaufs eher unwahrscheinlich sein. Wenn beispielsweise, der Sportwettenanbieter mit den Jahrestagen im Namen nächste Woche Insolvenz anmeldet und anschließend mit neuem Betreiber sich um eine neue deutsche Lizenz bewirbt, wird diese mit hohe Wahrscheinlichkeit nicht erteilt werden, weil diese nicht als zuverlässig eingestuft werden würde. Denn jene Zuverlässigkeit ist überhaupt Voraussetzung dafür, eine deutsche lizenz zu erhalten. Dieses Risiko einzugehen ist viel zu sehr riskant, weil der Sportwettenmarkt in Deutschland europaweit am größten ist.
Die werden eher der Meinung sein, „ja komm wir zahlen die Forderungen, haben ja nun endlich ne Lizenz und holen die Kohle in den nächsten Jahren offiziell und rechrskonform wieder eh rein“.
Diese Gefahrenkonstellation sehe ich hingegen - bedauerlicherweise- bei Anbieter ohne deutsche Lizenz vielmehr.

Vielleicht will das der eine oder andere hier nicht hören, aber es meine persönliche Einschätzung.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 13 April 2024, 18:04:21
Die PKF oder Kanzleien haben ja meist eine Auswahl von OCs, die die übernehmen. Da werden die wohl schon Erfahrung haben.
Bei mir sind es die wohl zwei bekanntesten in Deutschland mit deutscher Lizenz. Klageschriften sind raus. Bin gespannt, was das wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 18:20:21
Ich stimme  dir Kläger 2021 da vollkommen zu und das hat auch mein Anwalt gesagt. Der Markt ist denen viel zu wichtig. Das es jedoch mal Vergleiche gibt dann wieder nicht und das sogar teilweise bei dem gleichen Anbieter völlig unterschiedlich ist halt auch Taktik
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 April 2024, 19:24:18
Festzuhalten bleibt auf jeden Fall wir hatten hier 3 Prozesse letzte Woche bei Anbietern mit Lizenz und keiner hat auch nach dem Hinweisbeschluss einen Vergleich angeboten.

Es wird so auf Anbieter Seite getan, ob hier nichts passiert wäre.

Die Richter am Lg sehen das wohl oder natürlich anders.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 19:46:15
Naja die werden sich auch erstmal ordnen müssen und vermutlich auch untereinander absprechen etc wie sie jetzt weiter verfahren wollen … Es ging allgemein vor dem BGH Thema , wo dies erstmal auftauchte , zurück in Sachen Vergleiche … sagte mein Anwalt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 April 2024, 20:19:28
Die Auskunft von CRS2024 habe ich auch erhalten. Keine oder im unteren zweistelligen Bereich obwohl die Zeit davor ordentlich verglichen wurde. Wobei viel und wenig Ansichtssache ist. Dass der Anbieter 90 Prozent nicht will ist klar da kann ich auch weiterhin verweigern. Muss jeder selber wissen.
Aber die Aussage es fließt kein Geld im allgemeinen ist falsch. Die mit regulärer Lizenz sicher eher als no names. Die roten sind bislang anscheinend die schlimmsten gewesen.
Bei den anderen kann man natürlich auch Pech haben. Aber Fakt ist dass bei so vielen Klagen und wenigen Urteilen meistens verglichen wird. Mit PKF wird auch keiner groß hier Zahlen präsentieren da einfach Verschwiegenheit erklärt wird. Sagst du was und die kommen dahinter geht's dir an die Wäsche.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 April 2024, 20:27:29
Schon komisch bei fällen wo die Verjährung keine Rolle spielt weil in der Zeit ist auch nicht verglichen wurden.

Mal gespannt was bei der Berufung da abgegeben wird von der Gegenseite. Die Verjährung kann es ja nicht sein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 20:36:06
Ja das große T ist wohl am wenigsten bereit wie ich auch hörte und allgemein erst kurz vor Verhandlung  oder kurz nach Urteil … meistens ..

Ja Quoten sind sehr unterschiedlich wie ich hörte das höchste war wohl bei einem um die 60-70
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 April 2024, 20:44:18
Ja das große T ist wohl am wenigsten bereit wie ich auch hörte und allgemein erst kurz vor Verhandlung  oder kurz nach Urteil … meistens ..

Ja Quoten sind sehr unterschiedlich wie ich hörte das höchste war wohl bei einem um die 60-70

können sie ja mal versuchen. Sie haben die Chance auf einem Vergleich in der Güteverhandlung. Diesen lehnen sie ja ab. Nach einem Urteil brauchen sie bei mir nicht mehr mit einem Vergleich ankommen. Ich ziehe durch und wenn ich irgendwann nach Karlsruhe fahren muss...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 13 April 2024, 21:16:43
Bevor sie am LG zahlen würden sie die Fälle danach beim OLG zahlen! Die investieren lieber in die Länge und vertagen die Zahlung auf später!!! Macht auch absolut Sinn.

Erwartet keine Zahlung beim LG!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 13 April 2024, 21:30:19
Das große T kommt wieder mit 60-70% um die Ecke und einer Verschwiegenheitspflicht die man unterzeichnen muss, sonst droht eine 2k Strafe, so lächerlich diese Geier, vor allem die gleiche Kanzlei, die woanders auch öfter verloren hat vertritt diese Firma
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 April 2024, 20:13:07
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 April 2024, 20:19:04
Das OLG kann im Urteil bestimmen keine Revision mehr zum BGH eingelegt werden darf.

Auch das stört die Anbieter nicht und sie legen Nichtzulassung Beschwerde ein und es vergehen nochmal ca 1-1,5 Jahre.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 14 April 2024, 20:48:51
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

2 Monate für die Begründung. Zudem kann das Revisionsgericht die Beschwerde ablehnen, womit das Urteil dann rechtskräftig wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 14 April 2024, 21:13:48
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

Ich glaube wohl kaum das die OLG‘s nach dem Hinweisbeschluss vom BGH die Verfahren in die Länge ziehen. Auch bei der Nichtzulassungsbeschwerde werden die gleich bei so welchen „Massenschadensfällen“ es ablehen.
Klar die Fristen werden sie einhalten müssen aber die werden es aufs Minimum drücken würde ich behaupten. Die Gerichte werden sich nicht mehr sooo tief in die Materie vertiefen müssen.

Wer die Schritsätze von unseren und deren Anwälte  beim LG und OLG gesehen hat müsste Unterschieden gemerkt haben. Es geht beim OLG um Rechtsfragen die geklärt sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 14 April 2024, 21:51:15
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

Ich glaube wohl kaum das die OLG‘s nach dem Hinweisbeschluss vom BGH die Verfahren in die Länge ziehen. Auch bei der Nichtzulassungsbeschwerde werden die gleich bei so welchen „Massenschadensfällen“ es ablehen.
Klar die Fristen werden sie einhalten müssen aber die werden es aufs Minimum drücken würde ich behaupten. Die Gerichte werden sich nicht mehr sooo tief in die Materie vertiefen müssen.

Wer die Schritsätze von unseren und deren Anwälte  beim LG und OLG gesehen hat müsste Unterschieden gemerkt haben. Es geht beim OLG um Rechtsfragen die geklärt sind.

Die OLG‘s können auch vorab einen Hinweisbeschluss einstimmig rausgeben. Warum sollte man erst eine Verhandlung ansetzen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 14 April 2024, 23:14:31
Mal eine blöde Frage, warum will die Gegenseite ein Gutachten bzgl Spielsucht? Das ist doch erstmal völlig unerheblich was den Grund der Klage angeht. Oder habt ihr den Fall so aufgebaut? Die Richter sind außerdem doch nicht blöd. Menschen die 30, 50, 100 oder mehr tausende von Euro verzocken sind Spielsüchtige. Ich bin sogar der Meinung dass das auch Scheichs betrifft die das finanziell nicht belastet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 08:08:25

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sammeln sich derzeit die Anbieter wohl und versuchen, eine Strategie bezüglich des Hinweis Beschlusses festzulegen.
Natürlich wird alles Zeit in Anspruch nehmen und man versucht das mediale Interesse möglichst gering zu halten. Rein kommerziell Könnte dies auch nicht ganz uninteressant sein für uns. Beziehungsweise für mich. 5 % über den Basiszins bedeuten aktuell 8,62 % Zinsen. Falls man denn erfolgreich sein sollte. In meinen beiden fällen geht es über 500 K plus… Warten wir es ab
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 15 April 2024, 09:05:02
Oh, das wird in deinem Fall bei einem Erfolg ja eine dicke Spende für den FAGS!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 15 April 2024, 11:10:22

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sammeln sich derzeit die Anbieter wohl und versuchen, eine Strategie bezüglich des Hinweis Beschlusses festzulegen.
Natürlich wird alles Zeit in Anspruch nehmen und man versucht das mediale Interesse möglichst gering zu halten. Rein kommerziell Könnte dies auch nicht ganz uninteressant sein für uns. Beziehungsweise für mich. 5 % über den Basiszins bedeuten aktuell 8,62 % Zinsen. Falls man denn erfolgreich sein sollte. In meinen beiden fällen geht es über 500 K plus… Warten wir es ab

Sicher, dass du die Zinsen bekommst? Vertrag mit PKF (sofern vorhanden) gecheckt?  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 April 2024, 11:46:56
Sammeln?
Ganz ehrlich das glaube ich dir sogar. Welche miesen Tricks etc kann man aufziehen um dem zu entkommen.(Insolvenzen etc) Gegen das BGH Urteil können sie nichts legales ausrichten.

Unsere Anwälte sollten sich endlich mal sammeln und eine Strategie ausloten wie man in welchem Fall denen auf die Pelle rücken kann.
Geschäftsführer, Muttergesellschaft, Staat mit ins Boot holen etc. Sonst ist man immer zwei Schritte hinter den anderen zurück.

Whoknows machst du das ohne PKF?
Mit PKF sind die Zinsen eher unwichtig da es kaum soweit kommt. Die einen schreiben fest dass dem PKF die Zinsen zustehen, bei den anderen sind Anwälte/PKF mit Entscheider was Vergleiche angeht. Und die meisten PKF nehmen liebend gerne Vergleiche an ab einer gewissen Prozentzahl als 3 bis 4 Jahre bzgl Vollstreckungen herumzueiern. Verständlich für mich zumindest.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 April 2024, 11:51:11
hier ist viel Spekulation.

Mal wird gesagt,  der T-Anbieter will eine Entscheidung vom BGH vermeiden und hat Summe X hierfür bezahlt.
Dann liest man , dass bislang gar kein Vergleich geschlossen wurde und zuversichtlich ist, beim BGH zu gewinnen .

Irgendwie alles merkwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 11:59:05
Die Zinsen gehören zum Erlös und werden entsprechend Vertrag verteilt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:00:41
Zunächst ist das mal ein theoretischer Wert. Nichts, desto trotz erhöhtes den Druck, um auch bei einem möglichen Vergleich etwas besser dazustehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:01:27
Es läuft über PKF
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 12:10:54
Kenne die Vertrags Strukturebenfalls wo  direkr der Erlös relevant ist und auf Nachfrage auch die Zinsen.

Bei anderen sind ja teilweise dann noch ( bei vergleichen  u.a.) dann noch die Rechtskostwn etc. abzuziehen von der zurück geholten Summe

Da gibts schon einige Unterschiede zwischen den PKF die sich bei hohen Summen echt bemerkbar machen … da ist nicht nur  der  reine Prozentsatz entscheidend
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:17:18
CRS 2024, Das ist korrekt. In meinen fällen wird der wie auch immer geartete Vergleich inklusive Zinsen halbiert. Zunächst werden aber die Auslagen davon abgezogen. Natürlich ist alles abhängig von der Vergleichssumme, aber die Rechtsanwaltskosten sind vermutlich geringer als der zu erwartende Anteil bezüglich Zinsen. Ohnehin stellt sich die Frage, bei welchen Vergleichsangebot, wenn es denn überhaupt eins gibt, sich vorstellen könnte zu einigen. Nach meinem Ermessen und der derzeitigen Einschätzung wird man wohl unter 65 % keine Einigung erzielen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 12:32:15
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ja bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt . Die sparen sich aber ja dann die Zinsen und noch Teile vom grundsätzlichen Erlös also denke schon das sich einige  Anbieter ( die größeren ) da noch bereit zu erklären .

Welche Prozent Summe bei einem Vergleich  dann die richtige ist das ist ne gute Frage … wüsste auch nicht direkt wo ich sagen würde ja oder nein 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:34:00
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ne, wohl übliche 62/38
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 12:44:51
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 April 2024, 12:49:43
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.

Ein Fall vor dem BGH könnte nur kommen wenn der Kläger selbst finanziert und vorher verloren hat!
Die Chancen sind sehr gering…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 12:51:55
Ja ok die übliche prozentquote ich dachte schon ^^

Naja ggf kommt mal ein Fall zum BGH bezüglich Verjährung genau und selbst wenn der abgesagt wird , denke ich würde der BGH da sein Hinweis Beschluss erweitern bzw einen neuen fassen um auch da Ruhe reinzubringen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 15 April 2024, 13:07:30
Zitat
Ja bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt .

Bei einem Vergleich handeln die Parteien die Modalitäten aus! Das kann bedeuten, dass die bisherigen Kosten vom Kläger oder Angeklagten, aber auch eventuell (prozentual) geteilt werden. Man kann also nicht pauschal davon ausgehen, dass die Gegenseite die Kosten trägt, weil das "oft" vorkommt.
Also ... bei einem Vergleichsangebot sofort wegen der Zinsen und der Kostenübernahme nachhaken.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 15 April 2024, 13:09:42
…. Und die Spende an den FAGS nicht vergessen.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 13:17:37
Ja OLLI das wollte ich damit übermitteln dass es da auf Details ankommt … 😉👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 13:28:38
Wenn es denn dazu kommt werde ich dran denken 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 April 2024, 13:31:37
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ne, wohl übliche 62/38
Zumindest dann, wenn die MwSt nicht hinzukommt. Sofern die MwSt ausweislich des PKF-Vertrags noch auf die vereinbarte Grundbeteiligung von 38 % obendrauf gepackt wird, ist man schon sehr nah an einer 50 : 50 Teilung.  ;)
Wenn dem dann tatsächlich so ist und die MwSt zusätzlich oben drauf kommt, dann wäre bei einer Vergleichsquote von 50% der Gesamtforderung am Ende nur ein "Reinertrag" von gut 25% gegeben. Das sollte jeder mal durchrechnen, bevor auf große Summen spekuliert wird  ;) Gerade in solchen Fällen kann die Prozessfinanzierung schon mal ein Flopp werden....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 April 2024, 13:40:18
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Zwar würde auch ich erstmal davon ausgehen, dass der Termin abgesagt wird. Allerdings wäre mein Gedanke, wenn ich auf der Gegenseite Beklagter wäre, ob es nicht gerade doch sinnvoll ist, den Termin durchzuziehen.

Klar ist, dass der Hinweisbeschluss in der Welt ist. Gehe ich nicht in die Verhandlung, bleibt dieser erst einmal komplett unwidersprochen.

Allerdings kann ich in einer mündlichen Verhandlung abklopfen, welche Punkte der BGH wenigstens für diskussionswürdig hält und ob nicht auch der BGH für einzelne Punkte sich auf eine weitergehende und vertiefende rechtliche Diskussion einlassen würde. Wenn es dann solche Punkte gibt und diese möglicherweise auch in einem Urteil angesprochen werden, dann könnte ich als Anbieter bei künftigen Fällen mich genau auf diese Punkte verstärkt konzentrieren.

Sollte es solche Punkte jedoch nicht geben, dann gibt es ein Urteil, dass weitestgehend identisch mit dem Hinweisbeschluss ist. Der beklagte Anbieter ist mit einem solchen Urteil also nicht schlechter gestellt, als er es jetzt schon mit dem Hinweisbeschluss ist. Oder anders gefragt: was hat der Anbieter denn zu verlieren, wenn er die Verhandlung durchzieht? Im Grunde genommen nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 13:46:20
Nun werden von PKF auch klagen nach Erhalt der Lizenz angenommen.

Spieler zahlte mehr als 1000 Euro ein auch wenn er selbst das Limit erhöhte.

Anbieter hätte prüfen müssen, ob Spieler überhaupt über genug Geldmittel verfügt.

Alles über 1000 wird eingeklagt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 April 2024, 13:59:13
Nun werden von PKF auch klagen nach Erhalt der Lizenz angenommen.

Spieler zahlte mehr als 1000 Euro ein auch wenn er selbst das Limit erhöhte.

Anbieter hätte prüfen müssen, ob Spieler überhaupt über genug Geldmittel verfügt.

Alles über 1000 wird eingeklagt

Wäre für mich Interessant. Wo hast du die Info her?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 14:17:03
Ja die Info BALOU2024 wäre auch für mich interessant welche Kanzlei bzw PKF das anbietet … hatte immer mal gegoogelt aber nicht soviel gefunden und dort kann Verjährung auch Thema werden bei 3 Jahren


Bzgl des PKF habe ich auch extra drauf geachtet das der Prozentsatz inklusive Mehrwertsteuer ist weil dies sonst ordentlich ins Gewicht schlägt … gibt schon viele Details …

Naja der jetzige Anbieter zu dem der Hinweis Beschluss sozusagen erlassen wurde ist ja ein kleiner Player damals gewesen würde ich behaupten und hat daher ggf auch weniger zu verlieren als die anderen …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 14:24:00
Die auf die Kosten entfallende Umsatzsteuer zahlt der Finanzierer nur für den Fall, dass
der Anspruchsinhaber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 14:25:01
Keine genaue Ahnung. Aber wenn ich das richtig durchschaue, würde das der PKF übernehmen. Korrekt? Naja, erst mal müsste ohnehin ein Vergleich oder sonstiges erzielt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 14:31:29
Faires Leben ABC
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 15:11:45
Bezüglich Hinweisbeschluss.

Das OLG Köln hatte damals einen Hinweisbeschluss erlassen das das Gericjt die damalige Klage plant abzulehnen und für den Anbieter entschieden wollte.

Nach Vortrag hat das Gericht damals seine Auffassung geändert und für den Kläger entschieden.

Ich denke das der BGH eine andere Hausnummer ist aber nur das es auch möglich ist nach einem negativen Hinweis recht zu bekommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 15:37:10
Und bzgl der 1000 Limit Verstöße ? Wer nimmt das an ? Gerne auch privat
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 April 2024, 16:01:09
Bezüglich Hinweisbeschluss.

Das OLG Köln hatte damals einen Hinweisbeschluss erlassen das das Gericjt die damalige Klage plant abzulehnen und für den Anbieter entschieden wollte.

Nach Vortrag hat das Gericht damals seine Auffassung geändert und für den Kläger entschieden.

Ich denke das der BGH eine andere Hausnummer ist aber nur das es auch möglich ist nach einem negativen Hinweis recht zu bekommen.

Sorry aber das ist mehr als ausgeschlossen!
Wie man auf so welche Gedanken kommen kann??? Der BGH argumentiert ganz klar und deutlich! Es gibt eine Reihe von OLG‘s die es genau so sehen.
-Zweitlotterien illegal…
Der BGH veröffentlich vorzeitig den Beschluss, voralllen Dingen nach den Äußerungen eines Anbieters.

Jetzt kommst du und sagst der BGH kann seine Entscheidung revidieren.
Es wird gesagt das es PKF gibt die auch ü 1000€ Verluste einklagen!  Da gibt es nicht mal Spielraum es zu anzuzweifeln!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 April 2024, 16:05:32
Und bzgl der 1000 Limit Verstöße ? Wer nimmt das an ? Gerne auch privat

CRS, warum Privat? Meinst nicht, dass das viele Interessiert? ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 16:12:18
Weil manche darüber solche Informationen nur geben wollen daher das Angebot . Ich bin grundsätzlich dafür das es jeder   Wissen darf 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 15 April 2024, 16:17:20
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/bgh-vorschriften-zum-einzahlungslimit-sind-verbotsgesetz.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 April 2024, 17:10:26
Kurze Frage, da ich ja letzte Woche vor dem LG von dem Anwalt der Gegenseite so in die Mangel genommen wurde.

Er bestand ja quasi drauf das ich nachzuweisen habe wann ich von der Illegalität erfahren habe. Ich hatte ja 2020 beim Innenministerium angefragt ob der Anbieter überhaupt eine Lizenz hat was ja verneint wurde. Daraufhin habe ich den Anbieter damit konfrontiert. Nun war das Drama in der Verhandlung ich solle Emails darüber vorlegen usw wo das genaue Datum zu sehen ist. Ansonsten wäre ich unglaubwürdig so die Gegenseite.

Muss ich nachweisen wann ich von der Illegalität erfahren habe...

Oder müssen die mir nachweisen das ich zum Datum X von der Illegalität wusste? Können sie es nicht, Pech gehabt...?

Wie verhält sich das? Glaube ich mache mir grad unnötig einen Kopf, da ich die Email vom Innenministerium nicht mehr finde. Der Richter hielt dieses nicht für wichtig. Für ihn war ich auch ohne diese Email glaubwürdig.

Aber die Gegenseite wird sicher vor dem OLG wieder mit dem Thema beginnen.

Du hast dir deine Frag doch schon selbst beantwortet =) Der Richter hielt es nicht für wichtig. Nur du weißt wann du von der Illegalität erfahren hast. Oder meinst die Gegenseite weiß wann du davon wusstest? Dann wissen sie ja auch besser als du bescheid, wann und wo du auf Toilette gehst  ;D Mach dich nicht verrückt! Nach deinen Erzählungen stand der Richter doch voll auf deiner Seite. Dass sich ein Richter nach der Verhandlung noch mit dem Kläger unterhält habe ich so auch noch nie erlebt. Also alles positiv. Also, Relax und stecke die Energie in die Aufgaben die du mir genannt hast, als sich einen Kopf über die Gegenseite zu machen, denn die Aufgaben gehen vor =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 15 April 2024, 17:26:22
Die Anbieter müssen Dir das beweisen. Daher ja auch die vielen Fragen, die Dich in die Enge drängen sollten. Ein falsches Wort und schon haben sie ihren Beweis ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 15 April 2024, 17:34:56
Wenn ich hier so eure worte zu den PKF lese mit prozente, zinsen mwst. usw denke ich, ich habe den schlechtesten pkf vertrag von allen 😂. Egal selbst 10% wären am ende mehr als 0% 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 17:47:56
@Duffi, nach meinem Kenntnisstand nehmen die Standard PKFs, so ist die denn überhaupt gibt, zwischen 30 und 40 %. zudem glaube ich auch, dass die größeren und bekannteren Anwaltskanzlei ihre eigenen PKF haben. Übliche Quote liegt bei 38 %, habe ich zumindest vernommen. Die Zinsen resultieren aus den üblichen Urteilen, die lauten 5 % plus Basiszins. Diese liegt aktuell bei 3,62 %.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 17:49:12
Hast du denn einen relativ bekannten Anwalt beziehungsweise Anwaltskanzlei genommen.?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 15 April 2024, 18:11:26
@whoknows23

Denke habe eine relativ unbekannte kanzlei, jedenfalls lese ich hier von ihr nichts
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 April 2024, 18:14:46
würde mich bei der Fragerei, mich immer nur kurz halten. Die Antwortmöglichkeiten "ich weiß es nicht mehr", "ich kann mich nicht daran erinnern" , sind immer gute Antworten, das weiß nicht nur Olaf Scholz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 April 2024, 18:32:15
Das ist eine Anhörung und keiner von uns ist Angeklagter. Staudt hat in einem Video klar gesagt dass man auf deren Fragen nicht antworten soll. Die müssen das über den Richter stellen und dann kommt die Fragestellung in der Regel was ich gehört habe ganz anders an. Die von ExSpieler sind schon von der aller feinsten Sorte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 April 2024, 18:35:20
Jetzt von mir auch eine persönliche Frage an die Wissenden. Von welcher Mehrwertsteuer wird hier geredet? Ich glaube das verstehe nicht nur ich nicht.
Einzahlung minus Auszahlung sind wegen mir 10000 Euro Minus. Wie kommt hier dann die Mehrwertsteuer ins Spiel?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 18:41:34
HIER! Ich auch nicht 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 April 2024, 04:52:38
Mich würde vor allem interessieren, wie lange ihr denn schon trotz rechtskräftigem Urteil und ausgeschöpfter Rechtsmittel auf euer Geld wartet. Bei mir sind es schon mehrere Monate und mein Anwalt (Big Player) hat mit dem Urteil aufgehört mich bei Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Gegenseite (Big T) einzubinden. Bei Nachfragen schreibt mir immer nur jemand aus dem Support dass ich mich gedulden soll.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 April 2024, 06:02:14
Das ist keine gute Art. Ich habe noch kein rechtskräftigeres Urteil aber hörte das tipixo wenn ein solches dann wirklich da ist eigentlich auch zahlt und von daher Verwundert ….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 16 April 2024, 07:44:42
Ich glaube nicht, dass der Anbieter in deinem Fall nach rechtskräftiger Entscheidung nicht zahlen will, sondern vielleicht nicht (sofort) zahlen kann.
Es geht um so viel Rückforderung. Da kommen schnell Summen jenseits 25-50 Mio€ zusammen. Hinzu kommt, dass für dass aktive Geschäft (Auszahlungsanforderungen durch die eigenen Kunden) Gelder zur Verfügung stehen müssen. Ein weiterer Aspekt ist wahrscheinlich auch die seinerzeit abgeführte Wett- bzw. Umsatzsteuer. Die Anbieter müssen dies aktuell auch abstimmen, inwieweit dass ruckforderbar ist oder nicht. Das braucht alles Zeit. Die großen Big Player der Branche kann man auch nicht mit z.B Volkswagen oder Mercedes im Dieselskandal vergleichen. Diese Firmen sind Weltkonzerne und fahren jährlich 2-Stellige Milliardengewinne ein. Da kann man vielleicht schneller Schadensforderungen ausbezahlen.

Es ist denke ich auf der einen Seite nachzuvollziehen, dass der Anbieter Gelder nicht an jeden und sofort auszahlen kann. Manche Gelder müssen erst freigegeben werden, oder hin und her überwiesen werden. Letztendlich wird schon gezahlt werden, Vorallem bei den Big Playern der Branche. Also nicht verrückt machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 April 2024, 08:16:01
Ich sag mal so. Während ich diesen Post schreibe haben die den Streitwert schon wieder reingeholt, garantiert. Deswegen glaube ich nicht, dass sie Probleme haben das zu zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 April 2024, 08:16:34
Mein PKF prüft heute ob wir meine Klage mit der 1.000 € Grenze einreichen. Habt ihr einen ähnlichen Fall? Beträge vor Lizenzerteilung verloren und nach Lizenzerteilung mehr als monatlich 1000€?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 April 2024, 08:24:12
Ja der liegt auch schon beim LG :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 April 2024, 08:26:46
Ja der liegt auch schon beim LG :)

ahh, super. Bei mir hieß es bis jetzt immer, dass da noch nicht viele Urteile vorliegen. Habe meinem PKF nun den Hinweis mit dem BGH gegeben. Wenn man nicht fragt, dann tut sich nicht viel. Verstehe ich aber auch, die haben genug zu tun ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 16 April 2024, 08:38:46
Gibt es den Hinweisbeschluss irgendwo zum nachlesen, ist dieser öffentlich einsehbar und / oder könnte mir jemand diesen oder den Link einmal zur Verfügung stellen? THX
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 April 2024, 08:40:47
Gibt es den Hinweisbeschluss irgendwo zum nachlesen, ist dieser öffentlich einsehbar und / oder könnte mir jemand diesen oder den Link einmal zur Verfügung stellen? THX

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=137212&pos=26&anz=1331

I ZR 88/23
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 April 2024, 08:51:55
Jetzt von mir auch eine persönliche Frage an die Wissenden. Von welcher Mehrwertsteuer wird hier geredet? Ich glaube das verstehe nicht nur ich nicht.
Einzahlung minus Auszahlung sind wegen mir 10000 Euro Minus. Wie kommt hier dann die Mehrwertsteuer ins Spiel?


Scheinbar will keiner eine Antwort geben oder weiß es selber nicht aber quatscht einfach mal los von Mehrwertsteuer usw. Hab das Gefühl machmal wird einfach drauf los geschrieben ..

Hi Papajoe, mal in deinen PKF Vertrag geschaut wenn du einen hast? PKF Vertrag öffnen > Strg F drücken und einfach mal Steuer eingeben. Evtl steht da was drin über die Umsatzsteuer. Details aus seinem PKF Vertrag darf wohl niemand Preisgeben bzw. nur mit Zustimming des PKFs
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 16 April 2024, 08:56:28
Bezüglich der MwSt: Ich bin kein Fachmann, aber sollten wir Geld zurückbekommen, muss das nicht versteuert werden. Unsere Wette bestand aus 95 % Wetteinsatz und 5 % MwSt., die das OC weitergibt. Sollte das rückabgewickelt werden, bekommen wir 100 % zurück und das OC kann die 5 % auch wieder geltend machen (ist mir ziemlich egal). Zumindest der Einsatz ist normal versteuertes Geld (Lohn, was auch immer) und wird bei einem Chargeback nicht versteuert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 April 2024, 09:23:07
Also die 5 Prozent waren ja keine Mehrwertstsuer sondern eine Wettsteuer , die von den Anbietern dann  abgeführt wurde . Ob und wie die das wiederbekommen ist dann auch zu klären, richtig . Das sollte uns egal sein

Für uns private Verbraucher zählen die Einzahlungen abzgl. Auszahlungen.

Mit der Mehrwertsteuer war ja der jeweilige PKF gemeint der aufgrund der Tätigkeit unsatzsteuerpflichtig ist ( umsatzsteuerfreiheit dafür gibt’s meiner Meinung nach nicht ).

Für uns heißt es dann wenn zum Beispiel 100.000 Euro kommen in der Satz den der PKF bekommt 40 Prozent ..

Inklusive MwSt: er bekommt 40.000 und rechnet daraus die Mehrwertsteuer ab und führt sie ab

Zzgl. MwSt: er bekommt 40.000 plus 19 Prozent als sein Anteil ( heißt du hast weniger ) und er hat dann 40.000 rein Ertrag und für die zusätzliche Summe als MwSt ab

So denke ich ist es aber ohne Garantie 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 16 April 2024, 09:51:30
Wir driften hier wieder ab, aber zu dem Thema noch meine 50 Cent.

Das mit der Wettsteuer ist richtig. Aber auch hier kann man sagen, dass die nach Urteil nicht angefallen ist und damit auch dem OC rückwirkend zusteht.

Privatpersonen haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Die PKF und Kanzleien müssen ihren Umsatz wie jeder Gewerbetreibende am Ende des Jahres verrechnen.

Hier geht es wahrscheinlich um gewerbliche Spieler. Wenn man professionell spielt, muss man auch Umsatzsteuer zahlen, weil du z.B. auch Aufwände geltend machen kannst. Internet, Laptop, Arbeitszimmer etc etc. Das wird für 99 % der Leute nicht zutreffen.


Grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 April 2024, 09:54:20
Kurze Rückmeldung:
Kann es sein, dass ihr gerade wieder im Rausch seid! Kriegt ihr mit, was in anderen Threads passiert? Dass da evtl. jemand Unterstützung benötigt? Also, kommt mal runter vom Egotrip und guckt nach rechts und links.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 April 2024, 10:07:37
Kurze Rückmeldung:
Kann es sein, dass ihr gerade wieder im Rausch seid! Kriegt ihr mit, was in anderen Threads passiert? Dass da evtl. jemand Unterstützung benötigt? Also, kommt mal runter vom Egotrip und guckt nach rechts und links.
LG Ilona

Hallo Ilona, ich denke nicht, dass es hier jemanden um irgendeinen Egotrip geht. Ich denke, wir haben alle unsere Päckchen zu tragen, die einen mehr, die anderen weniger. Für die meisten geht es wohl um sehr viel, da beschäftigt man sich vorerst mit sich selbst. Ich kann von niemanden erwarten, dass der mir Hilft, wenn der selbst bis zum Hals in der ***** steckt. Die meisten haben auch gar kein Kopf für andere Problem, trotzdem hoffe ich dass die, die helfen können dies auch tun.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 April 2024, 11:17:38
Zuerst darf man nicht außer Acht lassen, dass jeder der ein Verfahren hat entweder sich hat in der OASIS eintragen lassen oder durch die Verfahrenseinleitung eingetragen wurde. Das ist für alle mit Sicherheit ein großer Schritt in Richtung spielfrei sein gewesen. Das Ende des Verfahrens eröffnet ein neues Kapitel in dem sich zeigt, wie man danach mit sich und seiner Spielsucht umgehen wird. Daher ist der Austausch m.E. wichtig und in der jetzigen Phase unseres Lebens für viele mit Sicherheit im Fokus. So deute ich das rege Interesse hier im Gegensatz zum Rest des Forums.

Ich möchte damit sagen, dass hier mehr Reflexion betrieben wird als es vielleicht den Anschein macht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 April 2024, 11:32:53
@Muslera,
ja, ich glaube auch, dass die Auseinandersetzung hier dabei hilft, sich vom Glücksspielen zu lösen. Dazu gehört aber auch, zu gucken was hier sonst noch passiert. „Egotrips“ haben eher Menschen, die noch in der Sucht gefangen sind. Wer sich davon löst, sieht auch sein Umfeld und die Gemeinschaft wieder. Also, guckt mal bitte, was hier sonst noch so los ist. Ob zum Beispiel Anfragen offen sind etc.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 April 2024, 13:36:17
Hallo in die Runde!

Also wenn Ilona níx geschrieben hätte, dann wäre von mir noch was gekommen.

Jetzt möchte ich aber auf Speedys Antwort eingehen:

Zitat
Hallo Ilona, ich denke nicht, dass es hier jemanden um irgendeinen Egotrip geht. Ich denke, wir haben alle unsere Päckchen zu tragen, die einen mehr, die anderen weniger. Für die meisten geht es wohl um sehr viel, da beschäftigt man sich vorerst mit sich selbst. Ich kann von niemanden erwarten, dass der mir Hilft, wenn der selbst bis zum Hals in der ***** steckt. Die meisten haben auch gar kein Kopf für andere Problem, trotzdem hoffe ich dass die, die helfen können dies auch tun.

@Speedy: Zunächst möchte ich mich bedanken für Deine Worte. Ich glaube, sie waren ehrlich gemeint und kamen von Herzen.

Ich habe gerade durch Deine Worte eine Assoziation aus der Gruppenleiterschulung. Hier wurde uns ein Bild gezeigt, wo Leute in der Schlange an einer Kasse stehen.
Die Frage war: Bilden diese Leute eine Gruppe? Zwei scheinen die Tageszeit auszutauschen. Als die Kassierin nach hinten brüllt: "RIIIIITAAAAAHHHH! WAS KOSTEN DIE Kooooooo...kosmatten?"   meldet sich einer aus der Gruppe und sagt: "3,99" ... Bilden die Leute nun eine Gruppe?

Nun, die Antwort lautet nein, sie bilden keine Gruppe. Jeder ist dort auf seinem Egotrip ... jeder will nur für sich bezahlen und dann ab durch die Mitte. Wer der Kassierein den Preis freundlicherweise nennt, der hilft lediglich dabei die Schlange schneller aufzulösen.

Hier in diesem Thread ist das leider genauso ... "Wie lange dauert das da vorne noch?" "Wenn ich noch länger hier stehen muss, dann verlange ich Zinsen!" "Ich auch, uch auch" hallt es dann durchs Forum.

Du redest von Päckchen tragen und davon, dass jemand Dir hilft, der gerade unter der Last zusammengebrochen ist. Wie wäre es denn mal mit dem Gedanken mehr zu geben als zu nehmen? Die Last der Päckchen kann doch auf mehrere Schultern verteilt werden und Du kannst dem, der da am Boden liegt, die Hand reichen und im auf helfen! Er wird Dir dankbar sein und er wird Dir mit Freude helfen Deine Päckchen zu verteilen.

Auch der letzte Satz geht an einem Gruppenbewusstsein ... aber auch an dem eigenen, vollkommen vorbei. Dafür sollen dann die helfen, die es immer tun?
Du stehst in der Verantwortung für Deine Genesung! Die kommt nicht von alleine ... dafür müssen wir etwas tun. Dies geht am Besten, wenn wir die Situationen der anderen mit den eigenen abgleichen. Was hat der andere gemacht um zu genesen und wäre dieser Weg auch für mich gangbar?

Ich hatte heute ja schon die Wichtigkeit der Gruppe auch für "alte Hasen" genannt. Ergänzend dazu noch mein Empfinden zum Samstagsmeeting, als ich Glaubenssätze thematisierte, Nun, ich hatte nix vorbereitet und die anderen hatten auch keine Themen. Also habe ich dieses aus dem Ärmel geschüttelt.
Ich habe mir im Laufe der Zeit da ein wenig Wissen angeeignet und doch machte ich mir Sorgen, dass ich das Thema nicht tief genug intus hatte. Die Realität sah dann ganz anders aus. Ich konnte die Wissenstiefe gar nicht ausbreiten. Das Thema war so schon schwierig genug.
Na klar hätte ich mich da aufplustern können. Hätte bis zum Ende eines Vortrages in abwesende Augen geschaut und hätte den Applaus am Ende genießen können (Egotrip). Doch was hätte es den anderen gebracht? Nichts! Indem ich aber eben keinen Vortrag erstellt habe und wir das Thema erarbeiteten, war jeder dabei. Du konntest die Köpfe rauchen sehen ... Ich wette mit Dir (nur um die Ehre :) ), dass da jeder einzelne seine eigenen Hausaufgaben für diese Woche mit nach Hause genommen hatte. Bei der Erarbeitung habe ich hier und da die Richtung vorgegeben ... aber auch nicht viel. Was Du in Deinem Zitat da oben vergisst oder ausblendest: Jeder trägt einen Wissensschatz aus Lebenserfahrung mit sich herum, von dem andere Lernen können.

Ich wünsche mir von Dir, dass Du ... egal wie und wo ... an Deiner Genesung arbeitest! Sammle Deine Erfahrungen in einer SHG ... Das Thema CB wird Dich langfristig nicht davon abhalten wieder in alte Muster zu verfallen!

So ... entschuldige bitte, dass ich Deine Zeilen für Diesen Beitrag mißbraucht habe, Tatsächlich glaube ich, dass Du mit dieser Meinung absolut nicht alleine bist. Dahinter steckt aber noch mehr ... wenn Du es nicht schon weisst, dann finde es unter Gleichgesinnten in einer Gruppe heraus. Ich kann Dir nicht versprechen, dass es hier und da mal weh tut ... unterm Strich steigert sich aber Dein Wohlbefinden ...

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 April 2024, 15:48:59
Darf ich die 515. Antwort binnen 6 Wochen in diesem Thread schreiben?  ;D ;D

Eigentlich seid Ihr absolute Profis durch Euren Zocker-Werdegang und das viele verspielte Geld. Ihr wäret die Top-Berater für Menschen, die auf dem besten Weg sind, ähnlich wie Ihr damals alles zu verlieren, was sie haben und jemals hatten.

DESHALB wäre es so schade, wenn Ihr hier in Eurem 'Kämmerlein' bliebet. 'Die Welt' braucht Euch, hier im Forum sind es die neu angekommenen Spielenden, die noch 'blauäugig' sind und sich denken: Ich könnt' es ja noch mal probieren. Ihr könntet sie stoppen aufgrund Eurer bitterer Erfahrung. Mit ein wenig SOLIDARITÄT/LOYALITÄT

Viele Grüße R.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 April 2024, 18:37:51
Also ich mach's kurz. Sorry dass ich das mit der Mehrwertsteuer so ins Rollen gebracht habe.
Wäre für mich halt ausnahmsweise mal ein wichtiger Punkt da ich mich hier nicht auskenne. Anscheinend ist unser KSL der einzige der aber leider nicht des Rätsels Lösung gleich mit eingebracht hat.

Bin hier erstmal raus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 09:15:01
Guten Morgen zusammen,

wie ist eure Meinung bzw. habt ihr was von unseren RA gehört wie die OLG‘s auf die Berufung reagieren könnten? Würden die jetzt schneller die Berufungen abweisen durch das BGH? Durch die Abweisung müssten dann die Urteile rechtskräftig werden oder?

Wie schätzt ihr die Sachlage ein?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 17 April 2024, 10:32:40
Ich habe nächste Woche einen Termin am LG Köln, wisst Ihr was die Richterin zwischen 9 und 10 Uhr denkt oder denken wird? Kann man irgendwie herausfinden wie sie denken wird, denkt Ihr die entscheidet positiv oder was denkt Ihr in diesem Fall? Denke

Edit: Meinte "Danke"
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2024, 10:35:17
Ich habe nächste Woche einen Termin am LG Köln, wisst Ihr was die Richterin zwischen 9 und 10 Uhr denkt oder denken wird? Kann man irgendwie herausfinden wie sie denken wird, denkt Ihr die entscheidet positiv oder was denkt Ihr in diesem Fall? Denke

Edit: Meinte "Danke"

In Deutschland denkt sie sicher um 9.30 an Knoppers.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 10:44:06
... oder an den Fensterputzer ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2024, 10:50:12
Guten Morgen zusammen,

wie ist eure Meinung bzw. habt ihr was von unseren RA gehört wie die OLG‘s auf die Berufung reagieren könnten? Würden die jetzt schneller die Berufungen abweisen durch das BGH? Durch die Abweisung müssten dann die Urteile rechtskräftig werden oder?

Wie schätzt ihr die Sachlage ein?

Dass weiß noch keiner so wirklich. Wenn du in erster Instanz gewonnen hast, dann wird das OLG die Berufung (stand jetzt) mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückweisen (BGH Hinweisbeschluss). Wenn du Glück hast akzeptiert die Gegenseite das, wenn du Pech hast reicht die Gegenseite Nichtzulassungsbeschwerde ein. ( Möglich ab einem Streitwert von 20.000) Die Rechtssprechung ist soweit klar, wie auch vom BGH bestätigt. Ein BGH Hinweisbeschluss hat schon enormes Gewicht, wissen wie es weitergeht weiß jedoch niemand so richtig, da die Anbieter immer wieder in ihre Trickkiste greifen, aber auch die dürfte bald leer sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Niewieder!! am 17 April 2024, 10:51:26
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 10:57:56
Pfände doch das Bankkonto ... Was sagt Dein Anwalt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Niewieder!! am 17 April 2024, 10:59:21
Er sagt, es ist nicht so einfach an das Bankkonto ran zu kommen… vielleicht hat einer hierzu ja eine Idee
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 17 April 2024, 11:24:45
Was sollen sich denn MANDANTEN einen Kopf darüber zerbrechen. Du hast doch dafür deinen Anwalt. Wenn der keinen Plan hat und es für ihn erledigt ist, hast du einen falschen ausgewählt. Scheint auch bei dir nicht so dringend zu sein, du wirst das Urteil ja schon mehrere Jahre in der Tasche haben, stimmts? Wo hat der Anbieter denn seinen Sitz?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 17 April 2024, 11:31:44
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/KontenpfaendungEU/ZentraleBehoerde/ZentraleBehoerde_node.html

hatte letztens jemand gepostet hier. Darüber kann man die Konten der Betreiber im Inland ausfindig machen. Das Problem ist, die haben alle keine Konten hier oder kaum. Die meisten sitzen sowieso in Malta usw.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 17 April 2024, 11:33:31
GGL ist wirklich enttäuschend. Jahrelang alles verbockt und Auge zugemacht wie die Anbieter Ihre Spielchen veranstaltet haben und jetzt sich schön aus der Sache raushalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2024, 11:34:13
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

Schon eine lustige Aussage. bsp. Ich überfalle eine Bank, werde aber jetzt nicht betraft mehr, da ich mich jetzt an die Gesetze halte.. WTF?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2024, 11:41:24
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

So ein Bullshit. Die Anbieter haben sich schon nicht an den GlüStV 2012 gehalten und regelmäßig dagegen verstoßen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Niewieder!! am 17 April 2024, 11:53:03
@PKRNET

Meiner Meinung nach eine blöde Aussage, das Forum dient dazu sich gegenseitig zu helfen und auszutauschen…beleidigende Vermutung entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 11:56:20
Es wäre interessant wann die GGL die Aussage getroffen hat. Finde es wichtig das im Beschluss drin steht das die Anbieter keine Lizenz bekommen hätten. Könnte man auf die Zuverlässigkeit seinerzeit so auslegen!
Vorallem das Thema fängt ja jetzt erst so richtig zu brodeln.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 12:00:05
@Niewieder

Die Beleidigung war nicht so prickelnd. Sie zeigt mir eher, dass Du die Aussage von PKNET nicht ganz verstanden hast. Die Kernaussage ist nämlich richtig!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 17 April 2024, 12:17:08
ich hatte vor kurzem mit einen bekannten Anwalt (hat gute politische Kontakte  in Bayern) gesprochen wegen ein möglichen Vergleichs. Das Angebot war wirklich sehr  gering was ich direkt abgelehnt habe. Er sagte auch dass GGL da nichts machen wird und die Anbieter alles gelassen sehen. Auch wenn Malta's Bill55 kippen würde, die Anbieter würden einfach nicht zahlen. Da sieht man was für eine Rückendeckung die Anbieter haben dass die solche Aussagen tätigen.

Solange korrupte Politik denen so ein Rückendeckung gibt und nicht durchgreift, werden die tun was sie wollen. Das ist leider so gewesen und wird so bleiben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 13:09:48
Pfände doch das Bankkonto ... Was sagt Dein Anwalt?
Dein ernst?
Ich bin da ganz am Anfang von meinem Anwalt belächelt worden, bzw sagte er wenn wir auf die aktuellen Betreiber so Zugriff hätten wäre es ein Kinderspiel. Das geht nur bei Vergehen seit der deutschen Lizenz bei diesen Betreibern.
Es gibt ja Ideen mal in die andere Richtung zu gehen und eine Entscheidung herbeizuführen so bei der Übergabe von illegal an legal kaum Änderungen stattfanden. Näheres weiß ich auch nicht mehr.
Firmen, Gerichtsvollzieher hätten es sicher auch gerne wenn sie der Frau die Hose ausziehen könnten für den Mist den der Mann gebaut hat. Oder bei Firmenverkäufen und es im Nachgang rauskommt dass der alte Besitzer Dreck am Stecken hatte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 13:27:08
https://www.n-tv.de/ratgeber/Sportwetten-ohne-Lizenz-unzulaessig-Geld-zurueck-fuer-Spieler-article24879523.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 17 April 2024, 14:08:34
Mich stört in den Nachrichten, dass es irgendwie zur Normalität geworden ist, seine "Verluste" zurückzuholen. Die SUCHT bekommt da irgendwie keine Anerkennung.
Da wird jemand Abends vor dem Fernseher darauf aufmerksam und er erinnert sich dass er früher mal Regelmäßig gewettet hat und viel verloren hat, und denkt sich gegen die Provision können wir es mal machen...
Ich vermute, nur ein Bruchteil der anhängigen Klagen ist auf Spieler zurückzuführen die Suchterkrankt sind erfolgreich die Sucht besiegt haben.

Zum Thema Pfändung etc. :

Es gibt eine "große Mama" die setzt viele Töchter in die Welt und so nimmt alles seinen Lauf. Strukturen die meiner Meinung nach in Deutschland nicht zulässig sind. Ein Anbieter mit zig verschiedenen Ablegern, irgendwann kann man den Geldfluss nicht mehr verfolgen. Wo genau das Hauptkonto sitzt oder wer es besitzt dürfte nur sehr schwer ausfindig gemacht werden, schon allein durch die Zahlungsdienstleister etc.
Man ist sich eben in vielen Sachen nicht einig in Sachen europäische Union, am Ende kocht jeder seine eigene Suppe, und beißt nicht die Hand die einen füttert ;).



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 14:18:10
Zitat
Dein ernst?
Ich bin da ganz am Anfang von meinem Anwalt belächelt worden, bzw sagte er wenn wir auf die aktuellen Betreiber so Zugriff hätten wäre es ein Kinderspiel. Das geht nur bei Vergehen seit der deutschen Lizenz bei diesen Betreibern.

Hi Roy!

Meintest Du damit nicht die hinterlegten Sicherheitsleistungen?
Wenn ein Urteil vorliegt, macht es doch keinen Unterschied, aus welchem Grund ein Konto gepfändet wird. Dann gilt der Titel ... oder verstehe ich da was falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 17 April 2024, 14:55:47

Meintest Du damit nicht die hinterlegten Sicherheitsleistungen?
Wenn ein Urteil vorliegt, macht es doch keinen Unterschied, aus welchem Grund ein Konto gepfändet wird. Dann gilt der Titel ... oder verstehe ich da was falsch?

Ich glaube in die Kontopfändung wird zu viel Hoffnung gesetzt. Darin sollte man sich realistischer Weise nicht verbeißen.
Dazu mal als Gedanken:

-   Ist denn tatsächlich ein „echtes Konto mit Geld“ bei der GGL als Sicherheit angegeben? Oder aber ist lediglich eine Sicherheit etwa durch eine Bankbürgschaft zur Höhe XX € hinterlegt? Kann ich dann auf solche eine Bankbürgschaft zurückgreifen?

-   Gleiches gilt, wenn nicht Anbieter ABC Ltd sondern eine verbundene Partnergesellschaft CDE Ltd. die Sicherheit für die ABC Ltd stellt. Kann ich dann einfach so im Wege der Pfändung auf das Konto der CDE Ltd zurückgreifen? Schließlich habe ich mit der CDE Ltd ja nichts zu tun.

-   Daneben: ist das Konto oder die Sicherheitsleistung für sämtliche Ansprüche gegen den Anbieter hinterlegt oder aber ist die Sicherheitsleistung beschränkt, beispielswiese auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung des lizenzierten Spielbetriebs? Dann wäre alles, was aus vorherigen Zeiträumen resultiert, sowieso nicht von der Sicherheitsleistung nicht umfasst und eine Pfändung eher schwierig.

-   Für Gesellschaften, die nicht lizenziert sind oder aber für Ansprüche aus einem Zeitraum vor der Lizenzierung sei auch mal die Frage gestellt: hat sich mal jemand die alten AGBs durchgelesen? Ich hoffe doch Eure Anwälte schon. Oft sah die Konstruktion wie folgt aus:

ABC Ltd. web-Seitenbetreiber/ Angebotsbetreiber (und Beklagte), CDE Ltd. Lizenznehmerin für die einzelnen Spiele selbst und die FGH Ltd. verantwortlich für die Zahlungsabwicklung.

Das bedeutet, die Zahlungen sind zwar am Ende an die ABC Ltd gegangen, jedoch von den meisten unbemerkt über die FGH Ltd. Dann besteht zwar der Rückzahlungsanspruch gegen die ABC Ltd, ich kann aber nicht so mir nichts dir nichts das Konto der FGH Ltd pfänden. Gegen diese habe ich ja keinen Titel und würde wohl auch keinen bekommen. Dann bliebe die große Frage: wie komme ich an die eigentlichen Kontodaten der ABC Ltd ran? Diese Konstruktionen haben schon ihren Sinn gehabt, darüber sollte man sich klar sein.

Nur am Rande, ich hatte es irgendwo schon mal gepostet: auch die vorläufige europäische Pfändung nach EuKoPfVO mit Blick auf Bill55 ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Siehe dazu OLG Karlsruhe, welches dieser Idee eine klare Absage erteilt hat.

Die Pfändung ist sicherlich eine feine Sache – wenn sie denn funktioniert. Würde sie problemlos funktionieren, dann würden wir hier vermutlich nicht ewig über ausstehende Gelder philosophieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 15:01:49
Die Sicherheitsleistungen sind doch alle von Betreiber Neu hinterlegt und wir verklagen Betreiber Alt. Betreiber Alt hat vielleicht, so noch aktiv, auch welche und zwar in Malta und auf Gibraltar. Und da kommt man schwer ran. Anders sieht es bei Klagen aus die gegen Betreiber Neu. Einzahlungslimit etc. Hier bin ich der Meinung dass die Pfändung funktioniert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 15:05:33
Hallo Kaffeesatzleser,
wenn du schon da bist könntest du mal den gestrigen Wirbel aufklären was die MwSt im PKF Vertrag angeht. Was ist MwSt pflichtig und in welchem Fall zahlt der Kunde die.

Du kannst ja alles gut bildlich darstellen. Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 15:14:06
Die Sicherheitsleistungen sind doch alle von Betreiber Neu hinterlegt und wir verklagen Betreiber Alt. Betreiber Alt hat vielleicht, so noch aktiv, auch welche und zwar in Malta und auf Gibraltar. Und da kommt man schwer ran. Anders sieht es bei Klagen aus die gegen Betreiber Neu. Einzahlungslimit etc. Hier bin ich der Meinung dass die Pfändung funktioniert.

Aber es gibt doch auch Anbieter die immer noch den gleichen Betreiber haben von den Big Playern?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 17 April 2024, 15:56:37
Es gibt sogar Betreiber, die weiterhin für den Mutterkonzern im Ausland ihre Dienste anbieten und in Deutschland mit einem anderen Betreiber mit Lizenz anbieten.

Der Betreiber der dann vor dem Glückspielgesetz illegal Dienste angeboten hat, zahlt natürlich nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 16:29:42
Klar Flute,
ich denke die wenigsten alten Betreiber werden abgewickelt. Oft so wie du schreibst für den Mutterkonzern halt in anderen Gebieten tätig im besten Fall für OC'S die gar nicht hier regulär tätig sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 17 April 2024, 17:02:47
Wie war das noch? Eltern haften für ihre Kinder! Wieso gilt das hier eigentlich nicht? Frage für einen Freund 😊
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 17 April 2024, 17:13:48
https://www.presseportal.de/pm/105254/5758737

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 April 2024, 17:26:55
Also bzgl der Haftung ist das ja sehr komplex was Mutter und Tochtergesellschaftwn betrifft wie ich gelesen habe. Ein pauschales ja und nein kann man da nicht sagen aber klar dies wird mal ein relevantes Thema . Da ja aber der Name mit den der Anbieter auftritt gleich ist , weil wer gibt den schon auf hinsichtlich Bekanntheit, müssten halt andere Behörden greifen die ja aber bisher eher nichts tun …


Bin auch gespannt ob es ggf doch zu einer Verhandlung kommt oder nicht glaube jedoch weiterhin es wird abgesagt aber die müssen sich natürlich so darstellen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 17 April 2024, 17:28:34
@Ilona:
Doch nicht jede Mutter ist ein Konzern.  :) Und die Haft-Bar ist nicht immer auf ...
5 Freunde müsst Ihr sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 17 April 2024, 17:31:58
https://www.presseportal.de/pm/105254/5758737

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..

Da steht doch, dass die Verhandlungen noch laufen. Der Artikel ist lediglich eine Wiederholung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 18:20:35
Vergleichsverhandlungen sind wie Nasen ... manchmal laufen sie und manchmal ist die Luft raus ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 18:36:46

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..

Da steht doch, dass die Verhandlungen noch laufen. Der Artikel ist lediglich eine Wiederholung.
[/quote]

Es steht da dass sie anscheinend geplatzt sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 April 2024, 18:52:32
Dann bin ich auch nochmal dabei. Es steht beides drin  ;D

-Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin am BGH war es zu Vergleichsverhandlungen gekommen. Die Gefahr, eine verbraucherfreundliche Entscheidung am BGH zu kassieren, war offensichtlich zu groß – und das bei einem Streitwert von knapp über 3000 Euro. Doch offensichtlich sind die Verhandlungen geplatzt, Anfang Mai 2024 steht ein Verhandlungstermin an und (ANBIETER) will eine Entscheidung am BGH.

-Ein(ANBIETER) Sprecher machte gegenüber Medien klar: "Und wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass der BGH in diesem Verfahren letztlich unsere Rechtsansicht teilen wird." Aktuell werde mit der Klageseite noch verhandelt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 20:28:43
Sei es wie es ist, der Anbieter macht sich lächerlich bei diesem Betrag was die Verhandlungen angeht. kSL hat schon recht, der Hinweis steht und eigentlich kann die Beklagte nicht mehr verlieren. Warum es nicht versuchen und es fehlen ja noch wichtige Aspekte mit denen sie sich trotzdem drücken können.
Solange die EU und der deutsche Staat hier nicht mit einwirken bleibt es schwer für uns Betroffene. Der Staat duldet ja ja nach wie vor das OC'S ohne Lizenz hier ihren Schrott anbieten können. Es gibt sicher technische Möglichkeiten hier vieles zu blocken. Steuereinnahmen? Oder mehr?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 18 April 2024, 13:25:14
Moin, das thema verjährung ist ja scheinbar noch ein recht sensibles thema. Und genau das macht mich rechts stutzig.
Mein fall scheint da gerade ein tolles beispiel zu sein für und so wie die erste einschätzung des gerichtes aussieht werde ich wohl nichts bekommen durch die verjährung da sich auf 3 jahre berufen wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 18 April 2024, 13:40:44
Geht’s bei dir im Casino oder Sportwetten Verluste ? Das wäre noch ein relevanter Punkt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2024, 13:42:59
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 18 April 2024, 14:03:21
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.

Es gibt auch OLG‘s die die 10Jährige annehmen. Düsseldorf hat es explizit im Urteil erwähnt. Karlsruhe kam danach mit 10 Jahren Casino.
Ob 3 oder 10 Jahre. Die Anbieter argumentieren immer noch das sie legal waren :). Die wollen gar nichts bezahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 18 April 2024, 14:27:52
Es kommt halt immer darauf an, wie der Richter/Richterin gepickt ist. Thema deliktischen Anspruch.

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine 3 jähriger Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen vor. Hier ist strittig, wann diese Frist zu laufen beginnt. Das in der Verhandlung angesprochene Oberlandesgericht Oldenburg hielt kürzlich eine Entscheidung des BGH auf Ansprüche wir Ihre für anwendbar. Für bestimmte Ansprüche sieht der BGH es für ausreichend, dass der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Diese Umstände umfassen die Merkmale „Glücksspiel, Online, Veranstalten“ aus § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, sodass eine fristauslösende Kenntnis mit Einzahlung bei der Beklagten vorliegen würde. Eine Verjährung ist nunmehr jedoch durch die Einreichung der Klage gehemmt.

Diese Rechtsprechung ist nicht einheitlich und wird von einigen anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt, die entweder nicht von einer 3 jährigen Verjährungsfrist ausgegangen sind oder zumindest richtigerweise den Restschadensersatz aus § 852 BGB zugesprochen haben. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass das Gericht einen deliktischen Anspruch sieht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 18 April 2024, 14:30:14
@Kotek23 deine annahme ist korrekt.

Ich finde es recht interssant das man sowas hätte wissen müssen.

Zumal es sportwettanbieter gibt/gab wo es unterem den reiter casino gab.

Wie dem auch sei.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 18 April 2024, 15:42:36
Hatte Mal einen Richter, der den Quatsch glaubte, dass Malta zuständig sei. Die ersteinschätzung ist oft Käse und sehr oft Glücksspiel im Glücksspiel, welchen Richter man erwischt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 18 April 2024, 16:01:12
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt)

Sportwettenanbieter bzw. deren Anwälte haben Zweifel, ob der BGH bei einer möglichen mündlichen Verhandlung an den Auffassungen aus dem Hinweisbeschluss festhält.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 April 2024, 16:27:44
"Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.

Dass entspricht doch gar nicht der Wahrheit. Besagte Anbieter haben eine Lizenz beantragt und hätten nach Ihrer Meinung eine erhalten müssen. Das BGH sagt: Die 1000 € Grenze ist ein Verbotsgesetz! Da die Anbieter sich nicht an das 1000€ Limit gehalten hatten, ist der BGH der Auffasung, dass die Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung nicht gegeben waren. Heißt für mich: Anbieter haben das 1000€ Limit ignoriert, bekommen jetzt die Quittung dafür und reden sich um Hals und Kragen.

Das 1000 € Einzahlungslimit gilt übrigens schon seit 2008 oder 2012 ( Bin mir gerade  nicht ganz sicher)  Da sich keiner daran gehalten hat, frage ich mich, mit welcher Begründung die Anbieter darauf bestehen, dass sie damals eine Lizenz hätten bekommen MÜSSEN?!

Ich bin der Meinung, dass ich sehr gut Auto fahren kann, da ich aber noch keine Lizenz zum fahren habe, fahre ich einfach erstmal ohne Führerschein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 18 April 2024, 16:30:14
Sagen die Anwälte der Casinos. Klar was auch sonst. 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:13:02
Einfach mal nachdenken...worum geht es den Anbietern denn?

Es ist von einer Klagewelle die Rede. Da werden sie bestimmt kein Statement rausbringen a la: oh ja, das erwarten wir auch.
Sondern einen blödsinnigen Artikel der an mehreren Stellen falsch ist...aber der einen Laien vielleicht von einer Klage abhält. Denke, dass sie das auch geschafft haben.

Alles Quark was da steht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 April 2024, 19:13:21
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt)
Was mich an dieser Meldung extrem wundert ist das Zitat:

"In unserem Verfahren handelt es sich beim Kläger um eine Prozessfinanzierungsgesellschaft, die dem Spieler seine Forderung abgekauft hat."

Wenn der PKF die Forderung dem Spieler tatsächlich abgekauft hat, dann ist der Spieler doch schon längst entschädigt. Und zwar über den PKF selbst. Dann klagt der PKF und der Spieler ist nur Zeuge (in eigener Sache)
Das wirft die ganz große Frage auf: was soll das ganze Drama dann mit dem Vergleich?? Der Spieler ist doch schon entschädigt und längst raus aus der Nummer. Warum zieht dann der PKF nicht komplett durch und erzwingt selbst die BGH-Entscheidung. Darauf kam es doch auch allen PKF die ganzen Jahre lang an?! Ein Vergleich würde nur dann Sinn machen, wenn gravierende Fehler in den Vorinstanzen geschehen sind, die der PKF nicht gegen sich vom BGH ausgewertet haben will. Wäre dem aber so, dann frage ich mich ehrlicherweise, warum der PKF überhaupt erst in Revision gegangen ist. Ich hoffe jedenfalls nicht, um sich allein aus Marketinggründen feiern zu lassen, der erste am BGH gewesen zu sein.....

Dieses Verfahren ist und bleibt in meinen Augen merkwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 April 2024, 19:15:34

Sondern einen blödsinnigen Artikel der an mehreren Stellen falsch ist...aber der einen Laien vielleicht von einer Klage abhält. (....)Alles Quark was da steht.
Mal so  gesagt: beck-aktuell richtet sich nicht wirklich an Laien sondern in erster Linie an Juristen und Anwälte  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:25:51
stimmt...aber der Artikel steht überall.

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article242072162/Tipico-trotz-BGH-Einschaetzung-zuversichtlich.html
https://www.onvista.de/news/2024/04-11-roundup-sportwetten-anbieter-tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich-0-10-26260103
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17974895-roundup-sportwetten-anbieter-tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/roundup-sportwetten-anbieter-tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich-13413233

Mehr? :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 19:31:23
Ich denke, Eure Verfahren laufen alle schon?
Warum lasst Ihr Euch durch jeden Piep verunsichern - und warum kommentiert Ihr das? Ist doch völlig unnötig und wenig zielorientiert, oder?
Klar wird verunsichert, und klar: Tipi ist groß, allseits bekannt. Wenn die nicht groß rumtönen jetzt, dann verlieren sie ja an (neuen) Kunden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:38:12
Ganz einfach. Tipi hat jahrelang alles richtig gemacht und genau das angeboten, was auch lizenziert wurde. Punkt :)))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 19:49:17
... und Pipi Langstrumpf und Mickey Mouse werden Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch das ist klar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:50:50
Falsch. Sie sind es schon :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 April 2024, 20:01:20
... und Pipi Langstrumpf und Mickey Mouse werden Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch das ist klar.

Schei** Kopfkino  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:03:14
Ich muss aus gegebenem Anlass mal was anmerken hier; Wluchten:
Naseweisheit ist ja *räusper* schon an der Tagesordnung, und nun Du mit der Besserwisserei.
Wo soll das nur hinführen? Ich bin damit völlig überfordert  ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:10:24
Von wegen Kopfkino, Speedy,

warum wohl ist es um die beiden Kandidaten in letzter Zeit stiller geworden? - Natürlich, damit sie eine reine Weste behalten! Ist doch klar. Du brauchst nur 1 und 1 zusammenzählen ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 20:22:46
2 :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 April 2024, 20:30:28
Kleine Ablenkung bis zum BGH Termin am 2.05

https://visdeurbel.nl/en/the-fish-doorbell/  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:46:40
Wluchten, das war eine klasse Leistung, !! - dafür bekommst Du einen Stempel ins Heft. 2 ist völlig richtig. Bravo!!  ;D

Speedy: Und ich dachte, Du kümmerst Dich nur um die großen Fische! Da hab ich mich wohl geirrt. Danke für den Anreiz  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 April 2024, 20:49:41
Wluchten, das war eine klasse Leistung, !! - dafür bekommst Du einen Stempel ins Heft. 2 ist völlig richtig. Bravo!!  ;D

Speedy: Und ich dachte, Du kümmerst Dich nur um die großen Fische! Da hab ich mich wohl geirrt. Danke für den Anreiz  ;D

Für die großen Fische habe ich Anwälte. Ich kümmer mich um die kleinen Fischis  ;D Wenn es sein muss, dann klingel ich auch für die Fischis  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:52:18
 ;D ;D ;D ;D ;D
Was soll ich sagen? --- Ich glaub', Ihr seid beide hochbegabt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 18 April 2024, 21:11:38
Mal noch eine frage im sinne meiner.
Wenn das LG jetzt wirklich in meinem fall auf die 3 jahre das urteil fällt, würde ich ja leer ausgehen.
Wird der pkf dann berufung einlegen oder findet er sich damit ab, dass nichts zu holen ist?

Wenn er berufung einlegt und das ganze zum olg geht und dieses auch der verjährung zustimmt, könnte man den fall in dieser Konstellation selbst zum bis zum bgh bringen oder? (Falls der pkf mitspielt)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 18 April 2024, 22:56:46
Wenn Streitwert über 20k, ja, dann BGH möglich bzw Nichtzulassungsbeschwerde, wenn Revision nicht zugelassen wurde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 18 April 2024, 23:23:09
ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass casino fälle plötzlich nach 3 jahren ab einzahlung verjähren sollen, weil "man es hätte wissen müssen". so gut wie keiner wusste es und viele kläger haben ewig auf die einreichung ihrer klage gewartet, weil PKF und kanzleien völlig überlastet waren und sind. es gab doch sogar einen berliner richter, der in der glücksspielszene aufgewachsen ist und selbst im urteil sagte, sogar er hatte von der illegalität nichts gewusst. wieso sollte das also ein normaler mensch wissen? jedes verfahren lief bisher auf dem schwerpunkt, ob man von der illegalität wusste und wann man davon erfahren hat.
3 jahre ab kenntniserlangen kann man ja noch nachvollziehen, aber der rest ist totaler wahnsinn. sollte es so kommen, bedeutet das gleichzeitig auch ein wegbrechen an klageforderungen in wahrscheinlich milliardenhöhe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr T am 19 April 2024, 02:53:24
Okay hallo leute ich hab heute meinen Ein/Auszahlungsbericht abgefordert bei Teufelskraut… bin gespannt was kommt. Ich denke es sind um die 25000 die ich die letzten 10jahre dafūr ausgegeben habe. Ich soll also einfach abwarten oder? Und mit dieser Email dann zu einem vertrauten gutem Rechtsanwalt gehen? So hab ich das verstanden? Danke fuer Antwort LG T

Edit Olli: Anbietername entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 19 April 2024, 10:50:20
Welcome Mr T,
Ja, erst mal abwarten. Die haben bis zu 30 Tagen Zeit. Dann damit zum Anwalt.
Und bis dahin intensiv an der Glücksspielfreiheit arbeiten: Sperren lassen, bei der Familie outen, evtl Geld einschränken, Unterstützung organisieren (Selbsthilfegruppe, Beratungsstelle etc).
Alles Gute
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 14:20:06
https://web.de/magazine/news/aussergerichtlicher-vergleich-streit-unerlaubte-sportwetten-39571460

Jetzt wird es spannend! Eigentlich kann nur eine Entscheidung ergehen. Jetzt käme die Verjährung ins Spiel. Der neue Termin dürfte voll im EM Spielplan sein. Oder will man aktuelle Entscheidungen nur vertagen?!?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 April 2024, 14:23:36
The answer, my friend, is blowing in the wind ...
Aber Du wirst es erfahren. Wenn die Zeit reif ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 19 April 2024, 14:24:37
ich gehe davon aus, dass der Prozessfinanzierer bewusst Vergleichsverhandlungen eingegangen ist um den Fall am 02. Mai abzuwarten. Denn Ihr Fall war ja ziemlich wackelig und die wollten kein Risiko eingehen dass ein negatives Urteil ausgesprochen wird. Jetzt mit Rückendeckung des Hinweisbeschlusses haben Sie gesehen dass die Chancen gut aussehen und haben denke ich deshalb die Vergleichsverhandlungen als gescheitert erklärt. So ist meine Theorie
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 19 April 2024, 14:46:31
ja, das würde am meisten sinn ergeben und ist auch taktisch klug. warum sollte sonst ein PKF bei dieser lächerlichen streitsumme einen vergleich eingehen, wenn man es schon mal endlich bis zum BGH geschafft hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 15:01:25
Das Verfahren war in Verhandlungen, der BGH gibt dann ein Hinweisbeschluss raus!

Also wenn man jetzt noch über die Verjährung dieskutiert dann weiß ich es auch nicht.
Eine bessere Vorlage kann der BGH den „Verbrauchern“ nicht geben!

Indirekt zwischen den Zeilen ist doch schon alles gesagt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 19 April 2024, 16:15:16
Ich verstehe nicht warum der Vergleich als gescheitert erklärt wird. Der Kläger in dem dortigen Fall hätte doch wahrscheinlich eine weitaus höhere Summer erhalten als die Klageforderung von 3700€. Verstehe aktuell nicht was die Absicht des Klägers ist. Wenn er vor BGH aller Wahrscheinlichkeit gewinnt, dann erhält er nur 3700€. Oder habe ich ein Denkfehler?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 April 2024, 16:17:41
Ich verstehe nicht warum der Vergleich als gescheitert erklärt wird. Der Kläger in dem dortigen Fall hätte doch wahrscheinlich eine weitaus höhere Summer erhalten als die Klageforderung von 3700€. Verstehe aktuell nicht was die Absicht des Klägers ist. Wenn er vor BGH aller Wahrscheinlichkeit gewinnt, dann erhält er nur 3700€. Oder habe ich ein Denkfehler?

Alles spekulationen Kläger2021. Wir kennen keine Details. Wahrscheinlich ist nicht zu 100% Wir werden es aber früher oder später erfahren, bis dahin Geduld =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 April 2024, 16:24:46
Ich bin der Überzeugung Kotek123 liegt nahe dran. Ganz ehrlich um diesen lächerlichen Betrag ging es keine Minute. Der Hinweisbeschluss war jetzt die Kehrtwende. Ob es gut geht wird man sehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 16:39:30
Gamesright hat die Forderungen lt. Anbieter abgekauft! Erst heult ihr rum warum es kein Urteil geben kann. Jetzt gibt es ein Hinweisbeschluss und ganz klar lässt Gamesright Tritratrullala ins Leere laufen. Damit hat man eine Rechtssicherheit wegen der Verjährung und kann dadurch sicherlich auch noch weitere bzw. das Volumen bei den PKF ausreizen!!! Der PKF verdient weiter viel Geld, gut möglich sogar Einsätze ü1000€!

Der BGH lässt nach so einem Hinweisbeschluss auch nicht die Verbraucher ins Leere laufen :).

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 April 2024, 16:40:26
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-olg-stuttgart-5-u-149-23-rueckforderung-nach-3-jahren-verjaehrt-oder-am-ende-doch-nicht-225596.html

Mal wieder was zur Verjährung und sehr gut erklärt wie ich finde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 18:00:22
https://www.sportschau.de/regional/ndr/ndr-gamesright-vs-tipico-vergleich-vor-dem-bgh-gescheitert-100.html

Verjährung eine Baustelle für sich!

Ist es nicht peinlich für den Anbieter? Erst wir haben eine Lizenz aus Malta, wir waren immer legal. Danach OLG‘s, BGH Beschluss.
Jetzt wissen die das die nicht so durch kommen. Auf ein mal sind die Ansprüche verjährt 😀😀😀.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: AGrobb am 19 April 2024, 18:03:02
Bedeutet, dass das OLg Stuttgart die 10 Jahre Verjährung annimmt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 April 2024, 18:27:35
Ja haben sie aber über eine andere Grundlage  die halt bei Gerichten noch umstritten ist .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 20:23:04
Ich bin auf der Seite von Kläger2021. Mir ist der Fall auch nicht koscher. Die Summe ist einfach Banane...3700 Euro.
TippinsKlo will sich einigen, weil sie Angst vor einem Urteil haben = ok.
Gameswrong will auf den anderen Hinweisbeschluss warten, damit sie eventuell statt zB 2000 Euro 3700 Euro bekommen?? Hmm...

3700 Euro von 2013-2018 = die 1000 Euro Grenze wird wohl kaum greifen :)

Die einzige Erklärung wäre, dass Gameswrong wider des menschlichen Gemüts ein Urteil fürs Allgemeinwohl möchte. Ego einfach mal weggesperrt.

Sehr strange...

Ach so: ich denke, wir liegen hier bei 10 Jahren...das sollte passen. Deliktisches Dings...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 19 April 2024, 20:29:06
Mit einem BGH Urteil wird einfach noch mehr Kasse gemacht werden können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 20:43:07
Stimmt :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 20:57:11
Ich bin auf der Seite von Kläger2021. Mir ist der Fall auch nicht koscher. Die Summe ist einfach Banane...3700 Euro.
TippinsKlo will sich einigen, weil sie Angst vor einem Urteil haben = ok.
Gameswrong will auf den anderen Hinweisbeschluss warten, damit sie eventuell statt zB 2000 Euro 3700 Euro bekommen?? Hmm...

3700 Euro von 2013-2018 = die 1000 Euro Grenze wird wohl kaum greifen :)

Die einzige Erklärung wäre, dass Gameswrong wider des menschlichen Gemüts ein Urteil fürs Allgemeinwohl möchte. Ego einfach mal weggesperrt.

Sehr strange...

Ach so: ich denke, wir liegen hier bei 10 Jahren...das sollte passen. Deliktisches Dings...

Wer glaubt das es nur um die 3.700€ geht dann gute Nacht. Gemeint mit dem Einzahlungslimit ist wahrscheinlich das die anderen Fällen durchgehen.
Gamesrigjt wollte sicherlich gleich mehrere Fälle verhandeln. Darauf hat sich Timarisu nicht geeinigt ganz einfach.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 19 April 2024, 20:58:57
Sponsor von Mainz o5

Wenn die Verjährung auf 10 Jahre bestätigt wird, dann gehts richtig ab mit den Klagen und die verdienen sich dumm und dämlich.

Für uns gut dann ist dieses Thema auch endlich geklärt mit der Verjährung!

Hoffe auch einem schnellen Termin!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 21:04:53
Euer Ohr ins Gottes Worten :)
Warum hat mein Avatar eigentlich so eine schreckliche Fönfrisur?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 April 2024, 21:07:04
Alles spekulation... Mir z.b wurde gesagt, dass man mit Klagen wg. der Verluste über der 1000 € grenze noch abwartet, da es da nur wenige Urteile zu gibt. Deshalb wurden auch noch nicht viele Klagen eingereicht.

Bei Gameswrong geht es aber genau um diese Forderung. Deshalb war man wohl vor dem BGH Hinweisbeschluss in Verhandlungen. Nun wo der BGH klargemacht hat, dass das 1000 € Limit ein Verbotsgesetz sei, hat Gameswrong sich wohl gedacht, dann verhandel ich nicht weiter, da die Rechtslage nach dem BGH Hinweisbeschluss klar sei.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 21:17:18
Macht Sinn...aber bei 3700 Euro zwischen 2013-2018? Dann hat der Spieler wohl 1000 Euro in 2013 und 2700 in ein oder zwei Monaten in 2018 verloren :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 April 2024, 21:26:15
Macht Sinn...aber bei 3700 Euro zwischen 2013-2018? Dann hat der Spieler wohl 1000 Euro in 2013 und 2700 in ein oder zwei Monaten in 2018 verloren :)

evtl. wurde eine 0 vergessen ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 21:28:27
ach übrigens...ich war auch gerade zum ersten Mal auf der Seite von Gamesxy und mir ist auch direkt "offiziellerPartner von Mainz 05" aufgefallen :))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 19 April 2024, 23:07:13
Macht Sinn...aber bei 3700 Euro zwischen 2013-2018? Dann hat der Spieler wohl 1000 Euro in 2013 und 2700 in ein oder zwei Monaten in 2018 verloren :)
Randziffer 54 des Hinweisbeschlusses: es spielt keine Rolle, ob sich das Einzahlungslimit nun auf den konkreten Fall ausgewirkt hat. Entscheidend ist, dass keine Vorkehrungen für ein solches Limit getroffen worden sind.
Sprich: besteht kein Einzahlungslimit, dann greift das Verbot auch dann, wenn der Spieler jeden Monat nur 5,00 € eingezahlt hat.

Leute, verfangt Euch doch nicht in wilden Spekulationen. Es ist doch nun endlich klar, dass es eine Entscheidung geben wird. Warten wir doch einfach ab, was der BGH sagt und was er nicht sagt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 08:26:01
Als ich das erstenmal von der illegalität hörte und das man verluste zurückfordern könne.

Ich war super skeptisch und sah das ganze als eine art neue betrugsmasche um anzahlungen zu bekommen oder was weiß ich. Habe nach der erstberatung ca 6 monate gewartet und mich versucht schlau zu lesen ob es betrug ist oder nicht.

Habe dann in der zeit hier viel gelesen und mich dazu entschieden es zu probieren.

Ich habe 3 fälle am laufen alle über pkf. Ich renne noch meinen schulden hinterher und konnte und wollte nicht weiteres geld verbrennen. Und selbst wenn der pkf 50% genommen hätte, hätte ich es wohl gemacht. Das geld war für mich abgeschrieben und selbst wenn nur ein bruchteil davon zurück kommt wäre ich happy.

Es gab jetzt eine mündliche verhandlung und diese sieht nicht gut aus für mich.

Egal wie es endet werde ich mich jedenfalls nicht weiter verschuldet haben damit 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 09:11:46
Wieso sah die mündliche Verhandlung nicht gut aus wenn ich fragen darf?

Meine Verhandlung sind sehr gut gelaufen und nun warte ich auf die Urteile, welche nächsten Monat gesprochen werden.

Mir wurden unglaublich viele Fragen gestellt von der Gegenseite.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 09:16:16
Ich war nicht bei der verhandlung. Allerdings sah das lg die verjährung bei 3 jahren. Damit würde ich nichts bekommen (geht um casino und nicht sportwetten)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 20 April 2024, 09:56:14
Ist es eigentlich normal, dass man nicht zur Verhandlung muss? Habe auch bald Termin und muss nicht anwesend sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 20 April 2024, 10:05:12
Bei mir geht es z.b zu 98% um Sportwetten ( 3 Fälle). Ich weiß nicht so wirklich wie das mit der Verjährung ist. Mein RA meint nur, dass ich mir bei der Verjährung keine Sorgen machen muss.

Ich hatte eine Ladung bekommen, musste jedoch nichts sagen und mir wurden auch keine Fragen gestellt. Anwalt meint, dass das positiv sei, dass ich nichts sagen musste. Abwarten  ::)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 10:15:18
@speedy bei mir sind es 95% casino.

Ich kann nicht verstehen wie die gerichte so unterschiedlicher auffassung sein können. Einige LG und OLG sagen 10 jahre andere wieder 3 jahre.

Da es bei mir um keine kleine summe geht, denke ich das der pkf in die nächste Instanz gehen wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 April 2024, 10:33:17
 Bzgl  der Anwesenheit wird unter so üblich verfahren wohl Richter und Gerichts abhängig …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 11:03:01
Ich war bei einem Verfahren ( verloren) Sportwetten nicht geladen. Bei 3 anderen geladen 2 davon kommt das Urteil bald.

Sieht gut aus !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 11:09:36
Darf man fragen aus welchem grund das verfahren verloren wurde?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 12:18:25
Ja es ist schon was her und der Richter hatte sich dem OLG Frankfurt in der Begründung angeschlossen, obwohl es damals auch schon Dresden als positives Urteil und ein weiteres gab.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 20 April 2024, 12:52:21
Manchmal frage ich mich ob die Richter am LG sich überhaupt bis ins Detail damit befassen.
Aber eigentlich egal wer gewinnt, geht doch eh fast alles zum OLG.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 20 April 2024, 13:05:03
Hallo;

Ich habe 3 klagen laufen , bei 2 davon steht jetzt im Mai die erste Verhandlung an, bei der dritten habe ich seit einreichen der Klage gar nichts gehört. Es geht um sehr unterschiedliche Summen, 400k, 20k und 10k. Wenn man sich aussuchen könnte welches wie ausgeht …… Schöne Grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 April 2024, 13:32:21
Was geil wäre wenn der BGH den neuen Termin auch auf den 2.Mai legt, weil sie davon ausgehen das die Revision zurückgenommen wird und am 2. Mai trotzdem verhandelt. Wahrscheinlich wäre es aber zu kurzfristig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 15:01:46
Ich hoffe nun das der BGH den Termin schnell ansetzt, damit hier klar und schnell entschieden wird.

Somit wäre die Verjährung auch vom Tisch und die Anbieter müssten sich was neues einfallen lassen.
Im Notfall Bill55 anwenden, solange das noch nicht gekippt wurde.

Diese Berufungen nerven langsam auch die Gerichte ungemein.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 20 April 2024, 15:14:12
Nehmen wir mal Evanders Fall...400k selbstfinanziert :)
Evander gewinnt vor dem LG
Ich habe gerade mal den Prozesskostenfinanzierer bemüht...eigene Anwaltskosten + Gerichtskosten mehr als 19000 Euro.

Kostenfestsetzungsantrag und der Buchmacher zahlt nicht, legt aber Berufung ein.
Macht dann nochmal mehr als 20000 Euro.

Gut angelegtes Geld, wenn man es hat :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 15:41:07
@Balou2024 gehst du in berufung bei dem verlorenen urteil?

@evander welches LG falls du es sagen willst
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 20 April 2024, 16:40:31
Manchmal frage ich mich ob die Richter am LG sich überhaupt bis ins Detail damit befassen.
Aber eigentlich egal wer gewinnt, geht doch eh fast alles zum OLG.

Das Problem ist einfach dass die Rechtslage derzeit nicht geklärt ist mit der Verjährung und jeder Richter es selbst auslegen kann wie er/sie/es will. Bei dem Richter in Österreich sah man sofort auf welcher Seite er war. Leider bei der in Deutschland auch....
Das ganze sollte jedoch demnächst geklärt sein.

Mein Anwalt sagte mir auch dass entweder wir oder die Gegenseite, je nach Verjährung,  bzw sogar beide Seiten  :P Berufung einlegen werden.
Aber, auch wenn das angebotene Vergleichsangebot sagen wir mal nett ausgedrückt nicht akzeptabel war, werden die Summen von vergleichen zu 100% bezahlt. Lustigerweise habe ich gegen den selben Anbieter einen Titel in Österreich und dort steht die Pfändung an ;) Also egal welcher Anbieter, sie machen es einfach frei Schnauze nach keiner Logik.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 17:48:47
Ich bin da nicht in Berufung, weil selbst bezahlt. War mir zu viel Risiko.

War zum Glück ein kleiner Betrag in Vergleich zu meinen anderen Klagen die alle mit PKF laufen.

Ich wäre froh, wenn die Verjährung bald vom BGH noch geklärt würde.

Gericht möchte ich nicht nennen, allerdings sieht das Gericht die Sache nun zum Glück anders :)!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 April 2024, 18:25:25
Ich bin da nicht in Berufung, weil selbst bezahlt. War mir zu viel Risiko.

War zum Glück ein kleiner Betrag in Vergleich zu meinen anderen Klagen die alle mit PKF laufen.

Ich wäre froh, wenn die Verjährung bald vom BGH noch geklärt würde.

Gericht möchte ich nicht nennen, allerdings sieht das Gericht die Sache nun zum Glück anders :)!

Wie du hast selbst finanziert und dann nicht Berufung eingelegt ? Hätte man doch gucken können wie die Rechtslage sich entwickelt. Wenn man schon selbst finanziert muss man auch durchziehen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 18:50:27
Es ging um 10 K
Kosten gesamt Gerichtskosten und Anwalt beide Parteien waren 5200 Euro

Bei der Berufung nochmal das gleiche sogar etwas höher. Hätte ich wieder verloren hätte ich über 10 K bezahlt für nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 April 2024, 19:16:00
Naja wieso sollte man bei dem OLG verlieren wenn das in jüngster Vergangenheit wäre. So haben die natürlich ein LG Urteil für sich und sparen sich die Ansprüche…Die RA Kosten können sie sich bestimmt von der Steuer absetzen oder so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 20 April 2024, 20:01:11
Die Anwaltskosten schlagen schon heftig ein (wie ein Komet). 5200 Euro bei einem 10k Fall, der 30min vor einem LG besprochen wird.

Welchen PKF kann man denn so empfehlen? Und wie läuft das dann? Bekommt der PKF dann zB 35% der Summe? Und sagen wir, dass Casino möchte sich vergleichen. Stimmt der PKF dem dann zu oder geht er "immer" all in?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 20 April 2024, 20:14:19
Die Anwaltskosten schlagen schon heftig ein (wie ein Komet). 5200 Euro bei einem 10k Fall, der 30min vor einem LG besprochen wird.

Welchen PKF kann man denn so empfehlen? Und wie läuft das dann? Bekommt der PKF dann zB 35% der Summe? Und sagen wir, dass Casino möchte sich vergleichen. Stimmt der PKF dem dann zu oder geht er "immer" all in?

Derjenige der entscheidet bist du. Sagst du nein, wird nicht verglichen. Die wollen ja Kohle verdienen.
Und ja die bekommen von der Summe dann z.b. dein Beispiel 35%, dafür hast du keine Kosten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 20 April 2024, 21:20:36
Das kommt auf den Vertrag an wer das letzte Wort hat. Der PKF will alles nur keine Vollstreckung. Kostet und dauert ewig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 20 April 2024, 21:27:45
Das kommt auf den Vertrag an wer das letzte Wort hat. Der PKF will alles nur keine Vollstreckung. Kostet und dauert ewig.

Kommt auf den Vertag drauf an  ;D Manche PKF übernehmen keine Kosten für die Vollstreckung. Vertrag checken!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 08:48:20
https://lrz.legal/de/lrz/die-europarechtswidrigkeit-gluecksspielrechtlicher-erlaubnisvorhalte-und-ihre-konsequenzen-kritik-der-spielerklagen-rechtsprechung?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal wieder was zum BGH Urteil
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 April 2024, 10:00:06
Melchers vertritt übrigens OC'S.... und schießt regelrecht gegen den BGH.in seiner Zusammenfassung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 April 2024, 10:21:11
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-olg-stuttgart-5-u-149-23-rueckforderung-nach-3-jahren-verjaehrt-oder-am-ende-doch-nicht-225596.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 21 April 2024, 11:27:54
https://lrz.legal/de/lrz/die-europarechtswidrigkeit-gluecksspielrechtlicher-erlaubnisvorhalte-und-ihre-konsequenzen-kritik-der-spielerklagen-rechtsprechung?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal wieder was zum BGH Urteil

War klar, dass genau die Kanzlei so ein Statement veröffentlicht ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 11:34:52
Melchers hatte ich auf das Vergnügen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 April 2024, 11:54:11
Haha, jetzt Episode 2.0 von Prof Dr Köhler oder wie. ..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 12:07:03
Nächste Woche dürfte die Absage vom BGH wohl kommen.

Ich denke nicht das am 29 oder 30 noch angesagt wird, da der 1 Mai Feiertag ist. Obwohl man auch am Tag des Termins noch absagen kann, was aber kaum niemand macht.

Wenn nächste Woche nicht abgesagt wird dann findet der Termin wohl statt.

Ich hoffe das nun echt schnell der abgesagte Ternin vom BGH terminiert wird.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 21 April 2024, 12:48:01
wie ist es eigentlich mit sportwetten? hat man dort eine 10 jährige frist oder auch nur eine 3 jährige? ich hab bei all den artikeln leicht den überblick verloren...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 13:07:41
Alle OLG Urteile haben 10 Jahre durchgewunken. Ist aber umstritten.

Müssen auf den 1 Fall vom bgh nun waren, wo der Vergleich nicht erfolgreich war.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 April 2024, 14:43:01
Ja Günni das wollte ich auch noch anmerken.
Einzahlungslimit gab es auch bei meinem keines, man konnte nur für sich selbst eines setzen. Casino war bei den Sportwetten oben über einen Reiter zu erreichen. Es konnte auch mit hohen Einsätzen im Casino gespielt werden etc.... Also wäre das alles auch im Fall dass es regulär gewesen wäre jeweils ein Vergehen.
Die wollen im besten Fall auch bei Sportwetten ein aussetzen erreichen um wieder 1-2 Jahre Zeit zu schinden. Dass ist illegal war wissen die auch, aber jedes verzögern und jede Abschreckung der Kunden bringt ihnen Kohle die sie nicht zurück zahlen müssen. Und das dürfte nicht wenig sein. Meine persönliche Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 15:17:04
Bezüglich 1000 Limit nach der Lizenz Erteilung wird dem Anbieter folgendes vorgeworfen.

Der Anbieter hätte von sich aus auf den Spieler zugehen müssen und prüfen, ob er die finanziellen Mittel hätte, um das Limit von 1000 Euro zu erhöhen.( wenn es selbst erhöht wurde)

Das hätte zum Beispiel durch übersenden von Konto Auszügen passieren können.

Bin gespannt was da raus kommt und ob diese Klagen auch Erfolg haben können.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 April 2024, 15:25:14
Ja aber bzgl des 1000 Euro Limit nach Lizenz gibts ja nicht wirklich viel Urteile bisher was ich so gehört habe außer zwei drei LG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 April 2024, 15:52:11
Wie gesagt es gibt noch ganz viele andere Punkte die nicht eingehalten wurden das ist nur ein Punkt von vielen ..
Daher war nie eine Lizenz Vergabe möglich und es müsste das Recht bestehen das wir auch die 10 Jahre unser Geld bekommen selbst wenn entschieden wird das nach der Einzahlung nur 3 Jahre zählen.
Sind ja zwei verschieden gesetzte auf die sich hier berufen wird ich glaube im BGB

3 Jahre nach der ersten Einzahlung macht überhaupt keinen Sinn. Richtig wäre ab Kenntnis. Anbieter täuschen uns über 15 Jahre und dürfen Geld behalten was Ihnen gar nicht zusteht? Wenn ich 15 Jahrelang schwarzarbeiten gehe und das kommt im 16. Jahr raus, da könnt ihr euch vorstellen was ich da Rückwirkend an Zahlungen leisten muss, abgesehen von den Strafen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 21 April 2024, 16:51:07
3 jahre ab einzahlung ist auch absoluter schwachsinn. OLG stuttgart sagt ja aktuell, direkt mit der ersten einzahlung bekommt man automatisch kenntnis über die illegalität...das ist unglaublich dämlich und ergibt keinerlei sinn.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 21 April 2024, 19:34:18
Nehmen wir mal Evanders Fall...400k selbstfinanziert :)
Evander gewinnt vor dem LG
Ich habe gerade mal den Prozesskostenfinanzierer bemüht...eigene Anwaltskosten + Gerichtskosten mehr als 19000 Euro.

Kostenfestsetzungsantrag und der Buchmacher zahlt nicht, legt aber Berufung ein.
Macht dann nochmal mehr als 20000 Euro.

Gut angelegtes Geld, wenn man es hat :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 21 April 2024, 20:05:05
@Balou2024 gehst du in berufung bei dem verlorenen urteil?

@evander welches LG falls du es sagen willst


Ist das wichtig welches LG ? Glaube ich würde es hier jetzt mal nicht schreiben wenn es ok ist .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 22 April 2024, 06:43:37
Nein, nicht wichtig. Hat mich nu persönlich interessiert ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Tototom am 22 April 2024, 16:23:13
Hallo Zusammen, dies ist in diesem Forum mein erster Beitrag…

Ich habe meine Berichte in den letzten Wochen auch schon alle fleißig angefordert und schaue dem ganzen entspannt entgegen.
Das Geld ist abgeschrieben und trotzdem geht es um einen gewaltigen Betrag.

Ich merke aber auch, wie sehr mich der aktuelle Prozess vom zocken entfernt hat. Ich habe die Zahlen sicher bewusst immer in den Hintergrund gedrängt, aber 13 Anbieter in 10 Jahren sprechen sicher für sich.

Nun aber meine konkrete Frage:

Unter anderem waren meine Anbieter die drei goldenen Haare des Teufels.
Da alle 3 sich inzwischen aus dem deutschen Markt zurückgezogen haben, meinte mein RA zumindest schon mal per Email, dass es hier eher schwierig werden wird.

Kann dies jmd aus der Runde bestätigen bzw hoffentlich widerlegen!?

Ich freue mich von Euch zu hören!

LG

Edit Olli: Anbieternamen entfernt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 22 April 2024, 17:26:59
Achtung, Werbung auf YT: https://www.youtube.com/shorts/YkbW2Yw_pJU?feature=share
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 22 April 2024, 17:29:25
@Tototom

Zwei deiner Anbieter sind halt auf Malta … Rückforderung wird aktuell schwierig sein wegen Bill55…

Der andere Anbieter sitzt auf Gibraltar…

Keiner der genannten steht auf der Whiteliste…
Haben also kein Interesse mehr am deutschen Markt.

Du kannst natürlich versuchen einen PKF zu finden um kein finanzielles Risiko einzugehen.

Oder du wartest ab bis Bill55 gekippt wird.
Allerdings kann das noch dauern und du solltest die Verjährung im Blick haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 April 2024, 19:00:51
Nicht am deutschen Markt? Sind die so nett und nehmen keine deutschen Zocker mehr illigal an?
Für mich schwer vorstellbar aber was weiß ich schon.
Wenn dann jetzt gleich mit PKF klagen. Oder abschließen. Warten ist die schlechteste Variante.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 22 April 2024, 19:36:19
@Roy

Ich kann keine der drei genannten Seiten aus Deutschland öffnen.

Mit VPN habe ich’s nicht versucht.


Es gibt sogar Anbieter die auf der Whitelist stehen und vom Ausland aus nicht geöffnet werden können.
Das war schon vor 10 Jahren so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 April 2024, 19:56:22
So müsste das grundsätzlich sein. Anscheinend gibt es ja noch viele Curacao OC'S die man trotzdem besuchen kann. Wäre auch bei Verfehlungen der Whitelist Kandidaten eine Möglichkeit die mal eine Zeitlang aus dem Verkehr zu ziehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 22 April 2024, 20:34:04
Wer hat denn Interesse daran, die Curacao Anbieter auszuschliessen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 22 April 2024, 22:08:27
Hat eigentlich hier jemand schon einmal entweder nach Urteil oder über Vergleich Geld zurückbekommen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 22 April 2024, 22:29:28
Hat eigentlich hier jemand schon einmal entweder nach Urteil oder über Vergleich Geld zurückbekommen?

Ich kann dir aus sicherer Quelle sagen dass nach Vergleichen schon Geld bezahlt wurde. Nur dürfen diese Personen halt nichts veröffentlichen. Deshalb hörst du da auch nichts von denen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 23 April 2024, 05:41:26
Weiß jemand wie die Anbieter und deren Anwälte aktuell eingestellt sind in Punkto Vergleiche - nach dem Hinweisbeschluss des BGH?!
Immer noch eine undurchsichtige Taktik (sprunghaft)?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 07:37:10
Ich würde behaupten es ändert sich nichts, weil der positive Beschluss vom BGH eh da ist. Die Kosten für die Verfahren haben die eh deshalb denke ich werden sie die Verfahren auch durchziehen und sich auf die 3 Jährige Verjährung konzentrieren. Auf die Zinsen wird es dann auch nicht mehr drauf ankommen.

Und du sagst es selber indirekt. Warum sollte man dann noch ein Vergleich annehmen. Jetzt bedeutet für mich ein Vergleich 100% und Verkürzung des Verfahrens.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 23 April 2024, 07:53:41
Danke, und bezüglich eines Urteils ? Hast du da auch schon von einer Zahlung gehört ?



[/quote]

Ich kann dir aus sicherer Quelle sagen dass nach Vergleichen schon Geld bezahlt wurde. Nur dürfen diese Personen halt nichts veröffentlichen. Deshalb hörst du da auch nichts von denen.
[/quote]
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 April 2024, 08:11:25
Man konnte an den letzten Verfahren hier im Forum und auch bei meinem Anwalt sehen, dass sich überhaupt nichts geändert hat.

Auf den Hinweis vom BGH wird auf Anbieter Seite gar nicht eingegangen. Weiterhin keine Vergleiche der Top 3 Anbieter in Deutschland.

Die Frage bleibt weiterhin offen, wann der BGH das Verfahren gegen Rot wieder aktiviert und einen Termin festsetzt.

Auch ob nun das Verfahren am 2 Mai stattfindet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mk83x am 23 April 2024, 14:21:48
Man konnte an den letzten Verfahren hier im Forum und auch bei meinem Anwalt sehen, dass sich überhaupt nichts geändert hat.

Auf den Hinweis vom BGH wird auf Anbieter Seite gar nicht eingegangen. Weiterhin keine Vergleiche der Top 3 Anbieter in Deutschland.

Die Frage bleibt weiterhin offen, wann der BGH das Verfahren gegen Rot wieder aktiviert und einen Termin festsetzt.

Auch ob nun das Verfahren am 2 Mai stattfindet.

Naja, solang auch noch Bill55 steht, sehen die Anbieter die Verfahren eh locker entgegen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 23 April 2024, 15:07:04
Mahlzeit,

auch ich verfolge das ganze schon seit einiger Zeit und hab selbst ne Klage am laufen.

Mein zuständiges LG hat mit in allen Punkten zugestimmt. In der mündl. Verhandlung hatte es auch auf das OLG Karlsruhe schon verwiesen.
Im Urteil wurden die drei Jahre ab Kenntnis der Illegalität angenommen, so wie es andere LG auch schon geurteilt hatten. Mit den normalen drei Jahren ab Einzahlung wäre auch bei mir alles verjährt gewesen.
Vom Hinweisbeschluss des BGH steht im Urteil nichts.
Anbieter steht auf der WL, wahrscheinlich werden die aber sicher in Berufung gehen. Entweder wg den drei Jahren oder weil die Eigentümer der Seiten damals anders hießen (aber die jetzigen könnten mir dennoch ne Aufstellung zu kommen lassen :D )
Alles Geld was kommt, ist Bonus!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 23 April 2024, 15:19:43
Altobelli

wenn es für dich und für gewisse andere Leute ein Bonus ist, dann habt ihr nur aus reinem Freizeitvergnügen gespielt und wart nie süchtig. Andere Leute haben ihre Zukunft zerschossen und depressives Verhalten an den Tag gelegt (keine Freunde/getroffen, kein großartigen Kontakt mit der Familie usw.)

Das kommt auch davon, weil die Chefs des Forum den Leuten immer eintrichtern will, dass Geld aus Rückzahlungen ein gewisser Bonus ist.

Da die illegalen Casinos systematisch ihre Kunden kaputt gemacht haben und es keine Aufsicht gab, müsste es normal noch einen erweiterten Anspruch denen gegenüber geben. Nur mal so am Rande.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 23 April 2024, 15:35:29
Hobby Psychologe?

Geld, welches man verloren, verspielt hat - garantiert weil man süchtig war und immer auf den großen Schein und der Glückssträhne gehofft hatte, ist nun mal weg und man plant im jetzt und in der Zukunft damit nicht, sondern man kommt mit dem aus was man dann verdient oder spart.
Wenn man aber nach x-Jahren die Chance hat etwas davon wiederzubekommen, womit man all die Jahre nicht mitgerechnet hatte, dann ist es für die jetzige Lebensplanung ein Bonus oder kalkulierst Du mit Geld, was du nicht hast?
Geld, was ungeplant/unregelmäßig stattfindet, ist halt ein Bonus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 18:17:37
Kostenlos bis 19:02!!

https://www.rnd.de/wirtschaft/showdown-vor-dem-bundesgerichtshof-warum-sportwetten-kunden-womoeglich-bald-ihre-verluste-B4XQ6QZC6VBF3HXZWOT3K2OAL4.html?outputType=valid_amp
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 April 2024, 18:44:38
"Dass sie keine deutsche Lizenz erhielten, obwohl sie die Bedingungen erfüllten, sei wiederum nicht ihr Verschulden. Tatsächlich hatten es die deutschen Behörden nicht geschafft, schon vor 2021 eine gerichtsfeste Vergabe der Konzessionen zu regeln.

Die kennen wohl die Bedingungen nicht..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 April 2024, 19:10:24
Sollte die Verjährung nun auf 3 Jahre mal vom BGH bestätigt werden sind wohl fast alle Klagen wertlos.

Die LG nehmen wohl nun vermehrt die 3 Jahresfrist an.

Das wird leider noch spannend!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 19:29:47
Genau hör wieder auf Panik zu vertreiben!!!
Was interessiert mich das LG??? Die OLG‘s nehmen 10 Jahre. War am Anfang der Klagen auch so.! Für mich ist das OLG Karlsruhe eines schweres Schwert. 10 Jahre und keine Revision! Es kann nur die 10 Jährige geben!

Und außerdem der Anbieter wollte sich vergleichen :)!!! Der PKF und die RA haben sicherlich schon was mitbekommen das sie jetzt durchziehen. Das war uns allen klar. Ruhe bewahren und Speilfrei bleiben!!! Noch etwas geduldig sein sein!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 23 April 2024, 19:37:17
Deswegen hat man auch nur eine begrenzte Zeit, seine Verluste einzuklagen. Und wer auf Anraten des Forums wartet und sich erstmal um seine Gesundheit kümmert, was auch parallel geht, der hat verloren.
Da muss man auch schon etwas Biss und Hoffnung haben, sonst landet das Geld sowieso wieder bei den Casinos. Wer keinen Biss hat, sollte auch nicht klagen. 3 Jahresfrist werden die meisten auch durchgesetzt haben, von 10 Jahren war Stand 2021 z.B. wenig zu lesen. Aber das ist für die meisten irrelevant, da viele mit PKF klagen und nur ihr Zubrot benötigen und nichts zu verlieren haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 23 April 2024, 19:53:41
Na ja politisch gesehen und als kleine Ausschweifungen Frau Brorhilker an der Hand, traue ich Deutschland alles zu. Urteil gegen die bösen illigalen Riesen und auf Grund der drei Jahre kaum Zahlungen für diese.

Ich sage damit nicht dass es so kommt, aber zutrauen würde ich es diesem Land alles.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 23 April 2024, 20:12:32
Genau deswegen habe ich mich für pkf entschieden. Bei 3 jahren bekomme ich bichts wieder.

Bei 10 jahren trotz pkf sehr viel.
Zu verlieren habe ich nichts. Ich kann nur gewinnen.


Achso, bei mir sind es 90% casino
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 20:22:46
Fängt schon wieder gut an…
Ist klar es gibt OLG Entscheidungen und jetzt kommt der BGH und sagt nur 3 Jahre. Das würde dann nur für bereits Kläger gelten.

Jungs überlegt doch mal. Die Anbieter verdienen Mrd. Wäre es nicht geil wenn das Geld ins Land zurück kommt?? Wir zahlen unsere Schulden ab, kaufen uns was von dem Geld…Ihr müsst auch mal drum herum schauen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 April 2024, 20:33:04
3 Jahre nach der ersten Einzahlung macht jedenfalls keinen Sinn, mal abgesehen von irgendwelchen Klagen. Die Anbieter wussten, dass das was sie tun Illegal ist. Sollte die Entscheidung auf 3 Jahre nach der ersten Einzahlung fallen, wäre das nur ein schützen der Anbieter, da die Bewusst auf die 3 Jahre spekuliert haben, sollte mal was kommen. Es wäre ein Unding. Anbieter täuschen und betrügen uns unwissende über Jahre, können Illegal Geld scheffeln und kommen dann so davon? Ich gehe fest von den 10 Jahren aus, alles andere wäre totaler Bullshit.

In meinem Fall wurde jedenfalls 2 mal der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Hinweisbeschluss vom BGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 April 2024, 20:37:27
Ich hätte dann spätestens Ende 2015 anfangen müssen zu klagen. Wie soll das gehen wenn ich von nichts wusste? funktioniert nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 April 2024, 21:07:21
Genau diese Unruhe wollen die Anbieter erreichen. Lasst euch nicht verunsichern und nicht entmutigen.

Am 2 Mai geht es um den Zeitraum 2018. Wenn ich richtig rechne ;) sind das mehr als 3 Jahre ab erster Einzahlung :o ;D

Dazu hat der BGH einen Hinweisbeschluss rausgehauen, indem er sich auf die Seite des Klägers stellt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 April 2024, 21:12:50
@PKRNET

Du schießt heute zum zweiten Mal gegen das Forum, bzw. gegen die Prinzipien des FAGS. Deine Aussagen sind aber aus dem Zusammenhang gerissen. Somit sind sie falsch! Daher bitte ich Dich, die entsprechenden Passagen, die Dir aufstoßen herauszusuchen und noch einmal akribisch zu lesen!

Ich danke Dir!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 23 April 2024, 22:29:20
Der ein oder andere pkf ist auch pleite gegangen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 23 April 2024, 23:31:45
Der ein oder andere pkf ist auch pleite gegangen.

welche?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 23 April 2024, 23:37:06
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/probleme-mit-prozessfinanzierern-legal-tech-unternehmen-insolvent-100.html


Hab den Beitrag gesehen.
Ich habe auch schon festgestellt, dass der ein oder andere Anwalt eine Beteiligung beim pkf hat.

Wenn das komplette Kostenrisiko im Falle einer Insolvenz auf den Spieler liegt, sind die 40-60% Beteiligungen ja aberwitzig.

Da ist die Prozesskostenhilfe wohl immer noch die beste Option, wenn man sich den Prozess nicht leisten kann.

Man stelle sich vor, der BGH entscheidet tatsächlich Verjährung drei Jahre...dann sind die pkf doch allesamt pleite.. unwahrscheinlich, aber ich finde solche Unternehmen ziemlich suspekt und vorallem wenn man dann im Internet liest, dass das Unternehmen erst dann zufrieden ist, wenn der Spieler sein Geld zurück erhält ... Ehrlichkeit sieht anders aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 April 2024, 00:13:18
§ 199 Abs 1 BGB
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1.ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an

Gute Nacht =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 24 April 2024, 08:00:59
Noch immer keine Absage zum BGH Termin. Bin gespannt, ob diese noch diese Woche kommt.

Nächste Woche wäre echt sehr knapp.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: msgo am 24 April 2024, 10:30:47
Es wäre das Beste wenn der BGH-Prozess stattfindet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 24 April 2024, 11:07:46
Find ich auch.
Noch besser wäre es, wenn der BGH den Fall vom März schnell ansetzen würde, wenn der Vergleich geplatzt ist.

Dann wären nahezu alles beim BGH geklärt auch die Verjährung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 24 April 2024, 12:43:57
Mein Urteil ist von Januar... Habe immernoch kein Geld gesehen. GR sagt "Bleib ruhig, wir sind dran", ansonsten höre ich nichts mehr. Ich denke mir man wartet auf den OLG Termin, aber wie sollte das mein rechtskräftiges Urteil beeinflussen? Ich war so froh als ich gewonnen hatte und das Gericht keine Revision erlaubt hat, und die Gegenseite die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde hat verstreichen lassen. Aber jetzt passiert einfach nichts mehr. GR scheint so überlastet zu sein mit Fällen, dass Sie in jedem Schreiben eingehend erinnern, dass man von Nachfragen absehen solle.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 April 2024, 12:44:08
Die Beklagte wäre nach dem Hinweisbeschluss für mich ungeschickt wenn sie es absagen würden. Warum? Das Teil steht und bei einem Prozess können sie wenigstens noch ihre Argumente vorbringen. Deshalb glaube ich nicht an eine Absage.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 April 2024, 12:46:56
Muslera das ist bei allen so. Die wenden mehr Kraft auf um noch mehr Klagen zu rekrutieren.
Anwälte dito. Das mit dem nicht nachfragen ist inzwischen auch zum Baustein geworden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 April 2024, 12:59:40
Die Beklagte wäre nach dem Hinweisbeschluss für mich ungeschickt wenn sie es absagen würden. Warum? Das Teil steht und bei einem Prozess können sie wenigstens noch ihre Argumente vorbringen. Deshalb glaube ich nicht an eine Absage.

Selbstverständlich werden die Absagen. Welche Argumente? Meine damit echte Argumente.
Der 1. Fall wird 100% stattfinden. Warum sollte der Anbieter sich nochmal medial ins Rampenlicht bringen??? Es geht um lächerliche 12 K. Was wir nicht vergessen dürfen. Beim BGH arbeiten auch nur Menschen. Es gibt Fristen und formale Richtlinien die eingehalten werden müssen.

Die warten auch sicherlich ab was der Anbieter macht. Die Ladungsfrist darf nach meinem Wissen mindestens 1 Woche sein. Ich gehe von einem unverzüglichen Termin aus.

Lieber später die Entscheidung als früh und falsch!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 24 April 2024, 14:22:12
Edit Olli: Link entfernt

Recht interessant zu sehen dass die Anbieter in Ihren Bilanzen Gelder  als Rückstellung für Rechtstreitigkeiten  bilden.

Achtung  die Seite ist eine Zockerseite. Triggergefahr!!!!!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 24 April 2024, 15:16:37
Muslera das ist bei allen so. Die wenden mehr Kraft auf um noch mehr Klagen zu rekrutieren.
Anwälte dito. Das mit dem nicht nachfragen ist inzwischen auch zum Baustein geworden.

das geht aber auch anders. ich bekomme innerhalb von wenigen stunden, teilweise sogar in minuten immer eine antwort auf meine fragen von meinem anwalt und kann ihn auch jederzeit anrufen. gehört für mich zu einem guten anwalt auf jeden fall dazu. dennoch kann ich nachvollziehen, warum ein PKF nicht will, dass ihn jeder wegen den immer wieder gleichen fragen bombardiert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 April 2024, 15:36:06
Mein Urteil ist von Januar... Habe immernoch kein Geld gesehen. GR sagt "Bleib ruhig, wir sind dran", ansonsten höre ich nichts mehr. Ich denke mir man wartet auf den OLG Termin, aber wie sollte das mein rechtskräftiges Urteil beeinflussen? Ich war so froh als ich gewonnen hatte und das Gericht keine Revision erlaubt hat, und die Gegenseite die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde hat verstreichen lassen. Aber jetzt passiert einfach nichts mehr. GR scheint so überlastet zu sein mit Fällen, dass Sie in jedem Schreiben eingehend erinnern, dass man von Nachfragen absehen solle.

Zwangsvollstreckung ist teilweise mühesam, an Fristen gebunden, etc., und ganz wichtig: Bei Zwangsvollstreckung verdient der Anwalt nicht so viel, weswegen das gerne nach hinten geschoben wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 24 April 2024, 15:44:30
Bezüglich dem 1 Fall am BGH welcher ja durch einem Vergleich auf Eis gelegt wurde, liegt dem BGH aktuell keine Information vor, dass die Verhandlung gescheitert sind ( FYI)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 April 2024, 15:51:22
Bezüglich dem 1 Fall am BGH welcher ja durch einem Vergleich auf Eis gelegt wurde, liegt dem BGH aktuell keine Information vor, dass die Verhandlung gescheitert sind ( FYI)

Die verhandeln bis zum 02.05 11.29Uhr und 11.29:30 einigen sie sich und der Termin wird abgesagt. Mir aber eigentlich egal. Auch eine erfolgreiche Verhandlung wäre ein eingeständnis.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 April 2024, 15:54:33
Hätte jetzt gesagt ist ein bluff gewesen vom
PKF aber der Artikel vom NDR ist noch online und da wird der BGH zitiert. Die werden auch den Artikel kennen..ob sie es so stehen gelassen hätte…Vlt. wurde verhandelt bis zum 2.5. nichts zu unternehmen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 April 2024, 17:50:08
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/online-gluecksspiele-verfahren-zu-rueckzahlungsanspruechen-wird-nicht-ausgesetzt/

https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/olg-karlsruhe-online-casino-muss-verlust-in-hoehe-von-95-000-euro-erstatten/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 24 April 2024, 23:14:47
@Speedy im zweiten ist was von Curacao erwähnt, hieß es nicht das man Curacao kaum zur Rückzahlung zur Zeit bekommt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 April 2024, 23:24:09
@Speedy im zweiten ist was von Curacao erwähnt, hieß es nicht das man Curacao kaum zur Rückzahlung zur Zeit bekommt?

Von da Geld zu bekommen kann schwierig werden. Darum geht es mir aber nicht so wirklich. Mich interessiert eher, dass die Gerichte noch die gleiche Einstellung haben und eben die Urteile sprechen mit der Begründung dass die Anbieter keine Lizenz hatten und deshalb Ihr Angebot in DE etc. nicht hätten Anbieten dürfen.

Das hier ist das wichtigste:

Zur Begründung führte das OLG Karlsruhe aus, dass im Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 die Beklagte gegen das Totalverbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 verstoßen habe. Obwohl sie nicht über die Erlaubnis verfügte, in Deutschland öffentlich Glücksspiele im Internet zu veranstalten, habe sie dem Kläger von seinem Wohnsitz in Baden-Württemberg aus die Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 April 2024, 16:07:34
Mal eine doofe Frage…warum klagt man gegen Curacao??? Da gibts doch niemals Geld zurück, oder sehe ich das falsch? Und wenn nein, dann habe ich nichts ausser Spesen…klärt mich auf.

Ich hab mir gerade noch eine andere kranke Sache überlegt, Da die Illegalität ja jetzt in aller Munde ist, könnten doch sämtliche Anbieter wieder alles anbieten ohne Lizenz. Denn: der Spieler würfe sich selbst strafbar machen und, weil er von der Illegalität wusste, kann er nicht klagen. Ergo: die Lizenz wàre obsolet, oder nicht? :)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 25 April 2024, 16:22:28
curacao gehört zu niederländischen kolonien und ist damit nicht rechtlich unverwundbar. auch da versuchen anwälte, genau wie bei malta casinos, rechtsmittel einzulegen und exekutionen durchzusetzen. zumindest gibt es dort kein bill55, auch wenn die chancen dadurch aktuell natürlich nicht besser stehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 April 2024, 17:26:42
Weiss ich alles.
Aber mein Anwalt hat gesagt: vergiss es. Denke noch schlimmere Verbrecher als auf Malta

Daher halte ich eine Klage und einen Anwalt, der Dir dazu ràt, eher für fragwürdig…oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 25 April 2024, 17:34:53
Wie man so schön sagt - abwarten und Tee trinken. Curacao rückt als OC-Oase auch immer mehr in den Fokus und die wollen ihren Glücksspielapparat überarbeiten hinsichtlich Transparenz und Spielerschutz. Ewig werden die sich nicht mit ihrer Bananenlizenz vor der Verantwortung entziehen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 25 April 2024, 19:00:04
Frage zwischendrin, wie lange dauert es eigentlich bis nach der Verhandlung das Urteil verkündet wird?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 April 2024, 19:05:00
Frage zwischendrin, wie lange dauert es eigentlich bis nach der Verhandlung das Urteil verkündet wird?


ca 4-5 Wochen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 April 2024, 19:32:49
laut Gesetz, drei Wochen, aber ist eher die Ausnahme ,...

 https://dejure.org/gesetze/ZPO/310.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 April 2024, 20:08:04
Das stimmt aber nach einem Hinweisbeschluss beim BGH dürfte es hoffentlich schneller gehen…. Egal wie ist die Sachlage klar. Die Anbieter warten mit Absicht damit sie keine Schwäche zeigen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 April 2024, 20:21:04
ich muss nochmal fragen...

Ja, alles illegal ohne Lizenz. Aber wenn jetzt alle davon wissen, dass es illegal ist, kann ich doch ein illegales Angebot wieder starten, weil ja niemand klagen kann...oder nicht?
Es braucht also keine Lizenzvergabe mehr...ausser der Staat geht dann gegen die Anbieter vor. Aber das macht er ja nicht.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Also man schreibt einfach ganz easy in seine AGBs: Der Kunde ist selbst verantwortlich :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 26 April 2024, 02:38:40
hallo leute,

ich habe einige klagen selbst finanziert und vor gericht gewonnen. unter anderem befindet sich darunter ein anbieter der sich aus dem österreichischen markt zurückgezogen hat.

kann ich dort das geld abschreiben? oder besteht eine chance sobald bill55 gekippt wird...

grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 April 2024, 13:05:10
ich muss nochmal fragen...

Ja, alles illegal ohne Lizenz. Aber wenn jetzt alle davon wissen, dass es illegal ist, kann ich doch ein illegales Angebot wieder starten, weil ja niemand klagen kann...oder nicht?
Es braucht also keine Lizenzvergabe mehr...ausser der Staat geht dann gegen die Anbieter vor. Aber das macht er ja nicht.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Also man schreibt einfach ganz easy in seine AGBs: Der Kunde ist selbst verantwortlich :)

so einfach ist das nicht.
Es gibt auch Urteile, die sagen, dass selbst, wenn der Kläger davon gewusst hat ,dass er dennoch seine Kohle wieder bekommt.

Wenn ein Spieler eine OASIS Sperre einrichtet, dann weiß er auch, dass er nicht spielen darf. Aber auch dann bekommt er nach einigen Urteilen sein Geld zurück, wenn er
trotzdem spielen konnte und einen Verlust erlitten hat.

Einer der Gedanken vom Glücksspielstaatsvertrag ist der, den Spieler auch vor sich selbst zu schützen. Nur so wird das mE erreicht.

Zu Mal der Glücksspielanbieter am besten wissen müsste, dass er das Glücksspiel X nicht anbieten darf. Insofern handeln beide "illegal".

Gff. könnte das Verhalten also strafrechtlich relevant sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 April 2024, 16:26:00
Keine Absage für den Termin am 2. Mai.
Somit kann man nun echt davon ausgehen, dass die Verhandlung stattfinden wird.

Find ich sehr gut die Entwicklung!
Eine Absage am Montag oder am Dienstag wäre echt unwahrscheinlich.

Dann haben wir bald ein finales Urteil!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 April 2024, 16:58:34
Sehr gut hoffentlich bleibt das auch so. Wisst ihr was über den anderen Fall was jetzt nun ist? Wird der dann irgendwann doch verschwinden oder wie?? Können ja nicht so lange verhandeln??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 April 2024, 17:06:11
teilweise werden Termine keine 2 Stunden vorher abgesagt. kommt hin und wieder auch vor, dass "anwaltlich versichert" wird, dass der als "allein bearbeitende Sachbearbeiter" erkrankt ist und die übrigen X Anwälte allesamt verhindert sind, auch wünscht der Mandat ausschließlich eine Vertretung durch den RA X.
zu Mal jetzt auch tatsächlich einige krank sind. ..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 April 2024, 17:40:48
Aber es wäre das Verfahren wo die 10 hörige Verjährung keine Rolle spielt oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 April 2024, 18:38:21
Aber es wäre das Verfahren wo die 10 hörige Verjährung keine Rolle spielt oder ?

Meines Wissens handelt es sich da um die 10 jährige. Der Verlust stammt aus 2018. Wäre also bei 3 Jahren verjährt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 April 2024, 18:41:42
Sehr gut hoffentlich bleibt das auch so. Wisst ihr was über den anderen Fall was jetzt nun ist? Wird der dann irgendwann doch verschwinden oder wie?? Können ja nicht so lange verhandeln??

Auf der BGH Seite steht, dass die Verhandlung noch nicht terminiert ist. Du meinst Butterblümchen oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 April 2024, 20:42:51
In der Verhandlung am 2 Mai spielt die Verjährung Krone Rolle, da die Klage frühzeitig eingereicht wurde. Sie liegt somit noch in der Frist.

Die andere Klage welche sich wohl noch in Verhandlung befindet wäre sehr wichtig, da es hier um die Verjährung gehen würde.

Laut BGH ist noch kein Termin bestimmt zur Wiederaufnahme
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 April 2024, 21:36:24
Sehr gut hoffentlich bleibt das auch so. Wisst ihr was über den anderen Fall was jetzt nun ist? Wird der dann irgendwann doch verschwinden oder wie?? Können ja nicht so lange verhandeln??

Auf der BGH Seite steht, dass die Verhandlung noch nicht terminiert ist. Du meinst Tipsinsklo oder?

Ja genau, wurde ja auch schon kommentiert von Balou. Wollte dir wenigstens antworten. Danke dir!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 April 2024, 22:11:00
Mich müsste mal jemand aufklären.. Hier wird ständig über die Verjährung diskutiert, ob 3 oder 10 Jahre. Ich frage mich halt, WARUM warten die Gerichte (LG, OLG) auf das Urteil am 02.05, wo es gar nicht um die Verjährung ( 10 Jahre ) geht, um sich dann nach dem BGH zu richten?! Also geht es doch gar nicht um die Verjährung, sondern nur um die Entscheidung ob das BGH für oder gegen den Kläger entscheidet, wonach sich dann die unteren Gerichte nach richten?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 April 2024, 22:40:48
In diesem Prozess am 02.05 geht es hauptsächlich um die Lizenz Frage und diese wurde im Hinweis bereits vom BGH bestätigt, dass die Anbieter keine Lizenz haben.

Wir brauchen dringend einen Fall mit der Verjährung, damit die Berufungen aufhören.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 April 2024, 22:50:17
Boah ... diese Spekulierei geht mir sowas von auf den Sack ...

Ehrlich ... wenn Ihr Euch nicht zusammenreißen könnt, dann werde ich diese Threads hier schließen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 April 2024, 23:17:29
Boah ... diese Spekulierei geht mir sowas von auf den Sack ...

Ehrlich ... wenn Ihr Euch nicht zusammenreißen könnt, dann werde ich diese Threads hier schließen.

Ich spekuliere nicht. Ich stelle lediglich eine Frage die mich interessiert, da ich die Entscheidungen der LGs und OLGs nachvollziehen möchte! Denn, MEIN Gericht wartet nur auf das BGH, obwohl es bei meinem Gericht nicht um die Lizenzfrage geht, sondern um die Verjährung, die aber , so wie ich das gelesen habe, am 02.05 aber kein Thema ist.

Olli, du musst nicht gleich am Rad drehen, nur weil ich manche Entscheidungen nicht verstehe, sie aber nachvollziehen möchte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 April 2024, 23:32:34
Ich bin doch hier im Forum-glücksspielsucht, oder? Ein Forum ist für mich eine Plattform wo man sich austauscht, Fragen stellt um ggf. Hilfe durch wissen oder Erfahrungen zu erhalten.

Schweigt ihr euren Suchberater/Therapeut auch an? Stellt ihr dem keine Fragen? Sucht ihr bei dem nicht nach Antworten? Sorry Olli, aber deine Reaktion war etwas daneben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 27 April 2024, 00:31:24
Nein! Ollis Reaktion ist nicht daneben. Halt mal die Füße still! Ihr benehmt euch rauschhaft. Übt euch mal in Geduld und wartet ab, was weiter passiert.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 27 April 2024, 07:03:40
Eher wie ein kleines kind kurz vor weihnachten. Und das finde ich auch in ordnung.

Die Diskussion hier ist weder feindlich noch sonst irgendwas. Ich lese hier gerade sehr gerne mit
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 April 2024, 07:14:31
Dito. Wichtiger Thread und absolut hilfreich. Auch wenn sich Dinge wiederholen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 27 April 2024, 07:45:46
Absolut hilfreiche Diskussion hier. Es geht hier bei vielen um Existenzen. Die Rückzahlungen würden für viele ein neues Leben bedeutet.
Spielfrei und wieder Kapital um schuldenfrei zu sein. Das wünsche ich vielen.

Auch wenn ich mich nun komplett unbeliebt mache, finde deine Reaktion auch komplett unangemessen, Olli.

Gerade in deiner Rolle als Moderator und Vorbildfunktion.
Klar sollst und darfst du deine Meinung sagen. Aber so aus der Haut zu fahren finde ich komplett unprofessionell.

Die Androhung du würdest hier den Thead schließen kann ich nicht verstehen.
Ja hier wird spekuliert. Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.
Klar kann man auch seinen Anwalt fragen, aber den mal ans Telefon zu bekommen ist nicht so einfach wie einige sich evtl. vorstellen.
Außerdem kommen auch immer wieder Fragen auf, die durch die Diskussion entstehen.

Ich hoffe du nimmst meinen Post nicht persönlich, sondern gehst professionell damit um. So habe ich dich jedenfalls immer in der Vergangenheit wahrgenommen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 April 2024, 08:45:28
Zitat
Ja hier wird spekuliert. Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.

Guten Morgen erst einmal!

Wem ist denn aufgefallen, dass die Spekulationen sehr häufig zu Verunsicherungen geführt haben?
Wem ist geholfen, wenn anstelle von Fakten Spekulationen die Runde machen?

Es hat keiner etwas dagegen, wenn sinnvolle Fragen gestellt und anschließend geklärt werden.

Zitat
WARUM warten die Gerichte (LG, OLG) auf das Urteil am 02.05, wo es gar nicht um die Verjährung ( 10 Jahre ) geht, um sich dann nach dem BGH zu richten?! Also geht es doch gar nicht um die Verjährung, sondern nur um die Entscheidung ob das BGH für oder gegen den Kläger entscheidet, wonach sich dann die unteren Gerichte nach richten?!

So etwas hier ... was soll das? (Sorry, Speedy!) Wer soll die Frage konkret beantworten? Dies kann hier niemand! Das liegt daran, dass nun mal keiner der Richter hier anwesend ist. Selbst wenn der BGH so oder so entscheidet ... dann können die anderen Gerichte immer noch ihre eigenen Entscheidungen treffen. Was bringt also eine solche Frage ... nur noch mehr Fragen ... oder nicht?

Es gilt von jedem hier zu akzeptieren, dass es nun mal Fragen gibt, auf derren Beantwortung man warten muss! Auch wenn es schwer fällt ...

Zitat
Gerade in deiner Rolle als Moderator und Vorbildfunktion.

Gerade in meiner Rolle als Moderator empfinde ich es als meine Pflicht hier einzuschreiten. Wir haben in letzter Zeit so oft darauf hingewiesen, dass das nichts bringt und geht immer munter weiter. Es wird mal kurz durchgeatmet und schon geht die Flut der Beiträge weiter ...
Vielleicht übernimmt mal einer von Euch eine Vorbildfunktion und beendet das Spekulieren?

Zitat
Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.
Klar kann man auch seinen Anwalt fragen, aber den mal ans Telefon zu bekommen ist nicht so einfach wie einige sich evtl. vorstellen.

Für Unsicherheiten habe ich vollstes Verständnis.
Die werden aber nicht gelöst, indem Du das Forum als Informationsquelle Deinem Anwalt gleichsetzt! Hier sitzen Laien!
Auch wenn ich mich wiederhole: Dadurch entstehen weitere Unsicherheiten!

Zitat
Es geht hier bei vielen um Existenzen. Die Rückzahlungen würden für viele ein neues Leben bedeutet.
Genau deshalb gibt es hier diesen Bereich! Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun!

Übt Euch in Geduld! Das wird alles schon ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 08:48:20
Nein! Ollis Reaktion ist nicht daneben. Halt mal die Füße still! Ihr benehmt euch rauschhaft. Übt euch mal in Geduld und wartet ab, was weiter passiert.
LG Ilona


Unfassbar, noch so eine freche Reaktion von einem Admin. Ich halte meine Füße nicht still. Wie hier schon jemand erwähnt hat. Es geht hier um Existenzen. Da ist man froh über jedes kleine Detail. IHR solltet man die Füße steillhalten und uns User Duskutieren lassen. Es hilft nämlich manchen sich zu beruhigen, aber soweit denkt ihr nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 27 April 2024, 08:56:04
Was nützt uns denn vorab zu wissen, wie die Gerichte entscheiden werden, mit welchen Inhalten sie sich beschäftigen usw.

Ich sage es euch, obwohl ich hier auch ständig lese aus Interesse, kann ich euch als Feedback geben, dass ihr mich mit eurem „Fachwissen“ ziemlich verunsichert. Genau so verunsichert wie ich damals die Verteidigungsschrift des Beklagten laß, dass ich mich strafbar gemacht habe usw. Mit der Verjährungsthematik bin ich erneut verunsichert, mag sein, dass da was dran ist, aber kann ich daran was ändern? Was nützt es mir zu wissen, wenn ich keine Einflussmöglichkeiten habe ausser, dass ich mir mein Kopf zerbreche.

Ich denke, dass wir die Diskussion den Fachleuten lassen sollten, die uns ständig auf dem Laufenden halten. Dass noch zusätzlich zu kommentieren mit halbwissen macht es dann aber auch nicht besser.





Letztlich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 09:07:30
Zitat
Ja hier wird spekuliert. Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.

Guten Morgen erst einmal!

Wem ist denn aufgefallen, dass die Spekulationen sehr häufig zu Verunsicherungen geführt haben?
Wem ist geholfen, wenn anstelle von Fakten Spekulationen die Runde machen?

Es hat keiner etwas dagegen, wenn sinnvolle Fragen gestellt und anschließend geklärt werden.

Zitat
WARUM warten die Gerichte (LG, OLG) auf das Urteil am 02.05, wo es gar nicht um die Verjährung ( 10 Jahre ) geht, um sich dann nach dem BGH zu richten?! Also geht es doch gar nicht um die Verjährung, sondern nur um die Entscheidung ob das BGH für oder gegen den Kläger entscheidet, wonach sich dann die unteren Gerichte nach richten?!

So etwas hier ... was soll das? (Sorry, Speedy!) Wer soll die Frage konkret beantworten? Dies kann hier niemand! Das liegt daran, dass nun mal keiner der Richter hier anwesend ist. Selbst wenn der BGH so oder so entscheidet ... dann können die anderen Gerichte immer noch ihre eigenen Entscheidungen treffen. Was bringt also eine solche Frage ... nur noch mehr Fragen ... oder nicht?

Es gilt von jedem hier zu akzeptieren, dass es nun mal Fragen gibt, auf derren Beantwortung man warten muss! Auch wenn es schwer fällt ...

Zitat
Gerade in deiner Rolle als Moderator und Vorbildfunktion.

Gerade in meiner Rolle als Moderator empfinde ich es als meine Pflicht hier einzuschreiten. Wir haben in letzter Zeit so oft darauf hingewiesen, dass das nichts bringt und geht immer munter weiter. Es wird mal kurz durchgeatmet und schon geht die Flut der Beiträge weiter ...
Vielleicht übernimmt mal einer von Euch eine Vorbildfunktion und beendet das Spekulieren?

Zitat
Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.
Klar kann man auch seinen Anwalt fragen, aber den mal ans Telefon zu bekommen ist nicht so einfach wie einige sich evtl. vorstellen.

Für Unsicherheiten habe ich vollstes Verständnis.
Die werden aber nicht gelöst, indem Du das Forum als Informationsquelle Deinem Anwalt gleichsetzt! Hier sitzen Laien!
Auch wenn ich mich wiederhole: Dadurch entstehen weitere Unsicherheiten!

Zitat
Es geht hier bei vielen um Existenzen. Die Rückzahlungen würden für viele ein neues Leben bedeutet.
Genau deshalb gibt es hier diesen Bereich! Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun!

Übt Euch in Geduld! Das wird alles schon ...


Alles gut. Ich setze mich mal zu den stillen mitlesern
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 27 April 2024, 09:29:26
Finde ich auch alles übertrieben.

Dann warten wir nun erstmal den Termin am Donnerstag hab.

Schönes Wochenende an alle!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 27 April 2024, 09:44:54
Zitat
Ich bin doch hier im Forum-glücksspielsucht, oder? Ein Forum ist für mich eine Plattform wo man sich austauscht, Fragen stellt um ggf. Hilfe durch wissen oder Erfahrungen zu erhalten.
Richtig, doch die Threads, die dem zitierten Kriterium entsprechen, werden von den Teilnehmern hier gekonnt ignoriert.
In diesem Thread tauscht keiner 'Erfahrungen' aus, sondern es wird nur wild spekuliert - das ist ein Unterschied.
Und Fragen zu stellen, die ohne Spekulationen gar nicht beantwortet werden können, hilft auch keinem.
Darüber zu orakeln, was Richter X denkt, hat auch wenig bis gar nichts mit 'Wissen' zu tun.
Über das Thema Sucht an sich schreibt hier jedenfalls keiner.

Als einer der in dem anderen Thread von Olli erwähnten 'Kritiker' muß ich daher sagen... die Einzigen, denen du hier 'Futter gegeben' hast, sind die Protagonisten dieses Threads selbst. Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen', gekünstelte Entrüstung, Tunnelblick, Uneinsichtigkeit, Intoleranz, Drama, weißes Rittertum, und teilweise schon echt skurrile 'Rechtfertigungen' für die Existenz dieses Threads und die Beteiligung daran.
Wenn ich jemandem vor Augen führen will, wie ein Suchtkranker denkt, dann wäre eine einfache Möglichkeit, ihm das nahezubringen, ihn einfach mal diesen Thread lesen zu lassen.
Kurz gesagt: er würde höchstens zu 'Anschauungszwecken' dienen, was eigentlich das Letzte sein sollte, was irgendjemand hier will - mich eingeschlossen.

Daher wundere ich mich über die doch sehr späte, längst überfällige Reaktion der Moderation.
Aber immerhin kam da überhaupt mal was.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 27 April 2024, 10:47:55
Es geht um Existenzen? Ihr rechnet wirklich mit dem Geld um euch da auszuhiefen?(50% von euch verspielen es eh wieder)
Keiner hier, hat erwähnt wie er es alleine rausschafft. (Was wäre gebe es die Möglichkeit nicht)
Also ich begebe mich nicht in Warteposition und warte auf dass Geld BEVOR ich wieder zu leben beginne.
Ihr könnt jetzt sowieso nichts tun. Und ich frage mich,....was ist euer Lebensinhalt?
"Schexxx doch bitte innerlich auf das Geld, und ....ups.....irgendwann freut ihr euch darüber. Aber lasst euer Leben doch nicht so sehr von diesem Thema lenken.

Danke Olli.

Ps: ein Forum für Spielsuchtkranke, gut und streng geführt, richtig so.
Empfehle "guru" für wilde Spekulationen

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 10:52:29
Zitat
Ich bin doch hier im Forum-glücksspielsucht, oder? Ein Forum ist für mich eine Plattform wo man sich austauscht, Fragen stellt um ggf. Hilfe durch wissen oder Erfahrungen zu erhalten.
Richtig, doch die Threads, die dem zitierten Kriterium entsprechen, werden von den Teilnehmern hier gekonnt ignoriert.
In diesem Thread tauscht keiner 'Erfahrungen' aus, sondern es wird nur wild spekuliert - das ist ein Unterschied.
Und Fragen zu stellen, die ohne Spekulationen gar nicht beantwortet werden können, hilft auch keinem.
Darüber zu orakeln, was Richter X denkt, hat auch wenig bis gar nichts mit 'Wissen' zu tun.
Über das Thema Sucht an sich schreibt hier jedenfalls keiner.

Als einer der in dem anderen Thread von Olli erwähnten 'Kritiker' muß ich daher sagen... die Einzigen, denen du hier 'Futter gegeben' hast, sind die Protagonisten dieses Threads selbst. Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen', gekünstelte Entrüstung, Tunnelblick, Uneinsichtigkeit, Intoleranz, Drama, weißes Rittertum, und teilweise schon echt skurrile 'Rechtfertigungen' für die Existenz dieses Threads und die Beteiligung daran.
Wenn ich jemandem vor Augen führen will, wie ein Suchtkranker denkt, dann wäre eine einfache Möglichkeit, ihm das nahezubringen, ihn einfach mal diesen Thread lesen zu lassen.
Kurz gesagt: er würde höchstens zu 'Anschauungszwecken' dienen, was eigentlich das Letzte sein sollte, was irgendjemand hier will - mich eingeschlossen.

Daher wundere ich mich über die doch sehr späte, längst überfällige Reaktion der Moderation.
Aber immerhin kam da überhaupt mal was.

Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen', gekünstelte Entrüstung, Tunnelblick, Uneinsichtigkeit, Intoleranz, Drama, weißes Rittertum, und teilweise schon echt skurrile 'Rechtfertigungen' für die Existenz dieses Threads und die Beteiligung daran.

Liebe User, bitte sofort alles abstellen und normal denken.

Dass man durch Austausch, Erfahrungen und Diskussionen eine andere Sichtweise auf all das bekommen kann wird hier nicht gesehen. Auch wird hier nicht gesehen, dass das schreiben für den ein oder anderen User eine Art Befreiung ist. Es wird gesagt, dass hier keiner über Sucht spricht?! Ich bin im BGH Urteil Thread und nicht im Spielsucht Thread und bin der Meinung, dass man dann auch alles zu dem Thema schreiben sollte.

Und Fragen zu stellen, die ohne Spekulationen gar nicht beantwortet werden können, hilft auch keinem.

soviel zum Thema Orakel. Du weißt also, dass keiner auf diese Fragen antworten kann? Hier gibt es User, die sich mit dem Richter unterhalten haben.

Wenn jeder seine Erfahrungen und Informationen für sich behält, dann besteht das Forum nur noch aus der SHG!

Ich habe fertig. ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 10:54:47
Es geht um Existenzen? Ihr rechnet wirklich mit dem Geld um euch da auszuhiefen?(50% von euch verspielen es eh wieder)
Keiner hier, hat erwähnt wie er es alleine rausschafft. (Was wäre gebe es die Möglichkeit nicht)
Also ich begebe mich nicht in Warteposition und warte auf dass Geld BEVOR ich wieder zu leben beginne.
Ihr könnt jetzt sowieso nichts tun. Und ich frage mich,....was ist euer Lebensinhalt?
"Schexxx doch bitte innerlich auf das Geld, und ....ups.....irgendwann freut ihr euch darüber. Aber lasst euer Leben doch nicht so sehr von diesem Thema lenken.

Danke Olli.

Ps: ein Forum für Spielsuchtkranke, gut und streng geführt, richtig so.
Empfehle "guru" für wilde Spekulationen

(50% von euch verspielen es eh wieder)
bravo, Therapeut wirst du in diesem Leben nicht mehr. Bissl überlegen was du da von dir gibst

Nach dem Motto: lasst es alles, ihr seid eh zu dumm
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 27 April 2024, 11:01:00
Was für eine andere Sichtweise soll man durch Spekulationen bekommen?
Wenn mal wirklich einer sagt "Man könnte das als neutraler Beobachter auch anders sehen", wird er beschimpft, als 'Panikmacher' bezeichnet, oder gar der 'Gegenseite' zugeordnet.
Soviel also zu 'sachlicher Diskussion'.

Ja, bisher konnte keiner diese Fragen beantworten - auf 49 Seiten nicht. Ist auch gar nicht möglich, denn dazu bräuchte er eine Glaskugel. Was soll da also auf Seite 50 noch kommen?

Und was wäre so schlimm daran, wenn das hier nur noch 'aus SHG' bestünde? Genau das ist doch der Sinn und Zweck.
Und es ist das Einzige, bei dem wir wirklich etwas erreichen können, die einzige 'Hilfe', die wir wirklich geben können - jeder Einzelne von uns.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 27 April 2024, 11:06:18
@speedy
Ich habe sehr gut überlegt.
Therapeut nein danke.
Wenn du "dumm" da rausliest, ist es deine Einschätzung, nicht meine.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 27 April 2024, 11:09:35
Wenn ihr so um eure Existenzen fürchtet, dann hättet ihr auch selbst (mit PKH) ohne PKF klagen sollen. Denn es zählt jeder Euro. Warum einem PKF 40% abdrücken?
Angenommen es gibt Leute die haben 30.000 Euro Schulden und verdienen 2000 Euro im Monat, müssen davon noch Miete, Lebensmittel usw. alles einkaufen. Ist doch logisch, dass viele nicht ruhig bleiben können. Die Zeit rennt, sondertilgen geht nicht und jünger werden die meisten von uns auch nicht. Darum ist es auch wichtig, dass man guten Kontakt zu seinem Anwalt hat. Wer seinem Anwalt keine Fragen stellen kann und dieser nur "??" im Kopf hat, der hat den Falschen.

Meiner Meinung nach war es dann auch euer Fehler mit einem PKF die Sache anzugehen. Denn ohne könntet ihr euch vielleicht vernünftig vergleichen, anstatt wie ein bissiger Hund die Sache bis zum BGH zu bringen. Bei einem PKF der 40% nimmt , sich noch zu vergleichen - da bleibt ja kaum noch was übrig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 11:16:29
Wenn ihr so um eure Existenzen fürchtet, dann hättet ihr auch selbst (mit PKH) ohne PKF klagen sollen. Denn es zählt jeder Euro. Warum einem PKF 40% abdrücken?
Angenommen es gibt Leute die haben 30.000 Euro Schulden und verdienen 2000 Euro im Monat, müssen davon noch Miete, Lebensmittel usw. alles einkaufen. Ist doch logisch, dass viele nicht ruhig bleiben können. Die Zeit rennt, sondertilgen geht nicht und jünger werden die meisten von uns auch nicht. Darum ist es auch wichtig, dass man guten Kontakt zu seinem Anwalt hat. Wer seinem Anwalt keine Fragen stellen kann und dieser nur "??" im Kopf hat, der hat den Falschen.

Meiner Meinung nach war es dann auch euer Fehler mit einem PKF die Sache anzugehen. Denn ohne könntet ihr euch vielleicht vernünftig vergleichen, anstatt wie ein bissiger Hund die Sache bis zum BGH zu bringen. Bei einem PKF der 40% nimmt , sich noch zu vergleichen - da bleibt ja kaum noch was übrig.

rechne dir mal die Gerichts und Anwaltskosten bei einen Streitwert von 510k aus =) da komme ich bei über 3 Instanzen auf ca. 132.440,89 kosten, sollte ich verlieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 11:51:52
Speddy du kämpfst hier ja grad richtig. Aber was bringt es dir?

Du schreibst von über 500k...

Du möchtest trotz der Summe aber kein Wort von "was tue ich persönlich jeden Tag dafür spielfrei zu bleiben" hören. Du schreibst ja nicht im sucht thread.

Du rechtfertigst dich mit dem Argument "du bist nicht im Sucht thread sondern im bgh thread..." denke bei über 500k mal über diese Aussage nach. Ich denke sich hier auch mit den anderen threads zu befassen könnte nicht zu deinem Nachteil sein...

Du versuchst uns gerade zu erzählen, 24/7 immer und immer wieder über die gleichen Themen zu spekulieren beruhigt dich... Glaubst du das eigentlich selbst?

Deine Aussage heute morgen

"Unfassbar, noch so eine freche Reaktion von einem Admin. Ich halte meine Füße nicht still. Wie hier schon jemand erwähnt hat. Es geht hier um Existenzen. Da ist man froh über jedes kleine Detail. IHR solltet man die Füße steillhalten und uns User Duskutieren lassen. Es hilft nämlich manchen sich zu beruhigen, aber soweit denkt ihr nicht."

zeigt ja schon deutlich wie es in dir aussieht... Du bist seit Monaten wie im Rausch... Es geht nur um spekulieren...

Obwohl du genau weißt das du es Null beeinflussen kannst. Absolut null. Ihr alle im bhg thread nicht. Auch hier im forum wird dir keiner das Geld zurück holen können. Dennoch haltet ihr panisch dran fest, wir müssen weiter Orakeln, es geht um unsere Existenz...

Ihr könnt es nicht beeinflussen. Mach mal bisschen ruhiger. Rausch Verhalten hattest du doch früher schon zur genüge. Wohin dich das geführt hat weißt du selbst.

Genieße das schöne Wetter und denke mal an was anderes... Du kannst es eh nicht beeinflussen!!

Ich bin seit über 2 Jahren Spielfrei und habe auch nicht das verlangen wieder zu spielen. Ich Kämpfe auch nicht. Wenn ich noch Probleme mit dem spielen hätte, dann würde ich nicht im BGH Urteil Thread schreiben, sondern in einem Thread der mir hilft Spielfrei zu werden.

Seit Monaten kann auch nicht sein, bin gerade mal ein paar Wochen hier. Aber alles gut. Ich behalte meine Erfahrungen und Informationen für mich, dann fühlt sich keiner durch meine Aussagen auf den Schlips getreten =)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 27 April 2024, 12:02:59
Hallo,
seit ca. 2 Wochen geht's mir körperlich schlecht, und ich habe keine Kraft im Körper, muss aber i'wie schaffen, in die Apotheke zu gehen. Von ca. 9.30 bis vorhin bin ich nur  soweit gekommen, mich anzuziehen - und bin schon wieder total fertig. Deshalb bin ich über den Link in den Musikthread gegangen, um ermunternde Musik zu hören, für den Kreislauf. Irgendwas MUSS helfen.
Dadurch hab ich auch in diesen Thread geguckt u. frage mich: Ist das Runde 5 oder schon Runde 7?

Ich gestehe hierzu:
Zitat
(50% von euch verspielen es eh wieder) bravo, Therapeut wirst du in diesem Leben nicht mehr. Bissl überlegen was du da von dir gibst

Nach dem Motto: lasst es alles, ihr seid eh zu dumm
Gemeint ist: dass ich befürchte, ein großer Teil wird rückfällig werden.

Ich hab das auch schon oft gedacht! Mittlerweile vergleicht Ihr also schon Eure Verlusthöhen. (Wer hat mehr Recht, hier zu schreiben, was er will?)
Was sich hier auch schon länger hindurchzieht, ist: Was glaubt, denkt ... Ihr ...? -DAS ist schon WETTEN-
Ich glaub, ich brauche noch Zeit, bis ich hier evtl. wieder aktiv werden kann oder möchte.

Vielleicht bin ich einfach zu sehr angeschlagen, aber -- ich bitte Euch, nicht für's Forum, für Egowetzerei, für Olli oder sonstwen, NUR FÜR EUCH:
Hört auf damit. Ihr quält Euch. Und Ihr braucht es nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 12:30:28
Ich habe es mal ganz anders gemeint und das weißt du auch.

Dann arbeite in deinem Kopf mal weiter mit deinen Erfahrungen und Informationen. Was bringt es dir? Geld? Nichtmal einen Euro bringt es dir außer das du dich selbst weiterhin verrückt machst.

Schalte mal ab von dem ganzen...

Ach Norddeutsch. Egal was man hier schreibt, es wird grundsätzlich alles in die CB und Geldschublade gesteckt. Dass hier Leute sind, die das Thema spannend finden (unabhängig vom Geld)und sich dafür interessieren wird ignoriert. Das CB Thema wird erst nach Urteilen inreressant. Mich interessieren grundsätzlich erstmal nur erfahrungen und Informationen, die von allen Usern über verschiedene Anwälte gemacht wurden um sich auszutauschen. Nicht wegen dem Geld, sondern weil ich es einfach spannend finde und mich allgemein mit solchen Dingen beschäftige. #binkeinjuristundkeinAnwalt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 April 2024, 12:35:05
Wenn ich jetzt starten würde und permanent 25 km/h fahren würde ... nur 8 Mal aufladen würde, und das im Fahren ... und auf der Autobahn fahren würde ... käme ich morgen Mittag gegen 14 Uhr an ... Rezept abholen ... Notfallapotheke suchen ...
Ne, ne ... dann lieber sollte sich Rubbel das Medikament per Taxi kommen lassen ... aus ihrem Heimatstädtchen ...

Gute Besserung, Rubbel!

Zitat
Mich interessieren grundsätzlich erstmal nur erfahrungen und Informationen, die von allen Usern über verschiedene Anwälte gemacht wurden um sich auszutauschen.

Dann beschränke Dich bitte genau darauf!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 27 April 2024, 13:11:53
Zitat
Aber alles gut. Ich behalte meine Erfahrungen und Informationen für mich, dann fühlt sich keiner durch meine Aussagen auf den Schlips getreten =)
Ist das ein Versprechen? Wäre schön.

Ich hatte denselben Gedanken wie Norddeutsch. Immer alles Gesagte so 'hindrehen', daß man sich als der 'Ungerecht-Behandelte' darstellen kann. Daß das völlig skurril klingt - und oft  noch zusätzlich im Widerspruch zu vorherigen Aussagen steht, merkt derjenige selbst nichtmal - nur nach 'außen hin'  hat es schon eine Wirkung.
Das meinte ich mit "Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen..."

Wie Substi schon sagte... du kannst die nächsten Jahre damit verbringen, wie ein Besessener täglich Foren und Internetmeldungen zu lesen, dich mit anderen Betroffenen 'hochschaukeln', in der Hoffnung, dein Verfahren zu gewinnen, weil alles Andere einfach nicht sein darf, oder du kannst unabhängig davon schonmal anfangen, dein Leben neu zu ordnen. Wenn dann etwas kommt, ist es super, wenn nicht, dauert es halt etwas länger, finanziell wieder 'auf die Füße zu kommen'.

Ihr sprecht von 'verlorener Zeit'. Was ist, wenn du am Ende doch verlierst? Dann hast du noch mehr Zeit verloren, bist noch älter - und hast noch immer nichts erreicht, außer 'Aussitzen'.
Willst du bis dahin warten, dich darum zu kümmern?

Alles auf eine Karte zu setzen, ohne 'Backup-Plan' - das ist ganz sicher nicht der einzige Weg, sondern bloß der Einfachere.
Und jeder hier sollte eigentlich sehr gut wissen, daß das nicht die beste Idee ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 April 2024, 16:32:24
Ich habe mir jetzt ewig überlegt etwas zu diesem Aufruhr zu schreiben, es allerdings als sinnlos verworfen.

Olli schließe den Thread, im besten Fall die komplette Cashback Kategorie. So bleibt mir wenigstens das arrogante Dasein eines Users erspart. Danke!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 April 2024, 16:36:47
Eines was mir wichtig ist möchte ich noch loswerden. Liebe Rubbel ich wünsche dir von ganzem Herzen gute Besserung und komm schnell wieder auf die Beine!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 27 April 2024, 20:13:37
Ich kann Speedy total verstehen! Möchte ich nur mal erwähnen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 21:10:07
 ;D ;D ;D ;D ;D ;D es ist schon lustig zu sehen, wie viele sich zu dem Thema CB und Geld äußern, obwohl das gar nicht das Thema war. Macht euch ein eigenes Bild und blubbert nicht alles nach. Hauptsache irgendwas schreiben :o
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 April 2024, 21:14:57
Ich habe mir jetzt ewig überlegt etwas zu diesem Aufruhr zu schreiben, es allerdings als sinnlos verworfen.

Olli schließe den Thread, im besten Fall die komplette Cashback Kategorie. So bleibt mir wenigstens das arrogante Dasein eines Users erspart. Danke!

Du hättest deinen ersten Satz mal in Taten umsetzen sollen. Wirfst einem Arroganz an den Kopf ohne jegliche Begründung. Dein letzter Satz ist Arrogant, nur mal so..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 13:36:36
Im Verfahren I ZR 90/23 ist nunmehr Termin zur Hauptverhandlung auf den 27. Juni 2024 - 12.00 Uhr anberaumt.

Das war der Termin der nun wieder verhandelt werden muss. Hier kommt die Verjährung ins Spiel.

Fyi
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 06 Mai 2024, 13:41:33
Der Anbieter wird wahrscheinlich jetzt darauf drängen den Verfahren auszusetzen mit Hinweis auf EugH Vorlagen. Bin mal gespannt wie BGH darauf reagieren wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 14:11:27
Alleine das der BGH ein Termin ansetzt ist ein sehr gutes Zeichen würde ich behaupten. Warum jetzt noch die OLG‘s warten kann ich nicht verstehen. Die können jetzt auch Hinweisbeschlüsse raushauen. Nach dem Urteil ist es eh erledigt..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 14:33:38
Gut das der Termin nun erstmal steht und das Verfahren weiter gehen kann.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 06 Mai 2024, 14:38:10
Aber auch dieser Termin kann doch wieder zurück genommen werden oder sehe ich das falsch. Wenn die Gegenseite das OLG Urteil akzeptiert, kann der BGH doch wieder nur einen Beschluss verfassen.... Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 06 Mai 2024, 14:41:23
In diesen Fall kann nur der Spieler  die Revision zurückziehen. Man muss aber sagen dass her ein Startup die Forderung aufgekauft hat. Also ist hier nicht der Spieler Kläger sondern ein auf Rückforderung spezialisierte Startup.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 06 Mai 2024, 14:45:31
Also könnte man den "Kläger" mit einer ordentlichen Summe dazu bewegen "zurückzuziehen" - weiß man den. Um welches Startup es dort geht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 16:16:28
Wer sich mit dieser Sache beschäftigt muss diesen Fall kennen.

Außerdem leicht bei Google zu finden.

Ich bin froh, dass der Termin nun terminiert wurde und jetzt vom BGH hoffentlich die Verjährung und auch ein klare kannte bezüglich dem Europäischen Gerichtshof gezeigt wird.

Nur der Kläger kann hier zurück ziehen, somit eine gute Ausgangslage für ein Urteil!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 06 Mai 2024, 16:26:30
Wer sich mit dieser Sache beschäftigt muss diesen Fall kennen.

Außerdem leicht bei Google zu finden.

Ich bin froh, dass der Termin nun terminiert wurde und jetzt vom BGH hoffentlich die Verjährung und auch ein klare kannte bezüglich dem Europäischen Gerichtshof gezeigt wird.

Nur der Kläger kann hier zurück ziehen, somit eine gute Ausgangslage für ein Urteil!

Die Anbieter möchten kein Grundsatzurteil, also müssen sie entweder das Portemonnaie weit öffnen um den BGH Termin zu umgehen,  oder auf Aussetzung drängen um weiter auf Zeit zu spielen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 16:39:43
Der Kläger hat hier die Kontrolle und die Firma G….. wird schon wissen was sie tun.

Wenn sie gewinnen werden noch mehr Leute klagen.

Schade das es noch so lange bis zum Termin hin ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 16:57:20
Woher stammt eigentlich die Info, dass der Termin am 27.06.2024, 12:00 Uhr angesetzt ist?
Auf der Terminsseite des BGH sind für den 27.06. diverse andere Termine der I. ZR-Kammer diverse andere Verfahren angesetzt. Das Verfahren I ZR 90/23 wird dort weiterhin als "ausgesetzt" geführt.  :o
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 17:13:31
Du kannst mir da schon vertrauen. Der Termin steht an diesem Datum!

Du kannst auch persönlich die Pressestelle des BGH per Mail anschreiben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 17:25:18
https://www.rnd.de/politik/illegale-sportwetten-muessen-verluste-nachtraeglich-erstattet-werden-BNLI2JGAHNGS5PCFNHDKP24RMU.html?outputType=valid_amp

Alleine die Argumentation vom LG Erfurt ist lächerlich. Ich glaube das sind 2 Paar Schuhe.
Ja klar hätten die eine Erlaubnis kriegen müssen. Aber dann müssten die Anbieter auch sich dran halten. Warum haben die gegen den Glückspielstaatsvertrag verstoßen.
Das spielt uns glaube ich in die Hände. Hätten die sich an die Erlabnisfähigkeit gehalten hätten wir ein Problem.

Vielleicht haben auch die Richter 100 Fach Hebel auf die Glückspielbranche gesetzt. Ist schon ein Unding das sich ein LG das zutraut!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 17:37:58
Und außerdem wenn die wissen würden das sie eine Chance haben würden die, die Traktionsliste ohne Probleme rausrücken!
Warum machen sie so ein Stress drüber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 17:44:43
Du kannst mir da schon vertrauen. Der Termin steht an diesem Datum!
Na ok, dann warten wir mal ab. Ist ja noch ein ganzes Ende hin.

Bleibt zu hoffen, dass es am Ende auch eine Entscheidung geben wird und das Ganze nicht auch noch ausgesetzt wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 17:48:20
Der Termin wird wichtig sein und vor allem die detaillierte Begründung des BGH zur Verjährung und wieso Casino ausgesetzt wird und Sportwetten nicht.

Wahrscheinlich keine Aussetzung weil es kein total verbot gegeben hat.

Sehr schade das wir alle nun noch so lange warten müssen. Bin aber auch froh, dass dieses Verfahren nun terminiert wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 17:51:41
Wahrscheinlich keine Aussetzung weil es kein total verbot gegeben hat.
Darauf dürfte es nicht ankommen. Wenn das Landgericht Erfurt schnell genug ist, dann wäre ein EuGH Verfahren auch zu Sportwetten noch vor einem Verkündungstermin anhängig. Dann könnte der BGH statt einem Urteil auch die schlichte Aussetzung mit Verweis auf den EuGH im Verkündungstermin verkünden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:03:03
Korrekt allerdings hat der BGH sich im Hinweisbeschluss klar bekannt, dass der Europäischen Gerichtshof nicht kontaktiert werden muss.

Ich bin gespannt, ob die nun durch das LG Erfurt einknicken. Das wäre echt sehr bitter!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:06:44
Der BGH muss nicht einknicken. Er kann ja bei seiner Auffassung bleiben und trotzdem aussetzen. Allerdings kann er so den schwarzen Peter dem LG Erfurt zuweisen und sagen "es ist ein EuGH Verfahren anhängig, welches relevant für die Entscheidung ist". Dann wird ausgesetzt, ohne dass der BGH seine eigene Argumentation nochmal umwerfen muss.  ;)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 18:07:50
Wer sagt den das trotz Aussetzung kein Geld fließt? Die Klagen sind einfach zu viel geworden. Die Anbieter hätten danach das gleiche Problem nicht auf einmal zu zahlen.

Ich bin immer noch sehr optimistisch.
8% Zinsen + Rückforderungen sind schon eine Hausnummer. Wie gesagt der BGH hat sich sehr ausführlich mit der Thematik auseinander gesetzt. Mag ja sein das die grundsätzlich eine Erlaubnis erteilt bekommen sollen aber so war es nicht erlaubnisfähig von vornherein nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:09:34
Und wenn ich das hier richtig verstehe:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-erfurt-plant-vorlage-zum-eugh-in-mehreren-verfahren-lg-erfurt-8-o-392-23-und-8-o-1125-23-226216.html

dann wäre dieses Vorgehen noch nicht einmal außergewöhnlich: BGH ist einer festen Meinung und will dem EuGH nicht vorlegen, ein niedrigeres Gericht macht die Vorlage und der EuGH kippt dann den BGH.
Es bleibt also spannend.  8)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:11:36
Das wäre meiner Meinung nach auch ein einknicken, wenn man selbst der Meinung ist und das noch schriftlich verfasst. Alle anderen LG Haben sich auch klar bekannt kein Europäischen Gerichtshof zu kontaktieren.

Die Anbieter haben die Strategie nicht geändert. Bei mir wurde Berufung eingelegt, dabei hat das zuständige OLG sich klar bekannt.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 18:21:50
Wie im Artikel steht für neue Kläger wird es schwerer, weil durch eine Aussetzung die Verjährung nicht gehemmt wird. Selbstverständlich legen die Berufung ein. 2-3. K ans Gericht zahlen und dir Zahlung verschieben…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 06 Mai 2024, 18:25:28
Und wenn ich das hier richtig verstehe:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-erfurt-plant-vorlage-zum-eugh-in-mehreren-verfahren-lg-erfurt-8-o-392-23-und-8-o-1125-23-226216.html

dann wäre dieses Vorgehen noch nicht einmal außergewöhnlich: BGH ist einer festen Meinung und will dem EuGH nicht vorlegen, ein niedrigeres Gericht macht die Vorlage und der EuGH kippt dann den BGH.
Es bleibt also spannend.  8)

Meiner Meinung nach werden mit der EuGH-Vorlage irgendwelche Dinge konstruiert, um den Apparat am laufen zu halten/beschäftigen.
Für mich sind das alles Pseudo/Schein-Argumente, wenn man sich das mal alles genau durchliest - alles etwas inszeniert wirkend.

Allein das:
"Das bedeutet, dass das LG Erfurt zumindest einmal in Betracht zieht, dass das Vorlageverfahren aus Malta möglicherweise in einer Form konstruiert ist, dass es als Vorlagefrage an den EuGH gegebenenfalls nicht zulässig sein könnte. Im Ergebnis würde es dann keine klärende Entscheidung geben..."
Muss es das denn?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:28:16
Meiner Meinung nach werden mit der EuGH-Vorlage irgendwelche Dinge konstruiert, um den Apparat am laufen zu halten/beschäftigen.
Für mich sind das alles Pseudo-Argumente, wenn man sich das mal alles genau durchliest.
Inwiefern? Konstruiert bzw. Pseudo-Argumente seitens des LG Erfurt oder des Anwalts?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 06 Mai 2024, 18:31:14
Vom LG Erfurt meiner Meinung nach...

Die haben sich wohl "zu sehr" mit der Thematik auseinandergesetzt...^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:35:06
Vom LG Erfurt meiner Meinung nach...
Das kann natürlich sein. Rechtsanwalt Grunow schreibt ja in seinem Artikel auch, dass er es auch für eher dünn hält, wie das LG Erfurt seine Begründung gibt. Dabei eben genau aus dem Grund, da je alle anderen Gerichts sich umfassend mit den bisherigen EuGH-Entscheidungen auseinandergesetzt haben, nur das LG Erfurt irgendwie nicht. Aber gut, da muss man vermutlich wohl abwarten, was dann wirklich im Beschluss zur endgültigen Abgabe an den EuGH drin steht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 06 Mai 2024, 18:50:30
Hallo , ich hätte mal eine Frage , bekomme ich eine Sonderverhandlung ? Ich habe beim Anbieter mit den Jahreszahlen nur live Eckbälle , Lotto 
und wann in welcher Minute was passiert   gespielt  , natürlich 1000 Euro nicht eingehalten und Verlinkung auf Slots . Alles was Verboten war und
für was es keine Lizenz gegeben hätte ,  . In knapp 2 Jahren über 100.000 Euro NUR auf Verbotene Wetten . Mann kann ja sagen , wir armen
Anbieter hätten eine Lizenz bekommen müssen aber dann hätten die sich auch an unsere Gesetze halten müssen. Kein Unternehmen bekommt in
Deutschland eine Lizenz - Konzession   wenn er die Gesetze nicht einhält . Besteht hier nicht ein  Unterschied  wenn ein Anbieter Ausschließlich
nur Verbotene Wetten einen Spieler angeboten hat? Sonderverhandlung war ein Scherz bevor es hier wieder ab geht   ;)



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:56:41
Kurz und knapp kein unterschied!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:59:33
Edit Olli: Link zur schädlichen Seite gelöscht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 Mai 2024, 19:01:37
Sollte der von Balou angesprochene Termin vom BGH wirklich gesetzt sein ist es durchaus vorstellbar dass der BGH trotz der Vorlage nach Luxemburg die Verfahren nicht aussetzt.
Auch seitens der Kanzleien wird das nicht einfach so hingenommen werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 Mai 2024, 19:07:07
Edit Olli: Link zur schädlichen Seite gelöscht
Einer der Staranwälte des roten Riesen. Überraschung dass er so argumentiert.😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 19:09:38
Wenn ein Verfahren beim EuGH liegt wird der BGH immer das Verfahren für „eine gute“ Zusammenarbeit aussetzen. D.h. das es nicht falsch liegt sondern aus „Loyalität“ und der EuGH dem BGH übersteht aber die Nationalen Gerichte selbst entscheiden können. Man merkt wie sehr die Kanzlein bemüht ist Zeit zu gewinnen.

Immer die Ruhe bewahren. Der BGH hat klar gestellt. Es war überhaupt nicht mal erlaubnisfähig!

Die Casinofälle wurden ausgesetzt, weil es ein Verfahren gibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 06 Mai 2024, 19:10:20
Ehrlich gesagt find ich die Begründung, warum Erfurt dies zum Eugh gibt, schlüssig. Wer sagt das es nicht auf mal ein Anbieter gemacht hätte und dann?
Das BGH und auch mein Gericht haben ja gesagt das sie es mit EU-VO konform halten. Erfurt hat halt noch ein paar Fragezeichen, was auch legitim ist.
So wie die Begründung bei anwalt.de zu lesen ist, würden sie ja mit dem BGH mitgehen.
Find es am Ende eher positiv also, vor allem kann die erheblich Zeit einsparen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 06 Mai 2024, 19:36:30
es ist zumindest positiv, dass erfurt erkannt hat, dass es sich bei EuGH C-440/23 um ein scheinverfahren handelt und diesen hinweis nochmal direkt an den EuGH weiter gibt. da läuft nämlich überhaupt nichts gutes.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 06 Mai 2024, 19:41:47
Nachdem das eh schon jeder erkannt hat, kann man damit natürlich nun andersrum bzw. in eigener Sache argumentieren... ::)

Alles fadenscheinig...

Auf so einem Niveau wird halt mit anderen Bandagen/Mitteln gekämpft und Gerissenheit hilft hier natürlich weiter.

Kann aber auch sein, dass ich Gespenster sehe... ;D
Aber man sollte sowas immer mit einkalkulieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 06 Mai 2024, 20:00:29
ist das am 27.06 der Fall wo gemunkelt wurde, dass der Kläger die Revision am 3. März zurückziehen wollte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 06 Mai 2024, 20:57:10
Wenn der Olaf tausend Male darauf hinweist, dass eine bekannte schädliche Seite hier nicht verlinkt werden soll, gilt die Tausendergrenze dann nur je Monat oder für immer?

Ob das der EuGH beantworten kann? Oder der BGH?

Hmm ... ich weiss das nicht ... allerdings schmeckt es mir nicht, wie jemand ganz bewusst für sich Risiken eingeht und noch dazu hier im Forum dazu verführt diese Seite zu öffnen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Mai 2024, 21:30:16
Häh... natürlich ist das ein sehr großer Unterschied, ob ein Anbieter nur keine Lizenz hatte oder Wetten angeboten hat, die gar nicht erlaubnisfähig gewesen sind und waren.

Viele Livewetten sind und waren illegal und hierfür gibt es und gab es keine Lizenz. Dass das den Anbietern völlig egal ist, lässt sich eher dadurch erklären, dass sich dadurch einfach zu viel Geld verdienen lässt.

Jede illegale Wette lässt sich meines Erachtens rückabwickeln.

Das ist ein sehr großer Unterschied, ob mit beantragter, aber nicht erteilter Lizenz, mit Lizenz oder ohne Lizenz Wetten angeboten worden sind und Wetten, die nicht erlaubnisfähig sind.
https://akh-h.de/news/aktuelles-urteil-geld-zurueck-nach-livewette-im-wettbuero/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 Mai 2024, 22:29:03
Hallo Ive,
so ist es. Selbst wenn die Kollegen damals eine Lizenz erhalten hätten wären viele Wetten illegal gewesen. Ich habe natürlich keine Statistik aber ich bin mir sicher dass die meisten Wetter auf Live Wetten waren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 07 Mai 2024, 14:38:04
Hallo  ISTVOELLIGEGAL , also ich bin auch der Meinung das es ein Unterschied macht , da ich ausschließlich auf Live Ecken
in welcher Minute passiert was und Lotto gespielt habe und dabei über 100.000 Euro in knapp 2 Jahren verloren , mit Lizenz wäre
es nicht passiert .Woher weiß Balou 2024 das es keinen Unterschied macht ? 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 07 Mai 2024, 14:43:24
Hier weiß keiner irgendwas😂
Alles Spekulatius
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Mai 2024, 15:43:00
Hier weiß keiner irgendwas😂
Alles Spekulatius
Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat! “
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 07 Mai 2024, 15:46:13
Hallo  ISTVOELLIGEGAL , also ich bin auch der Meinung das es ein Unterschied macht , da ich ausschließlich auf Live Ecken
in welcher Minute passiert was und Lotto gespielt habe und dabei über 100.000 Euro in knapp 2 Jahren verloren , mit Lizenz wäre
es nicht passiert .Woher weiß Balou 2024 das es keinen Unterschied macht ?

Keine Ahnung. Der alte Glücksspielstaatsvertrag war noch viel restriktiver, was Livewetten anbelangt.

Immerhin bei Ecken haben die meisten Glücksspielanbieter festgestellt, dass diese tatsächlich auch nicht mit Lizenz nicht angeboten werden dürfen.
Die Über-/Unter-Tor Geschichte, vielleicht werden diese auch bald nicht mehr angeboten, wenn viele Leute das rückabwickeln.

Allein, daß Ecken nicht mehr angeboten werden, wie auch Karten, zeigt doch, dass die genau wissen, dass ein solcher Vertrag unwirksam
wäre.
Gleicher Effekt, wie bei den Online Casinos. .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 07 Mai 2024, 15:56:54
Es gab zu dem GlüStV 2012 Gesetz auch eine von Ländern herausgebrauchte Erläuterungsteil, wo alles nochmal ausführlich erklärt wurde und es gab sogar eine LIste welche Wetten angeboten werden dürfen. Dass kein der Anbieter sich an dieses Gesetz und Erläuterungen orientiert hat, ist mittlerweile klar. Es wäre erbärmlich für ein Rechtstaat, wenn EuGH jetzt sagt,  die Anbieter hätten eine Lizenz bekommen müssen. Dass die Anbieter aber  kaum die Gesetze beachtet haben (wie z.b. offensichtlich verbotene Wetten angeboten, Einsatzlimit usw) sei unbeachtlich. Das wäre ein Schlag ins Gesicht. Ich habe so ein Gefühl dass EuGH oft nicht verbraucherfreundlich entscheidet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 07 Mai 2024, 16:06:43
Quatsch das der EuGH nicht Verbraucherfrreundlich urteilt. Letztes Jahr Diesel Thermofenster Urteil! Der BGH hatte 2.000 Klagen ausgesetzt, weil es auf eine Entscheidung gewartet hat. Der EuGH hat geurteilt das es Schadensersatz geben kann das Nationale Gerichte entscheiden. Der BGH hat darauf hin 5-15% vom Kaufpreis angesehen!

Natürlich muss immer die „goldene Mitte“ genommen werden sonst verjagt man die Konzerne…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Mai 2024, 16:27:59
Freundlich hin oder her, hier geht's in erster Linie darum ob das Land D Europa-konform in seinen Entscheidungen war. War es das ist der BGH wieder Chef im Ring. Hoffe mal nicht dass viele Richter gerne Urlaub auf Malta machen.😁
Achtung dieser Satz war Ironie oder ist als Scherz zu verstehen...!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 07 Mai 2024, 17:21:30
Quatsch! Al Bundy war Schuhverkäufer!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Mai 2024, 20:05:46
Quatsch! Al Bundy war Schuhverkäufer!
Nicht nur😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 08 Mai 2024, 10:36:43
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem renommierten Anwalt, der sich seit Jahren in diesem Fall Kreis spezialisiert hat. Er hat mir mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof die Verfahren mit aller Wahrscheinlichkeit nicht aussetzen wird, Weil der Bundesgerichtshof ganz klar der Auffassung ist, dass hier kein Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt. Der Beschluss von März soll mehr oder weniger das eigentliche Urteil darstellen. Weil die Anbieter jedoch immer wieder die Revision zurückgezogen haben, konnte sich der Bundesgerichtshof nie dazu äußern. Der EuGH, Habe bereits auch in den Entscheidungen in den letzten Jahren klar zum Ausdruck gebracht, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, selbst im Bereich des Glücksspielsektors zu entscheiden, weil Glücksspiele besondere Gefahren beherbergen.
Der Anwalt meinte weiterhin erst, wenn tatsächlich der Gerichtshof der europäischen Union eine Entscheidung für die Anbieter treffen sollte, was der Anwalt im übrigen für sehr unwahrscheinlich hält, dann würde der BGH überlegen, seine Rechtsauffassung anzupassen. Bis zu der Entscheidung des Gerichtshofes der europäischen Union sollen aber keine Verfahren ausgesetzt werden und es gilt die höchst richterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2024, so der Anwalt.

Ob es stimmt, bleibt abzuwarten. Unglaubwürdig war es jedoch nicht.

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass Spieler die bereits Geklagt haben und sich vielleicht im Berufungsverfahren befinden, sehr gute Chancen haben, ein rechtskräftiges Urteil zu erhalten, weil der Bundesgerichtshof die Revisionen beziehungsweise die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisen würde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 Mai 2024, 10:43:08
Ja habe es auch aus einer anwaltlichen Quelle so gehört aber man kann nur leider spekulieren …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 Mai 2024, 13:01:45
Kläger2021
Schön dann muss ich nichts mehr schreiben.

Gruß Roy
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 08 Mai 2024, 16:06:33
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-spieler-bekommt-rund-106-000-euro-zurueck-226408.html

Nach dem lesen könnt ihr euch wieder in die Sonne legen und den Puls schonen =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 09 Mai 2024, 09:36:01
Nur aus interesse, kann mir einer erklären, wieso bei wetten und casino unterschiede gemacht werden was die Verjährungen betrifft?

Ist dort irgendein unterschied der illegalität, den ich nicht verstehe? 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 09 Mai 2024, 14:54:33
Es könnte auch am eine ein Desaster geben..


Schädlichen Link entfernt!


Zitat
Die Reaktion im BGH-Verfahren folgte auf dem Fuße: Die beklagte Veranstalterin zog ihre Revision zurück. Denn natürlich obliegt die Klärung von Unionsrecht allein dem Europäischen Gerichtshof. Diesen jetzt abwarten zu wollen erscheint folgerichtig – gerade für einen europäischen Sportwettveranstalter. Denn dass sich eine solche Klärung beim BGH noch erreichen ließe, war nach dem Hinweisbeschluss eher nicht zu erwarten.

Damit droht den Prozessfinanzierern in den Spielerklagen ein Fiasko. Bislang konnte in den letzten Monaten der Eindruck entstehen, als träten diese einen Durchmarsch an. Dass dieser Trend sich bis zum Europäischen Gerichtshof durchträgt, wäre allerdings recht überraschend.

Denn im Grunde ist durch EuGH Ince alles gesagt:

Weil das Konzessionsverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde und die Sportwettveranstalter Konzessionen deshalb nicht erhalten konnten, darf ihnen der Konzessionsvorbehalt nicht entgegengehalten werden.

Anzunehmen, dass dies allein für das Strafrecht gilt, liegt fern. Der EuGH hatte nur über eine Vorlage eines Strafgerichtes zu entscheiden. Maßgebend für ihn waren aber lediglich die schon zuvor geltenden Anforderungen an einen wirksamen Erlaubnisvorbehalt aus der EuGH-Rechtsprechung (Carmen Media C-46/08, Rn. 86 f., Sporting Exchange C-203/08 u.a.m).

Und anzunehmen, dass für das Internet anderes gelten kann, wenn der Gesetzgeber für den Konzessionszeitraum doch gerade entschieden hatte, die Konzession für Online-Sportwetten und terrestrische Sportwetten gleichermaßen zu erteilen (§ 10a Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2012), so dass die den Veranstaltern rechtswidrig vorenthaltene Konzession die Befugnis begründete, im Internet anzubieten, ist eine denklogische Zumutung.

Von daher wäre es eine große Überraschung, wenn der Europäische Gerichtshof nun plötzlich anderer Meinung wäre und entscheiden würde, für Online-Sportwetten müsste anderes gelten.

Vieles spricht dafür, dass die Spielerkläger-Anwälte ursprünglich selbst hiervon ausgegangen sind. Nicht von ungefähr betrafen ihre Klagen Sportwetten nur in seltenen Fällen. Es gehört zu den Schattenseiten von Massenverfahren, dass die Welle der klagabweisenden Urteile später auf die Sportwette überschwappen konnte, ohne die bestehenden rechtlichen Besonderheiten zu beachten. Damit dürfte es jetzt ein Ende haben.

Mehr noch: Die Prozessfinanzierer könnten am Ende vom Jäger zum Gejagten werden. Sie haben ihre Kampagne um Sportwettkunden jetzt von den social Media zuletzt sogar auf Fußballstadien ausgeweitet und dürften jetzt – je nach angewendetem Geschäftsmodell – gut beraten sein, ihre Wettkunden über bestehende Risiken aufzuklären, um nicht am Ende jenseits der verlorenen Prozesse Gegenansprüchen ausgesetzt zu sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 Mai 2024, 15:15:40
Wer noch einmal einen Link zu der Seite einstellt, der fliegt ...

Wenn Ihr schon nicht sorgsam mit Euch umgeht, dann doch wenigstens mit Euren Mitstreitern!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 09 Mai 2024, 17:22:52
Ich kann es leider nicht nachvollziehen, dass hier ständig von "Spekulation" etc gesprochen wird.

Natürlich wissen wir alle, dass wir nichts wissen. Aber Beiträge wie zB von Klägerxy sind für einige hier sehr wertvoll.

Unsicherheit herrscht so oder so. Aber ohne die Infos in diesem Forum wüssten wir alle noch viel weniger. Auch Anwälte rufen nicht gleich jeden Klienten an a la: hey, da war ein Hinweisbeschluss. Der ist gut für uns. Sie sind jetzt der 4382. den ich dazu anrufe, daher erst 289 Stunden nach Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses. Ich muss noch 10370 weitere Klienten anrufen. Tschüss.

Ich finde, hier erhält man oft zeitnah gute Informationen. Und ja, für einige ist es eben nicht nur sehr (Lebens-)relevant, sondern auch ein Anker.

Daher bitte diese ewigen "und schon wieder wird spekuliert" Messages einfach denken statt schreiben...dafür wäre ich dankbar.

Nur meine Meinung...wenn ihr anderer Meinung seid, dann löscht doch einfach alle Urteilsforen und die Sache ist erledigt...wir googeln dann einfach alle lustig umher, lesen dann lustige Dinge wie das Erfurter LG, rufen hektisch unseren Anwalt an usw. - ich konnte mir durch das Forum eine gute Meinung zu zB Erfurt bilden...dafür bin ich dankbar.

Gruss
W
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Mai 2024, 18:43:49
Locker bleiben Michael 12!
Außer du bist ein Kollege der dunklen Macht.
Dieses von Dir eingestellte kommt von einem der Staranwälte der Gegenseite. Ist ja klar dass die es ausnutzen Angst und Schrecken zu verbreiten. Es sind aber eigentlich schon diverse Punkte geklärt von ganz oben was nationale Entscheidungen angeht. Ich nehme das genauso ernst wie die Passagen dass der Spieler von der Illigalität wissen musste jedoch nicht das OC.

Erstmal googeln wer solche Dinge verfasst.
Dem Anwalt mache ich da keine Vorwürfe denn das ist sein Job.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 Mai 2024, 08:51:29
Anbei der link mit Datum zur Verhandlung des ruhenden Verfahrens.

https://gamesright.de/bgh-entscheidet-ueber-rueckzahlung-illegaler-sportwetten-tipico/?utm_medium=brand&utm_source=google&utm_campaign=19198192498&utm_content=649079049353&utm_term=gameright&utm_medium=brand&utm_source=google&utm_campaign=19198192498&utm_content=649079049353&utm_term=gameright&utm_medium=brand&utm_source=google&utm_campaign=19198192498&utm_content=649079049353&utm_term=gameright&utm_medium=brand&utm_source=google&utm_campaign=19198192498&utm_content=649079049353&utm_term=gameright&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI957J6oCFhgMVKZmDBx1ICA41EAAYASAAEgKfy_D_BwE
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 11 Mai 2024, 10:45:31
Endlich wird es da ne Entscheidung geben, damit ist das elendige Zeitspiel zuende. Rückziehen ist da aufgrund der Konstellation auch nicht gegeben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Mai 2024, 11:48:39
Wenn die andere Seite kurz vorher inkl Zinsen zahlt? Zumindest wird sicherlich Urlaub und Krankheit dazwischen kommen. Aber sehr positiv dass der BGH das jetzt ansetzt. Das macht man eigentlich nur wenn das Vorhaben des LG Erfurt für nicht relevant gehalten wird.
Vielleicht denken die auch mal darüber nach.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 11 Mai 2024, 11:55:17
Wluchten66, vielen Dank für deinen Post, unterschreibe ich!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 Mai 2024, 14:14:32
Wenn die andere Seite kurz vorher inkl Zinsen zahlt?
Wäre wohl die letzte Ausfahrt für den Anbieter. Dann wäre das Verfahren "erledigt".  Allerdings nur, wenn wirklich alles gezahlt wird, inkl. aller Anwaltskosten. Dann würde wohl noch nicht einmal eine Entscheidung über die Kostentragung relevant sein.
Das wäre aber schon befremdlich, nachdem tic tac toe ja ziemlich große Töne im Vorfeld gespuckt hat.

Aber sehr positiv dass der BGH das jetzt ansetzt. Das macht man eigentlich nur wenn das Vorhaben des LG Erfurt für nicht relevant gehalten wird.

Naja, noch hat Erfurt dem EuGH nichts vorgelegt, sondern nur seine Absicht erklärt. Solange da nichts verbindliches passiert ist, interessiert es den BGH auch eher weniger.

Aber dazu mal These aufgestellt: vielleicht entscheidet der BGH ja auch gerade aufgrund des Vorhabens aus LG Erfurt so fix. Dem BGH wird das Vorhaben aus Erfurt bekannt sein. Mit einer nochmaligen ausführlichen Stellungnahme könnte der BGH in Vorbereitung eines EuGH-Verfahrens nochmals alles auf den Tisch packen, was die deutsche Rechtsprechung so hergibt. Dann könnte das LG Erfurt dieses Urteil als Darlegung der deutschen Rechtsauffassung mit einbauen. Soweit Erfurt ernsthaft die Vorlage in Betracht zieht, ist das noch nicht einmal verkehrt für eine "umfassende" Klärung.

Die nächsten Wochen und Monate bleiben spannend.

Übrigens, Hinweis: es gibt ein anderes Vorlageverfahren aus Belgien zur Besteuerung von online-Glücksspielen. Dort hat vor wenigen Tagen der Generalanwalt in seinem Schlussantrag ausdrücklich betont, dass eine unterschiedliche Behandlung von online-Glücksspiel und stationären Casinos zulässig und vollkommen vertretbar ist. Begründung: stationäres Casino ist eher "Erlebnis", online ist eben einfach nur "zocken". Da genau dieser Punkt auch für das bisher laufende Vorlage-Verfahren zentral ist, kann man das als positiven Trend sehen und weiterhin gelassen auf eine Entscheidung warten.

Das als kleinen sonnigen Hinweis zum Wochenende  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Mai 2024, 18:42:09
Danke KSL für deine wie immer fundierte Ausführung.(Außer die MwSt Ausführung die ich bis heute nicht verstehe).
Es ist sicher auch nicht ausgeschlossen dass der BGH trotz Vorlage, so sie kommt, die Verfahren nicht aussetzt.
Ich höre schon auf Olli 😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 11 Mai 2024, 20:09:39
Die MwSt hat es dir echt angetan😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Mai 2024, 21:02:50
Die MwSt hat es dir echt angetan😂
😂 War das einzige was er nie für Normalsterbliche nochmal erklärt hat. Ansonsten immer top.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 13 Mai 2024, 16:06:13
Hallo zusammen,
Ich habe am Freitag meine erste Verhandlung , bin jetzt doch angespannt , geht ja um sehr viel.
Habt ihr noch ein paar Tipps oder Hinweise ? Danke euch vielmals . Schöne Grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 13 Mai 2024, 16:34:33
Hallo Evander,

du hast hoffentlich guten Kontakt zu deinem Anwalt bzw. deiner Anwältin. Ansonsten cool bleiben! Wir drücken die Daumen!

Alles Gute

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 Mai 2024, 20:35:14
Glücksspiel Anwälte tun immer relativ böse und versuchen beknackte Fragen zu stellen. Oft kommt auch der Hinweis auf die prozessuale Wahrheitspflicht, insbesondere dann, wenn eine Antwort nicht passt.

Wenn man was nicht weiß, dann sollte man auch sagen, dass man es nicht mehr weiß oder sicher weiß etc.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 14 Mai 2024, 11:08:49
Der neue Verhandlungstermin  am BGH zum 27.06.2024, 12:00 Uhr ist jetzt offiziell seitens des BGH bestätigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 14 Mai 2024, 16:26:34
Es geht ab..... Am 27. Juni gibts' wohl doch ein Urteil: https://www.staudt.law/news/sportwetten-bgh-i-zr-90-23-urteil!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 14 Mai 2024, 16:45:00
 :o  Na, hoffentlich dreht Ihr bis zu dem Termin nicht wieder am Rad! Ich meine die Mutmaßungen, Theorien und Eventualitäten, in denen Ihr Euch ausgiebig und hingebungsvoll ergeht.  8)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 14 Mai 2024, 17:01:35
:o  Na, hoffentlich dreht Ihr bis zu dem Termin nicht wieder am Rad! Ich meine die Mutmaßungen, Theorien und Eventualitäten, in denen Ihr Euch ausgiebig und hingebungsvoll ergeht.  8)
🚲🚲🎡🎡😁
Sorry mußte ich jetzt machen. Zur Verfügung stehende Räder zum (durch) drehen.😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 14 Mai 2024, 17:32:01
Und schau mal ... ein Finger ... zum dran ziehen ... 👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 14 Mai 2024, 18:57:35
Aber was üblicherweise passiert, wenn man am Finger zieht, ist meistens nicht so der „Knaller“😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 Mai 2024, 09:17:13
Daran habe ich auch gleich gedacht…
Allerdings ist es doch eher ein Knaller!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 15 Mai 2024, 09:40:41
 ;D
wie schrieb Aloisius doch gleich:
Zitat
Es geht ab..... am 27. Juni ...
:o  ;D pffff
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 Mai 2024, 11:26:36
Heute habe ich mit meinem Anwalt telefoniert und er hat mir seine Einschätzung mitgeteilt.

Einschätzung in Kurzform:

BGH wird am 27.06 ein Urteil sprechen und das Verfahren nicht aussetzen, alleine schon deshalb weil die Zeit sehr knapp ist sollte Erfurt nun ernst machen.

Die Thematik des aussetzen der Verfahren würde dann erst später zu den LG und OLG geraten und die müssten dann entscheiden, ob sie das Verfahren aussetzen.

Ein weiterer Sportwetten Fall ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht in Planung beim BGH. ( in den nächsten Monaten)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 Mai 2024, 11:35:06
Heute habe ich mit meinem Anwalt telefoniert und er hat mir seine Einschätzung mitgeteilt.

Einschätzung in Kurzform:

BGH wird am 27.06 ein Urteil sprechen und das Verfahren nicht aussetzen, alleine schon deshalb weil die Zeit sehr knapp ist sollte Erfurt nun ernst machen.

Die Thematik des aussetzen der Verfahren würde dann erst später zu den LG und OLG geraten und die müssten dann entscheiden, ob sie das Verfahren aussetzen.

Ein weiterer Sportwetten Fall ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht in Planung beim BGH. ( in den nächsten Monaten)

Meine Einschätzung, wenn wir schon beim schätzen sind ist: Anbieter macht das Portemonnaie und vergleicht sich doch noch um ein Grundsatzurteil zu vermeiden. Ich weiß, dass der Kläger auf der Pole steht, jedoch wird der Kläger ein gutes Angebot (evtl. über der Forderung) akzeptieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 15 Mai 2024, 11:39:01
Lieber Balou,

danke, dass Du uns - trotz des vielen Gegenwinds hier - immer so transparent an Deinen Informationen teilhaben lässt! Für mich sind sie stets sehr wertvoll.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Mai 2024, 11:39:27
Klingt für mich schlüssig die Aussage von Balou.. da wir der BGH mit seiner Sache durch und überlasst es den unteren Gerichten und dann denke ich werden sich nicht viele ans aussetzen halten… warten wir ab … 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Mai 2024, 11:39:53
Jupp großes Lob dafür !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 Mai 2024, 11:45:28
Ja Balou, auch von mir ein großes Dankeschön. Wirklich immer sehr präzise und schnell. Woher du auch immer die Informationen hast, aber eigentlich treffen diese immer zu. Viele von uns werden doch dadurch auch gestärkt und können hoffnungsvoll in die Zukunft schauen. Danke noch mal
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 15 Mai 2024, 11:49:06
... mehr Varianten gibt es nicht durchzuspielen? Hey, kommt ... es sind noch 6 Wochen Zeit - das kann es doch noch nicht gewesen sein  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 Mai 2024, 12:01:45
Es geht um knapp 4 K, Der Kläger wollte sicherlich mehrere Fälle aufeinmal erledigt haben. Wer glaubt das die Beklagte die 4 K nicht zahlen möchte. Die werden sich nicht einigen können. Auch wenn es dazu kommen sollte wäre auch die Verjährung De Facto geklärt sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 Mai 2024, 12:40:15
@All gerne.

Warten wir nun einfach mal ab was in den nächsten Wochen passiert.

Alles was ich hier teile waren auch Informationen, welche zu 100 Prozent eingetroffen sind.

Der Termin am BGH fällt auch noch voll in die EM was bestimmt nochmal zu mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit sorgen wird.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 Mai 2024, 18:48:44
https://youtu.be/j0IygDQowqc?si=W3012L6NRn4TS3KN

Erläuterung von Staudt RA auf YouTube Kanal
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 Mai 2024, 16:52:05
Also so richtig schlau wird man aus dem Artikel nicht da jedoch die Gegenseite meiner Meinung nach einige  Anbieter vertritt wundert mich diese Formulierung dort nicht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Mai 2024, 17:38:11
Olli hat schon mal so einen erfrischenden negativen Beitrag der OC Vertreter gelöscht.
Klar dass die komplett auf den LG Erfurt Zug aufspringen und das BGH angehen. Der BGH ist mit Sicherheit nicht größenwahnsinnig denn schließlich hat man die reinen Casino Klagen ja ausgesetzt. Noch ist laut diesem Artikel aber nichts eingereicht so wie ich das verstehe. Was er mit Mitte Juni meint blicke ich auch nicht richtig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 19 Mai 2024, 23:15:46
Der Großteil hatte hier doch spekuliert, dass der Anbieter die Forderung x 10 beglichen hat um ein BGH Urteil zu vermeiden. Genau das ist nicht eingetroffen, weil es ja nur um paar tausend Euro geht... Hab noch nie erlebt, daß ein Anbieter bei der gerichtlichen Geltendmachung freiwillig einen Betrag x zahlt, weil der Betrag nicht fünfstellig ist usw . Hoffentlich gibt's nicht wieder solche Spekulationen, wenn wieder das Ruhen des Verfahrens angeordnet wird ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 22 Mai 2024, 20:13:17
wenn man den GF des PKF beim BGH mal googlet, dann bleibt einem die Spucke weg, wie viele Millionen der hat, meine Fresse.
eiskalter Geschäftsmann, der jetzt auch viel Geld mit Zockern gezwungenermaßen mehr oder weniger dankenswerterweise macht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 23 Mai 2024, 12:23:04
Its always a game of fear and greed
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 23 Mai 2024, 13:36:07
... and in the end it turns out to panic
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 23 Mai 2024, 14:22:30
And then I think I spider
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 23 Mai 2024, 15:35:17
I have a cigarette but no lighter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 Mai 2024, 15:42:06
All good things come to an end ...

https://www.youtube.com/watch?v=ZIWSXIUJm0g

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 Mai 2024, 18:25:36
Anbei ein Paar News von Dr. Michaelsen

Die Beklagte hat die (Nichtzulassungs-)Beschwerde in der Sache BGH I ZR 12/24 am 22.05.2023 innerhalb der einmal mit Zustimmung des Klägers verlängerten Frist begründet (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Thomas Winter, 39 Seiten).

Vorinstanz war OLG Karlsruhe vom 19.12.2023 – 19 U 48/23 (juris und Beck-Online).

Derzeit muss mein Mandant noch keinen eigenen BGH-Anwalt bestellen und es gibt noch keine Frist für eine Stellungnahme.

Anders die Beklagte aus dem Verfahren OLG Köln vom 17.11.2023 – 19 U 123/22 (ebenfalls juris und Beck Online), BGH I ZR 171/23:

Dort wurde die Nichtzulassungsbeschwerde trotz Zustimmung zu einer ersten Fristverlängerung nach Verweigerung einer zweiten weiteren Zustimmung am 18.04.2024 zurückgenommmen (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Matthias Koch, LL.M.). Das OLG-Urteil ist daher rechtskräftig. Bei der Vollstreckung auf (in?) Malta stellen sich aber derzeit die bekannten Probleme, nachdem eine freiwillige Zahlung durch die Beklagte verweigert wurde. Immerhin ist der Titel dreißig Jahre lang gültig.

Wer dich auskennt weiß auch über welche Anbieter wir sprechen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 23 Mai 2024, 18:57:03
Also wenn sich jetzt sogar die 3 großen Player oder zumindest einer von diesen ( ohne das ich genau weis welchen du meinst , nur vermute ) auf diese Geschichte berufen wird’s echt ne schwere Nummer ….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 Mai 2024, 19:00:15
Einer ist rot der die Beschwerde verfasst hat.
Der Anbieter der sich auf bill 55 beruft ist schwarz und Sponsor von West Ham.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 Mai 2024, 19:01:45
Immer die Ruhe bewahren! Das sind die ersten Verfahren. Solange es kein Urteil vom BGH gibt werden die weiter gehen. Locker bleiben. Die warten auf das Urteil. Die wollen nur Muskeln zeigen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 23 Mai 2024, 19:02:38
Ok dann lag ich doch mit beiden richtig … obwohl beide ja , meiner Meinung nach , sogar die gleichen Betreibergesellschaften vor und nach Lizenz sind … wo man ja denkt dort sollte mal eher was gehen in Sachen Vollstreckung etc oder andere Maßnahmen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 Mai 2024, 19:11:50
Keine Panik bill 55 wird nicht länger als 2 Jahre bestehen bleiben.

Nur mit schnellem Geld darf niemand rechnen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 23 Mai 2024, 19:14:08
Das BIll 55 nicht hält sehe ich auch realistisch ein aber ob es dann noch alle Gesellschaften so gibt etc. Vor allen diese von den großen Anbietern die damals andere Betreibergesellschaften waren ist ja irgendwie fraglich …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 Mai 2024, 19:46:50
Keine Panik bill 55 wird nicht länger als 2 Jahre bestehen bleiben.

Nur mit schnellem Geld darf niemand rechnen.

Die Verfahren werden auch teurer. Darf und sollte man auch nicht vergessen. Der einzigste logischste Grund ist es die PKF auszubremsen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 24 Mai 2024, 10:14:17
Naja, nehmt mal alle fleißig an der Europa-Wahl teil und wählt mit Verstand!
Gerade auch die Giorgia Meloni ist für eine Rechts-Verschiebung der EU. Und die von-der-Leyen ist auch wackelig nach rechts und liebäugelt mit Meloni.
Die ist für Verschiebung der Machtverhältnisse vor allem in Bezug auf Italien. hier ein kleiner Link(, aber durchstöbert besser das Netz): https://www.tagesschau.de/europawahl/wahl/italien-meloni-europawahl-100.html
Informiert Euch! Aber nicht auf Schmuddelsendern wie RTL oder so, und auch nicht über X oder schmutzig-rechte soziale Netzwerke ...
Besser 'Phoenix', 'Tagesschau.de' oder sowas.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Mai 2024, 16:27:00
Hat hier nicht mal jemand von 400k Verlusten gesprochen? Das mit 5% über Basiszins von 3,62% = 8,62% und dann für mehrere Jahre...da kommt dann schon ein Porsche zusammen, wenn denn gezahlt wird.

Bin gespannt, ob eine Vollstreckung funktioniert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 Mai 2024, 17:01:26
Deshalb können die auch nicht alles aufeinmal zahlen! Die Kosten nehmen die halt in Kauf und zahlen lieber für ein Verfahren mehr und verhindern dadurch andere neue Klagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Dennis47 am 24 Mai 2024, 23:39:33
Deshalb können die auch nicht alles aufeinmal zahlen! Die Kosten nehmen die halt in Kauf und zahlen lieber für ein Verfahren mehr und verhindern dadurch andere neue Klagen.

Ich bekomm die Krise wenn ich sowas lese. Hast du auch nur ansatzweise Kenntnisse über die wirtschaftliche Lage von (egal welchem) Online Casino?

Ebenso die Thematik mit "Bill 55"... als wenn das jetzt so ausschlaggebend wäre um Vollstreckungen erfolgreich durchzusetzen. Das ist eine nationale Sandkasten Idee, um die zuvor ohnehin bestehenden EU-Rechtlichen Bestimmungen zu manifestieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Mai 2024, 00:47:08
Da stimme ich Dennis47 zu.
Nicht können und nicht wollen ist ein Unterschied. Natürlich versuchen die bis zu einer klaren Rechtsprechung alles um es zu verzögern. Jeder Tag den Leute nicht klagen ist bzgl Verjährungsfrist gewonnenes Geld. Jeder Vergleich ebenfalls.
Nehmen wir mal die En..in Gruppe als Beispiel die ja mit den Behörden bzgl Bestechung Ärger hatte. Die zahlen mal eben aus Rücklagen knapp 700 Millionen Euro um den Prozess abzuschließen. Das zum Thema nicht können.
Bill55 ist ebenfalls nur eine Verzögerungstaktik.
Und wenn man nach Gibraltar sieht die gerne Malta als Vorwand heranziehen....
Ich sehe hier das größte Problem darin, dass das Thema Glückspiel keine hohe Gewichtung in Regierungen und Europa hat. Würde hier mehr Druck gemacht werden um schnell solche dubiosen Taktiken auszuräumen oder eben denen recht zu geben wäre schnell Ende im Gelände. Dann würden das Schnellprozesse bei den unteren Gerichten werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Mai 2024, 01:21:33
Es ist echt sinnlos, indirekt gibt ihr mir Recht aber diskutiert weiter! Bill55 ist doch klar und eindeutig. Ihr sagt selber dadurch verzögern die es nur! 700 Millionen zahlen die natürlich sofort, weil es dann auch um die Lizenz ginge.

Jetzt frage ich euch alle warum es Klarna gibt? Wenn ich „heute“ was bestelle und in 2 Monate z.B. Weihnachtsgeld oder Inflationsprämie bekomme dann nehme ich die 10€ Zinsen in Kauf! Ist doch genau das selbe. Wenn wir bei den Anbietern arbeiten würden hätten wir es genau so gemacht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Mai 2024, 13:45:01
Die Anbieter könnten die Klagen aus der Portokasse bezahlen, wenn man sich mal den Gewinne der einzelnen Casinos anschaut.

Es wird versucht das Ganze für PKF nicht mehr so lukrativ zu machen,

Außerdem können die sich aktuell noch auf bill 55 berufen, solange es das Gesetz noch gibt.

Natürlich könnte auch die GGL was tun, allerdings befindet sich diese Abteilung weiterhin im Tiefschlaf.

Ich habe allerdings gehört, dass es ein paar Tage nach EM Start eine Kampagne einer großen Tageszeitung geben wird, welche sich mit urteilen beschäftigt wo Anbieter nicht bezahlen.

Wir warten weiterhin ab.
Ein Verfahren in NRW vor einem LG soll ebenfalls durch die Presse begleitet werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Mai 2024, 16:10:42
Die pkf sind meines Erachtens mit ihren teilweisen unverschämten Forderungen fast genauso verachtenswert wie die Casinos selbst. Was man da alles findet.
Ein RA Dr R.. ähm Ratlos.aus NRW ist ein Familienmitglied von einem Geschäftsführer eines pkf. Der PKF nimmt seinen üblichen Satz und gibt die Fälle seinen RA Dr Familienmitglied der wiederum nach Textbaustein Klage seine Kostennote an den pkf schreibt, die sofort beglichen wird.
Ich habe dann in Verträgen gelesen, dass von den mitunter 50% auch die Zinsen komplett an den pkf gehen.
Pkf hat seine 50% plus Zinsen, der zur pkf Familie zugehöriger hat für 95%Textbaustein seine Anwaltskosten.

Der Verbraucher denkt, er hat einen glorreichen Sieg gegen ein Milliardenunternehmen gewonnen, was so super schwer ist für den pkf und den Anwalt.

Ich würde mich nicht wundern, wenn demnächst pkf verklagt werden, insbesondere die, die dir 5% sofort Erstattung angeboten haben.

Von daher sollte mE der pkf wahnsinnig gut verglichen werden, am besten überhaupt nicht beauftragt werden bei den Sätzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Mai 2024, 16:21:18
Da gilt doch wie überall vergleichen lohnt sich und sicherlich gibt es da auch schwarze Schafe. Der Abkauf ist natürlich mit den meistens 5-10 Prozent ein Witz aber auch der ist ja freiwillig für ungeduldige oder welche die damit abschließen wollen. Ich finde es ne gute Geschichte grundsätzlich wenn man überlegt das man ja bei sechsstelligen Beträgen gleich nochmal fünfstellig zahlt und wenn nichts gezahlt wird wie aktuell meistens dann das Geld auch  noch weg wäre

Zusätzlich sehe ich den Vorteil das die PKF alles versuchen  das Geld zu bekommen sonst haben sie ja nichts von …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Mai 2024, 16:56:31
Das einzige , tatsächliche Kostenrisiko in so einer Konstellation besteht in den Gerichtskosten.
Selbst bei einer Million Streitwert,sind das im Vergleich zu den Anwaltskosten lächerliche 16000,00 Euro.

Wenn zuvor Monate und Jahre lang immer fleißig 35-50% von der Summe einbehalten wurde, usw, sind das Portokosten.

Es ist eher anzunehmen, bevor der pkf liquidiert werden müsste, daß in so einer Verwandtschaftsverhältnis Konstellation, wenn keine Kohle kommt, daß zunächst auf die Anwaltskosten verzichtet wird.

Kannst davon ausgehen, daß ein Anwalt in eigener Sache, in Sachen seiner Familie, Frau usw keine Kosten berechnet. Die Kosten entstehen in so einem Vertretungsverhältnis meistens erst dann, wenn entweder eine RSV dahinter steckt oder das Verfahren gegen den Gegner gewonnen wird und dieser liquide ist.

Daher kann ich das nicht begeisterte Regulierungsverhalten der Casinos bei pkf in der Tat teilweise nachvollziehen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Mai 2024, 17:09:35
Ja deine Argumente in der Konstellation wie du sie nennst ist natürlich dann wirklich speziell … aber ich meine ja nur für viele wäre es ohne die PKF gar nicht möglich zu klagen und überhaupt erstmal das Geld aufzubringen … 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Mai 2024, 17:31:53
Vergleichbare Geschäftsmodelle finden sich bei Inkassobüros. Da wird dem tatsächlichen Auftraggeber keinerlei Inkassokosten in Rechnung gestellt, diese werden aber natürlich in kompletter Höhe gegen den Gegner in Rechnung gestellt, und es wird so getan, als gäbe es diese Kosten tatsächlich, die tatsächlich der Auftraggeber gezahlt hat.
Einige private Sachverständige bei Autounfällen haben eine vergleichbare Klausel,dass die Kosten nicht bezahlt werden müssen,wenn man möglicherweise doch Schuld am Unfall hätte.

Ich bin mir daher relativ sicher,daß pkf ähnliche Klauseln mit ihrem Anwalt haben.
Ne, da würde ich Prozesskostenhilfe wesentlich sinnvoller halten, aber gut, zurück zum Thema ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Mai 2024, 17:36:46
Ja klar das die PKF verdienen wollen sonst würden diese das Geschäftsmodell nicht durchführen … Ich kann bisher mit PKF und dazugehöriger kanzlei nur zufrieden sein …

Aber wichtig zurück  zum Thema  … da hat muss ich sagen hat, für mich, Balou echt die besten Infos … Schönes Wochenende euch noch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 25 Mai 2024, 18:55:25
Bei mir steht auch bald das erste von zwei LG-Urteilen an, bin mal gespannt wie es dann weitergeht. Ich gehe aber natürlich von der maximalen Verzögerungstaktik aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Mai 2024, 19:40:09
Davon kannst du ausgehen am LG passiert da nichts.

Erst am OLG fängt es an interessant zu werden.
Von der Berufung vom LG zum OLG vergeht meistens mindestens 1 Jahr.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Mai 2024, 22:35:47
Wo wir gerade beim Thema Kostenrisiko sind…
Wenn man vor dem LG gewinnt und die Gegenseite die Kosten des Verfahrens trägt, zahlt die Gegenseite dann auch? Oder beruft man sich hier auch auf Bill55?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 28 Mai 2024, 07:43:33
ok :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Mai 2024, 07:46:31
Hallo , das ist wohl allen durch gerutscht.

Das ist halt meistens so , dass sie ja gar nichts zahlen . Da du Kläger bist bleibst du beim LG dann auf deinen Kosten für Anwalt und die Gerichtskosten sitzen. In der Beeidigung beim OLG müssen die dann, wenn du gewonnen hast , die Gerichtskosten  vorstrecken

Gewinnst du dann und niemand zahlt hast du in zweiter Instanz beim OLG dann noch deine anwaltskosten …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 29 Mai 2024, 09:40:24
Dank Dir.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 29 Mai 2024, 10:52:21
... insgesamt also 'Vabanque'. Kennt frau-man von irgendwoher. Alles Gute Euch!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 29 Mai 2024, 22:19:58
Wie hoch muss der Streitwert sein, damit es weiter als das OLG geht?

Habe zuletzt ein Urteil bekommen:

1. Der Antrag der Beklagten vom xxx„das Verfahren in entsprechender Anwendung
des § 148 ZPO bis zur einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in
der anhängigen Rechtssache xxx auszusetzen“ wird abgelehnt.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom xxx,
Aktenzeichen xxx, wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf xxx (ca 17000) € festgesetzt.

Mein Anwalt antwortete danach, dass die Gegenseite die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bestehe, jedoch muss der Beschwerdewert € 20.000,01 betragen, da dies hier nicht der Fall ist,
kann die Gegenseite den Beschluß auch nicht mehr anfechten.
Die Gegenseite wird nun aufgefordert.

Heißt das übersetzt, dass ich nun mit dem Geld rechnen kann, oder gibt es auch hier wieder ein Hintertürchen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 29 Mai 2024, 22:40:48
Das Urteil ist rechtskräftig. Viele Anbieter zahlen aber wegen bill55 nicht, selbst sehr große Anbieter nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Mai 2024, 23:21:26
Glückwunsch Lina zu Deinem Urteil!
Das nimmt dir keiner mehr. Da man dir vor Verkündung anscheinend keinen Vergleich angeboten hat wird es vermutlich darauf hinauslaufen dass Du einige Zeit investieren musst. Aber vielleicht hast Du Glück und sie zahlen doch. Dein Anwalt wird dir sicher erklären was momentan möglich und sinnvoll ist. Malta blockiert halt Vollstreckungen im Moment. Ist es Gibraltar wird's auch nicht ganz einfach da nicht in der EU.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 29 Mai 2024, 23:39:55
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Wird das Verfahren mit einem PKF finanziert? Kannst du bitte sagen in welchem Bundesland du das Urteil erstritten hast? Dankeschön
Hoffentlich zahlen die
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 30 Mai 2024, 07:11:12
Das Urteil ist rechtskräftig. Viele Anbieter zahlen aber wegen bill55 nicht, selbst sehr große Anbieter nicht.

Rechtskräftig schon jetzt, oder erst 1 Monat nach Zustellung?
Das mit bill55 ist gut möglich 😞 aber mal schauen...

Glückwunsch Lina zu Deinem Urteil!
Das nimmt dir keiner mehr. Da man dir vor Verkündung anscheinend keinen Vergleich angeboten hat wird es vermutlich darauf hinauslaufen dass Du einige Zeit investieren musst. Aber vielleicht hast Du Glück und sie zahlen doch. Dein Anwalt wird dir sicher erklären was momentan möglich und sinnvoll ist. Malta blockiert halt Vollstreckungen im Moment. Ist es Gibraltar wird's auch nicht ganz einfach da nicht in der EU.

Danke. Ist Malta. Vergleich wollten die nicht. Sahen sich im Recht.


Wird das Verfahren mit einem PKF finanziert? Kannst du bitte sagen in welchem Bundesland du das Urteil erstritten hast? Dankeschön
Hoffentlich zahlen die

PKF ja. Bayern. Hoffe ich auch.

Sind bei der Festsetzung des Streitwertes vor dem OLG eigentlich die Zinsen eingerechnet, also auch der hoffentliche Zahlbetrag oder kommen diese noch hinzu?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: commentt am 30 Mai 2024, 09:35:28
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Sehr stark, wünsche dir viel Erfolg 😄

Bei mir geht's leider um ein Casino in Curacao, ich weiß nicht ob ich da jemals ne Chance hab.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ombilla am 30 Mai 2024, 11:53:15
Interessant zu sehen wie extrem unterschiedlich die Gerichte Urteilen. Derzeit setzten viele Gerichte die Verfahren aus mit dem Verweis auf die Entscheidung des EUGH  zu warten. Ob Sportwetten oder reine Slotspiele ..
Andere Gerichte wiederum sehen keinen Grund die Verfahren auszusetzen und Urteilen fleißig pro Spieler weiter.. Soll mal einer verstehen


Dir Lina, auf jeden Fall Glückwunsch zum Urteil und viel Erfolg und vor allem auf einen relativ schnellen Abschluss ( Zahlung seitens Casinos) !!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Mai 2024, 12:05:17
Also bei Sportwetten wird wenig oder besser gar nicht ausgesetzt was ich gehört habe. In Thüringen vermutlich eher aufgrund des LG Erfurt …. Casino kann ich nicht beurteilen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: shinfu am 30 Mai 2024, 12:12:03
Hallo zusammen,

ich habe heute auf meine Klage ein Versäumnisurteil zugeschickt bekommen , hat damit jemand bereits erfahrung gemacht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Mai 2024, 12:53:43
Naja ich finde es eher kein gutes Zeichen da ja dann wohl keine Anwälte bestellt wurden etc… das die dann also zahlen denke ich, ist eher gering .

Wiederum hat die Gegenseite ja ab Zustellung ( was dauern kann ) noch einen Monat Zeit Einspruch einzulegen , teilweise kommt es vor das dann Anwälte bestellt werden … so gewinnt man ja auch Zeit …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 Mai 2024, 15:02:09
Berufungsurteil beim OLG SW unter 20000 €, rechtskräftig.
in den PFK Verträgen steht oft, daß Zinsen dem PKF zu stehen.
Würde mich nicht wundern, wenn demnächst PKF wegen Wucher verklagt werden;

Berlin setzt auch nicht aus;

Versäumnisurteil kommt auch oft dadurch zustande, daß Personal fehlt usw. und gegen ein VU Einspruch eingelegt werden kann
so oder so. das lässt sich daher nicht wirklich seriös beantworten, ob das Absicht ist oder nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 Mai 2024, 16:22:23
Na ja auf EuGH warten heißt momentan ja noch Slots etc. Ich denke bei Sportwetten oder gemischten Klagen mit größerem Sportwetten Anteil wird noch nicht ausgesetzt, wobei es natürlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein wird. Das OLG SW hat sich hier eventuell am OLG BA orientiert die mit ihrem Hinweisbeschluss (ich denke) letztes Jahr ihre Meinung deutlich gemacht hatten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 31 Mai 2024, 13:58:16
Hallo zusammen,

ich habe heute auf meine Klage ein Versäumnisurteil zugeschickt bekommen , hat damit jemand bereits erfahrung gemacht?

In einem meiner Verfahren ist die Frist zur Stellungnahme der Gegenseite seit über zwei Wochen verstrichen…bin mal gespannt, ob und wann da ein Versäumnisurteil eintrudelt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 31 Mai 2024, 18:47:57
Das ist wahrscheinlich mit Absicht so gemacht worden. Kannst dich wahrscheinlich drauf einstellen, dass Einspruch eingelegt wird.
Es deren Taktik, Prozesse und Termine soweit es geht, hinauszuzögern.

Das blöde dabei ist, die Gerichte spielen leider mit!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 31 Mai 2024, 19:12:46
Ja, davon gehe ich aus, aber ich kann’s aussitzen :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 01 Juni 2024, 07:54:11
In einem meiner Verfahren ist die Frist zur Stellungnahme der Gegenseite seit über zwei Wochen verstrichen…bin mal gespannt, ob und wann da ein Versäumnisurteil eintrudelt.


Bei mir hat das Gericht Anfang des Jahres die Klage nach Gibraltar geschickt.
2 Wochen später hat sich die Spur der Unterlagen verloren.

Entweder sind die Unterlagen verloren gegangen oder der Empfänger hat die Annahme verweigert.

Deshalb kam das Gericht Mitte März zu der Entscheidung KEIN Versäumnisurteil zu sprechen.

Stattdessen wurde die Klage erneut verschickt.

Bis heute keine Rückmeldung. Weder vom Gericht noch vom Anwalt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 01 Juni 2024, 10:16:35
Ist das wahr, Galileo?

Das ist ja eine Nervenzerreißprobe!
Es muss doch öffentlich-rechtlichen Institutionen möglich sein, Post so zu versenden, dass sie den Empfänger erreicht ... ggf. per Recherche, WO der wirklich seinen 'Wohnort' hat?! Noch mal zusenden ... das kann ja ausarten ... wie oft soll das geschehen? Wie gehst Du damit um? Macht Dich das nicht unfassbar wütend??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 01 Juni 2024, 10:51:04
In einem meiner Verfahren ist die Frist zur Stellungnahme der Gegenseite seit über zwei Wochen verstrichen…bin mal gespannt, ob und wann da ein Versäumnisurteil eintrudelt.


Bei mir hat das Gericht Anfang des Jahres die Klage nach Gibraltar geschickt.
2 Wochen später hat sich die Spur der Unterlagen verloren.

Entweder sind die Unterlagen verloren gegangen oder der Empfänger hat die Annahme verweigert.

Deshalb kam das Gericht Mitte März zu der Entscheidung KEIN Versäumnisurteil zu sprechen.

Stattdessen wurde die Klage erneut verschickt.

Bis heute keine Rückmeldung. Weder vom Gericht noch vom Anwalt.

Ist bei mir zum Glück nicht so gewesen. Die Gegenseite hatte eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt, diese ist verstrichen seit zwei Wochen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 01 Juni 2024, 11:55:04
Hi Galileo,
gibt danach noch mehr Möglichkeiten für die sich dumm zu stellen.... Leider. Ist es ein großer oder eher kleiner Anbieter?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 01 Juni 2024, 12:42:34
Bei mir das gleiche mit Gibraltar. Geschäftsaufgabe angeblich/nimmt keine Briefe mehr an. Geht um einen kleinen Teil, den Gibraltar betrifft.
Das Gros der Verluste ist jedoch beim inzwischen lizensierten Anbieter(Grün) angefallen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 01 Juni 2024, 21:24:42
Ist das wahr, Galileo?

Das ist ja eine Nervenzerreißprobe!
Es muss doch öffentlich-rechtlichen Institutionen möglich sein, Post so zu versenden, dass sie den Empfänger erreicht ... ggf. per Recherche, WO der wirklich seinen 'Wohnort' hat?! Noch mal zusenden ... das kann ja ausarten ... wie oft soll das geschehen? Wie gehst Du damit um? Macht Dich das nicht unfassbar wütend??


Ja.

Hab gerade nochmal geschaut.
Klage wurde bereits Ende letzten Jahres eingereicht.

Anfang diesen Jahres hat das Gericht die Klage nach Gibraltar geschickt.
Anbieter hat 2 Wochen Zeit, um Anwalt zu benennen.

Als ich nach 2 Monaten keine Meldung erhielt, fragte ich beim Anwalt nach.

Daraufhin teilte das Gericht der Kanzlei mit, dass die Unterlagen irgendwann im Februar in Gibraltar eingingen.
Die Unterlagen kamen allerdings wieder zurück.
Das Gericht kann nicht sagen, ob der Anbieter die Annahme der Unterlagen unrechtmäßig verweigert hat, oder aus welchen Gründen sie zurück geschickt wurden.

Deshalb kein Versäumnisurteil.
Die Klage wurde Anfang April erneut verschickt.

Jetzt sind wieder 2 Monate vergangen.
Was mittlerweile passiert ist, weiß ich nicht.
Weder Anwalt noch Gericht hat sich gemeldet.

Große Anbieter, Whitelist.


Ja, das nervt schon extrem …
Aber gut, was will man machen …



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 01 Juni 2024, 22:06:10
Du meinst den ehemaligen Betreiber des großen Whitelist Anbieters. Da die meisten ja Malta sind bleiben eigentlich nur die aus der E Gruppe übrig. Ist aber egal Gibraltar und Malta nehmen sich nicht viel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 Juni 2024, 22:15:35
Empfehlung Böhmermann in der zdf Mediathek( Sportwetten)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 Juni 2024, 23:14:10
Normalerweise lässt sich Gibraltar easy zustellen. Nach dem Deutsch englischen Postabkommen von 1920 oder so :D sind Zustellungen per Einschreiben oder ähnlichem zulässig, ... Würde dem Gericht vorgeschlagen, die Klage per Postpaket zustellen zu lassen, das wird Wesentlich besser getrackt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 01 Juni 2024, 23:43:03
Balou??
Die Sendung über Sportwetten hab ich schon eingestellt :) --- unter 'Aktuelles und Termine'
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 02 Juni 2024, 00:09:44
Hallo Galileo,

Zitat
Jetzt sind wieder 2 Monate vergangen.
Was mittlerweile passiert ist, weiß ich nicht.
Weder Anwalt noch Gericht hat sich gemeldet.

Große Anbieter, Whitelist.


Ja, das nervt schon extrem …
Aber gut, was will man machen …

Das lädt ja wirklich ein zu dem Wunsch, einer großen Horde von in Lederkutten (mit einheitlichen *Kennzeichen* versehen) gekleideten, erlebnishungrigen   Motorradfahrern sehr gut bekannt zu sein, quasi mit ihnen gut befreundet zu sein - oder? :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 02 Juni 2024, 08:10:45
Empfehlung Böhmermann in der zdf Mediathek( Sportwetten)

Hab es mir nach deiner Empfehlung hin angesehen und finde es gut, dass Böhmermann dieses Thema angesprochen hat. Da merkt man mal wie schmutzig dieses Geschäft eigentlich ist!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 02 Juni 2024, 12:06:54
Böhmermann kann sich auch nicht mit Ruhm bekleckern. Wer durch Zwangsbeiträge sein üppiges Gehalt bezieht und häufig einen Unsinn von sich gibt, den seine Angestellten kreieren... Bäh...
Wie viele Fußballer dann Werbung für Wettbüros machen ... Podolski auf dem Elefanten... Und tun dann häufig, wie gutmenschlich sie sind.

Das fängt ja schon mit Günther Jauch im Quiz an , wie viele Tausende Euros man gewinnen kann, wenn man die easy Frage für 50 Cent beantworten kann...da kann man heutzutage kein Fußballspiel sehen, ohne dazu animiert zu werden, irgendwo anzurufen um zu gewinnen. Die Werbung für's Wetten lässt sich nicht mehr vermeiden, aber wird gefühlt auch immer mehr.
Hatte letztes auch jüngere Damen aus Wettbüros raus gehen sehen. Das war damals als ich Mal "anfing" anders gewesen. Aber gut, Wort zum Sonntag

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 02 Juni 2024, 12:22:23
Hallo Istvoelligegal,

Zitat
Böhmermann kann sich auch nicht mit Ruhm bekleckern. Wer durch Zwangsbeiträge sein üppiges Gehalt bezieht und häufig einen Unsinn von sich gibt, ...

Verstehe ich nicht. Die Sendung, auf die sich bezogen wird, deckt investigativ vertuschte Ungesetzlichkeiten im Rahmen des Sports als Einnahmequellen verschiedener Beteiligter auf. Was ist daran negativ oder kritisch - und dann noch auf Einzelpersonen bezogen - zu bewerten? Das ist doch zu trennen, Deine persönliche Meinung über Personen von der 'Sache'.
Dein Einwand klingt von daher nicht besonders reflektiert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 02 Juni 2024, 14:57:50
Es handelt sich dabei wohl eher um Schwurbeleien.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 02 Juni 2024, 16:22:58
Genau, es handelt sich hierbei um Schwurbeleien. Bin auch ungeimpft. Das ist wohl eine Nebenwirkung. Böhmermann ist super und verdient sein Geld beim ZDF vom ZDF. Einen ausländischen Präsidenten als Ziegenf... zu bezeichnen, einen kleinen Imker in die Berufung beim OLG Dresden zu bringen, weil er sein Foto für Honig verwendete, was das LG Dresden erlaubte...

Hoffentlich darf man in diesem Forum sagen, dass man Böhmermann blöd findet, dass man das Konzept GEZ blöd findet und dass man den Böhmermann grundsätzlich nicht für voll nimmt und er so eine Sendung gefüllt hat mit einem Thema, mit denen er paar tausend Euro verdient hat. Bezweifle, dass ihm das Thema selbst in irgendeiner Weise als Einzelperson interessiert.

Eine Meinung in Deutschland muss auch nicht für jedermann reflektieren, damit diese gesagt werden darf.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 02 Juni 2024, 16:34:55
Thüringer Bratwurst ist ungesund.
Das kann ich sagen, obwohl ich generell auch keine anderen Bratwürste esse - ich bin nämlich Vegetarierin.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 02 Juni 2024, 17:41:09
Ja, die Ausdrucksweise von Istvoelligegal ist in der Tat etwas... 'prollig'. Nicht nur hier.

So ganz Unrecht hat er hier aber nicht.
Ich selber habe keinen Fernsehanschluß. Gucke also weder privates, noch öffentlich-rechtliches Fernsehen. GEZ muß ich seit ein paar Jahren (seit das ausnahmslos für alle gilt) trotzdem zahlen - was soll's. Ich kenne Böhmermann daher nur aus YouTube-Videos, die hier oder anderswo mal verlinkt wurden. Der Einblick reichte mir, um mir das jetzt nicht auch noch anzusehen.

Schon als Kind haben mich Sendungen wie Böhmermann ziemlich irritiert. Das nannte sich glaube ich 'Satire'. Meine Eltern fanden das jedenfalls super. Ich eher nicht. Gelegentlich trifft es mal 'den Nagel auf den Kopf', oftmals ist es aber auch einfach nur Klamauk auf Kosten Anderer. Wer politisch oder gesellschaftlich die 'richtige Meinung vertritt' (ob das jetzt tatsächlich die eigene Meinung ist, oder von bezahlten Autoren 'entworfen', sei mal dahingestellt) scheint sich alles erlauben zu können.

'Schwurbeleien' - das neue 'Totschlagargument'.
Jemanden, nur weil hier von Böhmermann tatsächlich mal auf den richtigen 'rumgehackt' wurde, für seine (zugegebermaßen unnötig 'derbe') Kritik an einem solchen Format an sich als 'Schwurbler' zu bezeichnen, ist in meinen Augen jedenfalls mal ziemlich daneben.
Die Kritik an der Industrie ist mehr als angebracht, das ändert aber nichts daran, daß das Format ansonsten gelegentlich dennoch 'zweifelhaft' sein kann.

Mit einer derartigen Polemik auf diesen Hinweis zu reagieren, ist jedenfalls weder 'sachlich', noch 'reflektiert'.

Mit der Bratwurst-These hingegen gehe ich absolut konform.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 02 Juni 2024, 18:17:19
Für mich schimmern auch in anderen Beiträgen von istvoelligegal häufiger mal eine Art Verschwörungstheorien durch. Daher der Schwurbelhinweis. Hinzu kommt, dass die Beiträge - zumindest so wie ich sie lese- häufig so negativ geprägt sind.
Rubbel hatte es vorhin sachlicher als unreflektiert bezeichnet. Dem schließe ich mich auch gern an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: never8gain am 02 Juni 2024, 19:05:07
grade läuft ne Sendung auf Dmax über die Korruption während der Wm- vergaben, das ist doch alles nichts neues und hat schon lange nichts mehr mit Schwurbelei zu tun,... Ebendso stellen sich genug "Prominente" zur Verfügung für den ganzen scheiss werbung zu machen, Tagtäglich im Fernsehen zu sehen, auch keine Schwurbelei,... Obman hier sagen darf was man will, Nein, nicht wirklich, auch keine Schwurbelei,...

Edit: wird wieder entfernt werden ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 02 Juni 2024, 19:15:28
Dieses Forum wird vom FAGS finanziert und unterhalten. Das Thema ist alles rund um Glücksspielsucht!
Allerdings sollte man sich auch genau auf diese Themen konzentrieren, denn egal ob es z.B. religiöse oder andere politische Themen sind ... es bringt immer Zwietracht in ein Forum. Das schönste Beispiel liefert gerade wieder Ralf, der aus heiterem Himmel seinen Frust darüber ablässt, dass genau solche Provokationen gelöscht werden, wie er sie nun offenbart.

Bleibt also bitte beim Thema!

Zu Istvölligegal kann man einen eigenen Thread eröffnen oder, falls er einen bereits hat, in diesen auf seine scheinbare generelle Unzufriedenheit eingehen.

Vielen Dank an alle!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 02 Juni 2024, 19:16:33
Texte lesen, die Aussagen im Text erfassen, darüber nachdenken und adäquat Stellung dazu beziehen ... das ist manchmal schwierig. Und wenn Probleme auftreten, etwas aufznehmen/ zu erfassen/ einzuordnen ... dann ist ein NICHT-Antworten sicher weiser als ein sinnloses Schwafeln.
Oder? ... was meinst Du, Ralf?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 02 Juni 2024, 19:26:30
@Olli:
Politik herauszulassen aus dem Thema 'Spielsucht' geht gar nicht. Sonst könnten wir uns im Forum vom Glücksspielstaatsvertrag über Rückforderungen, Spielerschutz, Bestechlichkeiten von Politikern/Parteien und Gerichtsbeschlüssen alles sparen!
Was Religion angeht ...
Genau genommen, ist dann auch ein Kirchengänger ... naja, ich wollte auf die 7 Todsünden hinaus. DAS ist aber nicht 'mein Bier', da ich nix mit Religionsgemeinschaften im Sinn habe.
Politik ist allerdings ein Thema, das jede/n interessieren sollte(, finde ich). Sonst dreht sich der Kopf eines Einzelnen in viel zu kleinen Gedankenkreisen. Und schließlich ist unser aller Alltag von politischen Entscheidungen beeinflusst.

Und noch mal zurück zur Sendung:
Es ist eine Berichterstattung gewesen, genauer: Investigativjournalismus. Hier wurden Hintergründe aufgedeckt über die Profiteure und über das zweifelhafte Kontrollsystem von staatlicher Seite. Da ist es völlig uninteressant, welcher Mensch das 'moderiert', denn das berührt nicht den Informationsgehalt. Und schon gar nicht hilfreich ist es, den Moderator persönlich zu verunglimpfen. Das ist nicht mal 'Kindergarten', das ist einfach *pfffffff* wie eine kaputte Luftpumpe bwz. Luftpumpen(re)aktion. Und DAS gehört hier nicht ins Forum.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 02 Juni 2024, 19:55:44
Ja, Verschwörungstheorien (und auch das Gegenteil davon; nämlich der 'Echoraum-Effekt') - auch, aber nicht nur, von Istdochvoelligegal - sind hier in der Tat keine Seltenheit.
Ich meine das gar nicht mal bezogen auf diese kürzliche Debatte hier, die war ja nun relativ kurz. Aber das ist, gerade auch bezogen auf das eben von Olli geschriebene Statement zum 'beim Thema bleiben' halt leider immer ein schmaler Grat. Wo hört ein 'Gedankenexperiment'' auf, und wo wird daraus wilde Spekulation? Gerade auch, wenn sehr viel Frust und / oder Verzweiflung des Einzelnen dabei eine Rolle spielt... und das wird dann leider auch mal 'persönlich'.

Oder es 'artet' dann gern mal anderweitig aus. Da kann sich wohl keiner von 'ausnehmen' - ich sicher auch nicht.

Aber es ist trotzdem immer wieder unschön zu lesen.


In der Tat, Rubbel, da gebe ich dir recht. Wollte zum Thema 'Politik' sogar gerade etwas Ähnliches schreiben. Das hier konsequent trennen zu wollen wäre nicht möglich, wenn man das Forum in dieser Form erhalten will.

Nochmal zu Böhmermann:
Ja, da wurde etwas aufgedeckt, das 'zum Himmel stinkt', wie man so sagt. Und es ist gut, daß eine breite Öffentlichkeit auf diese Weise davon Kenntnis bekommt, und dafür sensibilisiert wird. Dafür ist der 'Holzhamner' jetzt auch nicht das schlechteste 'Werkzeug'.
Absolut.
Das hat aber, wie du sagst, nichts mit der Tatsache zu tun, daß dadurch nicht automatisch immer alles dort Gezeigte 'gut' sein muß.
Das an dieser Stelle anzumerken (Istdochvoelligegal) war jetzt ziemlich 'unnötig' - darauf dann derart zu reagieren (Ilona) aber auch.

Aber das Ganze ist ja geklärt. So, wie sie es jetzt geschrieben hat... das sehe ich ganz ähnlich.

So, 'ich habe fertig'. : )
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 02 Juni 2024, 20:16:01
Pardon, wollte den Böhmermann, der auch satirisch dazu aufruft, bestimmte Personen zu keulen, ursprünglich keine Meinung abgeben. Halte persönlich es auch beispielsweise nicht für angebracht,wenn besonders weibliche Prominente in teuren Kleidern auf Spendengalas es zelebrieren, wenn Kinder ihr Taschengeld spenden.

wusste nicht, dass, wenn hier einer ein Video mit Böhmermann einstellt, dass es dann offensichtlich verpönt ist, zu sagen, dass man Böhmermann nicht mag und persönlich nicht glaubt, dass ihm das Thema selbst interessiert; wäre dem so, wäre ohne Weiteres meines Erachtens es möglich gewesen zu sagen, dass Süchtige sich an x wenden dürfen oder dergleichen, aber das geschah glaube ich nicht. Für paar Sätze aufsagen, hat der Böhmermann einen vierstelligen Betrag  eingenommen
Insofern halte ich auch das für ein reines Geschäft, wie die Prozesskostenfinanzierer, wie ein sehr großer Teil der Glücksspiel-Kanzleien, die mehr Aufträge annehmen, bloß damit den kein anderer bekommt, aber die Fälle nicht vernünftig abarbeiten. Das Thema haben irgendwelche Journalisten herausgearbeitet, die Texte geschrieben und er liest das vor und tut auf empört, als wären es unglaubliche Recherchen, das digital, öffentlich kostenlose Handelsregister zu lesen und die Gesellschafter zu googlen.  Insofern bin ich da eher Team Til Schweiger, was Böhmermann betrifft,

Was Rückforderung, BGH betrifft... Prinzipiell dürfte es ja auch so sein,dass Klagen auf Rückforderung möglicherweise auch nur deswegen funktionieren bzw funktionierten, da diese weiterhin ausreichend mit Geldern von Leuten bedient werden, die noch dem Glücksspiel verfallen sind, da ansonsten das Geschäftsmodell usw nicht funktioniert und man dann das Geschäft einfach aufgibt.

Aber...mein Wort zum Sonntag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 02 Juni 2024, 20:32:35
 :o  ;D ;D
Meine persönliche Hoffnung auf eine fundierte Argumentation hat sich nun erneut zerschlagen  ;D ;D ;D

Weißt Du, Istvoelligegal, was mir auffällt? - Dass Du so viele Eventualitäten, Unterstellungen, Mutmaßungen und Hypothesen zur Grundlage Deines Textes machst, der mit einer Entschuldigung beginnt, aber dann doch manipulieren will. Mir fehlt 'Bewegung' darin. Und Du beziehst Dich weiterhin hauptsächlich auf Personen, namentlich und nicht namentlich, und auf deren Motivation. Nichts Sachliches ist zu finden. Das kann man aber lernen!! (indem man sich nicht beirren lässt z.B., und registriert, dass es für komplexe Sachverhalte nahezu nie einfache Lösungen gibt).
Hier war der Bericht sicher anlässlich der bevorstehenden Europameisterschafts-Spiele ein Anliegen der Sendung. Das ist auch ein Politikum. Auch die Machenschaften der UEFA. Das alles spielt da mit hinein. Und der Bericht war rein politisch motiviert und nicht im Rahmen der Spielsuchtforschung. Das gilt es zu unterscheiden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 03 Juni 2024, 19:54:16
Heute wurde ein Verkündungstermin in Sachen Sportwetten AM Tag des Verkündungstermins aus Dienstlichen Gründen des Richters um 6! Wochen zum zweiten mal verschoben................
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: never8gain am 03 Juni 2024, 21:13:19
OFFtopic: Ich will mich ja nun nicht als Moderator aufspielen, aber warum wird das Thema "Böhmermann" überhaupt HIER diskutiert und nicht dort wo der Beitrag angekündigt wurde ?

Entschuldigung für meine vorherige entgleisung, höchstwahrscheinlich war ich deswegen so genervt, DAS hat doch mit dem HIESIGEN Thema NULL nichts gar nichts zu tun...

Noch schlimmer finde ich das Menschen DAS schauen und in der Masse dann auch noch witzig finden, Sorry da fehlt mir jedwedes Verständniss für diese Form von "Satire"
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 03 Juni 2024, 22:06:23
So...gestern Nacht habe ich über etwas nachgedacht und frage das mal:

Nehmen wir an, man gewinnt einen selbstfinanzierten 400000 Euro Sportwettenfall vor dem LG. Ich hab mal einfach einen extra hohen Betrag angenommen. Man gewinnt also und die Gegenseite möchte sich aber weiterhin nicht vergleichen oder einfach nur zu einem Trinkgeld (10% oder so)

Jetzt die Fragen:
a. kann man fürs OLG einen PKF mit ins Boot holen und wie hoch sind die Chancen, dass dieser aufspringt?
b. kann man seine Forderungen auch direkt an den PKF verkaufen? Also z.B. verkaufe ich meinen Fall für 50% an den PKF...oder wird das nix?

Ihr versteht meinen Gedankengang?

Die Kosten der ersten Instanz trage ich, klar (auch wenn die Gegenseite verloren hat, aber dank Bill55 vermutlich nicht zahlen wird). Damit reduzieren sich ja die Kosten des PKF.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 03 Juni 2024, 22:25:12
Dass Verkündungstermine verlegt werden, keine Seltenheit. Mitunter passiert es, daß der Verkündungstermin soweit erneut verschoben wurde, daß die Parteien wiederum einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zustimmen müssen (mündliche Verhandlung darf nicht länger als drei Monate her sein). Dies hat zur Folge, daß ein Beschluss verkündet wird, in dem wiederum bis Datum x vorgetragen wird und das Gericht beabsichtigt, am Datum x eine Entscheidung zu verkünden. Das kann dann eine bestimmte Zeit so weiter gehen.

Naturgemäß besteht bei Richterinnen die zusätzliche Gefahr, daß in dieser Zeit der Mutterschutz aktiviert wird mit der Folge, daß das Dezernat teilweise nicht besetzt ist und wenn er dann besetzt wird, daß der neue Richter möglicherweise eine neue Verhandlung benötigt.

Insofern ist der Spruch, auf hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand,
häufiger  richtig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 Juni 2024, 00:00:17
So...gestern Nacht habe ich über etwas nachgedacht und frage das mal:

Nehmen wir an, man gewinnt einen selbstfinanzierten 400000 Euro Sportwettenfall vor dem LG. Ich hab mal einfach einen extra hohen Betrag angenommen. Man gewinnt also und die Gegenseite möchte sich aber weiterhin nicht vergleichen oder einfach nur zu einem Trinkgeld (10% oder so)

Jetzt die Fragen:
a. kann man fürs OLG einen PKF mit ins Boot holen und wie hoch sind die Chancen, dass dieser aufspringt?
b. kann man seine Forderungen auch direkt an den PKF verkaufen? Also z.B. verkaufe ich meinen Fall für 50% an den PKF...oder wird das nix?

Ihr versteht meinen Gedankengang?

Die Kosten der ersten Instanz trage ich, klar (auch wenn die Gegenseite verloren hat, aber dank Bill55 vermutlich nicht zahlen wird). Damit reduzieren sich ja die Kosten des PKF.

Ich versuche dein Gedankengang zu verstehen. Meines wissen kann man jederzeit ein PKF dazu ziehen. Aber was wäre der Gedanke ein Verfahren selbst zu finanzieren und dann bei der Ausgangslage den Anspruch zu verkaufen/ oder ein Teil abzugeben. Kommt auf den Anbieter drauf an. Die PKF freuen sich nur.
Würde beim OLG das Verfahren selbst weiter finanzieren. Zum Termin würde es sicherlich nicht kommen. Man hätte nur die Verfahrensgebühren…

Wäre meine Meinung..sonst macht selbst finanzieren kein Sinn..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 04 Juni 2024, 13:25:51
Ja, eine Weiterfinanzierung macht grundsätzlich natürlich Sinn. Aber wenn man zum Beispiel nicht mehr kann...
Die Gegenseite will sich z.B. bei 10% einigen und das Verfahren zieht sich weitere Jahre in die Länge (OLG dauert auch gerne mal 18 Monate). Ich verkaufen den Anspruch an einen PKF...der sollte dies ja eigentlich mit Kusshand nehmen :) Ich habe am Ende mehr als 10% und das Thema ist erledigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 Juni 2024, 14:20:21
bezweifle, daß ein pkf dir 50% anbieten würde. selbst wenn der Gegner auf der Whiteliste ist, werden die in diesem Geschäftsmodell wohl kein Angebot machen.
was ich bisher gesehen habe ..die bieten für Sofortkauf max. 12% an.
beim pkf ist nicht nur die Forderung das, womit Kohle gemacht wird.
es gibt mehrere pkf, die mit sehr wenigen Anwälten zusammen arbeiten, die wiederum verstrikt Gesellschafter der pkf sind.
da wird der Anwaltskanzlei vom pkf eine Vorschussrechnung, was die Anwaltskanzlei machen darf, bevor ein Termin überhaupt feststeht,
präsentiert, die wohl zeitgleich bezahlt wird.

ne, ich würde die Finger von pkf halten, wenn  das Geschäftsmodell 40%, 50% Teilhabe lautet. Das halte ich für absolut unseriös.

du kannst deine titulierte Forderung auch an jedermann verkaufen, versteigern dürfte auch möglich sein.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 04 Juni 2024, 16:53:35
Wieso würdest du keinen pkf mit in das boot holen? Ich habe meine klage über pkf eingereicht.

Was soll ich sagen? Ich/wir haben vor gericht verloren.

Ich bin echt froh, dass ich keine kosten habe/hatte
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 Juni 2024, 17:12:03
hatte Urteile gelesen, in denen verloren wurde, weil offensichtlich der pkf mit seiner Anwaltskanzlei zu viele Fälle angenommen hat und mit dem Glücksspieler auch vor der Verhandlung kein Wort geredet hatte. da war das, was in der Textbaustein-Klage vorgetragen wurde, teilweise falsch.
das liest man hier auch häufiger.
da wird beispielsweise alles mögliche hineingeworfen, u.a. pathologisches Spielen in den Raum geworfen, was der Kläger in der Verhandlung dann aber bestreitet usw . Die Klagen selbst sind oft auch so aufgebaut wie die tausend Seiten Klageerwiderungen, die ebenfalls fast ausschließlich aus Textbausteinen besteht.

man kann nicht immer gewinnen, aber für viele Anwälte sind diese Verfahren easymoney mit hohem Streitwert und überwiegend ähnlichem Sachverhalt, weswegen Textbausteine oft nur geringfügig angepasst werden, aber die Zeit hat man dann trotzdem nicht den Kläger die Klage als Entwurf vorzulegen, ihn freigeben zu lassen usw, da man in der Zeit ja weitere Fälle ans Land ziehen kann.

ich halte von diesen Anwälten, die überall Werbung machen müssen, usw. nicht viel. Da gehts oft mit hoher Wahrscheinlihckeit gar nicht um die Sache, sondern es müssen die Fälle angenommen werden,  es kann ja auch mal ein richtig großer Fisch geangelt werden, usw.


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: never8gain am 04 Juni 2024, 17:30:27
ich halte von diesen Anwälten, die überall Werbung machen müssen, usw. nicht viel.

Sie müssen die Werbung ja nicht mal machen, sie machen sie weil das Kosten/Nutzen Verhältniss der Werbung an sich x-mal aufgeht bei der vorhandenen Nachfrage.
Deswegen würde ich es ja so sehr begrüßen, das Anwälte im Erfolgsfall sagen wir mal 10% vom "Verdienst" "abdrücken" müssten an Vereine, aber das ist Utopisches Wunschdenken...   ::)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 Juni 2024, 20:00:24
Habe das Gefühl das medial Gerichtsurteile weniger geteilt werden aktuell. Ist das wirklich so oder wird es nicht mehr so geteilt? Mittlerweile müssten doch mehr OLG Urteile eingehen oder nicht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 Juni 2024, 21:37:35
Ich denke auch, daß ein sehr großer Teil der Glückspiel-Anwälte selbst noch nie im Casino gewesen ist geschweige denn online Casino geschweige denn im Wettbüro. Anders lässt für mich auch der Hinweisbeschluss vom OLG Frankfurt wegen dem nicht Erwähnen von Livewetten, Ereigniswette usw nicht erklären.

Wenn das Aktenzeichen hast, kannst beim Gericht das Urteil anonymisiert erhalten. Da ein Konkurrenzkampf zwischen einigen der "guten" besteht, werden möglicherweise Urteile nicht so gern komplett veröffentlicht. Geht wohl oft nicht um die Sache selbst. Der BGH Hinweisbeschluss wurde ja auch erstmal unter Verschluss, top Secret verhalten......
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 04 Juni 2024, 21:51:57
so, und genau deswegen ist dieses Forum und das, was hier gesagt wird, so wichtig!

Denn die Infos habe ich direkt mit meinem Anwalt besprochen und vor Gericht so vorgetragen, also z.B. die Live Wetten etc. Das waren/sind wertvolle Tipps.

Ich habe jetzt meinen Titel mal bei Ebay eingestellt. Mal sehen, ob jemand bietet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 Juni 2024, 22:21:27
Wann erging der Hinweisbeschluss?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 Juni 2024, 23:06:56
so, und genau deswegen ist dieses Forum und das, was hier gesagt wird, so wichtig!

Denn die Infos habe ich direkt mit meinem Anwalt besprochen und vor Gericht so vorgetragen, also z.B. die Live Wetten etc. Das waren/sind wertvolle Tipps.

Ich habe jetzt meinen Titel mal bei Ebay eingestellt. Mal sehen, ob jemand bietet.

Im Ernst bei eBay? Unter welchem Namen hast du es reingestellt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 Juni 2024, 23:09:43
eBay ist das mit Sicherheit verboten ^^ man sollte auch nicht alles glauben, glaube ich ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 05 Juni 2024, 09:33:09
Mein fall wurde aber nicht wegen zu vieler fällte und Standard textbausteinen verloren 😂

Fakt ist, ich habe nicht gewonnen und bin fro wie sonst was, es nicht selber zahlen zu müssen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 05 Juni 2024, 10:07:01
Das habe ich auch nicht behauptet. Fakt ist, daß viele mit der Klage zum ersten Mal was mit einem Gericht zu tun haben und man sich meistens Wochen vorher Gedanken macht. Die Gedanken würde man üblicherweise mit seinem Beistand besprechen, dieser hat aber keine Zeit oder hält es für unnötig.

Man kann nicht immer gewinnen. Mit Textbaustein Klagen oder Textbaustein Berufungsbegründung verliert man sogar mitunter automatisch. Dass diese eher bei den Anwälten zu finden sind, die exzessiv werben, dürfte keine Überraschung sein.

Insofern ist aber die Wahrscheinlichkeit noch nicht Mal gering, dass dein Anwalt einfach unterdurchschnittlich gut war. Hat ja auch keine besondere Motivation. Geld bekommt er von Prozesskostenfinanzierer genauso viel, wie wenn er gewonnen hätte. Dann sind alle glücklich, ist doch schön .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 05 Juni 2024, 11:42:13
Istvoelligegal, du hast scheinbar schlechte Erfahrungen mit einem Anwalt oder einem PKF gemacht. Das ist aber kein Grund hier in fast jedem Post schlechte Stimmung zu verbreiten, ohne Ross und Reiter zu nennen. Versuch es bitte mal positiv: Wie findet man einen guten Anwalt? Wie findet man einen guten PKF? Es gibt in jedem Berufsstand gute und weniger gute Personen. Das wissen wir alle. 
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 05 Juni 2024, 12:48:03
Der Beitrag macht auch absolut keinen Sinn. Klar, dem PKF ist es egal, ob man seinen Fall gewinnt oder verliert, den er finanziert. Er bezahlt den Anwalt und die Verfahrenskosten, aber hat nichts verdient. Wir machen zwar Verlust, aber die Masse machts🤣
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 05 Juni 2024, 13:43:54
Das meinte er ja nicht. Dem PKF ist es nicht egal, dem Anwalt dahinter schon.
Aber auch das halte ich für eine gewagte These. Denn dann wird sich der PKF genau überlegen, ob er mit diesem Anwalt nochmal zusammenarbeitet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 Juni 2024, 13:46:39
Mein fall wurde aber nicht wegen zu vieler fällte und Standard textbausteinen verloren 😂

Fakt ist, ich habe nicht gewonnen und bin fro wie sonst was, es nicht selber zahlen zu müssen
Du wirst sicher nicht sagen wollen woran es lag, aber geht ihr nicht in Berufung? Berufung ist ja keine Einbahnstraße.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 Juni 2024, 14:14:47
Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 05 Juni 2024, 14:58:48
Nach mein positiven Urteil, nu auch bei mir die Gewissheit das der beklagte in Berufung gehen möchte, alternativ Rückweisung ans LG und gleich noch die Fristverlängerung zur Begründung beantragt.
Aber natürlich hatte ich auch nichts anderes erwartet :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 16:14:27
Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?
Also mir würden da diverse Gründe einfallen, warum ein Prozess verloren gehen kann. Und auch Berufungen helfen da nicht immer. Gerade Verfahren vor den Amtsgerichten werden beispielsweise nie bei einem OLG landen. Daher hilft in diesen Fällen auch der Verweis darauf nicht weiter, dass man spätestens beim OLG  Recht bekommen würde, Beispiel dafür ist etwa der in Kürze vor dem BGH zu verhandelnde Fall.

Gründe könnten sein (allesamt exakt so in diversen abweisenden Urteilen zu finden):
- Gericht unterstellt die fiktive Kenntnis der Illegalität
- Verjährung der Forderung
- keine Nichtigkeit des Vertrags
- keine ausreichende Darlegung des Klageanspruchs (unklare Zahlungen)
- falscher Klagegegner, soweit über mehrere Jahre gespielt wurde und zwischendurch die anbietende Ltd. wechselte
- keine ausreichende Darlegung, dass nur von Deutschland aus gespielt wurde
- Beklagte geht während des Verfahrens insolvent bzw. wird aufgelöst (derzeit beispielsweise wieder ein relativ bekannter Anbieter aus UK)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 16:41:20
Versuch es bitte mal positiv: Wie findet man einen guten Anwalt? Wie findet man einen guten PKF?
Absolut korrekt, Ilona. Daher vielleicht ein paar Gedanken für all diejenigen, die noch keinen Anwalt haben und einen Prozess anstreben.

Das Wichtigste dürfte Vertrauen sein. Das Mandatsverhältnis ist Vertrauensverhältnis. Daher sollte man sich vielleicht mal ein wenig frei davon machen, welche Kanzleien nun "Sensations-Urteile" oder "bahnbrechende Entscheidungen" erstritten haben wollen oder davon welche, Kanzleien nun massenhaft mit immer den gleichen Artikeln über Verfahren informieren, welche absolut wortgleich und inhaltsleer sind und nur der Anbieter-Name ausgetauscht wurde.

Bevor ich einen Anwalt beauftrage: essentiell ist der persönliche Kontakt, egal ob per Telefon, Email oder in der Kanzlei. Stellt dem Anwalt vorher (!) Eure Fragen. Kommt da nur blabla, wir gewinnen auf jeden Fall  oder aber gleich der Mandatsvertrag um die Ecke, dann mag das zwar am Ende auch gut ausgehen, erscheint aber von Beginn an weniger auf Vertrauensbasis zu stehen. Mal deutlich: der Anwalt verdient an Euch, da sollte auch eine gewisse Art von Service zu erwarten sein.

Gerade die großen Player bieten das meiner Meinung nach nicht. Davon würde ich abraten. Vor allem dann, wenn ihr im Laufe des Verfahrens auch auf dem aktuellen Stand bleiben wollt oder - was viel wichtiger ist - einen persönlichen Ansprechpartner haben wollt. Auch kleine Kanzleien oder Einzelanwälte, die sich mit dem Thema beschäftigen, kochen mit exakt dem gleichen Wasser. Auch hier gibt es genügend gute Anwälte, die eingehend und seriös in der Thematik drin sind. Über die einschlägigen Portale findet man die auch.

Auch einen PKF würde ich danach fragen, ob ich mir einen Anwalt selbst aussuchen kann. Bekomme ich von denen einen übergeholfen, weil der "Vertragsanwalt" sei, dann hat das ein arges Geschmäckle. Hierzu mal folgender Gedanke: es ist Anwälten verboten, auf Provisionsbasis zu arbeiten. Das Erfolgshonorar existiert nur sehr begrenzt. Komme ich als findiger Anwalt auf die Idee, einen PKF zu gründen, bin dort auch noch selbst Geschäftsführer und schuster mir die Fälle dann selbst zu, umam Ende fast 40% Provision (Erfolgshonorar?) zu kassieren... nunja.... Nachtigall ick hör dir trappsen..... Dass hier die Rechtsanwaltskammern noch kein Statement zu gegeben haben, ist erstaunlich. Selbst wenn das am Ende auch alles legal ist, seriös bei tieferen Einblicken erscheint das nicht. Daher fragen: bietet der PKF die Möglichkeit, einen x-beliebigen Anwalt zu nehmen, den ich mir selbst aussuche?

Zudem ebenso. Die PKF ist ja schön und gut. Aber vielleicht mal über die Option der Eigenfinanzierung nachdenken, vor allem dann, wenn BGH, ggf. später der EuGH grünes Licht bei den Prozessen geben und sich dann die Frage stellt: wozu hier noch hohe Prozente abgaben? Wer komplett blank oder arbeitslos ist, es gibt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Auch lassen sich mit vielen Anwälten Ratenzahlungsvarianten erarbeiten, sodass ich keine sofortige hohe Kostenlast habn. Nur: darüber sprechen mit dem Anwalt ist relevant.

Das vielleicht als kurze Gedanken für diejenigen, die sich mit der Entscheidung für einen Anwalt/ PKF rumschlagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 05 Juni 2024, 17:52:53
Sehr gut dargestellt wie ich  finde. Hinsichtlich  der Eigenfinanzierung habe ich Abstand genommen da selbst wenn die Rechtslage wie jetzt sehr gut ist ( Sportwetten ) und ein Erfolg bei Gericht realistisch ist, die Zahlungsmoral sehr schwankend ist und wenn die gar nichts zahlen, zahlen die auch nicht meine anwaltskosten wie sie ja müssten bei einer Niederlage.

Zudem war mein Punkt noch durch die Finanzierung habe ich halt auch jemand der interessiert das Geld ranzuholen und nach Vollstreckungsoptionen zu suchen, weil sonst habe ich nix und er ja aber noch nicht . Dort hätte ich bei Eigenfinanzierung wieder kosten etc. …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 18:17:34
Das mag soweit sicherlich nachvollziehbar sein, allerdings hast Du das Risiko, dass am Ende nicht gezahlt wird, bei jeder Klage, egal ob Glücksspiel, Autokauf oder Mietvertrag. Ein komplettes Null-Risiko gibt es in keinem Prozess.
Ob zumindest ein vermeintliche "Null-Risiko" dann mit einer hohen Beteiligung erkauft werden sollte, kann man sicher machen, ich würds mir aber überlegen.

Auch auf die Vollstreckung würde ich derzeit nicht den Schwerpunkt bei einer Entscheidung setzen. Davon ausgehend, dass im Falle einer Malta-Klage dort weiterhin die Vollstreckung gesperrt wird, dürfte es noch Jahre dauern, bis eine endgültige Klärung vorliegt. Ob alle PKF bis dahin wirtschaftlich durchhalten sei mal in den Raum gestellt. zudem verdient auch der Anwalt außerhalb der PKF an der Vollstreckung, denn der macht das ja nicht komplett for free ;-) Diese Kosten wiederum werden im Falle der Vollstreckung ebenso erstattet. Jedenfalls im Idealfall  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 18:19:20
Mal ganz Interessant zu PKF, der Involvierung von Anwälten und Problemen:

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/probleme-mit-prozessfinanzierern-legal-tech-unternehmen-insolvent-100.html

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 05 Juni 2024, 18:25:12
Ja man muss es selber abwägen an sich … ich bin bisher sehr zufrieden mit allem muss ich sagen. Auch was den Kontakt angeht. Hast du selber finanziert Kaffeesatzleser?

Die Dokumentation hatte ich auch schon mal gesehen … abschreckende Beispiele gibts natürlich auch da
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 18:35:33
So ist es, ich finanziere selber. Gerade als ich anfangs mal durchgerechnet habe, was im Zweifel bei einem Vergleich von der Ursprungsforderung übrig bleibt war für mich klar, dass ein PKF nicht in Betracht kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 05 Juni 2024, 18:51:53
Ja wenn man die Mittel hat und auch die Summen überschaubar sind und somit nicht explodieren ist das dann sicherlich mit die beste Option bei der aktuellen Entwicklung. Vor ein zwei Jahren wusste man dies ja so noch nicht …

Da muss sich halt  jeder selber ein Bild von machen und abwägen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 19:12:38
Klar, ist sicherlich immer eine Frage der Kostenhöhe. Hab aber mit meinem Anwalt eine komplett vernünftige Ratenzahlung vereinbart, sodass er was davon hat und ich nicht sofort alles komplett auf den Tisch legen muss.

Ich sehe als persönlichen, auch irgendwie mentalen Abschluss der ganzen Zockerei. Quasi als meinen letzten Einsatz, diesmal aber ausschließlich für mich selbst. Jahrelang die Kohle sinnbefreit rausgeballert, nachgeschossen, wenn es weg war in der Hoffnung, es zurückzuholen usw.... wer kennt es nicht. Vorher Beträge im deutlichen Bereich verschenkt und verschwendet und jetzt die Schadensregulierung von anderen bezahlen lassen? Das ist nicht meins.

Jetzt ist der "Einsatz" durch die feststehende Kostenhöhe der Gerichtsverfahren bekannt, nachschießen in unbestimmter und vor allem in vollkommen übersichtsloser Höhe ist also nicht mehr. Am Ende hab ich den Sieg durch das Urteil. Auch wenn der Anbieter nicht zahlen sollte, es zu Vollstreckungsproblemen kommt usw. usw., dann weiss ich: das Urteil ist nur für mich, mein persönlicher Abschluss - schwarz auf weiß. Und wenn es schief geht, dann siehe eben Geschriebenes: der Einsatz ist in der Höhe von vornherein bekannt und es gibt keine Überraschungen. ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 05 Juni 2024, 19:35:51
Du wirst sicher nicht sagen wollen woran es lag, aber geht ihr nicht in Berufung? Berufung ist ja keine Einbahnstraße.
Hi,

Nein, zum jetzigen stand möchte ich mich dazu nicht äußern, da berufung eingereicht wurde.

Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?

Da gibt es aber andere gründe ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 19:40:35
Vielleicht nochmal off-topic zur Frage wie ich es finanziert hab bzw. die laufenden Verfahren finanziere:

Ich  hatte 3 potentielle Anbieter (ggf. kommt ein vierter dazu). Um hier nicht sofort Kosten für 3 Verfahren auszulösen, habe ich zunächst 1 (!) Verfahren in Auftrag gegeben, dabei mit der oben genannten Variante, die Kosten bei meinem Anwalt in einzelnen Teilbeträgen zu zahlen. Als die mündliche Verhandlung bevorstand, habe ich mit meinem Anwalt besprochen, dass wir versuchen auf einen Vergleich zu gehen bzw. einen solchen forcieren, wenn die Gegenseite Vergleichsbereitschaft signalisiert. Erstaunlicherweise hat sich die Gegenseite dann tatsächlich auf einen Vergleich eingelassen, wobei ich hier 50% genommen hab. Mit diesem Betrag, den ich so aus dem Vergleich erhalten hab (ja, Vergleichszahlungen erfolgen tatsächlich und vor allem recht zügig), war nun der Weg frei, die anderen beiden Verfahren problemlos zu finanzieren. Meinen Anwalt hats zudem auch gefreut, da er durch den Vergleich auch noch was verdient hat. Das wäre in der Form mit einem PKF nicht gegangen. Klappt in dieser Form sicherlich nicht regelmäßig, dennoch erwarte ich genau solche taktischen Überlegungen zum Vorgehen von einem guten und ehrlichen Anwalt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 Juni 2024, 19:44:12
Hi Duffi,
danke für die Antwort. Berufung ist gut zumindest wenn sie vom LG zum OLG geht. Das andere hat ja Kaffeesatzleser wie üblich super beschrieben. Das Hauptproblem ist wirklich der oder die Anwälte. Als Laie ist man da natürlich auf Vertrauensbasis blank ausgesetzt. Die müssen ihren Job verstehen und auch den Kunden als Kunden sehen, nicht als zu melkende Massenware. Die verdienen immer. Aber sei es wie es ist. Ganz schwieriges Thema.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 05 Juni 2024, 19:58:16
finde es auch wichtig, daß der Anwalt zumindest was mit Livewetten, Ereigniswetten, usw. was anfangen kann. Auch ist das schön, wenn die "richtige" Beklagte erwischt wird. Das wird ja bekanntlich bei vielen extremst verschleiert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 Juni 2024, 20:08:55
Wenn man im ersten Step die falsche Beklagte erwischt wird dieses von dieser ja sicher mitgeteilt. Und das vor dem Gerichtstermin. Ergo sollte es ja kein Problem sein diese erneut an die richtige zu stellen. Im schlimmsten Fall geht ein Teil der Ansprüche flöten. Oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 05 Juni 2024, 20:16:10
Wenn man im ersten Step die falsche Beklagte erwischt wird dieses von dieser ja sicher mitgeteilt. Und das vor dem Gerichtstermin.
Und da wären wir wieder bei der Frage der Prozesstaktik: die gegnerische Seite wird dir definitiv nicht vor der mündlichen Verhandlung mitteilen, dass Du aufs falsche Pferd gesetzt hast. Warum sollten die Gegenseite Dir das vorher denn auch sagen, ist doch für die Anwälte der Gegenseite ein Elfer ohne Torwart. Die wollen schließlich auch verdienen.

Das Gericht wird Dir ebenso wenig etwas sagen. Wozu auch. Ist ja nicht Aufgabe des Gerichts, sowas zu prüfen. Die Klage wird zugestellt, der Rest ist dann das was zwischen den Parteien vorgetragen wird.

Und selbst wenn dir das vorher mitgeteilt wird, die Kosten dafür musst Du dann komplett tragen. Anschließend kommt es nicht zu einer "neuen Zustellung" sondern zu einem "komplett neuem Verfahren", mit allen Kosten die Du nochmals zahlen darfst. Zudem laufen die Fristen. Hast Du den falschen Beklagten erwischt und das fällt Dir erst nach gut 1,5 Jahren zur mündlichen Verhandlung auf, dann sind 1,5 Jahre der Verjährung weg. Auch das ist dann allein Dein Risiko bzw. Dein Pech.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 Juni 2024, 20:43:06
Kann man dann seinen Anwalt verklagen der es verbockt hat?😂😂 Spässle
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 05 Juni 2024, 20:45:43
wenn du die falsche Beklagte erwischt hast, kannst zwar die Klage gegen die richtige erweitern und gegen die falsche zurücknehmen, trotzdem hast da aber schon Kosten drin, die du auch, wenn du das Verfahren gewinnst, zu tragen hast. Außerdem macht das einen ziemlich unprofessionellen Eindruck, wenn man die falsche Beklagte erwischt hat. Zwar passiert das sehr vielen, auch wenn man in der Versicherungsbranche klagt, aber die Recherche sollte dazu gehören.

kannst alles und jeden verklagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: commentt am 05 Juni 2024, 21:25:10
Vielleicht nochmal off-topic zur Frage wie ich es finanziert hab bzw. die laufenden Verfahren finanziere:

Ich  hatte 3 potentielle Anbieter (ggf. kommt ein vierter dazu). Um hier nicht sofort Kosten für 3 Verfahren auszulösen, habe ich zunächst 1 (!) Verfahren in Auftrag gegeben, dabei mit der oben genannten Variante, die Kosten bei meinem Anwalt in einzelnen Teilbeträgen zu zahlen. Als die mündliche Verhandlung bevorstand, habe ich mit meinem Anwalt besprochen, dass wir versuchen auf einen Vergleich zu gehen bzw. einen solchen forcieren, wenn die Gegenseite Vergleichsbereitschaft signalisiert. Erstaunlicherweise hat sich die Gegenseite dann tatsächlich auf einen Vergleich eingelassen, wobei ich hier 50% genommen hab. Mit diesem Betrag, den ich so aus dem Vergleich erhalten hab (ja, Vergleichszahlungen erfolgen tatsächlich und vor allem recht zügig), war nun der Weg frei, die anderen beiden Verfahren problemlos zu finanzieren. Meinen Anwalt hats zudem auch gefreut, da er durch den Vergleich auch noch was verdient hat. Das wäre in der Form mit einem PKF nicht gegangen. Klappt in dieser Form sicherlich nicht regelmäßig, dennoch erwarte ich genau solche taktischen Überlegungen zum Vorgehen von einem guten und ehrlichen Anwalt.

Interessante Planung, darf man Fragen in welchem Rahmen ca. die Kosten für eine Eigenfinanzierung von 1 Verfahren in etwas zu erwarten waren?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 Juni 2024, 21:45:04
Das kommt auf den Klagebetrag an. Gibt im Netz Rechner was dich bei einem Betrag X welche Instanz kostet. Sowohl Kosten für das Gericht als auch deine und ggfs die gegnerischen Anwälte. Für einen ersten Eindruck ist das nicht schlecht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 05 Juni 2024, 21:47:03
Hi Duffi,
danke für die Antwort. Berufung ist gut zumindest wenn sie vom LG zum OLG geht. Das andere hat ja Kaffeesatzleser wie üblich super beschrieben. Das Hauptproblem ist wirklich der oder die Anwälte. Als Laie ist man da natürlich auf Vertrauensbasis blank ausgesetzt. Die müssen ihren Job verstehen und auch den Kunden als Kunden sehen, nicht als zu melkende Massenware. Die verdienen immer. Aber sei es wie es ist. Ganz schwieriges Thema.

Gerne, aber ich behaupte einfach dem anwalt trifft in dieser sache keine schuld
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Juni 2024, 13:35:09
Stelle mir echt die Frage, wie man einen Prozess verlieren kann. Von der Illegalität konnte noch keine gewusst haben oder sehe ich das falsch?

- keine ausreichende Darlegung, dass nur von Deutschland aus gespielt wurde


den Punkt verstehe ich sowieso nicht. Laut der Verordnung, spielt der gewöhnliche Aufenthalt eine Rolle und nicht, ob man in woauchimmer gespielt hat.

" dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat";
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 06 Juni 2024, 13:47:28
das ist auch nur ein relativ belangloser punkt, an dem sich klägeranwälte versuchen aufzugeilen. mir wurde ebenfalls unterstellt, dass ich ja aus dem ausland gespielt hätte und damit die klage nichtig wäre. als ich das dann verneinte, meinte der anwalt, dass es dafür beweise gäbe und ich lüge. blöd nur, dass ich in dem zeitraum überhaupt nicht im ausland war. dann war plötzlich ruhe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Juni 2024, 13:57:02
hatte einen Fall, da soll der Kläger heute in Cihna und am nächsten Tag bereits nur wenige Stunden später in Spanien gespielt haben, was flugtechnisch eher schwieriger möglich ist. von daher habe ich den Punkt auch noch nie verstanden, wenn gesagt wird, man habe im Ausland gespielt. Laut Verordnung, ist das völlig egal, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat und das Unternehmen offensichtlich auch ihr Angebot an Verbraucher in D ausrichtet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 06 Juni 2024, 14:15:37
Bei der Frage wird doch auch versucht den Glücksspieler bei einer Lüge zu erwischen ... dazu wird dann, wie man da liest, selbst gelogen ...

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 06 Juni 2024, 14:18:29
hatte einen Fall, da soll der Kläger heute in Cihna und am nächsten Tag bereits nur wenige Stunden später in Spanien gespielt haben, was flugtechnisch eher schwieriger möglich ist. von daher habe ich den Punkt auch noch nie verstanden, wenn gesagt wird, man habe im Ausland gespielt. Laut Verordnung, ist das völlig egal, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat und das Unternehmen offensichtlich auch ihr Angebot an Verbraucher in D ausrichtet.

Kann ich dir erklären, zumindest eine Möglichkeit. Wettbuden oder Spielhallen inkl. Sportwettenautomaten bieten Wlan an. Wenn du da eingeloggt bist und die Wettbuden über VPN die Fussballspiele übertragen, dann hast du ganz schnell eine andere IP. Ich soll laut Gegner auch aus einem Land gewettet haben, indem ich mich in meinem ganzen Leben noch nie befunden habe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Juni 2024, 16:17:27

den Punkt verstehe ich sowieso nicht. Laut der Verordnung, spielt der gewöhnliche Aufenthalt eine Rolle und nicht, ob man in woauchimmer gespielt hat.

Das ist insoweit nicht korrekt. Du verwechselst hier den Ort, an dem geklagt werden darf mit dem Ort, an dem gespielt wurde.

Klagen kannst Du dort, wo Du als Verbraucher Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hast, sprich an Deinem Wohnort und nicht auf Malta, Gibraltar oder sonst wo.
Relevant für die Rückforderung selbst sind aber nur die Zahlungen und Spiele, welche "im Geltungsbereich des GlüStV" durchgeführt worden sind. Wohnst Du in Deutschland, spielst aber für tausende Euro ausschließlich im Urlaub auf Malle, dann bist Du Neese, was die Rückforderung angeht.

Verloren gegangen sind beispielsweise LG Braunschweig 6 O 1229/22 oder auch LG Mosbach 1 O 151/23 genau aus diesem Grund. Dort hatte der Anbieter die IP auslesen lassen und kam zu dem Ergebnis, dass alles darauf hindeutet, dass ein Spielen außerhalb Deutschlands erfolgt war. Dem klagenden Spieler wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, er konnte aber nicht sinnvoll vortragen und die Angaben unter Beweisantritt entkräften.

Daher kann - nochmal: kann, nicht muss - es zu Problemen kommen, wenn sich jemand mit einem VPN und irgendeiner IP aus Timbuktu eingewählt hat, der Anbieter das Ganze ausliest und ich keine Erklärung habe, wo genau ich nun an den Tagen X, Y und Z war. Und das Problem dürfte sein, dass ich dann nicht nur die Tage X, Y und Z belegen muss, sondern alles, da ein erster Anschein für Unstimmigkeiten spricht.

Daher: das ist definitiv kein Scheinproblem, die Anbieter versuchen selbstverständlich jede Schwachstelle zu nutzen. Gelegentlich gelingt das auch, siehe die beispielhaften Urteile.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 06 Juni 2024, 16:45:23
Danke für die detaillierte Richtigstellung. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Juni 2024, 17:01:30
soweit ich das mit einem Big-PFK mal besprochen hatte, spielt der gewöhnliche Aufenthalt die Rolle. So heißt es ja auch nicht umsonst in der entsprechenden Vorschrift*.

Ist ja auch nichts Ungewöhnliches, wenn Klagen verloren gehen. Das EU-Recht, usw. ist so umfangreich, daß ich bezweifle, daß ein Richter die ganzen Vorschriften liest und vorallem kennt. Die haben ja schon teilweise erheblcihe Probleme damit, eine Klage vernünftig zuzustellen.
Das deutsche Strafrecht ist ja auch dann anzuwenden, wenn im Ausland das Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Da spielt der deutsche Pass die entscheidende Rolel und nicht, ob der Tatort Deutschland ist oder sonstwo.

*
(1) Unbeschadet (...) unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Verbraucher"), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 Juni 2024, 18:00:04
Kaffeesatzleser ich würde mich gerne von dir vor Gericht vertreten lassen. Unglaublich drin Wissen. Finde es gut dass du es hier mit uns teilst. 👍😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Juni 2024, 18:17:38
@Istvoelligegal:

Auch hier nochmal: nein, nicht ganz.

Du zitierst Art 6 Abs. 1 ROM-I-VO. Dabei geht  es darum, welches Recht anwendbar ist, wenn Du mit einem Unternehmer einen Vertrag schließt, der im Ausland sitzt.

Aber nochmal: die Anwendung deutschen Rechts setzt voraus, dass der Vertragsgegenstand deutschem Recht unterliegt. Und das ist bei einem Spielen im Ausland nicht der Fall, auch dann nicht, wenn Du in Deutschland gewöhnlich wohnst. Der GlüStV regelt ein Verbot in Deutschland. Er regelt kein Verbot auf Malle, in Timbuktu oder Bora Bora.

Nur deshalb also, weil Du für gewöhnlich Deinen Aufenthaltsort in Deutschland hast, gilt für Verträge nicht regelmäßig deutsches Recht.

Mal als bildliches Beispiel: du bist auf Malta im Urlaub, eröffnest einen account auf einer maltesischen Spieleseite oder spielst auf einer maltesischen Spieleseite, die vollkommen unstreitig eine gültige Lizenz für Malta hast. Ist das Angebot jetzt unzulässig, nur weil Du Deutscher bist? Gilt tatsächlich deutsches Vertragsrecht auf Malta für die Nutzung eines maltesischen Angebots? Eher nein  ;)

Oder auch außerhalb des Spielens: du bist in den USA und nutzt dort ebay.com. Dort kaufst Du ein Buch von einem Deutschen, der in den USA wohnt. Anwendung deutschen Kaufrechts nur weil Ihr beide Deutsche seid, trotz Nutzung ebay.com direkt in den USA? Eher nein  ;)

Oder mal komplett anders rum, weil ich grad bei den USA bin: Du bist 20 Jahre alt und in den USA. Du willst ein Bier bestellen. Die Antwort lautet: "nein, Sportsfreund, is nicht, Bier gibt's erst mit 21." Fuchs wie Du bist lachst Du und sagst "interessiert mich nicht, für mich gilt Deutsches Recht......" Passt das? Eher nein  ;)

Und der Vergleich mit dem Strafrecht hinkt ein wenig. Dort gibt es die Sondernorm § 7 StGB. Eine solche Sondernorm gibt es für zivile Verträge nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Juni 2024, 18:35:08
das hat mir der PKF mit seinen nach eigenen Angaben 2000 Verfahren anders erklärt. aber ich mache jetzt Feierabend, ggf. schreibe ich dazu nochmal was.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Juni 2024, 19:03:19
Dann gern auch nochmal zum Verständnis der Problematik der Rechtsanwendung vielleicht folgende Überlegung:

das Internetverbot galt nicht für Schleswig-Holstein. Unterstellt der Anbieter hatte eine Lizenz für Schleswig-Holstein:

1. Du wohnst in München  und bist bei einem Freund in Schleswig-Holstein im Urlaub. Ihr spielt beide über eure jeweiligen Spiele-accounts. Anschließend wollt Ihr beide die Rückforderung geltend machen, Du in München, er in Schleswig-Holstein. Habt Ihr beide Erfolg?

2. Du wohnst in München, Dein Freund aus Schleswig-Holstein ist bei Dir zu Besuch. Wieder spielt Ihr beide über Eure jeweiligen Spiele-accounts. Anschließend wollt Ihr beide die Rückforderung geltend machen, Du wieder in München, er in Schleswig-Holstein. Mit Erfolg?

 ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 06 Juni 2024, 22:15:19
Update zu mir.

4 Anbieter
Alles Sportwetten
2 liegen noch beim LG
2 gewonnen
Insgesamt Summe mittlerer 6stelliger Betrag

Vergleich von einem großen Anbieter mit Zahl im Namen wurde mir angeboten. 15%. Abgelehnt

Ein Fall vor dem BGH. Anbieter von Oli Kahn.  Anbieter hat dort nun die Aussetzung des Verfahrens gefordert.
Begründung, der europäische Gerichtshof sollte erstmal auf die Fragen vom LG Erfurt antworten.

Laut meinem Anwalt ist das zu erwartende Urteil Ende Juni beim BGH nochmal sehr wichtig.

Bitte keine Fragen stellen, da ich mich noch in laufenden Verfahren befinde.

Ich hoffe ich konnte helfen. 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Juni 2024, 23:22:02
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Auch mit PKF oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 07 Juni 2024, 07:18:34
Alles selbst finanziert. Kosten bisher über 30K
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 07 Juni 2024, 07:34:24
Hi Leute!

Hättet Ihr nicht auch mal Lust hier etwas zu schreiben: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6621.15.html ?

Traut Euch!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 07 Juni 2024, 08:31:22
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/sportwetten-so-koennen-geschaedigte-wettverluste-eventuell-von-tipico-zurueckfordern/100040892.html

https://www.absatzwirtschaft.de/werben-um-die-gunst-der-zocker-257036/

Mag ja sein das sie jetzt alles einhalten aber früher wurde gar nichts eingehalten…unglaublich. Tun so als wäre nichts..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 07 Juni 2024, 09:28:47
Ein Schäfer sagt auch nicht: "Tschuldigung! Ich brauche Deine Wolle ... " und schneidet dem Schaaf die Kehle durch.
Stattdessen wird das Schaaf auf den Rücken gedreht, geschoren und dann wieder zur Herde gelassen. Vielleicht bekommt es sogar erst noch ein paar Streicheleinheiten.

Wenn die Anbieter Fehler einräumen würden, von denen jeder ja auch noch weiß, dass sie mit Vorsatz gemacht wurden, dann käme dies der Dezimierung der Schaafherde gleich. Irgendwann ist dann die Existenzgrundlage des "Schäfers" nicht mehr existent!

Von daher an alle "Lämmer" ... behaltet lieber Eure Wolle, damit Ihr selbst es schön warm habt und ggf. durch Verkauf der Wolle Eure Leben verschönern könnt.

Das Glücksspiel erfüllt keine Grundbedürfnisse!

Wenn dies anders wäre, dann hätte die NASA längst eine Ausschreibung gestartet, damit irgend ein Hirni auf dem Mars ein Casino baut, bevor der erste Mensch seinen Fuß darauf setzt ...

"Oxygen-Casino! Wir rauben geben Dir die Luft zum Atmen!"
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Juni 2024, 13:46:56
Es wird doch in diesem Land nicht angezweifelt werden dass die Anbieter nicht höchst seriös arbeiten. Ich finde es schön das spätestens deren Anwälte so nett sind und das zu erzählen. Da gebe ich glatt 👍👍😁😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Dennis47 am 08 Juni 2024, 17:04:51

den Punkt verstehe ich sowieso nicht. Laut der Verordnung, spielt der gewöhnliche Aufenthalt eine Rolle und nicht, ob man in woauchimmer gespielt hat.

Das ist insoweit nicht korrekt. Du verwechselst hier den Ort, an dem geklagt werden darf mit dem Ort, an dem gespielt wurde.

Klagen kannst Du dort, wo Du als Verbraucher Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hast, sprich an Deinem Wohnort und nicht auf Malta, Gibraltar oder sonst wo.
Relevant für die Rückforderung selbst sind aber nur die Zahlungen und Spiele, welche "im Geltungsbereich des GlüStV" durchgeführt worden sind. Wohnst Du in Deutschland, spielst aber für tausende Euro ausschließlich im Urlaub auf Malle, dann bist Du Neese, was die Rückforderung angeht.

Ich gebe dir in vielen deiner Beiträge Recht. Aber ein "Urlaubs-Aufenthalt in Malle stellt in der Situation, in der man beim Geld verzocken grundsätzlich aber in Deutschland lebt,  keinen gewöhnlichen Aufenthalt dar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 11 Juni 2024, 15:48:04
haben die jetzt bezahlt? bekam Werbung/Spam von einer Anwaltskanzlei und da erweckt das irgendwie den Eindruck, dass gezahlt wurde
(...)
Deswegen, so vermutet die Branche, hat XXX schnell die fälligen Gelder im Rahmen eines Vrgleiches zu 100% bezahlt, um kein offizielles Urteil gegen sich zu riskieren. Durch diese Vergleiche hofft das Unternehmen, sich aus der Schusslinie zu nehmen und negative Präzedenzfälle zu vermeiden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Juni 2024, 16:04:37
Dann wäre der demnächst stattfindende Termin vom Tisch. Darauf spielst Du ja an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 Juni 2024, 16:09:52
Wenn das so wäre ist es faktisch wie ein Urteil für uns. Eine Zahlung vor der bevorstehenden Veranstaltung wäre nicht überraschend…Details kommen bestimmt noch in nächster Zeit..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 11 Juni 2024, 17:12:27
Habe das heute auch von der Kanzlei bekommen, da ich damals bei denen mal angefragt hatte. Das kann man aber getrost als Werbung ansehen, was an sich ja okay ist, aber halt sehr sehr schmierig und vermutlich weit an der Realität vorbei.
Sonst hätten wir glaube ich schon unsere 100% :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 11 Juni 2024, 19:03:29
Also das Verfahren  I ZR 90/23 ist beim BGH weiterhin angesetzt und dort sind ja die Verhandlungen gescheitert, wieso sollte also Spielrechte nun noch was annehmen?
Da müsste Tikitaka eher was ganz unmoralisch anbieten.
Glaub das Spielerechte hier, bei dem "geringen" Betrag, es gern als Präzedenzfall nehmen will.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 12 Juni 2024, 15:42:35
Update:
Der Vorlagegesuch des Landgerichts Erfurt an den EuGh in Sachen Sportwetten ist erstmal vom Tisch. Der Grund: der Kläger dort hat einen Befangenheitsantrag gestellt. Die Klagepartei ist der Ansicht dass der Richter dort befangen wäre und somit nicht unvereingenommen ist. Ein anderes Gericht muss jetzt über den Befangenheitsantrag entscheiden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 Juni 2024, 17:00:41
😂😂😂
Vogelwild, aber geschickt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 12 Juni 2024, 19:00:18
Na ja, schaut euch auf Google mal die Kommentare (
Rezession) zum LG Erfurt an. Ich hatte schonmal drüber berichtet. Muss nichts heißen, kann aber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 12 Juni 2024, 19:06:09
Ich möchte hier kein Fass aufmachen. Ich selbst frage mich nur, warum ausgerechnet das LG Erfurt das EuGH kontaktieren möchte und kein anderes LG. Wenn ich das schlimmste vermute, die Rezessionen lese,1 und 1 zusammenzähle....................................... wohl Zufall.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 Juni 2024, 19:34:28
Ja da sind ein paar deftige dabei. Und auch ja, es verwundert schon warum die das wollen, ein Befangenheitsantrag gestellt wird und zB ein OLG Stuttgart deren Vorhaben als absolut unnötig darstellt. Zumindest macht es nachdenklich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 12 Juni 2024, 20:51:40
Mach das wirklich nachdenklich?

Hab ich, als ich davon erfahren habe, direkt mit meinem Anwalt besprochen = war sofort meine erste Vermutung. Geld hat die höchste Anziehung und beweisen kann man meistens nichts. Man sollte vllt mal überprüfen, ob  jemand jetzt eine neue Villa in der Brühlervorstadt bezogen hat.

Erinnert mich etwas an Andreas Scheuer. "...seien die tatsächlichen Kosten für den Bund von Scheuer verschleiert worden..."
Und..." im Februar 2020, dass gegen Scheuer keine ausreichenden Verdachtsmomente für Untreue im Zusammenhang mit den Mautverträgen vorlägen und dementsprechend kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei"

Ok, Spekulation :))) Aber man könnte vermuten, dass Scheuer gewisse Klauseln nicht kostenlos in die Verträge eingebracht hat. Im April ist er zurückgetreten...da musste ich wieder dran denken.

Dazu möchte ich eine Sache kurz ansprechen, die mich vor Jahren dazu gebraucht hat, nicht mehr zu spielen und die mir sehr sehr viele Sorgen macht. Es geht um die Spielindustrie und wie diese bereits Kinder mit Ihren psychologischen Spielchen (Belohnungen) dazu bringt, In-App Käufe zu tätigen oder immer höhere Anreize in einem Spiel zu setzen, dass auch erwachsene Spieler immer weiterspielen wollen. Als ich dazu einen sehr krassen Bericht gelesen habe, kam ich mir vor wie Pinocchio. Und ich bin kein Verschwörungstheoretiker oder sonstiges, aber ich sehe spielen jetzt unter einem anderen Gesichtspunkt. Ich schütze alle, die mir lieb sind...bzw. versuche ich es. Und Spiele habe ich von meinem Handy verbannt.

Ok, das nur mal so :))

Aber eine Frage muss ich mir natürlich stellen. Wenn ich mal eine Bank ausraube, mache ich das in Erfurt und gebe jemand einfach etwas ab?

Bitte nicht alles ernst nehmen...

Geändert Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 12 Juni 2024, 20:58:41
Der Befangenheitsantrag wird wohl von den Kollegen bearbeitet, die wiederum Befangenheitsanträge bearbeitet, wenn diese gegen die jetzt abgelehnten gestellt werden. Sehr unwahrscheinlich, dass ein Befangenheitsantrag in gleicher Instanz durch geht, aber gibt's immerhin dann die nächste Instanz.
Von dem Prof Dr Köhler und seinem Aufsatz, liest man auch nichts mehr
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 Juni 2024, 22:07:49
Von dem Prof Dr Köhler und seinem Aufsatz, liest man auch nichts mehr
Aber man kennt ihn aus vermutlich fast jeder Klageerwiderung.😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 12 Juni 2024, 22:21:40
aber war es nicht das LG Erfurt, was auch auf den inszenierten Fall auf Malta zur Vorlage an den EuGH hingewiesen hat? das würde dem komplett widersprechen, dass der richter hier korrupt / befangen wäre.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 12 Juni 2024, 23:05:34
Hallo zusammen: lasst die Kirche im Dorf. Es geht hier um Befangenheit und nicht um Korruption!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BLDV1893 am 13 Juni 2024, 20:30:49
Hallo zusammen, ich bin schon lange Zeit hier stiller Mitleser.

Vielleicht vorab, ich selbst bin seit 4 Jahren „wettfrei“ und es geht mir sehr gut damit.

Selber führe ich insgesamt 5 Verfahren. 3 davon sind noch offen, bei zweien kam es bisher zu positiven Urteilen vor dem Landgericht kam. Ein Anbieter hat bereits vor 6 Monaten Revision eingelegt, vom zuständigen OLG wurde bisher aber noch keine Verhandlung angesetzt.
Heute wurde genau von diesem Anbieter (mit Sitz auf MALTA) ein Vergleichsangebot gemacht. Die Quote liegt bei knapp 40% und es geht immerhin um einen mittleren 5stelligen Betrag.

Mich hat es persönlich schon sehr überrascht, dass dieses Vergleichsangebot jetzt kurz vor der Verhandlung am BGH kommt. Vor allem weil der Anbieter auf Malta sitzt - wissen ja alle was das bedeutet…

Warum ich mich heute aber das erste Mal hier zu Wort melde ist, weil ich euch allen gerne zeigen möchte, dass ihr eure Hoffnung nicht aufgeben dürft (auch bei diesen Anbietern nicht). Bleibt stark, spielfrei und habt Geduld.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 13 Juni 2024, 21:43:04
Glückwunsch zur Spielfreiheit 😀👍

OLG wird noch dauern. Denke, Du kannst mit 14-24 Monaten rechnen. Kommt aufs Bundesland und den Senat an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Juni 2024, 21:55:41
Glückwunsch zur Spielfreiheit 😀👍

OLG wird noch dauern. Denke, Du kannst mit 14-24 Monaten rechnen. Kommt aufs Bundesland und dem Senat an.
Beim richtigen kann es auch zu einer schnellen ablehnen der Revision kommen. Siehe Bamberg, ich denke letztes Jahr. Ich hoffe ja, dass der BGH in der hoffentlich stattfindenden Verhandlung das Thema Verjährungsfrist anbringt. Denke hier würde den unsicheren LG's etwas Luft in die Reifen gepumpt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 13 Juni 2024, 22:00:57
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-tipico-muss-spieler-rund-375-000-euro-zurueckzahlen-227834.html

Je mehr OLG’s pro entscheiden werden irgendwann auch die Berufungen abgelehnt werden sicherlich bzw. wenn der BGH ein Urteil gibt.
Finde es bemerkenswert das das OLG Stuttgart vorher schon die 10 Jährige Verjährung annimmt. Glaube die Revision wurde zugelassen. Aber bei einem Urteil wäre die hinfällig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 Juni 2024, 22:48:44
Meistens sind die OLG viel schneller als LG und AG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 Juni 2024, 23:37:24
Glaubt ihr wirklich, der Anbieter des Termins Ende Juni möchte mit negativen Schlagzeilen auf der Titelseite der Bild Zeitung stehen? ::) 

haltet durch =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Juni 2024, 23:55:20
Vermutlich nicht, aber meinst du der BGH möchte sich ständig verarschen lassen? Ich denke auch hier wäre ein weiterer Hinweisbeschluss möglich. Soweit ich weiß ging es doch um Verjährungsfrist und Live Wetten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 14 Juni 2024, 05:55:27
Meistens sind die OLG viel schneller als LG und AG

Ist es eigentlich auch denkbar, dass ein LG die Revision aufgrund Hinweisbeschluss o.ä. nicht zulässt und dadurch Rechtgültigkeit ( heißt doch so, oder) erzielt wird??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 14 Juni 2024, 09:27:14
LG ist Berufung immer möglich. OLG ist rechtskräftig, wenn Streitwert unter 20000,01, sonst Nichtzulassungsbeschwerde,wenn Revision nicht zugelassen wird. Nichtzulassungsbeschwerde ist wohl auch nur im Promillebereich erfolgreich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 14 Juni 2024, 09:28:36
LG ist Berufung immer möglich. OLG ist rechtskräftig, wenn Streitwert unter 20000,01, sonst Nichtzulassungsbeschwerde,wenn Revision nicht zugelassen wird. Nichtzulassungsbeschwerde ist wohl auch nur im Promillebereich erfolgreich

Danke Dir!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 14 Juni 2024, 11:03:15
Meistens sind die OLG viel schneller als LG und AG

LG = bei meinen LG Fällen = wenige Monate. Die gingen alle sehr sehr schnell
OLG = Ewigkeiten...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 14 Juni 2024, 11:35:05
wahrscheinlich OLG auch momentan länger, weil auf den BGH gewartet wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 14 Juni 2024, 14:18:46
LG ist Berufung immer möglich. OLG ist rechtskräftig, wenn Streitwert unter 20000,01, sonst Nichtzulassungsbeschwerde,wenn Revision nicht zugelassen wird. Nichtzulassungsbeschwerde ist wohl auch nur im Promillebereich erfolgreich

Im anstehenden BGH-Fall geht es aber um einen niedrigen vierstelligen Betrag, wie kann das dann dort landen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 14 Juni 2024, 14:45:23
Revision wude zugelassen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 Juni 2024, 12:48:40
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.tipico-betano-co-sportwettenanbieter-auf-der-verliererstrasse.7df5c5d8-f586-44dd-ac6d-d2c354473419.html

Langsam geht es wohl los 😊
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MMA am 16 Juni 2024, 12:54:49
wahrscheinlich OLG auch momentan länger, weil auf den BGH gewartet wird
So ist es. Das wurde mir tatsächlich auch gesagt. Bei mir ist der Status LG Berlin Positives Urteil für mich, aber Berufung wurde eingelegt von der Gegenseite, übrigens ist das auch der Stand der jetzt fast 2 jahre so ist.

Ist schon Hart... Aber was soll man machen. Ich rechne vor 2026 mit gar nichts mehr :D

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 16 Juni 2024, 14:29:58
Ist leider hinter ´ner Paywall..

Die Anwaltkosten für t. und Co. müssen ja ins Bodenlose gehen, wenn quasi jeder Fall in Berufung(2x) geht. Und teilweise gehts ja hier um 6.stellige Beträge.Für die Anwälte ist das natürlich Rente, aber Geld haben die Anbieter vermutlich genug. Verzögern wo es nur geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 18 Juni 2024, 05:42:38
Ich räume die letzten Beiträge einfach mal auf. So viel bla bla ohne irgendeinen Nährwert hatten wir lange nicht mehr ... Rückt raus mit Euren Infos oder haltet den Mund ... Panikmache wird hier nicht betrieben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 Juni 2024, 11:40:19
... Rückt raus mit Euren Infos oder haltet den Mund ...

Dann zum Thema vielleicht so viel:

Der BGH hat vor kurzem 6 weitere Verfahren zu reinen online-Casinos ausgesetzt. Dabei die Revision zum Urteil des OLG Brandenburg und des OLG Nürnberg, drei Revisionen die vom OLG Frankfurt kamen sowie die Revision, welche des OLG Oldenburg zugelassen hatte. Vor allem die Revision welche aus Oldenburg kam, dürfte die spannendsten Fragen enthalten, da dort bekanntlich ausdrücklich die Verjährung Gegenstand der Revision ist. Da diese Verfahren nun ebenso mit Blick auf EuGH C-440/23 ausgesetzt sind, ist eine Lösung der Verjährungsproblematik für reine online-Casino-Verfahren bis auf weiteres nicht in Sicht. Daran dürfte auch das BGH-Verfahren zu Sportwetten in der nächsten Woche nichts wesentliches ändern.

Im Grunde muss man schon fast hoffen, dass das LG Erfurt seine Ankündigung wahr macht und mit einem Rundumschlag sämtliche Fragen zum Thema dem EuGH selbst vorlegt, schon allein um das Risiko irgendwelcher Spielchen der Anbieter im Sinne von Rücknahme der EuGH-Vorlage oder der Gefahr der Unzulässigkeit der aktuellen EuGH-Vorlage entgegenzuwirken. Darauf weist das LG Erfurt auch in allen 3 Beschlüssen hin.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 18 Juni 2024, 11:49:25
Der EuGH hat dies wohl auch schon mitbekommen. Das LG Erfurt würde nur die Verfahren in Deutschland verlangsamen.

Ich darf darauf hinweisen, das Verfahrensaussetzungen keine Niederlage sind sondern die Entscheidung vertagt ist!

Also immer die Ruhe bewahren! Wir führen das Spiel. Gibt mal die Schlüsselworte bei Google unter News ein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 Juni 2024, 12:07:41
Niemand sagt auch nur irgendwo, dass eine Verfahrensaussetzung eine Niederlage ist. Womit wir wieder bei dem Verbreiten von panischen Statements im Sinne der Kritik von Olli wären.

Fakt ist nur, dass durch eine Verfahrensaussetzung Zeit ins Land geht und die Dauer bis zum Verfahrensabschluss nicht absehbar ist. Gerade bei der hier immer wieder aufkommenden Frage "wie schnell, wie lange" irgendwelche Verfahren bis zum Abschluss gehen, dürfte damit nicht wirklich seriös zu beantworten sein. Derzeit sind hunderte Verfahren ausgesetzt, gerade an den Landgerichten.

Und daneben nochmals: wenn das LG Erfurt NICHT zum EuGH vorlegen würde und sich das aktuelle EuGH-Verfahren - aus welchen Gründen auch immer - plötzlich erledigt, dann geht der ganze Käse wieder von vorn los. Und nochmal: genau darauf weist auch das LG Erfurt hin. Eine verbindliche Klärung - hopp oder top - dürfte daher wohl in aller Interesse liegen. Wann eine solche Klärung jedoch vorliegt: Stand heute - offen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 18 Juni 2024, 12:20:22
Aber bzgl der EUGH Vorlage des LG erfgurt … gehts da rein um Casino Fälle oder auch bzw nur Sportwetten ? Das konnte ich so direkt nicht finden
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 Juni 2024, 12:42:00
Das LG Erfurt möchte sowohl für Casino-Fälle als auch für Sportwetten-Fälle eine EuGH-Vorlage vornehmen. Daher wird es 2 eigenständige Vorlageverfahren seitens des LG Erfurt geben.

Dabei hat das LG Erfurt in seinen aktuellen 3 Beschlüssen bereits angekündigt, dass es für jedes Vorlageverfahren mehrere Verfahren zusammenziehen wird und die dann jeweils relevanten Fragen dem EuGH vorzulegen. Grund dafür dürfte nicht zuletzt sein, eine mögliche Verhinderung einer EuGH-Vorlage durch vorzeitige Erledigung der Verfahren auszuschließen. Heißt also: selbst wenn in einem der vorgesehenen Verfahren beispielsweise der beklagte Anbieter fix zahlt, um eine EuGH-Vorlage zu vermeiden, dann wird ein anderes Verfahren für die Vorlage genommen. Dass also eine  Vorlage seitens des LG Erfurt kommen wird, dürfte sicher sein - sowohl für Sportwetten als auch für Casino-Fälle.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 18 Juni 2024, 12:45:23
Ok vielen Dank ob die Gerichte dann aussetzen ist ja dann wieder eine andere Frage wie ich gelesen habe … da wird dann unterschiedlich verfahren … da es ja „nur“ das LG Erfurt ist …?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 Juni 2024, 12:58:53
… da wird dann unterschiedlich verfahren … da es ja „nur“ das LG Erfurt ist …?!
Nicht ganz. Die Verfahrensaussetzung ist rein ins Ermessen des Gerichts gestellt und bemisst sich mehr oder weniger allein daran, ob das jeweilige EuGH-Verfahren nun relevant wird oder nicht. Welches Gericht das EuGH-Verfahren eingeleitet hat, ist dabei vollkommen egal. Daher könnte auch das Amtsgericht Hintertupfingen eine EuGH-Vorlage machen. Das spielt weder für den EuGH eine Rolle noch für die anderen Gerichte.

Es spielt also im Ergebnis für die Gerichte, die eine Verfahrensaussetzung prüfen absolut keine Rolle, welches Gericht das EuGH-Verfahren eingeleitet hat. Entscheidend ist nur:
- gibt es ein EuGH-Vorlageverfahren zum streitigen Thema?
- kann das Ergebnis eines EuGH-Vorlageverfahren relevant bzw. entscheidungserheblich für den Sachverhalt werden?


Die aktuellen Aussetzungen zu Casino-Fällen beziehen sich daneben zwar auch auf den EuGH, in erster Linie wird aber ausgesetzt, weil der BGH ebenso alle Casino-Fälle ausgesetzt hat. Klar, einige OLGs (Stuttgart, Bamberg, Hamm) setzen bislang nicht aus. Allerdings dürfte dann spätestens beim BGH Ende sein, wenn es in die Revision geht. Dann werden auch diese Verfahren erst einmal ausgebremst.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 Juni 2024, 13:04:31
Ich habe heute erfahren, dass die Kläger Anwälte für die Verhandlung am 27. sehr sehr schlecht vorgetragen haben sollen und in dem Verfahren NICHTS über materielle Verstöße gesagt haben; wenn diese also nicht noch vorgetragen wurden kann es auch sein, dass der BGH nur über den vorgetragenen Sachverhalt entscheidet, und dann gäbe es keine materiellen Verstöße; und der BGH könnte die Klage dann abweisen.

Wäre natürlich doof, das in allen Verfahren wieder hinbiegen zu müssen, statt dass die dortigen Anwälte korrekt vortragen.

Also abwarten =)

 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 18 Juni 2024, 13:09:26
Ok also liegt es jedem Gericht offen zu sagen wie setzen aus aufgrund der Vorlage vom LG Erfurt da es für unseren Sachverhalt interessant ist oder halt nicht …

Naja mal schauen wie es mein gelebt entscheidet , vor kurzem habe ich erst einen Termin für eine Verhandlung   bekommen


Ja der Fall ist glaube das beste was den Anbietern passieren kann leider …. Also wenn sie es wissen wollen werde die es durchziehen … und dann dauert es zu korrigieren wie du schon sagst , aber der Hinweisbeschluss ist ja da zum Glück auch noch da

Spannend bleibt es auf jedenfall
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 18 Juni 2024, 13:12:04
m Ergebnis bleibt es aber wieder beim gleichen. Meint ihr die Verfahrne verschwinden dann irgendwann nicht???
Auch bei den Revisionen Sportwettenfällen werden gebeten keine Anwälte einzuschalten.

Keine Panik, unsere Chanden werden immer höher! Die Anbieter hätten das Problem die ganzen Verfanren auszuzahlen.

Ihr redet wieder ein Bullshit! Die Fall ist schlecht aber der Anbieter wollte vorher verhandeln? Hää wieso sollten die Verhandeln wenn die wissen das die gewinnen. Echt witzig. Und der BGH ein Hinweisbeschluss rausgibt. Weil er weiß welches Verfahren als nächstes kommt…

Muss man nicht verstehen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 Juni 2024, 13:15:27
....der BGH könnte die Klage dann abweisen.

Selbst wenn dem so wäre, dann ändert das nichts an der bisherigen Rechtsauffassung des BGH. Diese hat er ja in seinem Hinweisbeschluss vom März bereits mitgeteilt. Dass nun der beklagte Anbieter dermaßen gut vorträgt, dass der BGH seine Rechtsauffassung komplett aufgibt, dürfte nicht anzunehmen sein.

Am Ende muss man sowieso erst einmal die Begründung eines Urteils abwarten. Wenn aber tatsächlich nichts zu wichtigen Punkten vorgetragen wurde, dann wird der BGH genau das auch anmerken. Möglich ist auch, dass der BGH in einem Urteil begründet, in dem er sagt "Wenn das und das vorliegen würde, dann würde sich die und die Konsequenz ergeben. Da der Kläger nichts dazu vorgetragen hat, kommt es darauf nicht weiter an."

Die Konsequenz wäre: Pech für den Kläger, aber keine wesentlichen Änderungen für alle anderen. Also warten wir mal ab, was da in der nächsten Woche so passiert. ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 Juni 2024, 13:17:49
m Ergebnis bleibt es aber wieder beim gleichen. Meint ihr die Verfahrne verschwinden dann irgendwann nicht???
Auch bei den Revisionen Sportwettenfällen werden gebeten keine Anwälte einzuschalten.

Keine Panik, unsere Chanden werden immer höher! Die Anbieter hätten das Problem die ganzen Verfanren auszuzahlen.

Ihr redet wieder ein Bullshit! Die Fall ist schlecht aber der Anbieter wollte vorher verhandeln? Hää wieso sollten die Verhandeln wenn die wissen das die gewinnen. Echt witzig. Und der BGH ein Hinweisbeschluss rausgibt. Weil er weiß welches Verfahren als nächstes kommt…

Muss man nicht verstehen!

Meinst verhandeln bringt keine Zeit? Ich habe lediglich das wiedergegeben, was mir ein spezialisierter RA erzählt hat. Es ist auch alles kein MUSS. War übrigens die Kanzlei im blabla Fall vor kurzem..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 Juni 2024, 13:22:27
Ok also liegt es jedem Gericht offen zu sagen wie setzen aus aufgrund der Vorlage vom LG Erfurt da es für unseren Sachverhalt interessant ist oder halt nicht …
Korrekt gesagt: ein Gericht setzt das Verfahren nicht wegen der Vorlage des LG Erfurt aus, sondern ein Gericht setzt das Verfahren dann aus, wenn das tatsächlich ein EuGH-Verfahren eröffnet ist. Dann geht der Verweis nicht "wir setzen aus aufgrund der Vorlage des LG Erfurt", sondern "wir setzen aus aufgrund des EuGH-Verfahren XYZ/24." Nicht die Vorlage also, sondern das EuGH-Verfahren selbst ist Grund für eine mögliche Aussetzung  ;)

Ansonsten: ja, die Verfahrensaussetzung ist weitestgehend ins Ermessen des Gerichts gestellt. Eine Pflicht zur Aussetzung besteht nur unmittelbar für das Gericht und genau das Verfahren, welches den EuGH angerufen hat. Sprich: Erfurt muss dann seine Verfahren aussetzen, alle anderen können die Verfahren aussetzen. Wobei wie gesagt, die Tendenz zu einer grundsätzlichen Aussetzung der Verfahren geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 18 Juni 2024, 13:47:20
Ok jetzt habe ich verstanden dann schaue ich mal ob meine Verhandlung noch stattfindet . Wenn diese den Termin so kurzfristig ansetzen denke ich ja das dann dieser auch  Erfolg sonst  hätte sie ja damit auch  warten können

Nochmal danke für die Erläuterung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 18 Juni 2024, 14:49:42
wenn man die Bewertungen bei trustpilot über den Verein, der nächste Woche beim BGH verhandelt wird, scheint der Verein auch noch andere Defizite zu haben als "nicht umfassend" vorzurtragen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 18 Juni 2024, 18:04:29
wenn man die Bewertungen bei trustpilot über den Verein, der nächste Woche beim BGH verhandelt wird, scheint der Verein auch noch andere Defizite zu haben als "nicht umfassend" vorzurtragen.

Was für ne Bewertung? Die von heute?! und das jemand das Geld von Tikitakaland zurück erhalten hat?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 19 Juni 2024, 22:39:49
https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/18584312/sensations-urteil-wettanbieter-muss-spielsuechtigen-mann-500000-euro


Laut dem Anwalt zahlte der Anbieter erst, als der ganze Sachverhalt immer mehr in den Medien präsent wurde. Zuvor wurde nur ein Witzvergleich angeboten. Es handelt sich dabei um den weltgrößten Online-Sportwettenanbieter (Anbieter mit Jahrestagen).

Offensichtlich scheinen die Anbieter erst dann nachzugeben, wenn du Druck größer wird und somit unausweichlich ist. Interessant jedenfalls zu lesen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 20 Juni 2024, 06:54:19
Und noch einer aus 🇦🇹

https://www.derstandard.de/story/3000000224222/kasino-mr-green-zahlt-spielverluste-nicht-zurueck-jetzt-pfaendet-eine-spielerin-die-website
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 20 Juni 2024, 07:25:53
Interessant ist die Passage, dass der Europäische Gerichtshof ja schon entschieden hat im heiklen Bereich wie Glücksspiel wären Einschränkungen im Dienstleistungsbereich möglich. Das ist ja dann normalerweise nicht in Österreich OK und in anderen Ländern nicht. Betrifft ja die EU. Oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 Juni 2024, 07:28:15
Ja also bei mir ging es mal darum wo man gespielt hat und da waren ja auch Aufenthalte  im Ausland dabei und da wurde mir von anwaltsseite gesagt das man dann dort schauen müsste wie die Rechtslage ist. Also ja es kann auch in anderen EU Ländern verboten sein bzw reglementiert .

In Österreich finde ich es nur erstaunlich das Sportwetten nicht als Glücksspiel sonder Geschicklichkeitsspiel angesehen wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 Juni 2024, 11:35:53
mir sind bislang nur Urteile, usw. bekannt, in denen das Gericht sich nie auseinandergesetzt hat mit Art. 6 Abs. 1 lit b) Verordnung (EG) Nr. 593/2008 und einen Anspruch wegen Auslandsbezug ablehnte.
in einem Verfahren hatte die Gegenseite auch behauptet, man hätte vom Mond aus gespielt.
das Gericht wurde in der Klage, usw. gebeten und aufgefordert, explizit einen Hinweis hierfür zu erteilen, wenn es meint, es würde eine Rolle spielen, wenn auch vom Ausland aus gespielt wurde.
Das tat das Gericht bislang nicht.

Datenschutztechisch, dürfte es meines Erachtens auch ein Problem darstellen, jahrelang eine IP Adresse zu speichern. Ob die IP-Adressen überhaupt verwertet werden dürfen, halte ich zumindest für fragwürdig.

aber.. da viele Online-Glücksspielanwälte neben Online-Glücksspiel nebenbei noch Datenleak, Dieselskandal, Filesharing und bisschen Verkehrsrecht machen, geht man wohl auch nicht so in die Details rein, da die Anwaltskosten so oder so gleich hoch sind, egal, wie viel Arbeit undsw man rein steckte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mk83x am 20 Juni 2024, 15:26:34
Edit: Vollzitat entfernt


Bei mir kam ja auch ne Frage ob man aus dem Ausland gespielt hat, da man auf der Liste ja auch die IPs sieht. Nur die Casinos machen sich bei der Menge an Klagen bestimmt nicht die Arbeit, sich jede IP zu kopieren und zu schauen wo man gespielt hat. Ich hab selber aus einem EU Land auswärts gespielt und die Einzahlungen muss man halt Abziehen bei Klage oder man erwähnt es nicht und kommt damit durch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 20 Juni 2024, 15:42:43
Also ich hätte nicht nur das Vollzitat weg gelassen, sondern auch das, was nach dem "oder" folgt ... das wäre nämlich bei Vorsatz ein Betrug!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 21 Juni 2024, 07:59:31
Sehe ich genau wie Olli.

Erwähnen, spätestens im Verfahren. Vermutlich spielt es eh keine Rolle. Immer ehrlich bleiben!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 Juni 2024, 09:47:43
:D

es gibt wohl keinen Ort, in dem mehr gelogen wird, als vor Gericht ..

man kann auch wie der Bundeskanzler ja auch auf Fragen mit "ich kann mich nicht mehr daran erinnern", beantworten,
bevor man irgendeinen Stuß erzählt , der nicht in Einklang zu bringen ist mit der Textbaustein-Klage und man sich von Nachfragen der
"bösen" Gegenanwälte genötigt gefühlt, irgendwas zu antworten, was vielleicht nur Halb der Wahrheit entspricht.

Die Gegenanwälte drohen auch in Regelmäßigkeit mit Prozessbetrug, wenn die einen fast schon pro forma die Unwahrheit unterstellen,
wenn man auf die Frage, man wusste erst zum Zeitpunkt von X, dass Online Glücksspiel verboten ist, beantwortet.

Viele Polizeibeamten sagen vor Gericht auch aus, wenn sie es nicht mehr ganz genau wissen:
"Wenn ich das damals so geschrieben habe, dann muss es auf jeden Fall so gewesen sein".
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 21 Juni 2024, 10:11:15
Bevor wir damals Klage einreichten, musste ich bestätigen, dass ich weder aus SH noch dem Ausland spielte …

SH konnte ich ausschließen, aber Ausland?
Ich wusste, dass ich ab und zu auch im Ausland wettete.
Ob das auch beim besagten Anbieter der Fall war, konnte ich nicht sagen 🤷🏻‍♂️

Mir fiel erst später ein Kontoauszüge und E-Mails auf eventuelle Auslandsaufenthalte zu überprüfen…

Das war in diesem Fall nicht so schwer, da ich bei diesem Anbieter nur 12 Monate angemeldet war.

Über die DOSKV Auskunft kann man ja sehen womit einbezahlt wurde …
Anschließend alle Kreditkarten und Konten mit denen eingezahlt wurde auf eventuelle Urlaubsbuchungen, Abhebungen oder Zahlungen im Ausland überprüfen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 Juni 2024, 10:41:10
einige oder viele sagen hier, Ausland spielt eine Rolle ...ich bin da anderer Meinung und noch kein Gericht hatte in drei Fällen da irgendwas gesagt im Sinne von, dass das von Entscheidung ist, als es hierbei explizit um einen Hinweis gebeten wurde. .Gerichte sind ja alle frei und von daher ist es wohl für die Textbaustein-Klage der Online-Glücksspielanwälte und PKF besser, daß lieber der 0815-Fall bearbeitet wird, wo man bis auf wenige Daten nur noch auf Senden drücken muss, um die Klage einzrureichen. Eine genaue Aufschlüsselung, von wo man gespielt hat, ist ja auch schwieriger.

die Glücksspielanbieter werfen ja eine Millionen Gründen in der Hoffnung, dass einer der Gründe greift.

da das Kreditkartenkonto oder das Bankkonto in Deutschland geführt wird, und hierauf "zugegriffen" bei einer Abbuchung wird, ist mE ein weiterer Grund dafür gegeben, daß das keinerlei Rolle spielt, von wo man gespielt hat,erst recht, wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen AUfenthalt in Deutschland hat.

weswegen Schleswig-Holstein dann auch noch ins Feld geführt wird, weiß ich auch nicht. in Schleswig-Holstein war auch zu keinem Zeitpunkt beispielsweise das Online-Live-Casino mit zugeschalteten Dealern aus Überall oder sonstwo erlaubt.

aber da mag man sich eben an seine Online-Glücksspiel-Anwälte und seinen PKF wenden, die exzessiv Werbung auf Facebook und Co betreiben mit einer Werbung die meines Erachtens nichts anderes aussagt, dass der Fall schon zu 100% gewonnen wurde.
wenn man die überhaupt erreicht.
Sobald der Fall angenommen wurde, so erzählte man es mir, ist die Kommunikation schlecht bis gar nicht vorhanden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 21 Juni 2024, 11:24:00
Wir wollten doch auf „erzählt man mir Geschichten“ hier verzichten. Und dass es gute und schlechte Anwälte gibt, wissen wir auch alle.
Wir konzentrieren uns hier aber nicht darauf. Wir gucken, was einen guten Anwalt ausmacht. Davon gibt’s genug.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Juni 2024, 12:57:10
Ich habe mal eine Frage zu den PKFs.

Wieviel % der Klagesumme bieten die PKFs idR an? Und lohnt es sich, mit diesen zu verhandeln?

Beispiel:
100% Sportwetten
80% Sportwetten, 20% Casino
falls das einen Unterschied macht.

Dank Euch
Gruss
Sascha
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 24 Juni 2024, 13:18:32
Ich habe mal eine Frage zu den PKFs.

Wieviel % der Klagesumme bieten die PKFs idR an? Und lohnt es sich, mit diesen zu verhandeln?

Beispiel:
100% Sportwetten
80% Sportwetten, 20% Casino
falls das einen Unterschied macht.

Dank Euch
Gruss
Sascha

Da wirst nichts verhandeln können
Entweder du nimmst das was sie dir per Vertrag anbieten oder nicht.
Früher gab's noch mehr.  Mittlerweile bist irgendwo zwischen 30 u 40% was die verlangen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Juni 2024, 13:46:42
Ok, und Sofortentschädigung? Was ist da so drin?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 Juni 2024, 13:57:26
ich habe von max. 10% gehört,  reine Abzocke meines Erachtens.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Juni 2024, 14:04:41
ok, also 30-40% Beteiligung im Klagefall und max. 10% Sofortentschädigung.

Schon krass :)) Wenn man die Rechtslage bedenkt und deren aktuelles Risiko.

Ach...und wenn man einen Fall sofort verkauft, welche pflichten hat man dann? Muss man dann trotzdem vor Gericht auftauchen?

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 Juni 2024, 14:13:16
die PKF wissen ja genau, welches OC und welcher Wettanbieter zahlt oder nicht zahlt.
mittlerweile wissen die auch, bei welchen Gerichten die Chancen sehr gut stehen oder nicht.
die wissen auch, ob der Anbieter nach Klage X als Vergleich anbietet oder nicht.

die kennen die Gegneranwälte und wissen ganz genau, welche Fälle "sofort entschädigt" werden oder nicht.

in meinen Augen, ist das Geschäftsmodell sittenwidrig und würde mich nicht wundern, wenn die PKF demnächst auch verklagt werden.

es gibt genug Leute, die derartig dem Glücksspiel verfallen sind, dass sie jede Summe nehmen, die sie angeboten bekommen, um versuchen, diese zu vermehren.
ne, ich würde eher PKH empfehlen als PKF. Beim PKF würde ich mich irgendwie immer veräppelt fühlen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Juni 2024, 14:14:15
bin Deiner Meinung :) Wenn es geht, dann PKH
Muss ich nur noch meine Bentleys loswerden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 24 Juni 2024, 15:02:38
Nun ja, es gibt solche und solche PKFs. Ich persönlich würde mir einen Anwalt suchen, zu dem ich Vertrauen habe. Wenn der dann einen oder mehrere PKFs hat, mit denen er gut zusammenarbeitet und deren Verträge er auch checkt, würde ich diese Option - je nach Fallkonstellation - in Erwägung ziehen.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 Juni 2024, 16:12:03
Nun ja, es gibt solche und solche PKFs. Ich persönlich würde mir einen Anwalt suchen, zu dem ich Vertrauen habe. Wenn der dann einen oder mehrere PKFs hat, mit denen er gut zusammenarbeitet und deren Verträge er auch checkt, würde ich diese Option - je nach Fallkonstellation - in Erwägung ziehen.
LG Ilona
Das ist definitiv der bessere Weg. Zum Anwalt muss ja Vertrauen bestehen sonst kann man es lassen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 Juni 2024, 16:19:45
https://www.abendblatt.de/sport/article242644266/Kritik-an-EM-Sponsor-Werbeverbot-fuer-Sportwetten-gefordert.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2018 am 24 Juni 2024, 17:41:21
die PKF wissen ja genau, welches OC und welcher Wettanbieter zahlt oder nicht zahlt.
mittlerweile wissen die auch, bei welchen Gerichten die Chancen sehr gut stehen oder nicht.
die wissen auch, ob der Anbieter nach Klage X als Vergleich anbietet oder nicht.

die kennen die Gegneranwälte und wissen ganz genau, welche Fälle "sofort entschädigt" werden oder nicht.

in meinen Augen, ist das Geschäftsmodell sittenwidrig und würde mich nicht wundern, wenn die PKF demnächst auch verklagt werden.

es gibt genug Leute, die derartig dem Glücksspiel verfallen sind, dass sie jede Summe nehmen, die sie angeboten bekommen, um versuchen, diese zu vermehren.
ne, ich würde eher PKH empfehlen als PKF. Beim PKF würde ich mich irgendwie immer veräppelt fühlen.

Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Wenn sich ein Anbieter in der Vergangenheit verglichen hat, bedeutet das nicht, dass er dies auch in Zukunft tun wird. Niemand weiß das sicher. Es sind immer nur Prognosen/Wahrscheinlichkeiten, die eintreffen können oder auch nicht. Du kannst das Risiko entweder selbst tragen, weitestgehend über Prozesskostenhilfe absichern oder einen Prozessfinanzierer in Anspruch nehmen. Ansonsten: Weniger auf andere fokussieren, sondern mehr auf sich selbst. Dann klappt auch alles andere, wie zum Beispiel dauerhaft spielfrei zu werden/bleiben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du ständig das Problem bei anderen und nicht bei dir selbst suchst. Oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 Juni 2024, 18:23:18
@Kläger2018
Das hat mir meine Kanzlei auch gesagt. Nach wie vergleicht sich der gleiche Anbieter mit Gegner A C D und ignoriert alles bei B E und F.
Warum? Alle zucken mit den Schultern da kein
Schema zu erkennen ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 Juni 2024, 19:41:47
Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Wenn sich ein Anbieter in der Vergangenheit verglichen hat, bedeutet das nicht, dass er dies auch in Zukunft tun wird. Niemand weiß das sicher. Es sind immer nur Prognosen/Wahrscheinlichkeiten, die eintreffen können oder auch nicht. Du kannst das Risiko entweder selbst tragen, weitestgehend über Prozesskostenhilfe absichern oder einen Prozessfinanzierer in Anspruch nehmen. Ansonsten: Weniger auf andere fokussieren, sondern mehr auf sich selbst. Dann klappt auch alles andere, wie zum Beispiel dauerhaft spielfrei zu werden/bleiben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du ständig das Problem bei anderen und nicht bei dir selbst suchst. Oder?

Sorry, aber das ist völliger Quatsch. Hatte sogar mit einem Gegneranwalt geschrieben, ob wir nicht gleich die nicht gerichtlich geltend gemachten Ansprüche von X klären können.

War 0,00 Problem.

Mit Prozesskostenfinanziern, die Werbung machen, wie super mega sie sind, usw. und das Unternehmen auch noch in der Werbung nennen, da wundert es mich nicht, daß da nicht unbedingt eine Vergleichsbereitschaft besteht.
Bei Fehlberatungen von Anlagen, hatte eine größere Bank auch kategorisch Vergleiche mit einer bestimmten Kanzlei ausgeschlossen.
Für die Bank hatte ich mal gearbeitet. Da der Gegner-Anwalt die Bank in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht hat, war die Veergleichsbereitschaft von jetzt auf gleich auf 0,00.

Seltsam, aber so ist es.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 24 Juni 2024, 20:06:07
Wie macht eine Ente, wenn sie ins Wasser spring? Quatsch (Entenslang für Quak und Platsch)
Und wenn die Ente vorher total viel gegessen hatte? Völliger Quatsch!


Leute, Leute, Leute ... wie wäre es mal mit einem Spaziergang an der frischen Luft?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Juni 2024, 21:39:18
Nun ja, es gibt solche und solche PKFs. Ich persönlich würde mir einen Anwalt suchen, zu dem ich Vertrauen habe. Wenn der dann einen oder mehrere PKFs hat, mit denen er gut zusammenarbeitet und deren Verträge er auch checkt, würde ich diese Option - je nach Fallkonstellation - in Erwägung ziehen.
LG Ilona

ok, das klingt sehr vernünftig.

Ich glaube übrigens auch, dass einige Anwälte oder Anbieter keinen Einigungswillen haben, andere wiederum doch. Ein Trend ist bei meinen Fällen auf jeden Fall erkennbar. Aber das ist natürlich nur individuell.

Und grundsätzlich auch nicht wichtig. Die wichtigste Aussage habe ich erhalten: Wenn, dann einen PKF über den eigenen Anwalt finden. Danke.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juni 2024, 12:24:17
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/axel-hefer-uebernimmt-vorstandsvorsitz-von-tipico-19802272.html

Erst jetzt entdeckt…Ab diesem Zeitpunkt wird doch der BGH das Verfahren nicht aussetzen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 25 Juni 2024, 12:40:51
wird auch mal zeit , dass klarheit geschaffen wird.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juni 2024, 12:46:33
Zurückziehen denke ich nicht mehr aber ob dieses Urteil bei dem Fall dann den ganzen anderen weiter hilft wird die Frage sein … da der Fall ja doch seine Eigenheiten hat
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juni 2024, 12:52:05
Auf jeden Fall, dann kann es nur eine Entscheidung geben. Die Anbieter verzögern damit sie nicht aufeinmal das Geld auszahlen

Ob die Anbieter mittlerweile das sich auf Dauer antun wollen bezweifele ich. Werden sich dann auch noch die aktuellen Kunden weg treiben. Denke die Zeichen könnten wir die schon geklagt haben nicht besser sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: digger am 25 Juni 2024, 13:22:02
Auf jeden Fall, dann kann es nur eine Entscheidung geben.

moin, ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie froh ich bin mal wieder etwas über das BGH Urteil zu lesen ....

gruß digger
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 25 Juni 2024, 13:29:28
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/weidener-verliert-44-000-euro-bei-online-gluecksspiel-und-will-sein-geld-zurueck
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juni 2024, 14:40:40
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/weidener-verliert-44-000-euro-bei-online-gluecksspiel-und-will-sein-geld-zurueck

Interessant daran: "Das erklärt wohl auch, warum der Anwalt des Online-Anbieters ebenfalls Vergleichsbereitschaft anzeigte. Er bot aus dem Stand 25 Prozent des Verlusts an. Möglicherweise wird man sich hinter den Kulissen in der Mitte treffen."

25% aus dem Stand...ich höre eigentlich nur noch 10-20%...gut so :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 26 Juni 2024, 10:12:24
Wann erhält man denn von dem Termin am morgigen Donnerstag weitere relevante Informationen - oder ist jemand persönlich vor Ort und kann berichten ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Juni 2024, 10:29:46
Ich gehe hin, sofern die Verhandlung stattfindet 😂

Berichten geht aber erst nach der Verhandlung.
Live-Ticker ist nicht gestattet.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 26 Juni 2024, 10:36:24
Kann mir nicht vorstellen, dass die Verhandlung nicht stattfindet... aber wobei - halt mal - gerade bei dieser Thematik kann ich mir mittlerweile alles vorstellen... nichts ist unmöglich - hoffen wir auf das beste morgen. Freu mich aber das jemand vor Ort ist und dann auch wirklich Fakten dann berichten kann...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 Juni 2024, 10:45:22
In der Verhandlung gibt der BGH immer schon eine Tendenz vor. Es wird auch sehr wahrscheinlich medial morgen Infos geben. Aber sehr gut das jemand vor Ort von uns ist !

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 26 Juni 2024, 17:17:05
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-gluecksspiel-sportwetten-lux.5eLZsZmmNN33p755i9S6Pj
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 00:29:12
https://www.fr.de/verbraucher/em-fussball-sportwetten-tipico-gericht-urteil-betano-bet-at-home-europameisterschaft-quoten-zr-93153675.html

Der Anbieter hat sicherlich nicht umsonst seine Spitze ausgetauscht…Ich gehe noch weiter und behaupte der Anbieter wird sicherlich nach der Verhandlung/Urteil eine Pressemitteilung rausgeben um weiterhin das Vertrauen zu gewinnen. (Pro Kläger)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: digger am 27 Juni 2024, 07:20:20
moin zocker,

ja damit rechne  ich auch ganz fest: es wird sicher ne Pressemitteilung geben...

gruß
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 27 Juni 2024, 07:58:14
Ich gehe noch weiter und behaupte der Anbieter wird sicherlich nach der Verhandlung/Urteil eine Pressemitteilung rausgeben um weiterhin das Vertrauen zu gewinnen. (Pro Kläger)

Gerade habe ich ein Zitat des für den Anbieter prozessführenden Anwalts Roland Reichert gelesen: "Nach dem BGH ist vor dem EuGH."
Quelle: https://www.boersen-zeitung.de/ticker/roundup-hoffnung-fuer-sportwettenverlierer-bgh-prueft-erstattungsansprueche

Ich halte es für wahrscheinlich, dass es auch nach einem umfassenden BGH-Urteil erst einmal unverändert weitergehen dürfte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 08:24:50
Weil der EuGH das anders sehen könnte hat Betano die Revision zurückgezogen? Der Anbieter macht sich lächerlich. Die Spitze ist bei Schalke, der Anbieter richtet sich auf den deutschen Markt aus! Schaut euch die letzten Tage die Ergebnisse an. Die verdienen sich dumm und dämlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 27 Juni 2024, 08:30:57
Ich wollte damit gar nicht sagen, dass ich inhaltlich anderer Meinung bin als Du. Ganz im Gegenteil: Ich bin fest davon überzeugt, dass es am Ende Geld geben wird. Ich denke allerdings nicht, dass es nach dem BGH-Urteil kurzfristige Änderungen im Kurs der Anbieter geben wird, so sehr ich das auch hoffen würde. Die Anbieter agieren einfach mit zu viel Kalkül und werden weiter auf Zeit spielen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 08:57:13
Ich meinte es ja auch bezogen auf die „Aussage“. Ich sehe es sehr entspannt. Wenn die meinen sie müssen mehr zahlen dann sollen die sich Zeit lassen. Es schadet ja den selber auch. Mein Standpunkt ist halt wenn der BGH entscheidet. Was soll danach noch rauskommen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juni 2024, 10:42:36
and yes, die Prozessfinanzierer und uns wollen sie mürbe machen.
Durchhalten!!! Die Gerechtigkeit wird gewinnen!

Und wichtiger, würde Olli jetzt sagen, spielfrei bleiben!!! Damit ist mehr gewonnen als mit den Rückzahlungen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 11:23:27
Bin jetzt vor Ort.
Die Anwälte sind schon drinnen, das waren recht viele.

Die Besucher dürfen erst um 11:30 rein…
Die meisten Besucher sind Anwälte 😂
Ich bin mehr oder weniger der einzige „Zivilist“
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 11:26:23
Danke dir für die Infos 💪🏾! Wir sind auf deine Berichte sehr gespannt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 Juni 2024, 11:26:42
Gibt es denn nicht irgendwo eine Leihrobe für Dich? :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 27 Juni 2024, 11:29:12
Bin jetzt vor Ort.
Die Anwälte sind schon drinnen, das waren recht viele.

Die Besucher dürfen erst um 11:30 rein…
Die meisten Besucher sind Anwälte 😂
Ich bin mehr oder weniger der einzige „Zivilist“

Wahrscheinlich bis du der einzige mit DFB Trikot 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 27 Juni 2024, 11:33:51
Wer vertritt denn den Kläger vor dem BGH? Ist das bekannt? GR darf ja nur bis zum OLG…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 Juni 2024, 11:37:37
Die wollten eigentlich mich nur bin ich unpässlich.😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 27 Juni 2024, 11:39:24
@roy: das finde ich eine Frechheit 😂 für mich haste dich eigentlich qualifiziert
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 27 Juni 2024, 11:40:35
Team Roy und KSL
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 27 Juni 2024, 11:48:36
Bin jetzt vor Ort.
Die Anwälte sind schon drinnen, das waren recht viele.

Die Besucher dürfen erst um 11:30 rein…
Die meisten Besucher sind Anwälte 😂
Ich bin mehr oder weniger der einzige „Zivilist“

DANKE schon mal für deine Anwesenheit
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 27 Juni 2024, 14:06:40
Müsste nicht allmählich mal Mittagspause sein? Die Spannung steigt! Und die Teilnehmerzahl im Forum auch 😊
LG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 27 Juni 2024, 14:09:46
Die machen sicher Doppelschicht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 14:26:32
Kurz und knapp.
Es wurde keine Entscheidung getroffen.
Es wird bald ein Entscheidungstermin veröffentlicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 14:29:20
Wie und es wurde nichts erwähnt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 27 Juni 2024, 14:29:47
Haben die Richter überhaupt nichts gesagt? Also nur sich die beiden Seiten angehört?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 27 Juni 2024, 14:34:03
Klingt hier aber ganz anders:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zu-online-sportwetten-tipico-zu-rueckzahlung-verurteilt-228309.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 14:37:56
Somit ist das Kapitel durch! Sehr gute Nachrichten! Der BGH erwähnt schon in der Verhandlung seine Sichtweise! Das Urteil wird dann später erfasst!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 14:41:47
Kurz und knapp.
Es wurde keine Entscheidung getroffen.
Es wird bald ein Entscheidungstermin veröffentlicht.

In welcher Verhandlung warst du? ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 14:58:59
https://youtu.be/yehkBymb3Ww?si=mV8TBy_zyv9YKDe1

Wird wohl was dran sein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 Juni 2024, 15:05:50
Wenn das Risiko nun gegen 0 geht ... wieso verlangen die PKF dann immer noch 38 % ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juni 2024, 15:06:37
Das Risiko mag rechtlich ggf fast bei 0 sein aber die Zahlung ist ja innerlich das Problem …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 15:06:54
Wenn das Risiko nun gegen 0 geht ... wieso verlangen die PKF dann immer noch 38 % ?


Sei froh, bald sinds wahrscheinlich 50. Je mehr man sich damit beschäftigt, desto.....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juni 2024, 15:10:48
Also ich finde dieses Sarg ganz ehrlich gesagt ok … manche könnten ja gar nicht klagen da sie genug verloren haben und pleite sind und dann irgendwann später auch Ansprüche verjährt sind … Ich finde es ne echt gute Option vor allem weil ich dann jemand habe der sich kümmert das dass Geld auch kommt … sons habe ich ja dann noch damit zu tun und das kostet auch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 Juni 2024, 15:11:58
Wenn das Risiko nun gegen 0 geht ... wieso verlangen die PKF dann immer noch 38 % ?
Bedeutet ja nur eine höchst offizielle Entscheidung was die Rechtssprechung angeht, nicht jedoch das gesicherte erlangen einer Zahlung.
Ich spiele auch nicht den Spielverderber was ich für Möglichkeiten sehe, so ich der Fürst der Finsternis wäre um dennoch nichts zahlen zu müssen. ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 15:23:49
Leute sorry aber ich glaube wir sollten hier differenzieren! Es kommt auf den Anbieter drauf an. Es gibt Spielregeln. Die wurden vom BGH entgültig festgelegt. Die Anbieter wollen weiter in Deutschland aktiv bleiben!

Deshalb immer die Ruhe bewahren.
Wenn ich auf einer Bananenrepublik mit Anbieter Annanas ein Vertrag abschließen darf ich keine Hoffnung machen!

Ein Verfahren macht auf Dauer kein Sinn für die Anbieter!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 15:46:59
Leute sorry aber ich glaube wir sollten hier differenzieren! Es kommt auf den Anbieter drauf an. Es gibt Spielregeln. Die wurden vom BGH entgültig festgelegt. Die Anbieter wollen weiter in Deutschland aktiv bleiben!

Deshalb immer die Ruhe bewahren.
Wenn ich auf einer Bananenrepublik mit Anbieter Annanas ein Vertrag abschließen darf ich keine Hoffnung machen!

Ein Verfahren macht auf Dauer kein Sinn für die Anbieter!
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/18225580-geld-unerlaubten-sportwetten-bgh-prueft-spieleransprueche

Eine Vorlage an den EuGH sei denkbar
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 27 Juni 2024, 15:57:54
Staudt war sehr schnell, dafür scheinbar etwas lückenhaft.
Hören wir auf zu spekulieren und warten die Veröffentlichung der Entscheidung ab.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 16:01:36
Staudt war sehr schnell, dafür scheinbar etwas lückenhaft.
Hören wir auf zu spekulieren und warten die Veröffentlichung der Entscheidung ab.
LG Ilona

Richtig! Die einen schreiben, dass euer Geld schon vor der Tür liegt und die anderen dass der BGH das prüft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 16:03:35
Also:
Beginn war auf 12:00 terminiert, aber weil knapp 50 Zuschauer anwesend waren ging es erst gegen 12:15 los.

Die Beklagte wurde vom BGH-Anwalt Prof. Dr. Christian Rohnke vertreten.
Begleitet wurde er von Dr. Ronald Reichelt und zwei weiteren Anwälten dessen Namen ich nicht kenne.
Dr. Reichelt war der Anwalt in den vorherigen Instanzen.

Der Kläger wurde von Herrn Norbert Tretter von der Kanzlei Baukelmann & Tretter vertreten.
Er wurde von 4 weiteren Anwälten begleitet.
Der/Die Anwälte des Klägers der Vorinstanzen waren als Zuschauer vor Ort.

Insgesamt waren 5 Richter anwesend.
Das ZDF war auch da, her aber nur vor der Verhandlung gefilmt.
Während der Verhandlung mussten die wieder raus.

Zunächst erklärte der Vorsitzende Richter worum es in der Verhandlung ging und erklärte die Sicht des Senats auf die Verhandlung.

Danach kam der Anwalt des Klägers, dann der Anwalt der Beklagten zu Wort.
Der Kläger besteht auf Nichtigkeit der Verträge aufgrund fehlender Konzession.
Die Anwälte der Beklagten möchten, dass der BGH einige Fragen dem EuGH vorlegt.

Während des Vortrags von Herrn Rohnke ging der Feueralarm los und es war erst mal 20-30 Minuten Pause.

Nach der Zwangspause beendete Herr Prof. Dr. Rohnke seine letzten Sätze.

Prof. Dr. Rohnke sagte von sich selbst, er sei kein Experte für Glücksspielrecht.
Deshalb durfte anschließend noch Herr Dr. Reichert etwas sagen, obwohl er keine BGH Zulassung besitzt.

Dieser wurde 1-2 mal vom Richter unterbrochen weil die Argumente alle schon in den vorherigen Instanzen vorgetragen wurden.
Er war ebenfalls der Meinung, dass es endlich dem EuGH vorgelegt werden sollte, bevor es andere Gerichte machen.
Im Zivilrecht gibt es scheinbar keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenns der EuGH zu einer anderen Entscheidung kommt.

Der Richter war nicht ganz einverstanden mit der Wortwahl von Dr. Reichert.
Er verstand das mehr oder weniger als Drohung.
Selbst der BGH Anwalt hat sich deshalb beim Richter entschuldigt.

Auch anwesende Anwälte die als Zuschauer vor Ort waren, waren der Meinung, dass er sich dadurch vor den Richtern sehr unbeliebt machte.


Danach gab es nochmal ein paar Worte vom Kläger Anwalt Herrn Tretter.


Das letzte Wort hatte dann der vorsitzende Richter und beendete die Verhandlung mit dem Hinweis, dass zeitnah ein Termin zur Urteilsverkündung veröffentlicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: commentt am 27 Juni 2024, 16:15:24
Also:

Danke dir!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 16:23:41
Zum Video von Staudt kann ich nichts sagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 16:41:50
Zum Video von Staudt kann ich nichts sagen.
Der Mann war aber auch als Zuschauer vor Ort.
Das Video wurde wohl schon vorher aufgenommen und direkt nach der Verhandlung hochgeladen.

Brauchst du auch nichts mehr zu sagen. Das Video ist glöscht. ;D Auweia Auweia. Herrlich..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 16:48:05
Danke dir für deine Formulierungen. Aber ist gut das der Richter die Gegenseite unterbrochen hat. Zeigt auch seine Sichtweise. Mag sein das die Formulierung nur so gesagt wurden sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juni 2024, 17:02:03
Hmm 😀
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 17:04:35
Hmm 😀

so gehts uns allen  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 Juni 2024, 18:33:45
Kurze Frage in die Runde nochmal. Verstehe die heutige Verhandlung mit dem Hinweisbeschluss nicht. Der heutige Anbieter hätte auch keine Erlaubnis gekriegt, weil er sich nicht dran gehalten hat. Warum steht überall nur das dieser die Lizenz beantragt hatte und nicht das dieser auch die nicht erhalten hat???
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 19:01:14
"Auch BGH-Anwalt Christian Rohnke hatte im Gerichtssaal betont, die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten habe Tip ins Klo nur deshalb gefehlt, weil sie dem Unternehmen unionsrechtswidrig vorenthalten worden sei. Man müsse sich fragen, ob man den Anbieter dafür bestrafen könne, dass ihm die Lizenz zu Unrecht nicht erteilt worden sei, und dieser trotzdem Spielwetten veranstaltete.

Tip ins Klo hat doch die Konzession nicht erhalten, weil sie sich nicht an den Glüstv 2012 gehalten haben?!

Ich sehe eine Rückzahlung auch nicht als Bestrafung?! Eine Bestrafung ist für mich ein Strafgeld auf Grund der Verstöße gegen den Glüstv 2012. Oder bin ich auch der falschen Schiene?


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 27 Juni 2024, 19:08:57
Also ich weiß ja nicht, was ich von der ganzen Veranstaltung halten soll. Und wenn ich schon lese Eugh Vorlage sei denkbar und im Hinweisbeschluss davor schreibt man, es sei bereits geklärt, stinkt das doch schon wieder gewaltig. Da rollen wohl wieder einige gesponserte Ferraris vom Band.. :D. Spaß beiseite..jetzt erstmal abwarten, wie das Urteil ausschaut. Man sollte hier einfach mit einer Null-Erwartungshaltung drangehen und mittlerweile ist bei mir das Interesse auch deutlich abgeflacht.Gibt wichtigeres.

Der Fall bezog sich halt so wie es aussieht schlicht auf die Illegalität. Nichts über Einzahlungen, Livewetten, Casino/Wetten...
Das ist fast schon fahrlässig so einen Fall zum Bgh zu schleppen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 19:10:27
Die 1000€ war heute für dieses BGH Verfahren nicht relevant, da sie in den vorherigen Instanzen vom Kläger nicht erwähnt wurde.
Also es wurde nicht erwähnt, dass die Beklagte dagegen verstoßen hat. Dementsprechend kann der BGH das nicht verwenden.
Der Richter hat am Anfang auch ausgeführt, sofern es in den vorherigen Verhandlungen nicht bemängelt wurde, erstmal davon ausgegangen werden muss, dass die 1000€ Grenze nicht überschritten wurde.

Wobei von Herrn Tretter dennoch angemerkt wurde, dass auch der Kläger mindestens einmal mehr als 1000€ pro Monat einzahlen konnte.

In einem anderen Verfahren hatten die Anwälte der Beklagten übrigens behauptet, man dürfe das monatliche Einzahlungslimit nicht von Anfang bis Ende des Monats zählen, sondern ab der ersten Einzahlung und dann 30 Tage fortlaufend, usw. 😂


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 19:27:25
Edit: vollkommen unnützes Vollzitat entfernt


Wir müssen es einfach abwarten. Staudt hat den Bericht glaub ich auch wieder geändert. Vorhin stand mMn noch was von der 1000€ Grenze drin, nun nicht mehr. Hatte sich der BGH zur Verjährung geäußert? Ich weiß nicht so recht was sich mit dem Bericht von Staudt anfangen soll.

Das mit den 30 Tagen ist korrekt. Wenn ich meine erste Einzahlung am 15. tätige, dann geht das Limit bis zum nächsten 15. Meine Limits lagen bis zur Konzessionserteilung von 0- ∞
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 19:33:26
Vor ewigen Jahren wurde mal von den Anbietern gegen das Monopol des Staates bei Glücksspiel geklagt.
Der EuGH gab den Anbietern Recht. Das Monopol Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU.

Also musste Deutschland ein Konzessionsverfahren einleiten.

Es gab dann eine Experimentierklausel beim GlüStV. (Siehe Google)

Es wurden 20 Konzessionen vergeben.
Die Anbieter die keine Konzessionen bekamen, klagten gegen das Verfahren.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Vergabe tatsächlich rechtswidrig war.




Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 19:36:46
Edit: vollkommen unnützes Vollzitat entfernt



Danke für die Antwort. Darfst dich auch gern Google statt Galieo nennen ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 Juni 2024, 19:54:39
Böser Olli: Ob Speedy nun merkt, dass er nicht immer und immer wieder diese blöden Vollzitate nutzen soll?

Guter Olli: Äver sissssscher dat ... Dat is ene leeve Jung ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juni 2024, 20:02:52
Böser Olli: Ob Speedy nun merkt, dass er nicht immer und immer wieder diese blöden Vollzitate nutzen soll?

Guter Olli: Äver sissssscher dat ... Dat is ene leeve Jung ...

Ähm, Olli? Das war das erste mal, dass ich so ein Zitat poste, aber ist okay. Ich habe es bei anderen mehrmals gesehen, habe aber nicht dran gedacht. passiert. Kommt nicht mehr vor ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MMA am 27 Juni 2024, 20:03:47
Aus meiner Sicht ist das heute zwar ein stabiler Erfolg, jedoch wird die Gegenseite immer weiter aus Zeit spielen. Natürlich würde es eine menge bringen, wenn der EuGH das ganze in die Hand bekommt und dann letztinstanzlich den Sack zu machen, aber es würde auch wieder viel Zeit verstreichen.

Alleine die Tatsache, dass Malta als ein Land, welches IN DER EU ist, die Regeln dieser ignoriert, sollte einem sehr zu denken geben.

Ich rechne mit absoluter Rechtssicherheit nicht vor 2026 wenn ich Ehrlich bin.

 :-\
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 27 Juni 2024, 20:05:32
… Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der BGH die Sache an die Vorinstanz zurückverweist. In der Verhandlung vom Donnerstag – nach der sich beide Seiten vorsichtig optimistisch zeigten – hatte darauf aber niemand gedrängt. Der BGH will seine Entscheidung am 25. Juli verkünden, teilte er am Donnerstagabend mit…

Quelle: FAZ
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Nachtigal1989 am 27 Juni 2024, 20:16:23
Hi SPEEDY,

genau, die Info über 1.000,00 € stand vorhin bei Staudt auf der Seite.
Angeblich sind die Einzahlungen, welche nach dem Oktober 2020 nicht mehr zurückzuholen.
Evtl. habe ich auch was missverstanden.
Aus meiner Sicht wäre es Blödsinn wenn man z. Bsp. Im Januar 2021 Einzahlungen über 1.000 € getätigt hat. Ist aus meiner Sicht genauso ein Verstoß.

Gruß
Nachtigall
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 20:22:25


Noch ein Artikel aus der BILD:
https://m.bild.de/geld/wirtschaft/sportwetten-anbieter-tipico-vorm-bgh-bekommen-spieler-ihr-geld-zurueck-667d330115aaed2fd4e6efc1
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 Juni 2024, 20:34:59
@Speedy
Der Einwand der gegnerischen Anwälte es wäre nicht korrekt die Anbieter zu bestrafen da sie die Konzessionen erhalten hätten müssen ist Nonsens. Selbst wenn das richtig wäre hätten sie es nicht anbieten dürfen sondern den langen Weg über's Gericht, zur Not bis nach Luxemburg bestreiten müssen. Da dieses Jahre gedauert hätte ohne Umsätze zu generieren haben sie den falschen Weg gewählt. Und jetzt im Nachhinein jammern auf höchstem Niveau. Ohne Worte!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 20:43:15
Selbst wenn das richtig wäre hätten sie es nicht anbieten dürfen sondern den langen Weg über's Gericht, zur Not bis nach Luxemburg bestreiten müssen.

Das war auch die Argumentation des Kläger Anwalts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juni 2024, 20:48:32
Ich nehme das jetzt alles mal als gewonnen :))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 27 Juni 2024, 20:52:38
So leid es mir tut - nennt mich spassbremse oder was auch immer - aber recht habe und bekommen und Geld sehen sind so ungleiche paar Schuhe wie flip Flops und Wanderstiefel... die gegnerische Seite tüftelt doch schon lange an einem Plan aus der Sache wieder raus zu kommen... wie hier schon geschrieben wurde sehe ich hier auch die GGL deutlich deutlicher in der Pflicht nun zu reagieren...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juni 2024, 21:13:28
ist ja richtig. Easy einfach in die Liquidation...wie beim Baugewerbe, wenn die Tochter der Tochter pleite ist und die Schäden am Bau Schäden bleiben, weil sie keiner mehr bezahlt.
Aber: Wie Du sagst, es sind 2 Paar Schuhe, dann ist Deine Aussage auch ein zweites Paar Schuhe und hat erstmal mit dem Ausgang der BGH Verhandlung nichts zu tun. Erst Socken anziehen, dann Schuhe drüber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 28 Juni 2024, 10:22:55
Der Verkündungstermin soll am 25. Juli sein.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/erste-verhandlung-vor-bgh-zu-online-sportwetten-tipico-muss-spieler-gesamte-spielverluste-zurueckzahlen-228481.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 28 Juni 2024, 11:22:30
schön, dass die Pessimisten offensichtlcih nicht im Recht waren, auch hinsichtlich, dass der Fall schlecht aufbereitet wurde oder, dass der Anbieter Summe X zahlt um sich dem Verfahren zu entziehen, usw.
und, dass Prof. Dr. Köhler ja auch angesehen ist und der BGH sich vielleicht an Prof Dr. Köhler orientieren wird ... Gott sei dank nicht

Edit:
auch bemerkenswert, wie viele Anwälte, die oft noch nicht mal einfache Sachstandsanfragen in normaler Geschwindigkeit beantworten können, Zeit haben, dort persönlich aufzutauchen.
Bestimmt, weil es um die Sache geht und bestimmt nicht, weil es um ein Haufen relativ einfach generierter, hoher Anwaltskosten geht, da es im Prinzip immer um das gleiche geht mit wenigen Abweichungen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 28 Juni 2024, 13:26:06
Ja, die Welt ist abgrundtief schlecht. An jeder Ecke lauert jemand, der mich über den Tisch ziehen will. Alles sooo furchtbar, nur Betrüger unterwegs. Alles nur negativ …. Ganz schlimm!

Istvoelligegal, hör bitte endlich damit auf, hier so rumzumeckern, ohne Ross und Reiter zu nennen.  Sag Anwalt xy macht dies und das. Aber nicht so allgemeine Meckereien. Es nervt!!!!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: philko am 28 Juni 2024, 13:32:55
Die Urteilsverkündung in Sachen I ZR 90/23 ist am 25.07. um 8:30 Uhr - ich bin gespannt.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR90-23.html (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR90-23.html)


LG Philipp
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 28 Juni 2024, 16:04:11
Was ich jetzt hier und in offiziellen Mitteilungen der Presse/Anwälte gelesen habe dann gibt es eigentlich nur einen richtig spannenden Aspekt.
Geht der BGH steil oder leitet er die ganze bzw punktuelle Kiste an den EuGH weiter. Wenn zweiteres dann gibt's eine richtig lange Pause bis es weitergeht. Wäre natürlich gut für die OC'S da sie noch mehr Zeit bekommen um sich...... zu überlegen. Heißt natürlich nicht dass es im ersten Fall schneller Geld gibt. Aber zumindest Urteile Urteile Urteile.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 28 Juni 2024, 19:40:17
Es geht nur noch  darum, ob der BGH den EGH kontaktiert oder nicht.

Die Sichtweise bleibt weiterhin pro Spieler.
Meine Falle gegen 2 Anbieter am LG sind beide positive für mich in den letzten Tagen entschieden wurden.

Ich denke das der BGH leider den EGH kontaktieren wird und das wäre nicht gut für die vielen Klagen.

Im August wird noch ein Fall verhandelt nach Erteilung der Lizenz. Grundlage sind Einzahlungen über 1000 Euro. Hier bin ich gespannt, ob hier die Klage auch bestätigt wird.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 28 Juni 2024, 19:49:41
Der beste Artikel zur gestrigen Verhandlung

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/online-sportwetten-unerlaubtes-gluecksspiel-bundesgerichtshof-tipico/?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 28 Juni 2024, 20:41:36
Edit Olli: Und schon wieder ... Vollzitat entfernt

In einem Hinweisbeschluss hatte der Erste Zivilsenat eine Vorlage an den EuGH nicht für erforderlich gehalten. Jedoch gestand der Vorsitzende am Donnerstag zu: Der aktuell anhängige Fall unterscheide sich von dem Fall, der dem Hinweisbeschluss zu Grunde lag.

Deshalb fand der Termin wohl auch statt. Der Anbieter hat sich einen Fall rausgesucht, mit dem er gedacht hat das Blatt wenden zu können, bzw. nach aussen raus das Gegenteil zu vermitteln.

Guter Beitrag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 28 Juni 2024, 21:25:40
Edit OIlli: Das nächste Vollzitat entfernt ...

Hast du eine Quellenangabe? Um welchen Fall handelt es sich?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 28 Juni 2024, 21:41:25
Was unterscheidet dieses Verfahren vom anderen ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 29 Juni 2024, 07:13:32
In diesem aktuellen Fall muss auf die Verjährung eingegangen werden.

Auch wurde in dieser Klage nicht expliziert auf die verbote im Glückspielvertrag eingegangen.

Die positiven Urteile berufen sich ja aktuell auf Verbote laut Glückspielvertrag und nicht darauf, ob eine Lizenz erteilt hätte müssen.

Warten wir mal das Urteil Ende des Monats ab.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 29 Juni 2024, 08:58:37
Neues Video der Kanzlei Staudt

https://m.youtube.com/watch?v=cMYNyqy2xiY&t=2s
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 29 Juni 2024, 10:03:48
Das war bei der BGH Verhandlung egal, weil in den vorherigen Instanzen nicht darauf eingegangen wurde.

Der Kläger hat in den vorherigen Instanzen nicht erwähnt, dass das Angebot gegen den GlüStV verstößt.
Kein Wort zu:
- 1000€ Grenze (wurde überschritten)
- Cash Out Funktion
- Ereigniswetten wie gelbe Karten, Eckbälle sonstiges


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: alex1289 am 30 Juni 2024, 12:45:35
Hat hier jemand Erfahrung mit Sportwetten insbesondere Österreich? Hier muss ja grundsätzlich eine pathologische Spielsucht vorliegen, welche aber in der Steiermark so gut wie nie anerkannt wird.
Gibt es hier auch etwas bezüglich über 1000€ Wetten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 30 Juni 2024, 15:47:08
Wie sieht es momentan aus mit der Vollstreckung bei Malta ansässigen aus, die rechtskräftig vor dem OLG verloren haben.

Die wollen ja wohl nicht zahlen. Was muß hier passieren, damit man wirklich an sein Geld kommt?

Hier handelt es sich um einen Anbieter, der beispielsweise bei Viktoria Köln Premiumpartner war von ein paar Jahren, und jetzt einer Gruppe weiterer Anbieter angehört,
die nicht mehr in Deutschland aktiv sind.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 30 Juni 2024, 18:09:12
@Alex1289

Gibt es in Österreich denn auch ein 1.000 € Einzahlungslimit? Sonst helfen dir die deutschen Verfahren in dieser Frage nicht.

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 01 Juli 2024, 02:08:32
Wie sieht es momentan aus mit der Vollstreckung bei Malta ansässigen aus, die rechtskräftig vor dem OLG verloren haben.

Die wollen ja wohl nicht zahlen. Was muß hier passieren, damit man wirklich an sein Geld kommt?

Hier handelt es sich um einen Anbieter, der beispielsweise bei Viktoria Köln Premiumpartner war von ein paar Jahren, und jetzt einer Gruppe weiterer Anbieter angehört,
die nicht mehr in Deutschland aktiv sind.

Zur Zeit völlig aussichtslos. Ich habe vor dem OLG gewonnen im Januar, seitdem keine Zahlung von T.... Auf Malta ansässig. Malta sagt: Bill 55 🤷

Bis Bill 55 gekippt wird, wird der Kalender wohl 2025 zeigen. Vielleicht bewirkt das BGH Urteil was...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 01 Juli 2024, 08:45:55
Rückforderungsprozesse sind Langzeitprojekte. Das ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die Zwischenzeit sollte genutzt werden, um stabil glücksspielfrei zu werden bzw. zu bleiben. Alles Gute in die Runde
Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 01 Juli 2024, 09:55:04
Hallo,

Ich habe ebenfalls im März vor dem OLG gesiegt gegen den Branchenführer bei Sportwetten. Ebenfalls noch kein Geld gesehen.

Mich wundert die Aussage bei Staudt Rechtsanwälte auf der Homepage. Dort heißt es Zitat:“ Fließt am Ende Geld?
Gerade die großen Anbieter kommen Ihren Zahlungsverpflichtungen in der Regel nach. “


Ist dem wirklich so oder nur ein Werbeslogan und irreführung?

Danke für eure Meinung!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 01 Juli 2024, 13:10:59
Also beim einzigen Monopolisten in Ö, kannst du ""nur"" 800€ in der Woche verzocken.
Und Sportwetten gelten nicht als Glückspiel sondern als Geschicklichkeitsspiel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 01 Juli 2024, 13:11:50
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn du ein Versäumnisurteil hast, dann hast du doch rechtskräftig gewonnen und jeder EU Staat muss dieses Urteil anerkennen. Sobald Bill55 gekippt ist müsstest du das doch auch in Malta vollstrecken können?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 01 Juli 2024, 15:24:06
Theoretisch ja.
Die Anbieter waren aber auch vor Bill55 schon nicht sehr zahlungswillig. Gelegentlich scheiterte es da gerne schon an der postalischen Zustellung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 01 Juli 2024, 18:51:36
Urteil hin oder her, die Anbieter haben dafür doch gerade mal ein müdes Lächeln über... das ist wirklich super enttäuschend, das man sich so etwas bieten lassen muss... jeder normale Mensch sitzt ein oder Pfändung hier und da und die GGL pennt und macht einfach garnichts. Gerade in einer Zeit wo man durch das stattfinden der EM mit einem Lizenzentzug oder einem gewissen medialen Druck drohen könnte passiert nichts. Was sind das denn bitte für Menschen bei der GGL... das ist ja an Frechheit und Unvermögen kaum zu überbieten. Korrigiert mich bitte, wenn ich mit meiner Meinung über die GGL falsch liegen sollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 01 Juli 2024, 19:50:02
Ich glaube die GGL kann nichts machen weil es  Politiker in Deutschland gibt die mit den Anbieter Anwälte Golf spielen bzw. sie eingeladen werden!

Was ich gar nicht verstehe , warum fragen die Richter nicht als erstes ob die Anbieter obwohl sie keine Lizenz bekommen haben sich lieb verhalten haben und alles dafür gemacht haben das keiner spielsüchtig wird .

Ich denke wir sind uns alle einig , bis 2020 waren es Goldene Zeiten für die !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 01 Juli 2024, 19:58:07
Hi,

könnt Ihr Euch denn nicht an die Presse wenden?
https://einfach-in-die-presse.de/pressearbeit/journalisten-finden/


Ist eigentlich auch zu solchen BGH-Terminen Presse anwesend? Wenn nicht, sollten Journalisten eingeladen werden.
Ihr solltet Euch parallel zu eingeschalteten Interessenvertretern auch SELBST GEHÖR VERSCHAFFEN.

Viele Grüße
Rubbel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 Juli 2024, 20:06:37
Leute wir müssen geduldig sein. Auf den Termin mussten wir auch lange warten. Aber es ist dafür eine Wahnsinn Nachricht.

In der Presse stand wenn die Entscheidung so kommt wird der Anbieter ebenfalls die Steuern zurückfordern! 1 Mrd. € nur von einem Anbieter! Den rest könnt ihr euch sicherlich denken…also was dann das andere sein könnte!
Wie mehrfach hier erwähnt ändert das Geld nur die Hände..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 01 Juli 2024, 20:22:23
Perfekt, dann hat der Anbieter Geld um die Klagen zu bedienen  ;D :P
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 01 Juli 2024, 20:27:15
Geduld klingt ja nachvollziehbar. Wenn man durch mehrere Instanzen gegangen ist musste man die natürlich schon haben. Die meisten Anwälte gehen nicht auf sachstands Anfragen ein. Wieviel Zeit nach einem rechtskräftigen Urteil lässt man vergehen bevor man weiter aktiv wird? Oder ist Presse nur der Schuss ins eigene Bein?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 01 Juli 2024, 20:32:48
vielleicht sollten wir Interpol einschalten?!  8)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 01 Juli 2024, 20:45:05
Gambler ich müsste mein Urteil jetzt schon vollstrecken können da Bill55 beim Versäumnis nicht zählt und es vollstreckbar ist.
Nur mal zur Klarstellung, weil Du das jetzt mehrfach angesprochen hast und es scheinbar zu deutlichen Irritationen bei einigen Usern gekommen ist.

Mir ist absolut nicht klar, welchen Floh Dir Dein Anwalt ins Ohr gesetzt hat. Wenn er aber davon ausgehen will, dass Versäumnisurteile nicht unter Bill55 fallen, dann wäre ich schon sehr auf dessen Begründung gespannt.
Ohne Anwalts-Bashing zu machen, aber diese Information  ist schon arg befremdlich. Entweder hat er noch nie den gaming act gelesen oder es liegt bei ihm oder bei Dir ein deutliches Missverständnis des gaming act vor. Bereits ein einfacher Blick auf Bill55 zeigt, dass hier von "jedwedem Urteil oder sonstiger gerichtlicher Verfügung auszugehen ist.

Ich zitiere mal Bill 55 - Malta Gaming act, Cap. 583, veröffentlicht Gesetzblatt Malta 16. 06.2023:

"(b) The Court shall refuse recognition and, or enforcement in Malta of any foreign judgment and, or decision (...)"

Nochmal - ganz klar und eindeutig: any judgement oder decision - Jedes Urteil und/ oder Entscheidung fällt darunter. Damit auch jedes Versäumnisurteil.
Würde auch keinerlei Sinn ergeben, wenn ein Versäumnisurteil als "gesondertes Urteil" nicht darunter fällt. EIn Versäumnisurteil hat im deutschen Rechtssystem keine Sonderstellung, sondern ist exakt das gleiche wert (wirtschaftlich und juristisch) wie es bei einem "normal verhandeltem Urteil" der Fall ist.

Hier empfehle ich ganz ganz dringende Rücksprache mit Deinem Anwalt oder aber die Rücksprache mit einem kundigen anderen Anwalt. Ich sehe das durchaus kritisch, wenn er Dir da irgendwelche Hoffnungen macht, die momentan nicht in der gewünschten Form vorhanden sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 Juli 2024, 22:17:03
https://youtu.be/qGtYlks2LF8?si=ddzPRkejuZfSuvCd

Ganz interessant das es auch bei Frontal berichtet wird. Die Anbieter können es nicht mehr so weit treiben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2018 am 03 Juli 2024, 23:35:35
Gambler ich müsste mein Urteil jetzt schon vollstrecken können da Bill55 beim Versäumnis nicht zählt und es vollstreckbar ist.
Nur mal zur Klarstellung, weil Du das jetzt mehrfach angesprochen hast und es scheinbar zu deutlichen Irritationen bei einigen Usern gekommen ist.

Mir ist absolut nicht klar, welchen Floh Dir Dein Anwalt ins Ohr gesetzt hat. Wenn er aber davon ausgehen will, dass Versäumnisurteile nicht unter Bill55 fallen, dann wäre ich schon sehr auf dessen Begründung gespannt.
Ohne Anwalts-Bashing zu machen, aber diese Information  ist schon arg befremdlich. Entweder hat er noch nie den gaming act gelesen oder es liegt bei ihm oder bei Dir ein deutliches Missverständnis des gaming act vor. Bereits ein einfacher Blick auf Bill55 zeigt, dass hier von "jedwedem Urteil oder sonstiger gerichtlicher Verfügung auszugehen ist.

Ich zitiere mal Bill 55 - Malta Gaming act, Cap. 583, veröffentlicht Gesetzblatt Malta 16. 06.2023:

"(b) The Court shall refuse recognition and, or enforcement in Malta of any foreign judgment and, or decision (...)"

Nochmal - ganz klar und eindeutig: any judgement oder decision - Jedes Urteil und/ oder Entscheidung fällt darunter. Damit auch jedes Versäumnisurteil.
Würde auch keinerlei Sinn ergeben, wenn ein Versäumnisurteil als "gesondertes Urteil" nicht darunter fällt. EIn Versäumnisurteil hat im deutschen Rechtssystem keine Sonderstellung, sondern ist exakt das gleiche wert (wirtschaftlich und juristisch) wie es bei einem "normal verhandeltem Urteil" der Fall ist.

Hier empfehle ich ganz ganz dringende Rücksprache mit Deinem Anwalt oder aber die Rücksprache mit einem kundigen anderen Anwalt. Ich sehe das durchaus kritisch, wenn er Dir da irgendwelche Hoffnungen macht, die momentan nicht in der gewünschten Form vorhanden sind.

So einfach oder klar ist das dann doch nicht mit den Versäumnisurteilen (VU). VUs nehmen - losgelöst von der Bill-55-Problematik - vollstreckungsrechtlich durchaus eine Sonderstellung ein. Wenn sich jemand nämlich erst gar nicht die Mühe macht, sich gegen eine Klage zur Wehr zu setzen, dann kann er sich später auch nicht auf irgendwelche Prinzipien oder Vollstreckungshindernisse (Stichwort: "ordre public") berufen. Auch wenn der Wortlaut der Bill 55 das nicht hergibt, kann (nicht muss - Malta macht eh, was es will) für ein VU durchaus etwas anderes gelten. Möglicherweise kommt es auch auf den Einzelfall an. Stell dir mal vor, du verklagst ein Online-Casino nicht aus dem bekannten Grund (keine Lizenz = Geld zurück), sondern aus ganz anderen Gründen: Du hast 10.000 Euro eingezahlt und bekommst dein (nicht verspieltes) Geld nicht zurück, du bist minderjährig/geschäftsunfähig und so weiter. Oft kommt es ja vor, dass sich Spieler nicht nur auf die fehlende Lizenz, sondern auch darauf berufen, dass sie gar nicht Herr ihrer Sinne waren, sprich geschäftsunfähig. Was machen wir dann? Auch in Malta gibt es so etwas wie Geschäftsunfähigkeit.

Hier nochmal die ungekürzte Fassung:

"Unbeschadet der Bestimmungen der Zivilprozessordnung oder anderer Gesetze gilt als
Grundsatz der öffentlichen Ordnung:
(a) Klagen gegen einen Lizenzinhaber und/oder gegenwärtige oder frühere leitende
Angestellte und/oder Schlüsselpersonen eines Lizenzinhabers im Zusammenhang mit
der Erbringung einer Glücksspieldienstleistung oder gegen einen Spielteilnehmer wegen des Erhalts solcher Glücksspieldienstleistungen sind ausgeschlossen, wenn sie:
(i) der Rechtmäßigkeit der Erbringung von Glücksspieldienstleistungen in oder
von Malta aus aufgrund einer behördlichen Lizenz oder der Rechtmäßigkeit einer rechtlichen oder natürlichen Verbindlichkeit, die aus der Erbringung solcher Glücksspieldienstleistungen resultiert, entgegensteht oder diese untergräbt; und
(ii) sich auf eine zugelassene Tätigkeit bezieht, die gemäß diesem Gesetz oder
anderer anwendbarer Regelungsinstrumente rechtmäßig ist.
(b) Das Gericht hat die Anerkennung und/oder Vollstreckung ausländischer Urteile
und/oder Entscheidungen, die aufgrund einer Klage der in Unterartikel (a) genannten
Art ergangen sind, in Malta zu verweigern.“
2
"

Ganz interessant auch:
https://www.bundestag.de/resource/blob/973702/c2ee95b877ecfe6820064ff67d04ef07/EU-6-038-23-pdf.pdf

Und abschließend noch ein FUN-Fact:

"Nicht einmal Malta selbst folgt einer solchen Regel. Im Gegenteil: Nach maltesischem Recht bedürfen die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten glücksspielrechtlichen Erlaubnisse einer gesonderten Anerkennung („recognition notice“). Diese wird nur dann erteilt, wenn ein mit dem maltesischen Recht weitgehend vergleichbarer Schutzstandard („safeguards largely equivalent to those offered by Maltese law“) gewährleistet ist (vgl. Art. 22 Gaming Authorisations Regulations i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Gaming Act). Umgekehrt aber soll ein extraterritoriales Tätigwerden allein in Malta lizensierter Glücksspielanbieter nunmehr durch maltesisches Recht umfassend unter Schutz gestellt werden. Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist kaum zu übersehen."

Das heißt also, dass in Malta eine deutsche Glücksspiellizenz nicht gilt – umgekehrt aber eine maltesische Lizenz in DE schon beachtet werden muss :-D Ich finde, lächerlicher kann man sich als Staat kaum machen....
 
 Quelle: https://www.ruw.de/suche/zfwg/Mit-zweierlei-Mass-80dc922f600682b2c1652d7ecc47296e
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 Juli 2024, 21:18:05
https://www.jungewelt.de/artikel/478809.sportwetten-die-kommende-flut.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 08 Juli 2024, 15:50:01
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sportwetten-gluecksspiel-bgh-urteil-lux.JLJDqDkbYc2jUmq23M2xrQ

Es gibt 2 Artikel auf der Homepage. 4 Wochen kostenlos! Fand ich sehr interessant
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 08 Juli 2024, 16:19:03
Kleiner Hinweis:

Auf kostenpflichtige Abos verweist man eigentlich nicht. Zu schnell ist da dann jemand in der Abo-Falle gefangen.

Zudem: "deutlich weniger Werbung" und "Sie bestimmen, wie wir tracken" ist mir für ein Abo immer noch deutlich zu viel Werbung und zu viel Tracken ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 08 Juli 2024, 16:25:34
Wie gesagt um den Artikel zu lesen 4 Wochen kostenlos! Sowas kündige sofort! Danke für den Hinweis aber ich glaube in dem Forum ist  jeder Altgenug um es einzuschätzen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 Juli 2024, 17:05:40
Ohne Anmeldung und nur der Überschrift und den sichtbaren 3-4 Sätzen denke ich mir es geht in die richtige Richtung. Die SZ ist kein kleines Blatt und übt damit zumindest medial etwas Druck aus. Wenn hier noch Behörden und Staat angesprochen würden ist das für Betreiber recht nervig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 08 Juli 2024, 17:11:10
hab die Berichterstattung gelesen. Dort steht nichts drin was man schon nicht kennt. Dass ein positives BGH Urteil fest steht. Die Vollstreckung aber aktuell in Malta wegen Bill55 unmöglich ist un die meisten Anbieter nicht zahlen. Einzig die GGL könnte die Anbieter dazu bringen zu zahlen. Die aber weiterhin zögern und die Anbieter weiterhin machen was Sie wollen. Limits werden missachtet usw. Aber die Behörde zögert weiterhin mal einen Anbieter den LIzenz zu entziehen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 08 Juli 2024, 17:14:01
Was kann es noch überhaupt was neues geben? Mir ging es auch nur darum das es recht großzügiger Artikel ist! Finde es schon wichtig das gesagt wird das die Anbieter Urteile missachten! Brauch dann nichts mehr teilen wenn es unerwünscht ist oder überflüssig!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 08 Juli 2024, 17:21:47
Zitat
Brauch dann nichts mehr teilen wenn es unerwünscht ist oder überflüssig!

Mimöschen, davon habe ich nichts geschrieben! :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 08 Juli 2024, 17:31:30
sobald das urteil vom bgh zu unseren gusten ausfallen sollte wird die ggl immer mehr unter druck geraten zu agieren.

25.07 wird entscheidend sein für den weiteren verlauf.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 Juli 2024, 20:29:17
Nochmal, es ist nicht vorrangig wichtig das alle drei Tage etwas neues irgendwo steht. Es ist jedoch wichtig das die Seriosität der Anbieter und das lahmen der Behörden immer und immer wieder medial angeprangert wird. Letztes Jahr um die Zeit gab es doch nur im Internet Berichte von Anwälten die locker belächelt wurden. Es tut sich schon etwas.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 08 Juli 2024, 21:11:30
Hallo zusammen,

Über diesen Artikel bin ich gerade gestolpert. Ziemlich interessant und das probeabo wert, wenn man mich fragt. Nein ich arbeite nicht für die süddeutsche zeitung. Aber es zeigt wohin die Reise geht?

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gluecksspiel-sportwetten-tipico-bundesgerichtshof-geld-rueckgabe-lux.7jVkhqvpivzETCG5aKpQdG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 Juli 2024, 21:32:23
Steht doch weiter oben schon...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 08 Juli 2024, 21:46:44
 Ou Backe, hab ich nicht gesehen. Sorry für den Spam
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 08 Juli 2024, 21:59:46
Wenn ihr glaubt, dass die GGL etwas unternimmt, dann habt ihr Deutschland nicht verstanden.
Schon immer galt folgendes: Aussitzen und dann mit Geld lösen. Aktiv wird nicht gehandelt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 09 Juli 2024, 16:53:52
Absolut richtig 👍, leider

Übrigens: hat mal jemand bei Gamesright angerufen? Telefonisch ist da niemand zu erreichen 😂😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Juli 2024, 18:25:55
Die feiern noch.😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 09 Juli 2024, 18:30:28
Schon merkwürdig, dass die negativen Kommentare bei trustpilot nie lange bestand halten und plötzlich weg sind... ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 Juli 2024, 21:19:16
Bei Google bewertet der Mitarbeiter sein Unternehmen auch selbst
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 Juli 2024, 21:33:03
Schon merkwürdig, dass die negativen Kommentare bei trustpilot nie lange bestand halten und plötzlich weg sind...

liegt evtl. daran, dass du negative Kommentare beweisen musst. Die meisten haben da keine Lust zu, also wird die Bewertung mit der Zeit von Trustpilot gelöscht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 Juli 2024, 21:34:33
Ich kenne jemand der wartet seit 3 Monaten auf ein Angebot …

Ich warte auch seit 3 Monaten auf meine Urteilsverkündung ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Juli 2024, 22:01:48
Drei Monate? Super Gericht, haben die Angst?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 09 Juli 2024, 23:35:37
ich warte seit 8 monaten auf die urteilsverkündung...seit dem kommt nichts mehr vom gericht trotz mehrfacher nachfragen meines anwalts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Juli 2024, 23:41:21
Kleine Gerichte? Hat denn keiner mehr eine eigene selbstbewusste Meinung egal welche Richtung? Die warten anscheinend alle bis der BGH etwas vorkaut. Furchtbar..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 10 Juli 2024, 08:20:09
Ich warte ebenfalls seit vielenMonaten auf eines meiner Urteile. ( Urteil mehrfach verschoben)

Andere wurden beim gleichen Gericht bereits positiv entschieden. Es liegt viel am Richter.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 10 Juli 2024, 10:59:06
kein kleines gericht. ja, tatsächlich sind die richter(innen) oft unerfahren und verunsichert, was das thema angeht. aber anscheinend auch unterbesetzt. oft werden die verfahren einfach ausgesetzt oder urteile nicht gefällt, immer im hinblick darauf, was BGH und EuGH machen...schrecklich, dass man als kläger dadurch so gut wie nicht zu seinem recht kommt, da man über alle instanzen gehen muss
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 Juli 2024, 11:54:57
Genau das sind die Schenkelklopfer der gegnerischen Anwälte. Zeit, Zeit und nochmals Zeit. Und wenn Leute überlegen eventuell zu klagen und dieses Hickhack mitbekommen halten sich sicher viele zurück. Und das sind die BigWins der Beklagten. An jedem Tag der verzögert wird fällt das Geld endgültig in deren Raster. Die Masse der normalen Verlierer mit 2-5000 Euro wird meiner Meinung nach diesen steinigen und nervigen Weg sowieso nicht bestreiten. Würde ich persönlich auch nicht.
Angst, Verunsicherung und Chaos sind immer gute Begleiter für die dunkle Seite. Das trifft nicht nur in diesem Bereich zu.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 10 Juli 2024, 20:41:40
Guten Abend zusammen,

es wurde ja bereits viel zu Urteilen, Vergleichen etc. geschrieben.

Gibt es auch tatsächlich Fälle wo ALLES inkl. Zinsen und Anwaltskosten zurückgezahlt wurde?

Ich habe davon noch nie gehört
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 10 Juli 2024, 20:58:43
Viel hängt nun an der BGH Entscheidung zum Ende des Monats ab.

Mein Anwalt ist der Meinung, dass die Berufungen dann nachlassen werden.

Wahrscheinlich aber weiterhin nicht bezahlt wird und sich auf bill 55 berufen wird.

Hier schätzt er mit ca 1 Jahr bis dieses gesetzt einkassiert wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 10 Juli 2024, 21:00:53
Kommt der EUGH ins Spiel sind wir bei mehreren Jahren Stillstand.

Einschätzung ist aber der BGH wird ein Urteil sprechen, was auch so in Ordnung geht.

Wenn das höchste Gericht in Deutschland es nicht kann welches sonst ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 Juli 2024, 21:27:28
Ich persönlich gehe nicht davon aus das die Berufungen zurückgehen werden! Berufungen schaffen zeitlichen Atem für die Anbieter um auszuzahlen! Bei nicht lZahlungen genauso! Man muss bedenken die Urteile wurden nicht ausgezahlt, weil bis dahin der BGH sich nicht geäußert hat!

Wenn die Entscheidung anders käme könnten die Anbieter sagen. Rechtskräftige aber falsche geurteilte Urteile!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 10 Juli 2024, 21:29:48
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-bgh-wird-mit-grosser-wahrscheinlichkeit-zu-gunsten-der-spieler-entscheiden-229053.html

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 Juli 2024, 22:02:26
Hallo Michael,
habe ich auch noch nicht. Vermutlich weil keiner den langen Weg der Vollstreckung gehen will was momentan eh kaum funktioniert.
Außerdem hast Du diverse Parteien die das gerne anders händeln wollen aus den unterschiedlichsten Gründen. Die Anwälte auf beiden Seiten weil Vergleiche rentabel sind und die PKF's denen auch 30000 morgen lieber als 50000 in 5 Jahren sind. Deshalb wird der Klient auch gerne dahingehend beraten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Juli 2024, 09:17:41
Nicht richtig Peter, sehr viele PKF haben in ihren Verträgen stehen dass sie bzw der Anwalt das entscheiden können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 11 Juli 2024, 13:29:11
Mein Verkündungstermin wurde wieder verschoben. Den Grund kann sich wohl jeder denken. Dann sinds 16 Wochen =) *reeelax, take it eaaaaaasyyy*  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Juli 2024, 13:33:35
Bei mir wurde ein Termin direkt mal aufgrund kommenden Urlaubs etc. mit knapp 3 Monaten nach Verhandlung angesetzt 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 11 Juli 2024, 13:49:21
Schon alles lustig. Ich frage mich wie das ein Maler macht, der eine Wand beim Kunden streichen soll, was 25 Minuten, genau wie eine Urteilsverkündung dauert. Sagt er dem Kunden auch er kommt wegen dienstlichen Gründen in 3 Monaten wieder? :D :D :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 11 Juli 2024, 14:00:12
das Tolle ist, wenn der nächste Verkündungstermin erneut und erneut verschoben wird, ggf. auch ein Dezernatswechsel stattfindet, dann kann oder muss sogar die ganze Show wieder von vorne los gehen, also auch mit neuem Termin mit neuer mündlicher Verhandlung usw.
Dezernatswechsel findet oft statt, wenn Frauen in Mutterschutz gehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 11 Juli 2024, 15:25:48
Ähhhh ... Speedy!

So ein selbstständiger Maler hat ja noch mehr zu tun, als nur die Wand zu streichen.
Er wird auch dafür bezahlt, dass er morgens das Material und Werkzeug ins Auto lädt und es abends wieder auslädt. Rechnungen, Angebote ... Mahnschreiben ... nicht zu vergessen die Materialbeschaffung beim rosa Eichhörnchen und das Umfüllen der Farbe in Eimern mit eigenem Firmenlogo! (So ähnlich hier bei mir geschehen!) ;)
Da werden dann auch schon mal mehr als die genannten 25 Minuten draus ... :)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 11 Juli 2024, 15:27:43
Verschiebst du Arbeit, die 25 Minuten dauert um 16 Wochen?  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 11 Juli 2024, 15:29:01
Würdest du dich nicht ärgern, wenn dein Maler die letzten Arbeiten in deinem Haus die 25 Minuten dauern am Tage des Termins um 16 Wochen verschiebt? Mit Sicherheit.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 11 Juli 2024, 15:35:07
Zitat
Verschiebst du Arbeit, die 25 Minuten dauert um 16 Wochen?

Die Eimer kommen bestimmt aus China mit dem Tretboot ... :)

Ärgern? So lange habe ich auf meinen Termin gewartet! :) OK ... nicht ganz ... die Hälfte ...

Nur um es klar zu stellen ... ich bin da voll bei Euch ... Ich kann Euch nur Herrn Dr. Rock (Richter am LG Hamburg) von einer der Jahrestagungen zitieren: Wer sein Recht durchsetzen möchte, der braucht Geduld!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 11 Juli 2024, 15:40:00
Geduld habe ich, ich habe nur kein Verständnis dafür, dass man den Termin zum 4ten mal an den Tagen der Verkündung verschiebt. Deshalb mein bsp. mit dem Maler, der an den Tages des Termins die letzte Wand malen sollte und immer und immer wieder am Tag wo er das machen sollte den Termin um Wochen verschiebt =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Juli 2024, 16:09:42
Da bin ich auf Kläger Seite. Eine Richterin bzw ein Richter sind von Klageerhebung bis zum Termin mit diesem hin und her Pingpong involviert. Die gehen auch nicht völlig blank in die Verhandlung. Dort wird eigentlich nur noch versucht unter Druck dem Kläger bekanntes im Mund zu verdrehen. Nicht umsonst liest man auch hier dass bei einigen bereits während der Verhandlung der/die Vorsitzende eine klare Richtung erkennen lässt. Und danach ist alles anders? Glaube ich kaum. Ich denke eher manche sind so unsicher und erhoffen sich jetzt im Juli eine klare Vorgabe. Bei manchen hier wäre ja eine Niederlage besser um gleich in Revision zu gehen. So zieht man es Monate raus und dann geht die Beklagte in Berufung. Die lachen sich doch schlapp.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 11 Juli 2024, 16:22:29
besonders schlimm wird es ja, wenn das Verfahren verschleppt wird und in der Zeit der Betreiber "liquidiert" wird...

Die Politik sollte unbedingt in solchen Verfahren auch eine Sicherheit gesetzlich vorschreiben, so ähnlich wie

https://dejure.org/gesetze/ZPO/110.html

Sonst ist das Gerichtsverfahren über Glücksspiel auch noch Glücksspiel, ob und wenn ja, wann usw was kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 Juli 2024, 20:14:58
Wie bereits erwähnt wurde mein Termin bereits 3 mal verschoben zur Urteils Verkündung.

Wahrscheinlich bald ein 4 mal, weil mein Urteilstermin ein paar Tage vor der BGH Entscheidung liegt :)

So was geht gar nicht!
Bei einem anderen Prozess hatte ich nach der mündlichen Verhandlung 3 Wochen später mein Urteil.

Wie gesagt liegt oft am Richter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 12 Juli 2024, 18:01:00
Bei mir kam das Urteil nach 1 Woche.
Der Anwalt von mir musste kein Wort sagen.
Der Richter hat den Gegner klar gemacht das er keine Chance hat und Revision auch nicht.Mal sehen ob die gelben aus Gibraltar jetzt zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 12 Juli 2024, 18:04:05
Weiß jemand ob es leichter ist aus Gibraltar urteile zu vollstrecken wie malta?
Gibraltar gehört ja zu England.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 12 Juli 2024, 18:07:55
Bei mir wollten sie die Gerichtsverhandlung
Verschieben.
Hat der Richter zugestimmt.
Er hat sie 3 Wochen vorverlegt.
Lief nicht so für die Gegenseite.
Rückwirkend hätte ich es ohne pf gemacht.
Kommt immer auf das landgericht an wo man ist.
Baden-Württemberg ist Verbraucher freundlich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 Juli 2024, 18:38:34
Hast du etwa schon Geld gesehen Jannik1986 oder warum die Meinung auf einmal oben PKF?

Ich denke da England nicht mehr in der EU ist , ist das mit Gibraltar leider auch nicht so einfach wie ich gelesen habe
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 12 Juli 2024, 19:26:53
Ne kein geld.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 Juli 2024, 20:30:02
Was ich weiß ist, dass es seit dem Austritt der Engländer aus der EU kein neues Abkommen gibt was das Thema Vollstreckungen angeht.
Ohne das es dort ein Bill55 gibt scheinen sich die Betreiber dort gerne an Malta auszurichten.
Der österreichische Anwalt Dr. Karim Weber hat Anfang des Jahres in seinem Video gesagt dass es nach wie vor sehr schwierig ist in Gibraltar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 Juli 2024, 20:44:15
Ja genau aber angeblich  zahlt elektraworks wohl noch nach endgültigen bestandskräftigen urteilen ….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 Juli 2024, 21:51:41
Manchmal zahlen die Anbieter, manchmal nicht.
Hauptsächlich mit Vergleichen. Ansonsten gäbe es auch schon viel mehr Urteile.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 Juli 2024, 10:10:25
Die Urteilsverkündung soll live auf Phoenix übertragen werden. ( 8:30 Uhr)



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 13 Juli 2024, 12:14:21
Die Urteilsverkündung soll live auf Phoenix übertragen werden. ( 8:30 Uhr)

Magst du noch deine Quelle verraten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 13 Juli 2024, 12:50:03
Gut möglich, es ist nicht ungewöhnlich das die Urteilsverkündungen live gezeigt werden!
(Dieselskandal)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Juli 2024, 13:19:32
Warum sollte er die Quelle verraten?
Glaube es oder nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 13 Juli 2024, 13:36:24
Na vermutlich auf Phoenix, da gibts auch Verkündungen zu anderen Themen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 Juli 2024, 20:50:46
Hab leider keine passende Kategorie gefunden, also bitte verschieben wenn s nicht passt.

https://www.bild.de/leben-wissen/sparfochs/bild-leser-eigentlich-reich-online-casino-zahlt-mir-168000-euro-nicht-aus-6683d837efaec85f78bb615b
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 13 Juli 2024, 21:52:14
Und nächste Woche gibt’s Post wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel 😂🤦‍♂️

Naja… wenn man doch merkt, dass die Auszahlung nicht klappt… dann spiele ich doch dort nicht weiter …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Justus999 am 14 Juli 2024, 15:56:51
Mal eine Frage vom Laien, ich habeAnfang September ein LG Termin, könnte uns da ein positives Urteil dann helfen bzgl. Vergleichsbereitschaft oder Gewinnwahrscheinlichkeit wenn der Richter das BGH Urteil nutzen würde?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 14 Juli 2024, 16:06:33
Selbstverständlich wird der BGH Urteil für jedes Verfahren hilfreich sein bzw. ein positives Urteil werden!
Allerdings werden die Anbieter wie hier schon öfters geschrieben immer in Berufung gehen um nicht „gleich“ zahlen zu müssen sondern nach meiner Meinung die Zahlungen „verschieben“. Falls du noch nicht hier die Beiträge gelesen hast stöbere hier etwas rum.

Und immer spielfrei bleiben!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 Juli 2024, 18:32:56
Berufung wird immer eingelegt, selbst wenn der BGH nun hoffentlich sein Urteil spricht ohne den EUGH zu kontaktieren.

Dann wird der allerletzte Schritt ( Erfolgschance 1%) gezogen.

Lässt der BGH nicht Luxemburg entschieden, planen nach LTO-Informationen Anwälte der Glückspielanbieter wohl eine Verfassungsbeschwerde, in der sie die Vorenthaltung des gesetzlichen Richters – nämlich des EuGH – nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG rügen wollen

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 Juli 2024, 18:35:43
Ach und im Notfall gibt es für die Anbieter Bill 55.

Die Top 3 in Deutschland berufen sich alle drauf und erkennen alle Urteile nicht an.

Die Glücksspiel Behörde befindet sich weiterhin im Tiefschlaf.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 14 Juli 2024, 18:49:11
Mal eine Frage vom Laien, ich habeAnfang September ein LG Termin, könnte uns da ein positives Urteil dann helfen bzgl. Vergleichsbereitschaft oder Gewinnwahrscheinlichkeit wenn der Richter das BGH Urteil nutzen würde?

Hallo meine Gute!

Sorry, dass ich jetzt erst antworte, meine Kristallkugel lag noch in der Spülmaschine und die Sicht war noch ziemlich beschlagen.
Scherz beiseite ... nun, wir kennen Deinen Fall doch gar nicht. Sind all die Kriterien, über die der BGH dort entscheiden soll, auch bei Dir vorhanden? Gibt es da vielleicht noch weitere, die nicht abgehandelt werden?
Wir wissen auch gar nicht, wie vergleichsbereit Dein Anbieter sein wird. Woher sollen wir das wissen?
Ich sage Dir jetzt noch einmal, was ich hier permanent predige: Habe Geduld! Mache Dich selbst nicht kirre mit irgendwelchen Hoffnungen, die doch nur auf Spekulationen beruhen.

Warte einfach ab und kümmere Dich um Deine Sucht. Auch wenn Du schon länger spielfrei bist, so erinnere ich mich gerade nicht, ob Du in der Hinsicht schon aktiv geworden warst. Wenn nicht .., jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt!

Am Samstag ist wieder Webmeeting um 19 Uhr ... schaue doch mal vorbei! Der Link steht in meiner Signatur.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 14 Juli 2024, 18:55:16
Ach und im Notfall gibt es für die Anbieter Bill 55.

Die Top 3 in Deutschland berufen sich alle drauf und erkennen alle Urteile nicht an.

Die Glücksspiel Behörde befindet sich weiterhin im Tiefschlaf.

Ich denke mal für uns ist/war es ganz wichtig das wir auch vor den Gerichten und dem BGH recht bekommen und das für die letzten 10 Jahre!
Also ob Bill 55 oder nicht. Vorher wussten wir gar nicht das wir Geld zurückkriegen können!

Von daher immer Ruhe bewahren. Bis vor kurzem war es den Anbieter auch nicht 100% das sie das Geld zurück bezahlen müssen! Aber wenn der BGH so urteilt dann müssen die Zahlen und werden das auf lange Sicht machen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 14 Juli 2024, 20:42:51
Du schreibst das falsch ... es heißt B-Hörde ... so, wie B-Ware ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 15 Juli 2024, 19:22:30
Würdet ihr ein Vergleich von 50% bei schadensumme zustimmen?
Wenn der pf davon noch 36% bekommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 15 Juli 2024, 19:26:08
ich persönlich würde das niemals annehmen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 15 Juli 2024, 19:27:18
Definitiv nicht annehmen, alles unter 80+ plus Kostenübernahme würde ich nicht akzeptieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Juli 2024, 19:31:36
Gute Frage … würde ich von der Höhe der Summe abhängig machen und ob es noch andere Fälle gibt mit anderen Anbietern und man somit erstmal was in der Hand hat und ggf bissl beruhigter die Sachen angehen kann.

Mehr als 50 gibt es ja wohl eher selten  wenn überhaupt … schwieriger Fall
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 15 Juli 2024, 19:45:04
… und die Anwalts- und Gerichtskosten nicht vergessen.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Juli 2024, 19:54:28
Ja aber würdest du es annehmen ilona ? Also vorausgesetzt die Kosten werden zusätzlich übernommen wie es ja meistens bei solchen Vergleichen ist .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 15 Juli 2024, 20:13:15
Um dazu etwas sagen zu können, müsste ich wesentlich mehr Informationen haben, sowohl zu dem Fall als auch zu deiner persönlichen Situation. Was sagt denn dein Anwalt? Der kennt dich und den Fall.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 Juli 2024, 20:13:31
Das liest sich alles so als wären zu 100% die Anbieter Schuld.. ob uns 100% zustehen, das erfahren wir evtl. am 25.07. Bis dahin tief durchatmen  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 Juli 2024, 20:16:47
Never, dir stehen 100% zu minus PKF

Ganz korrekt, dann sollten die doch weiter gehen…Auf lange Sicht müssen die eh zahlen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 15 Juli 2024, 20:23:34
Naja das Gericht sagt mir steht alles zu ca 20000.Der Anwalt meint Vollstreckung in Gibraltar sehr schwierig.
Und es ist möglich das der bgh doch nach Europa entscheidet das es bis 2025 dauert dann.und Europa Gericht vel doch anders entscheidet. Also ca 5000 oder zocken auf ca 12000 .
Naja finanziell sieht es auch nicht gerade gut für mich aus

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 15 Juli 2024, 20:26:25
Lieber 5000 sicher.
Oder 12000 mit erhöhter Wahrscheinlichkeit.
Ach das erinnert mich an cashout damals.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 15 Juli 2024, 20:42:12
Guten Abend zusammen,

bin seit geraumer Zeit stiller Mitleser hier in diesem Forum und wollte mich auch mal zu Wort melden.

Meine Klage geht gegen den selben Anbieter wie bei Jannik und wird diese Woche vorm LG verhandelt. Klage wurde im September eingereicht, also noch alles im zeitlichen Rahmen. Ansonsten geht es um einen 6-stelligen Betrag, im unteren Bereich. Finanziert durch PKF. So viel erst Mal dazu. Bei Fragen, gerne melden.


LG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 15 Juli 2024, 20:58:42
Ich weiß nicht ob das allen klar ist, aber bei einem Vergleich von 50% und 36% PKF, bedeutet das nicht, dass man lediglich 14% der Klagesumme erhält.

Man erhält stattdessen:
Vergleich * Eigenanteil = Auszahlung
Also ->
0,50 * 0,64 = 0,32 = 32% der Klagesumme, also etwa ein Drittel.

Bei 20.000€ Klagewert wären das ungefähr 6.400€…



Wobei der PKF dann 3.600€ bekäme…
Was in etwa den Prozesskosten entspräche … 🤷🏻‍♂️
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 15 Juli 2024, 21:23:55
Würdest du einen Vergleich annehmen wenn ja mi wieviel Prozent?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 Juli 2024, 21:26:47
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 15 Juli 2024, 21:55:15
Würde alles unter 75 Prozent nicht annehmen. Mein Anwalt hat gemeint, dass der Anbieter nach der Verhandlung lediglich mit ca. 25 Prozent anklopft, deswegen stellt sich mir die Frage auch erst mal gar nicht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 15 Juli 2024, 22:04:07
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

Er wird jawohl seine persönliche Empfindung dabei zum Ausdruck bringen dürfen, auch wenn du sie nicht hören willst.
Ich kann das im Ürigen tatsächlich gut nachvollziehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 15 Juli 2024, 22:29:45
*lach* ... 'Galileo':
Zitat
Man erhält stattdessen:
Vergleich * Eigenanteil = Auszahlung
Also ->
0,50 * 0,64 = 0,32% der Klagesumme, also etwa ein Drittel.
  ;D ;D ;D

 :o :o WOW  -  höhere Mathematik? 0,32 Prozent sind 1/3 eines Ganzen, also von 100 %?  8) 8) Da staunt der Mathematiker Kaublötze .... äääh Bauklötze. Vormals waren 0,32 % knapp 1/3 von 1 Prozent. Aber alles verändert sich wohl, hmm ... im Laufe der Zeit ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 Juli 2024, 22:50:27
Jeder muss selbst entscheiden was er für richtig hält. Kommt auch auf die persönlichen Gegebenheiten an. Ich persönlich gehe davon aus dass das BGH Urteil auch im positiven Fall erstmal gar nichts ändern wird. Es gab schon immer Anbieter die zumindest mit Vergleichen kamen und andere die grundsätzlich alles ablehnen. Und selbst wenn Luxemburg und Recht spricht werden einige nicht zucken. Warum auch? In diesen Bananen Ländern ist doch alles angerichtet für Lug und ....
Die jetzigen Betreiber wenn halbwegs Hirn haben und keinen Mist bauen sind doch dein raus und nicht greifbar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 Juli 2024, 23:03:57
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

Er wird jawohl seine persönliche Empfindung dabei zum Ausdruck bringen dürfen, auch wenn du sie nicht hören willst.
Ich kann das im Ürigen tatsächlich gut nachvollziehen.

Warum soll ich es nicht hören wollen??? Ist ja nicht mein Verfahren :). Fakt ist unterm Strich macht es kein Sinn. Das ist wohl keine Meinung! Man muss trennen was ich damit sagen möchte. Aber das wollt ihr wohl nicht verstehen oder. Nachdem BGH Urteil kann man kein Verfahren verlieren!!! Mehr sage ich nicht! Nach meiner Meinung ist der Fall beim BGH ganz gut für uns, weil es nur um die Lizenzfrage geht. Im Hinweisbeschluss ging es darum das der Anbieter auch keine Lizenz erhalten hätte. Der BGH hält die Schwelle ganz weit unten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 15 Juli 2024, 23:12:00
Dabei geht es nicht um irgendeine 'Meinung' (weder meine eigene, noch die von irgendwem anders), sondern um eine persönliche Empfindung. Die hat durchaus ihre Daseinsberechtigung, und sollte wohl ausgesprochen werden dürfen.
'Sinn' und 'Unsinn' sind dabei auch nicht relevant, zumal dies eh im Auge des Betrachters liegt.

Zu dem Rest, also sämtlichen Spekulationen rund um die eventuelle Tragweite eines BGH-Urteils, habe ich mich in keinster Weise geäußert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 Juli 2024, 23:34:27
Kann mir jemand sagen wann die Anbieter immer Berufung gegen das Urteil eines LGs einlegen?

Bei mir sind es noch 4 Tage und noch immer keine Berufung eingetroffen der Gegenseite.

Diese Woche hab ich einen Termin für ein Urteil bin mal gespannt, da dieser bereits 3 mal verlegt wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 Juli 2024, 23:37:40
Die kommt wahrscheinlich einen Tag vor Ablauf der Frist. Das bekannte Zeitspiel...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 15 Juli 2024, 23:47:37
Kann mir jemand sagen wann die Anbieter immer Berufung gegen das Urteil eines LGs einlegen?

Bei mir sind es noch 4 Tage und noch immer keine Berufung eingetroffen der Gegenseite.

Diese Woche hab ich einen Termin für ein Urteil bin mal gespannt, da dieser bereits 3 mal verlegt wurde.

Wenn es Melchers dann wird immer am letzten Tag der Frist das Rechtsmittel eingelegt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 Juli 2024, 00:10:22
Anbieter mit der Jahreszahl

Gegenseite ist fresh….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Baker3xx am 16 Juli 2024, 07:08:24
Guten Morgen zusammen,

ich halte mich schon lange hier auf dem laufenden.

Tatsächlich hätte ich nun doch ein Frage und wäre sehr dankbar, wenn mir diese jemand beantworten kann.

Ich habe meinen Rechtsstreit vor dem LG gewonnen. Daraufhin hat der Anbieter Berufung bei OLG eingereicht. Das OLG hat daraufhin das Verfahren ausgesetzt. Grund hierfür ist das Warten auf den EuGH.

Meine frage wäre jetzt, hat das das kommende BGH Urteil Auswirkungen auf die Aussetzung des OLG oder bleibt zumindest bei mir danach alles beim Alten und es wird auf den EuGH gewartet?

Vielen Dank im voraus:)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 Juli 2024, 07:24:13
Ausgesetzt bei Sportwetten?
Aktuell sind mir da keine Fälle bekommt, weil selbst das LG Erfurt noch immer nichts zum EUGH geschickt hast.

Wenn das OLG aussetzt dann bleibt es auch ausgesetzt, egal wie der BGH entscheidet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 Juli 2024, 07:41:11
Also bei mir war es einmal gefühlt direkt nach Urteil wo die Berufung kam und bei einen Fall läuft sie auch diese Woche ab. Aber das mit den letzten Tag der Frist würde da wohl passen 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 16 Juli 2024, 07:46:42
Wundert mich, daß die Jahreszahlen zuerst von Melchers und dann von freshfields vertreten werden. Hoffentlich lag es nicht an einer Zahlungsmoral...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 Juli 2024, 07:51:19
Also ich habe gehört das beide noch vertreten aber wohl mehr freshfield aufgrund der Kanzlei Größe da ja genug verfahren  da sind
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 16 Juli 2024, 07:52:32
Das ist mir neu, dass der Sportwettenanbieter mit den Jahreszahlen im Namen, von einer anderen Kanzlei als Melchers vertreten wird. Von freshfields hatte ich bislang nix gehört.

Melchers legt immer am letzten Tag der Frist das Rechtsmittel ein (sogar am späten Nachmittag)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 16 Juli 2024, 12:59:40
Frage an Jannik: Nach welchem Verfahren hat die Gegenseite das Angebot iHv 50% gemacht? LG oder OLG?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 16 Juli 2024, 14:14:48
Lg hab abgesagt.
Anwalt war für 45 Prozent plus Anwalt und Gericht
Kosten.
Wäre wohl durchgesetzt wurden.
Was sagen eure Anwälte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 16 Juli 2024, 14:17:31
Verstehe ich jetzt nicht. Die haben 50% geboten und Dein Anwalt war für 45%???
Hab ich das war falsch gelesen oder hast Du einen schlechten Anwalt :))))

Das Angebot mit 50% beinhaltete ja sicherlich alle Anwalts- und Gerichtskosten, oder nicht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 16 Juli 2024, 14:40:42
Sorry  sie wollten 45 und der Anwalt meinte 50 packt er.

Ok abwarten will 100
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 Juli 2024, 17:24:08
Gute Neuigkeiten zum Thema "es hat nich niemand Geld gesehen" Olli Kahn sein Vater hat gerade an den PKF die erstrittene Summe komplett überwiesen. Die Fragen mich nun per Mail nach meiner Iban. Es ist vorbei!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 Juli 2024, 17:26:04
Kann ich dem Vater auch meine Iban geben?  ;D :P
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 Juli 2024, 17:27:09
Glückwunsch Muslera. Geh mit dem Geld bedacht um.  :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 16 Juli 2024, 18:00:48
darf man fragen, um was für einen betrag es sich ganz grob handelt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 Juli 2024, 18:02:21
War nach dem OLG Urteil im Januar wie ich gesehen habe ?! Aber ist ja mal ein Lichtblick

Wurde es wirklich gezahlt oder eher vollstreckt woanders ...

Klar die Summe wäre auch mal interessant bzw auch der PKF

Bzw wie lang hat es von Klage Einreichung beim LG über OLg bis jetzt gedauert ?

Freut  mich echt sehr und ist sicherlich ne große Last weniger und sogar die volle Summe
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 Juli 2024, 18:07:45
Glückwunsch! Wir freuen uns mit dir! Sei aber bitte achtsam im Umgang mit der Kohle. Sprich mit jemandem aus deiner Familie. Mach alles transparent. Schütz das Geld! Und bleib spielfrei! Alles Gute!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 16 Juli 2024, 18:26:54
Und gib eventuell den Zugang zu Deinem Konto ab :) hab ich auch ne Zeit lang gemacht und hat sehr geholfen. Ansonsten: Glückwunsch 😀
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 Juli 2024, 18:50:17
Gratulation!

Verrätst Du Deinen Mitstreiter/innen, was gerade in Dir vorgeht? Sicher ist Dir fast schwindlig im Kopf, oder? Also ... sobald Du den ersten Glücksschwall überwunden hast  :) Hattest Du noch Schulden?
Hast Du Pläne, was Du tun willst mit dem Geld? Daran hast Du doch während der 'Wartezeit' sicherlich gedacht. Und jetzt, wo das Geld da ist, verändern sich die Pläne?
Wahrscheinlich dauert es ja noch ein paar Tage oder ne Woche, bis das Geld gebucht ist. Berichte doch mal, ob Du z.B. schlafen kannst, ob Du aufgedreht bist und hin- und her rennst, ob Du's jemand aus Deiner unmittelbaren Nähe erzählt hast ...  :)


Lass' es Dir gut gehen und pass' auf Dich auf!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 Juli 2024, 18:54:04
Bin noch unterwegs, schreibe nach 22 Uhr alles was gefragt wurde :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 Juli 2024, 18:55:01
Glückwunsch Muslera!
Das gerade die zahlen haut mich von den Socken. Sind ja ansonsten nicht unter den top Adressen die freiwillig löhnen. Alternativ wäre wieder BGH gewesen? Denke aber da will keiner von denen so schnell wieder hin und wenn dann für höhere Beträge bei Urteilen.

Das was Rubbel angesprochen hat finde ich in der Tat interessant.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 Juli 2024, 19:06:07
Glückwunsch!

Auch bei höheren Beträgen werden die nicht weiter gehen…!

Ergebnis? Leute ihr müsst euch die Anbieter genau anschauen!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 Juli 2024, 19:07:54
@Zocker:
Deine Ideen und guten Tipps sind kaum verzichtbar  :))))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 16 Juli 2024, 19:16:30
Guten Abend Zusammen,

erstmal Glückwunsch an denjenigen der von OliKahn das komplette Geld bekommen hat. Das sind ermutigende Neuigkeiten.
Ich möchte hier gerne mal meinen Erlebnisstand wiedergeben.
Ich habe bei 5 Anbietern meine persönlichen Daten angefragt, Frist einen Monat.
Meine Daten habe ich innerhalb der Frist bekommen von
Olikahn, am schnellsten , jedoch auf zig Seiten auf schwer zu erkennbaren Firmenhintergrund
B
InterMilan
mycheck, die neuen Inhaber von mycheck haben angeblich keine Daten zu mir

bei B habe ich tatsächlich keinen Verlust sondern Gewinn.
OliKahn und Intermilan sind vor ca. 3 Wochen angeschrieben worden mit der Aufforderung den Verlust zu erstatten, bisher keine Reaktion.
betJahresTage kurz vor Ende der Frist meinem Anwalt eine mail geschickt, mit der Info dass sie die Frist eigenmächtig um 2 Monate verlängern weil sie längere "Recherchezeit" brauchen.
BetJahrestage hat mich dann, tatsächlich keine 2 Wochen nachdem ich den Brief bekommen habe in der sie die Frist um 2 Monate verlängert haben, aus Malta angerufen.
Junger Callcenterbursche bietet mir einen Vergleich an, 1500 €, ich verneine, er erhöht auf Nachfrage beim Chef auf 3000 €, ich sage zu ihm er soll mir nochmal gerade sagen wie hoch mein Verlust war.
Daraufhin er 30700 €. Ich daraufhin, nein danke. lol

Wir haben daraufhin ein Vergleichsangebot von 60 % gemacht. Bisher keine Reaktion.

Mein Gedanke dazu war, dass ich bei betjahrestage halt befürchte dass es noch ewig weitergehen könnte, weil die Pfändung nicht durchfürbar ist.
Im Gegensatz dazu verzichte ich bei OLIkahn auf einen Vergleichvorschlag, weil OLi von Anfang an am "seriösesten" mit dem Thema umgegangen ist und sogar vor Fristende meine persönlichen Daten rausgerückt haben. Außerdem glaube ich das Olikahn bei BGH Beschluß diesem folgen wird, weil Oli Marktführer in Deutschland sind und der Imageschaden zu groß wäre und der Druck durch Werbepartner wie Olli Kahn zu groß ist. Die Auszahlung an den Kollegen vorher ist für mich auch ein klares Zeichen dafür. Außerdem habe ich über Umwege gehört das Oli angeblich schon 500 Millionen Rücklagen für Entschädigungen zurückgelegt haben. Dazu war mein Gedanke auch, das  bei OLI in Deutschland in den Wettbüros die Umsätze gepfändet werden könnten, oder nicht ?
Bei betJahrestage ist das eine ganz andere Geschichte. Nur Online und Deutschland nicht der größte Markt, die könnten schon es schon eher darauf ankommen lassen und drauf scheissen.
Meine Meinung dazu

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 Juli 2024, 19:25:23
Da kommt ja noch richtig Arbeit am späten Abend auf die Moderatoren oder Admins zu  ;D

@MADMETZE, änder mal bitte alle Anbieternamen. Anbieter sollen hier nicht genannt werden. Benenne sie nach Farben oder ähnlichem. =)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 Juli 2024, 19:37:54
Ja das Oli Kahn sein Vater zahlt beeindruckt echt sehr ! Aber wer kennt denn noch welche die meistens nach urteilen dann auch wirklich freiwillig zahlen ? Sowas wie hillside bzw elektraworks? 😉

Man hat ja man gehört die großen aber so richtig  kann man das ja kaum glauben mehr .

@Madmetze: gebe dir bzgl den Markt recht jedoch hat auch Hillside und beim große Anteile noch wenn man zumindest der enormen werbung wie ich  dahingehend nachgeht 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 16 Juli 2024, 19:38:54
Ok Kahn zahlt jetzt
Gibraltar b Lose vergleicht
Die Jahreszahl noch sehr wenig.

Aber der dominostein ist gefallen.

Ruhig bleiben

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 Juli 2024, 19:41:36
Edit: Elimination from OlliKahnsVater-tales

Kannst du auch eine Quelle für die Rücklagen nennen? Netz oder Wirtschaftkennzahlen, Jahresabschluss?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 16 Juli 2024, 19:45:30
Mein Anwalt hat Kontakt zu einem Mandatem der wiederum den Chef einer großen Firma im Wettbereich ist und ihm diese Info gegeben hat. Muss nichts heißen, kann aber
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 Juli 2024, 20:01:38
Also, um mal Ross und Reiter zu nennen; ich wurde von Gameslaw vertreten. Haben 2022 geklagt, Streitwert ca 16.000. Ich war ehrlich gesagt nur darauf aus, dass aufgrund der ziemlich klaren Rechtslage sie gegenseite eine Vergleichssumme anbietet. Jesoch haben sie das nie oder ich habe davon nichts mitbekommen. Ich hätte 5000 sofort angenommen. Jedenfalls  habe ich vor dem LG verloren, sind dann in Berufung gegangen. Der Termin beim OLG war im Februar, kurz darauf wurde verkündet dass ich gewonnen habe. Ich war die ganzen zwei Jahre sehr unruhig und habe jederzeit mit Geldsegen gerechnet. Besonders nachdem ich vor dem OLG gewonnen hatte, dachte ich dass innerhalb einer Woche gezahlt wird und habe immer wieder nachgehakt, bis Gamesright mir irgendwann klargemacht hat, dass wohl nicht gezahlt wird bis bill 55 gekippt ist. Hier im Forum las man dann, dass das voraussichtlich ende 25 passiert, sodass sich dann ein Schalter in meinem Kopf umgelegt hat. Ich habe nicht mehr mit dem Geld gerechnet und der Stress ist abgefallen. Heute kam dann die Nachricht, dass die Gegenseite gezahlt hat und trotzdem bin ich weder aufgeregt noch wird es mir schlaflose Nächte bereiten. Bereits seit 2 Jahren steht fest, was ich mit dem Geld mache. Ein Teil meiner Schulden wird abbezahlt, ein kleiner gebrauchter gekauft und in den Urlaub gefahren, das ist alles. Mit der Nachricht heute kam natürlich auch die Kostenaufstellung, die aber nicht richtig ist. Ich hatte damals einen mit dem "Standard" verglichen einen ziemlich guten Deal bekommen. Gamesright hat mit 48% abschlag gerechnet. In meinem Vertrag ist der Abschlag aber deutlich geringer. Ist für mich jetzt erst mal nicht krass beunruhigend, da, vermutlich aufgrund von "Massenabfertigung" , schon mehrfach unkorrekte oder doppelte Mails kamen.
Ich habe jetzt auf den Fehler aufmerksam gemacht und warte die Antwort ab.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 16 Juli 2024, 20:07:42
Glückwunsch, Muslera

Da bin ich ja echt mal gespannt, wie es bei mir weitergeht mit Olli :D. Bisher steht nur ein LG-Urteil zu Buche.

Ich würde Hillside nicht weniger bedeutend als T einfschätzen. Die haben sich auch so richtig eingenistet in den Wettmarkt hier in Deutschland.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 Juli 2024, 20:08:39
Und vielen lieben Dank für die Glückwünsche an alle!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 Juli 2024, 20:14:53
👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 Juli 2024, 20:17:19
Hi Muslera,

na, dann hast Du ja schon einiges an gefühlsmäßigen Aufs und Abs ausgestanden. Toll, dass Du jetzt, deutlich früher als geahnt, dieses gute Ergebnis hast! Auch Deinen Plan und Deine Einstellung finde ich hervorragend: Teilschuldentilgung, Gebrauchtwagen, Urlaub - das ist richtig klasse!
Und das gönn' Dir auch wirklich!!! Ich freu' mich voll für Dich. SO muss es sein. Jedes Mal, wenn Du in den Wagen steigst, kannst Du stolz sein. Und: Genieß den Urlaub!!!

Viele Grüße R.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 16 Juli 2024, 22:15:53
Sowas gibt Hoffnung und gerade vorm BGH Urteil ein wichtiges Zeichen.
Auch wenn die teilweise nur vermehrt Vergleiche anbieten, aber es zeigt, dass sie zumindest zum Teil dann doch willig sind.

Beim spielende Kirsche ist ja auch in Berufung gegangen und hat Zeit (schon verlängert) bis 27.7 ihre Begründung abzugeben. Mal schauen was dann das OLG macht oder ob die vorher ein Vergleich anbieten, aber unter 75% würde ich auch nein sagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 16 Juli 2024, 23:13:38
Also, um mal Ross und Reiter zu nennen; ich wurde von Gameslaw vertreten. Haben 2022 geklagt, Streitwert ca 16.000. Ich war ehrlich gesagt nur darauf aus, dass aufgrund der ziemlich klaren Rechtslage sie gegenseite eine Vergleichssumme anbietet. Jesoch haben sie das nie oder ich habe davon nichts mitbekommen. Ich hätte 5000 sofort angenommen. Jedenfalls  habe ich vor dem LG verloren, sind dann in Berufung gegangen. Der Termin beim OLG war im Februar, kurz darauf wurde verkündet dass ich gewonnen habe. Ich war die ganzen zwei Jahre sehr unruhig und habe jederzeit mit Geldsegen gerechnet. Besonders nachdem ich vor dem OLG gewonnen hatte, dachte ich dass innerhalb einer Woche gezahlt wird und habe immer wieder nachgehakt, bis Gamesright mir irgendwann klargemacht hat, dass wohl nicht gezahlt wird bis bill 55 gekippt ist. Hier im Forum las man dann, dass das voraussichtlich ende 25 passiert, sodass sich dann ein Schalter in meinem Kopf umgelegt hat. Ich habe nicht mehr mit dem Geld gerechnet und der Stress ist abgefallen. Heute kam dann die Nachricht, dass die Gegenseite gezahlt hat und trotzdem bin ich weder aufgeregt noch wird es mir schlaflose Nächte bereiten. Bereits seit 2 Jahren steht fest, was ich mit dem Geld mache. Ein Teil meiner Schulden wird abbezahlt, ein kleiner gebrauchter gekauft und in den Urlaub gefahren, das ist alles. Mit der Nachricht heute kam natürlich auch die Kostenaufstellung, die aber nicht richtig ist. Ich hatte damals einen mit dem "Standard" verglichen einen ziemlich guten Deal bekommen. Gamesright hat mit 48% abschlag gerechnet. In meinem Vertrag ist der Abschlag aber deutlich geringer. Ist für mich jetzt erst mal nicht krass beunruhigend, da, vermutlich aufgrund von "Massenabfertigung" , schon mehrfach unkorrekte oder doppelte Mails kamen.
Ich habe jetzt auf den Fehler aufmerksam gemacht und warte die Antwort ab.


Hattest du ein rechtskräftiges Urteil gehabt, dass der Gegner gezahlt hat ? Also war deine Klage komplett gerichtlich abgeschlossen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 17 Juli 2024, 01:53:49
Ja, seit Februar 24.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 Juli 2024, 11:36:39
Wie bist du denn damals auf Gameslaw gekommen ? War das auch der finanzierer oder die Kanzlei hinter dem finanzierer?

Sagt  mir mal so gar nichts … Sorry 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 17 Juli 2024, 12:30:39
Wie bist du denn damals auf Gameslaw gekommen ? War das auch der finanzierer oder die Kanzlei hinter dem finanzierer?

Sagt  mir mal so gar nichts … Sorry

Ich raff es selbst nicht ganz. Widerrufzentrale, spamhero, gameslaw, gamesright sind verschiedene Firmen oder Marken die da mitwirken.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Juli 2024, 12:41:03
Habe ich mir gestern auch gedacht, was ist Gameslaw?😂
Ich denke es kommt auch auf die Höhe der Klagesumme an wie bereit Anbieter sind.
Bei 17000 oder 25000 Euro ist ein guter Vergleich einfacher zu machen als wenn wir von 200 oder 300.000 Euro reden. Aber bisschen etwas für's Image muss man ja tun um wieder besser da zu stehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 Juli 2024, 13:02:57
Edit: Vollzitat entfernt

Ich frage so. Was wäre die Alternative für die Anbieter??? Ich kann nur den Kopf schütteln….

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Juli 2024, 13:24:29
Na dann schüttel mal den Kopf. Wir sprechen uns in 3-4 Jahren zu dem Thema nochmals.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 Juli 2024, 13:44:25
Jetzt mal ganz im Ernst! Schau mal wer der CEO von dem Anbieter ist! Glaubst du ernsthaft das der CEO die Gelder von den eigenen Mitbürgern nicht auszahlt??? Was wollen wir in 3-4 Jahren uns erzählen ? Mir geht es ums jetzt.

Das Verfahren wird doch für die auch teurer…also das man da überhaupt diskutiert! Ist mit ein Rätsel!

Genau so welche Analysen machen auch die PKF!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Juli 2024, 15:10:19
Ich meinte nicht nur T sondern im allgemeinen sollte es zu einer Klageflut kommen. Und jetzt im Ernst, meinst Du irgendjemand interessiert es ob eigene oder ausländische Bürger auf der anderen Seite stehen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 Juli 2024, 15:32:24
Langsam wird dir Diskussion mehr als peinlich..ja für mich sogar. Die wollen auch Geld weiterhin verdienen! Der Markt ist am explodieren. Der Anbieter möchte langfristig an die Börse. Hinter den „seriöse „ Anbieter stecken Investoren! Nochmals ich rede von vernünftigen großen.
Was klar sein sollte. Anders hätte ich auch nicht geklagt. Und außerdem dürfte es mit einem PKF sowieso egal sein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 17 Juli 2024, 15:45:57
Ich gebe Zocker recht.
Ich denke, dass bei den Anbietern ebenso wirtschaftlich und ökonomisch gedacht und gehandelt wird, gleichwohl dass bei denen in der Regel Geld keine große Rolle spielen dürfte.
Der Markt in Deutschland ist der größte in Europa für Sportwettenanbieter.
Daher wird früher oder später gezahlt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass die Anbieter das Risiko eingehen und Deutschland als Markt abschreiben werden. Das wäre wirtschaftlich die falsche Richtung.
Ich bin bei denjenigen Stimmen, die sagen, dass die Anbieter nicht alles aufeinmal auszahlen können, was ich persönlich überzeugend und glaubwürdig finde. Wir reden ja hier zum Teil von einem Milliardenmarkt.
Ich denke daher, dass zumindest die drei Top-Anbieter, T, Hillside, und eletraworks, auf langer Strecke aufjedenfall ihre Rückstände begleichen werden. Alles andere wäre nicht mit der Wirtschaftlichkeit zu vereinbaren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 Juli 2024, 15:57:19
Eben wollte ich schon mal schreiben:

Ach, der Zocker, der denkt nur an das Gute auf dieser Welt! Ist das nicht schön? :)

Dann habe ich es aber doch mal lieber gelassen ...

Nun lese ich aber :

Zitat
Hinter den „seriöse „ Anbieter stecken Investoren! Nochmals ich rede von vernünftigen großen.

Bitte! ... Bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte ... lege die rosarote Brille ab! :)

In der Branche gibt es für mich keine Vernunft! Deren Geschäft ist es Süchtige zu erzeugen und denen Hab und Gut aus dem Allerwertesten zu schütteln! Denen sind die Menschen und Schicksale shitegal! Wie sich ja zeigt, stehen sie über den Gesetzen!

Übrigens: Bitte nicht erschrecken! Der Osterhase ist auch nur ein Fake! :)

Seit fast 50 Jahren kämpft der FAGS gegen diese Industrie! Die haben sich in der Zeit immer wieder Neues einfallen lassen. Sie finden überall Schlupflöcher und wenn die nicht reichen, dann machen sie sich selbst welche, siehe Malta oder den GlüStV!

So lange hier kein Blocken der Webseiten und eine Strafverfolgung der Verantwortlichen realisiert wird, wird sich gar nichts ändern! Wieso auch? Es gibt ja immer wieder neuen Nachschub an Spielsüchtigen ... auch daran wird ja fleissig gearbeitet!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 Juli 2024, 16:04:51
Man sollte auch verstehen was ich damit sagen wollte! Mir wird das hier wirklich langsam zu blöd.
Wer ab jetzt spielt oder zockt oder tippt muss es ab jetzt selber wissen! Ich wusste nicht das es illegal war. Wenn die Anbieter die Einzahlungslimit gesetzt hätten wer unser Leben nicht so! Stimmts Kläger??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Juli 2024, 16:14:19
Was ich persönlich lustig finde ist die Tatsache dass hier immer von Mafia, unseriös und was weiß ich nicht alles geschrieben wird und jetzt im gleichen Atemzug von seriösen Geschäft aufbauen die Rede ist. Passt 👍
Es ist in diesem Land sogar möglich eine Lizenz zu bekommen wenn der vorherige Betreiber abgewickelt wird und vieles dafür spricht dass dies herbeigeführt wurde. Neuer Betreiber und gut ist es obwohl die gleichen Leute dahinter stehen. Ich glaube Ilona und Co kämpfen hier schon so lange aber von den entscheidenden Stellen kommt keine Hilfe. Wir reden hier nicht nur vom Milliardengeschäft für die Industrie, wir reden auch über fette Einnahmen für den Staat!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 Juli 2024, 16:20:07
Die Aussage jetzt ist ganz „bewusst provokativ“ an die Leute die gegen mich kommentieren!

Ihr zockt, habt die Chance für ein Neuanfang. Vor den Gerichten läuft es super für uns. Die Klagen werden von PKF finanziert!
Und dann ist alles blöd?? Wie bitte!

Dann klagt doch nicht! Ab jetzt zwingt uns keiner zum Zocken!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 17 Juli 2024, 16:41:04
Niemand wurde niemals zum Zocken gezwungen.
Die OC-Angebote, auf die Ihr hereingefallen seid, hatten keine legale Grundlage.
Ja, Ihr habt die PkFs und die RAs. Ist ja auch gut so, sollt Ihr haben.
Was ich persönlich schade finde, ist nicht nur das Kauen am alten Spekulatius, also das Sinnieren über alle möglichen Möglichkeiten von Urteilen über Rückzahlungsdaten bis hin zu Gewinnmargen (wg. evtl. Zinsen).
Ich finde schade, dass bis auf ein paar Einzelne, die sogar in die Gerichte gefahren sind, alles so im Zimmerchen kauert und für die Sache an sich nix tut. Ich meine nicht nur eine Spende an den fags (nein, ich bin keine Sammlerin), sondern dass Ihr überhaupt mal Eigeninitiative ergreift, um das Thema an sich weiter in die Presse zu bringen. Warum tut Ihr das nicht? Warum schreibt hier jemand von den wahrscheinlichen Absichten der OC-Anbieter?
Vorhin, als ich das frisch gelesen hatte, wollte ich fast 'Zocker' fragen, ob er dann, wenn die CEOs an der Börse sind, vielleicht Aktien kaufen möchte, sobald er seine Kohle hat.
Weil ich schade finde, dass viele sich so sehr verlassen auf andere Menschen - die sollen die Kohle aus dem Feuer holen. Als wäret Ihr heimlich überfallen worden. Seid Ihr aber nicht. Und mit ein wenig sozialem Interesse abseits des eigenen Bedarfs, verspieltes Geld zurück zu bekommen, könntet Ihr sogar zufriedener sein und die Zeit besser überbrücken bis zu einer Auszahlung Eurer Schadenssumme. Wenn Ihr 'gesellschaftspolitisch' Engagement zeigtet, was die Glücksspielindustrie angeht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Juli 2024, 16:48:15
Ach Zocker, entweder willst Du nicht verstehen was ich oder Olli zu sagen versuchen oder was weiß ich an welchem Umstand es liegt.
Ja das LG, OLG und der BGH waren den Anbietern anscheinend vor kurzem nicht bekannt. Die juckt kein Gericht der Welt solange sie keinen Druck von der Politik bekommen. A in deren Ländern und B in den betroffenen Ländern. Da müssen Ansagen her dass auch die jetzigen Betreiber geblockt werden wenn sie die illegale Zeit mit irgendwelchen Schweinereien blocken. Lass den BGH wirklich ein positives Urteil für uns sprechen wovon ich auch ausgehe dann ist Schluss mit lustig für die Gegner.
Dann reden wir nicht von 2000 Klagen sondern ein Vielfaches. Und dann werden sie sich wieder neues einfallen lassen, zur Not die Endlösung.
Und wenn ich die Aktion von BaH sehe und was die jetzt machen könnte ich kotzen. Und hier müsste die Politik eingreifen. Doch für die gibt's in der Regel nur Handlungsbedarf wenn ihnen Steuern vorenthalten werden. Lustig finde ich übrigens dass sich die Anbieter eigentlich die angeführten Wettsteuern zurückholen könnten wenn die Verträge in unseren Klagen als nichtig erklärt werden. 😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 17 Juli 2024, 17:01:39
Lustig finde ich übrigens dass sich die Anbieter eigentlich die angeführten Wettsteuern zurückholen könnten wenn die Verträge in unseren Klagen als nichtig erklärt werden. 😁

Vllt ist diese Rückforderung ja dann schon verjährt 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 17 Juli 2024, 17:06:43
Der letzte Satz von Roy bringt mich zum Schmunzeln. Recht hat er, und mich würde es nicht wundern, wenn die OCs genau das einklagen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 Juli 2024, 17:13:16
Das wäre dann auch ihr gutes Recht die Steuern zurück zu fordern sollte dann halt nur passieren wenn jeweils das Urteil beglichen wurde etc. … wann wäre das legitim aber unseren Staat traue ich da leider alles ( negative ) zu 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 17 Juli 2024, 17:30:56
Bei mir hat sich nun folgendes aus der Verhandlung ergeben: Das Gericht tendiert stark dazu das Verfahren auszusetzen, bis sich das EuGH hierzu entschieden hat, da meine Klagesumme sich aus Sportwetten und Casino zusammensetzt.

Ansonsten war der Richter schon sehr darauf aus, eine Güteverhandlung zu vereinbaren. Hier zeigt der Anbieter Bereitschaft in der Größenordnung 20-30 Prozent. Mein Anwalt hat natürlich schnell signalisiert, dass die Summe weit weg von fair ist. Man wolle aber Verhanflungsbereitschaft zeigen, und setzt sich in den nächsten zwei Wochen zusammen und gibt anschließend Bescheid, ob man Einigung erzielen konnte. Wiederum zwei Wochen später erfolgt das Urteil.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 Juli 2024, 17:33:45
Ich habe ein Bericht gelesen das der Anbieter eine Rückforderung der Steuern von 1 MRD. € Euro vorbereitet. Das dazu. Das Geld wechselt nur die Hand. Durch unsere Rückforderung kriegt der Staat das Geld wieder rein…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 Juli 2024, 17:36:56
@MR Anderson:

War es bei dir nahezu 50:50 Eck Casino und Sport oder wie war das Verhältnis ? Ich habe Casino da meistens unter 2 Prozent bei mir rausgelesen um eben ne Aussetzung zu vermeiden
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 Juli 2024, 17:46:05
Der Staat ist genauso kriminell..

Scheißegal woher das Geld kommt, Hauptsache es geht zum Staat

Was war es? Schweigesteuergeld? oder Weggucksteuergeld? Lobbyistensteuergeld?  :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 17 Juli 2024, 17:52:37
Das Steuerrecht ist nix für Laien. Das ist besonders. So muss man z. B. auch illegale Tätigkeiten versteuern. Böse Buben stolpern also nicht nur über das Strafrecht sondern auch über das Steuerrecht.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 17 Juli 2024, 17:53:48
@CRS: Verhältnis war nahezu 50:50
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 Juli 2024, 18:00:13
Ok dann muss man natürlich alles zusammen fassen anders wäre dann Quatsch … 👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 Juli 2024, 18:03:20
Das mag ja alles sein Ilona, nur warum wird nicht gefragt wo das Geld herkommt? Also isses denen vielleicht nicht egal, aber es interessiert wohl auch keinen, Hauptsache es fließt..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Juli 2024, 18:05:25
Zocker erkläre mir bitte mal wie der Staat das Geld durch unsere Rückforderung wieder bekommt? Anbieter klagt Geld vom Staat ein und wir vom Anbieter? Wo soll der Staat profitieren?

@Ilona
Da hast Du wohl recht. Es gibt kaum für Laien undurchschaubareres als das Steuerrecht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 Juli 2024, 18:38:00
Sag mal kannst du nicht weiter denken? Es kommt Geld rein! Schulden werden abbezahlt, Konsum steigt, weil man sich was gönnt. Das Geld kommt ins Wirtschaftkreislauf..Also echt merkwürdig…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 17 Juli 2024, 18:53:49
das einzige, was meines Erachtens in Deutschland weiterhin reibungslos funktioniert und auch reibungslos funktionierte, ist das Finanzamt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 17 Juli 2024, 19:36:16
Hat hier jemand John Maynard Keynes gelesen???

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Juli 2024, 20:01:14
Anscheinend kann ich nicht soweit wie Du denken Zocker. Ich werde Dich für den Mathematik Award vorschlagen.
Damit ist das Thema beendet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 17 Juli 2024, 20:42:04
Es wird verzögert.
Es gibt noch viele vergleiche.
60% der Summen sind unter 5000€
Von den restlichen 40% klagen wiederum
Nur etwas 40%.
Und davon gehen 50% vergleiche an.
Es läuft der Rest ist pinads.
Aber sie werden zahlen sonst gibt's Probleme mit der Lizenzs.
Und der deutsche Markt bringt mittelfristig mehr.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 17 Juli 2024, 20:44:03
Economics Award...wenn wir schon dabei sind :)
Im Grunde optimal: Einige Menschen erhalten viel viel Geld aus dem Nichts (Anbieter zahlen) und dafür müssen nur wenig Steuern aufgebracht werden (Anbieter fordern Steuern zurück). Besser gehts kaum...

ok, und bei Jannik dann den Mathematik Spekulatius Award :))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 17 Juli 2024, 21:30:51
Habt ihr eigentlich auch den Beitrag von Rubbel 1309 gelesen. Falls ja, warum sagt ihr nichts dazu?
„Jungs“, der Trick mit dem Ignorieren funktioniert mit uns nicht 😊
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 Juli 2024, 22:07:03
Der war welcher bzw was heißt die 1309 ? Sorry sagt mir so nix
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 Juli 2024, 22:14:01
Irgendwer ist mal auf die schlaue Idee gekommen, die Beiträge eines Threads durchzuzählen.
Unter der Überschrift steht diese Zahl mit einem vorangestellten #.

Zudem kann man die Zahl auch im Link verwenden, um direkt zu einem solchen Beitrag zu springen.

Dieser Beitrag ist Nr. 1331!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 Juli 2024, 22:15:32
Der hier:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6494.msg68325.html#msg68325

...das war, wie oben im Titel ihrer Antwort steht, der 1309. Beitrag in diesem Thread.

Was für sich betrachtet schon irgendwie bezeichnend ist...


-edit-
Olli war schneller.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 Juli 2024, 22:49:03
Ok danke das war mir echt so nicht klar aber jetzt verstehe  ich . Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 Juli 2024, 08:03:36
Heute Nacht ist mir eine Frage gekommen und da dachte ich mir: boah, was ein bullshit.

Frage war: Gilt das 1000€ Einzahlungslimit eigentlich von Monat zu Monat? D.h., am 31. 1000€ eingezahlt und am 1. wieder 1000€ eingezahlt und es ist ok???
Das finde ich jetzt auch nicht gerade spielerschützend....da sollte doch eher ein 30-Tage rollierendes Limit gelten, oder nicht??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 Juli 2024, 08:32:14
Das gilt für einen Monat ab deiner ersten Einzahlung, dabei spielt es keine Rolle ob man am 1 oder am 7. eingezahlt hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 Juli 2024, 09:13:06
Echt? Dann wäre es ja ok.
Chatgpt sagt allerdings: kalenderbasiert, dh das Limit wird jeden Monat auf 0 gesetzt. Nicht nach 30 Tagen. Das finde ich semi…

Jetzt hab ich mal gegoogelt und ea halten sich ja scheinbar nifht alle an diese 1000€ Grenze. Das kann man ja sehr leicht dokumentieren. Warum kommt es hier nicht zu einer sofortigen Geldstrafe?
Warum muss man auch hier wieder sein Recht einklagen? Find ich dämlich…
P.S.: ich bin und bleibe gesperrt…aber der Beitrag 1309 hat mir zu denken gegeben, was man eigentlich tun kann und was alles schief läuft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 19 Juli 2024, 09:31:33
Womöglich von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, aber zwei auf der Whitelist machen es von Monat zu Monat. Kam oft genug vor, dass ich schon gewartet habe, bis das Limit am 1. eines Monats resetet wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 Juli 2024, 10:33:47
Klar auch nach der Lizenzvergabe. Wenn sich nicht ans Limit gehalten wird, dann ist das rechtswidrig. Ich verstehe nur leider absolut nicht, warum man hier Klagen muss. Denn: selbst 200 Euro zu viel wäre falsch. Aber 200€ wird und kann niemand ernsthaft einklagen. D.h., auch hier machen die Anbieter leider weiter, wie sie wollen.

Und gut, dachte ich mir, dass Kalendermonate korrekt sind. Spielt über die Zeit auch keine Rolle.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 Juli 2024, 10:39:34
Rechtskräftig da kein Einspruch  gegen das LG Urteil? Weil OLG Urteile gibt es ja glaube noch keine.

Aber es wurde dir nur der über 1000 Euro je Monat hiinausgehende Betrag anerkannt oder sogar die gesamten Auszahlungen ( abzgl. Auszahlungen jeweils natürlich )?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 Juli 2024, 10:42:08
Und wegen zB den letzten Posts kam auch Beitrag 1309 ins Spiel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 Juli 2024, 10:48:14
Hierzu habe ich persönlich eine etwas andere Meinung auch wenn ich als Abstinenzler ja nicht zocke. Für mich geht es hier nicht um das zurückholen, sondern darum dass diese Läden richtig bestraft werden und im besten Falle irgendwann ihre Lizenz verlieren. Jeder der jetzt einzahlt weiß dass es nicht erlaubt ist über 1000 Euro (was ein Wahnsinn) einzuzahlen. Da gilt das ich habe nichts gewusst nicht mehr.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 Juli 2024, 12:49:09
Bin bei Dir. Die Läden sollten absolut bestraft werden. Werden sie aber nicht.

Ist übrigens in anderen Bereichen nifht anders. Wissentlicher Betrug an der Börse wird meist auch nur mit einem Ordnungsgeld in minimaler Höhe belegt. Oder noch besser: die Leute, die den Betrug aufdecken sollen, werden mit einem Hungerlohn abgespeist und haben eigentlich keine Ahnung.

Im Kryptobereich ist Betrug an der Tagesordnung. Die Träume vom Reichtum werden genutzt, um dir 2 Minuten später das Messer in den Rücken zu rammen. Regulierung? Fehlanzeige

Nur mal so…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 Juli 2024, 13:24:50
Nutzloses 'Wissen', oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 Juli 2024, 14:09:17
Bin ich völlig bei euch. Mein 15 jähriger Neffe ( BVB Fan) spielt selbst aktiv Fussball und schaut dementsprechend am Wochenende auch Sky. Da fiel nicht selten der Satz: Ich hab Dortmund wieder richtig getippt. Schade dass ich noch keine 18 bin, dann hätte ich bei Tipico richtig abgeräumt.

Ohne diese Werbung würde man viele Jugendliche schützen...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 Juli 2024, 14:09:31
Nutzloses 'Wissen', oder?
Nutzlos ist der falsche Ausdruck. Sinnlos wäre für mich besser gesagt da jeder Zocker auch ohne diese Regelung eigentlich weiß dass der Betrag zum verzocken viel zu hoch ist und die meisten dann trotzdem sogar noch weiter gehen. Die Banken wollen schließlich auch Kredite vergeben. 😀

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 Juli 2024, 14:12:28
 ;) ;) Hallo Roy,

ich hab 'nutzlos' gewählt, weil ja scheinbar niemand davon ableitet, sich mal zur Wehr zu setzen ... außer hier in kleinstem Rahmen nur für eine private Schadensregulierung.  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 Juli 2024, 14:19:25
@Speedy
Klar und mit vernünftigen Regulierungen die realistisch sind doppelt. Aber wer will das?
Mag sein das ich Politik verdrossen bin aber ich sehe in meinen Augen überall nur Lobbyisten.
Was geschützt werden soll wird es auch.

Wenn ich mal drei Beispiele anmerken darf.
Die EU Vorsitzenden Wahl, den Maskenskandal und CumEx. Ich denke jeder weiß worauf ich hinaus will.
Als Gegenbeispiel von vor längerer Zeit, von Guttenberg der schon vor dem sicheren feststellen seiner Verfehlung die Ämter niederlegen mußte. Wegen einer Handvoll Seiten aus dem Netz einer anderen Arbeit. Jetzt wird so ziemlich alles, in meinen Augen schlimmere Vorfälle, im Ansatz weg gekehrt.
Das trifft auch auf diese Industrie zu die offensichtlich Verfehlungen begeht und die Augen sehen in die andere Richtung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 Juli 2024, 14:27:29
hagen rether:
https://www.youtube.com/watch?v=Og59snm16sw
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 19 Juli 2024, 14:54:19
ich finds nur auch interessant, dass die Tdingsbums Anwälte, ebenfalls die Grünen, die Bundesregierung, usw. vor Gericht vertreten.

man kennt sich halt ,...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Nachtigal1989 am 19 Juli 2024, 17:22:15
Hallo zusammen,

Ich habe bisher keinen Anwalt bzw. PKF gefunden, welcher sich um das Überschreiten des Limits "kümmern" möchte.
Bei mir sind es ca. 50.000,00 € nach Oktober 2020. Aber wie gesagt bisher habe ich nut Absagen bekommen, obwohl es eigentlich ganz von der Perspektive doch lukrativ sein sollte.
Hier kämpfe ich noch und suche nach einem PKF.

Gruß
Nachtigall
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 Juli 2024, 17:23:31
Also bei den Limits ist es mit PKF echt schwierig da halt noch keine OLG Urteile. Das läuft alles erst langsam an…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 Juli 2024, 18:47:35


Ich habe bisher keinen Anwalt bzw. PKF gefunden, welcher sich um das Überschreiten des Limits "kümmern" möchte

Ich hätte da eine Kanzlei die das anbietet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 Juli 2024, 19:20:50
Die da wäre ? Würde mich auch mal interessiert da auch betroffen wenn auch deutlich geringer
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 19 Juli 2024, 19:34:05
Nächste Woche bgh urteil.
Denkt ihr ein positives urteil wird die Anbieter
Zum umdenken bringen?
Wird es zum EuGH weitergehen?

Eure Meinung bitte
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 19 Juli 2024, 19:36:09
Hier ein link
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-unerlaubte-sportwetten-online-casino-tipico-aussergerichtliche-einigung-gescheitert/

Hier gibt's die Vermutung das es ohne EuGH weitergeht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Nachtigal1989 am 19 Juli 2024, 19:50:08
Hi Speedy,

mich würde die Kanzlei natürlich auch interessieren. Sollte das aus Vertrauensgründen nicht möglich sein diese mitzuteilen wäre es kein Problem.
Ich bin mir ziemlich sicher das es sich bei uns allen doch noch zum positiven ändern sollte. Was die Limit Geschichte betrifft.

Gruß
Nachtigall
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 Juli 2024, 20:39:03
Ich hoffe ohne EuGH, ändern wird sich nicht viel.
Diejenigen welche zahlen werden es hin und wieder nach Lust und Laune tun, andere nicht.
Dann werden die Anbieter vermutlich wieder eine Beschwerde formulieren, vielleicht mal gegen den BGH nach Luxemburg. Wer weiß schon was kommt.😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 Juli 2024, 20:39:36
Hi, ich hatte sie nicht geschrieben, da ich nicht weiß ob ich die hier nennen darf. Ansonsten mir gerne kurz Privat schreiben..


Bevor Olli mich wieder verprügelt  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 19 Juli 2024, 21:00:12
Wäre Mal lustig, wie Melchers reagieren würde, wenn man sie unverbindlich unvermittelt fragt, ob sie einem beim Geld zurückholen unterstützen :D ...der Strafverteidiger verteidigt ja auch heute den Mörder und morgen das Opfer.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 Juli 2024, 21:12:47
Wenn es zum EuGH gehen würde hätte der BGH keine Urteilsverkündung nach Wochen angekündigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 19 Juli 2024, 21:24:13
Hier ein link
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-unerlaubte-sportwetten-online-casino-TIPPINSKLO-aussergerichtliche-einigung-gescheitert/

Der Bericht ist vom 19. April.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 Juli 2024, 21:36:38
Jetzt möchte ich Rubbel mal um Vorschläge bitten, wie wir aktiv etwas ändern können. Das wäre toll...
Ich habe das aktiv schon in einem anderen Bereich versucht...genau werde ich das nicht erläutern. Und das hat 0 gebracht. Es interessiert einfach niemanden. Deswegen ist das Wissen nicht nutzlos, sondern spiegelt genau das wider, was passiert: Es interessiert niemanden. Vielleicht noch so viel: Die Lobby und die Menschen, die mit bestimmten Dingen Geld verdienen, sitzen am Hebel. Und ich sags gerne nochmal: Ich war sehr weit, habe mit sehr vielen Menschen gesprochen über nicht korrekte Aktivitäten...und es gab immer Ausreden usw.

Also gerne mal Vorschläge raushauen, wie ich etwas ändern kann, ohne mich an ach wie gut, dass niemand weiss, wie der Laden heiß´  Läden festzukleben (ansonsten unnützes Gerede 😀)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 Juli 2024, 22:01:19
Also gerne mal Vorschläge raushauen, wie ich etwas ändern kann, ohne mich an der Spruch wirkt nur einmal Läden festzukleben (ansonsten unnützes Gerede 😀)
😂😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 Juli 2024, 22:27:36
Wluchten ;D ;D
Anstatt Dich an eine Tür von Pociti zu tackern, könntest Du besser Fluglätter davor verteilen, die deren Machenschaften beschreiben. Besser alle von Euch! Oder Ihr hättet an z.B.den 'Kicker' schon vor ein paar Wochen oder Monaten mal Leserbriefe einreichen können. Ihr hättet Euch auch an Reporter wenden können, es gab so viele Möglichkeiten. Nicht bloß für Sportwetten.
Genauso hättet Ihr Euch zusammen an Journalisten wenden können -- immer zusammen, mit Druck. Es hätte sicher bzw. kann sicher mehr Druck entstehen, wenn IHR ihn macht. Klar dauert das etwas. Aber es ließe sich managen. Immer noch. Ein wenig Suchen ist sicher nötig, aber Recherche habt Ihr genug gemacht, um sie 'verkaufen' zu können.
Statt hier immer wieder rumzutönen oder auch rumzuflennen. Sich hinzusetzen und zu warten ... zu hoffen, dass schon Andere für Euch was tun und sich ins Zeug legen - wie hier das fags, wie hier mit dem ganzen Einsatz Ilona, die dafür gekämpft hat an vielen Stellen, das könnt auch IHR! Ihr müsst Euch ne Lobby verschaffen. Andere Leute demonstrieren für ihre Rechte auf der Straße ...
Oder Ilona oder jemanden vom fags fragen, was Ihr evtl. tun könntet. TIPPS einholen, nicht abgeben :))
So wie jetzt macht Ihr Euch nur zum Knecht - solange Ihr wartet, dass möglichst Eure Wünsche in Erfüllung gehen ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 19 Juli 2024, 22:49:36
Wenn es zum EuGH gehen würde hätte der BGH keine Urteilsverkündung nach Wochen angekündigt.
Der BGH muss ja auch nichts zum EuGH senden. Offen ist immer noch die beiden angekündigten Vorlagen aus Erfurt sowohl für Sportwetten als auch für Casino-Sachverhalte.
Dann könnte der BGH umfassend ein Urteil sprechen, in dem er alles reinwurstet, was es so an Rechtsauffassung gibt und das LG Erfurt nimmt dann exakt diese Entscheidung des BGH und legt an Hand derer die deutsche Rechtslage mit der Bitte um Prüfung dem EuGH vor.

Genau das wäre eigentlich extrem wünschenswert. Unterstellt, das derzeitig anhängige EuGH Verfahren C-440/23 ist tatsächlich ausgesetzt, weil das vorlegende Gericht aus Malta Sperenzchen macht und mehr oder weniger die Zuarbeit verweigert, dann würde sich der ganze Verfahrensstau in Deutschland durch die ganzen Verfahrensaussetzungen noch Jahre hinziehen. Genau das hatte das LG Erfurt ja auch in seinen 3 Beschlüssen als problematisch  dargelegt.

Dann gäbe es eine endgültige Entscheidung, die auch auf absehbare Zeit erfolgen wird. Hopp oder Top eben, damit all das endlich mal endgültig geklärt wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 Juli 2024, 09:28:07
Zitat
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6663.0.html

Mag ja so sein aber ich verstehe immer noch nicht WARUM man immer die negativen Sachen sich raussucht? Das sich das so hinzieht und das der LG Erfurt eine Vorlage machen kann. War das nicht so das der „Richter“ befangen wäre.

Ich finde es persönlich ein gutes Zeichen das das Verfahren vom EuGH ausgesetzt ist, weil ich es für uns deute. Das Gericht spielt nicht mit, weil es sicherlich weiß wie das EuGH entscheidet.

Wenn der BGH das Urteil verkündet glaube ich eher weniger das ein Richter am LG eine Vorlage zum EuGH schickt!

Ich sehe es trotzdem alles positiv. Es laufen Vergleiche und Zahlungen. Wenn es sich hinzieht haben die Anbieter auch das Problem alles auf einmal zu zahlen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 20 Juli 2024, 09:44:00
So bei mir wurde auch Berufung eingelegt, Fristverlängerung und Antrag Aussetzung Casino/Sportwetten. Der Casinoanteil ist lächerlich niedrig. Gut, was anderes habe ich auch nicht erwartet.Hoffentlich ist nächste Woche dann Schluss mit den ganzen Spielereien.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 Juli 2024, 09:45:17
Es gibt aber auch OLG’s die das Verfahren im Casinobereich nicht aussetzen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 20 Juli 2024, 10:50:43
Hi Zockerle!

Schon mal das hier gelesen? https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6663.0.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 20 Juli 2024, 12:29:03
Es gibt aber auch OLG’s die das Verfahren im Casinobereich nicht aussetzen!
Das Problem hier sind auch nicht unbedingt die OLG's sondern eher die LG. Es gibt OLG's mit deutlichen Aussagen zu ihrer Meinung und trotzdem entscheiden Richter am LG völlig anders.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 Juli 2024, 12:45:55
Kanzlei Staudt mit neuen News. Und nein, Geld liegt noch nicht vor eurer Tür ;D ;D :P

https://www.youtube.com/watch?v=xd8JM_-_upw
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 21 Juli 2024, 13:21:47
@ Wluchten:
Hallo :)

Da Du ja nix weiter geschrieben hast auf meine Antwort (die Du provoziert hast), hier  kurz noch eine weitere 'Idee':
Look at
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html
und dazu noch eine Idee:
Es gibt die Möglichkeit von Vereinsbildungen. Oder eine Interessengemeinschaft. Da wäre Einigkeit zwischen Euch vonnöten, zusammenschließen könntet Ihr Euch per Videoschalte. Für Absprachen.  Damit Ihr einen 'Namen' habt. Wenn Ihr jemanden wie 'Kaffeesatzleser' hättet, wäre das ein großer 'Gewinn'.
Kosten müssten umgelegt werden. Eine anfängliche Einlage von jedem ist bestimmt gut. Vielleicht hat sogar der fags die Möglichkeit, ein 'Unterkonto' dafür einzurichten, da wäre Euer Geld jedenfalls sicher aufgehoben. Buchhaltung müsste jemand von Euch allerdings (sowieso) machen. Für die Verbreitung in der Presse könntet Ihr mit Hilfe von Ilona vllt. mal den Ex-MDR-Kinderkanal-Mann anschreiben, der weiß bestimmt, wie das mit der Presse so läuft u. hat vllt. sogar Connections.
Ab jetzt nichts mehr von mir dazu. Ausruhen oder Handeln ... es liegt bei Euch.
LG R

-Ergänzte Fassung-
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Juli 2024, 14:10:04
Kanzlei Staudt mit neuen News. Und nein, Geld liegt noch nicht vor eurer Tür ;D ;D :P
Ich finde den Staudt ganz gut auch wenn natürlich immer etwas Eigenwerbung dabei ist. Wenn ich lese/höre was bzgl dem Casino Prozess vor dem EuGH abgeht kann ich nur den Kopf schütteln. Wie sehr lassen sich die Instanzen noch verarschen? Ich bringe durch die Hintertür etwas nach Straßburg auch wenn die Chancen schlecht stehen und dann benötigt das Gericht weitere Auskünfte die verweigert werden. Das ist für mich so offensichtlich auf was das hinauslaufen soll. Wenn du als privater Bürger das so machst kann ich mir vorstellen dass die Klage schnell abgeschmettert wird.
Man gewährt diesen Konstrukten Zeit über Zeit und selbst wenn die allesamt in offensichtliche Insolvenzen gehen würden passiert meiner Meinung nach nichts.
Geht aber ja politisch gesehen nicht nur uns so, auch in Österreich ist die Politik soweit ich weiß da eher blind.

Wie gesagt alles nur meine persönliche Meinung!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 Juli 2024, 15:50:03
Kanzlei Staudt ...lol In ein paar Monaten zu spät sein usw, .. ein paar Monate braucht allein die Klage Zustellung... Soll er doch zusstzlich erwähnen, dass er auch Bock auf leicht verdiente Kohle hat usw und nicht nur einen auf Verbraucherschutz machen. Darf ja sogar als Anwalt pro bono arbeiten oder nur im Erfolgsfall. die Klage wird nur leicht angepasst und zack 2.000-15.000 Euro und mehr kassiert pro Fall und man braucht noch nicht Mal gewinnen. So sehen meine Helden aus. Wahrscheinlich sind das alles Kosten um die Büromiete und YouTube zu finanzieren, ... Hust,
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Juli 2024, 16:51:20
Sind in deinen Augen alle Anwälte blöd oder wie darf ich die Bemerkung verstehen dass die von dir genannten OC'S in D vollstreckbar sind? Oder meinst Du die Zeit ab 2021?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Juli 2024, 17:51:34
Hallo Peter,
alles klar dann habe ich es dir fälschlicherweise zugeordnet. Sorry!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 21 Juli 2024, 18:58:16
Worauf Staudt hinaus will:
Sie machen Druck…logo. Warum?
Klagst Du nicht und die Anbieter gehen in die Insolvenz, kriegste nix.
Hast Du geklagt, bist Du in der Insolvenzmasse und kriegst vielleicht sowas wie 15-20% plus Kosten.
Staudt macht da etwas Dampf…und ist damit meines Wissens die einzige Kanzlei, die vor Masseninsolvenzen der Anbieter warnt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 21 Juli 2024, 19:24:27
Und @Rubbel…
Ich hab ja schon gesagt, dass ich in einem anderen Fall sehr sehr weit gegangen bin, illegale Machenschaften, für die es Beweise gibt, aufzudecken. Ich war in vielen Foren, hab mit politischen Instrumenten gesprochen…viele Menschen haben mir zugehört. Geändert hat sich nichts. Im Gegenteil.

Ich habe nur einen Vorschlag, der helfen könnte. Gründe ein Unternehmen, das mit Hilfe von KI illegale Webanbieter ausfindig macht und deren Webseiten abschaltet. Arbeite hier mit Regierungen zusammen, lass Dir das gut bezahlen und werde reich.

Aufklärung klingt toll und ist nötig. Aber solange diese Anbieter weiter aktiv sind, gelungene Affiliate Programme haben usw wirst Du wenig bis nichts erreichen.

Was hab ich letztens auf der Webseite eines Anbieters unter „Karriere“ gelesen…sowas a la:
Entwickle Strategien, Tournaments usw, um Kunden näher an uns zu binden und den Customer Lifetime Value zu erhöhen.

Solche Mitarbeiter hat jede Firma. Aber im Gamingbereich sollte es sowas nicht geben. Gibt es aber.

Und solange bei der GGL weiter wenig Mitarbeiter sitzen die noch chronisch unterbezahlt sind, es sich also um eine Alibiabteilung handelt, wird sich nichts ändern. Ob ich mich jetzt festklebe, Flugblätter verteile oder oben ohne durch die Welt laufe…

Sorry, soll nicht destruktiv sein. Aber ich hab Aufklärung versucht und es ist eher smarter und achlimmer geworden seitdem. Ohne stärkere Regulierung (oder Regulierungswille) wird aich wenig ändern
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 21 Juli 2024, 19:52:01
Hallo Wluchten, und vielen Dank für Deinen Antwort-Post.

Ich verstehe und achte Deine Einstellung, auch die zur GGL, die sich wohl erst mal finden und definieren muss ;)
Auch Deine Enttäuschung, Erschöpfung und Deine Wut kann ich vollkommen nachvollziehen, vor allem, weil ich auch so eine Idealistin bin und Vieles unfassbar finde.
Allerdings kann ein Schritt den nächsten aktivieren, das ist ja meist so.
Was ich meinte, war beides, die Illegalität anzuprangern mitsamt der Trägheit/Untätigkeit der Gerichte/Behörden,
zum anderen aber auch die Beschleunigung der Verfahren zu initiieren, Eurer Verfahren. Das Bestreben kann als 1. Priorität genannt/erkämpft werden, dahinter stellt sich allerdings sofort die Frage, wie das überhaupt entstanden ist. Auch so herum ist es den Versuch wert. Dafür auch beide Möglichkeiten: Presse + Petition.
Es gibt elektronische Petitionen, und das scheint komplikationslos zu gehen, hier: https://epetitionen.bundestag.de/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Juli 2024, 20:07:13
Bezüglich Presse hat Ilona in dieser Rubrik ja etwas eingestellt. Ich bin mir sicher dass einzig eine vermehrte negative Presse etwas in der Politik bewirken kann. Die sind nämlich Meister des ignorierens und aussitzen von Problemen.


Zu Staudt bin ich Wluchten's Meinung der als einziger das nicht unwahrscheinliche Problem der Insolvenz anspricht. Es gab ja nicht nur einen Fall der bereits diesen Weg bestritten hat.
Große Betreiber mögen die noch in anderen Ländern Anbieter vertreten mögen das anders händeln solange kein Tsunami auf sie zu rollt...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 Juli 2024, 20:26:48
Staudt z.b berichtet:

Vollstreckung immer häufiger möglich
Außer den PR-Effekten, welche die Bill 55 auf Unentschlossene hat, dürften die Effekte des Gesetzes also sehr überschaubar sein. Vor allem auch deshalb, weil es in vielen Fällen - und darunter zählen Tankstelle, Bernd das Brot, Bernd365, InterBetten und Pollenstars - möglich ist, in Deutschland und in anderen Staaten Europas zu vollstrecken. Es ist also in vielen Fällen überhaupt nicht erforderlich sich das Geld auf Malta, bzw. in Gibraltar (z.B. BöseBuben) zu holen. Wer seine Rückforderung mit Prozessfinanzierer startet, kann im Falle einer Zahlungsverweigerung in der Regel auch darauf zählen, dass er einen sehr finanzstarken Partner zur Hand, welcher das gleiche Interesse hat wie der Kläger: nämlich, dass am Ende Geld fließt. Auch wenn es letztlich doch viel länger dauert. Wer bis zur EuGH-Klärung der Bill 55 abwartet läuft dagegen Gefahr, dass sich so mancher Anbieter bis dahin durch halb-legale oder illegale Tricks aus der Affäre gezogen hat - und Rückforderungen dann überhaupt nicht mehr möglich sind.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 21 Juli 2024, 21:04:00
@Peterder2 ich denke, das ist ein PR Gag :)) Mein Anwalt hat klar gesagt, dass hier weiterhin alle Möglichkeiten ausgelotet werden. Denke nicht, dass es schon des Rätsels Lösung gibt. In Summe mit dem Youtube Video ist es eine Runde Sache: Staudt macht Druck und räumt die Ängste der Unentschlossenen in Sachen Bill55 aus (auch wenn weder noch stimmen mag...man bedenke: seid wann sagt man in der Werbung die Wahrheit??)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 21 Juli 2024, 21:15:29
Bei mir hat der Richter beide Seiten offen gefragt, ob eine Vollstreckung so einfach in Gibraltar möglich ist, da Gibraltar zum Vereinigten Königreich gehört und diese nicht mehr zu der EU gehören. Letztendlich gab es keine konkrete Antwort drauf.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 21 Juli 2024, 21:32:18
Könnte man mit Titel Umsätze von Wettbüros in Deutschland pfänden ? Was haltet ihr davon ? Ich als Laie fände das irgendwie logisch. Das wäre ja für Oli Kahn das entscheidene Argument ohne Einschränkung zu bezahlen, oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 Juli 2024, 21:51:28
Hier scheint ja wieder eine Panikmache zu herrschen mit Insolvenzwelle.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Juli 2024, 22:34:32
Keine Chance Madmetze da es unterschiedliche Firmen sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 Juli 2024, 22:40:01
Kopfkino MADMETZE.  ;D

Ich laufe mit meinem Urteil in die Filiale und löse statt meinen Wettschein, mein Urteil ein ;D ;D ;D

Einmal Auszahlen bitte  ;D

160.000, am besten in einer Aldi Tüte  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 22 Juli 2024, 07:36:50
Peter, versteif Dich nicht zu sehr auf diese Aussage. Die Anwälte sprechen miteinander. Da hat nicht einer den Trick raus und der Rest nicht. Aber logischerweise geht man eher zu dem einen, der behauptet, er hätte den Trick raus. So ist das eben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 22 Juli 2024, 13:09:38
Sportwettenanbieter-steigt-bei-der-sportschau-aus-22906b1844e4b1bbadd48530396f7095 (https://www.meedia.de/marken/sportwetten-tipico-steigt-bei-der-sportschau-aus-22906b1844e4b1bbadd48530396f7095)

bundesgerichtshof-entscheidet-uber-Sportwettenabieter-am-ende-habe-ich-auf-tischtennis-in-china-gewettet-11982554.html (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-entscheidet-uber-tipico-co-am-ende-habe-ich-auf-tischtennis-in-china-gewettet-11982554.html)

Anbieter steigt bei der Sportschau aus!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 22 Juli 2024, 13:23:02
Schaue Dir bitte die Links noch mal an. Wenn Du in den Entwurfmodus gehst, dann siehst Du die Schreibweise, um den Sportwettenanbieter aus dem angezeigten Text zu entfernen.
Dann muss ich leider fragen, ob Du Provision bekommst, wenn in beiden Links Abos abgeschlossen werden müssen, um die Artikel lesen zu können?

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 22 Juli 2024, 14:19:54
Korrekt, ich kriege Provisionen wenn jeder auf den Link geht weil die Rückforderung nicht reichen wird um mein Leben zu finanzieren.

Mittlerweile weiß jeder um welchen Anbieter es geht! Ohne den Namen würde der link nicht gehen! Auch auf Google findet man den Anbieter wenn man die entsprechenden Wörter unter News angibt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Juli 2024, 14:33:13
Test: https://www.meedia.de/marken/sportwetten-ICH-BIN-EINE-ENTE-sportschau-aus-22906b1844e4b1bbadd48530396f7095

funktioniert  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 Juli 2024, 16:21:00
😂😂👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 22 Juli 2024, 16:50:15
:)

So geht es:

[_url=Originallink]Das hässliche Entlein![_/url]

Nur die beiden Unterstriche in den Klammern NICHT setzen:

Das hässliche Entlein! (https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&sca_esv=2a19a3414e05e997&sxsrf=ADLYWILhe6YQNZ4cglfVieewdYlu7om5yw:1721659567556&q=Das+h%C3%A4ssliche+Entlein+PDF&sa=X&ved=2ahUKEwjY2MrX8bqHAxXPSPEDHaj2Dz0Q1QJ6BAhNEAE&biw=1437&bih=610&dpr=1)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 22 Juli 2024, 20:00:56
Hallo zusammen, mal eine ganz blöde Frage: Wie wird relativ viel geschrieben über Tic Tac Toe. Ich glaube persönlich auch, dass dort relativ viel verglichen wird. Aber was ist mit dem Jahreszahl Fuzzy? Hat jemand da Erfahrung hinsichtlich Vergleichen ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 22 Juli 2024, 20:12:33
Und jemand Erfahrungen mit „zwischen A und C win“? Ich hoffe es kann gedeutet werden was gemeint ist ?

Ich habe bisher null Vergleichsangebote vorgeschlagen bekommen 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 Juli 2024, 20:25:05
Welcher Betreiber crs2024? Und wann hattest du deine Urteile?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 22 Juli 2024, 20:26:29
Da ist es schon ein Abenteuer die Auswertung zu bekommen 😂
Die sind noch krasser drauf finde ich und sehen sich voll ich recht was sie tun.
Das ging bei mir sehr zügig Ende 23 —4 Wochen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 22 Juli 2024, 20:28:49
@roy
Steht doch da: zwischen a und c
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 22 Juli 2024, 20:33:03
Ja Betreiber ist dann elektra“arbeit“ 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 22 Juli 2024, 20:34:18
Das habe ich sogar verstanden 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 22 Juli 2024, 20:35:04
„zwischen A und C win“?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Juli 2024, 20:37:50
Handelt sich bei dem Anbieter bestimmt um Ikea.

Also wer da nicht drauf kommt.... ::)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 22 Juli 2024, 20:42:17
(https://i.postimg.cc/t7GYHZ7V/Verbot-Spakulatius.jpg) (https://postimages.org/)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 22 Juli 2024, 20:43:20
Ok was ist daran Spekulatius wenn man fragt wie der Erfahrungen bei anderen Anbietern sind in Sachen Vergleiche ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 22 Juli 2024, 20:46:41
Weil die Anbieter mal hü und mal hott sagen?
Was hilft Dir die Aussage "Der zahlt ganz sicher!", wenn er sich mittlerweile umentschieden hat so zu handeln?

Macht Euch doch nicht selbst wahnsinnig! Das hilft Euch nicht!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 22 Juli 2024, 20:48:27
Es ging doch nur darum, dass Tick Tack to häufiger genannt wird und andere der bigx kaum
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 22 Juli 2024, 21:04:07
1416 Beiträge ohne Inhalt. Noch knapp dreimal soviel, dann hat er den PayPal-Thread überholt. Der ist vom Informationsgehalt ähnlich, und immerhin sogar nach wie vor angepinnt, obwohl das Thema eigentlich schon längst obsolet ist.
Also hossa! Das schafft ihr!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 Juli 2024, 21:05:17
„zwischen A und C win“?
Das ist Blödsinn! Den von Dir angesprochenen Casino Namen verklagst Du nicht sondern den Betreiber, also EW. Es gibt Casinos die haben in 15 Jahren x Betreiber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 22 Juli 2024, 21:07:54
Ja klar EW richtig das war nicht eindeutig  gebe ich dir recht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 22 Juli 2024, 21:21:30
Also mich hat die Jahreszahl kürzlich aus Malta angerufen und 5 % geboten und danach auf 10 % erhöht 😂 hab 30.000 miese
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 22 Juli 2024, 21:23:07
Angebot nur telefonisch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 22 Juli 2024, 21:26:05
@TAL

Das sind Entlastungsdebatten. Geschwätz, kreiselnd, sinnentleert.
Aber das hat auch was Gutes:
Niemand braucht was zu tun. Das ist doch nicht nix, oder? Versuchen muss auch niemand was.
Zu anstrengend. Wie Nachdenken überhaupt.
Also setzt sich der User an den PC und schreibt so was wie:
Habt Ihr DAS schon mal gehört? Wisst Ihr ... Wie findet Ihr das ... Was denkt Ihr ... Was glaubt Ihr...?
--- und schon ist wieder ein Tag rum.
... Meanwhile, every sundown,  the CEOs are singing: 'That's the way, a-ha, a-ha, we like it' ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 22 Juli 2024, 23:05:07
Und Rubbel, Du hast ja gesagt, dass gewisse Informationen nutzlises Wissen sind. Wusstest Du, dass es in der Schweiz eine Klinik gibt, die sich auf Krypto Trader spezialisiert hat? Also auf Menschen, die im Krypto Bereich viel Geld verloren haben. Denn: Krypto Trading und Daytrading an der Börse sind die big sisters der Spielsucht und müssen absokut im Zusammenhang mit der Glücksspielsucht Sportwetten/Casino genannt und therapiert werden…

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 22 Juli 2024, 23:34:44
Und, Wluchten :)
Obwohl ich keinen blassen Schimmer davon habe, was Du mir damit sagen möchtest:
Es ist nicht möglich, die ganze Welt zu verändern. Meist ist ratsam, vor der eigenen Tür zu kehren. Wenn dann noch Kraft ist, freut sich der Nachbar über Unterstützung.
Das, das ist, was wir tun hier in kleinstem Umfang, wirklich kleinstem. Obwohl hier auch schon Kryptos und andere Hardliner waren. Vor allem ist es ja möglich, trotz Oasis weiterhin zu zocken, vor allem eben mit Kryptowährung u. an der Börse. Darüber hab ich mir auch schon Gedanken gemacht.

Ist es das, was Du mir hier schriebst, Wluchten, das, wofür Du Dich eingesetzt hattest, woran Du gescheitert bist?
Ich weiß doch, dass es eine Riesenmafia ist und dass alle möglichen Leute daran verdienen. Noch einmal: Ich hab mir Gedanken gemacht, was zu tun möglich und evtl. erfolgversprechend ist, bevor nichts weiter getan wird. Vor allem wegen der auch drohenden Verjährung.
Was kostete es Euch, Versuche zu starten, die eigentlich nix kosten, wodurch Ihr keinen Schaden habt, aber eine Möglichkeit, Dinge zu Euren Gunsten zu verändern? Und wenn das Früchte trägt, ist dahinter eben noch viel, viel mehr, z.B. die von Dir erwähnten Missstände in der Schweiz.

Ich hab auch den Eindruck, dass die meisten 'Rückforderer' noch nicht erfahren haben, wie es ist, wenn der Kühlschrank leer ist. Bei den verspielten 'Vermögen' ...
Aber für heute lass uns mal das Thema beenden.

Gute Nacht, Wluchten, schlaf gut - es ist ja schon spät.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: digger am 23 Juli 2024, 08:42:15
Und Rubbel, Du hast ja gesagt, dass gewisse Informationen nutzlises Wissen sind. Wusstest Du, dass es in der Schweiz eine Klinik gibt, die sich auf Krypto Trader spezialisiert hat? Also auf Menschen, die im Krypto Bereich viel Geld verloren haben. Denn: Krypto Trading und Daytrading an der Börse sind die big sisters der Spielsucht und müssen absokut im Zusammenhang mit der Glücksspielsucht Sportwetten/Casino genannt und therapiert werden…

moin lieber Wluchten,

ich zitiere ausnahmsweise mal Deinen gesamten post; ist er doch ein brilliantes Beispiel für nutzloses Wissen und etwas fake-news.

Dass daytrading und Spielsucht viel gemeinsames haben hatte ich schon mit Olli geklärt (als die ersten Trading-Verluste-"Spieler" hier aufliefen.). Wenn Du mal die Experten Spielsucht liest wirst Du sehen, dass das Suchtpotential einer Tätigkeit um so höher ist je kürzer die Dauer des "Spieles" ist und je schneller und häufiger Du es wiederholen kannst. Das trifft natürlich auf Kryptohandel extrem zu (Kursschwankungen!)

Die Schweizer Klinik (Paracelsus, Zürich) ist sicher für Dich und mich geeignet; es ist eine Privatklinik, die wir uns locker für 95000 Franken / Woche bei einem 4-wöchigen Aufenthalt leisten können. Sie ist also bestens geeignet um uns (dem FAGS-Forum) die armen Daytrader abzunehmen, die jetzt sicher gehäuft bei den ganzen erfolgten und noch zu erwartenden cashback - Leistungen an die Börse drängen und leider den einen oder anderen Euro bei diesem Tun vernichten.

Ansonsten dank ich Dir für diesen Hinweis auf die Klinik; hab von Frau Gugel höchst interessante Seiten angezeigt bekommen. Ich werde zunächst mein unnützes Wissen mit KI - Trading erweitern. Watt es nich alles jiieebt!  8)

Gruß Digger
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 23 Juli 2024, 12:31:28
Ok, wenn ich die Leute hier langweile, kleb ich mich halt wieder an so eine Zockerbude, verteile Flyer und gebe richtig Gas, die Welt vor gewissen bösen Machenschaften zu befreien.
Ab jetzt stiller Mitleser!

PS: und was ich mit meinen Posts sagen wollte: es gibt Lobbyisten, Menschen, Institutionen usw, die mit dem Unglück einzelner viel Geld verdienen. Da hilft kein Flyerverteilen. Da hilft nicht mal, mit politischen Personen zu sprechen (durfte ich, dank meiner Stellung). Ich wollte zuerst sigar in bestimmte Ämter wechseln, um mehr Macht zu haben und zu helfen…bis ich gemerkt habe, das es nichts bringt. Aber gut…fake news 😀 whatever…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 Juli 2024, 14:21:12
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundesgerichtshof-was-sie-ueber-das-anstehende-sportwetten-urteil-wissen-sollten/100054611.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: digger am 23 Juli 2024, 14:40:21
moin Wluchten,

nu sei mal nicht gleich beleidigt. Du hast ja einen wichtigen Bereich angesprochen. Nur – bei mir ist angekommen : „die Schweiz hat das Problem des Handelns mit Kryptowährungen erkannt und tut was dagegen. Bzw. sie tut was für die armen Süchtigen“. Die Realität sieht aber so aus (wenn ich den Artikeln glauben kann – focus online u.a.):

die Kliniken in den USA und England werden z.zt. von Menschen „gestürmt“, die Probleme mit Spielsucht durch Daytraden oder Kryptotraden haben. Die von Dir angesprochene Klinik in Zürich (Privatklinik) bietet Therapieplätze für Bonzen und Prommies gegen ne Stange Geld an. Dafür bieten sie in erster Linie Anonymität an (und natürlich Therapie für/gegen jede Sucht). Das ist also nicht das was bei mir beim lesen Deines posts angekommen ist. Deshalb hab ich das als „fake news“ bezeichnet.

Alles klar?

digger
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 Juli 2024, 14:56:42
Nochmal ein letzter Bericht von heute kurz vor dem großen Tag am Donnerstag um 8:30 Uhr.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundesgerichtshof-was-sie-ueber-das-anstehende-sportwetten-urteil-wissen-sollten/100054611.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 Juli 2024, 16:01:58
machen wir das doch noch 100 Jahre so weiter

Dann ist die Rente meines Enkelkinds gesichert. Meine Tochter wird 2. ca.23 Jahre bis zum Enkelkind, bis das dann in Rente geht sind die 100 Jahre um. Passt  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 23 Juli 2024, 16:12:49
Der Artikel bringt nicht wirklich neues. Maximal die Bestätigung der Realität.
Wir können hoffen bis Donnerstag und wenn der BGH ein Urteil für uns spricht gespannt auf unsere Verhandlungen warten. Nicht mehr und nicht weniger. Es wird keine Veranlassung dazu geben dass die Konstrukte mehr zahlen als zuvor. Sie werden alles versuchen wie auch immer nach Straßburg zu kommen. Zeit ist alles.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 Juli 2024, 16:17:02
Sehe ich nicht so. Bei einer Entscheidung vom BGH mit einer 10 Jährigen Verjährungsfrist müssen die ihre Strategie etwas verändern. Der Anbieter zieht sich schon zurück. Ein CEO wird selbstverständlich darauf achten das Unternehmen nicht weiter an Geld verliert…Es wird klar sein das die die PKF abbremsen wollen…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 23 Juli 2024, 16:25:19
Das es sich weiter ziehen wird, egal was Donnerstag passiert ist uns allen klar.

Was für mich trotzdem immer noch rätselhaft ist, was versprechen sich die Anbieter von mehr Zeit?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 Juli 2024, 16:42:10
Was für mich trotzdem immer noch rätselhaft ist, was versprechen sich die Anbieter von mehr Zeit?

Einnahmen generieren. Das 1000€ Limit greift ja nicht Weltweit. Zudem, wie schon erwähnt die PKF ausbluten lassen. Ich vermute, dass die Anbieter nicht damit gerechnet haben, dass es Unternehmen gibt die sowas finanzieren. Evlt. dachten sich die Anbieter, dass eh keiner oder kaum jemand klagen würde da es bei den Summen zu teuer ist. Aber ich beende hier dann auch mein Spekulatius, sonst guckt Olli gleich wieder ums Eck  :o ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 Juli 2024, 17:04:32
Sollte der BGH hoffentlich mal eigenständig entscheiden dann wird laut Tittikakasee Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Strategie dürfte gerade bei Berufungen schwerer werden nach einem positiven BGH Urteil.

Warten wir bis Donnerstag ab. Meine Berufungen der Jahreszahlen wird bestimmt noch am Freitag bei mir eintreffen am letzten Tag :)

Heute habe ich ein vergleichsangebot erhalten von einem anderen verfahren nach Erteilung der Lizenz. Klage ist hier das 1000 Euro Limit.

Vergleich 5 Prozent 🥱 natürlich abgelehnt. Verhandlung nun nächsten Monat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 Juli 2024, 17:06:52
Vergleich 5 Prozent 🥱 natürlich abgelehnt.

 ;D Das die sich nicht selber blöd vorkommen. Na ja versuchen kann man es mal..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 Juli 2024, 17:13:21
Die Jahreszahl hat mich vor einigen Monaten angerufen und wollte 10 Prozent anbieten.

Haben mich gefragt ob ich das Urteil des OLG Frankfurt zu Sportwetten kenne.

Als ich die Gegenfrage nach Oldenburg, Köln, Dresden und Karlsruhe gestellt hab, war das Telefonat relativ schnell zu Ende.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 Juli 2024, 17:28:09
 ;D

ja, muss man nicht drüber reden. Sie wären aus Wirtschaftlicher Sicht doof wenn sie es nicht probieren würden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 23 Juli 2024, 17:44:40
Wenn der Bundesgerichtshof am Donnerstag ein Grundsatzurteil fällt, dann ist das schon Gewicht.
Was soll daran eine Verfassungsbeschwerde ändern? Eine Verfassungsbeschwerde ist kein Rechtsmittel. Ferner dauert solch ein Verfahren auch sehr lange. Im übrigen sind die Erfolgsaussichten für so eine Verfassungsbeschwerde nicht allzu rosig, sofern der BGH ein Grundsatzurteil am Donnerstag zu Gunsten der Spieler Verkündet. Ich muss zugeben, ich bin diesmal wirklich sehr gelassen und optimistisch.
Die Anbieter werden mit Sicherheit nach einem positiven Urteil für Spieler ihre Strategie ändern. Zu mindestens die großen, in der Öffentlichkeit bekannten Anbieter. Ich gehe davon auch aus, dass deutlich mehr Geld zurückgegeben wird, als vorher der Verkündung einer positiven Entscheidung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 Juli 2024, 19:33:30
Die Berschwerde wird gemacht werden, damit bei den Verhandlungen immer auf diese hingewiesen werden kann.

Dabei weiß jeder Richter das nur 1 Prozent erfolgreich sind. Damit könnten die dann wieder etwas auf Zeit spielen.

Vergleiche werden weiterhin kaum durchgeführt. Die Richter am LG müssen dich wie idioten vorkommen, da die wissen es kommt immer Berufung und die Sachlage ist klar.

Eine Richterin in meiner Verhandlung 5 Minuten ging die mündliche Verhandlung hat vor dieser gesagt, dass hier bestimmt kein Vergleich möglich ist, obwohl der Fall eindeutig ist. Der  Anwalt von den Jahrestagen sagte nein und hat blöd gelacht !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 Juli 2024, 19:40:55
Wir alle wissen doch warum die es machen! Das wurde hier tausendmal diskutiert. Die wollen den PKF ausbremsen. Stell euch doch mal vor. Die überweisen das Geld und es werden mit ihren eigenen Geld, neue Klagen finanziert! Ist doch ganz klar. Und mit den Berufungen können die die Zahlung selbst bestimmen wann sie überweisen! Aber nochmals es ändert nichts an der Tatsache!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 23 Juli 2024, 21:50:35
Alles richtig. Und das ist mir alles bekannt.
Verstehe trotzdem nicht warum sie es so lange hinauszögern. Sie müssen ein Ziel dabei haben. Die Zinsen und vor allem die Anwälte kosten ein Vermögen 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 23 Juli 2024, 21:58:51
Die Anwaltskosten lassen sich doch prima absetzen ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 23 Juli 2024, 22:29:22
Warum die Anbieter - insbesondere die großen - nicht zahlen, erschließt sich mir auch nicht. Normal müssten die den Spieler entgegenkommen, um eine Grundsatzentscheidung zu verhindern.

Aber es soll hier und da mal gezahlt worden sein, allen Anschein nach offenbar völlig willkürlich.
Der einzige Grund weshalb nicht gezahlt wird, ist meiner Meinung nach, dass man schlichtweg nicht genug Geld sofort zur Verfügung hat. Anders kann ich es mir nicht erklären.

Der Anbieter mit Jahreszahlen, mit Melchers und Herrn Arndt Riechers ist überhaupt nicht zahlungswillig. Insbesondere Herr Riechers ist ein knallharter Anbieter-Anwalt und verneint jeden Vergleichsgesuch.
Aber auch das wird sich hoffentlich alsbald ändern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 23 Juli 2024, 22:34:39
Die Anwaltskosten lassen sich doch prima absetzen ;)

Wie kommst du darauf?
Oder meinst du wegen „außergewöhnlicher Belastung“?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 Juli 2024, 07:33:00
Vom letztgenannten, hatte ich in einem Zeitraum von vor 12 Monaten einen Vergleich von wesentlich mehr als 40 oder 50% bekommen. 
Von denen weiß ich aber, daß die absolut keinen Bock auf pkf und deren Geschäftsmodell haben. Vielleicht kommen die niedrigen Angebote deswegen zu Stande.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 Juli 2024, 08:16:37
Ich möchte nicht zu sehr hier schreiben aber ich denke nach dem Urteil wird es auch in der Öffentlichkeit nur darum gehen das die Anbieter nicht zahlen und nicht mehr ob die zahlen müssen!

Also ich möchte damit aussagen wenn die nicht zahlen geht es in der Öffentlichkeit darum das der und der Anbieter nicht zahlt!

Deshalb gehe ich davon aus das die danach jede weitere negative Schlagzeile vermeiden wollen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Xzeppy am 24 Juli 2024, 09:07:37
Kurze Frage..ich habe ein Wochenende vergessen anzugeben, dass ich dort im Urlaub war. Nun wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt, da bezweifelt wird, dass ich nur aus dem Ausland gespielt habe.. habe aber leider keine Beweise mehr von dem Wochenendurlaub.. habt ihr hier Erfahrungsberichte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 Juli 2024, 09:22:05
Hallo Xzeppy, du hast vergessen DAS Wochenende anzugeben wo du im Urlaub warst, weißt aber nicht mehr dass du im Urlaub warst bzw. hast keine Beweise mehr? :o

Wenn bezweifelt wird, dass du nur aus dem Ausland gespielt hast dann ist doch alles gut, oder meinst du dass bezweifelt wird nur aus DE gespielt zu haben? Wenn du dich nicht mehr daran erinnern kannst, dann musst du das ehrlich sagen. Die Gegenseite muss Beweise liefern, dass du im Ausland gespielt hast.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Xzeppy am 24 Juli 2024, 09:35:12
Ich meinte natürlich, dass die Gegenseite nun meint, dass ich regelmäßig aus dem Ausland gespielt habe. Ich kann mich an das Wochenende erinnern, habe aber keine Beweise wie Belege etc. mehr.. alle anderen Urlaube haben wir natürlich rausgerechnet..nur an das Wochenende hatte ich eben nicht mehr gedacht..ist halt auch eben schon paar Jahre her..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 Juli 2024, 09:42:37
Hast du da mal mit deinem Anwalt drüber gesprochen? Der hat sicher eine Lösung. Mir wurde auch unterstellt, dass ich aus einem Land gewettet haben soll in dem ich aber noch nie war  :o
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 24 Juli 2024, 10:20:08
Bei mir hat ein Anbieter ist seiner Klageerwiderung behauptet ich hätte viel im Ausland gespielt, dabei war ich das letzte Mal im Jahr 2015 in der Türkei im Urlaub und da ich Angst vor hohen Roaminggebühren hatte, war mein Handy dauerhaft aus. Auch W-LAN hab ich nicht genutzt. Dabei behauptet die Gegenseite sie könnten das belegen. Wie denn? Musste echt schmunzeln und hab das direkt meinem Anwalt so mitgeteilt. Also hier wird gelogen ohne Ende!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 Juli 2024, 11:19:41
Nach Art. 6 Abs. 1 lit b) Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I Verordnung) ist deutsches Recht anwendbar. Danach unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt („Unternehmer“), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,,

Ich habe weiterhin keine Ahnung, weshalb Urlaube überhaupt eine Rolle spielen, wenn dein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist und war.

Der 0815 Glücksritter Glücksspiel-/PKF-Mitverdiener-Anwalt , der neben Dieselskandal noch Verkehrsunfälle bearbeitet, aber nur, wenn gegen den ordnungsgemäßen parkenden Porsche gefahren wurde, möchte wohl verständlich lieber immer den glasklaren Fall um wenig bis gar keine Arbeit zu haben.

Schätze die wollen die Leute verunsichern und ihre Glaubwürdigkeit erschüttern, wenn dann noch zwei drei Urteile beigefügt werden, in denen die Klage abgewiesen wird, weil man nicht mehr konkret sagen konnte, ob dies oder jenes aus dem Ausland, dann ist's perfekt. Hatte letztens auch den Unfug gelesen, dass man vom Ausland eingezahlt hat und dann im Inland gespielt hatte... Oft werden Fragen ja zusätzlich mit "sicher?" abgesegnet.

Würde mich Mal interessieren, ob die überhaupt so lange die IP Adressen speichern dürfen und dann Richtung Beweisverwertungsverbot.

Dass ein Anwalt von der Gegenseite oft cholerisch wird und mit Anzeigen droht, kommt auch häufiger vor. Demzufolge müsste die Staatsanwaltschaft ebenfalls von Amts wegen wegen illegales Glücksspiel ermitteln und das wird ein Anwalt wohl nicht riskieren wollen, weil der Glücksspielanbieter Anwalt die Vorstellung hat, wenn man eine Frage nicht mehr genau  beantwortet hat würde man 5 Jahre in den Knast gehen.

Anbieter lügen ja auch, wenn pauschal behauptet wird, man wusste, dass das Glücksspiel illegal war.

Letztens sagte ein Anbieter auf gut 30 Seiten, er zahlt das nicht, hat das immer wieder bekräftigt und 48 Stunden vor dem Termin kam die Mitteilung, dass der Betrag mit Zinsen gezahlt wurde aus "prozessökonomischen" Gründen. 

Am Anfang sehr groß die Bestie gemacht und wenige Augenblicke vor der Verhandlung wird's eine Babykatze, die alles bezahlen möchte und auch hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 24 Juli 2024, 11:23:24
Das war dann aber wohl die größte Ausnahme das sogar vor der Verhandlung , wie du ha schilderst, direkt vollständig gezahlt wurde. Um einen der „Großen“ ging es da wohl nicht oder um eine doch eher gering Summe … oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 24 Juli 2024, 12:11:07
Hallo zusammen

Hier noch was, falls es jemanden interessiert.

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/18463

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14941
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 Juli 2024, 12:52:18
Die Probleme sind sind doch überall ähnlich...

@all
Wäre nett wenn morgen früh mal jemand hier ein Update geben würde da ich leider die Urteilsverkündung nicht live anschauen kann.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 24 Juli 2024, 13:20:21
Und womöglich einen Link, der zum Livestream führt. Ich möchte es per Live-Schalte gerne verfolgen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 24 Juli 2024, 13:21:08
Wird die Urteilsverkündung denn morgen tatsächlich auf Phoenix übertragen - hatte auf deren Webseite nichts dazu gefunden...?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 Juli 2024, 14:40:50
War auch ein Sponsor von einem Bundesligisten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 24 Juli 2024, 14:51:25
Morgen früh einfach mal hier hereinschauen: https://www.ardmediathek.de/programm/heute
Da gibt es eine waagerechte Leiste mit Sendern. Phoenix steht gaaaaaanz rechts ... also auf den kleinen Pfeil nach rechts klicken, bis er verschwindet ...
Vielleicht steht da ja morgen auch mehr an Infos ... wenn die Uhrzeit stimmt ... 8 Uhr 30 ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Juli 2024, 15:02:22
Vermutlich eher hier um 8:30
https://www.phoenix.de/livestream.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 Juli 2024, 15:24:13
https://www.capital.de/amp/geld-versicherungen/geld-zurueck---die-chancen-stehen-enorm-gut-fuer-den-klaeger--34896762.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 24 Juli 2024, 15:24:18
Kann mir garnicht vorstellen, dass sowas live übertragen wird, aber lassen wir uns überraschen. Ich schalt auf jeden Fall auf Phoenix um!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 Juli 2024, 15:26:26
Doch das passiert häufiger das Urteilsverkündungen live übertragen werden.
Das Thema betrifft schon sehr viele!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 24 Juli 2024, 15:36:56
Hab beim Bundesgerichtshof soeben angerufen. Die haben mir mitgeteilt, dass ein Livestream nicht erfolgt. Es sind auch keine Aufnahmen möglich. Nur wenn man vor Ort ist, kann man an der Verkündung teilnehmen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 24 Juli 2024, 15:40:13
Werde wieder vor Ort sein
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 Juli 2024, 15:43:18
Auch wenn es so ist wird die Nachricht in wenigen Minuten große Welle schlagen! Medien werden sicherlich vor Ort sein um als erstes zu berichten!  Lass uns nicht verrückt machen! Egal wie die Meinung jeden einzelnes ist! Es ist Zeit zusammen zu Rücken! Wir sitzen alle im gleichen Boot

Danke dir Galileo!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 24 Juli 2024, 16:06:04
Das hier ist doch mehr als Aussage genug: "Der Europäische Gerichtshof sagt, dass es jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen ist, die Regularien vorzugeben"
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 24 Juli 2024, 16:07:32
RA Staudt veröffentlicht heute Abend um 21 Uhr schon das Ergebnis und analysiert das Urteil!


🤣
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 Juli 2024, 18:32:42
Zocker es werden sicherlich Medienvertreter da sein, aber wie die andere Seite gerne sagt vor allem die Klageindustrie. Ist auch verständlich denn die können sich noch mehr den Geldsack beschweren und das egal ob wir einen Euro bekommen oder auch nicht. Das sind definitiv die Gewinner.
Und die dunkle Seite der Macht wird lächeln denn sie wissen natürlich längst was kommt und bereiten sich vor.
Mal so nebenbei, glaubt wirklich einer das die OC'S weniger verdienen wegen schlechter Presse? Zocker außer den abstinenten leben im jetzt und hier und nicht was vor 4 oder 10 Jahren war. Liest man auch mal mehr als diesen Thread merkt man das viele nach wie vor an diesen Lieblingen hängen egal was ihnen angetan wurde. Das ist nicht der Dieselskandal bei dem Hersteller fürchten mussten das der seriöse Käufer nie wieder kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 Juli 2024, 18:50:16
Roy:
Ich habe meine Nachricht vorhin geschrieben!
Werde noch morgen hier Neuigkeiten teilen dann hat sich das Thema für mich endgültig erledigt! Die Leute die mich verstehen möchten haben mich verstanden!!

Wir wollten ein BGH Urteil und das haben wir sehr wahrscheinlich! An alle die kürzlich oder jetzt Klagen wollen! Man muss Geduld haben! Sehr wahrscheinlich werden die Klagen noch länger dauern, weil die Menge zunehmen wird! Aber es wird auch für uns und auch für funktionieren! Wenn ihr mit PKF klagt lasst es einfach laufen!!

Ich sehe es als Neustart für ein neues Leben!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 07:49:16
Ist jemand gleich Vorort und kann berichten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juli 2024, 08:21:51
Judgment day😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 08:25:21
Hier ist wieder einiges los.
Wird sich wohl alles verzögern; da noch viele bei der Einlasskontrolle stehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 25 Juli 2024, 08:40:52
Für 'Schlummerer' ... Hierum geht's:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR90-23.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 08:58:22
Verfahren wird ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt.

Der BGH hat eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Ich kann hier keine Bilder einfügen oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 09:00:30
Das kann doch nicht wahr sein. Wie kann man dann ein Hinweisbeschluss rausgeben und dann in der Verhandlung deuten das der Kläger gewinnt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 09:01:02
Unglaublich!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 25 Juli 2024, 09:02:15
Das schlimmste was passieren konnte
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 09:03:45
Somit werden nun auch die Verfahren an den LG und OLG wahrscheinlich ausgesetzt wie auch bei den meisten Casino fällen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Juli 2024, 09:04:13
Wer weiß vielleicht wurde hier jemand geschmiert. Dieser Mafia ist doch alles zuzutrauen und jeder ist käuflich. Kann doch echt nicht sein, dass man im Hinweisbeschluss erst für den Spieler entscheidet und es nun an den EuGh gibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 09:05:35
Oder die wissen vorher wie der EuGH entscheiden wird oder wie das die es dahin treiben. Einerseits haben die nur dadurch mehr Zeit.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 09:05:59
Die nächsten 1-2 Jahre werden nun vergehen bis der EUGH entscheidet
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 09:06:14
Mich würde die Begründung mal interessieren =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 09:06:59
Haben die nicht mitbekommen das der EuGH das Verfahren selbst ausgesetzt hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 25 Juli 2024, 09:07:19
Über was für einen Zeitraum reden wir denn hier? Wann wird etwas vom EUGH zur weiteren Bearbeitung des falls bekannt gegeben... die Mühlen in Deutschland mahlen schon langsam aber Europa will ich mir garnicht ausmalen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 25 Juli 2024, 09:07:31
@i am lost
Bei allem Frust: du schießt über das Ziel hinaus!!! Und zwar deutlich. Immer sachlich bleiben!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rhino120 am 25 Juli 2024, 09:13:29
Da ist sicherlich im Hintergrund Geld geflossen um einfach an mehr Zeit zu kommen. Sodass die Kläger mürbe werden und die weiter ihre Kohle scheffeln können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 09:13:43
https://www.zeit.de/news/2024-07/25/bgh-fragt-eugh-zu-verlusten-bei-unerlaubten-sportwetten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 09:14:11
Mein Vertrauen ist endgültig weg in diesen Rechtsstaat. Wozu wird es dem eugh vorgelegt? Der eugh hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass es den Mitgliedstaaten selbst überlassen ist, zu entscheiden wie es mit Glücksspiel umgeht. So ein Verfahren dauert auch 18-24 Monate. Das ist einfach unfassbar.
Ich bin sprachlos.

Am Ende wird bestimmt sogar der eugh entscheiden, dass die Anbieter recht haben und nicht die Spieler. Einfach traurig und Erbärmlich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 25 Juli 2024, 09:15:10
https://www.rtl.de/regionale-nachrichten/baden-wuerttemberg/bgh-fragt-eugh-zu-verlusten-bei-unerlaubten-sportwetten-id1734791.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 09:16:07
Ab Morgen regnet es Vergleichsangebote > 1%
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mk83x am 25 Juli 2024, 09:17:44
Vom EuGH geht’s dann nach Den Haag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 09:19:45
Pressemitteilung:

Urteil:
Er hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es die nach dem Unionsrecht gewährleistete Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausschließt, einen solchen Sportwettenvertrag als nichtig zu betrachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionrechtswidrig durchgeführt wurde.



———————————


Entscheidung (Zusammenfassung):
Die nationale Rechtslage sagt, die Verträge sind nichtig.
Jetzt möchte der BGH vom EuGH wissen, ob aus unionsrechtlichen Gründen eine andere Beurteilung geboten ist, weil das Konzessionsverfahren ja unionsrechtswidrig war.

Da die 1.000€ Grenze in den vorherigen Instanzen nicht erwähnt wurde, musste der BGH zu Gunsten der Beklagten entscheiden, dass diese Grenze NICHT überschritten wurde.


——————————

Ergänzender Hinweis:
Der BGH hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des EuGH im vorliegen Verfahren ausgesetzt.
Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgericht neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt. 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 09:20:39
An den eugh glaube ich nicht.
Die Anbieter-anwälte werden alles tun um die Entscheidung zu deren Gunsten zu bringen. Siehe Malta. Alles korrupt. Wir, die Spieler haben bereits verloren. Das kann ich jetzt schon sagen. Heute wäre die endgültige Gelegenheit gewesen. Die Chancen sind deutlich schlechter geworden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 25 Juli 2024, 09:23:02
Speedy, > 1 % können auch 100 % sein.😂
Wir sehen uns in 2 Jahren wieder. 👋🏼🤣

So sehr man auch an die Neutralität glauben will - warum warten die 4 Wochen und leiten es dann an den EuGH weiter?
editiert
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 25 Juli 2024, 09:23:37
@Rhino
Auch du schießt weit über das Ziel hinaus. Derart wilde Spekulationen, für die es null Basis gibt, werden hier nicht geduldet. Zieh dir Laufschuhe an und lauf den Frust weg. Das gilt für alle, die vorhaben Ähnliches zu schreiben!!!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Juli 2024, 09:24:00
@i am lost
Bei allem Frust: du schießt über das Ziel hinaus!!! Und zwar deutlich. Immer sachlich bleiben!
LG Ilona

Nein finde ich nicht. Das ist eine absolute Schweinerei! Ich habe schon längst den Glauben an den deutschen Rechtsstaat verloren. Das ist wieder ein Paradebeispiel. Mir egal wie du oder andere darüber denken. Wie soll man hier vor allem sachlich bleiben? Das Urteil war ja eigentlich schon gefällt mit dem Hinweisbeschluss. Wir alle wissen nicht was hinter den Kulissen abläuft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 25 Juli 2024, 09:24:49
Schade, aber durch die Begründung nachvollziehbar.

Zum Glück ist in meinen Verfahren mehrmals das 1.000€-Limit überschritten und erwähnt.

Dennoch merkwürdig, dass die Tendenz zu diesem Urteil vorher absolut nicht absehbar war.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 09:24:56
Tja...nicht falsch verstehen, aber ich habe ja schon "fake news" verbreitet.
Geld ist mächtig!

Ich bin 100% auf der Seite von Kläger2021.

Klebt Euch hin, schreibt eine Petition...whatever!

Kümmert Euch lieber um Euer Leben, spielfrei und Geld verdienend...kümmert Euch um Euch! Lebt glücklich, seid nicht wütend, sondern vergebt Euren Fehlern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 09:31:27
Man muss sich mal eins vor Augen halten:
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass öffentliche Glücksspiele ohne Erlaubnis in Deutschland verboten sind. Auch das anbieten von Glücksspiel im Internet ist verboten, sagt das Gesetz.
Der Gerichtshof der europäischen Union hat in der Vergangenheit mehrmals entschieden, dass es den Mitgliedstaaten selbst überlassen ist, gerade im Bereich des Glücksspielsektors selbst zu entscheiden. Nämlich deswegen, weil Glücksspiele besondere Erscheinungsformen wie Spielsucht, Kriminalität und so weiter mit sich bringen. Das wurde von dem europäischen Gerichtshof so klargestellt.
Alle Voraussetzungen und Gesetze liegen auf dem Tisch also.
Jetzt kommt der Bundesgerichtshof und sagt, dass es dem europäischen Gerichtshof es vorlegen müsse, damit der Gerichtshof der europäischen Union entscheidet, ob so ein Vertrag nichtig ist, wenn der Anbieter in dem Mitgliedstaat, wo es die Glücksspiele anbietet, keine Erlaubnis besessen hat.

Die obigen Gesetze und Entscheidungen lassen doch bereits erschließen, dass es nicht erlaubt ist. Und ein Rechtsgeschäft was nicht erlaubt ist, ist nichtig.
Genau so haben es ja die Oberlandesgericht und Landesgericht entschieden.

Ich mein, was ist daran so schwer, das zu begreifen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 25 Juli 2024, 09:32:24
Nationales Recht ist eigentlich total schnurzpiepegal, man kann sich immer auf die Union berufen.

Ich kann doch nicht etwas in Polen anbieten, was hier erlaubt ist, aber dort verboten und man noch über den Weg nachdenkt wie man es erlauben kann. Verbraucherfreundlich ist was absolut anderes.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: troguzova am 25 Juli 2024, 09:34:04
Gibts nen Link zu Urteil? Finde nichts. Danke euch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mk83x am 25 Juli 2024, 09:36:39
Jetzt werden schön Mini Vergleiche abgeschlossen, da man sagen wird, wer weiß wie das EuGh Urteilen wird, nimm lieber die 20-30% an. Größten Gewinner sind sowieso die Rechtsanwälte uns foltern die umso mehr.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 09:37:36
Muss auch sagen damit hätte ich nach dem Hinweisbeschluss nicht gerechnet … so werden die PKF ausgebremst ! Ziel erreicht und in 2 Jahren sind dann die 3 Jahre ab Kenntnis auch vorbei …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Juli 2024, 09:38:58
@Kläger2021

Du hast alles auf den Punkt gebracht. Wieso wird dann anders entschieden? Das ist doch alles sehr suspekt
Edit
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 25 Juli 2024, 09:40:45
Danke, Wluchten!

Seit Wochen schreibt kaum mal jemand wirklich über seinen Genesungsweg! Wenn, dann ist die Scham zu groß oder in China ist der berühmte Sack Reis umgekippt. Es gibt tausend Gründe, um nicht aktiv gegen die Sucht vorzugehen!

Es wurde auf diesen Termin hingefiebert und es kam nicht das raus,  was die Herren Spekulatius in Massen gepredigt hatten. Und nun sind die Gemüter erregt und es wird noch mehr spekuliert - sogar Bestechlichkeit unterstellt!

Reisst Euch doch bitte zusammen! Aus jedem Negativen kann man auch etwas Positives ziehen! Es dauert also grob 18 Monate und mehr, bis der EuGH zu einer Entscheidung kommen wird? PRIMA! Dann habt Ihr ja Zeit an Euch zu arbeiten!
Vielleicht hilft dies Euch ja Eure Emotionen zu regulieren? Ihr erinnert Euch? Glücksspielsucht = Störung der Emotionsregulation?

Also ... los geht es ...

Und hört auf zu spekulieren!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 09:45:39
Ja Olli für manche ist das aber sicherlich h eine große Chance (gewesen) und wenn in 18 Monaten ein Urteil fällt, und das positiv  für uns , wäre es ja dann nochmal ein weiter weg da dann ja die Verfahren erst wieder aufgenommen werden !

Die PKF können ja nahezu aufhören jetzt ohne weitere Mittel Rückflüsse und somit bremst sich alles aus …

Bin gespannt aber wie die Spieler Anwälte das jetzt alles „schön reden „ 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 25 Juli 2024, 09:48:34
@Kläger 21
Wieso bist du eigentlich nicht Richter an BGH? Gibt es dafür sachliche Gründe? Diese Spekuliererei ohne Facts ist schwer zu ertragen, auch wenn ich euren Frust verstehe.

Hier die PM des BGH
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024155.html;jsessionid=779E19A4AC414ED9748DFEA06AB6391D.internet011?nn=10690868
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 09:49:48
In 18-24 Monaten, wer weiß welcher Anbieter bis dahin Gelder verschoben, umverteilt hat, um dann brav die Betreibergesellschaft als insolvent anzumelden.
Dann ist man nicht mehr greifbar, haftbar und verklag ar. Jetzt haben diese Anbieter ausreichend Zeit, sich weitere neue Ideen zu überlegen, wie man die Rückforderungen entgeht.
Diese Entscheidung heute, ist das beste was den Anbietern passieren könnte.
Ich habe die Hoffnung endgültig verloren. Es fühlt sich ungerecht und nicht in Ordnung an.
Es wäre eine Chance für viele hier gewesen, um ein Neustart zu beginnen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 09:52:48
Die Gamesright GmbH und die übrigen, hatten schon ihre Dollarzeichen in den Augen und haben fleißig nach der Verhandlung Werbung geschaltet im Sinne von, dass der Fall schon gewonnen ist und jetzt sowas.

Man sollte immer den Ball flach halten. Kein Gericht sieht es gern, wenn es sagt, eine Entscheidung wird an x verkündet und die andere Partei gibt sich siegessicher und schaltet vorab gleich nach der Verhandlung Werbung frei sinngemäß, wir haben beim BGH gewonnen und nun gibt uns deinen Verlust, für lächerliche 40-90% helfen wir auch dir.

Da geht's meines Erachtens ausschließlich um Kundenfang der großen Verluste, also um sehr schnelles Geld und mehr nicht, wenn man auch noch mitbekommt, dass viele Anwälte nach Auftragsannahme wenig erreichbar sind, bestärkt es mein Feeling schon, dass es nicht primär um Verbraucherschutz geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 09:53:20
@Kläger 21
Wieso bist du eigentlich nicht Richter an BGH? Gibt es dafür sachliche Gründe? Diese Spekuliererei ohne Facts ist schwer zu ertragen, auch wenn ich euren Frust verstehe.

Hier die PM des BGH
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024155.html;jsessionid=779E19A4AC414ED9748DFEA06AB6391D.internet011?nn=10690868

Man darf ja wohl noch seine eigene Sichtweise und Meinung kundtun. Ich schreibe was ich fühle. Und es fühlt sich nicht richtig an. Man erlässt ein Hinweisbeschluss, der ein Urteil darstellen soll. Und jetzt ändert man seine Entscheidung und legt es dem eugh vor, obwohl dieser bereits mehrmals entschieden hat, dass es den Mitgliedsstaaten selber freisteht zu entscheiden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 09:54:34
Ich denke es spielt auch eine Rolle das der Anbieter genau in der Stadt gegründet wurde..jetzt wird es um das Thema wieder ruhiger und vielleicht haben die Herren eine Abmachung. Wie gesagt finde es schon merkwürdig das die den CEO auswechseln. Immer die Ruhe bewahren!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Justus999 am 25 Juli 2024, 09:56:58
Ach schade, hätte man so ja nicht erwartet.

Damit dürfte die Chance auf ein Vergleich vor LG auf 0% sinken, oder? Oder werden die jetzt alle auch ausgesetzt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 09:57:14
Hier wird nun nichts mehr angeboten.
Die Gerichte auf LG und OLG werden die Verfahren aussetzen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 25 Juli 2024, 09:59:48
Aus der PM des BGH:
"wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde."

Wenn der Anbieter also keine beantragt hätte, dann würde er ja somit auch nicht unter diesem möglichen Urteil fallen, korrekt? Gibt es irgendwo eine Übersicht, wer wann beantragt hatte? Der Antragszeitpunkt müsste dann ja auch eine Rolle spielen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juli 2024, 10:00:09
Haben die nicht mitbekommen das der EuGH das Verfahren selbst ausgesetzt hat.
Das ist ein völlig anderes Thema. Hier kam die Klage aus Malta und die sind nicht Willens die angeforderten Dokumente zu liefern oder sooo überlastet.

Aber nach der Verhandlung in der der BGH in diesem Verfahren eigentlich relativ klar Äußerungen von sich gab.... Na ja lassen wir das.

Glückwunsch an die Casinos! Wirtschaft gewinnt immer. Außer die Einheimische.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 10:02:43
Ja denke auch da wird alles ausgesetzt werden und die nächsten 2 Jahre Stillstand sein .

Das Hauptproblem sehe ich tatsächlich auch darin, das Geld dann wieder verschoben werden kann etc und Betreiber gewechselt werden. 2 Jahre ist ja lang.


Selbst wenn Limitverstösse und andere Verstöße vorlagen spielt das ja erstmal keine Rolle da es ja wie ich deute , um den vergabeprozess ging?!

Könnte mir vorstellen das auch da nochmal was neues beim EugH landet wie es gewesen wäre wenn man eh keine Lizenz bekommen hätte ?! Oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 25 Juli 2024, 10:04:49
Lest mal die PM in aller Gründlichkeit. Möglicherweise war das Verfahren nicht besonders gründlich vorbereitet. Vorlageverfahren beim BGH müssen nunmal aller erster Güte sein.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 25 Juli 2024, 10:05:40
Wenn man die Pressemitteilung liest, dann ergeben sich folgende Rückschlüsse:

- Der Hinweisbeschluss aus April kann auf den Fall, den es heute betraf, nicht angewandt werden
- Der Hinweisbeschluss aus April ist immer noch die Meinung des BGH
- Das Problem war, dass in den Vorinstanzen nicht geprüft wurde, ob der Anbieter gegen Vorgaben aus dem GlüStV 2012 verstoßen hat (Stichwort: 1000€-Limit), also quasi unzureichende Vorarbeit.

Also, weist eure Anwälte nochmal explizit darauf hin, wenn ihr mehr einzahlen konntet! Denn das ist das entscheidende, ob eure Verfahren ausgesetzt werden oder nicht - meine Laien-Einschätzung. Ihr dürft die Verfahren nicht durcheinander bringen.

Auch ich habe zwei offene Verfahren und hätte mir einen anderen Ausgang gewünscht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 10:05:50
Das es irgendwann zum EuGH gehen wird, war ja abzusehen.
Ob vom LG Essen oder von einem maltesischen Gericht, oder eben jetzt vom BGH.
Dann lieber vom BGH als von anderen Gerichten.

Der EuGH hat das andere Verfahren ja ausgesetzt, weil das maltesische Gericht nicht kooperiert.

Die Anwälte der Beklagten haben ja vorher der BGH-Verhandlung gesagt, sie werden bei einem Urteil zu Gunsten des Spieler, vor den EuGH gehen. (Das wäre dann zwar für dieses Verfahren nicht mehr relevant, aber eben für andere Verfahren.

Vllt möchte der BGH das ganze ja einfach beschleunigen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 10:08:06
Da muss man doch die Fällen unterscheiden! Auch wenn es so wäre hätten die auch keine Lizenz bekommen. So wie es im Hinweisbeschluss stand und da hat der BGH auch vorher gesagt das man es unterscheiden muss wenn es richtig argumentiert wird. Können doch die OLG nicht aussetzen oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 10:09:11
Davon könne nicht ausgegangen werden, denn die Beklagte habe eine Konzession nach § 10a Abs. 2 GlüStV 2012 beantragt und die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung erfüllt.

Diese Aussage irritiert mich.  :o
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 25 Juli 2024, 10:11:41
Ich melde mich mal in der Fahrschule an. Fahren kann ich ja ab sofort, da ich den Führerschein ja eh irgendwann bekomme.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 10:15:45
Lest mal die PM in aller Gründlichkeit. Möglicherweise war das Verfahren nicht besonders gründlich vorbereitet.

Das hatte ich schon vor Wochen gesagt, dass das Verfahren gefährlich ist, da es nicht gründlich vorbeireitet wurde. Die Info hatte ich von einem RA erhalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 25 Juli 2024, 10:16:13
@Rhino
Du machst jetzt hier freiwillig für eine Woche eine Pause. Hältst du dich nicht dran, wirst du gesperrt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 10:16:48
Gerne möchte ich nich ein paar Sachen hinzufügen…

Erstmal geht es bei mir um Summen, die man eher im sehr hohen Bereich ansetzen würde. Also 6-stellig.

Dann wird sich eine Klage, die ich in Vorbereitung hatte, jetzt erledigen. Ebenfalls 6-stellig.

Und ich habe Schulden bis zum Anschlag und es war für mich eine Chance, die jetzt vorbei ist.

Das Geld für meine Verfahren habe ich mir geliehen…und sehe davon jetzt nichts mehr wieder bzw. habe meine Schulden weiter erhöht.

Ja, ich finde das Urteil falsch und dumm. Und bleibe 100% auf der Seite von Kläger.

Aber ich wäre nicht hier, wenn ich gewisse Fehler nicht gemacht hätte. Und wenn ich jetzt wütend bin statt in die Vergebung und Akzeptanz zu gehen, werde ich daran zerbrechen.

Also: schreibt eure Wut raus, sehr gut
Und dann akzeptiert diese scheisse.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 10:19:37
Ich hab mir jetzt die Pressemitteilung durchgelesen. Das Problem ist, dass dieser Rechtsstreit, der an den Gerichtshof der europäischen Union nun vorgelegt wird, sehr schlecht vorbereitet ist. Denn dort geht es nicht um beispielsweise das höchst Einsatz Limit von 1000 € pro Monat. Denn der dortige Kläger hat von 2013-2019 bei dem Anbieter Glücksspielangebote in Anspruch genommen. So wie sich es aus der Pressemitteilung verlauten lässt, bleibt der Bundesgerichtshof von seiner Rechtsauffassung vom März 2024 gleich.

Der eklatante Unterschied zu dem Fall aus März ist der, dass der Anbieter in der Entscheidung von heute einen Antrag auf Erlaubnis damals gestellt hat, diesen aber nicht bekommen hat, weil das Vergabeverfahren seinerzeit rechtswidrig war. D.h. es geht in dem vorliegenden Fall von heute überhaupt gar nicht um die inhaltlichen materiellen Voraussetzungen.
Das bedeutet für mich Umkehrschluss, dass dieser Fall von heute sehr in die Karten der Anbieter spielt. Weil diese jetzt vor dem Gerichtshof der europäischen Union behaupten werden, da das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen ja rechtswidrig und gegen das Union Recht verstoßen hatte, werden sie sich auf die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU berufen. Das bedeutet der europäische Gerichtshof kann sich gar nicht zu den Fragen hinsichtlich des Höchst Einsatzes von 1000 € äußern, so dass es eigentlich dazu angehalten ist, den Anbieter Recht zu geben. Damit würde dann die gesamte Rechtsprechung auf Seiten der Anbieter gebracht werden. So verstehe ich das.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 25 Juli 2024, 10:21:16
Aus der PM des BGH:
"wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde."

Wenn der Anbieter also keine beantragt hätte, dann würde er ja somit auch nicht unter diesem möglichen Urteil fallen, korrekt? Gibt es irgendwo eine Übersicht, wer wann beantragt hatte? Der Antragszeitpunkt müsste dann ja auch eine Rolle spielen.

Die gleiche Frage stelle ich mir auch.
Mein Fall liegt auch beim BGH. Allerdings hat mein Anbieter niemals eine Lizenz beantragt.

Kann mir jemand sagen ob so ein Fall nun wohl auch dem EuGH vorgelegt wird?

Meinen Anwalt zu erreichen ist aktuell unmöglich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 10:22:06
Gleiche Meinung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 10:23:04
Der Fall wurde einfach nicht gut vorbereitet, und wichtige Punkte wurde nicht vorgetragen. Ein RA sagte mir, dass das Verfahren deshalb gefährlich sei.. und nun ist es so gekommen. Der RA sagte mir auch, dass wenn es so kommt, wie es heute gekommen ist, die anderen RAs die sch.... ausbaden müssen und das wieder richten müssen.

Es ist so wie es ist, auch wenn es nicht das gewünscht Ergebnis ist. Regelt eure Dinge, die ihr regeln müsst, auch wenn es erstmal schwieriger ist.. Verlasst euch nicht auf das Klagegeld und steckt den Kopf nicht in den Sand.

Ich schaue erstmal ob es den Youtube Kanal von Staudt noch gibt oder ob der Archiviert wurde :P :P :P

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 25 Juli 2024, 10:25:23
Ja - aber wenn sich ein 4-jähriger für einen Führerschein anmeldet wird er ihn doch auch nicht bekommen - völlig Wurscht ob er fahren kann oder was auch immer...

Selbst wenn sich die Beklagte um eine Lizenz beworben hat - hätte diese Lizenz ja auch niemals erteilt werden können, weil sich an die Vorgaben zur Lizenz Erhaltung nicht gehalten wurde...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 10:25:43
Man sollte aber nicht deshalb die Verfahren mischen! Die können nur die Verfahren urteilen die auch so abgegeben werden.

In dem Hinweisbeschluss finde es ja auch darum. Auch wenn der Anbieter eine Lizienz bekommen müssen hätte und er sich nicht dran hält kann er eine keine Bekommen. Immer die Ruhe bewahren! Es ist genau wie der Fall vorm OLG Frankfurt!

Emotionen runter fahren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 10:28:30
Ja dann müsste eigentlich ja ein zweites Verfahren hin bzgl der Verstöße wo es nie eine Lizenz gegeben hätte !! Das sind dann zwei paar Schuhe.

Ich denke manche Gerichte werden ggf auch nicht aussetzen, war ja bei Casino auch so und wenn der Anwalt gut begründet mit den Verstößen Limit etc. Geht’s ggf weiter

Der EugH wird nur das urteilen was im vorgelegt wird und das war halt  Müll , das gamesright soweit geht für diese Summe …

Ggf konkretisiert ja der BGH nochmal den genauen Vorlage Grund bzw eine andere Presse Mitteilung

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 10:32:20
Bitte komplett lesen.

Der BGH hat weitere Verfahren ausgesetzt und auch einem wo das Limit von 1000 Euro nicht beachtet wurde.

Ergänzender Hinweis:

Der Bundesgerichtshof hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren ausgesetzt. Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 25 Juli 2024, 10:32:49
.

Selbst wenn sich die Beklagte um eine Lizenz beworben hat - hätte diese Lizenz ja auch niemals erteilt werden können, weil sich an die Vorgaben zur Lizenz Erhaltung nicht gehalten wurde...

Und genau das wurde von AG und OLG im Vorfeld eben nicht geprüft!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 10:34:48
Somit könnte der EUGH auch 2 Urteile fällen.

Es könnte sein, dass wenn 1000 überschritten ist anderes beurteilt wird als der heutige Fall.

Der BGH ist nämlich nicht ganz blöd.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 25 Juli 2024, 10:35:02
Überraschend und enttäuschend, damit haben wir wohl alle nicht gerechnet, nachdem es nach dem hinweisbeschluss und der mündlichen Verhandlung so eindeutig aussah. Ich sehe das leider auch so wie Kläger 2021 und befürchte , der EUGH wird hier eher in die Sichtweise gehen, das konzessionsverfahren ist unzulässig verwehrt worden, die Anbieter hätten schon vorher die Konzession bekommen müssen, dann wären die wettverträge nicht nichtig und die Frage nicht zu stellen. Allerdings betrifft das nur die Anbieter die eine Konzession beantragt haben. Meine Laien Meinung. Glückwunsch an alle die schon Geld bekommen haben. Ich habe vor ein paar Wochen 10 % angeboten bekommen und hätte die unter jetzigen Voraussetzungen wahrscheinlich angenommen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 10:36:52
Ich bin ja schon froh darüber, dass dem EuGH zwei Fälle vorgelegt wurden. Wenn nur der eine Fall von heute vorgelegt wurden wäre, dann sehe die Lage anders aus. Die Anbieter Anwälte sind ja nicht auf den Kopf gefallen. Die wissen schon warum sie genau DIESEN Fall so weit gebracht haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 10:40:11
Ja werden die parallel Fälle einfach nur ausgesetzt oder auch wirklich dem EugH vorgelegt ? Dies kann ich nicht so ganz deuten …

Bzw gibts ne Liste welche Anbieter sich damals überhaupt beworben hatten ? Habe was von 21 im Internet finden können aber keine Namen leider
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 25 Juli 2024, 10:40:36
GANZE 106 Aufrufe hat dies hier bis jetzt. Dabei wäre es sooo wichtig.

« am: 21 Juli 2024, 15:10:51 »
Hallo zusammen, folgender Aufruf hat uns erreicht. Es wäre schön, wenn der ein oder die andere sich bei der Redakteurin melden würde.
Aus meiner Sicht wirkt das vorhaben durchdacht und seriös.

LG Ilona
------------------

Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

ich arbeite für das Gesundheitsressort von ZEIT ONLINE und bin dort zuständig für die
Berichterstattung über psychologische Themen. Aktuell planen wir einen Beitrag über Spielsucht.
Dafür suche ich Stimmen von Betroffenen.

Es soll ein umfassender Beitrag werden. Wir planen zum einen, die gesetzlichen
Rahmenbedingungen zum Glücksspiel zu beleuchten, sowie neuere Versuche, dessen
Suchtpotential einzudämmen (beispielsweise durch das Sperrsystem OASIS). Wir wollen auch mit
Psychologen und Medizinern darüber sprechen, worin das Suchtpotential des Glücksspiels liegt –
und inwiefern Wettbüros, Spielhallen oder Online-Casinos dieses Potential bewusst nutzen.

Vor allem aber wollen wir zeigen, was eine Spielsucht für die Betroffenen bedeutet. Sie sind mit
ihrem Leid und ihren Sorgen oft allein und kaum sichtbar. Denn letztlich liegt das Glücksspiel in
einer Grauzone – gesetzlich, aber auch gesellschaftlich. Es ist in Teilen legal und gesellschaftlich
akzeptiert. Die Verantwortung wird dadurch auf den Einzelnen abgewälzt.

Ich möchte mit Betroffenen sprechen. Ihre Erfahrung, ihre Geschichte und ihr Umgang damit soll
in den Beitrag einfließen. Dafür suche ich Sie:

Mich würde interessieren, wie es Ihnen ergangen ist:

-   Womit fing alles an? Was ist Ihre erste Erinnerung an ein Glücksspiel? Welche Gefühle hat das Spielen anfangs in Ihnen ausgelöst?

-   Haben Sie bemerkt, wie es sich verselbstständigte? Gab es einen Punkt, an dem Sie dachten: Jetzt gerät es außer Kontrolle?

-   Was haben Sie durch das Glücksspiel verloren? Inwiefern hat sich Ihr Alltag durch das Glücksspiel verändert?

-   Haben Sie sich Hilfe gesucht? (Wenn ja: was für Hilfe? Wenn nein: warum nicht?)

-   An welchem Punkt befinden Sie sich aktuell? Wie geht es Ihnen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir – bis zum 5. August – von Ihren Erfahrungen erzählen. Am
besten, indem Sie auf einige der oben genannten Fragen eingehen und auch einzelne Situationen
schildern. Und gerne auch den Zeitraum und ihr aktuelles Alter.

Bitte schreiben Sie mir dazu eine Mail. Ich melde mich dann bei Ihnen. Schreiben Sie mir auch
gerne dazu, ob Sie sich vorstellen könnten, mit mir ins Gespräch zu kommen – telefonisch oder
perspektivisch in Person. Eine oder mehrere Geschichten sollen Teil des Textes werden.

Wenn Sie sich das vorstellen könnten, Ihre Schilderungen Sie aber in irgendeiner Art angreifbar machen,
dann gäbe es die Möglichkeit, sie anonymisiert zu veröffentlichen. Grundsätzlich wird ohne Ihre
Einwilligung nichts veröffentlicht.

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gern jederzeit bei mir: anais.kaluza@zeit.de
Vielen Dank

Anaïs Kaluza
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 10:41:38
Hört jetzt auf die Katze an die Wand zu malen! Sonst hätte sich der BGH nicht so deutlich vorher geäußert! Die Fälle sind anders! Neue Kläger kriegen Angst und PKF werden ausgebremst, weil kann Geld in dem Sinne fließen muss. Er läuft weiter! Ist halt so
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 10:47:27
Die in der Pressemitteilung genannt wurden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 25 Juli 2024, 10:49:34
Es geht jetzt nicht mehr um den BGH sondern EUGH. Oder nimmt der EUGH die Sichtweise des BGH auf ? Ernst gemeinte frage . Bewertet der EUGH jetzt nicht komplett neu und unabhängig ? Was ist dann die Sichtweise vom BGH noch wert ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Justus999 am 25 Juli 2024, 10:50:36
Danke Balou nochmal für den Hinweis. Das macht ja doch schon Hoffnung, da bei den meisten die 1000 Grenze oder Cashout etc. nicht beachtet worden ist.

Bleibt gesund und arbeitet an dem, was wir beeinflussen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 25 Juli 2024, 10:53:24
:))) Hört jetzt auf die Katze an die Wand zu malen! (Zocker/Zitat)
Das sehe ich auch so.
Ihr müsst im Zweifel sonst drüber-tapezieren :)))

https://www.wandmotiv24.de/cdn/shop/files/M1013-TS_1.jpg?v=1718811753
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 10:55:04
Und das Casino und Sportwetten auf einer Seite angeboten wurden. Jetzt wird halt genau nachgeschaut. 1. Die hätten eine Lizenz bekommen müssen Wenn sie es eingehalten haben. Und wenn der Fall gut vorbereitet ist dürfte es so weiter gehen!

Unsere RA werden sich schon äußern
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 25 Juli 2024, 11:02:30
Attention:
Wer die 2.000ste Antwort schreibt, wird sicherlich gekürt werden. Also ---- Achtung, fertig, ---
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:03:22
Ja genau deute es auch so die warten ab wie bei dem einen Fall entscheiden wird und wenden das dann auf die anderen beiden ausgesetzten an… Es steht ja nicht expliziert das die anderen beiden „vorgelegt“ werden
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 11:06:59
Der BGH hat diese ausgesetzt und fragt ebenfalls beim EUGH an.

Sonst hätte man hier nicht auf das Limit eingehen müssen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 11:08:56
An alle die Panik machen!
Vorher hat ein Anbieter die Revision zurückgezogen! Weshalb wohl weil es verschiedene Fälle sind!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:11:56
Das kam per Mail gerad im Newsletter, ist noch am präziser oder ?!

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: 

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

In seinem Vorlagebeschluss hat der Bundesgerichtshof zur zivilrechtlichen Rechtslage ausgeführt: Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung öffentlicher Sportwetten in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 stellt ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar. Die Beklagte hat dagegen verstoßen, indem sie in Deutschland öffentlich im Internet Sportwetten angeboten hat, ohne im für den Streitfall relevanten Zeitraum über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Aus dem Verstoß folgt grundsätzlich die Nichtigkeit der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge (§ 134 BGB) und ein Anspruch des Klägers auf Erstattung seiner Verluste (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB). Der Zweck des gesetzlichen Verbots, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge.

Der Bundesgerichtshof hat weiter ausgeführt, dass sich im Streitfall die Frage stellt, ob aus unionsrechtlichen Gründen eine andere Beurteilung geboten ist, weil die Beklagte im maßgeblichen Zeitraum bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem gleichfalls unerlaubte Sportwetten betreffenden strafrechtlichen Ausgangsverfahren entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 63 und 94] - Ince). Es stellt sich daher die Frage, ob unter Umständen wie denen des Streitfalls im Rahmen nicht erlaubter Online-Angebote abgeschlossene Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden dürfen. 

Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass er - auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - dazu neigt, diese Frage zu bejahen. Die zivilrechtliche Rechtsfolge der Nichtigkeit stellt keine Strafe dar, sondern eine Einschränkung der Privatautonomie zum Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs. Die im Verhältnis des Staats zum Sportwettenanbieter eintretenden Rechtsfolgen lassen sich nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis des Sportwettenanbieters zum Spieler als privatem Dritten übertragen. Die einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit rechtfertigenden zwingenden Gründe des Allgemeininteresses - darunter der Schutz der Bevölkerung vor übermäßigen wirtschaftlichen Schäden durch öffentliches Glücksspiel - bestehen auch dann, wenn das Verfahren der Konzessionserteilung unionsrechtswidrig ausgestaltet war.

Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 € begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat. 

Ergänzender Hinweis:

Der Bundesgerichtshof hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren ausgesetzt. Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 11:12:40
Ja genau deute es auch so die warten ab wie bei dem einen Fall entscheiden wird und wenden das dann auf die anderen beiden ausgesetzten an… Es steht ja nicht expliziert das die anderen beiden „vorgelegt“ werden

Aber da ist doch Käse. Die können doch nicht einen Fall nehmen und auf alle übertragen?

bsp. In diesem Fall wurde z.b das 1000€ Limit eingehalten, in 500 anderen Fällen nicht. Dann kannst doch nicht das mögliche Urteil vom heutigen Fall auf 500 andere übertragen, wo massig Verstöße vorliegen.


@Rubbel.. bitte. Es gibt sicherlich Menschen die heute ein andere Nachricht erwartet haben. Meinst du nicht, dass die erstmal besseres zu tun haben als an einem Interview teil zu nehmen? Wie du sicher gelesen hast, haben Leute z.T die Klagen mit geliehenem Geld finanziert. Meinst nicht, dass die sich erstmal Gedanken darüber machen, wie sie das nun in den Griff kriegen, als irgendwo an einem Interview teil zu nehmen?  Die Enttäuschung ist bei vielen groß, was sicherlich auch mit den PKF und Anwälten zu tun hat, die das Geld schon auf Ihren Konten gesehen haben und das auf Ihre Mandanten übertragen haben. Also lass doch die Leute schreiben, so lange es vernüftig ist/bleibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:18:36
Ich lese da selbst bei „ergänzenden Hinweis „ nur ausgesetzt und bis der vorliegende Fall entschieden wurde nickt Fälle …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 25 Juli 2024, 11:20:22
Im grunde habe ich nichts anderes erwartet bei meinem glück :D

Ich bin wiedereinmal mehr froh den weg über einen PKF Gegangen zu sein. Was dies jetzt mit meiner Psyche gemacht hätte, wenn ich viele tausende euros in die Klagen gesteckt hätte und es einfach ungewiss bleibt hätte mich sicher zusätzlich belastet.


Ich kann jetzt zum glück entspannt bleiben und mich weiter um meine jetzigen schulden kümmern.


Und bevor jemand etwas sagen will , bei mir sind es Rückforderungen nahe einer viertel million.

Wenn das ganze jetzt ausgesetzt wird, kann ich es auch nicht ändern. Aber lieber ausgesetzt als verloren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 11:26:10
Natürlich ist man enttäuscht aber nicht verloren. Die Kosten laufen weiter für die Anbieter! Der Anbieter hat für sich nicht verloren heute zumindest. Das wollten die ja unbedingt so. Also weiter machen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 11:32:25
Kommentar von Herr michaelsen ( Anwalt )

Kurzer eigener Kommentar zu der BGH-Pressemeldung zu Sportwetten von heute (25.07.2024):

"Der Bundesgerichtshof legt dem EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen unerlaubter Online-Sportwetten erlittenen Verluste von Spielern entgegensteht."

Mir ist nicht klar, ob jetzt vom BGH auch alle Verfahren ausgesetzt werden, in denen Verstöße von Bewerbern im ersten Konzessionsverfahren gegen materielles Glücksspielrecht von den Tatsacheninstanzen festgestellt wurden. Ich habe das schon bei LG Landshut v. 08.10.2021 -- 75 O 1849/20 für den Kläger vorgetragen und es ist dann allgemein üblich geworden. (Der Fall endete in einem Vergleich im Berufungsverfahren: Goldene Zeiten waren das rückblickend angesichts der Bill 55 Problematik und der Wartezeit bis zu einer oder mehreren EuGH-Entscheidungen.) Die Pressemeldung des BGH ist in diesem Punkt mehrdeutig. Es ist auch unklar, ob der BGH das Verstoß-Szenario auch dem EuGH vorgelegt hat, obwohl der Revisionsfall anders liegt (oder ob er eine weitere EuGH-Vorlage in einem solchen Verfahren plant):

"Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 Euro begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat.
Ergänzender Hinweis:
Der Bundesgerichtshof hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren ausgesetzt. Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt."

Der BGH scheint alle Sportwettenverfahren aussetzen zu wollen. Wir müssen wohl für die Beantwortung meiner oben aufgeworfenen Frage auf die Veröffentlichung der Vorlagefragen warten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:35:09
Ja aber dann müssten die Fälle alle drei vorgelegt werden wo jeweils die wichtigen Details unterscheiden werden .

In der Mitteilung bleibt der BGH ja grundsätzlich bei seiner Meinung wie ich es rausgelesen hatte.

Den Fall hätte Gamesright einfach stecken lassen müssen/ können. Aber so wie die Arbeiten ja kein Wunder ( wenn man Trustpilot ließt)

Und ja bei mir sogar noch mehr als ne viertel aber zum Glück PKF sonst wäre das der Horror 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 11:37:21
Was macht eigentlich Staudt noch kein Video online:)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:39:08
Also doch nicht so eindeutig laut Herrn Michaelsen zumindest per stand heute .

Ja dort wird erstmal Ruhe eingekehrt sein und müssen sich was überlegen wie sie doch alle noch zum klagen bewegen können 😂 wie gesagt denke eine PKF fallen jetzt weg
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 25 Juli 2024, 11:41:26
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die PKFs weitere Fälle haben wollen und finanzieren können... wenn kein Geld fließt wird denen irgendwann die Luft ausgehen...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 11:43:06
Was macht eigentlich Staudt noch kein Video online:)

Sucht sein Kamera Equipment, oder vollstreckt in Deutschland :P

spaß beiseite. Es wäre ein Fehler wenn sie nur den heutigen Fall vorlegen. Aber dafür haben wir Anwälte, die sicher mehr wissen und gegensteuern können. Ich werde aber einen Teufel tun und HEUTE meinen Ra kontaktieren  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 11:45:47
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die PKFs weitere Fälle haben wollen und finanzieren können... wenn kein Geld fließt wird denen irgendwann die Luft ausgehen...

vor paar Monaten bzw. wenigen Jahren waren 70/80/90% ein gängiger Vergleich. Davon haben die "Verbraucherschützer"/PFK 40% für Copy-Paste-Klagen abgegriffen.

Die sollten reichlich Kohle beiseite gelegt haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:49:10
Ja selbst wenn es damals gut lief, warum sollten die das jetzt raushauen und so lange binden mit zusätzlicher Ungewissheit ?

Bei Bill55 war auch erstmal ne Weile Ruhe bei vielen PKF
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 11:53:12
https://www.capital.de/amp/geld-versicherungen/verluste-aus-illegalen-sportwetten--der-eugh-muss-nun-entscheiden-34912628.html

Zwar habe ich mit meinem RA grad gesprochen aber ich bin immer noch optimistisch. Er sagte ist natürlich nicht toll.

Warum sollten die Anbieter dann Berufungen zurücknehmen. War auch so geschrieben im Netz von den Kanzleien.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 25 Juli 2024, 11:54:48
Wäre ja wünschenswert wenn bis in 2 Jahren der Quatsch mit Bill no. 55 auch vom Tisch wäre... aber wie gesagt dieser heutige Tag war für viele hier anders geplant und es stellt sich absolute Ernüchterung ein... kann den Frust vieler die hier schreiben absolut nachvollziehen...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 11:55:48
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-europaeischer-gerichtshof-gluecksspiel-sportwetten-lux.52nbsKrBeAsgwhRyoMXBxX

Siehe letzten Absatz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:59:39
Ja ausgetrunken aber von vorlegen steht nichts wie das ja auch Herr Michaelasen nicht deuten konnte ?!

Auf jeden Fall wird es wohl komplett die Sportwetten für 1-2 Jahre stilllegen und dann ist ein Großteil der Anbieter weg . Dann hast du ggf recht aber 0 Euro und die selbst Zahler sind dann noch richtig angeschmiert. Alles echt schwer zu verstehen …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 12:02:26
Meine Berufung ist heute natürlich auch am letzten Tag gekommen :) was ein Tag heute. !!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 12:04:29
Ja ausgetrunken aber von vorlegen steht nichts wie das ja auch Herr Michaelasen nicht deuten konnte ?!

Auf jeden Fall wird es wohl komplett die Sportwetten für 1-2 Jahre stilllegen und dann ist ein Großteil der Anbieter weg . Dann hast du ggf recht aber 0 Euro und die selbst Zahler sind dann noch richtig angeschmiert. Alles echt schwer zu verstehen …

Warum sollen die Selbstzahler angeschmiert sein?
Leute die Entscheidung ist vertagt, wir haben nicht verloren! Im Artikel steht was von Verzögerungstaktik lasst euch nicht verunsichern!
Es geht immer um ein langen Atem.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 12:09:18
Oh Balou vom wem kam die denn ? Wie lange haben die gebraucht für die Zustellung des Urteils das ist ja auch nicht genau immer zu ermitteln oder gibt’s da eine Fiktion ? Sowas wie drei Tage nach Urteil etc.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 25 Juli 2024, 12:10:57
Für die Anbieter, ganz egal wie am Ende das Eugh entscheidet, ist es ein Win.

Wenn das Eugh für die negativ urteilt, dann könnte nämlich schon die Verjährung durch sein, für den Zeitpunkt an dem man von der Illegalität hätte wissen können.
Sie haben halt sehr viel Zeit gewonnen.

Es ist halt weiterhin Geld, was ich nicht habe und mir nicht zur Verfügung steht, somit habe ich damit auch nie geplant und das sollte auch jeder andere tun.
Klar ist es besser für das weitere Leben, wenn man dies für sonst was verwenden kann, aber die Klagewege sind weiterhin nur ne Möglichkeit, wieder an etwas verlorenes heranzukommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 12:14:10
Meine Berufung ist heute natürlich auch am letzten Tag gekommen :) was ein Tag heute. !!!

Ärgerlich, aber überraschend ist das nicht. Bei mir kam alles immer am letzten Tag, auch die Klageerwiderung etc. Zeit ist eben Geld.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 12:16:44
Es ist einfach so schwer, die Entscheidung zu ertragen, weil es sich schlichtweg falsch anfühlt. Gerade mit Blick auf die Entscheidung im März vom Bundesgerichtshof. Was mich am meisten aufreibt und meine Nerven, Ist die Tatsache, dass das Ganze noch mal bis zu zwei Jahre dauern wird. Man kann bei den anderen Verfahren sich die Dauer abschauen. Im Durchschnitt dauert es um die 18-24 Monate, Bis so eine Entscheidung des Gerichtshof der europäischen Union ergeht. Ich gehe zu dem stark davon aus, dass die Anbieter alles daran setzen werden, Anträge zu stellen Fristen zu verlängern, um soweit es geht das ganze hinauszuzögern.
Selbst wenn der Gerichtshof dann entscheiden sollte, müssen die Gerichte Wieder da ansetzen, wo sie ausgesetzt haben. Es wird dann noch mal einige Zeit vergehen bis rechtskräftige Entscheidungen getroffen wurden. Und dann kommt zu guter letzt die wichtigste Sache, ob tatsächlich Geld fließen wird, wenn nicht der ein oder andere Anbieter, Gelder umverteilt oder die Betreibergesellschaft gewechselt hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 12:18:07
Frage an Balou: was machst Du jetzt??? Selbstfinanziert? Zahlst Du jetzt Deinen Anwalt für die Berufung oder behältst Du das Geld lieber?

Und genau da liegt das Problem: was macht jemand wie Balou jetzt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Johnny1988 am 25 Juli 2024, 12:20:58
Hey Leute,

gilt das jetzt nur für Sportwetten oder auch für spielen in Online Casinos?

Weil da hätte ich nächsten Monat mein Gerichtsverfahren...

lg
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 25 Juli 2024, 12:21:53
Es ist einfach so schwer, die Entscheidung zu ertragen, weil es sich schlichtweg falsch anfühlt. Gerade mit Blick auf die Entscheidung im März vom Bundesgerichtshof. Was mich am meisten aufreibt und meine Nerven, Ist die Tatsache, dass das Ganze noch mal bis zu zwei Jahre dauern wird. Man kann bei den anderen Verfahren sich die Dauer abschauen. Im Durchschnitt dauert es um die 18-24 Monate, Bis so eine Entscheidung des Gerichtshof der europäischen Union ergeht. Ich gehe zu dem stark davon aus, dass die Anbieter alles daran setzen werden, Anträge zu stellen Fristen zu verlängern, um soweit es geht das ganze hinauszuzögern.
Selbst wenn der Gerichtshof dann entscheiden sollte, müssen die Gerichte Wieder da ansetzen, wo sie ausgesetzt haben. Es wird dann noch mal einige Zeit vergehen bis rechtskräftige Entscheidungen getroffen wurden. Und dann kommt zu guter letzt die wichtigste Sache, ob tatsächlich Geld fließen wird.

Jetzt warte doch mal ab. Zum einen gab es im März keine Entscheidung, sondern lediglich einen Hinweisbeschluss, zum anderen ging es dabei um einen ganz anderen Fall.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 12:21:58
Ich hab bei allen verfahren zum Glück nicht selbst finanziert.

Ich hatte damals ein Verfahren selbst finanziert und da hatte ich damals verloren und bin nicht in Berufung gegangen zum Glück!!

Damals gab es Frankfurt und Dresden nur als OLH Urteile
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 12:22:11
mich würde mal interessieren, welches Vergleichsangebot die Gegenseite unterbreitet hatte, weswegen ja der erste Termin kurzfristig aufgehoben wurde.
aber auch nur Neugierde, ... hoffe mal nicht, dass Gamesright einen 500% Vergleich haben wollte
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 12:24:51
Natürlich fühlt es sich falsch an. Aber der BGH kann nur nach dem Entscheiden was ihm vorliegt und wenn die Anwälte eine 0815 Klage schreiben, wo wichtige Punkte fehlen, dann kommt genau DAS dabei raus.

Der Anbieter bezieht sich in diesem Fall auf die Dienstleistungsfreit und darauf, dass der Anbieter nicht gegen das 1000€ Limit verstoßen hat. Dass der Anbieter in 1000 anderen fällen gg. Vorschriften u.a. das 1000€ verstoßen hat, dass sieht der BGH in diesem Fall nicht, da, wie eben geschrieben die Klage nicht ausführlich war und nicht darauf hingewiesen hat, dass der Anbieter in vielen anderen fällen dagegen verstoßen hat.

Es ist einfach Fakt, dass der Anbieter genau auf so einen Fall ( einen Fehler der Klägeranwälte) gewartet hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 12:25:34
https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/bgh-entscheidung-tipico-verfahren/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 12:26:56
Ja Gamesright hätte bestimmt andere Fälle gehabt bzw gab es genügend andere aber die wollten sich glaube einfach profilieren und hätten da jedes Angebot ausgeschlagen und die Anbieter wussten einen besseren Fall um auf Zeit zu spielen gab es nie
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Juli 2024, 12:28:49
Was passiert nun mit den Verhandlungen vor dem Landgericht? Habe im September zwei Verfahren. Werden die Termine nun abgesagt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 25 Juli 2024, 12:29:16
Könnte sich Tipico theoretisch in 18 Monaten kurz vor der Verhandlung noch mit dem Kläger einigen, oder ist das jetzt komplett vom Tisch ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 12:32:34
Die BGH-Richter betonten während ihrer Verkündung, dass Rückforderungsansprüche bestehen, wenn die Klägerseite belegt, dass der jeweilige Wettanbieter zu keinem Zeitpunkt in Deutschland zulassungsfähig war. Unabhängig von der anstehenden EuGH-Entscheidung können deutsche Glücksspieler also auch jetzt schon ihre Wettverluste von Anbietern wie Teekanne, Baum, sleep-at-home und Bello erfolgreich zurückfordern.”

 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 12:34:58
 Habe ich auch gelesen aber da musst jemand finden der es Finanziert  … Oder zahlst selbst und das Geld ist dann erstmal 2 Jahr geparkt also wenn Verjährung drückt wie ja dann bei allen .. wenn man mal irgendwie die Kenntnis der illegalität annimmt sind die drei Jahre Ruck zuck vorbei

Ich habe auch einen Termin am LG im September und denke der wird nun   Abgesagt außer es ergibt sich neues , aber woher
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 12:35:09
Wer war denn zulassungsfähig? Niemand
Hat Tip ins Klo auch Casino etc angeboten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 12:36:39
Tipdingens hat auch Casino angeboten, wobei das Casinoangebot von der Tipdingens Games Dingens "betrieben" wurde und bekanntlich hat die eine Firma mit der anderen Firma rein gar nichts zu tun, ...Huuuuuuuuuuuust
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 12:40:45
Termine werden an allen LG und OLG mit Sicherheit ausgesetzt!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 12:43:16
Fähig war sicherlich keiner da keiner das Limit eingehalten hat wenn es drauf an kam , gibt ja viele die deutlich geringere Summen je Monat gespielt haben jedoch aufgrund wettart , cashout etc. Dürften alle durch das Raster fallen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 12:48:04
was ich aber seit Ewigkeiten nicht verstehen, daß in bestimmten Bundesländern praktisch ohne Limit anonym auf verbotene Wetten (gelbe Karte) bzw. Livewetten setzen kann, obwohl der Glücksspielstaatsvertrag mehr als eindeutig ist.
Auch, daß die verbotene Cashout Funktion von jedem Anbieter angeboten wird, finde ich weiterhin bemerkenswert.

Auch der staatliche Anbieter bietet Cashout und laut Glücsspielstaatsvertrag verbotene Wetten an.

da könnte der Staat ruhig ein paar Konten einfrieren, aber hier wird eben sehr gut verdient. Nicht umsonst wurde die Steuer da erhöht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 12:50:28
Cash out wird aber glaube erst gutgeschrieben nachdem das Spiel dann zu Ende ist
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Juli 2024, 12:50:45
Termine werden an allen LG und OLG mit Sicherheit ausgesetzt!!

Super auch noch zwei Tage Urlaub genommen. Hab  betteln müssen, dass ich die bekomme.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 12:54:31
Cash out wird aber glaube erst gutgeschrieben nachdem das Spiel dann zu Ende ist

würde behaupten, der Glücksspielstaatsvertrag ist da eindeutig. da steht jedenfalls bei der staatlichen Glücksspielbehörde,
daß Cashout verboten ist. da steht nicht, dass die Funktion erlaubt ist, wenn das Spiel zu Ende ist.

aber vor nicht allzu langer ZEit wurde massiv Werbung im Fernsehen mit Poker betrieben. da wussten die Anbieter ja auch nicht, hust,, dass das verboten ist und haben auf ihrer AGB
ja festgehalten, der Verbraucher darf nur dann spielen, wenn er sich vergewissert hat, dass in seinem Land das Online-Casino-Angebot erlaubt ist.

Ergänzung:

du kannst in bestimmten Bundesländern ab Öffnungszeit im Wettbüro verweilen, da wirst du dann einmalig per OASIS im besten Fall abgefragt, und dann kannst du ohne Limit, also wie viel Bargeld du hast, am Automaten völlig anonym Gelder verzocken, wie du lustig bist.

wenn du dann online beispielsweise den 24 Stunden-"Notfall"-Sperr-Button drücken würdest, ist das schön und gut.
aber es findet eben keine OASIS-Abfrage mehr statt, wenn du einmal im Wettbüro abgefragt worden bist und du nicht gesperrt bist.

Sehr cool, daß das weiterhin in vielen Bundesländern problemlos möglich ist. Da kann das 1000,00 Euro monatliche Limit um das 20x in einer Stunde überschritten werden.
daß sowas legal ist, finde ich zumindest bemerkenswert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 25 Juli 2024, 12:57:43
jetzt muss doch nur noch das verfahren ebenfalls am eugh ausgesetzt werden und dann ist der idiotismus endlich perfekt?
ich klage seit 2 jahren und bin noch nicht mal übers LG hinaus gekommen  ;D in diesem tempo habe ich in den nächsten 10 jahren noch kein letztinstanzliches urteil, geschweige denn jemals einen cent gesehen. und bis dahin sind die anbieter bereits 5 mal verschwunden und umfirmiert.
ich denke, es ist jetzt ein guter zeitpunkt, um das thema für mich abzuschließen bzw. wenigstens in weite ferne zu schieben. ich rechne nicht mehr mit MEINEM geld. und einige werden noch in 5 jahren hier rumtippern, sich an jeden strohhalm klammern und schreiben "immer die ruhe bewahren".
die anbieter anwälte sind leider einfach cleverer und abgezockter, das muss man akzeptieren. und sie arbeiten in einer synergie, was ich bei unseren anwälten nicht so empfinde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 13:03:34
Aber nochmal die Frage da es mich ebenfalls betrifft . Ab wann weis ich wo der eine Monat beginnt hinsichtlich der Berufung ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 13:12:10
das weitere Problem ist, daß viele Gerichte mit sehr vielen Teilzeitstellen besetzt sind. da gibts ein von mir mitbetreutes Verfahren beim LG Cottbus, das liegt seit 2,5 Jahren unbearbeitet und soll noch mindestens 1,5 Jahren unbearbeitet voraussichtlich wegen Überlastung weiterhin liegen bleiben. Eine Überlastungsanzeige sei schon beim Präsidenten erhoben worden. Aber da würde seitens des Gerichtspräsidenten nichts passieren.

Die Politik sollte den Job meines Erachtens beim Gericht wesentlich attraktiver gestalten. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Richterinnen nach ihrer Probezeit, also auf Lebenszeit ernannt wird, dass diese dann erstmal schwanger wird.

Die Justiz ist seit längerer Zeit ineffektiv, meines Erachtens liegt das auch an den Teilzeitstellen. Aber das ist ja auch so gewollt, damit man die Familie und Beruf verbinden kann.

Worklife-Balance.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 25 Juli 2024, 13:13:13
jetzt muss doch nur noch das verfahren ebenfalls am eugh ausgesetzt werden und dann ist der idiotismus endlich perfekt?
ich klage seit 2 jahren und bin noch nicht mal übers LG hinaus gekommen  ;D in diesem tempo habe ich in den nächsten 10 jahren noch kein letztinstanzliches urteil, geschweige denn jemals einen cent gesehen. und bis dahin sind die anbieter bereits 5 mal verschwunden und umfirmiert.
ich denke, es ist jetzt ein guter zeitpunkt, um das thema für mich abzuschließen bzw. wenigstens in weite ferne zu schieben. ich rechne nicht mehr mit MEINEM geld. und einige werden noch in 5 jahren hier rumtippern, sich an jeden strohhalm klammern und schreiben "immer die ruhe bewahren".
die anbieter anwälte sind leider einfach cleverer und abgezockter, das muss man akzeptieren. und sie arbeiten in einer synergie, was ich bei unseren anwälten nicht so empfinde.

Dem stimme ich voll zu.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 25 Juli 2024, 13:13:52
@crs  ab Zustellung des Urteils.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 13:14:54
Aber nochmal die Frage da es mich ebenfalls betrifft . Ab wann weis ich wo der eine Monat beginnt hinsichtlich der Berufung ?
ab Zustellung des Urteils an den Gegner. Da kann der Gegner aber theoertisch auch paar Tage "schummeln", was er natürlich nie machen würde, da es vor Gericht immer ehrlcih zu geht.

Der Gegner erhält das Urteil elektronisch beispielsweise am 01.07.. Der Gegner sagt aber, er hat das Urteil erst am 03.07. erhalten und gibt ein entsprechendes Empfangsbekenntnis für den 03.07. ab.
In diesem Beispiel läuft die Berufungsfirst am 03.08., 23:59 Uhr ab.
Die Berufungsbegründungsfrist am 03.09., lässt sich aber ohne Probleme und ohne Einwilligung um einen weiteren Monat verlängern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 25 Juli 2024, 13:16:46
merkwürdig ist dass der BGH unter Erläuterungen   schreibt  dass die Fälle, wo gegen materielle Glücksspielrecht verstoßen wurde (wie z.b. 100 Euro Limit ), von diesen Fall nicht betroffen sind.

Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 € begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat.

Dann wiederrum  wird unter ergänzder Hinweis erwähnt, dass zwei weitere Paralelfälle, einer davon Verstoß gegen mat. Glücksspielrecht, ebenfalls ausgesetzt werden.

Das ist doch Widersrpuch. Was wollen die uns damit sagen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 25 Juli 2024, 13:17:12
@istvoelligegal
Kannst du mir konkrete Adressen der Wettbüros geben, in denen man anonym wetten kann? Und eine Bestätigung von dir, wann genau du das tun konntest.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 13:19:48
Anbei das Urteil aufgezeichnet in vollem Umfang Phoenix

https://m.youtube.com/watch?v=zGjQt3NtbnQ&pp=ygUPQmdoIHNwb3J0d2V0dGVu
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 25 Juli 2024, 13:26:08
Zitat
Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Richterinnen nach ihrer Probezeit, also auf Lebenszeit ernannt wird, dass diese dann erstmal schwanger wird.

Was'n das für ne Aussage, i.v.e.? Hast Du ein Problem mit Frauen?? (und der Sprache?) Das sind Ansichten ... *mann-o-mann*
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 13:26:15
Ja aber ab wenn gilt die Zustellung ? Dauert ja bis das Urteil verschickt wird … Aber gerade ebenfalls Info gekommen das verufubg eingelegt wurde … bist nicht alleine Balou😂🙈

Danke @istvölligegal have es jetzt verstanden
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 13:31:13
An dem Tag wo man das Urteil bekommt 1 Monat Zeit.

Im link zum Video beantworten sich nun alle Fragen. Alle Sportwetten verfahren ausgesetzt

https://m.youtube.com/watch?v=zGjQt3NtbnQ&pp=ygUPQmdoIHNwb3J0d2V0dGVu
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juli 2024, 13:33:29
Zitat
Es ist nicht ungewöhnlich, wenn Richterinnen nach ihrer Probezeit, also auf Lebenszeit ernannt wird, dass diese dann erstmal schwanger wird.

Was'n das für ne Aussage, i.v.e.? Hast Du ein Problem mit Frauen?? (und der Sprache?) Das sind Ansichten ... *mann-o-mann*

nö. warum?
Ich finde es schön, häufiger zu beobachten, dass junge Proberichterinnen in ihrem Beruf voll aufgehen und nach Ernennung der Richterschaft auf Lebenszeit schwanger werden.

Auftraggeber freut es auch, wenn im Beschluss steht, dass das Dezernat auf Monate unbesetzt bleibt, weil die Vorsitzende in Mutterschaft geht. Ich finde das super, da gratuliert man und da kann man ruhig
auch länger warten, auch wenns mitunter um relativ viel Geld geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 25 Juli 2024, 14:22:16
Das Nicht-Urteil ist jetzt wohl ganz schlecht für uns, oder?

Ich hatte ein Urteil mit einem Streitwert von ca 25000,- gestern erhalten, dass die Berufung vom OLG nicht zugelassen wird.
Heißt dann wohl für mich, dass das dann hinfällig sein wird und ich auch mit Malta nix sehen werde.

Außerdem hatte ich vor gegen Anbieter aus Curacao vorzugehen, da bleib ich dann am Ende komplett auf den Kosten sitzen.
Gibt es hier mittlerweile ab einem bestimmtem Betrag PKF, die hier vorgehen und ich in Anspruch nehmen könnte?

Klage ich jetzt nicht, dann verjährt es bei mir. Zählt bei der Verjährung das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31.12. (also letzmalig gespielt am bspw. 15.8.22: 31.12.25 oder muss hier die Klage bis
zum 14.8.25 eingegangen sein?)
Hier wird dann eh auch alles ausgesetzt werden, richtig?
Heißt, sollte das EUGH wirklich gegen uns entscheiden, dann habe ich hier wohl auch automatisch verloren...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 25 Juli 2024, 14:26:23
Im link zum Video beantworten sich nun alle Fragen. Alle Sportwetten verfahren ausgesetzt

https://m.youtube.com/watch?v=zGjQt3NtbnQ&pp=ygUPQmdoIHNwb3J0d2V0dGVu

Die BGH-Richter betonten während ihrer Verkündung, dass Rückforderungsansprüche bestehen, wenn die Klägerseite belegt, dass der jeweilige Wettanbieter zu keinem Zeitpunkt in Deutschland zulassungsfähig war. Unabhängig von der anstehenden EuGH-Entscheidung können deutsche Glücksspieler also auch jetzt schon ihre Wettverluste von Anbietern wie Teekanne, Baum, sleep-at-home und Bello erfolgreich zurückfordern.”

Da die Entscheidung des EuGh auch hierauf (nicht Erlaubnisfähig, weil bspw. Einzahlungslimit nicht eingehalten wurde) Einfluss haben "könnte", wurden die Parallelverfahren die davon betroffen sind auch ausgesetzt.
Auch wenn der BGH grundsätzlich hier einen Rückforderungsanspruch sieht...:-( (verstehe ich ehrlich gesagt nicht)

By the way: Verklagen wir demnächst vielleicht einfach den Staat, weil er es einfach nicht auf die Kette bekommen hat, ein vernünftiges Konzessionsverfahren auf die Beine zu stellen...

Fließt vielleicht dann auch schneller Geld bzw. einfacher durchsetzbar X-D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 25 Juli 2024, 14:30:41
Hallo,

ich habe selber finanziert. Vor dem LG verloren in Berufung gegangen und einen Termin vor dem OLG Stuttgart bekommen. Dieser wurde verschoben.

Kann mir jemand kurz erklären wie ich dastehe?

SG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 25 Juli 2024, 14:32:03
@Lina1602 Ein Urteil in der Tasche zu haben ist schon mal top. Von dem Ausgang heute sind alle betroffen, die noch keines haben. Du musst dich „nur“ noch um die Vollstreckung kümmern.
Curacao ist wohl kompliziert. Ich habe bei einigen Kanzleien angefragt mit etwa 35.000 € Streitwert, will aber niemand machen.

@Fury Wie gemein. Es ist doch allseits bekannt, dass in einem Beamtenbüro nur einer arbeitet … der Ventilator.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 25 Juli 2024, 14:51:43
@Lina1602 Ein Urteil in der Tasche zu haben ist schon mal top. Von dem Ausgang heute sind alle betroffen, die noch keines haben. Du musst dich „nur“ noch um die Vollstreckung kümmern.
Curacao ist wohl kompliziert. Ich habe bei einigen Kanzleien angefragt mit etwa 35.000 € Streitwert, will aber niemand machen.


Wenn ich auch "Nummer sicher" gehen will, müsste ich das Urteil vom EUGH abwarten.
Das dauert aber zu lange und würde dann wohl bei mir verjähren. Außerdem ist Curacao ja noch offen.
Urteile wird es wohl auch erst wieder nach der Entscheidung beim EUGH geben.

Bis wann muß man spätestens klagen, damit es nicht verjährt? (Bitte mit Beispiel)
Mein Anwalt meinte noch, ich hätte sehr gute Karten und sie arbeiten mit Kooperationspartner vor Ort und hätten schon mehrmals erfolgreich vollstreckt.

Klappt eigentlich auch Vollstreckung trotz Bill 55 in Malta?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 15:05:47
Dein Anwalt hat in Curacao vollstreckt????? Das ist mir neu…und dazu sag ich mal lieber nichts und glaube dem Anwalt natürlich 🥳

Theoretisch kannst Du bis 10 Jahre zurück, also Juli 2014, wenn Du heute klagst. Aber es gibt auch Anwälte, die sagen 3 Jahre ab Kenntnis der Illegalität.

Hat sich der BGH eigentlich dazu geäußert?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 15:18:20
Innerhalb der 3 Jahre ab Kenntnis muss man Klagen dann 10 Jahre zurück! Irgendwann wird ein Stichtag festgelegt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 15:48:19
Ohne Rücksicht auf Kenntnis sind es 10 Jahre. Dh, einen Verlust aus zB 08.14-08.16. kannst Du immernoch einklagen.

Das bedeutet, dass der Tag der Klageeinreichung für die Verjährung maßgeblich ist: gerechnet wird also ab Datum der Klageeinreichung minus 10 Jahre. Folglich verjähren Ansprüche, welche z.B. bis ins Jahr 2014 zurückreichen, täglich.

Was Zocker schreibt, ist so nicht mehr korrekt. Viele OLGs gehen von 10 Jahren aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Psicho am 25 Juli 2024, 15:52:35
Was meinst du mit ab Kenntniss? Ich habe jetzt zum Beispiel 2017 viel Geld verspielt, das heißt doch, dass ich bis 2027 Klage einreichen kann, oder?

Innerhalb der 3 Jahre ab Kenntnis muss man Klagen dann 10 Jahre zurück! Irgendwann wird ein Stichtag festgelegt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 16:04:23
Sobald du erfahren hast, dass es illegal war, hast du 3 Jahre Zeit um Klage einzureichen.

Sobald die Klage eingereicht wurde, kann man die Verluste von den letzten 10 Jahren zurückfordern.

Beispiel:
Du erfährst am 01.07.2021, dass es illegal war.
Dann hast du bis 31.12.2024 Zeit um Klage einzureichen.
Das geht immer bis zum Ende des Jahres.

Wenn deine Klage am 01.10.2024 eingereicht wird, dann kannst du Verluste bis zum 01.10.2014 zurückfordern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 16:17:04
Natürlich läuft alles weiter wie gehabt!
Die nehmen die Zinsen in Kauf um neue Klagen auszubremsen. Damit es für die PKF nicht aktraktiv Verfahren zu finanzieren!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Psicho am 25 Juli 2024, 16:21:59
Oh, Shit! Das wusste ich nicht. Naja was solls. Das meiste habe ich bei Curacao Anbietern verzockt und in Insolvenz gehe ich auch noch dieses Jahr.

Danke für die Antwort

Sobald du erfahren hast, dass es illegal war, hast du 3 Jahre Zeit um Klage einzureichen.

Sobald die Klage eingereicht wurde, kann man die Verluste von den letzten 10 Jahren zurückfordern.

Beispiel:
Du erfährst am 01.07.2021, dass es illegal war.
Dann hast du bis 31.12.2024 Zeit um Klage einzureichen.
Das geht immer bis zum Ende des Jahres.

Wenn deine Klage am 01.10.2024 eingereicht wird, dann kannst du Verluste bis zum 01.10.2014 zurückfordern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 16:29:20
Stimmt nicht mit den 3 Jahren.
Das ist eine Falschinformation 😀
Ja, wenn Du 2017 verloren hast, kannst Du das bis 2027 einklagen, allerdings gilt hier der Tag genau. Also nicht, wie bei der 3-jährigen, das Jahresende plus 3.

Macht auch Sinn…woher sollte sonst eine „Klagewelle“ kommen, wenn es nur 3 Jahre wären. Dann wären fast alle Ansprüche schon verjährt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Psicho am 25 Juli 2024, 16:30:56
Ich glaube, dass du recht hast. Ein PKF hat meinen Fall auch angenommen obwohl es sieben Jahre her ist und nach meiner Kenntnis der Illegalität hat der gar nicht gefragt. Dann wäre es doch sinnvoller zu warten, oder? Ich gehe jetzt eh erstmal drei Jahre in Insolvenz.

Ohne Rücksicht auf Kenntnis sind es 10 Jahre. Dh, einen Verlust aus zB 08.14-08.16. kannst Du immernoch einklagen.

Das bedeutet, dass der Tag der Klageeinreichung für die Verjährung maßgeblich ist: gerechnet wird also ab Datum der Klageeinreichung minus 10 Jahre. Folglich verjähren Ansprüche, welche z.B. bis ins Jahr 2014 zurückreichen, täglich.

Was Zocker schreibt, ist so nicht mehr korrekt. Viele OLGs gehen von 10 Jahren aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 16:34:01
Wenn es ein PKF macht, eh wurscht…falls er weitermacht, dann mach.

Sonst kannst Du auch warten.

Hier ein Auszug von Staudt dazu:
Im Zivilrecht gibt es zwei Verjährungsfristen in die Vergangenheit: entweder 3 oder 10 Jahre. Eine 10-jährige Verjährungsfrist von Ansprüchen gilt in der Regel nur, wenn der Beklagte gegen ein Straf- oder Schutzgesetz verstoßen hat. Die Casino Anwälte haben mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass die Gerichte die 3-jährige Verjährung annehmen - somit wären Rückforderungen kaum mehr möglich. Bislang haben alle OLG die 10-jährige Verjährung einfach angenommen, ohne sich näher zu diesem Umstand zu äußern. Dies hat vor den Landgerichten teilweise zu kontroverseren Entscheidungen geführt. Das OLG Düsseldorf hat die 10-jährige Verjährung nun erstmals explizit bestätigt. Von dieser Entscheidung werden alle Online Casino und Sportwetten Verfahren profitieren.

Mein LG hat auch die 10-jährige bestätigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 16:35:05
Der erste PKF nimmt ab sofort keine weiteren Klagen mehr im Bereich Casino und Sportwetten an.

Hab die Information vom Anwalt erhalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Juli 2024, 16:38:08
10 Jahre Verjährung gibt bereits 2 OLG Urteile dazu.

Sn einigen LGs wurden allerdings auch nur die 3 Jahre bestätigt.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 16:41:41
Ich hätte mein ersten LG Urteil nächste Woche bekommen, nach fast 2 Jahren =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 16:41:59
Weist auch wer bzw willst es nicht nennen ? Aber das wird Bezug mwhr werden und ggf kurz vor EuGH Entscheid oder danach dann vielleicht wieder losgehen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 16:46:23
Oh, Shit! Das wusste ich nicht. Naja was solls. Das meiste habe ich bei Curacao Anbietern verzockt und in Insolvenz gehe ich auch noch dieses Jahr.


Hast du deinem PKF damals gesagt, dass du in Privatinsolvenz gehen willst ?
Ich denke nicht, dass der dich weiter finanziert. Denn er bekommt ja dann auch nur einen Bruchteil von Insolvenzverwalter.
Aber vllt irre ich mich 🤷🏻‍♂️

Ich wurde damals gefragt, ob ich ein Insolvenzverfahren habe, bzw. vor habe in Insolvenz zu gehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Psicho am 25 Juli 2024, 16:51:02
Oh, Shit! Das wusste ich nicht. Naja was solls. Das meiste habe ich bei Curacao Anbietern verzockt und in Insolvenz gehe ich auch noch dieses Jahr.


Hast du deinem PKF damals gesagt, dass du in Privatinsolvenz gehen willst ?
Ich denke nicht, dass der dich weiter finanziert. Denn er bekommt ja dann auch nur einen Bruchteil von Insolvenzverwalter.
Aber vllt irre ich mich 🤷🏻‍♂️

Ich wurde damals gefragt, ob ich ein Insolvenzverfahren habe, bzw. vor habe in Insolvenz zu gehen.

Nein, das habe ich nicht und der hat auch nicht gefragt. Ich weiß auch nicht, wie das dann abläuft. Vielleicht sollte ich die ganze Scheiße ad acta legen, in Insolvenz gehen und bei 0 anfangen. Das alles raubt doch einfach nur zusätzlich Kraft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 25 Juli 2024, 16:54:21
Nochmal zur Verjährung. Ich weiß von der Illegalität seit Mitte 2022, auch dank diesem Forum.

Habe gestern mein zweites OLG-Urteil bekommen, das erste über ca. 14000,- Euro, das jetzt über 24000,- Euro.

Gegen das erste ist keine weitere Berufung möglich, gegen das zweite wohl doch, weil der Betrag so hoch ist, richtig?
Also wären die vom zweiten Urteil ja blöd, würden die nicht weiter dagegen vorgehen, weil der BGH heute so entschieden hat.

Was für mich interessant ist, ist das jetzt mit der Verjährung bei mir, da ich schon geklagt habe, kann ich ja nicht sagen, dass ich es erst seit 2024 weiß,
da die beim Amtsgericht ja auch nicht dumm sind und meinen Namen schon kennen. Mit Ehrlichkeit kann ich dann nur bis 2025 dagegen vorgehen, wenn ich zuletzt Mai 2022
gespielt habe.
Also muß ich bis Ende nächsten Jahres klagen, oder schon vorher, wegen der 3Jahres-Frist. Oder steh ich komplett auf dem Schlauch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 25 Juli 2024, 16:57:14
Ich habe drei Verfahren am laufen.

Alles selbst finanziert.

Eine liegt beim BGH. Hatte bereits über 40K Gerichts und Anwaltskosten.
Wenn ich verliere, muss ich bestimmt nochmal 20K für die anderen Anbieter zahlen.

Und trotzdem bin ich weiterhin entspannt.

Am Ende werden wir gewinnen. Egal wie lange wir warten.

Ich stelle mir nur gerade die Frage ob erneut Kosten auf mich zukommen wenn der BGH bei mir nun entscheidet das es ebenfalls dem EuGH vorgelegt wird.

Weiß das jemand von euch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 17:04:31
Stimmt nicht mit den 3 Jahren.
Das ist eine Falschinformation 😀
Ja, wenn Du 2017 verloren hast, kannst Du das bis 2027 einklagen, allerdings gilt hier der Tag genau. Also nicht, wie bei der 3-jährigen, das Jahresende plus 3.

Macht auch Sinn…woher sollte sonst eine „Klagewelle“ kommen, wenn es nur 3 Jahre wären. Dann wären fast alle Ansprüche schon verjährt.


Das steht auf der Website von Staudt und wurde scheinbar auch von OLG so bestätigt.
Innerhalb von 3 Jahren muss Klage eingereicht werden.
Hier der Link… einfach die Suchfunktion nach „Verjährung“ nutzen

https://www.staudt.law/news/online-casino-klagen-juristische-hintergruende#5
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 17:08:49
Im Grund ist es eh genial.
Nehmen wir an, wie oben schon erwähnt, hast du gerade dein LG Urteil erhalten. Die Gegenseite geht in Berufung. Du musst Deinen Berufungsanwalt zahlen, sonst hast Du keine Vertretung und es ergeht beim OLG Ein Versäumnisurteil gegen dich. Aber: Du musst jetzt leider laaaaange warten, bis es weitergeht...und ich kann leider aktuell nicht mehr sagen, dass das Geld gut angelegt ist...leider...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 17:10:48
Galileo...und weiter...

Verjährung in die Vergangenheit

Neben der Verjährung in die Zukunft, gibt es auch eine Verjährung in die Vergangenheit, welche vor Gericht teilweise kontroverser diskutiert wird. Diese betrifft die Frage, welche Verluste aus der Vergangenheit zurückgeholt werden können. Grundsätzlich gilt auch hier eine dreijährige Verjährungsfrist, wonach man ab dem Zeitpunkt der Kenntnis nur die Verluste der letzten drei Jahre zurückfordern könnte (§ 195 i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB). Allerdings gilt nach § 852 BGB die 10-jährige Verjährung, wenn der Klagegegner - also das Casino oder der Buchmacher - durch eine unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Klägers erlangt hat.

Nach Auffassung der weit überwiegenden Mehrzahl der Gerichte und Rechtsexperten kann man Online Casino und Sportwetten Ansprüche 10 Jahre rückwirkend zurückfordern (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 25 Juli 2024, 17:20:25
So jetzt auch gerade nach hause gekommen mit dieser ernüchternden Meldung... Da hat es gamesright richtig versemmelt, ich habs fast schon geahnt. Das passiert halt wenn Anfänger am Werk sind.

Was ich mich frage, wenn z.B. bereits ein LGUrteil besteht, bei dem  Verstöße wie 1000Limit und Casino/Wetten vorliegen, gibt es doch eigentlich kein Grund auszusetzen im Falle einer Berufung vorm OLG?
So wie ich den Richter verstanden habe, gibt es bei Verstößen keine Spielraum? Zumindest hörte es sich so an, kann mich aber auch irren.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 17:26:57
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-i-zr-90-23-aussetzung-des-verfahrens-und-vorlage-zum-eugh-229663.html

Hier steht’s ganz gut wird einige Gerichte wohl geben die weiter gehen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 Juli 2024, 17:35:48
Nach Auffassung der weit überwiegenden Mehrzahl der Gerichte und Rechtsexperten kann man Online Casino und Sportwetten Ansprüche 10 Jahre rückwirkend zurückfordern (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB)

Das habe ich auch nicht bezweifelt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 17:44:25
@Galileo...trotzdem ist Deine Info falsch. Du sprichst "nur" von der Verjährung in die Zukunft.
Verjährung in der Vergangenheit heisst, wenn die Verjährung schon gegriffen hat, also die 3-jährige vorbei ist, dann greift die Verjährung in die Vergangenheit. Und hier sind einige Gerichte für die 3-jährige, aber die 10-jährige hat sich durchgesetzt.

D.h., Deine Aussage ist falsch. Ja, grundsätzlich gilt ab Kenntnis 3 Jahre und dann 10 Jahre zurück.
ABER: Ist dieser Zeitraum bereits verstrichen, also hast Du z.B. bereits 2018 von der Illegalität erfahren, dann kann man trotzdem klagen, weil dann die "Verjährung der Vergangenheit" greift = 10-jährige.

Hier muss man klar sein, weil sonst jemand denken könnte, er kann nicht mehr klagen, wenn er vor 2020 von der Illegalität erfahren hat. FALSCH!

Ah...wichtig dazu: Man darf nur nichts von der Illegalität gewusst haben und dann weiter zocken :) Das geht aktuell noch nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 18:07:44
Der Artikel ist gut. Aber es heisst leider auch: Warten bis Ende 2025 = Verjährung greift ja jetzt täglich. Und Verluste aus 2014 und 2015 können, selbst wenn es alles gut ausgeht, nicht mehr eingeklagt werden.

Und:
a. Es wird weniger Klagen geben
b. Der Klagezeitraum wird automatisch um ca. 2 Jahre verkleinert, damit auch die Klagesumme.
c. PKFs werden sich zurückziehen (ok, Gamesright hat bestimmt eine hohe Abfindung von TipTapTup erhalten für dämliche Verfahrensführung 😀)

Warum ist es leider, wie es immer ist: Der kleine Mann ist der Dumme. Die Wirtschaft siegt. Vermutlich wird Bill55 auch erst in 2030 kippen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juli 2024, 18:25:21
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-i-zr-90-23-aussetzung-des-verfahrens-und-vorlage-zum-eugh-229663.html
Sorry Olli, aber ausnahmsweise nehme ich das Zitat mal mit. Daumen hoch für RA Grunow! Sachlich erklärt vor allem auch den Bereich der noch nicht klagenden Spieler im Gegensatz zu den Goldsteins und Co. die das Urteil erwähnen um dann sofort die Werbetrommel zu rühren.
Glückwunsch an die Anbieter mit ihren top Anwälten die Druck gemacht haben. Sollte ich mal Schwierigkeiten haben weiß ich wo ich mich hinwenden werde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 18:32:23
Toy langsam übertreibst du es mit dein Äußerungen! Grade heute erst! Was soll das? Denkst du der Anbieter zahlt nicht eine Boni an die Kanzlei? Außerdem steckt der Anbieter bei der Kanzlei mit! Die RA haben auch für den Anbieter gearbeitet!

Jetzt sollte wieder langsam Ruhe einkehren und sich nicht gegenseitig fertig machen!!!

Wenn es so klar scheint Warum geben die Anbieter nicht den DSGVO Auszug raus und spielen da auch mit fiesen Spielen??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Juli 2024, 18:33:19
@Roy1234

Für dich vielleicht sachlich erklärt, aber ich verstehe nur Bahnhof :-)
Naja, ich bin halt auch nicht so intelligent und wortgewandt wie manch anderer hier in diesem Forum 😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 18:39:15
@ Zocker: Vergangenheit.
Jetzt geben Sie die Daten für 2014 und 2015 sicher gerne raus :)))))

Aber ernst: Es ist alles eine Freak Show, die leider mein Vertrauen in das System nicht gerade gestärkt hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 25 Juli 2024, 18:47:41
Meine Güte... die Kristallkugel läuft anscheinend mal wieder heiß.
Heute wurde wohl ein Rekord gebrochen.


Warum wetterst du da so rum, Zocker?
Manchmal verstehe ich echt nicht, wo diese unterschwellige Aggression, nicht gerade 'subtil' verpackt in wirre Unterstellungen, immer herkommt.
Ich weiß nicht, wo du da rausliest, daß er das Ergebnis für gut befindet. Und was ist daran 'fertigmachen'? Er hat nur das Offensichtliche festgestellt.
Denn es ist jawohl deutlich, daß die gegnerischen Anwälte ihren Job gut machen. Klar werden die dafür bezahlt, von wem auch immer... aber das ist bei jedem Job so. Und die verstehen ganz augenscheinlich ihr 'Handwerk', sich dafür gut bezahlen zu lassen ist wohl normal.


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 18:52:56
Der BGH muss den EuGH entscheiden lassen was ist daran nicht zu verstehen??

Ich glaube nicht das sie die Daten rausgeben. Der BGH hält zu seiner Meinung! Glaubt doch was ihr wollt!

Ist doch klar das sich das für die PKF nicht lohnt. Das ist ganz was anderes.

Oder glaubt ihr es ist vorbei??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 19:09:11
Sei Ohr in Gottes Worten  :P
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juli 2024, 19:36:19
Erstmal Danke Tal!
Ich habe in der Tat erstmal nur die Fakten zusammengefasst. Ich gehe da sogar soweit zu sagen, dass die Anbieter Anwälte schon mindestens einen weiteren Schritt weiter geplant haben wäre das Urteil anders ausgefallen.
Ich will auch keine Pauschalurteile hier aufwerfen, aber die Anwälte der Kläger haben sich überwiegend weder mit Vollstreckungen noch mit dem prüfen ob man im Fall der Fälle an die Mutterkonzerne herankommen könnte beschäftigt. Fakt ist, dass jeder einzelne unserer Anwälte die Kosten bis Punkt jetzt erstattet bekommen hat. Die sind immer im Plus.
Ich persönlich finde es sogar gut wenn sich die PKF's jetzt erstmal zurückhalten würden. Das spart für die Gegenseite Geld was nicht zu unserem Nachteil sein muss. Ok, ich gebe zu das ist egoistisch.🤔 Es kommt eh so wie es kommt. Spannend ist jetzt nur wie sich die unteren Instanzen verhalten werden. Bamberg zB hat eine deutliche Sicht bei den Casino Fällen vertreten und auch hier könnte ich mir das beim ein oder anderen OLG vorstellen. Bei den LG's bin ich mir nicht so sicher. Ich glaube Bamberg zB geht es auf den Senkel zuzuschauen wie Monat für Monat verzögert wird da sie unserer Meinung sind.
Trotzdem schreibe ich das Geld erstmal ab. Pech gehabt kurz vor knapp.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 19:40:16
Echt du nervst mit dein Kommentaren! Es ist nicht vorbei. Hör auf so ein Schwachsinn zu teilen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 19:41:37

Ebenso meinte er das der EUGH wohl Verbraucher freundlich entscheiden sollte alles andere wäre nicht denkbar.

Das haben sie auch schon über den BGH gesagt.  ;D na ja, uns bleibst nichts anderes als abzuwarten =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 19:44:16
Der BGH muss es weiter geben sonst würde es ein anderes Gericht weiterleiten. Warum ist man so negativ eingestellt?

Und Roy: Wenn es für dich durch ist warum schreibst du hier noch weiter negativ und interessiert dich was die LG OLG machen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juli 2024, 19:47:49
Echt du nervst mit dein Kommentaren! Es ist nicht vorbei. Hör auf so ein Schwachsinn zu teilen!
Lass es doch mal jemanden vorlesen. Vielleicht sind es nur zu viele Informationen auf einmal. Wo habe ich geschrieben es wäre vorbei? Ich schreibe ab und es ist vorbei ist nicht zwingend eine Linie.
Ganz ruhig bleiben und nein ich will dich nicht bekehren aber ich habe eine Meinung die ich vertrete.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 19:50:15
Also, Rubbel hat doch gesagt, wir sollen was unternehmen. Ich habe eine Idee:
Wir gründen eine Paralleljudikative. Und Klaeger ist Vorsitzender unseres neuen PGHs (Pudels Gerichtshof, denn es geht ja um Pudels Kern).

Wer ist dabei?

Und ja, abwarten und Tee trinken. Ende ist erst, wenn es zu Ende ist.

Ach das noch: gegen heute morgen bin ich jetzt schon viel entspannter und glaube irgendwie, dass es weitergeht, wie bisher :) Welches Risiko hat ein PKF denn? Die erste Instanz, die dann eventuell aussetzt. Ok, fair enough. Aber wenn man davon ausgeht, dass das EUGH für den Spieler entscheidet, dann werden die PKFs auch weitermachen...denk ich. Und vermutlich erst recht die Werbetrommel rühren, damit noch schnell alle Ihre 2014er/2015er Verluste mitnehmen...irgendwie so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 Juli 2024, 19:52:33
Man muss bei den Fakten bleiben!
Der Anbieter wollte nur das es weitergegeben wird. Gewonnen haben sie nicht! Das ist ein unterschied!

Wenn jemand die Listen anfordert kann ja mal Bescheid geben wie die sich jetzt verhalten? Dann müssten die ja kein Stress machen.
Die Anbieter haben damit gerechnet das sie irgendwann auf die Schnauze fallen und wollen es minimieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 25 Juli 2024, 19:53:50
Manche Leute haben hier ziemliche Scheuklappen auf. So nach dem Motto "Ich möchte nichts von für mich ungünstigen möglichen Szenarien  / Ausgängen hören."
Tut es doch mal einer, wird gleich irgendeine unmoralische Motivation oder schlichtweg 'Befangenheit' unterstellt, und entweder maßlos übertrieben, beleidigt oder ins Lächerliche gezogen... nur damit man selber das Geschriebene nicht tatsächlich in Erwägung ziehen muß.
Regelmäßiger 'Empfänger' solcher haltlosen 'Attacken' zu sein ist schon recht anstrengend. Da überlegt man sich dann schon zweimal, ob man überhaupt noch etwas dazu sagen soll, wenn sich mal wieder jemand offensichtlich verrennt.

Bei dir, Zocker, weiß ich meist nichtmal, was du überhaupt sagen willst, außer "Ich will nur Positives hören, der Rest soll die Klappe halten." Das ist schon fast sowas wie ein 'Mantra' - mit den skurrilsten 'Begründungen', warum dies und das nicht sein kann.

Warum schreibe ich hier überhaupt?
Ach ja, der Thread wirkte irgendwie vernachlässigt, er braucht daher definitiv mehr Beiträge!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 19:55:28
@ Zocker Das sehe ich nicht so. Jeder Tag, an dem die DSVGO Auskunft verzögert versendet wird ist erspartes Geld für den Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 19:57:32
Absolut...diese Taktik mit der Verzögerung ist einfach genial. Wer das erfunden hat, ist ein schlauer Mensch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 25 Juli 2024, 21:31:41
Die Serie Dallas aus den 80-ern wurde neu aufgelegt! Die Protagonisten der heutigen Zeit:

JR Zocker Ewing
Pamela TAL Ewing
Bobby Speedy Ewing
Sue-Allen Roy Ewing1234
Miss Elli Rubbel-Ewing
Raymond Olli Krebbs
Clifford „Wluchten“ Barnes
Clayton Farlow, auch als Peter, der II. bekannt
und viele viele weitere ...

Intrigen, Unterstellungen, Streitereien, Machtspielchen, Versöhnungen ...
Anstatt um Öl geht es um Kohle!

Und das alles hier in der SouthFAGS Ranch ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juli 2024, 21:53:58
Ums mal in jugendlicher Sprache auszudrücken:
Olli, ey Alter ich kotz ab. Wieder bin ich Tussi und mit die JR kannste Tingeltangel machen aber nie die mit der Ring an die Hand, Alter. Chill mal!😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juli 2024, 22:03:37
Wo ist denn der Rest meiner Bande?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 22:06:57
Ich bin ein netter Mensch.
Sag einfach Willi
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juli 2024, 22:19:03
Wo ist denn der Rest meiner Bande?
😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 25 Juli 2024, 22:22:18
Da isser wieder mit einem Werbevideo

https://youtu.be/x5Q31x8pMO0?si=PrrDi3dUFKUOXI8X
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Juli 2024, 23:40:57
Da isser wieder mit einem Werbevideo

https://youtu.be/x5Q31x8pMO0?si=PrrDi3dUFKUOXI8X

Ihr wartet zum Großteil alle sehnsüchtig auf seine Videos und macht euch dann lustig darüber.

Mal froh darüber sein, dass ein Anwalt öffentliche Arbeit zum Thema leistet. Ich schaue die Videos gerne an. Mag ja sein er betreibt Werbung für sich, aber informativ ist es trotzdem.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 26 Juli 2024, 06:40:54
Hi Lost,
im Großen und Ganzen stimmt es schon was Du sagst. Ich habe mir die Videos seit letztem Jahr auch immer gerne angeschaut und vieles ist rein informativ einfach für den Laien herübergebracht. Allerdings hat er in letzter Zeit das ein oder andere etwas vorschnell gesagt bzw Dinge die so nicht sind zB die Vollstreckung in D.
Viele haben ja Fragezeichen im Kopf und deshalb ist das erwähnen der nicht unbedingt flächendeckenden Aussetzung schon gut.
Mal bei Google die Meinung des OLG Bamberg bezüglich der Casino (Nicht) Aussetzung lesen. Die haben das 1a erklärt und man merkt dass sich nicht jedes Gericht tief mit diesem verstrickten Prozess gegen die Anbieter beschäftigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 26 Juli 2024, 07:27:54
Hi Roy,

kann schon sein, dass er in letzter Zeit Fehler macht, aber wer macht die nicht? Grade wir sind doch die, die vor Fehlern in der Vergangenheit nur so platzen! 😁

Wie gesagt ich mag die Videos, vor allem weil die mich dazu bewegt haben zu klagen, aber mein Anwalt ist es nicht, da hat jemand anderes schneller reagiert. 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: jetforce1904 am 26 Juli 2024, 08:50:15
Hallo Mitglieder,
ich verfolge dieses Forum erst seit kurzen und habe eine Frage.
Ich stehe noch komplett am Anfang :D
Ich habe von meinen Anbieter 365 die Anfrage nach §15 DSGVO gestellt.
Dürfen die das nach der 28 Tage Frist echt auf weitere 2 Monate ausweiten?

Vielen Dank :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Juli 2024, 09:38:22
Ich habe von meinen Anbieter 365 die Anfrage nach §15 DSGVO gestellt.
Dürfen die das nach der 28 Tage Frist echt auf weitere 2 Monate ausweiten?

Ja, in Ausnahmefällen.
Die Anbieter verzögern es gerne, mit Verweis auf zu viele Anfragen.
Siehe hier:
https://www.lfd.niedersachsen.de/download/132198/DS-GVO_-_Auskunftsrecht_gemaess_Art._15_DS-GVO.pdf

Ich verlangte Ende letzten Jahres die Auskunft bei einem Anbieter.
Dann wurde die Frist verlängert, weil es so „komplex“ sei.
Habe dann einfach eine erneute Anfrage gestellt.

Sie antworteten dann, dass die Frist aufgrund meiner exzessiven Anfragen, erneut verlängert wird.
Man bot mir an, knapp 100€ zu bezahlen um das ganze zu beschleunigen.
Habe ich dann natürlich nicht bezahlt und einfach gewartet.

Am Ende war es genau eine Einzahlung in Höhe von 150€ 🤦‍♂️

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 26 Juli 2024, 10:39:53
Die Verlängerung ist natürlich völliger Schwachsinn, die e-mail zu verfassen dauert länger als die Daten zu erstellen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 26 Juli 2024, 11:21:02
Der Bundesgerichtshof hat ja nun Zwei Fragen an den Gerichtshof der europäischen Union gestellt, die aus meiner persönlichen Sicht jedenfalls bereits in der Vergangenheit eindeutig beantwortet worden sind.

Der Gerichtshof der europäischen Union hat in der Vergangenheit zum Ausdruck gebracht, dass Einschränkungen im Bereich des Glücksspiels gerechtfertigt sein können, weil das öffentliche Anbieten von Glücksspiel mit besonderen Gefahren/Erscheinungsformen verbunden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Vergangenheit hierzu entschieden, dass das Absehen von strafrechtlichen Maßnahmen gegenüber Anbieter ohne Lizenz nicht im Umkehrschluss dazu führt, dass es eine Legalisierungswirkung für die Anbieter bedeutet. Also, dass Absehen von strafrechtlichen Eingriffen der Behörden gegenüber Anbieter ohne Lizenz, nicht mit einer Erlaubniserteilung einer deutschen Behörde gleichzusetzen ist.

Die Mitgliedstaaten, sprich Deutschland, sind lediglich gehalten - gemäß der Entscheidung İnce - Anträge der Anbieter in objektiver und in nicht- diskriminierender Weise zu prüfen.
Ferner steht es den Mitgliedstaaten selbst frei im Bereich des Glücksspiels zu entscheiden. Und so hat ja auch der Bundesgerichtshof kürzlich selbst entschieden, dass wenn die formelle Erlaubnis des Anbieters fehlt und/oder der Anbieter gegen die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen verstoßen hat, die abgeschlossenen Spielverträge dann in der Folge nichtig sind, weil der Zweck des Verbotes aus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen anders nicht zu erreichen seien.

Für mich bedeutet das relativ klar und einfach, dass schon aus den Rechtsprechungen in der Vergangenheit, sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Gerichtshof der europäischen Union ganz klar sich ableiten und erschließen lässt, dass man ohne die Anrufung des Gerichtshof der europäischen Union die vorliegenden entscheidungserheblichen Rechtsfragen klären lassen kann. Daher ist es aus meiner Sicht überhaupt nicht nötig und völlig zulasten der Spieler entbehrlich gewesen, dennoch den europäische Gerichtshof anzurufen. Für mich ist dieser abkömmliche Vorgang des BGH  eine totale Zeitverschwendung und spielt natürlich deutlich in die Karten der Anbieter, weil die dadurch wiederum erheblich an Zeit gewinnen und auf Unsicherheit in der Rechtsprechung pochen können.

Das Maß an Frustration bei mir ist immernoch gewaltig hoch!!!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 26 Juli 2024, 11:56:45
Ja das stimmt auch wieder. Naja, bleibt Nix anders als das so hinzunehmen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 26 Juli 2024, 13:05:58
Hier der mit Abstand beste Artikel.
Wie ich bereits geschrieben habe, ihr könnt alle entspannt sein. Es sieht weiterhin sehr gut aus!!!

Quelle CLLB gepostet bei LinkedIn

Berlin, München, 25.07.2024.

 

Am heutigen Donnerstag, den 25.07.2024, hat das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), seine Entscheidung über die Klage eines Geschädigten eines großen Online-Sportwettenanbieters verkündet. Es wurde kein Urteil gefällt, sondern das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung europarechtlicher Fragen vorgelegt.

 

Worum geht es?

 

Der beklagte Online-Sportwettenanbieter verfügte zum Zeitpunkt des Angebots seiner Online-Sportwetten nicht über eine deutsche Erlaubnis. Der als Kläger am Prozess beteiligte Spieler hat durch die Teilnahme an dem Online-Sportwetten Angebot einen Verlust von mehr als 3.000,00 € erlitten.

 

Der Online-Sportwettenanbieter hat sich damit verteidigt, dass er eine Lizenz beantragt habe und diese damals nur deshalb nicht erteilt worden sei, weil das vom deutschen Staat durchgeführte Lizenzierungsverfahren europarechtswidrig gewesen sei. Ansonsten hätte sowohl das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt, dass die Lizenz zu erteilen sei, als auch die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz vorgelegen.

 

Dieser Vortrag der Verteidigung ist aus unserer Sicht in mehreren Punkten unrichtig.

 

1.    Der Online-Sportwettenanbieter hat zu keinem Zeitpunkt ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden erwirkt. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wurde Berufung beim Hessischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Eine für den Sportwettenanbieter positive Entscheidung des Hessischen Oberverwaltungsgerichts ist zu keinem Zeitpunkt ergangen.

 

2.    Der Online-Sportwettenanbieter beruft sich zu seiner Verteidigung darauf, dass ihm auch für den streitgegenständlichen Zeitraum bei europarechtskonformer Ausgestaltung des Erlaubnisverfahrens eine Erlaubnis erteilt worden wäre.

 

Dabei wird jedoch verschwiegen, dass eine Lizenz für Online-Sportwetten wohl nur dann erteilt worden wäre, wenn sich der Anbieter auch an das damals geltende Recht gehalten hätte.

 

Das zum Zeitpunkt des Lizenzantrags geltende Recht verbot es Anbietern von Online-Sportwetten:

 

·         Casino- und Online-Sportwetten auf derselben Internetseite anzubieten

 

·         Wetteinsätze von mehr als € 1.000,00 pro Monat anzunehmen

 

·         Wetten auf „Ereignisse“ wie Einwürfe, Eckbälle, Fouls, gelbe Karten, Wetter usw. anzunehmen.

 

Gegen all diese Vorgaben hat der Online-Sportwettenanbieter, gegen den das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof geführt wird, nach unserer Auffassung verstoßen.

 

Eine Lizenz wäre ihm für den im Verfahren streitgegenstzändlichen Zeitraum deshalb wohl nie erteilt worden.

 

Das Problem:

 

Der Bundesgerichtshof darf all diese für den Online-Sportwettenanbieter negativen Tatsachen bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen.

 

Warum nicht?

 

In der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) gibt es strenge Regeln, wann Tatsachen zur Entscheidung vor Gericht gebracht werden müssen. In der Regel ist dies die erste Instanz. Hier: Im Verfahren vor dem Amtsgericht.

 

Offenbar hat es der klagende Spieler versäumt, das Amtsgericht auf folgende, für die Entscheidung aber wesentliche Punkte hinzuweisen:

 

1. Fehlender Vortrag dazu, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nie rechtskräftig geworden ist.

 

2. Fehlender Vortrag dazu, dass der Online-Sportwettenanbieter rechtswidrig Casino- und Online-Sportwetten auf derselben Internetseite angeboten hat.

 

3.    Fehlender Vortrag dazu, dass der Online-Sportwettenanbieter in rechtswidriger Weise Wetteinsätze in Höhe von mehr als € 1.000,00 pro Monat angenommen hat.

 

4.    Fehlender Vortrag dazu, dass von Seiten des Online-Sportwettenanbieters in gesetzeswidriger Weise Wetten auf „Ereignisse“ wie Einwürfe, Eckbälle, Fouls, gelbe Karten, Wetter etc. angenommen wurden.

5.    Fehlender Vortrag dazu, dass dem Online-Sportwettenanbieter aus den vorgenannten Gründen niemals eine Erlaubnis hätte erteilt werden dürfen.

 

Fehlt der entsprechende Vortrag in den Vorinstanzen (Amtsgericht, Landgericht), kann er vor dem Bundesgerichtshof nicht mehr nachgeholt werden. Der Bundesgerichtshof ist vielmehr an die Feststellungen der Vorinstanzen gebunden.

 

Trägt der Spieler also nicht vollständig vor, kann dieser fehlende Vortrag später nicht mehr ergänzt werden.

 

Für welche Fälle ist die Entscheidung relevant?

 

Das vorgelegte Verfahren hat nach Auffassung von Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur Bedeutung für Fälle, bei denen alle der folgenden fünf Voraussetzungen erfüllt sind:

 

1.    Verfahren, die Verluste aus Online-Sportwetten zum Gegenstand haben (also kein Online-Casino-Spiele, Blackjack und Poker),

 

2.    mit Spielzeitraum im Anwendungsbereich des GlüStV 2012 (also keine Relevanz für GlüStV 2021)

 

3.    angeboten durch eine EU-Betreibergesellschaft (also keine Relevanz für Curacao-Betreibergesellschaften, die sich nicht auf die Dienstleistungsfreiheit der EU berufen können),

 

4.    die eine Antragstellerin im Konzessionserteilungsverfahren war,

 

5.    und, die (vermeintlich) alle materiellen Voraussetzungen des GlüStV 2012 erfüllt haben soll (also insbesondere weder gegen das Live-Ereignis-Wettenverbot noch gegen den Einsatz/Einzahlungslimit von € 1.000,00 pro Monat, noch gegen das Trennungsgebot von Casino und Sportwetten, noch gegen das DE-Top-Level-Gebot noch gegen die sonstigen Anforderungen des GlüStV verstoßen hat).

 

Ein Fall der alle diese fünf Merkmale auf sich vereint dürfte in der Praxis nicht vorkommen.

 

In so gut wie sämtlichen laufenden Sportwetten-Verfahren haben die Kläger zutreffend vorgetragen, dass die Betreiber gegen die inhaltlichen Voraussetzungen des GlüStV 2012 verstoßen haben. So lag auch der dem Hinweisbeschluss des BGH vom 22. März 2024 – I ZR 88/23 – zugrunde liegende Fall, weswegen der BGH sich dort ausdrücklich nicht zu einer Vorlage an den EuGH veranlasst sah.

 

In dem ursprünglich amtsgerichtlichen Verfahren, das nach der Berufung vor dem Landgericht nun – ohne von einem OLG überprüft worden zu sein – dem BGH vorliegt, wurde von Klägerseite offensichtlich versäumt, die eigentlich leicht feststellbaren inhaltlichen Verstößen der Beklagten vorzutragen. Ein solcher Vortrag konnte nun im Verfahren vor dem BGH nicht mehr berücksichtigt werden. Der BGH ist an den, in diesem Fall unvollständigen, Prozessstoff gebunden, darf keine eigenen Ermittlungen anstrengen und auch keine Hinweise der Prozessvertreter mehr berücksichtigen. Das ist für den dem BGH vorliegenden Einzelfall bitter, aber für andere Fälle ohne Belang.

 

Interessant ist schließlich, dass der BGH trotz des unvollständigen Vortrags auf Klägerseite ausdrücklich geneigt ist, der Klage stattzugeben. Gerade wegen dieses künstlich beschränkten Sachverhalts, wollte sich der BGH jedoch offenbar zunächst beim EuGH absichern.

 

Im vorliegenden Verfahren konnte der fehlende Sachvortrag aufgrund der prozessualen Regelungen der Zivilprozessordnung nicht mehr nachgeholt werden.

 

Dies führt nun zu der aus Sicht der betroffenen Spieler schwierigen Situation, dass das höchste deutsche Gericht über einen Sachverhalt zu entscheiden hat, den es in der Realität so nicht gegeben hat.

 

In der Pressemitteilung des BGH findet sich dementsprechend folgender Hinweis, der für einen juristischen Laien nicht auf Anhieb verständlich sein mag:

 

„Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten zu unterstellen, dass sie die spielerschützenden Vorschriften des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat.“

 

Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt:

 

Der betroffene Spieler hat zu den Verstößen des Online-Sportwettenanbieters nichts oder nicht ausreichend vorgetragen, so dass das höchste deutsche Gericht davon ausgehen muss, dass solche Verstöße nicht vorliegen. Dies, obwohl diese Verstöße (Kopplungsverbot, Limitverletzungen, Ereigniswetten) mittlerweile durch eine Vielzahl von Urteilen umfassend dokumentiert sind und der Verstoß gegen das „Kopplungsverbot (gleichzeitiges Anbieten von Sportwetten und Casinospielen auf der gleichen Webseite) jederzeit durch entsprechende Internetarchivseiten rekonstruiert werden kann.

Im Rahmen der Vorlage durch den BGH wird davon ausgegangen, dass der Online-Sportwettenanbieter die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllt hätte.

 

Dies ist falsch. Der Anbieter hätte im streitgegenständlichen Zeitraum wohl nie eine Lizenz erhalten, da er die materiellen Voraussetzungen nicht erfüllt hat.

 

Aus diesem Grund wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Auffassung von Rechtsanwalt István Cocron, der für die Kanzlei CLLB eine Vielzahl von Betroffenen vertritt, keine Auswirkungen auf die noch anhängigen Online-Sportwetten-Verfahren haben, da die Sachverhalte nicht vergleichbar sind.

 

Dementsprechend hat der BGH auch die weiteren Verfahren, in denen seitens der dort betroffenen Kläger umfassend und vollständig vorgetragen wurde, nicht dem EuGH vorgelegt, sondern diese Verfahren lediglich ausgesetzt.

 

Der BGH hat bereits im November 2023 und auch im März 2024 klar Stellung bezogen, wie die Rechtslage zu beurteilen ist, wenn ein Anbieter über keine Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen verfügt:

 

Der entstandene Schaden ist zu ersetzen.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtsauffassung auch nach der Entscheidung des EuGH Bestand haben wird. Der Sachverhalt, den der BGH nun dem EuGH vorgelegt hat, klafft hinsichtlich der „prozessualen Wahrheit“ und der „tatsächlichen Wahrheit“ auseinander. Dem BGH sind jedoch aufgrund der strengen Regeln der Zivilprozessordnung die Hände gebunden, den unvollständigen Vortrag des Klägers zu korrigieren.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Juli 2024, 13:13:30
Man könnte meinen, dass hat mein Anwalt auf meine Fragen veröffentlich  ;D Einen Großteil der Fragen hatte ich ihm nämlich gestern per Email geschrieben, mit Hinweisen zu dem Fall gestern. Super Erklärung.

Danke fürs teilen ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Juli 2024, 13:17:49
Frage ist welche Lg und OLG das ebenfalls so sehen und ob die detailliert so unterscheiden … und naja spätestens beim BGH würde es ja dann eh ausgesetzt aber man wäre dann schneller bei der Wiederaufnahme .

Ich denke auch das Gerichte sich nicht ewig viel aufstauen wollen, gibt ja eh genug zu tun

Liegt es wohl an unseren Anwälten wie diese dann argumentieren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Juli 2024, 13:24:06
Ich kann dir zumindest von meinem LG sagen, dass mein LG Aussetzen wird und zwar aus dem einfachen Grund, da die Gerichte (Großstadt) überlastet sind und dadurch keine eigenen Anstrengungen tätigen werden. Also ist das einfachste das Verfahren auszusetzen und der Entscheidung des BGH zu folgen. Sollte ich unrecht haben werde ich dies hier mitteilen. Nächste Woche wisst ihr dann mehr.

Bei mir hat der Anbieter gg. alles verstoßen was nur geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 Juli 2024, 13:51:47
Danke fürs teilen! Top Artikel was ja auch so ist!

Leute, ich verstehe euch wirklich nicht.
Gestern wurde schon viel geschrieben und diskutiert.
Der Anbieter hat es geschafft mit einem künstlichen Fall vors EuGH zu gehen und hat sich damit Zeit Uhr neue Klage gespart!

Der EuGH wird frühestens in einem 1 Jahr entscheiden! Glaubt ihr die Gegenseite weiß nicht von den Unterschieden! Die werden kein Fall mehr bis vors BGH bringen!

Ich denke schon das die LG und OLG sehr genau hinschauen! Alleine im Hinweisbeschluss steht es so drinne das es ja nicht erlaubt gewesen wären! Eine Aussetzung heißt Pause trotzdem müssen die LG sich damit auseinander setzen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Chris88 am 26 Juli 2024, 14:38:38
BGH hat ja zu Sportwetten & Casino geurteilt.#

Aber was ist mit Poker? Wie läuft das hier? Ist das unter Casino erfasst?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Juli 2024, 14:43:22
ein großer Anbieter ist seit gestern nicht mehr auf der Whiteliste und die Homepage auf Wartungsmodus ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 26 Juli 2024, 14:46:28
@Michael12

genau das Gleiche hat meine Anwaltskanzlei mir heute auch mitgeteilt.

Der Fall war einfach nicht geeignet für eine BGH Entscheidung.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 14:50:39
Kurz zu @jetforce1904

Das ist eine Maschen von Bettinchen. Und damit ist es nicht vorbei. Nach den 2 Monaten wirst Du keine Daten erhalten, sondern eine Mail a la "wir senden nichts, danke." - also anders ausgedrückt.

Und was Du dann machen musst = Du richtest eine Beschwerde an den Commissionaire de xy in Malte, der für Datenschutz zuständig ist. Die Webseite: https://idpc.org.mt/ und eine Mail an den Datenschutzbeauftragten Deines Landes.

Bettinchen wenn möglich einkopieren...

Dann sollte sich was bewegen. Sonst machen die nix. Und in Summe wieder 3 Monate weg :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 14:56:15
oh, sorry :))))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 14:57:47
Also zu dem Schreiben von CLLB. D.h., es ändert sich nichts...man muss nur vernünftig argumentieren.
Sollte jetzt der Anwalt nicht orderntlich vor dem LG argumentiert haben, kann er das dann vor dem OLG nachholen, bevor es zum BGH geht oder geht das auch nicht mehr?

Ah, habs gerade selbst gelesen. Antwort: grundsätzlich nein...

Dann muss man wirklich schauen, dass der Anwalt alles richtig gemacht hat. Und ich bin mir nicht sicher, ob das bei meinem Fällen, die ich alle gewonnen habe, wirklich der Fall war. Ich glaube irgendwie nein. Explizit wurden diese Punkte alle nicht unbedingt erwähnt. Naja...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Juli 2024, 15:04:32
ein großer Anbieter ist seit gestern nicht mehr auf der Whiteliste und die Homepage auf Wartungsmodus ...

Da wohl wohl jemand die Lizenz verloren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 15:05:28
wer denn?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 15:06:04
ah, schon gegoogelt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Juli 2024, 15:15:17
Schon verrückt  wie auf einmal die Lizenz weg ist, da muss die ausgelaufen sein oder irgendetwas vorgefallen … bin gespannt auf die Details
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 26 Juli 2024, 15:47:06
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-i-zr-90-23-zu-sportwetten-aussetzung-des-verfahrens-und-vorlage-zum-eugh-229663.html

wie immer sehr sachlich und verständlich analysiert
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 26 Juli 2024, 16:16:57
Hallo zusammen,
Geduld ist sicher eine unserer größten Schwächen, das war schon während der zockzeit so. Die Beklagte von gestern ist sicherlich in 2 Jahren nicht vom Markt und die anderen großen Anbieter auch nicht . Insofern wächst unser Anspruch jeden einzelnen Tag durch den Zins , das ist eine großartige Nachricht. Irgendwann wird entschieden werden, da nehmen wir alle gerne die Zinsen mit …..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 Juli 2024, 16:24:57
Den Artikel hatte ich schon mal geteilt.

https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/-alexander-dibelius-ist-ein-gutes-beispiel-dafuer-wie-wir-arbeiten-und-mehrwert-schaffen/19878168-2.html

Die Inhaber vom Anbieter sagen selber wann die Länder den Gluckspielstaatsvertrag Europarechtskonform umsetzen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 18:28:43
Ich will ja jetzt nichts sagen, aber...
schonmal was von Brainstorming gehört? Wenn man in einem Meeting sitzt und seinen Ansatz als einzig wahren Ansatz verkauft, sitzt man schnell auf der Strasse. Da werden Informationen ausgetauscht, dann kommen Leute wieder auf andere Dinge und diese werden in den Raum geworfen usw.

Das ist förderlich und dient dem Prozess. Eine Aussage a la: "dazu kann ich nichts seriöses sagen" ist dumm. CLLB hat es doch ziemlich gut zusammengefasst. Warum konnte er das und Dein Anwalt nicht? Vllt mal nachfragen :)

Ich glaube, dass sich viele Anwälte leider ausgeruht haben auf "wir gewinnen schon". Auch ich hatte mit meinem Anwalt einige Diskussionen, dass ich gerne x und y mit in das Klageschreiben aufnehmen möchte. Er meinte, es wäre nicht relevant und war recht eingeschnappt. Und schwupps...plötzlich sind diese Dinge eben genau relevant.

Auch gab es einige Beratungen, die nicht so 100% richtig waren.

Daher bin und bleibe ich der Meinung, dass dieses Forum ein sehr gelungener Austausch von Informationen ist, die mir zumindest sehr weitergeholfen haben.

Ich habe fertig :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 18:33:39
Mal schnell eine andere Frage...
bei Finanzierung mit einem PKF, der dann entsprechend 39% nimmt, dann nimmt er diese von den Erlösen, die man erhält. Also z.B. Streitwert 100.000 und man bekommt 100%, dann erhält der PKF 39.000. Gut. Frage:
Wie sieht es aus, wenn das Gericht jetzt zum Beispiel eine Kostenquote vorsieht? Ist mir zwar noch nicht untergekommen, aber was wäre wenn? Werden dann erstmal die Verfahrenskosten des PKF bezahlt und der Rest dann 39/61 aufgeteilt? Ist das so korrekt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 26 Juli 2024, 18:46:16
Hallo Zusammen, ich lese schon seit vielen Monaten mit und will erstmal Danke sagen für die vielen Infos und Tipps hier drin. Die sind 100 mal zutreffender wie Werbeanzeigen von Kanzleien und PKF.
Ich war leider einer der ganz Verrückten, habe es jedoch geschafft, seit fast 2 Jahren ( eben seit ich mein Verfahren gestartet habe 😂 ) komplett spielfrei zu sein. Ist wie ein neues Leben, und allein deswegen habe ich schon gewonnen seit Verfahrensbeginn.
Wieso melde ich mich jetzt erst an ?
Weil ich eventuell helfen kann. Ich habe letztes Jahr vor dem Landgericht gewonnen, OLG Termin war, laut meinen eigenen Vorstellungen, die meines Anwalts, und ich glaube such die der Richter, sah es bis gestern zu 99,9 % so aus als ist das eine glasklare Sache. Die Besonderheiten in meinem Fall sind, dass mein Anbieter sich nie um eine eigene Lizenz bemüht hat. Vom Limit ganz zu schweigen 😂.
Ich weiß es ist nicht ruhmreich ( über Scham bin ich aber hinweg ), aber meine Streitsumme wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die größte im gesamten Forum sein.
Mein Urteil wird Montag oder Dienstag verkündet, könnte ja durchaus nach der Sache gestern hochinteressant sein, ob wirklich alles ausgesetzt wird oder eben doch spezifisch geschaut wird. Ich werde euch das hier unverzüglich mitteilen.
Ich habe mich noch nie in irgendeinem Forum angemeldet, bin aber so dankbar hierüber, dass ich auch helfen will.
Ich hoffe habe genug über mich erzählt, habe schon öfters gelesen, dass man sehr vorsichtig sein sollte, was man schreibt…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 18:57:52
Säääänks und willkommen :) Und ja, das wäre wirklich interessant. Ich habe auch Fälle, wo es um Anbieter geht, die nie eine Lizenz beantragt haben. Sollte dann ja eigentlich nicht ausgesetzt werden...aber hey, Richter sind auch nicht immer smart und scheren alles über einen Kamm. Hoffe nicht...


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 26 Juli 2024, 19:02:48
@Wluchten. So wie ich weiß, werden erst due Verfahrenskosten abgezogen, und danach eben nach dem abgemachten Prozentsatz gequotelt ( Also auch die Zinsen )
Ich lese hier sehr oft von 40 % und mehr, bei mir waren Sie vermutlich aufgrund der hohen Summe etwas freundlicher mit 32 %
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 19:10:17
32% klingt gut :) da hat scheinbar jeder lustige PKF Knecht seine eigenen Werte. Wen ich jetzt nicht mehr nehmen würde, könnt ihr euch ja denken ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 26 Juli 2024, 19:15:38
Glaub mir 32 % reichen in dem Fall… 😂

Kann mir hier jemand nochmal sagen, was man alles über sich und seinen Fall verraten darf ? Was zum Beispiel wenn ich jetzt alles erzähle und dann später ein Vergleich kommt ? Das macht dann nichts aus oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Juli 2024, 19:51:23
Hallo erstmal … wie hast du rausbekommen ob sich dein Anbieter beworben  hatte oder halt nicht ?

Gibts irgendwo ne Liste von denen die sich damals beworben hatten ? Gegen Limite und co haben ja fast alle verstoßen 😂🙈

Naja brauchst ja nicht genauste Details nennen aber ggf den Anbieter in „verschachtelter Form „“

Aber Respekt erstmal das du 2 Jahre spielfreiheit hast  !!! Glückwunsch

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 26 Juli 2024, 19:52:04
@Crazy99 Am besten bis zum Abschluss erstmal gar nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Juli 2024, 19:54:15
Verfahrenskosten sollten ja erstattet werden bei Gewinn der Verhandlung
Bei vergleichen ist drauf zu achten wer dann die Kosten übernimmt oder nicht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Juli 2024, 20:12:56
Manchmal komm ich mir hier vor wie im Kindergarten. Legt doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage...

@Norddeutsch wenn du dich nicht angesprochen fühlst, dann ignorier das doch einfach.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 26 Juli 2024, 20:40:17
Ich finde auch, es ist wichtig dass jeder respektvoll bleibt…
Ich finde auch, dieser thread ist ja auch unter Rückforderung, deswegen doch auch ok wenn das im Mittelpunkt steht.
Ich bin durch die Sache clean geworden, das sollte sich natürlich trotzdem jeder überlegen. Weil wer nicht von dem Scheiß los ist, wirds seine Summe wieder verlieren, nur schneller.
Wer also mit der Zockerei nicht aufgehört hat, muss sich gar nicht freuen, falls es was zurück bekommt. Sind dann nur ein paar sorgenlose Monate ansonsten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 Juli 2024, 20:52:12
Ach Peterle ... :)

Zitat
Manche Beiträge hier sind sehr übergriffig wieso werden wir „dumm“ angemacht weil wir uns hier austauschen und vielleicht auch manchmal aufregen oder hoffen und bangen?!

Das ist ganz einfach. Weil all die Spekulationen Euch nicht weiter bringen. Schaue Dir doch nur mal den Verlauf von gestern morgen bis jetzt an. Ein rauf und runter ... was habt Ihr Euch aufgeregt, spekuliert ... der eine macht den anderen nieder, weil er es doch so viel besser weiss ...
Du kannst damit umgehen? Prima! Und was ist mit den anderen? Was ist mit denen, die still und heimlich mitlesen? Wer denkt in Eurem Wahn an diese Personen? Was ist mit der Panik, die ihr unwissentlich unter diesen Personen verbreitet?

Und ja natürlich gibt es hier sehr viele Infos, die letztlich unwahrscheinlich sinnvoll sind. Dafür haben wir ja diesen Bereich geschaffen, damit diese gestreut werden können!

Zitat
Ebenso ist es nicht akzeptabel wenn ständig die Worte kommen, tut was für eure Abstinenz, das mache ich 24 Stunden am Tag im realen Leben und helfe sogar anderen Menschen die damit zu tun haben, also bitte sagt mir nicht ich soll das tun.

Das ist doch ganz einfach ... wenn Du so vorbildlich aktiv bist, dann bist Du doch gar nicht Bestandteil der Zielgruppe. Fühle Dich einfach nicht angesprochen. Hier sind aber auch einige Personen aktiv, die "nichts" tun! Diese sollten sich lieber mit ihrer Abstinenz beschäftigen, anstatt hier den ganzen Tag zu schreiben. Dieser Thread wird für sie zur Ausrede!
Hast Du mitbekommen, dass hier jemand davon berichtet hat, dass er Teile des zurückerhaltenen Geldes wieder verspielt hat?
Ist Dir bewusst, was da gerade mit ihm geschieht? Er schreibt auch gerade nicht mehr ...

Zitat
sondern auch deswegen weil es ein neues Leben wäre, ein neuer endgültiger Anfang wo man nicht nur Arbeitet um Schulden zu zahlen, wo man sich auch mal überspitzt gesagt ein Stück Lachs kaufen kann ohne zu rechnen. Wer das nicht versteht tut mir leid

Nein, nein, nein ... so bitte nicht! Dieses Forum hat genau diesen Bereich, damit sich solche Hoffnungen und Wünsche auch erfüllen! Das hat aber nichts mit der Art und Weise zu tun, was hier sehr häufig vor sich geht! Zudem kommt erst die Genesung und dann das CB. Manche können das auch parallel. Doch zuerst CB und dann Genesung ... geht zumeist schief!

Erinnerst Du Dich an den Star Trek Film, als Data eine künstliche Haut verpflanzt bekommen hatte? Die Borg-Königin schnitt hinein und Data versuchte das "Fleisch" zu schützen. Irgendwie kommst Du mir gerade wie Data vor ...

Hatte die Borg-Königin eigentlich einen Rückforderungsanspruch auf das synthetische Fleisch? :)

 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 26 Juli 2024, 21:02:39
Wisst ihr was mich vor meiner Sucht gerettet hat??

Mein Anwalt sagte mir vor 2,5 Jahren das was ich gemacht habe (Sportwetten) war illegal.

Mein Anwalt sagte ich darf nicht mehr spielen sonst platzt alles.

Die Richterin hat mich gefragt ob ich unter Eid schwören würde das ich nicht mehr spiele.

All das hat mich gerettet!
Die knapp 40.000 Euro die ich bereits an Anwalts und Gerichtskosten gezahlt habe, sind viel weniger als ich in der Zeit verspielt hätte.

Therapien, Selbsthilfegruppen, Psychologen. Alle konnte mir nicht helfen.

Natürlich will ich nichts davon schlecht reden, aber mir persönlich hat das nichts gebracht.

Daher bitte nicht immer pauschalisieren das wir uns um unsere Sucht kümmern sollen.

Dieses Forum hilft mir genau dabei. Mit diesen hier geführten Diskussionen. 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Juli 2024, 21:05:53
Das spekulieren darf man uns aber auch nicht übel nehmen. Ich sehe das Problem eher in der mangelhaften Aufklärung der RA und PKF der aktuellen Situation.

Vor Abschluss eines PKF Vertrag und Gespräch mit dem RA saßen alle beteiligten gefühlt im Wohnzimmer.

Nach Abschluss wurde man(Ich) gefühlt mehr oder weniger in die Ecke gestellt, was für MICH nicht unbedingt ein Problem ist, solange die Ihre Arbeit richtig machen und die wichtigen Punkte in der Klageschrift ansprechen.

Würden wir als Kläger aber mehr mitgenommen werden, dann würden wir auch nicht so viel spekulieren. Solch eine Aufklärung wie von CLLB ist da Gold wert. Da steht nämlich alles drin und wir müssen nicht weiter spekulieren.


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 26 Juli 2024, 21:11:20
Michael 👍 bei mir wars genau so…
Olli 👍
Bei jedem, der nicht clean ist, verschlimmert ein Cashback die Situation sogar. Es treibt ihn lediglich in tiefere Gewässer. Und ich war in den tiefsten Gewässern, und wie bei Michael ging es trotzdem da raus zu kommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 21:13:15
Mich hat das BGH Urteil erstmal umgehauen. Ich war verwirrt und wusste erstmal nicht, wie das überhaupt passieren konnte.
Nach einigen Berichten, die ich jetzt gelesen habe, wird es etwas klarer. Speziell, dass der BGH eben nur das beurteilen konnte, was ihm vorgelegt wurde. Und das war ein schlechter Fall.

D.h., mein Optimismus ist wieder zurückgekehrt - ohne dieses Forum und die Beiträge, die gepostet wurden, hätte ich mir dieses Bild nicht machen können.

Wenn ich einen Anwalt als „dumm“ bezeichne, dann deshalb, weil eine Antwort wie „was soll ich dazu Seriöses sagen“ nur zur Spekulation beiträgt. Es scheint, als gäbe es nur unseriöse Antworten. Dies ist eine Kritik an einem Anwalt. Übrigens habe ich auch mehrere Kritikpunkte an meinem eigenen Anwalt, von denen ich einige bereits genannt habe. Dieser ist z.B. der Meinung, dass die Situation illegal war und damit Schluss ist. Mehr Begründung wird nicht für nötig gehalten.

Übrigens habe ich auch das Gefühl, dass die Informationen seitens meines Anwalts immer geringer werden, je mehr Fälle ich habe. Vermutlich ist er überlastet, mag sein, aber aktuell bin ich nicht wirklich zufrieden. Da bekomme ich hier im Forum weit mehr Infos.

So...also nichts persönlich nehmen. Ich denke, man kann sich jetzt gut ein Bild machen mit all den Beiträgen und verstehen, warum der BGH so und nicht anders gehandelt hat. Und es bleibt zu hoffen, dass:
a. Fälle, wo sich nicht um eine Konzession bemüht wurde, nicht ausgesetzt werden
b. Fälle, wo es Verstösse gegen eben Limit etc. gabe, ebenfalls nicht ausgesetzt werden
c. usw.

Dann würde sich eigentlich wenig ändern :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 26 Juli 2024, 21:33:44
@Norddeutsch

Wo ist dein Problem?
Deine Beträge nerven mittlerweile sehr.
Willst du eine Entschuldigung oder was ist dein Ziel hinter deinem dauerhaften Gejammer?

Deine Beiträge haben aktuell keinen Mehrwert
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 26 Juli 2024, 21:38:18
Ich finde, es passt alles sehr gut.

Dein Anwalt hätte genau das sagen können oder sollen, was CLLB gesagt hat. Aber Du sprichst genau Dein Verfahren an, das ist nicht kenne...dazu kann ich auch nichts sagen :)

Und was ich mit hoffen meine...ich hoffe, dass die LGs und OLGs nicht pauschal sagen: ausgesetzt. Sondern, dass sie differenzieren...und hier ist die Arbeit der Anwälte gefragt, die sich darum kümmern müssen, dass die Richter verstehen, dass es hier Unterschiede gibt. Und wenn sie es verstehen, dann ist im Grunde das BGH Urteil irrelevant.

Ach...und genau das hätte Dir Dein Anwalt sagen können. Und Dir Hoffnung machen, dass es gar nicht ein sooo schlechtes Urteil ist, wie es erst aussah. Eine Nichtaussage ist klar keine Spekulation, aber wenn mich ein Kunde als Experte angerufen hätte und ich hätte dann gesagt: Ja, was das jetzt bedeutet, weiß ich leider auch nicht. Dann hätte mich mein Kunde als dumm bezeichnet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 26 Juli 2024, 22:07:50
Deine Beiträge haben aktuell keinen Mehrwert

Dann können wir ja dankbar sein für deine gehaltvollen Beiträge....


Zumal Norddeutsch nach meinem Empfinden so ziemlich der Einzige ist, der hier nicht 'jammert'. Aber die Sichtweisen sind ja immer subjektiv.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Juli 2024, 22:08:39
Bin mit Modem groß geworden, Chats und in Foren als Kind unterwegs gewesen. Es ist sehr oft das selbe zu beobachten.
Wenn ich sage, dass dies oder jenes, gibt's Leute, die dies oder jenes teilweise beleidigend ablehnen, wenn ich dann andersrum sage, jenes oder dies, der gleiche Effekt, teilweise von den gleichen Leuten.
Wenn man Ratschläge haben möchte, die einen helfen sollen, ist es oft nicht unbedingt verkehrt, sein Anliegen so zu stellen,als würde man es gar nicht so sehen,wie man es tatsächlich sieht, sondern anders.
Die armen neuen Jugendliche...alles wird aufgenommen, gelikt, oft mit dem Realnamen versehen, jederzeit googlebar und überall diese beknackte Wettwerbung präsent.
Man bräuchte möglicherweise eine Art Internetführerschein,damit man vielen Inhalten weniger Beachtung schenkt oder anders, mit denen besser umzugehen ohne, dass es einen wirklich interessiert oder dergleichen. Aber man sieht ja allein schon im Straßenverkehr, dass der Großteil die besten Autofahrer sind und diese sich sehr oft wegen allem teilweise gestikulierend aufregen und nicht entspannt genug sind. Entspannung ist wichtig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 26 Juli 2024, 22:46:39
Wenn Jugendliche einen Internetführerschein brauchen, damit sie sich im Straßenverkehr nicht wild gestikulierend über Websites aufregen, deren Inhalt sie eigentlich gar nicht interessiert, während Wettanbieter diesen Trend schamlos ausnutzen, indem sie kostengünstig Werbung auf Seiten schalten können, die eigentlich gar keiner besucht...

...oder so ähnlich...

...dann bräuchte ich auch Entspannung. Oder anders gesagt: In deiner Welt möchte ich nicht leben.

Aber trotzdem danke für diesen spontanen 'Einblick', auch wenn sich mir der Kontext in Zusammenhang mit diesem Thread nicht so wirklich erschließt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 26 Juli 2024, 22:48:53
Erinnert mich die Tage ein bisschen an einen alten Film. Hang him Higher.😁
Ein bisschen haben alle recht. Den Ausgang eines Prozesses kann niemand seriös mit so kommt es zusichern. Das Aufschlüsseln in Kurzform des Gesagten von gestern und die Erklärung warum es nicht allgemein für alles verwendet werden kann von Cllb finde ich auch gut. Da kann der Normalo das ein oder andere besser einordnen und den Puls herunterfahren.
Wann was wie geschieht ist von vielen Faktoren abhängig die wir nicht beeinflussen können.

@Wluchten
Das Problem mit dem laufenden Informationsfluss bzgl der Anwälte haben sicherlich sehr viele. Vor allem die großen Kanzleien. Was ich gehört habe schieben da die meisten Überstunden ohne Ende, vor allem auch die Zuarbeiter. Und es ist auch oft so dass beim einfangen der Kunden sogar die oberen sehr engagiert sind während im weiteren Verlauf die angestellten Anwälte übernehmen.
Da gebe ich auch selbst zu dass ich etwas mehr Infos gerne annehmen würde. Aber zählen wird alles nur in der Vorbereitung und bei Gericht. Mit meinem jetzigen angeeigneten Wissen hätte beim ein oder anderen interveniert bzgl Aufnahme in die Klageschrift.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 27 Juli 2024, 08:36:27
Das Verfahren das der BGH ausgesetzt und dem eugh vorgelegt hat, dort soll zugunsten des dortigen Anbieter zu unterstellen sein, dass dieser die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen eingehalten hat.
(Hat er in der Realität natürlich nicht eingehalten).
Nur wenn die Klagepartei diese wesentlichen Punkten versäumt vorzutragen, dann ist der BGH an die Vorträge der unterinstanzlichen Entscheidungen gebunden.
Das ist natürlich kein sonderlich gutes Verfahren für den eugh.

Weiterhin sagt der BGH, dass wenn der Anbieter keine Lizenz hatte und/oder die materiellen Erlaubnissvoraussetzung nicht eingehalten hatte, die Wettverträge dann nichtig sind. Diese Verfahren sind allerdings ebenfalls ausgesetzt, jedoch nicht den eugh vorgelegt. So habe ich es verstanden.

Heißt das, dass der BGH diese letztgenannten Verfahren ebenfalls weiterhin aussetzen wird, wenn der bgh Revisionsverfahren hierzu erhält?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juli 2024, 09:28:52
Du meinst, dass die Wettverträge dann nichtig sind und nicht nicht nichtig, richtig?

Und in Summe, einfach mal so gesagt, kommt mir das schon alles sehr inszeniert vor. So ein Bananefall geht jetzt an den EUGH...wtf.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 09:31:32
Dachte ich mir auch eben beim lesen … was ein Wort aus machen kann🙀
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juli 2024, 09:39:55
Es war einfach ein guter Schachzug der Anbieter Anwälte so einen Bananenfall vor den BGH zu bringen.

Nochmals: Der BGH kann nur nach dem entscheiden was denen vorliegt, und wenn da keine Verstöße vorgetragen wurden und der Kläger nur die fehlende Lizenz bemängelt, dann kommt halt das dabei raus. In diesem Fall hat sich der Anbieter an die "Regeln" gehalten und darauf gewartet so einen Fall vor den BGH zu bringen.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 27 Juli 2024, 09:46:28
Du meinst, dass die Wettverträge dann nichtig sind und nicht nicht nichtig, richtig?

Und in Summe, einfach mal so gesagt, kommt mir das schon alles sehr inszeniert vor. So ein Bananefall geht jetzt an den EUGH...wtf.

Verzeihung. Meinte natürlich, dass die Verträge dann nichtig sind. Habe es korrigiert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juli 2024, 09:50:29
Deswege ist und sollte dieser Fall auch kein Präzedenzfall für Fälle sein, die korrekt vorgetragen werden. Das ist dann Aufgabe der Anwälte. Daher denke ich auch nicht, dass sich viel ändern wird. Denn niemand hat wirklich alle Punkte eingehalten. Oder anders: Dieser Fall könnte, meiner bescheidenen Meinung nach, irrelevant sein.

Ich glaube, das schreibe ich mal dem Staudt, damit er ein Video macht :)

Jetzt bleibt die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle: Hat mein Anwalt alle wichtigen Punkte vor dem LG vorgetragen? :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juli 2024, 10:01:58
@Wluchten

Da musst du in die Klageschrift gucken  ;D  Wichtig sind u.a: § 134 BGB, § 285 StGB, § 284StGB!!!,§ 812, § 823 Absatz 2 BGB
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 10:15:32
Ja  alles dabei aber vor allen Limit erwähnt , Casino Sportwetten auf einer Seite und Cashout😊
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juli 2024, 10:29:17
Ja  alles dabei aber vor allen Limit erwähnt , Casino Sportwetten auf einer Seite und Cashout😊

Mit Screenshots am besten. Meine Klageschrift sieht zumindest n Teil wie ein Bilderbuch aus  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 10:37:03
Ja also die sind als Anhänge dabei mehr als genügend 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 Juli 2024, 10:47:13
Ich würde diesbezüglich mal locker bleiben. Selbst wenn das Casino alles eingehalten hätte außer dem Verlinkungsverbot wäre es das gewesen mit der Lizenz.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 27 Juli 2024, 10:55:29
Jo 1000€ Limit und Verlinkungsverbot reicht schon für den Genickbruch. Was ich mich frage, warum behauptet z.B. Staudt, dass die 1000€-Grenze nach 2020 nicht angreifbar ist. Der BGH hat doch verlauten lassen, dass Verstöße darüber nichtigkeit bedeutet? Konkrekt meine ich den Zeitraum von Oktober 20 bis Juni 2021, bei dem auch noch Glv. 2012 galt. Die führen da irgendeine Entscheidung des bgh von 2008 an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 11:05:14
Versteh ich Staudt auch nicht , andere Kanzleien haben auch Limitverstösse in ihrem Angebot ab Lizenz ..

Irgendwie war es bis Juni 2021 ja ein Einsatzlimit und danach ein Einzahlungslimit…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juli 2024, 11:24:26
Jo 1000€ Limit und Verlinkungsverbot reicht schon für den Genickbruch.

Das bekommt der EuGH aber in dem Fall von Donnerstag nicht zu sehen. Der EuGH bekommt zu sehen, dass der Anbieter sich an den GlüStV gehalten hat dadurch, dass einfach schlecht vorgetragen wurde.

Evtl. müssen da die Gerichte unterscheiden, je nachdem was vom EuGH kommt.

Geduld, Geduld, Geduld =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 27 Juli 2024, 11:31:40
@Bobby, ich meinte das auch eher allgemein, nicht auf den Fall bezogen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 Juli 2024, 12:33:13
Müsste dann ja heißen Luxemburg entscheidet nur ob D im allgemeinen das Recht hat keine Dienstleistungslizenzen zu verteilen? Wenn sie das anders sehen müssen Fälle hin die auch die hier mehrfach geäußerten Verfehlungen beinhalten.😂😂
Trifft in diesem Fall ja nicht zu da er verkauft wurde, aber wenn ein Mandant zum RA geht und dieser ihn dann so Grotten schlecht vorbereitet könnte er diesen dann in Regress nehmen? Wer in 2012 eine Lizenz beantragt hat und die tausend Auflagen so sie vergeben worden wären kann ein normaler Mensch ja nicht von sich aus wissen. Eigentlich der Job des Anwalts oder?

Ist mir vorhin beim lesen der Postings so eingefallen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 13:15:46
Das sehe ich leider genauso deswegen hatte ich auch gefragt ob die anderen beiden Verfahren ( die diese Verstöße enthalten ) nur ausgesetzt oder auch vorgelegt werden . Das macht für mich , als Laien , einen großen Unterschied .

Sonst wird es wie du sagst alleine dort schon abgelehnt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 27 Juli 2024, 13:22:29
Das ist doch kacke sowas.
Wen der Bundesgerichtshof, ein derartiges Verfahren dem Gerichtshof der europäischen Union vorlegt, dann muss es auch gleichzeitig schleunigst ein Verfahren mit der Konstellation dahingehend vorlegen, in dem es im Streitfall darum geht, dass der Anbieter sowohl keine Erlaubnis hatte als auch gegen die inhaltlichen Bestimmungen verstoßen hat.
Es muss klar und zwingend unterschieden werden. Nur ein Verfahren, was gerade in die Karten der Anbieter spielt, dem Gerichtshof der europäischen Union zur Vorabentscheidung vorzulegen, entspricht nicht der tatsächlichen Realität.

Wenn nämlich dann der europäische Gerichtshof beispielsweise Anfang 2026 ein Urteil fällt, dann wird der Bundesgerichtshof wieder ein Fall vorlegen, wo es dann darum geht, dass der Anbieter keine Erlaubnis hatte und gegen die inhaltlichen Bestimmung verstoßen hat. Dann noch mal zeitlich gerechnet wären wir dann bei dem Jahre 2028.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Juli 2024, 13:30:25
genau so ist es Kläger. Problem ist, dass alles ausgesetzt wurde und wahrscheinlich keiner unserer Fälle zum BGH gelangen wird. Es sei denn es gibt Gerichte, die sich nicht nach dem BGH richten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 13:32:29
So sieht es aus … aber die genauen Fragen welche vorgelegt werden sind ja noch nicht bekannt soweit ich weis. Bzw hatte Herr Dr. Michaelsen auch diesbezüglich gemeint das relevant wird was für Fragen vorgelegt werden

Ganz so richtig kann ich es vom BGH nicht verstehen dann kann er doch die 2 ausgesetzten Verfahren auch vorlegen beim EuGH?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 13:34:03
Obwohl ich denke da werden unsere Anwälte auch nochmal den BGH drauf hinweisen … kann ich mir anders nicht vorstelle. …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 27 Juli 2024, 14:04:20
Natürlich kann der Spieler den Anwalt in Regress nehmen, aber auch nur dann, wenn er den Prozess verliert. Ist ja schon ein anwaltsfehler, wenn die falsche Beklagte verklagt wird. Wird aber meistens vom Anwalt nicht gesagt, dass seine Haftpflicht den Schaden zahlen muss.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juli 2024, 17:59:30
Also, die Sache hat Kläger wiedermal genau richtig dargestellt.

Der EUGH kann eigentlich gar nicht anders, als in diesem Fall pro Anbieter zu entscheiden. Da mache ich mir keine Illusionen und ich denke, das wird auch so kommen. Aber was der EUGH kann, so wie der BGH auch:

Der EuGH könnte betonen, dass der Schutz vor Sanktionen nur dann gilt, wenn der Anbieter alle anderen relevanten Vorschriften eingehalten hat. Wenn der Anbieter die spielerschützenden Maßnahmen und regulatorischen Anforderungen nicht beachtet hat, verliert er diesen Schutz, da er nicht die notwendigen Voraussetzungen für den rechtmäßigen Betrieb erfüllt hat.

Denn:
1. Wenn ein Anbieter die materiellen Voraussetzungen, insbesondere die spielerschützenden Maßnahmen und anderen regulatorischen Anforderungen, nicht erfüllt hat, verstößt er gegen die grundlegenden Bedingungen, die für den Betrieb von Glücksspielen notwendig sind.
2. Der Schutz, den der EuGH möglicherweise in Fällen von unionsrechtswidrigen Verfahren gewährt, basiert darauf, dass der Anbieter alle anderen Voraussetzungen erfüllt hat und nur aufgrund des fehlerhaften Verfahrens keine Lizenz erhalten konnte. Wenn der Anbieter jedoch auch die inhaltlichen Anforderungen nicht einhält, entfällt dieser Schutz.
3.Während der EuGH in der Ince-Entscheidung klargestellt hat, dass Anbieter nicht für das Fehlen einer Lizenz bestraft werden können, wenn das Verfahren unionsrechtswidrig war, würde dies nicht bedeuten, dass Anbieter, die die inhaltlichen Anforderungen missachten, ebenfalls geschützt sind. Die Rechtsstaatlichkeit erfordert, dass Anbieter nicht nur formal, sondern auch inhaltlich konform handeln.

Flupp, und schon sind wir wieder im Rennen. Das heisst auch, dass wir zwar 12-18 Monate warten müssen, aber es dann direkt weiter geht.

Nur meine Meinung.

PS: und dann bleibt noch die Frage, Strafrecht vs. Zivilrecht. Weil im Ince Fall ging es nur um strafrechtliche Belange. Auch hier denke ich, dass strafrechtliche Dinge auf das Zivilrecht übertragen werden. ABER: Das Argument, dass das Lizenzvergabeverfahren unionsrechtswidrig war, schützt nicht vor zivilrechtlichen Konsequenzen, wenn der Anbieter gegen andere wesentliche Vorschriften verstoßen hat.

Ergo: Es wird alles gut. Aber die Kack Anbieter haben leider wieder Zeit gewonnen durch diesen einfach dämlichen Fall. Ich frage mich dabei einfach, wie man so so so dumm sein kann. Das, was hier stand, wurde gar nicht als lustig empfunden! Daher habe ich es gelöscht! Bitte geht freundlich miteinander um.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Norddeutsch am 27 Juli 2024, 18:36:57
Vollzitat entfernt!

Moin Wluchten,

dieses werde ich nun an XXX und auch an meinen Rechtsanwalt weiterleiten. Iwann reicht es auch mal.

Aber sorry ich vergaß, die zwei handvoll BGH Profis, welche hier Tag und Nacht Spekulationen von sich geben dürfen hier ja machen was sie wollen.

Iwann ist es auch mal genug.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 18:39:55
Wieso am Chargeback 24?! 🙀😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juli 2024, 18:48:21
Ich weiß leider nicht, warum Du Deinen Anwalt so verteidigst...

Wir sind keine Juristen und versuchen die Sache nur logisch zusammenzufassen und anderen zu helfen - und eventuell zu motivieren, um nicht den Mut zu verlieren, dass alles verloren ist.

Ich erwarte von einem Anwalt, dass er genau das macht. Eine Interpretation der Dinge. Wenn das Deiner nicht kann, dann: I give a fuck. Dann lies hier im Forum und hol Dir die Infos hier und entscheide, ob das für Dich passt. Deswegen bist Du ja hier...und wenn nicht, ist mir das auch egal. Es ist Dein Leben. Ich denke, dass Klaeger das gut zusammenfasst und sich einige hier ihre Meinung bilden können, weil man von Anwälte alleine gelassen wird.

Ich kann 0 nachvollziehen, warum Du Deinen Anwalt so verteidigst und sogar aggro wirst. Unnötig.

Und ja, reiche es weiter...damit sie auch mal eine Meinung haben :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 Juli 2024, 18:51:38
Hallo Ihr Lieben!

Bitte geht respektvoll miteinander um! Damit meine ich sowohl WLuchten, als auch Norddeutsch!

CRS: Die sollen den Zustand wiederherstellen ... vor dem BGH-Thread ... :)

Spaß beiseite ... Wie ihr an seiner Reaktion merkt, gibt es auch Gegner dieses Threads. Er beherrscht nämlich mittlerweile auch das gesamte Forengeschehen. Eigentlich haben die Anwälte, deren Stellungnahmen hier verlinkt wurden, doch alles gesagt! Und das auch verständlich! Wieso geht es also weiter und weiter und weiter mit der Spekuliererei? Es ist Wochenende! Geht raus ... habt Spaß! Oder kommt gleich ins Meeting ... :)



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 Juli 2024, 19:21:41
Ok, @Norddeutsch: Ich will und wollte Dich nie angreifen und entschuldige mich, falls dies anders rübergekommen sein sollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: jetforce1904 am 27 Juli 2024, 21:44:18
Kurz zu @jetforce1904

Das ist eine Maschen von Bettinchen. Und damit ist es nicht vorbei. Nach den 2 Monaten wirst Du keine Daten erhalten, sondern eine Mail a la "wir senden nichts, danke." - also anders ausgedrückt.

Und was Du dann machen musst = Du richtest eine Beschwerde an den Commissionaire de xy in Malte, der für Datenschutz zuständig ist. Die Webseite: https://idpc.org.mt/ und eine Mail an den Datenschutzbeauftragten Deines Landes.

Bettinchen wenn möglich einkopieren...

Dann sollte sich was bewegen. Sonst machen die nix. Und in Summe wieder 3 Monate weg :)


Hallo:)

Vielen Dank für deine Info!
Ich muss aber jetzt erstmal die 28 Tage Frist + die 2 Monate abwarten, korrekt?
Also in dem Fall, dass Sie keine Daten schicken, schreibe ich die Beschwerde.
Der IDPC ist für den Datenschutz im Heimatland von Bettinchen, richtig? ;D

Danke!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 28 Juli 2024, 12:53:11
Hat jemand von euch, der die Berufungsbegründung bekommen hat, auch die Begründung "Keine Passivlegitimation" drin stehen gehabt?
Wie sind eure OLG dann ggf damit umgegangen?
Dies hatten die bei mir schon am LG probiert, wurde aber abgeschmettert, da die ja mein Acc 1:1 übernommen hatten und auch alle Daten rausgeben könnten. Für mich als Nutzer hatte sich ja augenscheinlich nie was geändert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 28 Juli 2024, 13:59:00
Die schreiben in ihren zig Seiten gefühlt hundert Argumente in der Hoffnung, das eines anschlägt. Das Gericht muss sich mit dem Quatsch dann auseinander setzen und im besten Fall der Kläger auch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 28 Juli 2024, 14:18:00
Das mit der Passivlegitimation kann ich bei dir nicht ganz nachvollziehen da der zweite Betreiber das eigentlich schon in der Klageerwiderung hätte bringen müssen das sie für Zeitraum x nicht zuständig sind. Das allerdings auch nur wenn sie nicht den kompletten Laden übernommen haben. Also inklusiv allem und nicht nur Kundenaccounts. Haben die das nicht gemacht dann Bravo LG.
So sehe ich das.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 28 Juli 2024, 17:23:48
Soweit ich das doch verstanden habe, muss der EugH die konkrete Frage beantworten. Er muss nicht alle Eventualitäten abwägen.
Von daher verstehe ich nicht den Aufruf zu neuen Spekulationen?! Was soll das? Vor allen Dingen ... was bringt das?
Wenn solch ein Fall nun beim BGH ist, dann wartet doch einfach mal ab, was er entscheidet!

Ich wiederhole mich gerne noch mal: Das Glücksspiel erzeugt einen Lustgewinn! Dieser Thread hier ist Eure "Alternative" dazu!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Juli 2024, 17:29:21
Also wenn dann denke ich wird es egal sein ob damals eine Konzession beantragt wurde oder nicht wenn jeweils die materiellen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden , wie ja bei nahezu jeden Anbieter.

Aber interessant wäre es wenn er sich damals nicht beworben hat und an sich materiell alles eingehalten hätte …

Wird so interessant werden wie auch ob OLG und LG aussetzen bei fällen wo eindeutig  materielle Voraussetzungen nicht eingehalten wurden

   
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 28 Juli 2024, 17:51:28
Das ist eigentlich ganz einfach für mich persönlich zu beantworten. Setzen sich die LG's und OLG's tief mit dem Zusammenhang der BGH Nachfrage in Luxemburg auseinander und wägen das mit ihren vorliegenden Fällen ab müsste es in den meisten Fällen weitergehen. Die sind ja nicht blöd und wissen nicht dass dieser vorgelegte Fall eher sehr seicht ist. Zumindest bei OLG's kann man die Hoffnung haben. LG's 🤷🤷
Meine persönliche Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 28 Juli 2024, 18:10:13
Das ist doch genau der Punkt: Ihr als Laien könnt doch gar keine neuen 'Lösungsansätze' finden, denn ihr seid weder Richter oder Anwälte, noch Politiker.
Von daher ist das Ganze bloß reines 'Hochgeschaukel', denn eure Interpretationen sind nichts weiter als ein ungesunder Zeitvertreib - zu Lasten aller Anderen, die sich täglich da durchwühlen müssen.

Die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz, auf die ihr so gerne 'pocht', sieht jedenfalls anders aus
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 28 Juli 2024, 18:41:44
Gegen einen Austausch zu dem Thema ist gar nichts einzuwenden. Das hier ist aber schon 'krank', um es mal deutlich zu sagen. Spekulationen im Minutentakt.
Denn eure 'Meinungen' sind hauptsächlich Wunschdenken, das ihr bestätigt haben wollt.

Dabei ignoriert ihr wissentlich jede Art von Etikette, nur weil ihr gerade unbedingt schnell eine Antwort haben wollt, die gar keiner geben kann.
Ihr wißt auch, daß es falsch ist, rechtferigt es dann aber beispielsweise damit, daß Alkoholiker auch in den Supermarkt gehen müssen. Stimmt, das läßt sich nicht vermeiden. Das Lesen von Anbieternamen hingegen schon, besonders in einem 'geschützen Raum' sollte das ein Tabu sein.
Oder anders gesagt: Alkoholiker müssen in den Supermarkt, ja... aber sie müssen in Suchtforen keine Debatten über Spirituosenfirmen lesen. Das wäre absolut undenkbar - zurecht.
Und das in einem Suchtforum, Herrgottnochmal!

Wenn ich dann solche Sätze wie den hier
Zitat
Es geht rein sachlich um das Thema Geld zurück und nicht um Werbung oder Suchtbekämpfung, denn der Weg raus aus der Sucht liegt in dir selbst.
lese, frage ich mich ernsthaft, warum man das Forum nicht einfach umbenennt.

Weißt du nun, was wirklich 'unangemessen' ist - und was bloß 'künstliche Entrüstung'?

Schlimm genug, daß man das noch erklären muß.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 28 Juli 2024, 19:47:26
Über Hätte, Könnte und Sollte.
24 Stunden am Tag.

Also müssten....
....oder habe ich da einen logischen Denkfehler?
...aber das ist ja etwas völlig Anderes.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 28 Juli 2024, 19:50:20
Finde es trotzdem interessant… weil sich da schon viel Erfahrung und Halbwissen mischt. Ich zumindest habe hier sehr oft was dazugelernt.

…Ich liefere morgen oder übermorgen Fakten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 28 Juli 2024, 19:54:51
Von einer Regierung, die allein 2,3 Milliarden Euro für Masken in den Sand gesetzt hat,wenn ich den ersten Google Treffer Glauben schenken kann, würde ich mir 0,00 Hoffnungen machen. Die kriegen es ja noch nicht Mal hin, dass die verbotenen Livewetten tatsächlich nicht angeboten werden, werden sie aber und auch vom staatlichen Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Juli 2024, 19:58:03
Live Wetten sind glaube nicht verboten nur bestimmte Ereignis Wetten etc.

Ich finde den thread hier auch gut und er ist ja auch dafür gemacht, denjenigen den es nicht interessiert ließt hier ja eh nicht …

Ich find edles Austausch ist wichtig und spekulieren ist Ansichtssache…. Besser als beim Wetten spekulieren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 28 Juli 2024, 20:07:02
Hier nicht zu lesen ist quasi unmöglich. Der Thread ist omnipräsent. Zumindest auf dem Handy ist es manchmal echt schwierig, zu sehen, ob überhaupt irgendwo etwas Anderes geschrieben wurde.

Und ob das wirklich soviel besser ist... naja... zumindest ist es nicht so kostspielig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 28 Juli 2024, 20:10:32
@ Kläger

Fakt ist doch, dass ALLE Anbieter vor der Lizenzerteilung gegen spielerschützende Regelungen verstoßen haben.

Heißt, dass keiner die Anforderungen und Regelungen aus dem GlüStV 2012 erfüllt hat.

Die Anbieterseite möchte dies aber vertuschen und benutzt dafür immer das Argument, dass Ihnen die Lizenz durch ein unionsrechtswidriges Verfahren nicht erteilt wurde. Nun haben sie es einfach ausgenutzt, dass ein Klägeranwalt ( wohnt bei mir ums Eck :o :o :o) katastrophal vorgetragen hat.

Nicht aus spaß hat der Anbieter DIESEN Fall vor den BGH gebracht. Die Anbieteranwälte werden sich sicher auch vernetzt haben. Auch war es Klug, dass der erste Anbieter die Revision zurückgenommen hat, denn wäre das nicht passiert, dann hätte es jetzt evtl. ein Grundsatzurteil gegeben.

Fest steht auch, dass der EuGH 2016 pro Anbieter entschied: Mitgliedstaaten dürften keine strafrechtliche( Nicht Zivilrechtlich) Sanktion verhängen, weil jemand einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, die ihrerseits gegen EU-Recht verstoßen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 – C336/14 – Ince). (keine Angstmacherei, sondern Fakt. Bei uns geht es aber nicht um das Strafrecht, sondern um das Zivilrecht.

Für mich als Laien steht die Frage im Raum: Sind die Verträge Zivilrechtlich nichtig, wenn der Anbieter gegen die Schutzmaßnahmen und den GlüStV 2012 verstoßen hat?

Zudem wäre interessant zu wissen, ob die Anbieter auf Grund der Verstöße je eine Lizenz erteilt bekommen hätten, auch wenn diese Ihnen unionsrechtswidrig untersagt wurde.

Aber um diese Fragen beantwortet zu bekommen muss ich wohl auf den EuGH warten, dadurch dass der Klägeranwalt nicht ordentlich vorgetragen hat.

Kennt jemand Frühstück bei Stefanie?  :D :D :D

Es ist ja wie es ist.  ;D



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 28 Juli 2024, 20:45:11
Mal ne blöde Frage: was ist eigentlich mit KSL? Ich vermisse die fundierten Informationen!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 28 Juli 2024, 20:46:14
Seit dem Durchschieben zum EuGH nix mehr von ihm gehört….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 28 Juli 2024, 20:56:37
Der Klägeranwalt war der Prozesskostenfinanzierer Anwalt. Wenn man sich die Prozesskostenfinanzierer Seite auf Instagram anschaut, so ist's für mich zumindest merkwürdig, dass der Verein gegen Glücksspiel jedoch Pro-Wettseiten/Onlinecasinos "folgt" oder ich verstehe das Geschäftsmodell nicht wirklich. Würde mich aber wundern, wenn ein Verein gegen Alkohol, Seiten folgt, die exzessiv den Alkoholismus fördern.
Immerhin hab ich von denen zu der Vorlage keine Stellungnahme gelesen. Auch merkwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Juli 2024, 21:05:24
 Verstehe  deine Argumentation aber wir das wird jedes Gericht wohl anders handhaben denke ich leider bzw müssten die Fragen erstmal veröffentlich werden die der BGH dann genau an den EuGH stellt … meine Laien Meinung 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 28 Juli 2024, 21:17:11
Das Forum ist absolut hilfreich. Speziell, weil sich Anwälte kaum äußern oder „keine seriösen Statements“ abgeben können. Wenn mir mein Anwalt mal nach Tagen geantwortet hat, hat er mir meistens nichts anderes gesagt, als das, was ich hier schon erfahren habe.

Ich war anfangs nach dem BGH Urteils down. Jetzt sehe ich das klarer…dank des Forums.

Das Rechtssystem basiert in vielerlei Hinsicht auf logischen Prinzipien, daher ist ein Austausch und eine Meinung oft wichtig und hilfreich.

Ich plädiere eher dazu, dass diese negativen Kommentare reduziert werden. Die sind anstrengend und nehmen, inklusive Antwort, einiges an Platz im Forum ein, ohne Informationsgehalt.

Ich hab gerade mal überlegt, ob mir die „Spekulationen“ hier schaden würden, wenn ich noch spielen würde…ich denke nicht. Eher im Gegenteil…ich bin viel motivierter als am Tag des Urteils.

Aber, zu bedenken gebe ich doch, dass man nicht alles zigmal besprechen muss…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 28 Juli 2024, 21:19:44
Gebe dir Recht.
Ein Austausch hat mehr Vorteile als Nachteile.

Gesetze sind oft abstrakt formuliert und daher auslegungssache und daher Positionen und Auffassungen unterschiedlicher Natur zu einem bestimmen Thema wertvoll.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 28 Juli 2024, 21:27:15
Hab auch noch ein Verfahren gegen ein wanbieter. Zustellung der Klage ca 1 Jahr. Frist für Klageerwiderung antragsgemäß von schon 4 Wochen auf weitere 8 Wochen verlängert. Das war im November letzten Jahres. Alle drei Monate wird um Übersendung der Klageerwiderung und um Förderung des Verfahrens gebeten.
Es passiert nichts.

Das kann man keinen erklären. ein Mausklick fürs weiterleiten der Klageerwiderung, hat man in 8 Monaten nicht hinbekommen. Und wir befinden uns erst in der ersten Instanz. Furchtbar.

Da überlegt man wirklich beknackte 15% Vergleiche anzunehmen bei der Geschwindigkeit der Justiz und das ist auch eine Sache, die politisch Mal gelöst sein muss. Das ist auch nicht erst seit gestern. Vorallem Leute, die älteren Semesters sind, ist das ein zusätzliches Unding, Angebote anzunehmen, die beknackt sind, aber angenommen werden müssen, weil man möglicherweise den rechtskräftigen Abschluss nicht mehr erleben würde. Ein Berliner Gericht hatte Gott Lob die begehrte acht Wochen Frist zur Verlängerung erheblich verkürzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 28 Juli 2024, 21:28:53
@Kläger

Die Betreibergesellschaft 2018 hat den Laden doch übernommen und so weitergeführt wie VOR dem Konzessionsverfahren. Ich habe da auch eine Klage. Also ändert sich da wohl nichts. Es ändert ja nichts an der Grundlage. Beide Betreiber haben sich an nichts gehalten zumindest nicht bis zur Erteilung einer Lizenz.

Ob nun Betreiber 1 oder 2. Der BGH hat ausgesetzt, ob die unteren Gerichte sich daran orientieren oder nicht werden wir sehen. Ich gehe aber nach meinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die nicht jeden einzelnen Fall auseinander pflücken, aber auch das ist nicht vorhersehbar, da wohl alle Gerichte anders arbeiten. Die einen interessieren sich dafür, die anderen legen das beiseite mit dem Hinweis vom BGH.

Ich bekomme demnächst mein LG Urteil ( oder auch nicht  ;D ;D ;D)wo der Anbieter gegen alles verstoßen hat, wogegen er verstoßen konnte. Ich berichte dann.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 28 Juli 2024, 21:35:16
Als ich noch gespielt habe, war ich auch immer der Meinung, das würde mir ja nicht schaden.

Okay, ab jetzt darf nur nich einmal die Woche jemand in einem maximal 140stelligen Beitrag seinen Unmut über die zehn Seiten BGH-Verschwörungstheorien des Vortages äußern, damit diese 'Negativität' auch ja nicht 'zuviel Raum einnimmt'.
Merkt ihr eigentlich noch was?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 28 Juli 2024, 21:36:10
LG Heidelberg hat doch über die Jahreszahl Anbieter ein schönes Urteil gefällt, das sinngemäß damit begründet wird, dass der Rahmenvertrag übernommen wurde usw
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Juli 2024, 21:40:57
Bzgl den Wettanbieter mit den Jahreszahlen .. da gibt es ja drei Gesellschaften seit Auftritt in Deutschland soweit ich was und alles immer direkt übernommen durch den Nachfolger aber beworben hatten die sich damals mit der ersten Gesellschaft ebenfalls nicht … von daher … ich denke jedoch wie gesagt nicht das die Beantragung alleine damals ausgereicht hätte um zivilrechtlich sauber zu sein … nur wenn materiell sich dran gehalten wurde … was wohl wie gesagt sehr gering ist … aber was wie ausgesetzt wird ist halt offen da könnte ein Austausch  halt wirklich helfen untereinander eben amtuell laufenden Verfahren 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Juli 2024, 21:51:18
Ok ich dachte die erste war die Hillside Share Ltd…  da wir die Hillside new Media wohl noch davor
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 28 Juli 2024, 22:01:13
und wie ist das jetzt, wenn man von der Jahreszahl Daten haben möchte, sagen wir von 2014 oder so? Wen muss man dann anschreiben? WIr haben hier ja so einen Fall und die Jahreszahl verlängert die Herausgabe um 2 Monate und wird am Ende vermutlich gar nichts liefern. Wenn der Herr, mit fehlt gerade der Name, jetzt die aktuelle Hillside anschreibt. Sollten die dann trotzdem liefern? Oder muss er die "richtige" HIllside anschreiben bzw. bei seiner Beschwerde beim Datenheinz auf Malta die richtige Hillside angeben???
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 28 Juli 2024, 22:06:06
@Tal

ich habe eigentlich gg. niemanden irgendetwas, aber ich muss zugeben dass du mir mit deinen letzten Beiträgen auf die Eier gehst. Wenn du kein Interesse an den Beiträgen hast, dann schalt dein Handy aus und geh schlafen. Und wenn ich wg. meiner Wortwahl eine Sperre kassiere, dann nehme ich dir gerne in kauf.

um auf deine Frage zu antworten: Ja, ich merke noch was.

Hast du eigentlich nichts besseres zu tun als uns in jedem Beitrag von dir uns mitzuteilen wie scheisse wir sind?

Geh schlafen oder nehme Teil.

Wir diskutieren nicht, weil wir im Saal 287 ein Urteil verkünden wollen. Wir diskutieren um evtl. einige Entscheidungen nachvollziehen zu können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 28 Juli 2024, 22:07:09
Wenn die neue eure Accounts inklusive Guthaben bei aktiven Spielern dann haben die auch die alten Daten. Ansonsten wären die alten auch nicht passivlegitimiert und es müsste zwei Klagen für den kompletten Zeitraum geben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 28 Juli 2024, 22:16:52
So, Ihr lieben!

Jetzt reicht es ... Ihr seid ja schlimmer wie Kindergartenkinder. Also was folgert jetzt daraus? Was sagt man unartigen Kindern?

AB INS BETT!

Ich schließe diesen Beitrag jetzt temporär. Wer einen neuen Strang eröffnet oder meint in einem anderen Thread weiter seine eigenen Regeln aufstellen zu können, der bekommt ne Forenpause.

Wer jetzt das Heulen anfängt, der versuche mal TALs "nervige" Beiträge zu verstehen. Ich schließe mich ihnen nämlich an!

@Kläger
Ich hatte schon gefragt, was die Fragen sollten. Wie oft hast Du sie noch mal anschließend eingestellt? 2 Mal?
Ich mag es, wie engagiert Du in der Sache bist. Doch hier schießt Du übers Ziel hinaus!
Diese Gruppe hier ist riesig! Dabei sind die allerwenigsten überhaupt angemeldet! Der Forenleitung und den "Kritikern" gegenüber verhaltet Ihr Euch rücksichtslos und auch renitent!

Wollt Ihr wirklich, dass wir die Regel aufstellen, dass jeder mindestens 5 Beiträge von sich schreiben muss, damit er einen im CB-Bereich schreiben kann? Wer von Euch hat in Alex Thread geantwortet? Wer von Euch steht ihm bei? Wer baut ihn auf?
Ist das jetzt nur ein Einzelschicksal? Ist es für Euch OK, wenn ihr ihn einfach ignoriert? Sollen sich andere darum kümmern?
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich gerade für Euch fremdschäme ...

Der Thread bleibt mindestens bis morgen abend geschlossen und ich hoffe, dass ich das nicht wiederholen muss!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 30 Juli 2024, 13:12:05
So Leute, ich bring mal wieder Leben in die Bude 😎
OLG Stuttgart  Urteil: Weist die Berufung zurück, Revision wird abgelehnt.
Hintergrund: Weil die Beklagte nie die Lizenz beantragt hat und erheblich gegen die Auflagen verstoßen hätte, bezieht man sich auf den Hinweisbeschluss, und nicht auf das Urteil von letzter Woche!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 13:16:07
Klingt gut mit den Auflagen meinst du die materiellen Voraussetzungen ? Limit 1000 Euro etc. ?

War beides zwingend Voraussetzung also auch das es damals nie eine beantragt hat ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 30 Juli 2024, 13:53:53
Sehr gute Nachrichten! Zumal der BGH selbst sich zu beiden Fällen geäußert hat das es da Unterschiede gibt. Der Anbieter im Hinweisbeschluss hat sich ja auch um eine Lizenz beworben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 30 Juli 2024, 14:01:47
Habe bisher nur mit meinem Anwalt telefoniert er schickt es mir nachher zu.
46 Seiten Urteilsbegründung sinds wohl.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 14:03:22
Beworben hatten sich sogesehen dann nahezu alle big Player .., meiner Meinung nach bzw meiner Liste nach 🤔 naja mal schauen was andere LG und OLG machen. Mein Anwalt meinte er rechnet vermehrt mit Aussetzung nahezu aller Verfahren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 30 Juli 2024, 14:06:21
Ich les es heute Abend bei nem Bier und schicke euch die Infos
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: PeterPan1312 am 30 Juli 2024, 14:41:25
Das liest sich ja super Crazy ... bin gespannt meine Unterlagen liegen auch in Stuttgart mal sehen wann Zug dahinter kommt :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 14:49:09
Hatte sich dein Anbieter damals beworben um eine Lizenz oder nicht ? Weis ja net ob das wirklich entscheidend dann war oder die Verletzung der Limits ? Da werden wir wohl später mehr erfahren .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 30 Juli 2024, 15:05:22
Ich würde sagen die Richter werden sich auch sehr detailliert auseinander setzen und die Unterschiede merken das ein falscher Fall vor dem BGH ist und nicht aussetzen…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 15:08:55
Ja wird unterschiede geben denke ich auch frage ist nur wonach sie es beurteilen …. Limit etc ? Bewerbung damals ? ,…

Rückstau wollen die Gerichte sicherlich auch nicht weil sind ja Unmengen an Verfahren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 30 Juli 2024, 15:14:20
Ich würde sagen die Richter werden sich auch sehr detailliert auseinander setzen und die Unterschiede merken das ein falscher Fall vor dem BGH ist und nicht aussetzen…

mMn. Wunschdenken. Die Gerichte sind so schon überlastet, da ist der einfachere Weg eine Aussetzung mit Hinweis zum BGH. Die Aussage vom BGH ist klar. Alles ausgesetzt... Wer jetzt einen Richter oder Richterin erwischt, die da bock drauf hat, dann kann der ein oder andere Glück ( scheiss Wort für dieses Forum) haben und sein Urteil bekommen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 30 Juli 2024, 15:29:01
#Gähn#

Ihr mit einem Wunschdenken! Die Richter müssen dann später dann trotzdem entscheiden. Warum eine verspätetes Urteil jetzt nicht aussprechen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 30 Juli 2024, 15:32:15
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6663.msg67763.html#msg67763
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 Juli 2024, 16:18:37
😱😁😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 30 Juli 2024, 16:30:02
Ich würde sagen die Richter werden sich auch sehr detailliert auseinander setzen und die Unterschiede merken das ein falscher Fall vor dem BGH ist und nicht aussetzen…

Wie man der Urteilsverkündung vom 25.07.24 des BGHs entnehmen kann, wurden auch Parallelverfahren beim BGH ausgesetzt, bei denen es auch zu einem Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht kam (insbesondere der Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzlimits):

"...weil's nicht ausgeschlossen ist, dass sich die Vorabentscheidung des  EuGh auf die Beurteilung auch der materiellen Verstöße auswirkt."

Was mit Blick auf den vorangegangenen Hinweisbeschluss im anderen Fall für mich eher irritierend ist...*suspicious*
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 30 Juli 2024, 17:42:27
War bei Casinofällen auch so.
Vlt. wurden bei den Verfahren nur das Limit genannt und nicht das beides angeboten wurde. Dann hätten die auch keine Lizenz bekommen was auch im Hinweisbeschluss steht.

Für mich ist eins klar. Die Anbieter wussten das und haben das bewusst angeboten und haben es in Kauf genommen.

Wie gesagt der Investor von dem Anbieter gibt es ja selber zu. Deshalb ist alles eine Taktik.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 30 Juli 2024, 17:43:09
Darf ich euch fragen welche Rolle das alles spielt? Wenn man ein Urteil hat ist man doch auch keinen Schritt weiter oder habt ihr da mehr Informationen als ich?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 Juli 2024, 17:51:33
Die Rolle ist ganz einfach, die Zeit. Hast du morgen Termin der gecancelt wird und das Urteil in Luxemburg Ende 25 fällt wird danach erst wieder mit Terminvergabe begonnen. Und dann zu dem Zeitpunkt wenn das kleine Gericht Zeit hat. Hast du jetzt ein Urteil geht die nächste Stufe einfach schneller.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 30 Juli 2024, 17:56:35
Dann frag ich mal ganz direkt…
Habt ihr Hoffnung , dass die Urteile bezahlt werden oder vollstreckt werden können wenn bill55 gefallen ist?

Goldenstein Rechtsanwälte hat sich geäußert, als würden selbst mit Urteil eher „Vergleiche“ zustande kommen, weil die meisten Mandanten das dann wohl annehmen würden und nicht die im Urteil volle Summe erhalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 18:01:52
Das ist wirklich eine gute Frage wie das dann laufen wird. Auf manchen Seiten von Kanzleien ließt man das rechtskräftige Urteile bisher ( von den großen Playern ) im bezahlt wurde und auf anderen wiederum das gefühlt noch nie Geld nach urteilen geflossen ist … weis selber nicht was ich so richtig glauben soll
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 30 Juli 2024, 18:05:27
Du meinst vermutlich die Aussage von Staudt. Was da nicht komplett ausformuliert steht, ob damit Teile der Summe oder der komplette Betrag gemeint ist. Das lässt Raum zu Interpretation.
Ich kann aus Erfahrung sagen das bisher nichts passiert ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 30 Juli 2024, 18:08:24
Frage an alle:
Klar gegen uns spielen die auf Zeit aber was ist mit den Anbietern auf Dauer? Wenn die jedes Verfahren vieeel in die Länge ziehen?
Haben die nicht selber die Probleme???
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 30 Juli 2024, 18:12:06
Ehrlich gesagt ich weiß es nicht. Eigentlich müssten denen die Zinsen ja schon Kopfschmerzen bereiten. Aber was ist wenn sie eine neue firma gründen, kann man dann noch vollstrecken?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 30 Juli 2024, 18:33:58
Neue Firma gründen?
Auch nicht so leicht.
Verlieren dann die deutsche lizens und würden
Sie von der gdl nicht mehr so schnell bekommen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 30 Juli 2024, 18:37:35
Wenn Du gegen "Ich hau Dich übers Ohr OHG" einen Titel / ein Urteil hast. kannst Du dann bei "Ich hau Dich übers Ohr Ltd" stattdessen vollstrecken? Die Antwort lautet "Jein!"

Ist dies ein komplett anderer Konzern, dann kannst Du logischerweise nicht vollstrecken. Ist die zweite Firma aber der Mutterkonzern, so gibt es sehr wohl schon Bemühungen hier zu vollstrecken. Da steht die Rechtsprechung aber noch am Anfang.

@Zocker
Du rufst schon wieder zu Spekulationen auf. Die Kathegorie, in der wir hier schreiben, heißt "Erfahrungen". Also tauschen wir Erfahrungen aus, nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 30 Juli 2024, 18:41:47
Neue Firma gründen?
Auch nicht so leicht.

Ich glaub da unterschätzt Du die kriminelle Energie der Anbieter; die stellen einfach eine andere Firma ins Impressum, die angeblich das Geschäft übernimmt; die alte Firma dümpelt herum und hat irgendwann kein Geld mehr; der Name ist nur eine Marke, die kann für 20.000 „verkauft“ werden, also für kein Geld. Und schon ist der Anspruchsgegner weg, Anbieter xy aber noch da.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 30 Juli 2024, 18:50:54
Die gdl wird es durchschauen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 30 Juli 2024, 18:52:00
ok
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 30 Juli 2024, 19:34:05
Laut meines Anwalts haben die Anbieter weiter eher Vergleiche nach dem OLG angeboten und keine 100%...weit drunter. Deswegen bereiten die Zinsen auch keine Kopfschmerzen. Ich hab noch nie gehört, dass die Zinsen beim Vergleich eine Rolle spielen...

Schade eigentlich, da zB bei 100000 Euro und 3 Jahren eine schöne Stange Geld zusammenkommen. Aber man geht dann nicht von 100k+20k Zinsen als Vergleichssumme aus. Warum eigentlich nicht? :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 Juli 2024, 19:35:53
Bekannter hat heute eine Vorladung wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Zocken erhalten. eingezahlt jeweils über Krypto Währung. im Internet scheint das auch wieder häufiger der Fall zu sein. Kein Wunder, daß die ersten Kanzleien hierzu schon Werbung schalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Gambler am 30 Juli 2024, 19:43:52
Laut meines Anwalts haben die Anbieter weiter eher Vergleiche nach dem OLG angeboten und keine 100%...weit drunter. Deswegen bereiten die Zinsen auch keine Kopfschmerzen. Ich hab noch nie gehört, dass die Zinsen beim Vergleich eine Rolle spielen...

Schade eigentlich, da zB bei 100000 Euro und 3 Jahren eine schöne Stange Geld zusammenkommen. Aber man geht dann nicht von 100k+20k Zinsen als Vergleichssumme aus. Warum eigentlich nicht? :)

Danke für die Info. Mich wundert dann ehrlich gesagt dass sie überhaupt etwas zahlen. Aber das dem Staat es so egal ist, das man die Anbieter finanziell nicht belangen kann. Ich finde das ist ein großer Systemfehler bei so einem relevanten Thema mit den man Existenzen zerstören kann.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 19:44:47
Das ist typisch unser Staat … GGL etc und so geht nichts voran bekommen nichts gebacken aber dann Hauptsache dann aber gegen die Bürger illegales Glücksspiel und noch gleich Geldwäsche anzeigen … genau mein Humor 😂🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 30 Juli 2024, 19:46:43
@Wluchten

Doch, tut man. Bei mir waren zum Zeitpunkt der Verhandlung vorm LG schon 5k mehr auf der Uhr, die als Streitwert gefordert wurden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 Juli 2024, 20:15:41
der Staat erhöht bestimmt demnächst auch wieder die Wettsteuern,... und für jede OASIS-Abfrage wird kassiert. ..
ich verstehe immer noch nicht, weswegen man ohne Karte in vielen Bundesländern in Wettbuden no limit an dem Tag zocken kann, nachdem man einmalig darauf geprüft wurde, ob man in OASIS gesperrt wurde.
naja, dann gucken wir mal, was das alles noch wird.
erst heute wieder ein Artikel gelesen, in dem es um Problemgerichte in Hessen geht. da hatte der 89j Kläger sich darüber beklagt, dass er das Ende seines Prozess gerne noch erleben möchte.
aber da wir hier Worklife-Balance sehr viel haben, Teilzeitkräfte bei Gerichten, kann man älteren Leuten da realistisch weniger Hoffnung machen.

die Online-Anbieter bieten rund um die Uhr auf zig Tischen an 365 Tagen im Jahr ihr illegales Spiel an, der Support ist in sehr vielen Sprachen verfügbar, per Chat und E-Mail ,aber auch im Jahr 2024
muss eine Klage ggf. übersetzt werden, gedruckt so oder so, und eine Zustellgebühr gezahlt werden, damit das auch richtig zugestellt wird und es werden Fristverlängerungen für teilweise drei Monate bewilligt für einen überschaubaren Sachverhalt .

dann bist du der Held, je höher der Verlust, desto höher die Gerichtskosten und natürlich die Anwaltskosten, wobei natürlich die Arbeit die gleiche ist, als würde man 500,00 Euro einkllagen.

,Nun ja. Es ist kein Wunder, daß viele Politiker Anwälte sind. Von daher ist das System gar nicht schlecht gemacht, je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren, egal, ob mehr oder weniger Arbeit dahinter steckt.

Seis drum. Wir gucken mal, was der Europäische Gerichtshof macht, wenn es nicht vielleicht gerade in den Ferien ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 Juli 2024, 20:15:49
Als Streitwert gefordert wurden... Bei einem Vergleich ist das hinfällig. Wenn du Zinsen willst volles Programm bis zum Ende. Und ich behaupte mal dass 95 Prozent sich auf einen Vergleich einlassen gerade bei höheren Summen. Und das ist das vorrangige Ziel der Gegner und das gewollte vieler unserer Anwälte.

@olli
Da wird es aber auch Zeit dass sich die Kläger Anwälte mal damit befassen Muttergesellschaften in Regress nehmen zu können. Wenn ich BaH ansehe könnte ich kotzen. Geld abziehen, Insolvenz anmelden mit max 15-20 Prozent für die Kläger um mit dem neu gegründeten Betreiber eine deutsche Lizenz zu ergattern. Und für Jannick, nein nach der jetzigen Gesetzgebung kann man den nicht verklagen. Eine völlig neue Firma. Das ist momentan ein wirkliches Problem. In den Bananen Ländern kann man anscheinend locker alles im Sand verlaufen lassen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 Juli 2024, 20:29:48
mE, Gerechtigkeitssinntechnisch :D ... sollte der Staat komplett die Konten der Anbieter einfrieren wegen illegales Glücksspiel, wie es das auch bei anderen Straftätern macht und jeder, der seinen Anspruch begründen kann, die Möglichkeit geben, diesen tatsächlich und ohne beknackte 20-80% Vergleiche und ohne PKF, die bis zu 90% abgreifen, zu holen, aber das ist utopisch.

bei diesen Enkeltrick-Betrügern habe ich das letztens gesehen, daß da richtig viel auch mit internationaler Hilfe in der Türkei sichergestellt wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 30 Juli 2024, 21:27:35
bei den casinos wurden die verfahren
Wo die Anbieter ausserhalb der Eu waren fortgesetzt.
Bin gespannt ob es bei Esports in Gibraltar
auch weitergeht.
weil hier nicht nach Eu komforn entschieden
Wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 21:51:07
Esports?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 Juli 2024, 22:06:02
Als das eine Virus, das heutzutage merkwürdigerweise keine Rolle mehr spielt, dazu führte, dass Spielplätze abgesperrt worden und nach und nach Veranstaltungen, kamen die Anbieter auf die Idee, e Sports Wetten anzubieten, da richtiger Fußball nicht mehr gespielt werden konnte. Auch einige live TV Shows, wie schlag den Raab, konnte man tippen, natürlich dürfte auch diese Wette illegal gewesen sein.

Da gewinnt einer den e Sports Cup, bekommt eine kleine Summe als Prämie, ... dürfte wie Amateur Fußball nicht erlaubt gewesen sein, zu groß ist die Gefahr , dass man sich vielleicht absichtlich verklickt...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 30 Juli 2024, 22:32:29
Zitat
Esports?

Ich hab bloß mal von Escorts gehört 8)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 30 Juli 2024, 22:37:52
B lose mutterkonzern
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Juli 2024, 22:42:24
Ok ich verstehe hatte es schon vermutet was du meint aber an sich hast du recht ist ja nicht mehr EU relevant
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 31 Juli 2024, 00:11:28
Als Streitwert gefordert wurden... Bei einem Vergleich ist das hinfällig. Wenn du Zinsen willst volles Programm bis zum Ende. Und ich behaupte mal dass 95 Prozent sich auf einen Vergleich einlassen gerade bei höheren Summen. Und das ist das vorrangige Ziel der Gegner und das gewollte vieler unserer Anwälte.

Ich halte mich schon sehr zurück. Weiß du eigentlich das du keine Ahnung von der Materie hast und schreibst ein Müll hier rein!

Das ganz große Problem was glaube ich viele nicht verstehen. Ob Zinsen oder eine Zahlung!

Die Anbieter zahlen zb. 100.000€ aus. Mit diesen 40.000€ werden doch neue Klagen gegen sie finanziert. Dann zahlen die ganz zum Schluss die Zinsen drauf aber haben weniger Klagen!

Die Zinsen kriegen lt. PKF Vertrag eh die PKF!

Ein Vergleich muss nicht schlecht sein. Haben wohl viele Berufungen zurückgenommen.

Vlt. sollte man dem Anbieter mal sagen. Ja und was soll passieren dann zieh doch durch! Du weißt doch das du verlierst…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 31 Juli 2024, 03:55:49
Ich halte mich auch zurück ... Wie oft müssen wir Dir noch verlinken, wie richtig zitert wird?  :(
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 31 Juli 2024, 06:52:30
Das mit dem verlinken ist anscheinend genauso schwer wie das lesen und begreifen.
Der Zocker kennt als Fachmann ja sogar die Verträge aller PKF's. Respekt.
Aber er stand ja sogar über dem Wissen des einzigen Users mit Ahnung unserem Kaffeesatzleser. Der hat anscheinend keine Lust mehr.
Echt, schade dass heiße Luft schreiben keinen Profit bringt, ansonsten könntest Du eine Saunakette eröffnen und wärst Millionär.

Das war's jetzt auch mit unserer Korrespondenz.

Hab trotzdem viel Erfolg, es sei Dir gegönnt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 31 Juli 2024, 08:23:36
Ja, wo ist Kaffeesatzleser? Das frage ich mich auch. Im Urlaub? Er hätte ihn sich verdient, kommt aber hoffentlich bald wieder.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 31 Juli 2024, 08:24:32
 ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 31 Juli 2024, 08:40:34
Zitat
Autor: Bobby Speedy Ewing
« am: Heute um 08:24:32 »



 ;D

Ich kürze ja gern lange Nicknames ab - aber hier bin ich damit besser vorsichtig  :o
Wollte aber doch mal fragen, worauf sich das lustige Emoji bezieht?

Denn wie Ilona schrieb:
Zitat
Ja, wo ist Kaffeesatzleser? Das frage ich mich auch. Im Urlaub? Er hätte ihn sich verdient, kommt aber hoffentlich bald wieder.
LG Ilona
... vermisse ich ihn auch, und ich empfand seine Äußerungen und Gedanken hier im Thread als wertvoll und niveauhebend!! - Außerdem habe ich seine Texte gut verstehen können: Durchdachte Aussagen, in Sprache und Stil eingängig und angenehm zu lesen!
Mal ehrlich:
Vielleicht hat er 'genug' von den vielen Phantastereien? Seine Posts waren auch sehr geduldig. Es ist ja so: Es gibt kaum zusammenhängende Konversation - und oft ist gar nicht klar, wer sich -inwiefern- auf wessen Vorgeschreibsel bezieht ...  ;D ;D

Deshalb hab ich mir schon überlegt: Sollte dieser Thread wirklich die 2000 Antworten erreichen, verspreche ich, dem Postersteller einen Riegel 'Mars' zu schenken :):
'Mars bringt verbrauchte Energie sofort zurück' ... das wissen wir ja noch aus der Werbung  ;D

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 31 Juli 2024, 08:58:07
Bei Beschwerden über meinen Nickname bitte an Olli wenden.

Mein Emoji gilt als Award für die Glaskugel :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 31 Juli 2024, 09:03:58
Dann schreibt ihm doch mal mit PM ?! 🤔 seine Aussagen waren echt gut das stimmt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 31 Juli 2024, 09:08:43
ach ja  ;D schreibt doch eine Vermisstenanzeige?!  ;D

Der wird sich schon melden wenn er was sagen/schreiben möchte  :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 31 Juli 2024, 09:15:06
Siehst Du, liebe/r CRS:

Das ist wieder so ein Beispiel: Statt ihn selbst anzuschreiben, soll das ein anderer tun. Wie auch alles sonst.
Es ist nur so:
Ich bin gar nicht 'involviert' in einen Rückhol-Prozess, denn ich hab' nie in OCs gezockt und auch keine Copiti-Tipps abgegeben. Meine Spielverluste/Kredite sind längst abgelöst, ich habe null Schulden und ein gutes Auskommen. Aus meinen gemachten Erfahrungen solidarisiere ich mich mit den Menschen, die noch Probleme mit der Spielsucht haben. Ich bin längst spielfrei!

Meine Ahnungslosigkeit, was diese Prozesse betrifft, haben KSL's Texte etwas aufgehoben, heißt: Ich hab' dadurch was gelernt!
Dennoch mache ich mir Gedanken über diese Probleme, die Ihr habt.

Dich und Euch geht das direkt was an. Und ICH soll ihn anschreiben?? *mich-nachdenklich-am-Kopf-kratz*
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 31 Juli 2024, 09:20:42
Lasst den jungen doch einfach in Ruhe. Was soll er zu den 2049824x durchgekauten Themen schreiben?

Anfangs fand ich die die Diskussion hier noch hilfreich. Mittlerweile ist es nur noch ein Puzzleteile sammeln für sein eigenes Wunschmärchen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 31 Juli 2024, 09:30:24
Alle schreiben ich vermisse ihn etc und dann mach ich nur einen Vorschlag und dann so ein Kommentar … Ich habe nichts von vermissen geschrieben … nur das seine Aussagen gut waren …

In dem Sinne einen schönen sonnigen Tag genießt das Wetter 😎 falls möglich 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 31 Juli 2024, 09:47:34
Speedy 👍 leider wahr.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 31 Juli 2024, 10:07:56
Ich mußte gerade echt lachen.

Ihr seid ohne Worte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 31 Juli 2024, 10:18:47
@TAL:

ohne Worte?  ;D ;D ;D --- DA muss ich jetzt lachen!  ;D ;D ;D

Wir arbeiten uns vor auf die 2000er-Serie mit 5 'Sc(hn)attern' und einem Output von ... so weit, so gut.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 31 Juli 2024, 10:30:11
Lach... stimmt. Unpassende Wortwahl. : D

Aber im Ernst... vor ein paar Tagen wurde dieser Thread vorübergehend geschlossen, weil sich darüber aufgeregt wurde, daß ich genau das kritisiert habe, was Speedy gerade selber schrieb.

Dabei kam der zweitlauteste Aufschrei der Empörung über mein grundloses Stören von ihm selbst.

Das meinte ich.


Und die 5.000 Seiten sind kein Problem, da glaube ich fest an unsere 'Expertenrunde'.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 31 Juli 2024, 10:40:16
Es ging darum WIE du kritisierst.

Dein letzter Satz ist doch auch wieder eine Provokation.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 31 Juli 2024, 11:04:12
Mist ... mein Popcorn ist alle ...

Wo kann ich denn hier die Pausentaste drücken? Bin gleich zurück ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 31 Juli 2024, 11:14:05
Die Verbraucherexpertenanwälte, haben den Fall beim BGH erstinstanzlich so dilletantisch geführt, dass diese Bezeichnung nicht erst seitdem so oder so keinen Wert mehr hat, ob in Anführungszeichen oder ohne.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 31 Juli 2024, 11:31:40
Bei der Definition von 'Provokation' kommt es hier ja ganz offensichtlich immer darauf an, von wem es kommt - und ob es der gerade gängigen Theorie widerspricht.

Da der Trend sich in den letzten Stunden geändert zu haben scheint, sind Aussagen zum Thema 'Wunschdenken', die Sonntag noch Beleidigungen waren, heute offensichtlich plötzlich 'sachliche Feststellungen' - zumindest, solange sie nicht von mir kommen.


Ich bleibe dabei: Ihr solltet euch echt mal lesen.
So als Außenstehender ist das sicher ziemlich unterhaltsam.


Aber ich bin da jetzt raus. Habe zu tun, und keine Lust, weiterhin das Ventil zu spielen.
Wünsche jedenfalls einen schönen Tag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 31 Juli 2024, 11:35:31
Also ich habe meinen Spaß 😂😂
Ich mag übrigens Comedy 😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 31 Juli 2024, 12:18:38
Heute gebe ich @Tal recht.
Der Thread war vorher gefüllt mit Diskussionen rund ums Thema. Wenn auch wiederholend, gehts jetzt um Jeder gegen Jeden :)
Und zum Teil musste ich auch Posts 3x lesen (aka Zocker).

Ich würde auch nochmal schließen für 1 Woche...und dann kann jeder seine neuen Erkenntnisse reinschreiben :)

 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 31 Juli 2024, 12:54:49
Jepp! Ihr seid Euch 'untereinander nicht grün'. Dabei wäre Zusammenhalt indiziert. Manche erheben sich über Anwälte und Richter, und Paranoia hält auch Einzug, genau wie Wunschdenken. Bedauerlich. Wenn auch vieles vorher von außen noch amüsant war (sorry), ist es mittlerweile zuviel des 'Guten'. Es trägt einfach keine Früchte.... Ihr unterstützt Euch leider nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 31 Juli 2024, 12:59:33
Die beste Reglementierung ist immer noch die, die man sich selbst auferlegt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 31 Juli 2024, 13:59:30
Dann wäre das Forum aber beendet :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 31 Juli 2024, 14:50:27
Kann mir jemand sagen ob irgendwo bekanntgegeben wurde wer der Kläger gegen Dumdidum war?

Werden Banken überhaupt bekanntgegeben?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 31 Juli 2024, 14:57:09
@Michael12 Auch wenn es überall steht - es war Gamesright. Der Fall wurde der Privatperson abgekauft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 31 Juli 2024, 14:59:04
Ok aber Namen einer Privatperson würden auch veröffentlicht werden?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 31 Juli 2024, 15:22:18
Hi Michael!

Du bist seit Anfang des Jahres dabei ... dann solltest Du auch wissen, dass wir hier keine Anbieternamen lesen möchten.
Wieso schreibst Du ihn dann hier in den Thread?

Zitat
Ok aber Namen einer Privatperson würden auch veröffentlicht werden?

Worauf bezieht sich Deine Frage? Auf Urteile? Dort werden die Beteiligten vor einer Veröffentlichung eines Urteils geschwärzt.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 31 Juli 2024, 16:04:32
Ich hätte eine Frage zur Berufung der Anbieter.

Wie lange hat es bei euch gedauert, bis die Berufung bei euch eingegangen ist. Ich warte auf eine Berufung der Jahrestage und diese ist noch nicht bei mir angekommen, dabei ist die eigentliche Frust seit 4 Tagen abgelaufen.

Ich glaub das geht zum olG und die müssen das dem LG melden.

 Hat hier jemand Erfahrungswerte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 31 Juli 2024, 16:16:11
Die Berufung geht immer am letzten Tag ein. Bitte Wochenende usw mit einbeziehen. Denke nicht, dass je ein Anbieter die Frist nicht einhält. Daher wird es schon passen, so leid es mir tut.

Ich hatte auch schon so einen Fall...und flupp, 3-4 Tage nach Ende der Frist hab ich dann das Berufungsdings zu lesen bekommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 31 Juli 2024, 16:32:31
Geht zum OLG dort ging die Info an meinen Anwalt dann aber dies hat nochmal knapp ne Woche gedauert nach Einlegung der  Berufung was ich anhand des Datums sehen konnte …. Eingelegt wurde es natürlich am letzten Tag der Frist 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 31 Juli 2024, 16:51:31
Danke euch !

Ich denke es wird bis zum Ende der Woche eintreffen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 31 Juli 2024, 20:10:24
Jedes Gericht verfügt über eine Eingangsstelle. Dort rufst du an, gibt's das Aktenzeichen und das Landgericht an und dann brauchst nicht warten. Da alles elektronisch erfasst wird, sind die ziemlich tagesaktuell.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 31 Juli 2024, 20:24:19
Der BGH Revisionsführer wurde namentlich genannt beim Phoenix Video. Da hab ich nicht gamesright gehört. Wenn ich also richtig verstanden habe, ging hier gamesright gar nicht zumindest als offene zedentin vor, aber bei denen wird des meines Erachtens anders den Verbrauchern vermittelt. Alles sehr in meinen Augen zwielichtig, aber die haben dazu wohl andere Banner vorbereitet und jetzt erstaunt, weswegen man von denen immer noch kein Statement meines Wissens gehört hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 03 August 2024, 15:05:34
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verstoss-gegen-einzahlungslimit-bei-online-sportwetten-rueckzahlungsanspruch-der-spieler/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 August 2024, 20:50:40
Bin letztens von Cuxhaven nach Helgoland gefahren. keine einzige Spielhölle, keine Wettbude, bis auf ein kleiner Lottoladen, ,scheint die Insel ideal zu sein, natürlich für Raucher und Alkoholiker eher weniger super. Möglicherweise ist es da auch einfach verboten, sowas anzubieten, wobei .. ich habe da Plastiktüten für 0,00 Euro erhalten. Kennt man hier auch schon nicht mehr, daher glaube ich nicht, dass das verboten wäre. .

Gamesright hat anscheinend wieder was gelöscht wegen ihrem Prozess. Schade, dass die bislang immer noch kein Statement abgegeben haben. einen schönen restlichen Sonntag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 16:33:51
So, mein Verfahren wurde ausgesetzt =)

Das vorliegende Verfahren ist gemäß § 148 ZPO analog bis zu der Entscheidung des
Gerichtshofs der Europäischen Union in den genannten Verfahren auszusetzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 August 2024, 16:41:59
Hey, magst du dein Bundesland mitteilen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 16:45:40
Nein, sorry!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 August 2024, 17:16:48
Ok wenn alle sowieso ausgesetzt werden warum man es nicht mitteilt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 05 August 2024, 17:30:26
ich habe gestern ein termin vor dem olg bekommen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 18:34:27
Ok wenn alle sowieso ausgesetzt werden warum man es nicht mitteilt.

Du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet. Wenn eh alles ausgesetzt wird, warum soll ich dann das Bundesland nennen, womit man evtl. Rückschlüsse ziehen könnte?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 August 2024, 18:51:04
Es werden sicherlich nicht alle Verfahren ausgesetzt. Dito Casino beim EuGH.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 05 August 2024, 18:55:39
bei mir handelt es sich um sportwetten. hoffe das geht gut für mich aus.

wie läuft so eine berufung eigentlich ab? muss ich mich darauf vorbereiten oder läuft das wie vor dem lg?

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 August 2024, 18:58:33
Ok wenn alle sowieso ausgesetzt werden warum man es nicht mitteilt.

Du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet. Wenn eh alles ausgesetzt wird, warum soll ich dann das Bundesland nennen, womit man evtl. Rückschlüsse ziehen könnte?!

Was für Rückschlüsse bitte? Wenn es nicht ausgesetzt würde hätte man Rückschlüsse ziehen können Logik :). OLG Stuttgart setzt nicht aus!

Ich glaube du hast das ganze Thema nicht verstanden! Was nützt der Gegenseite Rückschlüsse wenn es eh ausgesetzt ist?
Merkst du was??? Es geht denen nur um die PKF‘s aber schlaf mal weiter :)!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 August 2024, 18:59:44
bei mir handelt es sich um sportwetten. hoffe das geht gut für mich aus.

wie läuft so eine berufung eigentlich ab? muss ich mich darauf vorbereiten oder läuft das wie vor dem lg?

Wenn die nicht aussetzten kann es nur für dich ausgehen! Der BGH neigt selbst dazu!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 19:19:35
Zocker, kühl dich mal ab und zitiere richtig, bevor Olli wieder Arbeit wegen dir hat.

Wenn ich meinen Beschluss HEUTE bekommen habe und euch HEUTE die Info gebe, dann kann man sehr wohl mit meinen vorherigen Posts, dem heute und meinem Bundesland Rückschlüsse ziehen.

Akzeptiere es doch einfach und sei nicht beleidigt bzw. werde nicht beleidigend.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 19:32:52
bei mir handelt es sich um sportwetten. hoffe das geht gut für mich aus.

Bei mir auch. Aber wie schon vor ein paar Tagen erwähnt.. Jedes Gericht geht da anders mit um
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 05 August 2024, 19:33:38
@Zocker

Richtig. Es ist Speedy's Entscheidung, ob er diese persönliche Information teilt oder nicht. Er hätte das dir gegenüber nichtmal begründen müssen.

Von daher sind deine Kommentare da schon mehr als unangebracht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 05 August 2024, 19:56:51
@Speedy, habt ihr alles vorgetragen bzgl. Limit, Livewetten und evtl. Casino gleichzeitig?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 20:00:44
@Speedy, habt ihr alles vorgetragen bzgl. Limit, Livewetten und evtl. Casino gleichzeitig?

Alles. Livewetten, Limit, Casino und Sportwetten auf einer Seite etc. natürlich mit Bilder als Beweise, Bilder aus meinem Account usw. Es fehlt nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 20:06:08
Beklagte zu 1 mit Hinweis zu dem Verfahren C-440/23.  Beklagte zu 2. mit Hinweis zu I ZR 90/23, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters
von Sportwetten der Erstattung von Verlusten entgegensteht, die Spieler im Rahmen unerlaubter
Online-Sportwetten erlitten haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 20:08:07
haben die sich überhaupt damit auseinandergesetzt das es zwei verschiedene

Nein, hatte ich aber schon vor ein paar Tagen geschrieben, dass ich davon ausgehe, da der bisherige Verlauf schon sehr schleppend war. Verkündungstermin zig mal verschobene etc.

ist nun so. Stört mich aber gar nicht mal so wirklich. War ja abzusehen nach dem BGH Beschluss. Dieses ,,Der BGH neigt dazu" oder Verträge könnten laut KG Berlin nichtig sein ( übrigens mein RA)wie wir immer lesen hilft gar keinem. Wir brauchen Fakten und die wird uns nur der EuGH liefern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 August 2024, 20:13:27
Ich denke nicht das sich bei dir an irgendwas gehalten wurde,

an gar nichts  :D schon vor dem GlüStV2012 nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 06 August 2024, 07:50:02
Zinsen spielen bei einem Vergleich keine Rolle :))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 06 August 2024, 07:58:25
stimmt, aber selbst wenn Du gewinnst usw. bieten viele Anbieter im Moment nur Vergleiche an; wie ich hörte, erschreckend Banane Vergleiche.
Wäre wünschenswert, wenn direkt nach dem OLG oder BGH Gelf fließen und Zinsen gezahlt werden würden :) Dann bin ich bei Dir.

Auch hier gilt: Abwarten und Tee trinken :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 06 August 2024, 13:56:20
Gibt es eigentlich irgendwo eine Auflistung, welche Anbieter ab 2012 die Lizenz beantragt hatten?
Weil wenn ein Anbieter erst gar nicht beantragt hat, ist es doch eigentlich Sinnfrei, wenn er sich auf irgendwelchen nicht EU-konformen Dinge beruft oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 06 August 2024, 14:00:43
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=138512&anz=1277&pos=2&Blank=1.pdf

ausführliche Beschluss des BGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 06 August 2024, 14:48:10
Der Bundesgerichtshof hört sich so an, Dass er auf jeden Fall und in allen Fällen einen Erstattungsanspruch der Spieler durchsetzen möchte.
In dem Beschluss steht, sollte der eugh, Für den Anbieter in der Vorlage Frage entscheiden, würde es dennoch anders Berufungsgericht zurück zurück verwiesen werden, um dort Feststellungen herauszuarbeiten, ob Verstöße gegen das materielle Glücksspielrecht vorliegen. Dat ist ne Ansage würd ich sagen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 06 August 2024, 14:50:35
Meinte meine Anwältin auch . Und Gerichte die sich genauer damit befassen setzen dann ggf gar nicht erst aus wenn materielle Verstöße vorliegen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 06 August 2024, 14:56:09
Hab den Beschluss gerade nur überflogen, aber wichtig ist, dass Sie reinschreiben dass das Urteil Wiesbaden nur erstinstanzlich erwirkt wurde. Zudem wissen die ganz genau was bei den unteren Gerichten abgeht Stichwort 100.000€+ Verluste. Zum Limit äußern die sich auch ganz eindeutig, das könnte vor allem für die Zeit 2020-2021 wichtig werden. Bleibt spannend :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 08 August 2024, 12:20:04
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verluste-aus-online-sportwetten-zurueckfordern-bgh-schaltet-eugh-ein/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 August 2024, 15:27:47
Hey also es ist nicht zu glauben aber die Berufung ist nach 14 Tagen nicht eingegangen und ich hab nun mein Urteil mit Vermerk erhalten.

Anbieter Jahrestage
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 August 2024, 15:31:42
Haben die nicht einen Monat Zeit einzulegen oder meinst du 14 Tage nach dem bereits verstrichenen Monat ?

Gratuliere … welche Gesellschaft war es genau wenn das sagen willst ? War sicherlich LG?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 08 August 2024, 15:42:50
denen sind doch Fristen, Gesetze sowieso alles egal. Solange unsere Vertreter (Politiker) sich das tatenlos ansehen, werde die auch nicht zahlen. Rechtskräftige Urteile werden einfach ignoriert. Die Anbieter wissen, dass denen sowieso nichts passiert. Das Spiel läuft seit über 10 Jahre so. Solange die Behörden da nicht knallthart durchgrefen, wird auch nichts passieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 August 2024, 15:45:25
Naja aber ein Urteil wenn es rechtskräftig ist, ist ja dann 30 Jahre lang   gültig

Und sonst waren die mit den  Jahrestagen glaube immer bis zur letzten möglichen heb Berufung dabei wenn nicht vorher verglichen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 08 August 2024, 15:50:40
Was bringen dir 30 Jahre, wenn der Betreiber nichts mehr hat. Wenn die Rede schon von Anbieter mit Jahreszahlen ist, schau dir mal die Geschäftsberichte von denen als Konzern an. Die haben mind. 50 Tochtergesellschaften (Betreiber). Die tauschen die Betreiber nach Lust und Laune und am Ende schaust du in die Röhre. Da muss der Gesetzgeber solche Spielchen ein Ende setzen und den Konzern in Haftung nehmen. Sonst wirst du nichts holen können.  Die gründen nicht umsonst soviele Gesellschaften. Und es ist so offensichtlich. Alles wird von der Konzernzentrale geleitet. Die Tochtergesellschaften sind nur dafür da, damit Sie ihre illegale Aktivitäten machen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 08 August 2024, 15:54:29
https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/04241161/filing-history

2.Dokument von oben ab Seite 49

ich habe mir die Mühe gemacht und gezählt. Es sind exakt 85 :'( :'( :'(
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 August 2024, 16:02:47
Ok so detailliert habe ich das noch nicht erfolgt aber ist es nicht so das Richter auch schon Verluste die in einer alten Gesellschaft entstanden sind bei der neuen / aktuellen  Gesellschaft  zugesprochen haben , speziell bei den Jahrestagen ?!

Natürlich haben sie immer noch genügend Möglichkeiten keine Frage aber ich denke die PKF etc. Schlafen  ja auch net wozu sollten sie sonst weiterhin hantieren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 08 August 2024, 16:17:08
insbesondere der Anbieter mit Jahreszahlen hat solche spezielle Konstrukte am laufen. Welche Gesellschaft wann der Betreiber war und wo, ist sowieso schon ein Rätsel und extrem schwerig herauszufinden, weil es ja auch Jahre betrifft, die minimum bis zu 10 Jahre zurückliegen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 August 2024, 16:19:27
Also ich kenne nur 3 in den letzten Jahren von den immer zu lesen war , also die in Deutschland aktiv waren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 08 August 2024, 21:01:19
wenn die weiterhin eure Daten haben und jene rausgeben können, dann ist auch der Nachfolger Passivlegitimiert und somit in Haftung. Nur weil die ihren Namen ändern, ändert sich nicht gleich alte Verpflichtungen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 08 August 2024, 21:03:37
Hey also es ist nicht zu glauben aber die Berufung ist nach 14 Tagen nicht eingegangen und ich hab nun mein Urteil mit Vermerk erhalten.

Anbieter Jahrestage

?
Urteil mit Rechtskraftvermerk? Normalerweise sind es doch 1 Monat Berufungszeit? Die wird doch schon Standardmäßig eingelegt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 August 2024, 10:03:57
Nun, die Gegenseite versucht mal wieder alles.
Wenn ich mich jetzt recht an den Gesetzestext erinnere, so ist Dein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" von Interesse. Dieser ist i.d.R. gleichzusetzen mit Deinem Wohnort. Was Du dann im Urlaub machst, ist irrelevant! Von daher darf hier auch nichts abgezogen werden.
Je nach Provider bekommst Du zudem IP-Adressen zugeordnet, die über die ganze Welt hinweg lokalisiert werden können.

Bespreche das noch mal mit Deinem Anwalt!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 09 August 2024, 11:13:28
@Schadensmeldung

Ich habe zwar keine Erfahrung vor Gericht, da mein Anbieter nicht auf die Klage reagiert, aber ich habe damals vorsorglich geschaut, ob ich zum genannten Zeitpunkt im Urlaub war.

Da mein Klage-Zeitraum nur 1 Jahr beträgt, war das bei mir recht übersichtlich.
Da ich natürlich auch nicht wusste, ob ich zu dieser Zeit im Ausland war, bin ich zunächst alle E-Mails durchgegangen und habe geprüft, ob ich Flüge oder Hotels gebucht habe.

Anschließend bin ich alle Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen durchgegangen, ob irgendwas im Ausland bezahlt wurde. (Abhebungen, Hotels, Restaurant, sonstiges)


Das wird vllt alles gar nicht notwendig sein vor Gericht, aber ich wollte einfach vorbereitet sein.


Der Anbieter hat dir wohl nicht mitgeteilt, wann du dich vom Ausland eingeloggt hast?
Sonst vergleichst diese Login-Daten mit deiner DSGVO-Übersicht.
Ob zu diesem Zeitpunkt ein- und ausgezahlt wurde, bzw. Gewinn oder Verlust erzielt wurde.

Der Anbieter hofft ja, dass du in diesem Zeitraum Verlust gemacht hast, um diesen Verlust von der Forderungssumme abzuziehen.

Umgekehrt sollte man den Anbieter mal fragen, was mit dem Gewinn passiert, den man im Ausland erzielte.
Den könnte man ja deren Argumentation nach, auf die Forderungssumme oben drauf packen, sofern es im Ausland legal war.


Ansonsten halt wie gesagt, über Kontoauszüge herausfinden ob und wann man im Urlaub war und anschließend mit der DSGVO-Übersicht vergleichen.
Bisschen aufwendig, aber was soll’s.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 August 2024, 12:12:46
das "Problem" der ganzen Sache ist meines Erachten, dass - anders als die "Verbraucheranwälte" - die Glücksspielanbieter-Anwälte allesamt miteinander vernetzt sind.

wenn sie einen Fall wegen X gewinnen, kommt das Urteil in ihrer Sammlung und wird in der Klageerwiderung aufgeführt, wenn das wichtig ist. .

Bei den "Verbraucheranwälten", will der eine nicht den anderen sein Urteil mit den Entscheidungsgründen oder komplett zur Verfügung stellen, weil das ja hart "erkämpft" wurde.

Bestes Beispiel war hier der BGH-Hinweisbeschluss,... obwohl der so oder so vom BGH veröffentlicht wird bzw. wurde, wurde der HInweisbeschluss wie eine Art Geheimnis behandelt, den nur Auserwählte vorab bekommen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 August 2024, 12:45:14
1. Der Termin vom
Wochentag und Datum,
Dienstag, 13.08.2024
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
X
wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 26.11.2024
X
Grund: _________________________________________
2. Bisher ergangene Anordnungen gelten fort.


Der Stillstand für einen sehr großen Teil der Deutschen Justiz an diesem Beispiel sehr gut dargestellt. Der Termin wurde bereits xmal verschoben. Es wird aber für die weitere Verlegung noch nicht mal mehr ein Grund hierfür angegeben. Ach, wie "schön".

Dann ist der Kläger insolvent, dann wird das Verfahren unterbrochen, der Insolvenzverwalter bestimmt über das Verfahren, bis dahin ist die Betreibergesellschaft liqudiiert und das Verfahren hat sich für das Gericht von selbst erledigt.


Da kann man bzw. ich nur noch staunen. Unbegründete Verlegungen sind meines Erachtens noch schlimmer als Aussetzungsbeschlüsse.

Man muss echt darauf achten, welchen Richter/ Gericht man erwischt. In diesem Fall würde ich sogar einen 10% Vergleich annehmen, um nur irgendwas zu bekommen, da die ganzen vorallem kurzfrisitgen Aufhebungen, usw., nur nervig sind, weil entweder RIchter*in krank, Kind krank, Schwangerschaft, Kur, letztens wurde sogar mitgeteilt, dass die (Teilzeit)RIchterin sich im mehrmonatigen Sabbath befindet und das Dezernat bis dahin nicht besetzt ist. Mit einer Terminierung kann nicht vor Januar gerechnet werden.

Furchtbar, das musste gerade raus :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 09 August 2024, 13:22:39
bei mir reagiert das gericht nicht mal mehr auf die aufforderung meines anwalts, dem verfahren endlich fortgang zu gewähren. es passiert einfach kommentarlos nichts mehr seit ca. einem dreiviertel jahr...werde meinen anwalt demnächst mal fragen, ob sowas wie eine untätigkeitsbeschwerde möglich ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 August 2024, 13:30:12
kannst machen
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__198.html

könnte aber die Stimmung kippen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 August 2024, 14:09:45
Die Frist für die Berufung war abgelaufen nur dauert es immer bis das LG vom OLG Bescheid bekommt.

Ich hätte echt mit einer Berufung gerechnet.

Urlaub immer angeben beim Gericht, da die Anbieter ip Adressen haben. Bei einer Verhandlung damals war das nämlich so. Ich hatte den Urlaub aber angegeben.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 August 2024, 14:16:53
wenn die nicht mal mehr in Berufung gehen, dann muss das nicht unbedingt gut sein. vielleicht ruhen die sich auch auf bill55 aus oder sind sich da so siegessicher, da eine Vollstreckung eh nicht möglich ist, da der Betrieber liquidiert wird.
oder es kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil ein Büroversehen wegen der Massen an Verfahren passiert ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 August 2024, 14:30:42
Leute ganz einfach, ihr müsst niemanden etwas beweisen. Die Beklagte muss euch hieb und stichfest beweisen dass ihr im Ausland gespielt habt.

@istvölligegal
Ja es ist einfach nur traurig was hier zu Teilen passiert. Der BGH hat ja einen Teil zur Klärung nach Luxemburg geschickt mit dem Hinweis dass er eine klare Meinung dazu hat. Desweiteren den Hinweis bzgl Materielles Glückspielrecht das keiner eingehalten hat. Selbst wenn Teil 1 das EuGH anders sehen würde dürfte bei Teil 2 Schluss sein.
Was die Betreiber bzw deren Mutterfirmen für ein Spiel spielen sehen ja auch alle die sich damit beschäftigen. Da fragt man sich schon warum so viele kleine Gerichte keinen A..... in der Hose haben und trotzdem die Verhandlungen durchziehen. Anscheinend hat man aufgrund der massiven Verfahren die Hoffnung daß es gegen uns ausfällt um die Flut abweisen zu können.
Ansonsten ist bei diesem Thema eine Überlastung der Gerichte für die nächsten Jahre wenn es denn weitergeht zu erwarten. Tag und Nacht. Das OLG Bamberg hat's bei den Casino Verfahren ja 1a erklärt warum es trotz EuGH keine Gründe für einen Stopp gibt. Anscheinend haben sich die damit auseinander gesetzt und die Faxen von den Verzögerungen dick.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 August 2024, 15:34:33
Schaut mal  ;D Während wir Jahrelang warten... 25. Juli Lizenzentzug und 2 Wochen später:

Update: Mittlerweile konnte der Bookie den stationären Betrieb wieder aufnehmen. Das OVG Magdeburg sprach sich nach einer vorläufigen Abwägung für die Wiederaufnahme des terrestrischen Angebots aus.

Ein Traum für jede Mafia  ;D

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 09 August 2024, 15:38:21
What???
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 August 2024, 15:41:49
What???

Hallo Ilona, du müsstest dein "What" schon erläutern, sonst weiß ich nicht wie das gemeint ist und kann darauf nicht Antworten.

Überrascht? unpassend? dumme Formulierung meinerseits? übertrieben? ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 August 2024, 15:49:14
Immer vorher überprüfen ob man auch wirklich im Ausland war. Wie ich schon des Öfteren erwähnt habe, kannst du dir auch ganz schnell in DE eine ausländische IP einfangen, wenn du z.b in der Wettbude über das Wlan eingeloggt warst. Da die Spiele aus der ganzen Welt übertragen nutzen die meisten eine VPN Verbindung. Wenn du da dann drüber eingeloggt bist, nicht daran denkst und damit eine Wette platziert hast, hast du Wette die über eine ausländische IP abgeben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 09 August 2024, 16:08:17
@Bobby
Ich war erstaunt! Hab’s gerade nachgelesen. Ja, es ist erstaunlich, wie schnell Gerichte reagieren - was ja erstmal gut ist. Schade nur, dass es bei Verbraucherrechten so lange dauert.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 August 2024, 16:25:33
Ich weiß auch nicht was ich dazu sagen soll  ;D Geld regiert die Welt? Bookies sind Verbraucher der Staaten?  ;D Vielleicht ist der Verbraucherschutz auch was ganz anderes, was wir noch gar nicht wissen. Verbraucherbookieschutz?  ;D ;D

 schon alles lustig. Wir sind halt nur die Kühe  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 09 August 2024, 16:51:13
Na ja, ganz ist es nicht so. Es ist ein Unterschied in der Gerichtsbarkeit. Die Verwaltungsgerichte unterscheiden sich von den Zivilgerichten. Und Eilanträge gibt's bei Zivilgerichten, so weit ich weiß, nicht. In Zivilverfahren dauert halt alles länger. Wir haben auch mal ruckzuck eine einstweilige Verfügung durchgekriegt im Eilverfahren. Aber wie man beim BGH und auch bei anderen Ober-Gerichten sieht, es wird alles sehr sorgfältig geprüft. Daher sollten wir nicht soo pessimistisch sein.

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 09 August 2024, 17:32:26
https://www.spiegel.de/wirtschaft/gluecksspielkonzern-chef-ueber-sucht-paul-gauselmann-zockt-seit-30-jahren-jeden-abend-backgammon-a-540e8c7b-9fc5-4a43-bb1a-13ae9d87e3dd

Achtung hier wird in dem Artikel ein Wettanbieter genannt.

Ich bin echt fassungslos über den Artikel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 August 2024, 18:11:04
Ich finde den Artikel eher lustig.

Was soll er auch anderes sagen als Spielgerätehersteller?  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 09 August 2024, 21:51:39
Leute… so ein Quatsch mit dem Einloggen im Ausland. Dann hätte der Anbieter das doch auch sperren müssen ?
Hoffe dein Anwalt kann das gut zerfetzen!
Bitte verliert nicht die Hoffnung, lasst euch nirgends angreifbar machen und bleibt sauber !
Die Rechtssprechung läuft in unsere Richtung, und zwar deutlich. Eure Anwälte müssen driingend ( falls sie es noch nicht getan haben ), komplett darauf rumhacken, dass entweder keine Lizenz benatragt wurde, oder sie sowieso gegen alles ( und das hat jeder Anbieter !!! ) verstoßen hätte !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 10 August 2024, 08:33:36
Der Zeitraum muss genau angegeben werden, da die Einzahlung und Auszahlung rausgerechbet werden müssen!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 August 2024, 10:56:34
Manchmal loggen sich auch andere mit deinem Account ein bzw versuchen es und das wird dann als dein Login Versuch verkauft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 10 August 2024, 12:44:46
Die ein oder andere Webseite bietet auch an "immer eingeloggt" zu bleiben. So weiß YT z.B., dass ich es bin, weil ich mein Google-Konto offen habe.
Wenn Du aber weder Einzahlungen getätigt, noch zu dem Zeitpunkt Einträge im Spielverlauf hast ... was wollen die Dir dann anhaften? Du kannst doch belegen, dass Du zu diesen Zeiten nicht gespielt hast. Darf nun niemand mehr ins Ausland fahren, wenn er einmal hier im OC gespielt hat?

Ruhe bewahren!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 10 August 2024, 13:42:57
ich war nicht mal im ausland und der anwalt hat mir trotzdem unterstellt, aus dem ausland gespielt zu haben  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 10 August 2024, 18:52:38
Wenn ich das richtig sehe, hast Du doch bestimmt Deinen Anbieter via Chat gefragt, warum Du Dich nicht einloggen kannst, weil Du im Ausland bist. Und dieser hat geantwortet, dass Du in diesem Fall einfach VPN nutzen solltest. Richtig? :)

Ich denke, man sollte "ich war im Ausland" ruhig angeben. Denn, wie Olli schon sagte, spielt Dein regelmäßiger Aufenthaltsort eine Rolle. Denke nicht, dass Gerichte den Betrag dann um xy kürzen.

Es bleibt ja wirklich zu fragen, warum Du aus dem Ausland spielen konntest. Die IP wurde ja erkannt. Denke, es war so, wie ich gesagt habe. Du konntest Dich nicht einloggen und dein Bookie hat Dir vorgeschlagen, VPN zu nutzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 August 2024, 08:07:10
https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/sportwetten-aus-malta-und-die-unionsrechtliche-dienstleistungsfreiheit-3262957

Wenn einer mal richtig viel Zeit hat ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 13 August 2024, 15:38:30
Wird bei euch schon ausgesetzt?
Oder weiter verhsndelt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 13 August 2024, 17:41:18
Meine termine stehen bald an. Bis jetzt ist nichts ausgesetzt. Ist bei mit aber auch casino
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 August 2024, 18:28:49
Na ja Casino ist ja auch ausgesetzt. Das wird wie bei Casino, die einen setzen aus, die anderen ziehen durch. Kommt auf's Bundesland und vor allem auf die kleinen Gerichte an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Justus999 am 13 August 2024, 20:08:23
Bei mir hat der Anbieter paar Tage vorher einen dreistelligen Schriftsatz eingereicht für die Aussetzung.

Der LG Richter wollte dennoch die mündliche Verhandlung durchführen und entscheidet dann ob es ein Urteil gibt oder die Aussetzung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 August 2024, 22:15:55
Das hört sich ja wie Komödienstadel an. 😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 August 2024, 22:58:45
Auch nicht wirklich super ... Eine Aussetzung im Termin, haben alle ihre Terminsgebühr verdient. Aussetzung vorm Termin, ne
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 14 August 2024, 21:06:25
Danke Ilona für den Link.
Sehr Interessent.
Aber ich bin gerade sowas vom schockiert.

Bitte schaut euch den Chef der GGL an. Was gibt er da von sich?
Mit solchen Leuten dort an der Spitze… Wahnsinn.
Und ich dachte schon es geht nicht schlechter als unsere Politik.

Achtung es werden Anbieternamen genannt!!

Schaut euch bitte mal Minute 16:10 - 17:50 an.
Und bitte 37:00-38:30 Minute

Bin so schockiert.
https://1.ard.de/angriff-auf-den-amateurfussball-gier-der-wettindustrie



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 14 August 2024, 21:31:44
Ich höre im Auto seit Ewigkeiten kein Radio mehr, sondern YouTube. Mich hat's schockiert, dass um 11 Uhr vormittags Werbung für Slots kam ... Dachte, da gibt's Sperrzeiten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 14 August 2024, 21:58:47
Michael, der Typ ist ja mehr als unfähig. Es haben doch nu noch 10tausende eine Lizenz. Mit ner einfachen Software lässt sich sowas tagtäglich überprüfen und er behauptet, seine Behörde könnte nicht darauf setzen? Auch interessant. Wahrscheinlich werden die Anbieter, nach der Doku, das tatsächlich erstmal rausnehmen für ein paar Wochen.

...aber, er wurde dort von der Politik eingesetzt, somit schließt sich der Kreis mit schlechter als die Politik ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 14 August 2024, 22:29:15
„Ich höre im Auto seit Ewigkeiten kein Radio mehr, sondern YouTube. Mich hat's schockiert, dass um 11 Uhr vormittags Werbung für Slots kam ... Dachte, da gibt's Sperrzeiten.“

Kannst du das bitte konkretisieren? Oder mal aufnehmen? Ich brauche wasserdichte Beweise! Dann können wir das abmahnen.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 14 August 2024, 22:36:56
Alles klar; ich werde morgen zur gleichen Zeit die gleichen Lieder hören und berichte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 14 August 2024, 22:46:29
Danke! Bitte so gut wie möglich dokumentieren. Namen des Senders nicht vergessen ;-)
Schreib‘s mir am besten per PN oder per Mail Ilona.fuechtenschnieder@gluecksspielsucht.de
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 14 August 2024, 23:54:14
Wow…

Ich habe gehört, dass auch der Fall des Jahrestages, der keine Daten liefern will, zur GGL ging und man sich da nicht für zuständig hält…

Was macht die GGL nochmal genau?

Diese Doku hat mich irgendwie traurig gemacht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 August 2024, 08:15:01
100%!! Leider bei der BaFin genauso. Man bekommt das Gefühl, dass Anleger- oder Spielerschutz nicht wirklich interessieren.

Die BaFin wird übrigens finanziert von? Den Banken. Wird die GGL auch von den Bookies finanziert? 😀
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 15 August 2024, 08:28:09
Ich habe mir die Doku auch jetzt angesehen.
Die GGL geht wie ich finde viel zu sanft mit der Geschichte rundum der Wettindustrie um. Es erweckt den Eindruck, dass die dort quasi gezwungen werden und wenig Lust haben sich mit den ganzen Problematiken zu beschäftigen.
Es macht mich wütend und gleichzeitig auch traurig. Der Typ in der Doku tut mir besonders leid. Ich kann mir vorstellen was diese Wettsucht mit ihm gemacht hat . Mann kann nur auf Karma hoffen, dass jeder irgendwann im Leben das erntet, was man sät
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 15 August 2024, 09:19:28
Mal davon ab wie die GGL reagiert.
Was stimmt aber mit dem DFB dort am Ende nicht? Warum hat jener kein Interesse den Amateursport zu schützen?

Ich kann mal das Thema bzgl Wetten im Amateurfussball, bei ner NfV Sitzung ansprechen, es geht dort zwar um was anderes, aber dort sind auch größere Vereine und Funktionsträger dabei. Landesverbände sehen sowas meist deutlich kritischer, als der geldgeile DFB.
Gerade der DFB hätte die Möglichkeit dies zu unterbinden und zu untersagen, aber bei den Sponsoren, will man dies ja nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 15 August 2024, 10:45:38
Vor wenigen Tagen gab es am Landgericht München eine Verhandlung zwischen dem DFB und Ikke Hüftgold.

Ikke Hüftgold hat während der EM die „Party-Nationalmannschaft“ gegründet und Trikots und Trink-Spiele verkauft.
Er verwendete als Logo ein Adler mit Bierkrug.


Der DFB hat Aufgrund der Verwechslungsgefahr mit dem DFB-Logo eine Unterlassungsklage eingereicht.

Das LG München bestätigte dies.
Das Logo muss weg.
Die Kosten für Gericht, Anwälte und Trikots die nicht mehr verkauft werden belaufen sich auf 71.000€.


Der DFB machte den Vorschlag, die eigenen Anwaltskosten zu übernehmen.
Ebenfalls dürfen die bereits gedruckten Trikots verkauft werden. Der Erlös müsse aber gespendet werden.


Hüftgold sagte daraufhin:
„Von der Bundesliga bis zur Kreisklasse ist alles von Biermarken gesponsert, Spielanbieter auf den Trikots. Damit treiben die Verantwortlichen Kinder zum Alkohol und zur Spielsucht. Da zahle ich lieber die Kohle und kämpfe weiter!“

Er macht dem DFB einen Gegenvorschlag: Der Verband solle Verträge mit Wettanbietern kündigen und keine weiteren Kooperationen mit Sportwettenanbietern und Casinos eingehen. Ihn stört besonders: „Kinder werden hineingezogen, weil die Werbung auch bei Videospielen (z. B. bei FIFA24, Veltins-Arena, Anm. d. Red.) zu sehen ist.“


Ein Deal, auf den wiederum der DFB nicht eingehen wollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 August 2024, 11:48:44
Ich glaube man braucht gar nicht so viel in die Tiefe gehen.
Alleine das der Sponsorvertrag mit Adidas gekündigt worden ist zeigt alles beim DFB..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 August 2024, 13:09:02
DFB, DFL, UEFA, FIFA, IOC etc. hier geht es nur um eines, Geld. Höher, weiter, schneller koste es was es wolle. Und außen herum zB die Politik jubelt alles ab. Sinnlos sich darüber Gedanken zu machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 August 2024, 13:47:47
Wie schön ruhig das hier geworden ist  ;D Einfach eine Bestätigung dafür, dass wir nie ausreichend aufgeklärt wurden. Seit dem BGH Beschluss ist die Spekulationsrate bestimmt um 90% gesunken  ;D :)


haltet durch =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 15 August 2024, 14:37:42
Es gibt nichts mehr zu spekulieren😂 Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 August 2024, 16:07:50
och...ich hätte da noch etliche Spekulierungspunkte :))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 15 August 2024, 16:23:56
Lass gut sein 😊
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 15 August 2024, 16:38:27
(aber) nur noch 77 bzw. nach meinem Post 76 bis zum 2.000sten Beitrag in diesem Thread und für den 2.000er einen Mars-Riegel (  ;D ), wie versprochen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 15 August 2024, 16:58:05
Ich lege noch drei Duplos drauf, wenn dieser Beitrag dann mindestens einen Konjunktiv und einen schlecht umschriebenen Anbieternamen enthält.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 August 2024, 17:00:41
Vielleicht sollte ich an die Spitze der GGL. Wer voted für mich?
Rubbel spricht doch immer davon, etwas zu ändern...also los!

Ich frage mich gerade, ob man von dem Gehalt als Leiter der GGL überhaupt leben kann? 1-Zimmer in einer 4er WG?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 15 August 2024, 17:16:32

Zitat
Ich lege noch drei Duplos drauf, wenn dieser Beitrag dann mindestens einen Konjunktiv und einen schlecht umschriebenen Anbieternamen enthält.
(TAL)

Fantastisch! Wenn es jemandem gelingt, einen Anbieternamen im Konjunktiv zu schreiben (z.B. 'Tippiqueue'), dann leg' ich auch noch ein Knoppers obendrauf! (der genannte Name im Konjunktiv zählt aber nicht mehr mit!!)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 August 2024, 17:20:19
Hier die Aufgaben der GGL:

Lizenzvergabe: Die GGL ist für die Erteilung von Lizenzen für Glücksspielanbieter zuständig. Dies umfasst insbesondere Online-Glücksspiele wie Sportwetten, Online-Casinos und virtuelle Automatenspiele.

Überwachung und Kontrolle: Die Behörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die lizenzierten Glücksspielanbieter. Dazu gehört die Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes sowie die Bekämpfung von Geldwäsche.

Verfolgung illegalen Glücksspiels: Die GGL geht gegen illegale Glücksspielangebote im Internet vor. Dies kann durch die Sperrung von Webseiten, die ohne Lizenz operieren, oder durch rechtliche Maßnahmen gegen Anbieter geschehen.

Spieler- und Jugendschutz: Ein zentrales Ziel der GGL ist der Schutz der Spieler vor den Gefahren des Glücksspiels, insbesondere vor Spielsucht. Sie stellt sicher, dass die Anbieter entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie z. B. Einsatz- und Verlustlimits, Selbstsperren und Informationsangebote für gefährdete Spieler.

Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Die GGL informiert die Öffentlichkeit über die Gefahren des Glücksspiels und über die Möglichkeiten zur sicheren und verantwortungsbewussten Teilnahme.

Fast überall versagt...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 15 August 2024, 20:29:24
Wluchten, schau mal was der Vorstand vorher gemacht hat. Der kam aus der Politik und war glaub Staatssekretär, also hat er da schon nicht schlecht kassiert, dann wird er jetzt bestimmt nicht weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 August 2024, 21:13:40
vermutlich. Aber ne Flasche ist er allemal.
Vielleicht sollten wir eine Partei gründen zum Schutz der Bevölkerung. Die Zockblocker oder die Slotfreien oder sowas...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 August 2024, 21:57:53
Seit wann ist Alk in den ganzen Riegeln weil ihr Mädels so außer Rand und Band seid?😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 15 August 2024, 22:05:04
Lieber Roy,

wir stehen nicht auf Alkohol, nur auf Rekorde.
Und wir hoffen, dass Nr. 2000 auch außergewöhnlich wird  ;D

Kurz noch ein Nachtrag, den ich mir nicht verkneifen kann: Jetzt spuckt jede/r noch mal auf die GGL, was völlig sinnentleert ist.
Klar - mir haben auch 2 Minuten - die empfohlenen - gereicht, um den Eindruck zu bekommen, dass da Leute evtl. durch's Streichen anderer Stellen oder aus anderen betrieblichen Gründen abgeschoben sitzen und recht leidenschaftslos und irritiert am Tisch Platz genommen haben in der GGL ...
Aber viel wichtiger: Hier laufen noch mehr Threads.
Jemand ist rückfällig geworden nach 2,5 Jahren. Und was ist nun wichtig/er? Irgendwie bin ich schon wieder ganz schön enttäuscht und zweifle an einem Gemeinschaftssinn hier.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 August 2024, 22:16:43
Es gibt die V-Partei...die vegane Partei. Warum sollte es nicht die AZ Partei geben? (Anti-Zocker)
Dieses Internetz hat doch eigentlich nichts Gutes hervorgebracht...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 15 August 2024, 22:31:04
Müll was dieser Nichtskönner von sich gibt. Widert mich an !
Aber zum Glück gibt es einige Juristen, die mehr machen als Sesselfurzen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 15 August 2024, 23:04:01
leider richtig zusammengefasst.

Die Frage lautet nur, warum redet er nur so dumm daher...wird schon seinen Grund haben. Und das stimmt mich sehr sehr traurig.

@Ilona, hier hätte ich gerne mal Deine Einschätzung. Ein Mann, der in einer solchen Position sitzt und klare Aufgaben hat, aber so rüberkommt, als möchte er diese nur widerwillig erledigen...warum ist das so? Er ist ja schließlich der verlängerte Arm der Politik. Würde bedeuten, dass es politisch ungewollt ist, die Lage wirklich zu verbessern?

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 15 August 2024, 23:18:25
Anti-Zocker wäre mal etwas hart. Wohin denn mit denen? Alle nach Malta verbannen? Und auf welcher Grundlage? Unerlaubte Selbstzerstörung?

Eine Anti-Onlineglücksspiel-Partei würde da schon eher Sinn machen, wobei das zu 'nischig' wäre, denn es gibt wohl sogar noch deutlich weniger dezidierte Gegner des Onlineglücksspiels, als es Veganer gibt. Da würde daher letztlich dann doch irgendwie die Basis fehlen, denn den meisten Leuten dürfte das Thema mangels Berührungspunkten schlichtweg egal sein.
Man bräuchte da also etwas, was eine breitere Masse anspricht. Zum Beispiel Anti-Lobbyismus. Den gibt es ja nicht nur bei der GI.

Wählen würde ich die aber auch nicht. Denn nur aus Unmut meine Stimme für eine Utopie zu verschenken, hilft ja auch keinem weiter.
Die Gründung einer Partei wäre da also reine Energieverschwendung.

Und der Typ von der GGL ist wahrscheinlich einfach nur 'Karrierebeamter'; egal, was er tun soll, Hauptsache, er kommt eine Besoldungsstufe höher.
Wobei man wohl fairerweise sagen muß, daß es wahrscheinlich auch gar keinen 'fähigen' Kandidaten gegeben hätte. Da hatte doch niemand irgendeinen Plan, und wenn doch, dann kann er anderswo mehr erreichen, als bei einer von Bürokratie und Ahnungslosigkeit gelähmten Alibi-Behörde.

Gewundert hat mich sein Statement jedenfalls nicht wirklich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 August 2024, 07:45:44
Aber viel wichtiger: Hier laufen noch mehr Threads.
Jemand ist rückfällig geworden nach 2,5 Jahren. Und was ist nun wichtig/er? Irgendwie bin ich schon wieder ganz schön enttäuscht und zweifle an einem Gemeinschaftssinn hier.

Ich bin da ganz bei Dir. Keinerlei Reaktionen! In besagtem Thread schreiben gerade einmal 4 Personen. Es sind Michael, Rubbel, Ralf und ich selbst. Hier in diesem Thread wird nicht mal mit der Wimper gezuckt.
Anstatt hier sinnentfreit über den Leiter einer Behörde her zu ziehen, der auch keine Wunder vollbringen kann, könntet Ihr doch wenigstens mal etwas erreichen, indem ihr Michael unterstützt. Was unterscheidet Euch von dem Bild des Leiters, welches die Presse hier abgebildet hat? Der ist auch nur an Gesetze gebunden. Erinnert Euch, dass die Behörde viel zu klein ist!
Ihr könnt hier aber frei schreiben. Ihr könnt Euren Gedanken freien Lauf geben. Gebt Eure Erfahrungen weiter ... Eure Gedanken ...
Stattdessen habe ich das Bild vor Augen, wie ein User aus diesem Thread, wie der Leiter der Behörde im Beitrag, einen DIN A 3 Ausdruck von Michaels Thread in der Hand hat und darin wahllos blättert, weil er keine Ahnung hat, was er in diesem Moment damit machen soll.
Es liegt an Euch das zu ändern ... beschreitet doch mal neue Wege ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 August 2024, 09:44:45
Hallo zusammen,

da hat Olli hat Recht. Mitgefühl kann man üben. Hier ist ein guter Raum dafür. Und es haben alle was davon: ihr selbst, die Fragesteller im Forum, eure Familien. Guckt euch mal Roy an. Der ein oder andere heavy BGH User zeigt ja schon, dass er auch anders kann. Macht mit. Immer nur mosern, macht kein gutes Lebensgefühl. Andere unterstützen schon eher.

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 August 2024, 09:49:26
@ wluchten.

Zitat
@Ilona, hier hätte ich gerne mal Deine Einschätzung ::.

Lieber Wluchten,
das ist nicht nur versuchte Manipulation. Was sollte jemand in Ilonas Position dazu schreiben? Hast Du das mal überlegt?? DU bist hier inkognito ... da kannst Du Dir Vieles 'herausnehmen'. Und sonst so? Manchmal - und immer öfter - ist Nachdenken angezeigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 August 2024, 09:56:14
… und noch ein Grund Empathie (Einfühlung, Mitgefühl) zu üben. Fangt einfach an. So schwer ist es nun auch wieder nicht. Aber üben hilft. Und nachfragen. Z. B. : Habe ich richtig verstanden, dass …

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 August 2024, 14:50:09
Hmmm ... und was hilft das jetzt Michael?

Du schreibst jetzt, wie ungerecht die Welt ist, auf grob einer DIN A 4-Seite. Das mag alles schön und richtig sein. Doch wo ist die Unterstützung von DIR bei einem akuten Fall, wo jemand Ideen braucht? Wo es mal nicht um Gesetze und sonstige Normen geht, sondern um fühlende lebende Wesen? Unsere Mitmenschen? Berührt Dich das nicht? Hast Du keine Ideen, die aus Deinen Erfahrungen geboren wurden?

Zitat
Und ja, es ist wichtig, dem Einzelnen zu helfen. Das macht ihr sicher grossartig.

Ihr? Das macht Deinen Beitrag zu einer einzigen blöden Ausrede ... sorry ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 August 2024, 19:08:44
Guckt euch mal Roy an. Der ein oder andere heavy BGH User zeigt ja schon, dass er auch anders kann. Macht mit. Immer nur mosern, macht kein gutes Lebensgefühl. Andere unterstützen schon eher.
LG Ilona
Lieben Dank Ilona!
Das mache ich allerdings schon von Anfang an und bin hier ja eher der Miese Peter der zu oft schreibt was die wenigsten hören wollen. Um es zu betonen, wenn ich hier jemanden vermisse dann Kaffeesatzleser mit seinen sehr guten Expertisen auch wenn nicht immer alles weiß rüber kam. Oder anders gesagt, ein Realist mit Lebenserfahrung und Ahnung.

LG Roy
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 August 2024, 20:16:33
Kaffeesatzleser vermissen wir alle 😢
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 August 2024, 20:36:10
Lieber Roy,

Zitat
und bin hier ja eher der Miese Peter

N E V E R !!!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 August 2024, 21:44:36
Mir ist Dein Beitrag heute nicht entgangen ... :)
Von wegen Miesepeter ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 August 2024, 22:37:57
Moment bitte! Nicht falsch verstehen!
Ich meine mit Miese Peter ausschließlich hier diesen Thread. Ich bin nun mal keine 20 oder 30 mehr und habe doch einiges an Lebenserfahrung gesammelt, sowohl privat als auch beruflich. Ich habe da einiges mitbekommen wie vieles läuft was so nie sein dürfte. Selbst hier in D schaffen es Menschen aus unbegreiflich miesen Situationen als Gewinner hervorzugehen. Es ist einfach nicht immer alles wie es ist und schon gar nicht wie es sein sollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 August 2024, 22:53:42
 ;D
... dieser Thread ist auch was ganz Besonderes, was Sonderbares und von einer nicht leicht beschreibbaren Qualität.  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 August 2024, 00:29:44
Amen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 August 2024, 10:46:03
🕯️
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 August 2024, 07:45:37
https://www.butenunbinnen.de/sport/fussball-bremen-amateure-wetten-maeurer-100.html

Denke das sich schon im Hintergrund was tut. Mittlerweile ist es ja schon mehr als dreist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 20 August 2024, 10:09:33
Sehr schwierig. Der Senator hat hier moralisch definitiv Recht. Die Aussage des Sportwetten Heinis ist allerdings auch nicht verkehrt.
Wenn zB in England es erlaubt ist auf Amateure zu Wetten ist es nicht illegal diese anzubieten.
Die Whitelist Kandidaten blockieren ja ihre .com Seiten für Deutsche Spieler. Auf deren deutschen Seiten sind diese Spiele nicht verfügbar. Die notwendigen Daten für Livewetten bekommen die ja auch über dieses in London ansässige Unternehmen Sportradar. Wenn der deutsche Spieler jetzt trotzdem auf .com wettet macht eigentlich dieser sich strafbar wie auch immer er dahin kommt. Es ist eine Sauerei jedoch rechtlich ziemlich schwer angreifbar.
Da müssten die Amateurvereine ihr Hausrecht wie der Münchner Verein gebrauchen und per Aushang Liveticker verbieten.
Was das manipulieren angeht ist's natürlich eine andere, neue Geschichte die separat behandelt werden muss.

Fazit, auch hier ist alles offensichtlich und trotzdem kommen die wieder durch. Ich hoffe mal dass die Richter sich so etwas zu Gemüte führen und sich deutlich machen was hier mit dieser Industrie abgeht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 20 August 2024, 10:54:55
Dann sollen sie aber auf Englands Amateure Wetten dürfen und nicht auf deutsche. Da muss jeder Staat denk ich selber durchgreifen. Ein Wettverbot in Deutschland auf Amateure senkt auch die Kriminalität.

Wetten auf Amateure zieht Kriminalität an und zerstört weitere Leben, derer die für Geld Spiele ihrer eigenen Mannschaft manipulieren.

Wenn man das möchte, dann sollte man das Wetten auf Amateurvereine grundsätzlich verbieten. Nicht in Deutschland, England oder sonst wo. Einfach verbieten.

Zudem macht das Wetten auf Amateurvereine den Sport kaputt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 20 August 2024, 10:57:55
Roy, gerade mal die Spielausschreibungen angeschaut. In der Regionalliga sind die Vereine selbst verpflichtet einen Liveticker zu führen, aber ausschließlich via fussball.de
Was weiteres Interessantes bzgl Wetten. "Die Überwachung des Wettmarkes wird zentral vom DFB für die Regionalligen übernommen"  - somit ist auch klar, warum der Bremer Fussballverband in der Reportage nichts sagen will.
Wenn nu also der DFB von Sportwettenanbieter Gelder kassiert, aber der DFB zugleich  für die Überwachung zuständig ist, dann besteht doch irgendwo ein Interessenskonflikt?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 20 August 2024, 11:19:05
Roy, du guckst hier nicht weit genug. Es geht nicht um Personen, die aus Deutschland wetten. Du kannst jemanden aus England dazu bringen, auf diese Spiele zu wetten.
Wetten auf Vereine platzieren zu können, bei denen die Spieler ein- oder zweimal pro Woche trainieren und dann am Sonntag bisschen kicken ist schon krass. Da ist die Empfängnis eine ganz andere als bei Profisportlern. Aber was reden wir uns den Mund fuselig. Der Jahrestage-OC bietet ja auch jedes Schmodderspiel der russischen Tischtennis-Liga an und da sind Skandale an der Tagesordnung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 20 August 2024, 11:44:05
Der Datenschutz lässt eindeutig zu, sich über VPN mit IP-Adressen aus anderen Ländern versorgen zu lassen.
Da hilft es nicht durchgreifend, die bekannten deutschen IP-Adressen zu blocken! Der deutsche Markt ist immer noch offen!
Damit wird sehr wohl gegen deutsches Recht verstoßen und die Spiele hier illegal angeboten!

Die VPN-Nutzer zu kriminalisieren ist ein wenig übereifrig ... :)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 August 2024, 12:05:21
achja, wie schön, aus einer Sachstandsanfrage

Das Dezernat der Berichterstatterin ist stark belastet. Überlastung ist angezeigt. Es sind noch zahlreiche ältere Verfahren vorrangig zu fördern
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Wolfgang am 20 August 2024, 13:38:33
Finde ich immer lustig. Wenn man selbst nicht mehr der Sucht frönt, sofort alles verbieten zu wollen. Bleibt doch einfach als ehemalige Zocker etwas locker.
Das hilft.

Gruß
Wolfgang

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 August 2024, 13:52:42
ich habe mich schon immer gewundert, wenn ich zum Fußballgucken in diesen Buden war, warum Dorfmannschaften beim Livescore angezeigt worden sind. Jetzt kenne ich die Antwort.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 August 2024, 17:39:10
Habe den Bericht mir jetzt auch mal „gegönnt“ und war entsetzt über die Art und Weise der Auskünfte von GGL, DFB und Sportradar…

Naja aber ein Schritt mehr in die Öffentlichkeit …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 August 2024, 20:59:14
Echt? Entsetzt? Welcome to Romania, äh Germany😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 22 August 2024, 12:10:00
https://www.fr.de/panorama/sportwetten--urteil-geld-zurueck-bgh-wette-gericht-zr-93255696.html

Ganz interessant




Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 22 August 2024, 14:04:45
Nachdem ein user hier berichtet hatte, dass der anbieter mit der jahreszahl angebote verschickt wenn man die transaktionsliste anfordert, habe ich diese dort auch angefragt
 (ich wusste nicht wirklich ob ich dort war. Jedefalls habe ging es da nicht um extreme summen)

Heute kam ein anruf von denen und sie haben mir ein angebot erteilt. Da der user berichtet hatte, dass er dieses ablehnte und 1-2 minuten später ein höheres erhalten hat, habe ich es auch abgelehnt.
Daraufhin erfolgte eine verdopplung des angebotes.

Diesem habe ich nun zugestimmt
Meine 2 weiteren klagen laufen wo es um hohe summen geht.
1 ist ofen die 2te wurde vor dem lg verloren und geht somit hoffentlich vor das olg.

Das geld jetzt nehme ich an und werde damit einen kleinen kurztrip machen.


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 August 2024, 14:12:51
Neues steht da nichts drinnen. Wie von Staudt und Co. und sogar hier von uns Laien teilweise gemutmaßt. Gut daran ist, dass wieder eine Zeitung einen Bericht abdruckt.
Ich gehe davon aus dass es beim EuGH inklusive Bill55 noch 1-2 Jahre dauert um ein endgültiges Ergebnis vorliegen zu haben. Gibraltar Dito da die ja verlautbaren sich gerne an dieser Entscheidung zu orientieren.

Interessant und neu wäre für mich ein Bericht das sich die Kläger Anwälte schon mal darum bemühen ob im Falle einer künstlichen Insolvenz Welle die Mutterkonzerne greifbar wären.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 August 2024, 15:00:37
@ Schadensmeldung

Die GGL unternimmt evtl. ;D nur was wenn du einen Verstoß nach Lizenzerhalt vorweisen kannst. Alles was davor war interessiert die leider nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 22 August 2024, 15:08:22
Also alles ist doch schon eigentlich geklärt. Was soll den neues geben? Ich finde es schon wie genannt sehr gut das es auch Medial berichtet wird auch im Bereich Amateurenbereich. Das spricht sich ja schon rum.

Und Frankfurt ist die Hauptzentrale des Anbieters in Deutschland gleichzeitig auch des Firmensitzes in Deutschland der Besitzer!! Da steht drin das alles Taktik. Geduldig sein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 August 2024, 19:17:29
Schadensmeldung frag doch mal deinen Anwalt.
Da muss ich der GGL mal zur Seite springen, die hat da keine Handhabe. Da gäbe es innerhalb von Stunden eine einstweilige Verfügung wenn die einen Laden dich machen würden und deren Anwälte hätten ihren Spaß. Oder meinst du unsere Anwälte sind dämlich? Da hätten wir alle schon unser Geld schon lange so es eine rechtliche Möglichkeit gäbe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 22 August 2024, 19:49:13
Ja wenn es der gleiche Betreiber ist wie jetzt also keine Änderung sollte die GGL echt was machen können …. Bzw wie wäre es dann ab Limit Verstöße nach Lizenzerteilung ? Das wäre ja dann definitv deren Bereich oder auch nicht ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 22 August 2024, 21:40:43
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-sportwettenanbieter-bietet-freiwillige-zahlung-an-230725.html

Sponsor der UEFA Champions League
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 August 2024, 21:46:45
😂😂😂 3-5 Prozent. So frustriert oder besoffen könnte ich gar nicht sein um auch nur zu antworten. Die sitzen doch in ihren Büros und lachen jeden einzelnen aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 23 August 2024, 06:24:32
https://de.uefa.com/news-media/news/0290-1ba9c3a3f93c-14cb29116e9a-1000--bet365-wird-offizieller-globaler-partner-der-uefa-champi/

Und so ein Anbieter wird Partner des wichtigsten Klub-Wettbewerbs in Fußball-Europa.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 23 August 2024, 08:05:48
Mir habe
N sie weit mehr als 5% geboten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 August 2024, 08:11:47
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/kg-eugh-zulaessige-beschwerde-aussetzung

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 23 August 2024, 10:56:24
Gibt es eigentlich so etwas wie eine Terminierung vom EuGH...? Ich kann online leider immer nur sehr unassagekräftige aussagen bzgl. Dauer finden... von 10-24 Monaten ist alles dabei... aber wann genau der Stein da mal ins Rollen gerät ist leider nicht zu finden. Vielleicht kann ja jemand mal etwas Licht ins dunkle bzgl. des Ablaufs bringen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 23 August 2024, 11:19:11
hatte gestern in einer alten Kiste ein Buch über die Bundesliga von 2002 gefunden.

damals haben war ein großer Glücksspielanbieter noch als "eK." mit gleichem Namen eingetragen, wie heute,  aber deutscher Adresse.

Kein Hinweis darauf, dass Sportwetten süchitg machen können, kein Hinweis auf irgendwas, wo man sich Hilfe suchen könnte.

Nur, dass man bis zu 89. Minute live wetten konnte.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 23 August 2024, 17:12:55
Duffi wie lange dauert die überweissung nach dem vergleich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 23 August 2024, 17:27:35
😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 August 2024, 18:32:14
Zitat
hatte gestern in einer alten Kiste ein Buch über die Bundesliga von 2002 gefunden.

Komm ... die Szene hast Du doch aus "Zurück in die Zukunft II" geklaut ... da nannte sich das Buch der "Sportalmanach" ... ;)
Was für ein Auto fährst Du doch gleich? :) Oder fährst Du schon Lokomotive? :)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 24 August 2024, 10:23:27
Duffi wie lange dauert die überweissung nach dem vergleich

21 tage
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: madmetze am 24 August 2024, 20:03:29
Duffi, es wäre wirklich interessant für alle zu wissen wieviel Prozent sie geboten haben. Mir haben sie erst 5 dann 10 % geboten, Das war allerdings kurz vor dem Verweis auf den EUGH. Ich hätte nie damit gerechnet dass die immer noch vergleichsangebote machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 25 August 2024, 09:02:31
Verständlich, aber ich werde sicher nichts riskieren bzgl verschwiegenheitsklausel.

Aber nein, über 30 ist es nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 August 2024, 09:23:57
Abe Respekt das du wohl weist wie hoch deine Verluste dort waren da auf es abschätzen kannst … das konnten die wenigsten … ich war überrascht wieviel höher  diese waren als gedacht 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 August 2024, 10:43:40
Wieso sollen die keine Vergleichsangebote machen? Die Anbieter zahlen ja sogar ohne die Traktionsliste gleich eine gewisse Summe.

Mir sind wirklich manche Meinungen ein Rätsel..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 August 2024, 13:56:18
Heißt kurz vor dem OLG kam der Vergleich?

Ich denke auch dass die Vergleichsbereitschaft auch von der Höhe des Klage Betrages abhängt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 25 August 2024, 15:10:02
Abe Respekt das du wohl weist wie hoch deine Verluste dort waren da auf es abschätzen kannst … das konnten die wenigsten … ich war überrascht wieviel höher  diese waren als gedacht 🙈

Ich war bei diesem anbieter nur einen monat aktiv und meine einzahlungen habe ich noch als mails :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 25 August 2024, 22:16:49
Also Betrag ca ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 25 August 2024, 22:42:14
Hast Du niicht gelesen, dass er eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat?
Wer zahlt Deine Neugier, wenn raus kommt, dass er nicht verschwiegen war. Du etwa?

Wieso sollte er ausgerechnet Dir den Betrag nennen, wo doch niemand weiss, wer Du wirklich bist?
Bist Du vielleicht einer der hier mitlesenden Gegenanwälte? Wer weiss das schon?

Also Schluss jetzt mit der Drängelei ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Erzincan1986 am 25 August 2024, 23:52:21
Ich habe im LG Termin auch ein Angebot bekommen obwohl ich verloren habe. Es waren 15% + Verfahrenskosten. Es war aber nicht der Anbieter mit den Jahreszahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 26 August 2024, 18:14:18
Wie schätzt ihr die chancen vor den eugh ein?
50 zu 50?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 August 2024, 18:50:06
Ich persönliche sehe es wie unsere RA sehr gut ein. Die Anbieter wollen Zeit gewinnen was auch für die Sinn macht. Eine Rückzahlung wäre keine Strafe wie es der EuGH 2016 entschieden hat. Deshalb immer Ruhe bewahren. Nennenswert ist auch warum sollten dann die Anbieter vorher schon bei Anfrage der Listen Geld anbieten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 27 August 2024, 09:58:34
https://www.fr.de/panorama/sportwetten-sucht-gluecksspiel-online-wetten-bundesliga-suechtig-fussball-schulden-gefaengnis-knast-zr-93263925.html

Die Frankfurter Rundschau macht weiter. Sehr gut
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 27 August 2024, 13:57:11
Zocker, ist das eventuell der Typ, von dem es bei Bild mal n Video-Reihe gab? Geschichte kommt mir bekannt vor.

Edit: Ja, ist es... aber die Videos sind hinter plus gefangen. Der Typ ist richtig abgestürzt gewesen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 27 August 2024, 17:15:49
40% kann man anehmen.
Eugh mehr als offen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 27 August 2024, 17:18:59
Meine Schmerzgrenze wäre 50… wiederum hast dann mal Ruhe drin

Ich sehe die Chancen 80:20 vor dem EuGH für uns da selbst wenn negativ das Ding ja aufgrund materieller Fehler dann wieder offen ist
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 30 August 2024, 17:29:51
Was würdet ihr bei einer verlustsumme von 1500€ machen.Der Anbieter erklärt sich bereit 15% zurückzuzahlen.
Was soll ich machen?
Amtsgericht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 30 August 2024, 18:40:27
Annehmen! Immerhin sind es 225 € und der ganze Ärger, der mit Klage etc. verbunden ist, tritt gar nicht erst auf.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 August 2024, 19:31:00
Bei solchen Beträgen gehe ich mit Olli.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 August 2024, 19:59:19
15%, lol ... Das Kostenrisiko ist doch gering ... Für 225 Euro bekommt man im besten Deutschland aller Zeiten vielleicht 2,5 volle Tankfüllungen.

Ich würde das zu 100% einklagen und als Art Erfahrung nehmen für die vielleicht dann größeren Fälle .

Aber jeder wie er mag. 15%, allein das Angebot ist eine Frechheit. Du musst für die 15% wahrscheinlich auch lebenslange Verpflichtungen im Hinblick auf den Anbieter usw auf dich nehmen.. Verschwiegenheitspflicht usw und lebenslang weltweit darfst du davon prinzipiell niemandem etwas erzählen und das für 225,00 Euro...

Lächerlich... 100% und ich würde die Verschwiegenheit unterschreiben, aber für 225 Euro, pfui ... aber musst du wissen natürlich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 30 August 2024, 21:33:33
Stimme ich dir voll zu! Da gibt es eigentlich keine Diskussion um es anzunehmen!

Jetzt wird die Strategie der Anbieter sein. Es dauert eh deutlich länger bieten wir was an die nehmen es eh an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 31 August 2024, 10:32:48
Was würdet ihr bei einer verlustsumme von 1500€ machen.


1500 € !!

Verhandle doch ein wenig. Vielleicht geben sie ja auch 300-400 Euro. Bist du so arm dran, dass du 1500 Euro einklagen musst? Bei den meisten Usern geht doch gar nichts in Sachen Vollstreckung. Hier sich permanent mit dem Gericht und der Gegenseite zu streiten ist einfach nur lachhaft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 31 August 2024, 11:10:45
Jo PKR. Bei einer Klage ist's völlig Banane ob 1.500 oder 100.000 Euro was den Aufwand angeht. Siehe den lächerlichen Betrag vor dem BGH. Warten, warten, da ein Schreiben dort die Antwort...... Gerichtstermin. Das nervt betragsunabhängig und dieser Mist ist ständig präsent. Dann zahlt der Verein nicht und macht dir ein Angebot von 50 Prozent o.ä.
Da wären mir persönlich meine Nerven mehr wert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 31 August 2024, 13:38:55
Ihr habt eine Einstellung echt wirklich. Was ist das bitte für ein Forum? Und morgen sind alle wieder dabei und fragen Herr RA Cocron alles möglich. Echt ein Witz.

Ob die Zahlen oder erst später. Es kommt doch darauf an ob man im Recht ist.

Was ihr vergisst es geht für die auch jetzt anders herum!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: niemehrzocken21 am 31 August 2024, 14:00:32
Zocker, es geht nicht nur darum ob man im Recht ist, sondern was für einen richtig ist. Die Gesundheit muss doch an erster Stelle stehen.
Bei so einem Betrag ist der Aufwand verhältnismäßig immens und steht in keinem Verhältnis zum möglichen "Ertrag". Ich würde es nicht machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 31 August 2024, 14:19:48
Dann darf man nicht rumheulen und sagen es war illegal die Anbieter halten sich nicht dran.

Für mich dreht sich alles anders gegen die Anbieter deshalb bin ich ganz entspannt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 31 August 2024, 14:33:39
sorry, aber ich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 31 August 2024, 14:33:58
möchte jetzt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 31 August 2024, 14:34:13
Von rubbel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 31 August 2024, 14:34:29
Den
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 31 August 2024, 14:34:47
marsriegel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 31 August 2024, 14:35:05
haben🤣🤣
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 31 August 2024, 16:01:29
Hehe.

Großartig.
Das Duplo hast du zwar eigentlich nicht geschafft, aber für deine rege Beteiligung bekommst du es trotzdem.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 03 September 2024, 14:16:59
der betreffende PKF vorm BGH, hat aber auch jetzt gute Bewertungen bei Trustpilot bekommen. alle neue User und alle sehr kurze Sätze. Sehr gut und sehr glaubwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 03 September 2024, 22:32:54
@ Zocker.. stimmst du dem so zu, oder sollte man an dem Text was ändern? Ich benötige mal deine Expertise als fags Jurist

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorlage-zum-eugh-bgh-bleibt-beim-thema-online-sportwetten-auf-der-seite-des-spielers-231140.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 03 September 2024, 23:08:17
Auf jeden Fall das wichtigste herausgezogen und auch für nicht Juristen gut erklärt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 September 2024, 17:02:03
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/18459630-com-ag-rueckstellung-schweizer-urteil-umsatzsteuer-sportwetten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 05 September 2024, 17:16:19
So langsam wollen alle ein Stück vom Kuchen😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 September 2024, 18:31:31
... und für Zocker hier und da klebt evt die vertrocknete Kirsche mit ein paar Krümeln am Tellerrand...





Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 05 September 2024, 20:01:41
Ja, der Anbieter wird momentan gerupft 😂

https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/bet-at-home-muss-ueber-2-millionen-euro-an-spieler-zahlen/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 September 2024, 22:01:34
Gibt ja gute Tendenzen und BaH sind sicher nicht die einzigen die seit längerem Rücklagen bilden.
Bin ja kein Fachmann, aber wenn die halbwegs normal ticken dann sollten sie versuchen so viel wie möglich annehmbare Vergleiche anbieten und nicht mit 20 bis 35 Prozent die Leute verspotten. Ich bin mir sicher bei 60-75 Prozent könnten sie die meisten überzeugen und sich so jede Menge Kohle sparen. Aber was weiß ich schon.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 06 September 2024, 08:48:18
Passt ja so wunderbar mit der Doku zusammen.

https://www.bild.de/sport/fussball/fussball-wettbetrugs-verdacht-bei-17-deutschen-spielen-66da9f1c7ec3b15c6e1f3c8f
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 06 September 2024, 10:53:05
Der Alltag.. Lässt sich auch nicht unterbinden. Einzige möglichkeit wäre den Sport abzuschaffen  ;D und selbst dann wird aufs Wetter gewettet  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 September 2024, 12:34:15
https://de.nachrichten.yahoo.com/finanzhof-steuer-sportwetten-grundgesetz-europarecht-122251914.html?guccounter=1&guce_referrer=aHR0cHM6Ly93d3cuZ29vZ2xlLmNvbS8&guce_referrer_sig=AQAAAEAbe-DToNc1bztyEiSpibYi1AcResVsjblhMGYFMGubmpNy_sfxGdWf29tC8ga9bR1yCaqjBdrs6c1se1LOtPvil2e4XkusJnWeja_egGj3yVagiE3gyh2OytRqI2LIRlPQk_Kk34WpwkCYjx4BBgwCktIrtPf5yCjNRrOwRoD0

War euch das bekannt? Gutes Zeichen auf Jeden Fall würde ich sagen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 06 September 2024, 12:47:17
Da war der BFH wohl mutiger als der BGH und einer Entscheidung und konnte es ohne EUGH Nachfrage klären
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 September 2024, 12:54:45
Hier geht die Klage btw der Einspruch auch gegen den Staat. Da würde sich notfalls auch das zuständige Ministerium einschalten.
Das ist nicht unbedingt mit Verbraucherklagen zu vergleichen. Der Staat gewinnt (fast) immer.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 06 September 2024, 13:36:33
Da gibts auch nicht viel zu heulen. Natürlich muss man dafür wie für jede Dienstleistung Steuern zahlen. Schön in DE anbieten und keine Steuern zahlen😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 September 2024, 13:38:19
der Staat sollte dann aber auch vernünftig sein und auch nur dann Steuern auf Sportwetten erheben, die auch legal sind. selbst der staatliche Anbieter bietet verbotene Livewetten und Cashout an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 06 September 2024, 13:50:35
Naja aber wie im Artikel vermerkt würden ja illegale Anbieter bevorzugt werden gegenüber lizenzierten … schwierig aber betraf ja Zeiten vor Lizenzierung 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 September 2024, 14:08:37
1. Roy. Muss man immer so negativ eingestellt sein? Bist immer gegen meine Meinung!

Das genau, für jede Dienstleistung muss Steuern gezahlt werden.

Wenn die Wettverträge rückabgewickelt werden müssen die auch keine Steuern zahlen. Ganz einfach.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 06 September 2024, 18:24:19
die (illegalen) casinos hatten doch erpresserisch gedroht, dass sie millionen von bereits gezahlten steuergelden zurückfordern würden...tja, das wars dann wohl :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 September 2024, 18:53:41
Auch nein Hans.
Wenn das Gericht endgültig entscheidet dass die Verträge nichtig sind gilt das natürlich auch umgedreht für die gezahlten Steuern. Dann könnten die Konstrukte den Staat auffordern.
Wäre lustig zu sehen was da raus kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 06 September 2024, 19:01:35
Der Ansatzpunkt ist ja echt interessant 🙈
Aber Roy da hast du echt Recht 😅
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 07 September 2024, 10:39:12
Dem Staat fällt bestimmt was ein, weswegen die Steuern bestehen bleiben. Wäre aber ggf ein Pfändungspunkt, beim Finanzamt die Steuer mit einem Urteil klar zu machen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 07 September 2024, 10:56:18
Der Staat verweist dann auf die Verjährung.
Falsche Steuererklärungen können bis 4 bzw. 5 Jahre zurück korrigiert werden.

Die Verzögerungstaktik hat also auch Nachteile.
Die Anbieter werden ja frühestens nach dem EuGH Urteil ihre Steuern zurückfordern…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 September 2024, 11:16:11
Höre schon Frau Faeser schreien die innere Sicherheit ist gefährdet. 😁
Und Robert zwingt die Whitelist Kandidaten frische Wärmepumpen zu kaufen. König Olaf erinnert sich nicht mehr an seine Zeit als Kanzler und fordert vom dann zuständigen Minister für Finanzen einen CB für die verlorene Zeit. Leider ist er nicht in der Lage das dafür notwendige Wort Dsgvo zu entschlüsseln und fordert den BND auf in dieser Sache tätig zu werden.

Vielleicht sollte ich mit Onkel R. Romane verfassen? 😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 07 September 2024, 13:20:28
Tja, man sollte halt im Sommer kein Spekulatius verteilen ;-) , denn nichts von dem wird geschehen. Aus einem ganz einfachen Grund: sie sind nicht zuständig. Glücksspiel ist nämlich Ländersache und die kassieren auch die Steuern. Tja, lieber Roy, du musst die Geschichte wohl umschreiben ;-)

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 07 September 2024, 14:53:35
Hallo,

werden die Verfahren jetzt eigentlich mehrheitlich ausgesetzt? Hat da jemand bereits Erfahrungen seit der eugh-Vorlage gemacht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 07 September 2024, 15:36:10
Nach dem, was ich höre ist es unterschiedlich. Mal wird ausgesetzt, mal nicht.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 September 2024, 16:44:17
Hm Ilona für ein Märchenbuch wird's reichen.😁

Eddy ich denke das Anliegen der Aussetzung wird von den Anwälten der Gegenseite häufig kurz vor knapp noch eingebracht. Dann kommt es auf das Rückgrat des Richters an dem nicht stattzugeben. Außer es wird von vorneherein gleich ausgesetzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BLDV1893 am 07 September 2024, 17:16:49
Hallo,

werden die Verfahren jetzt eigentlich mehrheitlich ausgesetzt? Hat da jemand bereits Erfahrungen seit der eugh-Vorlage gemacht?
Hallo Eddy,
Ich hatte am Mittwoch eine Verhandlung am LG - wurde nicht ausgesetzt. Hierbei hat der Richter bereits während der Verhandlung deutlich gemacht, dass er sich ganz klar auf den 1. Hinweisbeschluss von BGH bezieht und dass trotz der Vorlage beim EuGH für ihn die Entscheidung eindeutig ist. Das LG ist in Baden Württemberg. Wie es aber bei anderen
Gerichten ausschaut, kann ich nicht sagen. Habe hier ebenfalls wie Ilona unterschiedliche Dinge gehört
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 07 September 2024, 17:25:46
Okay, danke dann bin ich mal gespannt demnächst stehen nämlich bei mir 1x LG und 1x Berufung OLG an

Gruß
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 07 September 2024, 19:04:48
2 Verfahren an einem LG in Rheinland-Pfalz wurden ausgesetzt bei mir. Beim 3. wurde verhandelt - Urteil steht aus
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 September 2024, 21:15:48
Hi BLDV,
guter Richter! Der BGH hat ja auch in seiner Erklärung bei der Vorlage an das EuGH das alles prima erklärt wie er es pro uns sieht.
Die wollen das jetzt nur offiziell bestätigt wissen.
Aussetzungen gibt's natürlich aber ich glaube da sind einige Bundesländer vorne dran. Natürlich auch das ein oder andere LG in eigentlich Spieler freundlichen Ländern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 September 2024, 10:00:30
Mein Verfahren am LG wurde ausgesetzt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 08 September 2024, 11:24:39
Mein Verfahren am LG wurde nun auch ausgesetzt, dies war aber auch schon vor dem BGH-Beschluss absehbar. Vom Versenden der Klage bis zur Urteilsverkündung am LG hat es genau ein Jahr gedauert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 September 2024, 13:01:16
Seid ihr alle Rheinland-Pfalz? 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 08 September 2024, 15:09:37
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/lg-koeln-verfahren-zu-online-sportwetten-wird-nicht-ausgesetzt/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 08 September 2024, 15:30:34
Tatsächlich ja, bin aus der Pfalz 😅
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 08 September 2024, 16:01:37
leider sehen das viele gerichte nicht so.. bei mir wurde auch alles ausgesetzt und ich bin nicht mal ansatzweise aus der pfalz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 September 2024, 16:27:58
Ok, wie war es bei euch vorher? Eher spielerfreundliche LG's oder musste des öfteren das OLG korrigieren?
Wie gesagt die Anbieter freuen sich der Verzögerung wegen. Wenn's für die gut läuft werden nicht mehr so viele Klagen eingereicht bzw finanziert. Und an jedem Tag verjährt wieder einer. Kann die Gerichte eigentlich nicht verstehen. Cocron hat's ja gut erklärt und der BGH nicht unbedingt darauf gedrängt das ausgesetzt wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 08 September 2024, 16:30:59
Ich habe 1 Jahr und 8 Monate auf meine Urteilsverkündung gewartet. Die wurde mehrmals verschoben, sodass sie insgesamt 16 Wochen verschoben wurde um dann das Verfahren auszusetzen. Ich sehe das aber entspannt. Allein die Zinsen sind schon ein neues Familienauto =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 08 September 2024, 18:54:57
Bei meinem Fall bin ich auch gespannt. Eigentlich dürfte es bei mir nicht ausgesetzt werden, da diese Gesellschaft der Jahrestage niemals eine Lizenz beantragt hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 08 September 2024, 19:09:00
Bei meinem Fall bin ich auch gespannt. Eigentlich dürfte es bei mir nicht ausgesetzt werden, da diese Gesellschaft der Jahrestage niemals eine Lizenz beantragt hat.

Woher weißt du, dass sie nie eine beantragt haben?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 September 2024, 19:09:16
Hat dir das dein Anwalt gesagt? Ich finde im kompletten Netz nichts darüber wer damals eine Lizenz beantragt hat. Würde mich schon interessieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 08 September 2024, 19:32:03
Geht auch nur um Sportwetten. Das stand so in einem Schreiben an die Gegenseite. Ich hoffe, dass das stimmt😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 08 September 2024, 20:30:03
Tatsächlich hat der betreffende "Anbieter" damals eine Lizenz beantragt(Hat GPT auch bestätigt). Hier kommt es dann auf den Zeitraum an. Der Betreiberwechsel erfolgte ja irgendwann in 2018. Von daher stimmt das mit der Nichtbeantragung je nach Zeitraum.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 08 September 2024, 21:23:35
Mein Verfahren ist zwar ausgesetzt, was ich eigentlich nur verstehen möchte, warum setzt ein Gericht ein Verfahren mit der Begründung:

In dem Verfahren I ZR 90/23 hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen
Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters
von Sportwetten der Erstattung von Verlusten entgegensteht, die Spieler im Rahmen unerlaubter
Online-Sportwetten erlitten haben. Fraglich ist, ob die im Rahmen unerlaubter Online-Angebote
geschlossenen Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden können, wenn
das Konzessionsverfahren möglicherweise unionsrechtswidrig ausgestaltet war. aus, wenn das gleiche Gericht eine Jahr zuvor SO:

Dem steht auch die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für die Veranstaltung von Online-Sportwetten nicht entgegen. Der Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit war zur kohärenten und systematischen Förderung der mit ihm verfolgten Gemeinwohlzwecke geeignet und hielt sich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Dabei steht es grundsätzlich den Mitgliedstaaten zu, das nationale Schutzniveau zu bestimmen (BVerwG, a.a.O., Rn. 39, juris). Auch der BGH geht unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung von der fortbestehenden Unionsrechtskonformität der Regelungen in § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2021, I ZR 194/20, Rn. 45, juris), ebenso die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 20. September 2022, 18 U 538/22; OLG Dresden, Urteil vom 27. Oktober 2022, 10 U 736/22, Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2022, 19 U 51/22, Rn. 53, juris). Indem die Beklagte ihr Onlineangebot der Klägerin an deren Wohnsitz in -. zugänglich gemacht hat, hat die Beklagte, die unstreitig bis zum 9. März 2021 über keine Erlaubnis nach § 4 Abs. 5 GlüStV verfügte, hiergegen verstoßen. geurteilt hat?!?!?!

Ich möchte es einfach  nur verstehen? Können Gerichte Urteile wie sie lustig sind? Gibt es überhaupt Gesetze oder Urteilen die nach Lust und Laune? ;D


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 September 2024, 22:13:36
Der gleiche Richter?
Ist doch auch in der freien Wirtschaft so dass der eine es so sieht und der andere Entscheider Bedenken hat. Alternativ befasst sich der eine evtl tiefer mit der Materie als der andere.
Und die Angst Fehler zu machen.
Das beschissene am Rechtssystem ist doch leider dass nur eingebrachte Argumente geprüft und abgesegnet werden dürfen. Heißt ganz einfach wenn wir mal einfach annehmen die Gegner bekämen in diesem Punkt recht muss das Gericht dies bestätigen auch mit dem Wissen dass die nächste Klage bzgl Verstöße bei zB Cashout, Casino und Wetten auf einer Seite etc das ganze wieder umkehren würden.
Und für die OC'S brächte das dann jetzt 1 -1,5 Jahre Zeit und bei der nächsten Vorlage wieder.
Das ist eine Farce
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 08 September 2024, 22:21:07
Ich habe das Glück, dass mein Anbieter sich nie beworben hatte um eine Lizenz.

…Aber nicht böse gemeint, wenn sich ein Anbieter schriftlich aktiv darum bemüht hat, verbessert das seine Situation trotzdem. Das ist die Begründung der Aussetzungen, die ja trotzdem für uns ausgehen wird wenn wir ehrlich sind. Allerdings… Aussetzung kann ich verstehn.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 September 2024, 10:46:42
NRW und ausgesetzt.
Es wird auf die Entscheidung des EUGH gewartet.

Nun kann ich erstmal ca 1,5 Jahre warten.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 September 2024, 11:24:25
Rechne mal mit 3. Mit Glück 1,5 Jahre bis zur Entscheidung des EuGH. Auch wenn das keiner hören möchte...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zukunft am 09 September 2024, 11:29:12
Die meisten Landgerichte in Baden-Württemberg setzen nicht aus. Ich habe in den letzten Woche mein Urteil erhalten und habe zu 100% recht erhalten. Es ging nur um Online-Sportwetten, aber der Anbieter (mittlerweile GGL-Lizenz) hat das 1.000€ Limit nicht eingehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es kann noch Berufung eingelegt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 September 2024, 12:02:47
Das ist total verrückt.
Mein Anwalt hat mir mitgeteilt, dass zum Beispiel in NRW am gleichen Landgericht eine Kammer aussetzt und die andere nicht.

Es liegt stark am Richter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 September 2024, 12:28:33
Als ich 14 Jahre alt wurde, da durfte ich selbst entscheiden, ob ich am Religionsunterricht teilnehmen wollte oder nicht. Die Religionslehrerin mahnte uns dann wirklich nur aus Gewissensgründen den Unterricht abzuwählen und nicht etwa aus gewissen Gründen.
Keine Ahnung, wieso ich mich gerade daran erinnere ... :)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 September 2024, 13:40:58
Gut, das ich nie am Religionsunterricht teilgenommen habe, also weiß ich auch  nicht was du meinst  ;D

Bin ich nun entschuldigt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 09 September 2024, 14:26:09
Ich habe 1 Jahr und 8 Monate auf meine Urteilsverkündung gewartet. Die wurde mehrmals verschoben, sodass sie insgesamt 16 Wochen verschoben wurde um dann das Verfahren auszusetzen. Ich sehe das aber entspannt. Allein die Zinsen sind schon ein neues Familienauto =)


Ich will einige von euch mal sehen, wenn die Beklagtenseite nach der ganzen EuGH Vorlage/Urteil, Insolvenz anmeldet, was dann hier los sein wird. Denn man muss immer schauen, wen man gerade verklagt. Hat die Beklagte vllt. derzeit über 1000 Verfahren anhängig? Im Durchschnitt geht's ja schon um 5 bzw. 6 stellige Beträge. Es gibt ja jetzt schon vereinzelnd User hier, die davon sprechen, nach einem Urteil kein Geld erhalten zu haben. Da würde ich mir jetzt nicht gerade die Hände reiben....

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 September 2024, 14:41:05
Alles gut IRA. Für mich wären die gewonnen Klagen ein Bonus. Ich denke hier ist aber von a bis z alles dabei. Von Urlaubsgeld bis Existenzangst.

Ich stelle mich auf alles ein. Der ein oder andere Anbieter wird mit Sicherheit untertauchen. Aber wie schon geschrieben. Ich sehe das entspannt und warte einfach.

Was mich manchmal einfach nervt ist, dass manche Entscheidungen keinen Sinn ergeben und manche Gründe erfunden sind um Zeit bis zu einem gewissen Datum zu ergaunern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 September 2024, 18:11:20
Gegenseite will den pKF Vertrag sehen und prüfen ob meine Forderung abgetreten sind.

Kann mir das jemand erklären?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 September 2024, 18:19:29
Hat glaube mit der Aktiv und Passivlegitimation zu tun…

Glaube sowas wie, ist der Inhaber der Klage überhaupt Inhaber der Forderung …

Ist ne Masche der Anbieter um halt irgendwo Fehler zu finden …

Eigentlich findet aber nie eine Abtretung der Forderung  statt und die Gerichte sehen daher bei dem Model des Prozessfinanzierung keine Probleme
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 09 September 2024, 18:20:58
Ich kann mir das nur so erklären, daß deren neueste 'Masche' ist, einen vermeintlichen Fehler in den Formalitäten zu finden. Hier beispielsweise, daß im Fall einer abgetretenen Forderung nicht du klagen müßtest, sondern der PKF selbst. Der Kläger wäre damit der Falsche, und das ganze wegen dieses 'Formfehlers' hinfällig.
Das wäre (meiner Vermutung nach) zumindest deren Absicht.

-edit-
CRS war schneller.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 September 2024, 18:38:51
Es gibt PKF Verträge da musst du abtreten.

Ich bin bei unterschiedlichen und bei einem musste ich das tun.

Zum Glück nicht bei diesem Fall.

Danke euch!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 September 2024, 19:16:09
https://www.anwalt.de/rechtstipps/geld-zurueck-von-tipico-tipico-verurteilt-wegen-illegalen-online-sportwetten-zur-rueckzahlung-von-43-000-eur-an-spieler-231393.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 September 2024, 19:24:36
Balou das hat mit der gewillkürten Prozessstandschaft zu tun. Das muss dir aber ein Anwalt erklären da es ziemlich kompliziert ist jedoch auch lösbar. Die versuchen wirklich alles.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 09 September 2024, 19:35:33
Selbst uns fällt auf dass die alles versuchen um ihren Arsch zu retten, nur den Gerichten fällt das nicht auf.  ;D

Wenn ich im Recht bin, dann zerpflücke ich nicht alles auf kleinste Detail, sondern liefer Handfeste Argumente warum dem nicht so ist.

Ich denke aber auch dass es noch mehr Schlupflöcher gibt an denen die Anbieter bereits arbeiten. Die lachen die deutschen Gerichte aus..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 09 September 2024, 23:23:28
Also meine Verfahren in Ba-Wü wurden auch nicht ausgesetzt. Hatte am 02.09. und am 04.09. meine Verhandlungen vor dem Landgericht. Bei einem Verfahren kam auch der PKF zur Sprache. Die Gegenseite fordert den Vertrag, ob nun ich klagen darf oder der PKF selbst. Bei der anderen Verhandlung wurde nicht danach gefragt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 10 September 2024, 06:49:48
Hi Lost, kam bei mir auch bei der Berufungsverhandlung…
Ich glaube da wollen die sicher gehen, dass du noch der berechtigte Forderungssteller bist. Hat allerdings bei mir gereicht, dass zu sagen. War dann schnell erledigt… sorry du bist hier nicht der Beklagte 😅,
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 September 2024, 10:09:23
die kommen dann auf die Idee, daß bei einem PKF dann nicht der "Verbrauchergerichtsstand" in deinem Wohnort eröffnet ist, sondern, da PKF das gewinnbringend machen,
der Gerichtsstand auf Malta.
die schießen mit allen möglichen Quatsch in der Hoffnung, etwas zu finden, was beim Gericht hängen bleibt.

Die Kugel Prof. Dr. Köhler, war schnell verschossen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 September 2024, 10:18:12
das wird hier auch noch eskalieren, wenn bei Einsätzen usw gar nicht gefragt wird, woher die Kohle stammt. .

ein spielsüchtiger Polizeibeamter steht vor Gericht, weil er bei einer Kontrolle einen Zivilisten 50.000 Euro in bar abnahm.

ich war letztens in so einer Lokalität.

Da hat ein Clique Unmengen Geld gehabt und locker 100.000 Euro in einer Stunde da gelassen. Die Clique wurde immer aggressiver.

Ich habe mal gelesen, daß das Personal angehalten ist, dann einzugreifen und notfalls mit einer Sperre bzw das sogar tun muss.

Ne, die frischen 200,- Euro Scheine sind sehr gerne und zügig immer in Chips getauscht worden.

Auch vor längerer Zeit, hatte einer mich in Anwesenheit des Fachpersonals gefragt, ob ich ihm Geld leihen kann, was ja in solchen Lokalitäten sogar per Aushang
strikt verboten ist. Hat auch keinen interessiert.


Würde man hier mal prüfen, würde man laufend Verstöße seitens des Anbieters feststellen.
Wenn man dann auch noch bedenkt, daß hier auch das Finanzamt am Tisch dabei ist, ist das noch viel verstörender.

Solange die Kohle fließt, kommen Steuer und alles andere interessiert nicht.

Würde mich auch mal interessieren, in wie vielen Fällen seitens eines Anbieters eine Sperre veranlasst wird. Wahrscheinlich in sehr wenigen Fällen.
Hauptsache, die Info, Spielen macht süchtig, ist da.
Aber genauso wirksam, wenn man auf Pornoseiten als Jugendlicher geht und den Button, man sei volljährig, anklickt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 10 September 2024, 10:18:46
https://www.bild.de/geld/wirtschaft/hammer-urteil-google-muss-milliarden-strafe-zahlen-66deff6b1cc8f1667e51c374

Hat zwar nicht wirklich mit dem BGH Thread was zu tun, aber u.a wg. dem letzten Satz im Artikel musste ich den Beitrag posten ;D Zeit ist Geld
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 September 2024, 10:24:47
Google sagt ja auch, dass der Mutterkonzern in den USA zuständig ist und die GmbH in Hamburg nur für Werbeanzeigen usw.
Das kennen wir doch von den Wettanbietern. Da hat die WettX123X in der gleichen Straße mit dem gleichen Vorstand mit der gleichnamigen WettX123X jedoch mit Zusatz Germany nichts miteinander zu tun.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 10 September 2024, 15:08:55
Die wissen schon wie sie es machen, wer weiß wo die Gelder genau hinfließen.

Mutterkonzern wird gegründet, dann kommt die Tochter ins Spiel dann kommt ein Zahlungsdienst ins spiel. Wo dann das Geld hinfließt weiß niemand so genau.

Den Zahlungsfluss sollte man von nun an genau im Auge behalten, wer weiß was beim EUGH rauskommt, dann kommt die Insolvenz und alles war umsonst. Und die Gelder wurden schön beiseite geschafft
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 September 2024, 15:31:52
am "Anfang" meiner Zockerkarriere vor 20 Jahren, hast du noch per Mail jedes Mal eine Bestätigung über die erfolgte Einzahlung in Höhe von x bekommen. Das wurde auch schnell angepasst. Auf einmal war nur noch ein bestimmter Zahlungsdienst für alles mögliche verantwortlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 10 September 2024, 15:55:46
Und heute zahlst Du in ein Casino ein und hast lt. Kontoauszug Briefpapier gekauft ... oder ne Waschmaschine ... bist in Urlaub gefahren oder Dein Kleiderschrank müsste explodieren vor lauter neuer Klamotten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 10 September 2024, 18:00:49
Das wiederum ist nicht erlaubt. Amex hat - nach einem Hinweis von uns - einem Unternehmen das Konto gekündigt. Falls ihr also sowas habt, her damit.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 10 September 2024, 18:24:13
Wenn es nach dem Empfänger geht, dann hätte ich damals die größte Music Auswahl der Welt gehabt.

Von OASIS und LUGAS halte ich auch nichts, so lange die andere Möglichkeit zum spielen nicht bekämpft wird.

Genau so wie der Panikknopf. Welcher Spielsüchtige drückt den Panikknopf? Der wird gepflegt ignoriert.

Wie so häufig wurde der Mist nicht zu Ende durchdacht. Wie die Anbieter ihre Schlupflöcher finden, finden auch die Spieler diese..

Bei den Anbietern war/ist es die Geldsucht, bei den Spielern die Spielsucht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 10 September 2024, 18:34:16
Hey Speedy,

OASIS unterschätzt du. Und zwar gehörig. Es gibt vielen, die ernsthaft aufhören wollen, eine grundlegende Sicherheit.

Bei LUGAS bin ich mir noch nicht sicher. Da fehlen mir Informationen. Mir scheint die Speicherdauer (1 Monat) ist zu kurz.

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 10 September 2024, 18:42:03
Hi Ilona. Mag ja sein. 

Wenn es ums aufhören geht sind es 84 Millionen Bürger (gesponnen). Etwas wollen ist keine Kunst. Die Kunst ist es nicht rückfällig zu werden. Das spielen ist leider bequemer als das an sich arbeiten um davon los zu kommen. Nur sehen leider viele die Gefahr am Anfang nicht.

Ich hätte damals auch gern den Panikknopf gehabt, der meinen Computer abstürzen lässt sobald mir irgendwelche Früchte, Forscher oder leuchtende Bücher angezeigt wurden. Auf diesem Gebiet gibt es leider zu viele Wege nach Rom und es werden immer mehr Wege, da die wie Pilze aus dem Boden schiessen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 September 2024, 19:49:07
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuer-auf-online-sportwetten-mit-eu-recht-vereinbar-231454.html

Interessant, Herr RA Cocron äußert sich auch zum Urteil des Bundesfinanzhof.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 10 September 2024, 20:10:17
Speedy,
mein Post bezieht sich nicht auf den Panikbutton, obwohl es dazu auch Interessantes zu berichten gäbe.
Ich meinte die reguläre OASIS Sperre.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 10 September 2024, 20:14:54
Heute hat der EUGH bestätigt, dass Apple Steuern nachzahlen muss.

Das Verfahren dauerte festhalten 8 Jahre :)

Hoffen wir das die Sportwetten schneller entschieden werden. Der EUGH hat mir heute ca 18 Monate genannt in einer e mail bis zur Entscheidung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 10 September 2024, 20:40:49
Ilona, ich habe das schon verstanden :-)

Für mich macht das ganze System einfach keinen Sinn um Spielsüchtige zu schützen, da es viel zu viele Möglichkeiten gibt diese zu umgehen. Diese Möglichkeiten muss ich hier nicht erwähnen, da du sicher selber weißt was auf dem Markt los ist.

Es ist für mich einfach zu leicht das alles zu umgehen und daher ergibt es keinen Sinn, solange das Internet nicht zensiert wird. Da wir in DE keine Zensur wollen, muss das ganze Schutzsystem überdacht werden.

Wie auch das 1000€ Einzahlungslimit. Welcher normalverdienende (Nur Netto Gehalt) Bürger kann es sich leisten 1000€ im Casino einzuzahlen? Warum setzt man das nicht auf 150? Mit Bonitätsnachweis meinetwegen dann höher?

Als ich vor 15 Jahren einen Kredit aufgenommen habe, da meinte mein Bankberater dass ich mindesten 700 € zum Leben (Essen, Trinken, Kleidung, Freizeit)übrig haben muss. Wenn ich dann rechne: 700 + 900 Miete+ laufende kosten 450+ Kreditrate  +1000€ Casino.. Dann brauch derjenige über 3.000 NETTO.

Nun kann man sagen, dass der Staat dann nichts verdient, wenn das Limit auf 150 gesetzt wird.

Gegenargument: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das passt alles vorne und hinten nicht..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 10 September 2024, 21:10:20

Hoffen wir das die Sportwetten schneller entschieden werden. Der EUGH hat mir heute ca 18 Monate genannt in einer e mail bis zur Entscheidung.

ca. 18 monate ab heute oder insgesamt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 11 September 2024, 06:10:38
Zum Thema LUGAS kann ich sagen, dass es der größte Sch.. den es gibt. Irgendwo muss ja ein Fehler liegen,  wenn man in 2 Monaten 3000 Euro verzockt ohne einer Limiterhöhung. Nur fühlt sich niemand zuständig, es aufzuklären. Eine Glücksspielbehörde, die ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. Wir untersuchen zwar einen Verstoß, jedoch sind wir mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht verantwortlich, dementsprechend machen alle munter weiter .
Support der Anbieter unter aller Sau, auf Englisch, per Übersetzer gehen da wichtige Infos verloren. Es entwickelt sich derzeit so, dass die Anbieter genau so weitermachen wir vor der Legalisierung.

Nun zum Thema Curacao:

Das Kind ist seit mehreren Jahren schon in den Brunnen gefallen, jetzt ist die Wiederbelebung zu spät. Dank der EU und der Dienstleistungsfreiheit sind die Bezahlsysteme in Händen von kriminellen gelangt. Über Visa und Mastercard wird munter verschleiert, im Chargebackfall betrügen die Dienstleister mit gefälschten Rechnungen, ein Anbieter aus Kassel versorgt die Dienstleister im Ausland mit psd2 Zugang zu deutschen Bankkonten. Und alle Berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit, was so nicht ganz Korrekt ist, hier müssten die Finanzdienstleistungsaufsichten durchgreifen, macht aber niemand, weil sie angeblich nicht zuständig sind.
 
Dementsprechend sind die Bezahlsysteme in Händen von kriminellen Händen, und solange die deutschen Behörden nicht eingreifen geht alles munter weiter ....

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Anonymous6 am 11 September 2024, 10:12:16
Das wiederum ist nicht erlaubt. Amex hat - nach einem Hinweis von uns - einem Unternehmen das Konto gekündigt. Falls ihr also sowas habt, her damit.
LG Ilona

Hallo Ilona,

ich hatte, bevor ich aufgehört habe zu spielen, noch diverse Einzahlungen bei einem OC.
Da wurden "Giftcards" über Paypal gekauft, welche dann in diesem OC eingelöst wurden.
Als Verwendungszweck wurde dann angegeben, man hätte irgendwelche Onlinespiele zb Fruitchaos,Warzone usw gekauft
Als ich Paypal darauf hingewiesen und die Abbuchungen storniert habe, hat es bei Paypal niemanden interessiert und mir wurde sofort ein Schreiben ihres Anwalts zugestellt mit Androhung Inkasso,Klage usw

LG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 11 September 2024, 15:59:04
Kurze Rückfrage: das war wahrscheinlich kein Casino von der WhiteList? Dann wäre nämlich auch die GGL im Spiel.
Ich kann das sehr gern prüfen, wenn du möchtest. Dann müsstest du mir allerdings die Unterlagen schicken. 
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 13 September 2024, 18:21:25
So Leute...ich war schonmal hier, hab mich abgemeldet und jetzt wieder angemeldet. Das hat einen Grund. Mir hat heute jemand etwas erzählt...und das zeigt mal wieder, wie ernst es der Politik mit Spielerschutz ist.

Ich habe heute erfahren, wie man das 1000€ Limit bei Anbieter umgehen kann. Klar, es kann bis 30000 raufgehen. We know. Aber wenn jemand, wie oben erwähnt, kein Geld hat, kann er trotzdem easy peasy deutlich mehr als 1000€ verspielen...theoretisch sogar unlimitiert. Wie? Sag ich natürlich nicht. Aber es geht.

Liebe Ilona, ich hab Dir eine PM geschickt. Ich denke, hier besteht Handlungsbedarf.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 13 September 2024, 18:43:20
Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich es auch so schaffen würde, das 1000€-Limit zu umgehen. Zumal von der 'Gegenseite' ja auch kein ernsthaftes Interesse besteht, daß ich mich daran halte.

Ich verstehe auch gerade nicht, warum dir das eine 'Meldung' wert ist. Du hättest Ilona auch per PN anschreiben können.

Und warum benutzt du nicht deinen früheren Nicknamen? Die Meisten werden sich das eh denken können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 13 September 2024, 18:45:29
Der alte Name geht nicht mehr, weil meine Email gehackt wurde...schon vor mehr als einem Jahr. Daher brauchte ich eh eine neue.

Das ist mir eine Meldung wert, weil ich damit nicht gerechnet habe. Ja klar, einige Anbieter halten sich nicht dran und xy. Aber in Theorie kann man unlimitiert weiterzocken. Was soll dann der ganze Quatsch mit der GGL und LUGAS, wenn man es leicht umgehen kann?

Mich hat es schockiert...aber vielleicht bin ich der einzige :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 13 September 2024, 18:51:00
Ah, okay.

Naja... mich 'schockt' das jetzt nicht. Im Gegenteil - es hätte mich tatsächlich ernsthaft gewundert, wenn das wirklich 'wasserdicht' gewesen wäre. Willkommen im Land der Bürokraten und Hinterwäldler.

Aber stimmt schon, traurig ist es allemal.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 13 September 2024, 18:54:29
Bis jetzt habe ich keine PN bekommen, bin aber an dem Thema sehr interessiert.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 13 September 2024, 18:55:17
ok, ich schreib nochmal...habs per Email geschrieben, glaub ich. Schau da mal.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 13 September 2024, 19:10:53
Ich kann auch aus dem Umfeld bestätigen, dass es immer noch möglich ist. Das liegt schlichtweg an LUGAS.
Die Anbieter sind bis heute nicht vollständig an lugas angebunden. Also kochen vereinzelte Anbieter weiterhin ihr eigenes Süppchen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 13 September 2024, 19:11:14
Zitat
wie ernst es der Politik mit Spielerschutz ist.

Ich habe heute erfahren, wie man das 1000€ Limit bei Anbieter umgehen kann. Klar, es kann bis 30000 raufgehen. We know. Aber wenn jemand, wie oben erwähnt, kein Geld hat, kann er trotzdem easy peasy deutlich mehr als 1000€ verspielen...theoretisch sogar unlimitiert. Wie? Sag ich natürlich nicht. Aber es geht.

Liebe Ilona, ich hab Dir eine PM geschickt. Ich denke, hier besteht Handlungsbedarf.

So wirklich erschließt sich mir Deine Motivation nicht, das zu posten. Und auch, wer Dir da erzählt hat und warum - und ob die-/derjenige das aus eigener Erfahrung ableitet oder ob DU das versucht bzw. 'geprüft' hast ... für mich alles 'nebulös'. Du schreibst als sei das eine Tatsache, die politischen Handlungsbedarf erfordert und andererseits schreibst Du nicht, WIE das geht, und außerdem lässt Du offen, ob es nur 1 Anbieter betrifft oder der 'Trick' allgemeingültig überall dieses Limit außer Kraft setzt.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto verwirrender ist diese 'Nachricht' für mich. Hat hier der Blinde dem Lahmen über die Straße geholfen? (sorry, das frag' ich mich aber gerade).
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 13 September 2024, 19:22:52
Ich schreibe nicht, wie das geht, weil ich nicht will, dass das jemand macht.
Ich hielt das 1000€ Limit zumindest für einen sinnvollen Ansatz.
Und es hat mich geschockt zu erfahren, das es gar kein Ansatz ist, sondern ein Schwachsinn. Das sollte LUGAS oder den Verantwortlichen auch klar sein.

Und warum mir das jemand erzählt hat...ganz einfach. Ich hatte kürzlich das Vergnügen eine Person kennenzulernen, die aktiv im Glücksspielgeschäft arbeitet und Millionen verdient...mit dem Leid anderer. Und wir haben viel geradet, mit mehreren Personen. Und einer hat eben das Thema angeschnitten und erklärt, dass das 1000€ Limit kein Limit ist, wenn man weiß, wie.

Ich sags offen: Das dieser eine Typ sein Geld im Glücksspielgeschäft macht, finde ich scheisse. Dass aber das 1000€ Limit gar keines ist, hat mich irgendwie so sehr geschockt, dass ich es posten musste. Ich kann dagegen nichts machen...ich habe keine Lobby. Aber Ilona vielleicht schon.

Und das die Verantwortlichen von LUGAS, wer auch immer das ist, das so für richtig halten, finde ich noch schlimmer...

Jetzt verstanden?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 13 September 2024, 19:40:06
Ach! Was für'n Zufall, dass ein (Ex-)Spielsüchtiger Mensch eine große Nummer aus der Glücksspielbranche kennenlernt - so was soll es ja auch beim Bäcker oder im Supermarkt geben. Und dass dieser Großverdiener gleich so viel Vertrauen hat, ganz open-minded zu erzählen, wie Spielerschutz aushebelbar ist, lag wohl an der großen Hitze, und dass er wusste, dass er mit Dir auf jemanden trifft, den das brennend interessiert, auch. Ja, manche Menschen haben solche schicksalsträchtigen Begegnungen. Sie gucken sich an und wissen: 'uns verbindet was'.
Hoffentlich hat es Dich persönlich nicht getriggert?!
Ist das nun ein Trick, den Spielende anwenden, um weiterzuspielen - oder wie funzt das? Oder schreiben Spielende den Anbieter an und bitten um buchhalterische Zurücksetzung des Einzahlungsbetrages, um weiterspielen zu können?
Oder zählt das Einzahlungssystem der Anbieter einfach sowieso nicht alles?
Und wie ist das nun bei Dir? Hast Du Dich als Verfechter des Spielerschutzes zu erkennen gegeben?
Naja, egal. Ich war eh  nie Online-Spielende.
Aber selbst wenn mir jemand sagte, wie ich beim Aufbuchen in einer Spielothek oder im Casino aus verfügbaren 10,-- Euro 15,-- Euro verzocken könnte, würde mich das nicht reizen. Weil ich schon lange 'trocken' bin und nichts vermisse, schon gar nicht diesen Zockermist. Und kennenlernen möchte ich auch niemanden, der dort Geschäftsführer wäre oder Techniker oder sonstwas.
Wie lange warst Du eigentlich nicht aktiv hier im Forum??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 13 September 2024, 19:51:15
Ja, solche Zufälle gibt es in der Tat. Eine ehemalige Kollegin von mir hat im Urlaub auch mal einen Mitarbeiter einer Pokerplattform kennengelernt. Sie hat sich natürlich nicht zu erkennen gegeben. War auch recht interessant ;-)
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 13 September 2024, 19:54:50
Rubbel, mal eine ernsthafte Frage: Was soll das?
Was interessierst Du Dich so sehr für mein Privatleben? Oder anders: Wer bist du :) Spieler oder Anwalt...

Es geht Dich zwar nichts an, aber ich sags Dir: Ja, es war ein grosser Zufall und nein, wenn Du aufmerksam gelesen hättest, dann hat mir nicht dieser Mensch erzählt, wie man das System aushebelt, sondern ein Freund von mir, der schon seit Jaaaaahren spielt. Und er hebelt es nicht aus, hat es mehr oder minder zufällig entdeckt. Was das jetzt mit Vertrauen zu tun hat, weiß ich zwar nicht, aber ok.

Und ich werde es hier nicht schreiben weil es sicherlich Leute gibt, die das zum Anlass nehmen.

Und sooo brennend interessiert es mich auch nicht. Aber durch Ilona habe ich zumindest eine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. Und das mache ich jetzt.

Und natürlich haben wir über meine Gerichtsfälle gesprochen und was ich von der Branche halte. Warum auch nicht? Es triggert mich absolut nicht. Ob ich es gut finde, was er macht? Nein...

Ach, vielleicht noch was, weil es Dich ja so brennend interessiert. Ich sehe diese Person jetzt fast täglich...


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 13 September 2024, 21:15:00
Lugasthinker…. ganz ehrlich, ich denke viele denken was Rubbel schreibt 🙈

Suchst du Aufmerksamkeit ?
Du hättest es ja dann auch nur Ilona schreiben können 😂

Für mich ist es nichts neues, mein Anbieter hatte damals auch einfach auf 30 T hochgesetzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 13 September 2024, 21:25:08
Ich finde es gut, wenn man Dinge die man erfährt - möge die Relevanz auch zunächst für viele nicht erkennbar sein - öffentlich macht.
Denn diese sind manchmal auch die Vorstufe für weitere Erkenntnisse - bringen Sachen also ins Rollen.
Und das dann diese Personen "angeprangert" werden, ist in dem Sinne nicht gut, weil es auch vielleicht einige andere davon abhält auch etwas (vielleicht für den ein oder anderen wichtigeres) mitzuteilen...
Für mich ist es beispielsweise neu - und ich wüsste nicht, ob der ein oder andere die "Lücke" nicht "ausnützen" würde (destruktiv), wenn er diese denn kennt...

Wenn sich jemand profilieren will, dann soll er das machen - muss man trotzdem nicht drauf "anspringen" - aber klar, kritisch betrachten sollte man die Dinge immer.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 September 2024, 21:30:06
Ilona wird schon wissen ob das Relevant ist oder nicht wenn sie davon erfährt. Ich weiß nicht warum manche Bücher über ein Thema verfassen und Leute angreifen, worüber sie 0,0 Bescheid wissen.


#Rubbeldiekatz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 13 September 2024, 21:47:10
Ich halte es für relevant und ich suche keine Aufmerksamkeit. Kennt mich ja hier niemand. Aber ich sage es gerne nochmal: Ich war so sehr geschockt, was ich da erfahren durfte...das hat meinen kompletten Glauben an zumindest einem positiven Versuch der Regulierung vernichtet.

Und nachdem mich schon das Video des GGL Chefs gewundert hat, wundert mich jetzt gar nichts mehr.

Ich finde, das sollten ruhig alle wissen. Wie es geht, nicht. Aber das es geht und LUGAS es erkennt und es als "passt schon" hinstellt, was man eigentlich problemlos lösen könnte, finde ich sehr enttäuschend. Und vielleicht ist ja auch jemand dabei, der es ebenfalls lösen könnte. Nicht nur Ilona.

Und gerade Rubbel, der/die/das immer kommt mit "ihr müsst mehr unternehmen"...ich habe unternommen. Ich habe es hier geteilt und Ilona geschrieben. Ich hoffe, es wird aufgegriffen und die Lücke geschlossen.

Ach...und es geht hier nicht um "auf 30T" hochgesetzt, sondern um unlimited. Komplette Systemaushebelung - LUGAS sei dank...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 13 September 2024, 21:59:13
Alles gut wird schon was dran sein…
wobei Unterschied 30.000 zu unlimited ist für 0,1 % relevant.
Aber klar wenn man denen was nachweisen kann und an den Karren fahren kann, dann GO
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 13 September 2024, 22:15:59
Spielsüchtig, Zugang zu einer Menge Geld und dann unlimitierte Möglichkeiten führt zu dem, was ich niemandem wünsche und was unbedingt verhindert werden sollte.
Aber stimmt...alleine 30k pro Monat ist schon eine Frechheit. Auch 1k ist zu hoch.

Ach...Ilona weiß es jetzt. Daher können wir das Thema auch wieder lassen und warten mal ab :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 September 2024, 13:05:50
Und nu? Gibt es schon neue Erkenntnisse zu diesem Thema?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 September 2024, 13:07:12
https://www.rbb24.de/sport/beitrag/2024/09/fussball-brandenburg-sv-babelsberg-illegale-sportwetten-spielmanipulation.html

Bemerkenswert wie viel jetzt ans Tageslicht kommt und medial wird. Sogar die Polizei wird gerufen. Normalerweise sollte der Amateurebereich spiele aussetzen und so ein Statement setzen. Richtig schwach eigentlich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 16 September 2024, 16:38:18
Was hat Spielmanipulation mit dem BGH-Urteil zu tun?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 September 2024, 17:30:30
Wer sagt das ich Spielmanipulation meine?
Es geht darum das die Anbieter die Spiele im Ausland anbieten!

Ich kann mir kaum vorstellen das die Anbieter noch lange die Spiele anbieten werden!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 16 September 2024, 17:38:50
Das kann doch ein Curacao-OC sein. Da wirst du auch nichts gegen tun können. Bis es so weit ist, dass man nur Whitelist-Anbieter erreichen kann, werden noch Ewigkeiten vergehen. Am Ende auch nicht verwunderlich. Illegale Anbieter -> Geld verzocken - Kredit aufnehmen - Für den Staat auch Steuern generiert😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 September 2024, 18:58:56
Und selbst wenn diese Spiele bei dem .com Partner eines Whitelist Casino in GB oder Japan angeboten würden kann das deutsche Gericht und auch der EuGH nicht viel machen. Das muss deren zuständige Stelle benachrichtigt werden und dagegen vorgehen.
Aber gut dass die Vereine da ein Auge darauf haben und diese Typen entfernen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 September 2024, 19:26:17
Guten Morgen, genau das meine ich ja.
Es geht nicht ob die was machen können oder nicht! Das es auch medial wird und die Vereine dagegen an gehen! Nur der Protest muss mehr werden damit die Wetten nicht angeboten werden können!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 16 September 2024, 21:21:33
zu LUGAS gibts erstmal nichts neues. Ilona hätte gerne mehr Infos und ich muss schauen, ob ich die erhalte. Wenn nein, gibts aber auch andere Wege...also abwarten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 September 2024, 21:23:16
Da gebe ich dir Recht. Und das öffentlich damit der Ruf immer schlechter wird.
Wird die nicht arm machen und für den aktuellen Zocker nicht viel bringen, aber eventuell schränkt es auf Dauer die Neukunden Akquise ein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 September 2024, 22:49:56
Wenn das denn so ist sollte es ja ein leichtes sein diesen Klitschen das Handwerk zu legen, wenn man denn will. Ein oder zwei Fake Spieler drauf ansetzen (natürlich keine Süchtigen)die ein paar Monate zocken und irgendwann das Limit kratzen. Dann ein zwei Monate darüber und deinen besagten Trick anwenden. Funktioniert das die Lizenz entziehen. Punkt. Im besten Falle bei mehreren dieser Läden parallel.
Aber hauptsache den Leuten von Anwälten in Schriftsätzen vorwerfen diese wären kriminell bzgl illegalen Spielens.
Hier sind seit jeher abgezockte Profis gegen Amateure unterwegs.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balduin am 17 September 2024, 09:11:42
Es ist bestimmt sinnvoll, Behörden, die LUGAS Betreiber oder Ilona über Lücken zu informieren.
Aber im Forum zu beschreiben, wie sich das Limit umgehen lässt halte ich für gefährlich für akut Suchtgefährdete.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 17 September 2024, 09:48:34
Lieber Lugas Thinker,

da schließe ich mich Balduin an. Welchen Mehrwert hat es, wenn du das hier veröffentlichst? Ich verstehe deinen Unmut, wir sollten aber dennoch nicht unnötig Forenmitglieder auf „dumme Gedanken“ bringen. Vielleicht magst du den Beitrag bearbeiten. Unabhängig davon bedanke ich mich für den Hinweis auf diese dicke LUGAS Lücke. Ihr dürft nicht erwarten, dass sich gleich morgen was ändert. Wir bleiben aber dicht am Ball.
LG in die Runde

Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 September 2024, 09:50:00
Hi!

Ich habe mir erlaubt, den Beitrag in einen unsichtbaren Bereich des Forums zu verschieben.
Das hat sich mit Ilonas Beitrag überschnitten ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 September 2024, 09:58:35
Es geht doch aber gar nicht darum, zu veröffentlichen wie man das Limit umgeht. Es geht doch viel mehr darum ob da wirklich was dran ist und ob das auch nicht die Anwälte wissen sollten? Mich interessiert nicht wie man das umgeht. Ich hätte einfach nur gern gewusst ob da überhaupt was dran ist.

Dass das hier nicht veröffentlich wird wie das geht sollte eigentlich jedem klar sein :D Das wäre kontraproduktiv..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 17 September 2024, 10:09:32
Auch wenn Anwälte davon wissen,  benutzen Spieler bewusst den Bug, dementsprechend dürften die Anbieter raus sein was eine Erstattung betrifft bzw. raus aus der Haftung sein. Kontraproduktiv ist es natürlich, da müssen längere Löschfristen her, bzw. die persönlichen Daten verknüpft mit dem Limit über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 September 2024, 11:01:48
Das ist es, was ich eingangs meinte - warum schreibt er hier eine 'Meldung' rein, statt Ilona einfach eine PN zu schicken?

Und ja, BadSlot hat ebenfalls recht. Eine bewußte Umgehung der Sperrmechanismen gilt als Manipulationsversuch seitens des Spielers, und jegliche Ansprüche wären damit hinfällig. Ich weiß nicht, ob das hier auch in den AGB steht, im UK-Sperrsystem steht diese Klausel zumindest auch explizit drin, um bei sowas Regreßansprüche auszuschließen.

Damit ist eine Veröffentlichung solcher 'Fehler im System' doppelt kontraproduktiv.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 17 September 2024, 11:14:44
… noch eine kleine Ergänzung von mir. Wir sind auch dankbar für diesen Hinweis, weil von uns trotz langjähriger Erfahrung in diesem Feld, niemand auf diese Möglichkeit gekommen wäre. U. a. auch darum ist die enge Vernetzung und der enge Austausch zwischen Betroffenen und Profis so wichtig. Gemeinsam können wir den Spielerschutz verbessern.     
Nächste Woche berichte ich euch dann von einem neuen Projekt, bei dem ihr auch eine Rolle spielt bzw. spielen könnt.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 17 September 2024, 11:24:01
Vllt wird LUGAS jetzt diese Klausel übernehmen (wenn es diese noch nicht gibt), lässt aber die Möglichkeit der Manipulation weiterhin zu.

Hä?? Genau!

Schliesslich sollte die Schließung des Bugs ein leichtes sein...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 September 2024, 11:34:56
Es geht bei dieser Klausel in erster Linie vielmehr darum, daß LUGAS oder OASIS es nicht selbst in der Hand hat, daß der Betreiber sich am Ende tatsächlich an die Vorgaben hält.
Aus demselben Grund wollen sie auch verhindern, daß Spieler bewußt nach einer 'Lücke' suchen.
-- Um Regreßansprüchen vorzubeugen.

Das ist also nicht "Hä?", sondern durchaus sinnvoll von deren Seite her.

-Edit-
Hab's mal gesucht, hier ein Auszug aus den AGB (https://www.gamstop.co.uk/terms-of-use) des britischen Sperrsystems:

Zitat
...
Your Responsibility

You understand that self-exclusion using GAMSTOP is intended to be an aid to help you manage your use of online gambling websites. It is not intended to function as a replacement for willpower, is not foolproof and as mentioned above, we cannot guarantee that it will always result in you being denied access to gambling websites.

Your self-exclusion using GAMSTOP will be most effective if you do not try to work around the exclusion measures GAMSTOP has put in place. You agree not to attempt to register new gambling accounts, log in to any of your existing accounts, or in any other way try to circumvent GAMSTOP's mechanisms for the duration of your self-exclusion. You are entirely responsible for any actions you take designed to circumvent any self-exclusion registered with GAMSTOP.

You accept that GAMSTOP may not be as effective in circumstances where it has received inaccurate, incomplete and out-of-date information or where there are differences between account details. GAMSTOP may also not be as effective when you attempt to work around the exclusion measures GAMSTOP has put in place.
...


Zitat
...
Ihre Verantwortung

Sie akzeptieren, daß ein Selbstausschluß via GAMSTOP (der Name des britischen Sperrsystems) eine Hilfestellung im Umgang mit Ihrer Nutzung von Glücksspielwebsites ist. Es ist nicht dafür gedacht, als ein Ersatz für Willensstärke zu fungieren, ist nicht narrensicher, und, wie eingangs erwähnt, können wir nicht dafür garantieren, daß man Ihnen zukünftig jederzeit den Zugriff auf Glücksspielseiten verweigern wird.

Ein Selbstausschluß über GAMSTOP ist am Effektivsten, wenn Sie gar nicht erst versuchen, einen Weg zu finden, die Schutzmechanismen, die durch GAMSTOP zur Anwendung kommen, zu umgehen.
Sie erklären sich damit einverstanden, nicht zu versuchen, neue Benutzerkonten zu erstellen, sich in ein bereits bestehendes Konto einzuloggen, oder GAMSTOP's Mechanismen für die Dauer Ihrer Selbstsperre in irgendeiner anderen Weise zu umgehen. Sie sind selbst vollumfänglich verantwortlich für jeden Versuch, den Sie unternehmen, um die Maßnahmen zu untergraben.

Sie akzeptieren, daß die Effizienz von GAMSTOP nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist, sollten Ihre Daten unvollständig oder veraltet sein, dasselbe gilt für abweichende Angaben bei verschiedenen Konten.
GAMSTOP ist ebenfalls deutlich weniger effektiv, sollten Sie versuchen, die Schutzmechanismen zu umgehen.
...


Ich bin mir ziemlich sicher, daß der hiesige Datenbankbetreiber sich rechtlich ähnlich absichert.



Aber wir schweifen ab, ursprünglich geht es ja darum, was man hier offen posten sollte - und was nicht.
Ilona zu informieren war gut und richtig, aber hier hat das nichts zu suchen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 September 2024, 11:51:09
Hi!

GB ist nicht mehr in der EU!

Zitat
Sie erklären sich damit einverstanden, nicht zu versuchen, neue Benutzerkonten zu erstellen, sich in ein bereits bestehendes Konto einzuloggen, oder GAMSTOP's Mechanismen für die Dauer Ihrer Selbstsperre in irgendeiner anderen Weise zu umgehen. Sie sind selbst vollumfänglich verantwortlich für jeden Versuch, den Sie unternehmen, um die Maßnahmen zu untergraben.

Woran erinnert mich das bloß? Ah ... ja ... moment noch ... es kommt aus der Versenkung an die Oberfläche ... Das erinnert mich an die Aussagen der GI!
Es wird jede eigene Verantwortung abgelehnt und sie auf die Schulter der Glücksspieler gelegt!
Dabei wird aber gerne vergessen, dass unsere Handlungen von unseren Gefühlen gesteuert werden und die sind suchtinfiltriert!

Wenn es da eine Lücke bei LUGAS gibt, dann muss die vom Gesetzgeber geschlossen werden ... Dazu müssen die Hinweise aber von LUGAS selbst kommen ... nicht von den Glücksspielern oder den Fachverbänden.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 17 September 2024, 12:02:13
warum sollte ein Spieler raus sein. Es gibt schon genug Urteile, in denen es keine Rolle spielt, ob der Spieler wusste, dass das Glücksspiel illegal ist oder nicht.

In den AGB der Wettbüros steht übrigens so viel Müll drin, der hält eine AGB-Prüfung eines Gerichts meistens nicht stand.

Sinngemäß findet sich stets der Hinweis, daß der Anbieter ohne Angaben von Gründen auch nachträglich den Gewinn nicht auszahlen braucht.
Sinngemäß findet sich stets der Hinweis, daß, wenn der Anbieter beim Spieler ein spielsüchtiges Verhalten feststellt, der Spieler lediglich Anspruch auf den Wetteinsatz,
aber nicht auf den Gewinn hat.

Auch unwirksame Abtretungsverbote finden sich stets in den AGB wieder.
Bei manchen Anbietern mußt du innerhalb von wenigen Tagen den Gewinn abholen, sonst verfällt er.

Alles abgesegnet von den Glücksspielbehörden, da die die AGB meines Wissens vorgelegt werden müssen.

Beim Lotto hast drei Jahre Zeit, deinen Gewinn abzuholen und bei solchen Vereinen nur wenige Tage. Lächerlich.

Von daher ist die Rechtsprechung, in denen sowohl der Anbieter als auch der Zocker, der weiß, dass das Glücksspiel ilelgali ist und daher die Verträge rückabwickelt werden müssen,
zu begrüßen.
Der Anbieter kann jederzeit sein illegales Angebot einstellen, der Süchti nur eingeschränkt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 17 September 2024, 12:03:46
Hier geht es ja weiter oben um eine Selbstsperre und nicht um eine Kontoschließung ohne Selbstsperre. (Oasis halte ich für gut...bisher 🤡)

Und ich habe LUGAS jetzt selbst angeschrieben und generell darauf hingewiesen und um ein Statement gebeten. Eigentlich sollte das klar sein, dass das so nicht geht und es sollte schleunigst gelöst werden.

Wie lange muss man als Selbstständiger nochmal seine Steuerunterlagen lagern, bevor man sie vernichten kann??? Ach ja, 10 Jahre.

Gitb es nicht auch eine Telefonnummer? Dann ruf ich da nachher mal an.

Wie Rubbel immer sagte: Handeln.

PS: Der Fisch stinkt vom Kopf
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 September 2024, 12:26:08
@voelligegal
Das steht in den AGB des Sperrsystems, nicht in denen eines Anbieters.



Zitat
Woran erinnert mich das bloß? Ah ... ja ... moment noch ... es kommt aus der Versenkung an die Oberfläche ... Das erinnert mich an die Aussagen der GI!
Es wird jede eigene Verantwortung abgelehnt und sie auf die Schulter der Glücksspieler gelegt!

Das ist richtig, aber zumindest in UK kommen die Anbieter auch damit durch, indem sie dem Spieler 'Vorsatz' unterstellen, und sich genau auf diese Klausel berufen - mit der sich der Spieler bei Einrichtung der Sperre ja einverstanden erklärt hat, da er die AGB akzeptiert hat.
Ich könnte suchen, und dazu ein paar Threads aus englischsprachigen Foren verlinken, aber ich sitze gerade im Urlaub am Strand. Ich denke, es ist auch so verständlich, worauf ich hinauswill - diese Läden waren schon immer 'schwer zu fassen' - und werden es auch weiterhin sein. Eben weil eine große Lobby, viel Geld, und eine Menge Erfahrung dahintersteckt.

Dabei ist EU oder nicht auch unerheblich. Grenzen interessieren die ja nunmal bekanntlich wenig.

Es hat auch nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Wollte nur darauf hinweisen, daß es neben der 'Triggergefahr' durchaus auch rechtliche Gründe gibt, sowas nicht offen zu posten.
Das war eigentlich alles.



Ja, der Fisch stinkt vom Kopf.
Das wird sich aber auch nach einer Legalisierung nicht ändern.
Wessen Idee war das doch gleich?
-.-

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 17 September 2024, 12:29:01
es ist ja gelöscht...

und ja, machen und dann verklagen geht nicht. Da wird man sich abgesichert haben. Aber ich kann meinen Kumpel fragen, ob der Verluste gemacht hat und LUGAS verklagen will :)))))
Das wäre amüsant - und vielleicht merken sie es dann :) und es wäre eine Lücke weniger im System.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 17 September 2024, 15:28:14
Hätte mal eine Frage.

Es gibt ja derzeit einen Anbieter, der seine Lizenz verloren hat. Kann es dann sein, dass die Lizenz seit Erteilung niemals gültig war? Ich habe nämlich nach Lizenzerhalt angefangen dort zu zocken und somit keine Chance auf eine Rückforderung. Wenn die Lizenz aber nie gültig war, würde es sich zu meinen Gunsten drehen. Womöglich nur Wunschdenken.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 17 September 2024, 17:28:33
Ich bin momentan bei drei Anbietern angemeldet und mehr oder weniger aktiv. 
Zwei davon ausschließlich für Pferdewetten, der andere für Sportwetten.

Alle drei Anbieter befinden sich auf der Whitelist und sind demnach auch mit LUGAS verbunden.

Mindestens einer davon nimmt das ganze allerdings nicht sehr ernst.
Ich kann bei allen drei Anbietern gleichzeitig zocken.
Die vorgeschriebenen 5 Minuten Pause, wenn man sich bei einem Anbieter abmeldet, gibt es bei mir nicht.

Ich habe letztes Jahr mein Limit durch Bonitätsprüfung erhöhen lassen.
Ich bin mir nicht mehr sicher wie die damals ablief. Entweder über einen Kontoblick oder Schufa-Abfrage.

Der Anbieter, über den ich die Erhöhung eingeleitet habe, interessiert sich für gar nichts.
Ich habe dort weder ein monatliches, noch wöchentliches Limit.
Werde für Einzahlungen, Verluste oder Einsätze. Alle Felder sind „leer“.

Ebenfalls ist es bei diesem Anbieter möglich, per Kreditkarte/Girokonto die nicht auf meinen Namen laufen einzuzahlen.

Einen Hinweis, wieviel man die letzten 30 Tage gesetzt, gewonnen oder verloren hat, findet man dort ebenfalls nicht.


Beim anderen Anbieter sind mir bisher zwar noch keine Verstöße aufgefallen.
Allerdings gibt es dort eine Besonderheit.
Das Verlustlimit darf dort maximal 20% des Einzahlungslimits betragen.
Den Sinn dahinter habe ich nicht verstanden.

Beim dritten Anbieter ist mir noch nichts aufgefallen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 18 September 2024, 08:42:23
Galileo, Du bist hier in ein Forum für Sucht und schreibst das Du weiterhin zockst?
Gerade die Beschreibung das dort keine Mechanismen vorhanden sind, könnte dazu triggern, dass man sich irgendwo anmeldet und mal selbst prüfen will und dann ist der Weg ein kurzer.
Und wie sollen die drei einen Echtzeitabgleich machen, ob du bei allen drei gleichzeitig zockst?

Zu den AGB Thema: AGB sind nicht das ultimative Mittel und wehren alles ab. Man kann dort sonst einen Scheiss rein schreiben, aber es hat noch lange keine Gültigkeit.
Somit auch das von Tal zitierte.Ist zwar toll das die das dort so schreiben, aber die Verantwortung kann nicht auf den Spieler abgewälzt werden.

Ich bin mir sicher das dies so vor einen Gericht nie Stand haben würde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 18 September 2024, 09:48:51
Und wie sollen die drei einen Echtzeitabgleich machen, ob du bei allen drei gleichzeitig zockst?

Was ist das für eine Frage???
Hast du dich überhaupt informiert was LUGAS ist? Welchen Zweck es erfüllen soll???
Ich schätze nicht.

Alle Whitelist-Anbieter müssen mit LUGAS verbunden sein.
Dort werden sämtliche Daten der Spieler gesammelt.
Vor jeder Einzahlung, jeder Wette wird eine Abfrage an LUGAS gestellt, ob das jeweilige Limit erreicht ist.

Gleichzeitig wird das Spielverhalten genauestens protokolliert.
Was wird gespielt, wie lange wird gespielt, Einsätze usw. 

LUGAS soll dafür sorgen, dass man eben nicht bei mehreren Anbietern gleichzeitig eingeloggt ist.

Und wenn man sich bei einem Anbieter ausloggt, ist eine gesetzliche 5 Minuten Frist vorgeschrieben,  bevor man sich beim nächsten einloggen kann.



Edit:
Hier steht alles wichtige drin
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-gluecksspielanbieter/aufsichtssysteme
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 18 September 2024, 10:10:53
Hallo zusammen,

ruhig Blut und nicht alles vermischen.
Es ist so, dass AGBs immer nur für die Firma gelten, zu der sie gehören. Und sie dürfen nicht einfach irgendeinen Unsinn enthalten, weil sonst pfiffige Verbraucherschutzverbände die Klauseln abmahnen und wegklagen können. Falls ihr also sowas entdeckt und es den Spielerschutz aushebelt, sagt Bescheid, wir prüfen das dann.

Und die Bestimmungen zu LUGAS sind keine Kann- sondern Mussbestimmungen. Falls da was nicht eingehalten wird, bitte direkt ohne Umweg bei der GGL melden. Die Speicherfristen dort sind leider so kurz, dass man nachträglich nichts prüfen kann. Das heiß ihr müsst das direkt melden und zwar nicht anonym sondern namentlich. Dann kann das live gecheckt werden. So ganz verstehe ich nicht, warum das nachträglich nicht auch mit der Auswertung der Kontodaten geht. Gerichte erkennen das ja auch an.

Nun zu deiner Situation Galileo. Als ich deinen Post las, gingen mir verschiedene Gedanken durch den Kopf. Ich dachte: „Ist er evtl. Testkäufer für einen Verbraucherschutzverband? Warum macht er diese Vergleiche? Hat er zu viel Geld und verspielt es aus Langeweile? Was ist los? Weiß er, wo er hier ist?“

Erzähl doch mal bitte was zu deinem Hintergrund, damit die Spekuliererei aufhört.

Alles Gute!

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 18 September 2024, 10:51:59
@altobelli
Die Verantwortung wird seitens der Datenbankbetreiber auf Spieler und Anbieter 'abgewälzt', bzw. eher deren 'volle Kooperation'  für eine vollumfängliche Funktion vorausgesetzt, denn es ist nunmal Fakt, daß LUGAS und auch OASIS nur dann 'greifen', wenn beide Seiten es auch zur Anwendung bringen.
Meine Datenbank kann noch so gut und wasserdicht sein - dennoch ist es Voraussetzung, daß sie auch ordnungsgemäß abgefragt wird. Und darauf hat der Datenbankbetreiber keinen Einfluß.
Es muß also in irgendeiner Form eine Klausel geben, die den Datenbankbetreiber aus der Haftung nimmt, wenn eine der beiden anderen Parteien vorsätzlich Schritte unternimmt, diese Funktion zu umgehen.

Anders gesagt:
Ja, es ist eine Muß-, und keine Kannbestimmung, aber wenn der Anbieter trotzdem gar keine Datenabfrage macht, kann LUGAS wohl kaum etwas 'dafür'.
Und wenn ein Spieler bewußt nach genau so einer Lücke sucht, ebenfalls.

Nun sagt der Anbieter natürlich nicht "Oh, wir haben doch tatsächlich vergessen, eine Abfrage zu machen.", sondern eher "Spieler X hat bewußt versucht, uns auszutricksen, und es ausgenutzt, daß das System wegen Wartungsarbeiten gerade nicht 100%ig funktioniert."
Gehe da mal gegenan... viel Spaß.
Denn Fakt ist ja nunmal, daß du trotz Sperre einen Anmeldungsversuch gemacht hast, obwohl du dich einverstanden erklärt hast, dies zu unterlassen.

Leute, wacht auf. Das ist die GI, und nicht irgendwelche Kleinkriminellen. Die haben jahrzentelange Erfahrung in 'Schlüpfrigkeit' - und dem Verdrehen von Tatsachen.

Zumindest machen sie es in UK so.


Aber ja, Ilona hat recht. Hier ist es vielleicht anders formuliert. Diskutieren bringt auch nichts. Da ist schnelles Handeln gefragt, denn auch (oder gerade) das Nicht-Abfragen ist ein Verstoß gegen die AGB.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 September 2024, 11:27:23
Hallo  :)
ich möchte 'Galileo' danken für seine Offenheit. Warum? Weil diese Offenheit mehr Einblick in die Thematik der Schutzmechanismen für Glücksspieler/innen gibt und auch mal ein paar Dinge - hier durch Ilona und TAL - klargestellt werden ... nämlich, dass es sinnentleert ist, Schutzsoftware umgehen zu wollen, und noch weniger Sinn hat es, dann darüber empört zu sein, dass es evtl. Lücken gibt. Denn was hilft dem Süchtigen, sich darüber zu schützen, wenn der Schutz eigentlich mit Ärger darüber verbunden ist, auf das Suchtmittel zu verzichten. Und ich gehe davon aus, dass manch jemand gezielt auch noch in OCs zockt, die nicht auf der Whitelist stehen. Von daher ... immer ans Glashaus denken, bevor die Steine fliegen!
Ich sehe unsere Gemeinschaft hier auch als so etwas wie eine Arbeitsgruppe, und nicht wie eine Versammlung lauter geläuterter Ex-Süchtiger. Zwar habe ich auch gedacht: 'Nanu? G. zockt noch?' Aber mal ehrlich: Es gibt - vor allem in diesem Thread so viele Menschen, die sich nur noch beklagen über das Böse, das überall lauert, und sich selbst lauthals bedauern, abgezockt worden zu sein ... und alle scheinen vergessen zu haben, dass sie mal echt gierig waren nach dem schnellen Geld, dass sie reich werden wollten, ohne was an Arbeit dafür zu erbringen, etc. Es wird nur noch auf's eigene Recht gepocht, zur Rechenschaft gezogen - und alles andere an eigener Meinung verkneife ich mir jetzt mal.
Nur noch ein Hinweis: Dieser Thread ist, glaube ich, der längste ... außer evtl. der von 'Freitagessen'?!
Andere Threads, in denen Menschen von sich selbst und ihren Kämpfen gegen die Sucht schreiben, werden großteils elegant umschifft und unbeantwortet gelassen.
Bitte denkt daran, dass DAS das Wichtigste ist: Die Suchtgedanken auszuhungern, das Leben zu verändern, andere Prioritäten zu setzen, überhaupt wieder 'neu' leben zu lernen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 18 September 2024, 12:01:14
@Tal
Nicht nur ein Verstoß gegen die AGB. Auch gegen die (Neben)Bestimmungen der Erlaubnis.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 18 September 2024, 13:16:58
Ja, das natürlich auch.
Das wäre hier auch das, worauf es hauptsächlich ankommt, wenn man den Anbieter 'zu fassen kriegen' will. Denn der hat sich genauso damit einverstanden erklärt, wie der Spieler - und das nicht nur beim Datenbankbetreiber selbst, sondern in erster Linie eben auch gegenüber der Behörde, die die Lizenz erteilt hat.

@Rubbel
Danke. Ich stimme dir absolut zu. Sowas denke ich ehrlich gesagt auch oft.
Und nur mal nebenbei bemerkt... der Thread von 'digger' ist nichtmal in den Top10.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 18 September 2024, 18:37:56
@Rubbel und Tal
Das dürft ihr nicht vermischen! Man kann durchaus anmerken dass viele sich null für die Threads interessieren bzw nicht daran teilnehmen, jedoch ist das hier für viele eine Art Hoffnungsrubrik um später auch real wieder leben zu können. Ich kann mich damit abfinden und wie auch immer dieses oder jenes gegen die Sucht unternehmen und spielfrei werden, aber wenn der permanente Gelddruck da ist macht es das nicht einfacher.
Erholung wie bei dir Tal in deinem Urlaub würde vielen gut tun ist aber vermutlich bei den meisten nicht drinnen. Natürlich wünsche ich Dir einen wunderschönen Urlaub! Nicht falsch verstehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 18 September 2024, 20:48:11
Hi Roy!

Zitat
Ich kann mich damit abfinden und wie auch immer dieses oder jenes gegen die Sucht unternehmen und spielfrei werden, aber wenn der permanente Gelddruck da ist macht es das nicht einfacher.

Natürlich macht es das einfacher ... Ich lerne doch gerade mit meinen Gefühlen umzugehen, wenn ich etwas gegen meine Sucht unternehme.
Ich darf meine Sorgen mit anderen teilen und ich kann ggf. auf die Erfahrungen anderer zugreifen, die mir in meinem Leben Erleichterung verschaffen.

Es ist hier nicht das erste Mal, dass ich diese Aussage hier lese. Es ist aber niemals das Problem die Kraft zu finden, etwas gegen die Sucht zu unternehmen ... es ist das Anfangen damit.  Es macht nämlich etwas mit mir. Ich muss mich Ängsten stellen ... meinen Glaubenssätzen ... meinem Selbstbewusstsein und vieles, vieles mehr. Das sieht wie ein unüberwindbarer Berg aus. Er kann aber Schritt für Schritt überwunden werden.
Beginne ich damit aber nicht, verschwindet der Berg auch nicht und ich selbst stehe im Bereich der Sucht fest!

Wer also nicht schon Unterstützung vor Ort erhalten oder gefunden hat, der sollte sich genau darum kümmern. Jetzt! Nicht morgen oder übermorgen oder in X Jahren, wenn irgendein Anbieter sich erbarmt einen Bruchteil der Verluste zu überweisen.

@Galileo
Auch von mir ein Dankeschön für Deine Aufrichtigkeit! Ich kann Dir nur anraten auch etwas gegen Deine Sucht zu unternehmen. Wenn Du einerseits CB betreibst und andererseits das Geld auch wieder verspielst, schadest Du letztendlich Dir selbst umso mehr. Wenn die Zeit kommt, wo Du das auch emotional realisierst, wirst Du Dir sicherlich immenso Vorwürfe machen im Sinne von: Wie konnte ich nur?!
Das wird kein Zuckerschlecken und je länger Du wartest, desto schmerzlicher wird die Erfahrung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 18 September 2024, 21:37:31
Vllt schreibe ich am Wochenende mal ein paar Zeilen über mich.
Habe gestern damit angefangen und wieder verworfen.
Heute erneut begonnen, aber nicht zu Ende gebracht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 18 September 2024, 21:52:11
Das wäre schön Galileo. Mach dir aber nicht soviel Druck. Du musst hier keinen perfekten Text abliefern.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 18 September 2024, 22:42:54
Hi Olli,
selbstredend ist die Spielfreiheit erlangen das wichtigste. Habe ich auch in keinem Satz behauptet. Das wie muss jeder für sich finden und konsequent durchziehen. Mir ging es ausschließlich darum dass oft die eigene Sucht bekämpfen, andere hier zu unterstützen und in diesem Hoffnungsthread zu schreiben vermischt wird. Und Geldsorgen haben mit Sicherheit viele wieder dazu veranlasst das Glück erneut zu versuchen. Dieser Druck kann auch viel negatives bringen. Nicht mehr und nicht weniger hat meine Aussage bedeutet. Ansonsten siehe meinen ersten Satz.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 18 September 2024, 22:53:58
Ich habe lange überlegt, ob ich überhaupt auf diesen Quatsch eingehe, aber ich bin gerade betrunken, und es fällt mir schwer, meinen Unmut über diesen pathetischen Opfermüll für mich zu behalten.

Auch wenn ich es morgen bereuen werde...

Wo fängt für dich denn 'Vermischen' an, und wo hört respektive das 'Anmerken' auf? Bei einer nachträglich eingefügten Randnotiz?
Oder geht es etwa gar nicht darum, sondern um etwas gänzlich Anderes... wofür es einen 'Aufhänger' benötigte?

Ja, ich kann heute am Strand liegen, und es ist mir egal, was die GI gerade wieder ausheckt.
Dabei lese ich euer Selbstmitleid und die Schuldzuweisungen, und bin heilfroh darüber, daß ich heute nicht mehr so denke. Das war nämlich ziemlich scheiße, und hat mich hauptsächlich selbst ausgebremst. Aber darauf ist Olli ja schon ausführlich eingegangen.

Ich schreibe also hauptsächlich nur noch in diesem Threads, um auf irgendwelche Utopien oder Luftschlösser hinzuweisen, alles Andere ist mir schon längst zu anstrengend geworden.

Aber... Gott, dieses Drama geht mir so dermaßen auf den Keks. Scheiß drauf, was soll's...

Also nur mal zum Verständnis... bin mir da nicht ganz sicher... sollte ich dich jetzt bemitleiden, oder vor Erfurcht erstarren, weil du ja so ein schlimmer Finger bist?

Und kann ich irgendwas dafür, daß du Mist gebaut hast? Aber der Ansatz ist zumindest typisch.
Urlaub hätte mir auch damals sicher gutgetan, ging aber nicht. Ja, warum nur? Vielleicht, weil ich der Meinung war, mein Geld lieber verspielen zu wollen, und dann feststellen mußte, daß ein Fingerschnips oder eine tolle Story nicht ausreicht, das schnell wieder 'hinzubekommen'?
Und weißt du, wie lange ich gebraucht habe, um zum Status Quo zu kommen? Sogar noch bis vor etwa fünf Jahren wäre Urlaub für mich nicht drin gewesen.
Und ich bin seit fucking 17 Jahren spielfrei!
Erzähl mir also verdammt nochmal nicht, was es bedeutet, um seine Existenz zu fürchten, mit Nichts auf der Straße zu sitzen, und täglich mit finanziellem Druck und Angst vor Rückfällen umgehen zu müssen.

Ehrlich. Wenn ich hier sebstmitleidige Jammertiraden lese, hoffe ich immer nur inbrünstig, daß kein Außenstehender mitliest, und eventuell einen falschen Eindruck davon bekommt, was es wirklich bedeutet (nicht finanziell), sich aus diesem Loch rauskämpfen zu müssen.
Denn alles, was ihr hier in eurer 'Hoffnungsrubrik' tut, ist euch darüber zu beschweren, daß keiner sich dafür zuständig sieht, euren selbstverzapften Problemberg unter den Teppich zu kehren.

Dieselben weißen Ritter, die in ihrem Vorstellungsthreads (sofern sie überhaupt einen machen), dramatriefend davon schwafeln, wie sie allen helfen wollen, die Gesellschaft schützen, den Anbietern 'das Handwerk' legen - und das natürlich völlig selbstlos...
... müllen anschließend sämtliche Threads der CB-Ateilung damit voll, wie sie sie auf ihr Geld warten, wer Schuld daran ist, wer alles 'verantwortlich', und daß sie sämtliche Juristen, Beamten und Politiker in der Pflicht sehen, sich des armen Opfers, das sie sind, anzunehmen. Pro bono natürlich, das versteht sich ja von selbst. Immerhin geht es um die "Gerechtigkeit'.

Das ist nicht altruistisch, sondern ein ziemlicher Egotrip, denn es geht demjenigen dabei einzig und allein um den eigenen Vorteil, und nicht um den vorgeschobenen Spielerschutz.

Wer mir hier also sein ganz persönliches Interesse als einen heroischen Kampf für die Gesellschaft verkaufen will - sorry Leute, aber da bekomme ich 'Plaque'.
Genau das ist nämlich ein Paradebeispiel für 'sich selbst aus der Verantwortung ziehen'.

Ajo, ich habe fertig.



Ach ja, bevor ich's vergesse: Das bitte natürlich auch nicht falsch verstehen, denn tief im Inneren bemitleide ich euch wirklich ganz furchtbar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 September 2024, 23:20:42
 ;D
Hi TAL,
ich finde das völlig okay, denn in Deinem Text steckt viel Wahres, vor allem, was die Verantwortlichkeit und den plötzlichen Gerechtigkeitswunsch betrifft.

Und, lieber Roy, was Du da beschreibst an Versuchen, wegen Geldmangels doch wieder zu zocken, das ist 'Chasing', ein Teil des Suchtpakets. Davon ist wohl dringend abzuraten, denn das Hinterherjagen nach Verlusten, genau wie das Abkürzen von Verschuldungen, ist absolut gefährlich und macht zudem absolut fix und fertig, nervlich, psychisch ...

Und auch ich hatte viele Schulden. 6 oder 7 Jahre (oder 8 oder 9?) habe ich deshalb mit absolut wenig Geld leben müssen, und das mit 'Kind'. Und Scham und Schuldgefühlen ggb. meiner Tochter. Ich bin sicher, ich wäre nicht so sattelfest wie ich bin heute, wenn ich das Zurückzahlen der Kredite/Schulden durch eine Art 'Cashback' oder irgendeinen Erlass erreicht hätte.
Und ... vielleicht projiziere ich jetzt damit nur auf Andere, und alle sonst ticken anders ...
Ich glaube, dass ein nachhaltiges Lernen und 'Sich-Abwenden-von-der-Sucht' nur durch volle Verantwortungsübernahme passieren kann.
Wer das 'mal schnell' mit ner Erbschaft, CB, nem Geschenk von Eltern o. Großeltern wieder auf 'Null' bringen kann, will und wird, hat es da viel schwerer. Von daher lohnt sich das Akzeptieren der Suchtauswirkungen und das Geradestehen dafür länger, lang, nachhaltig.

(liebe TAL, ich denke nicht viel anders und  ohne Alk  ;D )
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: andreasg am 18 September 2024, 23:42:35
Hallo Rubbel, hallo Tal,

ich habe Gestern von einer Freundin (Spielerin) gehört, daß Cash Back nur möglich ist, wenn das Geld an Angehörige gezahlt wird, die das treuhändlerisch verwalten. Sie mein, wenn es direkt an Spieler gezahlt wird, wandelt es sich wieder alsbald in _Spielgeld.

Persönlich gesehen, habe ich mit dem Thema zum Glück noch keine Erfahrungen machen brauchen. aber auch ich wollte einmal einen kleinen Beitrag zu demem Tread beitragen.

Gute Nacht

Andreas
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 19 September 2024, 06:16:28
Hi Roy!

Zitat
Das wie muss jeder für sich finden und konsequent durchziehen.

Genau das ist der Punkt! Jeder braucht seine Zeit, um diesen Punkt zu erreichen! Genau daher bin ich hier und Tal, Rubbel, Andreas und viele viele mehr, die die Sucht schon lange zum Stillstand gebracht haben. Wir wissen sehr wohl, wie es ist Zeit zu schinden und in Prokrastination zu schwelgen. Es gibt so viele Ablenkungen und so viele Ausreden.
Da brauche ich nur an meine ersten Versuche in meiner SHG zu denken, als ich die Gruppe als Alibi mißbraucht hatte. Mit einer Seelenruhe vom Feinsten haben die "alten Hasen" ihre Wege aus der Sucht geschildert und erzählten von ihren Erfahrungen aus Denken, Fühlen und Handeln.
Und ich dachte bei mir: Was wollen die von mir? Ich sitze hier doch meine Zeit ab! ICH MACHE DOCH WAS!
Ne, ne ... da war ich auf dem Holzpfad ...

Zitat
Mir ging es ausschließlich darum dass oft die eigene Sucht bekämpfen, andere hier zu unterstützen und in diesem Hoffnungsthread zu schreiben vermischt wird.

Der Mittelteil ist sehr interessant ... altruistisch ... selbstlos ... und so etwas von ablenkend von "sich mit sich selbst auseinander setzen". Darum geht es ja in der Suchthilfe! Wenn ich mich auf den ersten Teil des Zitates konzentriere, dann helfe ich automatisch auch anderen. Da braucht es keinen Vorsatz. Wenn Du trockenes Laub und Feuer zusammenbringst, dann wird das Laub brennen, ob Du das nun noch möchtest oder nicht. Da ist jede gute Absicht irrelevant. Wennn Du es aber herumdrehst und nur beabsichtigst, das Laub und das Feuer zusammen zu bringen ... [ohne weitere Worte]

Hoffnungsthread? Das hier? Echt jetzt?
Hier wird gechast, dass sich die Balken biegen. Hoffnung spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Oh, ich weiss sehr wohl noch, wie es ist, kein Geld zu haben und nicht zu wissen, wie der Monat überstanden werden soll, der teils noch gar nicht angefangen hatte. Ich weiss aber auch mittlerweile die andere Seite der Medaille zu sehen und zu schätzen. 1 Jahr und 6 Monate noch, und die letzten knapp 15.000 € Restschuld des Hausbaukredites sind abbezahlt. Seit 2009 läuft die Abzahlung und trotzdem konnte ich noch so viel Geld verdienen, auch mit Nebenjobs, dass ich nicht nur gut leben, sondern auch noch ins Häuschen investieren konnte. Ich sehe jeden Tag, was ich durch meine Spielfreiheit erreicht habe. Ich wohne sozusagen in meinem Erfolg!

Mein Rat an mein jüngeres Ich bei einer Zeitreise würde lauten: Packe Deine Sucht bei den Hörnern ... es lohnt sich! Traue Dich, Du wirst nicht gefressen. Fange an, Dich selbst wichtig zu nehmen!

Ich weiß nicht, ob ich nicht trotzdem den tippenden Finger an der Stirn ernten würde ... aber ich würde es versuchen ,,, genau wie hier ... !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 September 2024, 06:19:57
Ok ich bin anscheinend zu blöd das rüberzubringen was ich wollte. Liebe Damen ich wollte euch natürlich nicht zu nahe treten falliich das mit meinem Geschmiere getan habe entschuldige ich mich dafür.
Das soll es auch gewesen sein, ich bin da jetzt raus um nicht noch mehr zu verwirren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Papajoe am 19 September 2024, 08:14:36
Können wir bitte wieder zurück kommen zum Thema und das jemand hier die anderen Informiert wenn es Neuigkeiten von BGH, EUGH oder zu seinem Verfahren gibt was für uns alle relevant sein könnte!? Oft hat mir der eine oder andere Hinweis hier geholfen und ich denke das geht vielen so.

Diese Vorwürfe bringen doch niemanden was egal von welcher Seite. Wir sind alle hier weil wir was ändern wollen oder schon geändert haben und damit anderen helfen wollen. Wir alle möchten eine bessere Zukunft, finanziell aber auch spielfrei also nehmen wir uns an die Hand und lernen gemeinsam und entwickeln uns weiter.
Ich kann durchaus verstehen das für viele dieser Thread als eine Art Hoffnung gesehen wird, aber dazu gehört auch an sich zu arbeiten das nicht das Geld wieder zurück an die Casinos fließt.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 19 September 2024, 09:11:14
Aber natürlich, Schadensmeldung. Diese ach so konstruktive und wichtige Informationsquelle zuzuspammen war nicht meine Absicht.
Aber zum Glück ist hier ja wenigstens ein Erwachsener anwesend, der die Stimme der Vernunft reinbringt.

Amen.

Ja, lassen wir das. Ich habe auch hier schon erlebt, wie sich der Fokus für den Ein oder Anderen mit der Zeit verändert hat. Mal geht es - und mal nicht. Darauf habe ich halt keinen Einfluß, schon gar nicht mit der 'Brechstange'.
Es ist eben, wie es ist.

Wah. Irgendwie habe ich Kopfschmerzen. -.-

-edit-
@Roy
Kein Problem. Ich werde es überleben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 19 September 2024, 09:16:37
Zitat
Wah. Irgendwie habe ich Kopfschmerzen. -.-

Passe auf die Sonne auf ... immer nur in kleinen Dosen genießen ...

Weiterhin schönen Urlaub!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 19 September 2024, 12:27:44
Danke dir.
Ja, zuviel Sonne ist nicht gut. Sitze daher auch lieber im Schatten.

Geht auch schon wieder besser. Wasser trinken hilft. : )
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 19 September 2024, 13:57:22
Hatte die letzten Tage ein weiteres Verfahren vor dem LG.
Der Richter gedenkt nach eigener Aussage das Verfahren nicht auszusetzen (aber hörte sich nicht eindeutig an - scheinbar musste sich der Richter hier nochmal Informationen einholen) - ein Urteil ergeht Mitte Oktober.
Nach Aussage des Anwalts der Beklagten, ist eine Vergleichsbereitschaft - nach der Entscheidung des BGH den EuGh anzurufen - durch die Beklagte aktuell nicht mehr gegeben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Papajoe am 19 September 2024, 14:08:10
Drücke dir die Daumen Fury, das es am Ende, gut ausgeht und danke für deine Weitergabe der Informationen. Bleib stark und sauber 👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BayernMuenchen am 19 September 2024, 23:59:20
Leute, kennt sich einer mit lokalen Wettbüros aus? Habe bei einigen eine Kundenkarte gehabt vor 2021. Meines Wissens nach waren diese ja auch illegal tätig. Keiner hier schon ein Verfahren gewonnen oder mal einen Anwalt gefragt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 20 September 2024, 11:04:37
Sowas findet garantiert noch weiterhin statt.

https://www.youtube.com/watch?v=y1sidq79FtY
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 20 September 2024, 12:12:00
Leute, kennt sich einer mit lokalen Wettbüros aus? Habe bei einigen eine Kundenkarte gehabt vor 2021. Meines Wissens nach waren diese ja auch illegal tätig. Keiner hier schon ein Verfahren gewonnen oder mal einen Anwalt gefragt?

änder deinen Namen und ich antworte dir.

#NURDERBVB
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Papajoe am 20 September 2024, 13:19:23
@ Bobby 😂😂😂

Bezüglich der Frage, ich glaube da gibt es leider keine Möglichkeit, es dreht sich nur um online. Kann nicht genau sagen was da Sache war aber ich meine die sind ausgeschlossen von Rückforderungen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 20 September 2024, 16:04:52
Nein, natürlich nicht. Es geht nicht um on- oder offline. Es geht um Verstöße gegen Spielerschutzmaßnahmen, die zur Nichtigkeit des Spielvertrages führen können. In terrestrischen Spielstätten gelingt der Beweis der verspielten Gelder allerdings nicht so leicht.
LG Ilona 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 September 2024, 19:34:52
Leute, kennt sich einer mit lokalen Wettbüros aus? Habe bei einigen eine Kundenkarte gehabt vor 2021. Meines Wissens nach waren diese ja auch illegal tätig. Keiner hier schon ein Verfahren gewonnen oder mal einen Anwalt gefragt?

gibts genügend Urteile, auch gegen Offline-Anbieter. .

laut einiger Verordnungen, ist der Anbieter auch verpflichtet die Wettscheine längere Zeit zu speichern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 21 September 2024, 19:44:48
https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-muenchen-spieler-kann-verluste-aus-online-sportwetten-zurueckfordern-231928.html

Ist die Entscheidung schon bekannt? Muss ja nach der BGH Verhandlung und Beschluss gewesen sein, weil es aktuell im Netz ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 22 September 2024, 10:36:04
Klar - denn da steht ja "Unterm Strich sieht das OLG München keine Erfolgschancen für die Berufung und wird sie daher voraussichtlich zurückweisen. Es gebe auch keinen Grund, das Verfahren bis zu einer weiteren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auszusetzen, da der EuGH die entscheidenden Rechtsfragen bereits geklärt habe."

Das liest sich so, als wäre das eine Aussage vom OLG München und nicht vom Anwalt...

Deswegen hat mich auch die Entscheidung des BGHs gewundert, den Sachverhalt dem EuGH (nochmals) vorzulegen.
Soweit mir bekannt ist, hat sich der BGH darin aber auch klar pro Verbraucher positioniert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 September 2024, 15:08:31
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gluecksspielanbieter-kann-zustellung-der-klage-nicht-verweigern-232096.html

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 September 2024, 15:10:53
Ja ist wohl bei dieser Gesellschaft von vollsogen Standard , das Zustellung verweigert wird und dann wohl keine Anwälte auch bestellt werden und ein VU kassiert wird … keine Ahnung wieso weshalb …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: shinfu am 25 September 2024, 17:44:54
servus

hatte heute meinen ersten Gütetermin gegen einen Anbieter (ausschließlich Sportwetten) vorm LG. Das Verfahren wird bis zum EugH-Urteil ausgesetzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 25 September 2024, 18:19:34
Das ist doch auch die Gesellschaft, die erst gar keine Auskünfte bzgl. der Transaktionen auf dem Spielerkonto gibt, oder?

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 September 2024, 18:56:28
Eigentlich schon, wurde mit der Zeit nur immer weniger..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 25 September 2024, 22:06:26
Weiß man eigentlich wie viele Verfahren genau deswegen ausgesetzt werden ? Kann man das Zahlen technisch in irgendeiner Form erfassen - ich denke mir halt das der EuGH auch sehen muss, da hängen x Vorgänge dran wir kommen vielleicht mal n bisschen in Quark mit dem Thema... und reizen nicht die volle Laufzeit aus?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 25 September 2024, 22:28:34
Ja, natürlich.
Weil die ja sonst nichts zu tun haben, und die anderen Fälle, bei denen dort eine Verhandlung ansteht, eh nur Lappalien sind, für die sich keiner interessiert, und bei denen nichts 'dranhängt'.

Deshalb sind sie ja auch vor dem EUGh gelandet.

Leute, die Welt dreht sich nicht nur um euch...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 September 2024, 06:05:28
Hi Blubberblase!

Herr Cocron meinte im Sonntagscafe, dass immer mehr Gerichte die Aussetzung zurücknehmen. Hilfreich ist da ein Antrag, den Dein Anwalt im Fall der Fälle stellen muss. Ich weiss nicht mehr, wie er heißt, Dein Anwalt sollte es aber wissen.
Wie viele Gerichte aussetzen oder nicht ist schnurzegal, was DEIN Gericht macht, das ist wichtig.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 September 2024, 08:32:32
Schon alles lustig.

Der Anwalt sagt, man solle einen Antrag stellen, der PKF, der mit dem Anwalt zusammenarbeitet sagt, dass das nichts bringt, außer kosten  ;D

..und dann wundert man sich warum man anfängt zu spekulieren  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 September 2024, 09:00:16
Ich bin da unwissend ... welche Kosten sollen denn da entstehen, außer der Ausstellung des Antrags? Der wird einmal aufgestellt und die Textbausteine werden für 1000 andere Verfahren auch noch benutzt. Der PKF sollte doch auch ein Interesse daran haben ein Urteil kurzfristig zu erreichen? Wenn er es nicht macht, würde ich ihm auf die Finger klopfen und wenn das nicht reicht, übers Knie legen ... Irgendwo habe ich noch einen Teppichklopfer, den stelle ich gerne zur Verfügung! Mit ein wenig Stacheldraht lässt sich die Effizienz steigern ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 September 2024, 09:19:53
Der Fortsetzungsantrag kostet nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 September 2024, 09:36:05
Gerade die Antwort erhalten. Soll in meinem Fall nichts bringen. Anbieter Rot.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 September 2024, 09:57:55
Was hat der Anbieter mit dem Fortsetzungsantrag zu tun? Es gab die Tage ein Artikel von CLLB das OLG München wird die Berufung zurückweisen. Die Stimmung wird sicherlich auch bei den Fortsetzungsanträgen zu Gunsten von uns kippen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 September 2024, 09:59:34
Diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Meine Kanzlei ist CLLB. So viel zu dem Artikel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 September 2024, 10:06:49
Irgendwie ganz komisch alles. Lt. Eigenen Angaben sollen wieder Verfahren aufgenommen werden dann die Aussage bringt eh nichts. Sehr interessant
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 September 2024, 11:28:47
Hallo

Mein Verfahren wurde ausgesetzt an einem LG in NRW.

Mein Anwalt hat Beschwerde eingelegt und nun warten wir auf Antwort vom Gericht.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: niemehrzocken21 am 26 September 2024, 11:54:05
Bei einem Fall von mir hat der Anbieter nicht reagiert und dennoch erwägt das Gericht auszusetzen. Ebenfalls NRW.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 26 September 2024, 12:03:26
Ihr habt eure Fälle aber mit den Fragen verglichen, die der BGH an den EuGH gestellt hat, oder?
Ich bin Laie, aber bei mir macht es z.B. gegen den Roten schon Sinn, darauf zu warten, weil damals eine Lizenz beantragt wurde. Bei meinem anderen Fall wäre Aussetzen sinnlos, weil die Fragestellung gar nicht relevant ist, da der Anbieter damals keine Lizenz beantragt hat und somit auch nicht „benachteiligt“ wurde. Dass EU-Länder bei Schutzgesetzen eigene Regeln aufstellen dürfen, hat der EuGH schon bestätigt. Es ist nur Spielen auf Zeit. Wird immer deutlicher.

Bevor ich es vergesse. Beide Gegenparteien haben natürlich Aussetzung beantragt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Pirat am 26 September 2024, 12:12:21
Hallo zusammen,

ich hatte heute mein Gerichtstermin in NRW.

Folgende Fragen wurden gestellt:

- haben Sie die AGBS durchgelesen
- ich hätte angeblich im Ausland gespielt
- Wieso ich gespielt habe und aufgehört habe
- wie ich zu mein Anwalt gekommen bin
- Wieso PKF?


Wichtig:  Das Gericht wird mein Fall nicht Aussetzten sondern weiterführen!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 26 September 2024, 12:50:48
fortsetzungsantrag...hmm...aber das macht dann nur bei sportwetten oder auch bei casinofällen sinn?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 26 September 2024, 12:57:53
Europa ist schuld. Die europäische Union ist schuld. Es sollten nur deutsche Gesetze gelten. Die EU muss reformiert werden. Ohne die EU hätten wir längs unser Geld zurück.

Anmerkung:
Die Werbung für die rechtsextreme Partei habe ich gelöscht. Nochmal und ich lösche dein Konto
Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 September 2024, 13:06:11
Deswegen nur noch AfD.

??? Afrikaner für Deutschland? Wir sollten hier keine politische Diskussion anfangen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 26 September 2024, 13:14:37
Kann hier mal jemand Hirn verteilen?
Auch Geflügel sollte da nicht ganz ohne auskommen müssen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 26 September 2024, 13:15:43
Egal, ob man was politisches sagen möchte, aber die AfD zu wählen sagt schon genug aus😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 September 2024, 13:19:23
Ich bin Laie, aber bei mir macht es z.B. gegen den Roten schon Sinn, darauf zu warten, weil damals eine Lizenz beantragt wurde.

Für mich macht es keinen Sinn, da der besagte Anbieter mit seiner Vorgehensweise nie eine Lizenz bekommen hätte.

Wo kommen wir dahin, wenn jeder behauptet er habe eine Lizenz beantragt, keine erhält, egal aus welchen Gründen, dann aber trotzdem seine Dienste anbietet und dann sich nicht mal an den GlüStV2012 hält.

Warum erhalten die meisten keine DSVGO Auskunft? Weil die Anbieter im Recht sind? Wenn ich nichts zu befürchten habe, dann hat der Kunde die DSVGO Auskunft sogar noch am selben Tag. Was der dann damit macht interessiert mich dann auch nicht.

Was die Anbieter gemacht haben: Führerschein beantragt, keinen bekommen, sich trotzdem ins Auto gesetzt und ohne Rücksicht auf Verluste mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Städte gefahren. Nun kam es zum Unfall und die Anbieter sind natürlich Schuldlos, da sie den Führerschein ja beantragt hatten, ob sie fahren durften oder nicht interessiert die nicht.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 26 September 2024, 13:31:08
Speedy, da bin ich ganz bei dir. Die Sinnhaftigkeit ist natürlich fraglich, jedoch ist es jetzt nun mal so. Dann sollen bitte auch nur solche Fälle ausgesetzt werden, die von der Entscheidung betroffen sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: OG-123 am 26 September 2024, 14:36:27
Egal, ob man was politisches sagen möchte, aber die AfD zu wählen sagt schon genug aus😂

Bin zwar aus der Schweiz, aber was da bei euch in DE abgeht ist schon krass.
Deshalb wandern ja viele Deutsche in die Schweiz aus. Also wüsste ich nicht was "AFD wählen" über einen aussagt ???
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 September 2024, 14:46:48
Dummheit sagt das über einen aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 26 September 2024, 14:52:59
Edit: Ich habe mir erlaubt, den Beitrag zu löschen, da er vollkommen ungeachtet des Inhalts, "Öl ins Feuer" ist.
Für solche Themen gibt es sicherlich andere Foren, wo Diskussionen darüber besser aufgehoben sind!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 September 2024, 15:01:10
Letzte Warnung!

Hier wird weder über die AfD, die Grünen, die CDU oder die Autofahrerpartei gehetzt. Weiterhin ist Antifa, Palästina und dergleichen weit vom Thema unseres Forums entfernt. Wie heißt es doch so schön: Ihr dürft Eure Meinung gerne (bei Euch) behalten!

Vielen Dank!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 26 September 2024, 15:38:02
Das ist schwer abgrenzbar.
Spielerschutz: Politische Entscheidung,
Gerichtsbeschlüsse  u Gerichtsbarkeiten sowie Zuständigkeiten ...
Strafgesetzbuch, Verteidigungsmöglichkeiten, Gesetzesänderungen ... Alles, alles ist Politik.
Wer allerdings keine guten Infos hat bzw Zusammenhänge gedanklich herstellen kann, sollte seine dadurch populistischen Einbahnstraßengedanken hier nicht äußern, nirgends. Aber unpolitisch sein, geht gar nicht ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 September 2024, 15:43:44
Zitat
sollte seine dadurch populistischen Einbahnstraßengedanken hier nicht äußern, nirgends. Aber unpolitisch sein, geht gar nicht ...

Sind diese Worte diesem Forum dienlich? Wer "Einbahnstraßengedanken" hat, der darf sie behalten. Wer unpolitisch sein möchte, der darf genau so sein! Das hat aber hier nichts zu suchen! Hier bewegen wir uns um das Thema Glücksspielsucht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 26 September 2024, 15:57:19
... und ohne Beziehung zu gesellschaftspolitischen Vorgaben wären ca 95 Prozent der Beiträge gar nicht entstanden oder obsolet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 September 2024, 16:12:28
Die Aussage mit der genannten Partei war reine Werbung und Unzufriedenheit.

Die hat nichts mit unseren Klagen oder politischen Entscheidungen zu tun.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 26 September 2024, 18:50:18
Richtig.

Die politische 'Landschaft' spielt schon eine nicht unerhebliche Rolle in der Entwicklung des gesellschaftlichen 'Standpunkts' zum Thema Glücksspiel.
Komplett ohne das Thema werden Diskussionen hier also schwierig, wenn man die Entwicklung genauer betrachten möchte.

Die Aussage weiter oben hingegen war populisisch und zeugte eher vom Gegenteil - nämlich daß der Verfasser eindeutig nicht in der Lage ist, konkrete Zusammenhänge zu verstehen, und überhaupt keine Vorstellung davon hat, welche Spielräume und Möglichkeiten einzelne Institutionen überhaupt haben.

Sowas ist schon arg befremdlich, und hat keinen 'Mehrwert' für irgendeine Diskussion.

Ich denke auch, das war es, was Rubbel mit ihrem 'Statement' sagen wollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 28 September 2024, 09:02:34
Habe am Donnerstag ein Verfahren vor dem Landgericht gewonnen. Nächste Woche folgt das nächste Urteil einer Anhörung diesen Monats. Anwalt geht von Berufung aus. Anwalt meinte aber auch, dass die Berufung vielleicht sogar vergessen werden könnte und dies wäre mein Glück. Wenn der Klage nun stattgegeben wurde, dann ist doch eine Aussetzung vor dem Oberlandesgericht denke ich unwahrscheinlich oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 September 2024, 10:28:35
Die OlG entscheiden unabhängig davon und viele OLG setzen dann aus , die Landgerichte eher weniger … jedoch auch das ist es Richter abhängig immer
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 28 September 2024, 11:28:12
Kann mir auch vorstellen, die LG wissen das die Urteile in Berufung gehen deshalb entscheiden die. Das entscheidende sind ja die OLG‘s. Deshalb ob Berufung und dann Aussetzung ist das gleiche.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 September 2024, 11:44:31
Naja beim OLG hättest du dann später nach der Aussetzung einen kürzeren Weg sozusagen … also positive EuGH Entscheidung vorausgesetzt …

Bei mir wurde teilweise ausgesetzt teilweise nicht und das am gleiche. Gericht aber andere Kammern bzw Richter halt …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 29 September 2024, 19:05:30
hat jemand Ahnung, ob der ehemalige Boris Becker Sponsor nach einem Urteil freiwillig zahlt ?

Manche sagen, da die neue Anwälte haben, der Verein wird liquidiert. Vielleicht ists ja dann sogar wirtschaftlicher, die Klage zurückzunehmen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 29 September 2024, 19:10:16
Würde mich auch brennend interessieren, da schon ein positives Urteil gegenüber denen besteht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 29 September 2024, 19:19:21
Habe gerade gegoogelt aber Wels melde Ende welchen Anbieter ihr meint .. stehe auf den Schlauch

War pokern oder ? Nicht Sportwetten ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 29 September 2024, 19:27:01
Pokern, genau und man konnte da sogar ein bisschen Sportwetten machen.

das ist der Verein, das Erstgenannte im Namen hat und bei denen Stefan Raab ab und zu eine ________-Nacht auf Pro7 hatte.

bin wirkich unschlüssig, da im Internet steht, die zahlen nicht freiwillig und berufen sich auf Bill 55.
dann haben die auch noch die Kanzlei gewechselt, die einen Anbieter liquidiert haben, der wiederum unter der gleichen Marke relativ zeitnah wieder unterwegs ist.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 29 September 2024, 20:43:04
Laut CLLB zahlt der Anbieter nicht. Ein Fall gegen den Anbieter wurde ja auch Anfang des Jahres vorm BGH ausgesetzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Dennis47 am 30 September 2024, 03:08:52
Die Problematik mit der Vollstreckung habe ich schon mehrfach erwähnt.....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 September 2024, 09:19:35
Ein Anbieter mit alter Gesellschaft, die meines Wissens gar nicht mehr operiert, ist die Sache mit einer zv noch anders als bei einem Whitelist Anbieter. Hmm
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 30 September 2024, 10:09:58
Dann kann man sich in diesem Fall auf ein sehr langes Verfahren einstellen, wohl bis zum Urteil des EuGh. Wenigstens die Zinsen laufen weiterhin und machen ein paar Euro mehr aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 30 September 2024, 10:41:12
Es kann aber auch anders sein. Wenn du heutzutage zu einem Schuldenberater oder Anwalt gehst, rät man dir sofort bei stärkerer Verschuldung zur Insolvenz. Es erweckt also den Eindruck, dass Gläubiger leer ausgehen sollen, damit Schuldner ohne Kopfschmerzen aus der Sache rauskommen.
Und wenn ein Anbieter jetzt über 1000 Forderungen bis zum EuGH trägt, dann werden die Anwälte, die Anbieter genauso gut beraten und am Ende Insolvenz anmelden. Die Anwälte werden wohl ihre Kohle bekommen, aber ihr eher weniger. Insolvenzen gabs doch schon....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 September 2024, 12:59:11
Bei Betreibern die ausschließlich das einzelne Casino unterhalten durchaus möglich. Bei den Betreibern die mehrere Casinos betreiben sind die Chancen besser weil eine Liquidation alle betreffen würde. Deshalb sind das auch meist die welche gerne zu Vergleichen bereit sind und nicht alles über einen großen Zeitraum abblocken. Der Frechheit dann nach der Liquidation den gleichen Laden wieder mit marginalen Unterschieden zu eröffnen muss eigentlich Einhalt geboten werden. Siehe BaH.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 30 September 2024, 14:35:24
Glaube auch nicht das die GGL da ne Lizenz vergeben würde erneut, allerdings weiß ich da auch nicht mehr was ich glauben soll oder erwarten kann aber das Thema wurde ja bereits mehrfach besprochen hier …
Es wäre wirklich traurig ..
Aber abschließend lieber Anspruch haben gegen den Anbieter als keinen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 September 2024, 14:42:22
Anspruch haben gegen einen Anbieter, aber auf die Anwalts-/Gerichtskosten sitzen bleiben oder aber dem verlorenen Geld noch weiteres, gutes Geld nachwerfen, ist halt die Frage.
was bringt ein Titel, wenn der nicht in Geld umgewandelt werden kann.

für mich sieht es so aus, daß das Unternehmen pleite geht bei der Vielzahl von Verfahren.
Es gab ja sehr viele Kanzleien die sich auf das Unternehmen nach dem OLG Köln Urteil drauf gestürzt haben.

Neues Geld scheint das Unternehmen ja auch gar nicht mehr zu erwirtschaften.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 30 September 2024, 14:49:37
Was hast du bei einem PKF zu verlieren ?

Ich weiß nicht ob wir über das selbe Unternehmen reden, aber die Seite ist online oder und einer der bekanntesten Seiten was Poker angeht. Wieso sollten die kein Gewinn erwirtschaften?
Vielleicht ist etwas an mir vorbei gegangen ..

Ist es nicht aber auch so das bei einer Insolvenz der Verwalter prüft wer Anspruch hat und man wenigstens „etwas“ zurück bekommt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 September 2024, 14:56:31
auf der Com-Seite, stimmt, da sind die erwähnt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: jetforce1904 am 02 Oktober 2024, 08:51:06
Moin Leute,
ich habe eine kurze Frage.
Ich habe vor mehr als 2 Monaten die Datenauskunft beim Anbieter mit den Jahreszahlen angefordert.
Natürlich kam hier erst die Antwort das die Frist um 2 Monate verlängert wird und nach den 2 Monaten wird gesagt es werden keine Daten mitgeteilt.

Nun habe ich beim zuständigen Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes, sowie der Glücksspielbehörde und der Behörde auf Malta wo der Anbieter seinen Sitz hat eine Datenschutzbeschwerde eingelegt.

Kann mir jemand aus eigenen Erfahrungen sagen, wie lange so eine Datenschutzbeschwerde läuft?

LG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 04 Oktober 2024, 09:41:59
Ich hab das irgendwo gelesen...das wird in Malta verhandelt und solange sind dem maltesischen Datenbeauftragten die Hände gebunden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: jascha am 04 Oktober 2024, 19:04:36
Ich hab das irgendwo gelesen...das wird in Malta verhandelt und solange sind dem maltesischen Datenbeauftragten die Hände gebunden.

jup, bei mir wirds am 24.10 verhandelt.

Der maltesische Datenschutzbeauftragte hat mir Recht gegeben und den Jahreszahlen Anbieter zur Herausgabe der Daten aufgefordert.
Gegen diese Entscheidung sind sie dann aber in Berufung gegangen und nun soll das ganze vor einem maltesischen Gericht entschieden werden..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Oktober 2024, 10:22:28
Wenn man sieht, wie viele Kanzleien das anbieten und teilweise bei Gerichten im Geschäftsverteilungsplan schon Glücksspielrecht bestimmten Kammern zugeteilt werden,also eine gewaltige Masse vorliegt, ich befürchte, dass noch der ein oder andere big Player das nicht mitmacht und ein neuer Betreiber die Geschäfte übernimmt.

"Damals", als man gewonnen hatte, musste man sich nackt ausziehen, Dokumente verifizieren, während dessen die beantragte Auszahlung jederzeit wieder abgebrochen werden konnte... Die holen noch den einen oder anderen Trick raus.
Wundert mich ja, dass die Regierung da nicht eingreift , da offensichtlich illegales Glücksspiel vorliegt und die Konten einfriert, aber selbst der staatliche Anbieter bietet verbotene Livewetten an und demnach dürften es denen wohl auch egal sein.


Viel Erfolg natürlich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 06 Oktober 2024, 13:14:42
Hallo ive,
welcher staatliche Anbieter bietet welche verbotenen Livewetten an?
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 06 Oktober 2024, 13:27:41
Vom niedersächsischen Fußballverband geht gerade ein Schreiben an die Verein, dass sie bzgl. Datenscouts etc acht geben sollen.
Da stand was von einem manipulierten Spiel von vor zwei Wochen drin, weiß jemand was oder geht es um den Verdacht der 17 Spiele?

Sehr interessante Reportage, falls noch nicht bekannt
https://www.youtube.com/watch?v=k9uIjkKdfxs&t=2s
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Oktober 2024, 14:22:58
Der staatliche Anbieter bietet mehr oder weniger wetten live an. laut Glücksspielstaatsvertrag verboten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 06 Oktober 2024, 19:51:18
Hi Ive,
bitte konkreter. Welcher Anbieter? Welche Spiele genau?
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 07 Oktober 2024, 12:51:29
Oddset. Heute wird man u.a. die Partei Leverkusen - Jena (Frauenfußball) um 18:00 Uhr live wetten können.
Laut
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/sportarten/Wettmaerkte%20Fussball.pdf

ist das Anbieten von der Livewette "Unter/Über Halbzeit" bzw. "wie viele Tore" live verboten. Das ist aber offensichtlich allen Anbietern in Deutschland vollkommen schnuppe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 07 Oktober 2024, 13:21:30
Ive, du müsstest mir mal bitte ein bisschen auf die Sprünge helfen. Wo genau kann ich live wetten? Bei Oddset finde ich das nicht.
LG Ilona 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 07 Oktober 2024, 13:21:52
@istvoelligegal
Es ist Bundesliga und keine dritte Liga o.ä.
Paragraph 21 des GlüStv 2021:
(1) Sportwetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen (Ergebniswetten) sowie auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses oder auf eine Kombination solcher Vorgänge (Ereigniswetten) erlaubt werden.

…während des Sportereignisses…🤔

Ich habe keine Sympathie für die, aber klingt für mich so, als wäre dieses Wettangebot nicht sofort verboten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 07 Oktober 2024, 13:30:04
Läuft doch gerade Tennis.. einfach nach unten scrollen.. Das schaffst du  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 07 Oktober 2024, 13:32:50
@istvoelligegal
Es ist Bundesliga und keine dritte Liga o.ä.
Paragraph 21 des GlüStv 2021:
(1) Sportwetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen (Ergebniswetten) sowie auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses oder auf eine Kombination solcher Vorgänge (Ereigniswetten) erlaubt werden.

…während des Sportereignisses…🤔

Ich habe keine Sympathie für die, aber klingt für mich so, als wäre dieses Wettangebot nicht sofort verboten.

bisschen weiter scrollen. dann sieht man:

 2Während des laufenden Sportereignisses dürfen ausschließlich Wetten abgeschlossen werden, die

1.
    Wetten auf das Endergebnis oder
2.
    Wetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil eines Endergebnisses in Sportarten, in denen regelmäßig nur eine geringe Gesamtanzahl dieser Ereignisse im Laufe des Sportereignisses auftritt, insbesondere im Fußball, Hockey, Eishockey oder Volleyball,

sind.


http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2023/147_C_164_22_Urteil_20230508.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 07 Oktober 2024, 13:47:57
Steht da ernsthaft, es geht um 12 €?😂
Ok, trotzdem ist das Spiel noch nicht live und live kann sich das Angebot ändern. Ich werde das mal interessehalber überprüfen, was später möglich ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 07 Oktober 2024, 13:51:50
zumindest habe ich gestern gesehen, daß weiterhin diese Livewetten angeboten werden. Dort heißt es nicht, wie überall, über/unter, sondern mehr oder weniger.

das Urteil finde ich gut begründet, was livewetten betrifft hinsichtlich unter über.
ist auch rechtskräftig (https://akh-h.de/news/aktuelles-urteil-geld-zurueck-nach-livewette-im-wettbuero/)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 08 Oktober 2024, 16:53:50
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/gluecksspielanbieter-muessen-bevollmaechtigung-ihrer-rechtsanwaelte-nachweisen/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 Oktober 2024, 18:20:34
😂😂😂was ein geiler Konter😂😂😂
Chapeau sag ich da nur. Was die können hat ihnen jetzt eventuell mehr Ärger eingebracht als es deren Nutzen war.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 09 Oktober 2024, 07:11:35
Ich habe über mehrere Ecken gehört, dass die Prozessfinanzierer demnächst wohl erstmal keine Fälle mehr annehmen. Damit hätten die Anbieter wohl erstmal das erreicht, was Sie wollten. Bei mehreren tausend Fällen und mindestens 2 Instanzen ist das aber auch irgendwie logisch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 Oktober 2024, 08:36:03
Sowieso ein merkwürdiges Geschäftsmodell. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren, völlig unabhängig davon, wie viel Arbeit mit dem Rechtsstreit verbracht wurde. Da aber viele Politiker Anwälte sind, überrascht es auch nicht wirklich, gesetzliche Vorgaben zu geben, wie viel ein Anwalt kosten muss, wenn man ihn für Streitwert x beauftragt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 Oktober 2024, 09:52:11
Das mit den PKF habe ich auch vernommen … logisch wenn kein Geld zurück fließt bzw. Kaum
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 09 Oktober 2024, 11:20:13
Kann mir einer einfach erklären wieso es für uns gut sein kann wenn die bevollmächtigung fehler aufweist? Werden verlorene urteile somit wieder aufgenommen oder welchen nutzen haben wir davon?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 Oktober 2024, 11:37:30
Bevollmächtigung muß gerügt werden. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, ist das, was der Anwalt vorträgt, beantragt, gegenstandslos und da er ohne Vollmacht gehandelt hat, können ihn meines Wissens Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Kettenbefristung heißt irgendwie, daß die nachweisen Müssen, dass der X für die Firma y Anwälte beauftragen darf.

Im Aktienhandelsgesetz hatte ich Mal irgendwie vor Ewigkeiten gelesen, daß die Vollmacht von einer AG immer von zwei unterschrieben werden muß, um Gültigkeit zu haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 09 Oktober 2024, 11:46:59
Moin, bin mir nicht sicher, ob das der richtige threat ist. Nach circa einem Jahr jetzt Verhandlung beziehungsweise Gütetermin terminiert auf November. Teilnahme nicht erforderlich. Danach käme sicher erst zur Aussetzung oder wäre das jetzt auch schon möglich gewesen, weiß das jemand von euch? Handelt sich um einen Landgericht in NRW?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 09 Oktober 2024, 11:48:34
Kein Fragezeichen. LG NRW! Es handelt sich ausnahmslos um Sportwetten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Oktober 2024, 11:56:03
Wenn der Richter es jetzt terminiert hat dann gibt es keinen Grund danach auszusetzen. Ich denke das wäre jetzt schon passiert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 09 Oktober 2024, 12:00:28
Danke dir Roy für die schnelle Info, warten wir mal ab
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 09 Oktober 2024, 12:42:38
Bevollmächtigung muß gerügt werden. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, ist das, was der Anwalt vorträgt, beantragt, gegenstandslos und da er ohne Vollmacht gehandelt hat, können ihn meines Wissens Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Kettenbefristung heißt irgendwie, daß die nachweisen Müssen, dass der X für die Firma y Anwälte beauftragen darf.

Im Aktienhandelsgesetz hatte ich Mal irgendwie vor Ewigkeiten gelesen, daß die Vollmacht von einer AG immer von zwei unterschrieben werden muß, um Gültigkeit zu haben.

Klingt schlüssig, jedoch sehe ich noch nicht, wo es für uns gut ist (ok, auch nicht schlecht, aber im text steht ja das es den spielern "in die karten spielt ")
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 09 Oktober 2024, 19:00:09
Die Vollmacht muss im Original in den Gerichtsakten vorliegen.
Ansonsten kann der Anwalt nicht beweisen, dass er bevollmächtigt ist und darf nicht verhandeln.

Vor dem Amtsgericht ist das weniger dramatisch, weil keine Anwaltspflicht besteht.
Wenn ein Glücksspielanbieter vom AG verurteilt wurde, legt er beim LG Berufung ein.
Vor dem LG herrscht Anwaltspflicht.
Liegt die original Bevollmächtigung nicht vor, darf der Anwalt nicht verhandeln.
Die Berufung wird dann als unbegründet abgewiesen.


Ist das Landgericht die erste Instanz und der Anwalt hat keine Bevollmächtigung, so ergeht ein Säumnisurteil.
Gegen dieses kann natürlich Einspruch eingelegt. Die Fristen sind aber sehr kurz und nur erfolgreich, wenn in der Zwischenzeit die originale Bevollmächtigung vorliegt.
Andernfalls wird der Einspruch abgewiesen und das Urteil ist rechtskräftig.

Hier ist eine Zusammenfassung des Urteils vom BGH bei dem es um die fehlende Bevollmächtigung ging.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vollmachtsnachweis-im-zivilprozess-3260985

Und hier noch etwas zum fehlen der Bevollmächtigung:
https://www.hobohm-kollegen.de/litigation-ruege-vollmacht-eilverfahren/#:~:text=Ein%20Anwalt%20muss%20in%20einem,dem%20Umfang%20der%20Vollmacht%20bestehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 09 Oktober 2024, 22:37:10
La Française des Jeux (FDJ) hat die Übernahme der Kindred Group abgeschlossen. Das französische Glücksspielunternehmen hat insgesamt €2,45 Milliarden auf den Tisch gelegt.

Das Übernahmeangebot erfolgte bereits im Januar dieses Jahres. FDJ bot 130 SEK Pro Aktie, was damals rund 24 % über dem Handelspreis lag. Die schwedische Finanzaufsicht stimmte wenig später dem Deal zu.

Nachdem weitere Behörden den Deal abgesegnet hatte, fehlte noch die Zustimmung der Aktieninhaber. Anfang Oktober stimmten knapp über 90 % zu. Damit kann der Deal nun abgewickelt werden.

Zum Portfolio der Kindred Group gehören unter anderem XXX, XXX sowie XXX. Frankreichs größtes Glücksspielunternehmen wird damit zum zweitgrößten Glücksspielanbieter in Europa.

“Kindred verfügt über starke Marken, anerkannte technologische Exzellenz und ein attraktives Wachstums- und Profitabilitätsprofil, das die Stärken von FDJ weiter ausbauen wird. Beide Gruppen teilen hohe Standards für verantwortungsbewusstes Glücksspiel und ein Geschäftsmodell, das Leistung und Verantwortung vereint.

Diese Übernahme schafft einen neuen europäischen Champion, der beabsichtigt, seine Strategie des nachhaltigen und profitablen Wachstums zum Nutzen aller Stakeholder fortzusetzen” so Stephane Pallez, Vorstandsvorsitzende und CEO der FDJ-Gruppe per Pressemitteilung.

Moin zusammen,

ich habe ein Verfahren gegen einen der genannten Anbieter am laufen.

Kann mir jemand sagen ob dies gut oder eher schlecht ist?

Mein Fall liegt bereits vor dem BGH, ist allerdings ausgesetzt. Nur Sportwetten.

Kann gerade nicht deuten ob das schlecht oder gut ist.

Danke euch

@Olli
Hoffe so ist es ok?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 09 Oktober 2024, 23:43:28
Wenn ich raten müsste, würde ich sagen, dass es gut ist.

Als Bayer vor Jahren Monsanto aufkaufte, musste Bayer Schadensersatz an die „Opfer“ von Monsanto zahlen.
Das war allerdings in den USA und nicht in Europa.

Die Je ne veux pas lire ça ! ist ein teilstaatlicher Konzern mit Sitz in Frankreich.
Rückforderungen könnten einfacher durchsetzbar sein.

Edit Olli: Anbietername entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 10 Oktober 2024, 12:28:10
Wenn ich richtig informiert bin, hat sich der Anbieter, von dem Du sprichst, nicht um eine Lizenz bemüht. Da verstehe ich dann mehrere Dinge nicht:
a. Warum ist der Anbieter in Berufung gegangen und warum wurde diese zugelassen, obwohl der BGH eindeutig ist, was Anbieter angeht, die sich nicht um eine Lizenz bemüht haben. Oder war das vor dem BGH Hinweisbeschluss usw.?
b. Warum setzt das BGH aus?

Ach, generell bleibt fraglich, wie der Deal abgelaufen ist. Bei einer Verschmelzung wäre das französische Unternehmen haftbar. Andernfalls bleibt die rechtliche Einheit auf Malta bestehen, und es ändert sich nichts = no change.

Es könnte auch zu Verzögerungen in deinem Verfahren kommen, da die neue rechtliche Struktur des Unternehmens erst geklärt werden muss.

Spannend :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 10 Oktober 2024, 14:34:45
Ich habe vor LG und vor OLG gewonnen.
Revision wurde aber zugelassen.

Parallel zu der Aussetzung bei „Olli Kahn“ wurde auch mein Verfahren ausgesetzt.

OHNE BEGRÜNDUNG

Und ja. Es ist nicht vergleichbar. Keine Lizenz beantragt. An Limits nicht gehalten etc.

Verstehe es selbst nicht.

Beschwerde beim BGH liegt vor.

Aber auch diese wird voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen bevor sie bearbeitet wird.

Grausam

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 10 Oktober 2024, 14:52:54
Das gute alte Kurzzeitgedächtnis😂

@Michael12 Du weißt doch, dass Anbieternamen nicht erwünscht sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 Oktober 2024, 15:26:32
Immerhin einmal daran gedacht 😁🤦
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BayernMuenchen am 11 Oktober 2024, 16:46:44
Kennt sich einer mit der Übertragung der Forderung aus? Meine Anwältin ist noch fast ein Monat im Urlaub.

Hab beim LG gewonnen und es geht zum OLG, aber da ich ein paar Schulden bei einem Familienmitglied habe würde ich es gerne übertragen, ist das so möglich wenn man über PKF alles laufen hat?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 11 Oktober 2024, 16:52:39
Generell kann man ja Forderungen abtreten. Ob das aber in einem bereits laufenden Verfahren möglich ist, weiß ich nicht.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 11 Oktober 2024, 17:08:52
an wen willst Du denn die Forderungen abtreten? Sag Bescheid, ich trete auch ab :) Bevor mir die Gegenseite nur 10% anbietet, trete ich lieber an jemanden ab, der es durchzieht und mir 30% gibt :))
Nur wer? 🤔
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 11 Oktober 2024, 17:12:20
Huh? Das hat er doch gesagt...

Er will kein Geld dafür haben, sondern damit quasi seine Schulden bezahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 17:31:53
Also ich habe mal gehört das dies nicht so einfach geht wegen der Legitimation aber da frag lieber mal deinen Anwalt oder den PKF

Das OLG Stuttgart hat ja nun in einem Urteil , recht ausführlich , die Schuldübernahme abgelehnt … hauptsächlich bei Hillside relevant … da steht’s nun bei OLG Entscheidungen in dem Fall 1:1

Hat jemand schon mal bei Hillside LP irgendwas erreicht ? Die sollen sich ja will „tot“ stellen …


Hat jemand Erfahrungen mit den Anbieter der westham united  seit langen sponsert ( hoffe Umschreibung passt 😂)   dort ist es wohl auch in der Entwicklung so ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 11 Oktober 2024, 17:36:46
Das läuft so: Wenn man eine Forderung abtritt, dann kriegt man im Gegenzug nix dafür. Die andere Person klagt dann z. B. die Forderung ein und bekommt im Falle des Gewinns den eingeklagten Betrag. Bei Verlust trägt der neue Kläger die Kosten. Der FAGS hat in so einer Konstellation mal eine der ersten Rückforderungsklagen gewonnen. Das eingeklagte Geld gehörte dann uns, weil wir das Rusiko auch getragen haben. Es war aber nur eine kleinere Teilsumme. Den Rest hat dann die Familie des Spielers eingeklagt, die ihm ihrerseits in der Vergangenheit viel Geld geliehen hatten.
https://www.gluecksspielsucht.de/materialien/urlaub_hamm.pdf
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 11 Oktober 2024, 17:56:50
@ CRS 2024 Anbieternamen *hust*
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 18:21:47
Danke für den Hinweis habe es geändert … mit den Betreiber gehts ja meistens Anstand den Anbieter aber dort gerade nicht 😂🙈 sorry
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Oktober 2024, 19:48:06
Alles wird gut. Locker bleiben Leidensgenossen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 19:57:19
Dein Wort in Gottes Ohr … es werden wohl doch mehr Verfahren ausgesetzt und weniger verglichen als angenommen das bremst die PKG total aus da bis zum EuGH Urteil ja mindestens noch 12 Monate vergehen und somit ja kein wirklicher Mittelrückfluss erfolgt . Zudem gibt es ja genug Zeit Firmen abzuändern etc.


Woher nimmst du deinen Optimismus ?😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 11 Oktober 2024, 20:05:48
Durch die zahlreichen Artikel durch verschiedene Anwälte erscheint mir das große Ganze ziemlich klar. Der EuGH hat schon bestätigt, dass EU-Staaten eigene Gesetze zum Schutz der eigenen Bürger einführen dürfen. Damit darf Deutschland die Glücksspiellizenz so verteilen, wie die lustig sind. Es werden durch diese schlechten News neue Kläger abgeschreckt und ab einem Datum wird alles verjähren. Die Anbieter zahlen alle aus und werden sich dann auf Klagen bzgl. Livewetten, Limit konzentrieren. Aber die große Schweinerei von damals ist erstmal vom Tisch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 20:08:50
Dein Anfang schreibt ja eigentlich was positives aber dann sprichst du von schlechten News ..oder meinst du damit die EugH Vorlage ?

Viele Firmen sind ja jetzt andere Betreiber als damals vor Lizenz … das die dann einfach so easy zahlen ich weis j net … geht ja jetzt teilweise schon los das Gesellschaften Annahmen von klagen verweigern , keine Anwälte bestellen ….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 11 Oktober 2024, 20:21:40
Sorry, ich habe es undeutlich geschrieben.😂 Potenzielle Kläger, die sich vielleicht nicht so sehr damit beschäftigen wie wir, könnten davon abgeschreckt werden trotz der guten Aussichten.

Klage verweigern - was ist das? Ich kann bei einer Anklage nicht einfach nein sagen und bin fein raus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 20:27:21
Ja da war meine Aussage genau nicht vollständig 😂🙈 die Annahme der Klage verweigern etc. und keine Anwälte bestellen … somit keinerlei Kosten für das Unternehmen , wenn es ja ggf eh plant bald weg zu sein … so hatte ich es , kurz gefasst , gemeint
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 11 Oktober 2024, 21:28:06
Wenn man Deutschland nicht auf RTL schaut und die Werbung, die tatsächlich als Bande gezeigt wird, liest man was von Krypto online Casinos mit keiner Einzahlung usw, ... Dass diese Werbung überhaupt erlaubt ist, nicht nachzuvollziehen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 11 Oktober 2024, 21:40:10
Kurzer Zwischenruf:
Habe heute mit der Anwaltskanzlei telefoniert. Momentan laut deren Aussage zahlen die 3 größten Anbieter auf rechtskräftige Urteile.

Naja meine Gegner leider nein, aber über 200 Euro Zins pro Tag sind ja auch was 😅👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 21:58:34
Bei den Zinsen geht’s ja dann bei dir echt um eine riesensumme🙀 sind denn deine Urteile alle schon rechtskräftig ?ist ja durch die EugH Vorlage schwer möglich ab eine gewissen Höhe … gehts ja zum BGH und der muss ja an sich aussetzen sons hält der ja  seine eigene Vorlage net ein …Als von Olli Kahn Truppe habe ich wiederum gehört das da selbst nach urteilen die bestandslkräftig sind nichts passiert … aber so unterschiedlich sind halt auch die Infos  von verschiedenen Anwälten …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 11 Oktober 2024, 22:26:37
Also die Truppe vom Titan zahlt laut CLLB… auf rechtskräftige Urteile.
Bei mir ist vorbei, hab OLG gewonnen und keine Rev zugelassen. 2 Monate her, nix passiert auf die Zahlungsaufforderung.
Ja würde gerne das Geld jetzt haben, sind schon genug Zinsen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Oktober 2024, 22:37:10
Es läuft viel im Hintergrund und ich denke es werden noch gute News kommen.
Das mit dem zahlen nach rechtskräftigen Urteilen habe ich auch so vernommen.
Unsere Anwälte kämpfen nicht jeder für sich alleine. Die verfolgen auch Strategien die zu spruchreifen Zeiten publiziert werden.
Und auch die Gerichte bis ganz oben hin sehen was abläuft. Der BGH hat nicht umsonst relativ deutlich in der Vorlage ans EuGH seine Meinung von sich gegeben. Und es gibt nicht nur Deutschland sondern auch andere Länder die von diesem Thema mehr als genervt sind.
Wir bekommen doch offiziell nur einen Bruchteil mit. Und dass es OC'S gibt die zahlen Werte ich als positives Zeichen. Nicht alle verlassen sich auf die Verzögerungstaktik die irgendwann auseinander brechen wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 22:38:09
Ohha keine Revision zugelassen na da hast du zumindest den Stress schon mal weg … 2 Monate ist aber zum Glück noch nicht all zu lang … ist denke auch alles abhängig von der Höhe der Summe die sie zahlen müssen …

Verständlich erstmal überhaupt die Kohle haben … gabs bei dir Vergleichsangebote auf den Weg dahin ?


Na da Roy Hoffe ich das diese News sich dann auch so entwickeln … das der EugH für uns entscheiden wird sehe ich auch recht eindeutige auch aufgrund anderer Länder die sich  ja da wohl auch geäußert haben … habe eher Angst das alte Betreiber Gesellschaften in der Zeit bis zum Urteil weg sind … Bill55 noch ganz zu schweigen da passiert ja nichts bis wenig
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Oktober 2024, 22:39:51
200 pro Tag? Ca. 1,2 Millionen mindestens als Streitwert?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Oktober 2024, 22:42:15
Die Rechnung hatte ich auch im Kopf ^^ frage wäre wieviel Anbieter … aber es geht schon teilweise um Riesen Summen also bin insgesamt auch hoch dabei …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 12 Oktober 2024, 11:20:22
ja Summe passt fast etwas weniger…
Vergleichsverhandlung gabs keine, also nur auf den ohnehin verschwindend geringen Teil an Slots, also dann absolut inakzeptabel der Gesamtsumme gegen. war dann 2-4 % oder so 🙈

Ich bin aber guter Dinge
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 12 Oktober 2024, 11:22:16
1 Anbieter nur. Über 7 Jahre, heisst da muss man nicht lange rechnen was das Limit angeht 😂
mein Fall ist sehr sehr gut, habe keine Schlupflöcher zugelassen, habe chats als Beweise gehabt wegen Unkenntnis.
Sehr gute Anwaltskanzlei.
Die Gegner wurden quasi in der Luft zerfetzt bei den Verhandlungen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 Oktober 2024, 11:44:03
Ok naja die Unkenntnis wird ja eh selten bemängelt was ich mitbekomme … aber na da hoffe ich mal das dieser Anbieter dann auch wirklich irgendwann zahlt so wie es deine Kanzlei ja sagt … da kannst ja mal ne Info geben 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 12 Oktober 2024, 12:47:43
Sag mal CRS,
wenn das so weitergeht, kannst du bald dein Juraexamen machen 😊
Hast du denn bei all dem noch Zeit und Energie, dich um deine Spielfreiheit zu kümmern? Ich will hier keine Diskussion dazu anzetteln, dir nur einen kleinen Reminder geben. Alles Gute!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 Oktober 2024, 13:14:20
Ja Ilona sagen wir mal ich finde dieses Thema aber auch Jura , mal allgemein , sehr interessant … vieles nimmt man ja im Leben auch hin und hätte aber eigentlich andere Möglichkeiten sich auch mal zu wehren …

Aber ich muss sagen mir hilft der Austausch hier darüber sogar bei meiner Existenz da ich es nur noch mehr diese „Unternehmen“ verachte …

Aber man wird halt auch so im Altag immer noch sehr oft damit kontaktiert … TV , bandenwebung etc..:

PS: Hatte die Tage aber auch mehr Zeit als sonst und mich daher nochmal mehr in das Thema eingelesen … wie gesagt mir hilft es aber das muss jeder selber für sich wissen natürlich .

Aber danke der Nachfrage 😉👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 12 Oktober 2024, 15:25:52
Nur weil Revision nicht zugelassen wurde, gibt's trotzdem die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 Oktober 2024, 15:46:48
Ja das dachte ich auch und dann kann doch der BGH kaum anders entscheiden als seinem Beschluss zu folgen sonst wäre das ja Quatsch .,. Oder ? Aber das geht selbst mir zu weit 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 12 Oktober 2024, 18:00:24
ja aber haben die nich gemacht… glaube Frist ist um, also mind 2 Monate her die Zustellung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 12 Oktober 2024, 18:12:31
Hi Leute. Ist es normal, dass man 7 Monate auf einen Termin beim Landgericht warten muss? Klageschrift und Klageerwiderung wurden im April eingereicht. Seit dem Funkstille. Hab schon drei Verhandlungen vor dem selben Landgericht hinter mir, dabei war die besagte gegen den Sponsor des Titans die erste Klageeinreichung im Dezember 23. Es gibt auch keine Reaktionen auf Mails meines Anwalts. Sehr komisch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 12 Oktober 2024, 18:28:00
Moin..

Du fragst dich ob es normal ist, dass man 7 Monate auf eine Verhandlung wartet, obwohl du schon 3 Verhandlungen vor dem gleichen LG hattest?! *confused*

Es wurde sowas wie das Telefon erfunden evtl. mal damit versuchen  ;D 8)

Wie lange musstest du denn davor warten? Hast doch Anhaltspunkte, ansonsten das Ding mit den Ziffern nutzen  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 12 Oktober 2024, 20:48:43
Hi CRS,
abgesehen davon dass "Jura" ein ultraweites Thema ist .. meinst Du nicht, Du läufst Gefahr, Dich mit Deiner Sucht zu sehr zu vernachlässigen? Du hast ja keine Einflussmöglichkeiten ... außer auf Dich selbst. Wenn Du Recht sicher und anhaltend spielfrei bist und Dich "Jura" immer noch interessiert, steht Dir offen, Weiterbildungen zu machen. Jetzt aber geht's nur um DICH und Deine Sucht.

Gruß Rubbel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 12 Oktober 2024, 22:37:46
Ich finde man sollte nicht immer wieder leute an die sucht inkl. Des begriffes erinnern. Das kann auch triggern.

Ich lese gier echt gerne mit aber immer wenn hier einer das thema sucht in den raum wirft wandern die gedanken welche (jedenfalls bei mir ist es so) an die zeit des spielen ind die erinnerungen werden und werden presenter obwohl ich sonst keine gedanken mehr daran verschwende . Ob dies förderlich ist möchte ich nicht urteilen


Wünsche euch einen schönen samstag abend :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 Oktober 2024, 09:00:30
Hallo Rubbel,

ja da hast du vollkommen recht, dass man keinen Einfluss auf den Erfolg hat und es gibt auch Seiten die ja argumentieren so nach dem Motto „ 7000 Euro Einsatz für 30.000“ Gewinn ist sicherlich nicht einer der schlechtesten Wetten … das finde ich auch beängstigend so eine Aussage … daher war es für mich eh nur Thema mit PKF dies anzugehen ( was auch der Fall ist ). Neues Geld dem alten hinterherzuwerfen war für mich daher kein Thema und damit halt eine Art Wette einzugehen … bin zum Glück auch nicht dringend darauf angewiesen und rechne auch daher mit nichts … was am Anfang als Thema aufkam auch anders war muss ich sagen und ich dann schon dachte …“Mensch da kannst dir das holen und dies …“

Ja bin in meinem Berufsfeld zufrieden daher nur privates Interesse und wie du schon sagst ist Jura ja so ein großes Gebiet und auch kein leichter Studiengang davor hätte ich Zuviel Respekt 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 Oktober 2024, 09:02:47
Hallo Duffi,

ja das sehe ich teilweise auch so … ich denke auch ungern an diese sch…. Zeit zurück. Wiederum brauch man auch manchmal den Denkanstoß was man alles falsch gemacht um vielleicht nur mehr durchhaltekraft zu erzeugen , wenn man schwächere Phasen vorhanden sind ..

Aber ja das wird bei jeden anders sein bei mir so ein Mittelding wie oben beschrieben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 13 Oktober 2024, 10:50:10
Hi Bobby.
Sehr lustig. Mittlerweile komm ich mir wirklich dumm vor, wenn ich ne Frage stelle und man immer einen Witz daraus machen muss.

Glaubst, dass hab ich nicht versucht? Wie gesagt, ich habe es über den Anwalt versucht, der ne Mail verschickt hat und selbst telefonisch. Telefonisch konnte man mir keine Auskunft geben und mich auch nicht mit dem zuständigen Richter verbinden. Ich solle mich gedulden hieß es. Auch die angesprochen drei Verhandlungen spielten keine Rolle für die Dame am Telefon. Jeder Fall sei unterschiedlich. Nun aber seit 7 Monaten auf nen Termin warten und dann nochmal 2-3 Monate bis zum selbigen ist sehr komisch.

Naja die Zinsen laufen ja wenigstens weiter. Stehen die einem eigentlich schon zu oder greift der PKF dann alle Zinsen ab?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 13 Oktober 2024, 11:12:43
Zitat
Mittlerweile komm ich mir wirklich dumm vor, wenn ich ne Frage stelle, wenn man immer einen Witz daraus machen muss.

Zitat
... und mich auch nicht mit dem zuständigen Richter verbinden.

Wie gut, dass Du wenigstens Deinen Humor nicht verloren hast ... (. ❛ ᴗ ❛.)

So weit ich das weiss, dürfen sie im laufenden Verfahren gar nicht mit Dir sprechen, um nicht Gefahr zu laufen manipuliert zu werden!

Echt ärgerlich, dass es da nicht weiter geht bei Dir! Was sagt denn Dein Anwalt, welche rechtlichen Möglichkeiten es da eventuell gibt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 13 Oktober 2024, 11:23:52
Sorry Olli, aber wenn ich ne ernst gemeinte Frage stelle und diese wird ins lächerliche gezogen, dann werd ich pissig und das ist ja nicht das erste mal.

Mein Anwalt beruft sich ebenfalls auf Geduld und meint alle Gerichte haben unterschiedliche Vorgehensweisen, wobei dies dann eine sehr komische Art ist, wenn bei drei Verfahren schon geurteilt bzw. verglichen wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 13 Oktober 2024, 11:30:05
Schlimmer wie bei mir denke kann es nicht werden, Gericht kriegt es nicht hin zuzustellen versucht es jede 4 Wochen neu…bis nach 2 1/2  Jahren einfach mal mitgeteilt wird, das Gericht hatte einen Fehler in der Adresse - Termin zur Verhandlung nach 6 Monaten anschließend ein Tag vor dem Termin Verschiebung durch Personal  :-)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 Oktober 2024, 11:53:35
@ Lost, dann hast du doch deine Antworten. GEDULD, wie oft noch?!

Du bist nicht der einzige der seine Klage einreicht und auf einen Termin wartet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 13 Oktober 2024, 11:59:37
@Lost, noch was. Schau mal hier vorbei https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6605.msg70034.html#msg70034


nicht, dass der noch ins Archiv wandert.

Schönen Sonntag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 Oktober 2024, 12:44:41
Bei mir wurde ebenfalls 3 mal nicht zugestellt.
Nach dem 4 mal hat es dann geklappt.

Hat mich 1 Jahr gekostet!

Bei mir wurde am gleichen LG 1 verfahren ausgesetzt und das andere durchgezogen mit nun Berufung.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 Oktober 2024, 13:00:46
Hatte doch hier Mal geschrieben, daß Teilzeitrichter und Worklife balance sei Dank, Verfahren nicht so gefördert werden können, wie wenn Vollzeitrichter deinen Fall bearbeiten. Dann brauchst Glück, keine Teilzeit Geschäftsstelle zu haben.

Zusätzlich brauchst Glück, keine Frau als Richterin zu haben, die gerade schwanger ist oder schwanger werden möchte und schwanger wird. Dann kann es passieren, dass deine zuständige Kammer nicht besetzt wird und die Fälle unbearbeitet liegen bleiben.

Mitunter platzen langjährige Prozesse,da eine Richterin im Mutterschutz kommt und daher von Gesetzes wegen nicht mehr urteilen darf.

Letztens wurde ein sechs Monate geplanter Termin aufgehoben, da ein Berufsrichter drei Monate ein Sabbat gemacht hat.

Kannst ja im Geschäftsverteilungsplan schauen, wann dein Richter Sitzungstermine hat und Mal im Flur schauen, wie viele Fälle vor deinem Fall terminiert worden, wenn.

Auf hoher See, gibt's ja nicht umsonst den Spruch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 Oktober 2024, 13:01:39
Hallo Balou..: ja das ist wohl sehr Richter abhängig wie ich auch feststellen musste oder konntest du eine andere Erklärung herausfinden warum einmal so und einmal so vorgegangen wurden ist ? Hatte einer sich ggf um eine Konzession damals beworben und der andere nicht ?

Ja Zustellung  ging bei eigentlich immer ganz gut und schnell nur bei einer Gesellschaft wurde die Annahme verweigert was dann aber als Zustellung zählte … naja daraus passierte dann auch net viele außer ein VU… was das mal wert ist naja das weis man net …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 Oktober 2024, 13:03:05
@ Lost, dann hast du doch deine Antworten. GEDULD, wie oft noch?!

Du bist nicht der einzige der seine Klage einreicht und auf einen Termin wartet.

Man kann Gericht schon mit Sachstandsanfragen nerven. Mitunter werden Gerichtsakten auch deswegen nicht bearbeitet, da sie "außer Kontrolle" geraten sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 13 Oktober 2024, 13:34:40
Okay, Duffi, dann reden wir am Besten gar nicht mehr über die Sucht, sondern nur noch darüber, wie man sein Geld zurück bekommt. Das ist bestimmt deutlich 'förderlicher'.

Es finden sich immer wieder 'Argumente', so absurd sie auch sein mögen, um den rosa Elefanten im Raum nicht sehen zu müssen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Oktober 2024, 14:00:24
@lost
Dein ernst das mit dem Richter?
Der darf nicht mit dir über laufende Fälle reden ansonsten ist es eine Leichtigkeit für den Gegner auf Befangenheit zu plädieren.

Von Klageerhebung bis jetzt sind es bei mir 19 Monate. Verhandlung nein, Termin bekommen ja endlich. Aber ganz ehrlich ich bin mit dem Ablauf zufrieden denn bei einem 'Schnellverfahren' hätte ich möglicherweise bei Erhalt des Geldes wieder das meiste verzockt.
Nach fast zwei Jahren Spielfreiheit sehe ich das alles etwas anders und habe hier für mich den eigentlichen Jackpot schon gewonnen.

Um noch einmal auf das Thema hier zurück zu kommen sind doch die wichtigsten Instrumente der BGH und das EuGH. Der BGH hat die Sache nicht umsonst weitergeleitet. Eine erneute Bestätigung dessen was er ja zum Ausdruck gebracht hat, Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit Schutz der Spieler definitiv nein, zieht nach einer Entscheidung von ganz oben den Stecker. Das einzige was hier gefragt ist heißt Geduld.
Und glaubt mir unsere Anwälte sind keine Dödel die nur reagieren wenn etwas kommt. Nein, die sehen auch in die Zukunft was sich bei einem möglichen Erfolg für uns der Gegner ausdenken wird und haben Strategien darauf zu antworten.
Nur weil wir heute nichts hören oder lesen heißt es nicht es passiert nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 Oktober 2024, 14:07:17
Nein bei mir hatten alle eine Lizenz beantragt. Auf Sachstand Anfragen wurde beim Gericht nicht reagiert :)

Ein weiterer Fall wo nicht zugestellt werden konnte ist nun zugestellt, allerdings fehlt auf dem rückschein das Datum :(!

Bin gespannt, ob nun am OLG ausgesetzt wird. Die Gegenseite möchte natürlich aussetzten.

Bin froh das ich wenigsten alle DSGVo ohne viel Zirkus erhalten habe. Bei anderen sieht das anderes aus.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 Oktober 2024, 14:39:31
Ja da bin ich auch froh das ich die schnell und unkompliziert noch bekommen habe , da sind ja teilweise echt schlimm … Aber so verjähren jeden Tag massive Summen da zählt jeder Tag für die Anbieter

Ja also die OLG setzen wohl eher aus als die LG aber wie gesagt da eine Logik zu erkennen bin ich durch mit 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 13 Oktober 2024, 15:22:17
@Roy

Sorry, aber ich habe in meinem Leben bis dato keine Gerichtsverfahren gehabt. Klar klingt das logisch, dass der Richter einem keine Auskunft über das Verfahren geben darf, aber hier geht es nur darum wann man mit einem Termin rechnen darf. Tut mir leid, wenn ich eurer Meinung nach dämliche Fragen stelle. Wie dem auch sei, danke für eure Hilfe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 13 Oktober 2024, 15:22:38
Ach tal :) du bist schon süß….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 13 Oktober 2024, 15:32:34
Hab ja schon vieles gehört, aber das noch nicht.

Ajo. Euch auch einen schönen Sonntag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 13 Oktober 2024, 15:34:04
*lach* --- ich glaube nicht, Duffy, dass TAL *süß* ist. Eher ironisch und herausfordernd, und ehrlich.
Ich wollte auch schon fragen, welchen seltsamen Pfad Du aufrufst, wenn Du Einträge im Forum Glücksspielsucht suchst oder schreibst. Und warum Dich das ----DICH--- kaum zu erinnern vermag an ein Glücksspielproblem ;)

Ja, und das Bild vom rosa Elefanten hatte ich schon genau so.
Das ist ja nun noch süßer - und dabei kein Marzipan.

:)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 13 Oktober 2024, 15:54:20
@Duffi

Warte mal ab, bis Tal sauer wird ... ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 Oktober 2024, 18:06:28
@lost
Dein ernst das mit dem Richter?
Der darf nicht mit dir über laufende Fälle reden ansonsten ist es eine Leichtigkeit für den Gegner auf Befangenheit zu plädieren.

?
natürlich darf man mit dem Richter reden. der wird aber auf einer Rückrufbitte einer anwaltlich vertretenen Partei, nicht die Partei anrufen.

der Richter muss nach einem entsprechenden Telefonat, einen entsprechenden Vermerk machen und dies dem Gegner mitteilen, aber so schnell wird ein
Richter nicht für befangen erklärt werden. da muss schon einiges mehr passieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Oktober 2024, 21:00:11
IVE, wo ist hier mein Fehler?
Er darf den Klienten nicht anrufen und nur darum geht es. Auf Seiten der Anwälte sieht das anders aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 Oktober 2024, 17:26:24
Hallo zusammen,

heute ist die Berufung der Gegenseite bei mir eingegangen.

Angeblich haben wohl 5 OLG nun die Beweislast das nur aus Deutschland gespielt wurde umgedreht. Der Kläger muss aufzeigen das aus DE gespielt wurde. Hat da jemand Infos zu? OLG Oldenburg zum Beispiel.

Die reine Anhörung reicht nicht aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 14 Oktober 2024, 17:29:40
Hallo zusammen,

heute ist die Berufung der Gegenseite bei mir eingegangen.

Angeblich haben wohl 5 OLG nun die Beweislast das nur aus Deutschland gespielt wurde umgedreht. Der Kläger muss aufzeigen das aus DE gespielt wurde. Hat da jemand Infos zu? OLG Oldenburg zum Beispiel.

Die reine Anhörung reicht nicht aus.

Wie soll das funktionieren?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 14 Oktober 2024, 17:39:06
Das behauptet wohl die Gegenseite in ihrer berufungsschrifft? Wenn ja würde ich darauf nicht viel halten … dann sind die 5 Urteile über vermutlich deutlich längeren Zeitraum und dann sicherlich nicht ganz genauso wie im Schreiben angegeben. Diese Erfahrungen habe ich auch schon gemacht …,

Der Nachweis ja kaum zu erbringen und ist doch auch unlogisch als Bürger mit deutschen Wohnsitz …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 Oktober 2024, 17:46:28
Warten wir mal ab. Die Urteile sind aus 2024.

Nun vergeht erstmal ein Monat bis mein Anwalt darauf Stellung nimmt.

Das nachweisen ist wohl kaum möglich meiner Meinung nach. Bin gespannt wie mein OLG das sieht wer in der Beweislast ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 14 Oktober 2024, 18:01:31
Mir wurde von der Gegnerseite unterstellt, dass ich aus einem Land gespielt habe in dem ich noch nie war ;D Wenn DIE was behaupten, dann sollen die auch Beweise liefern das dem so ist. Ansonsten kann ich 1000 Märchen erzählen...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 14 Oktober 2024, 18:04:19
Kann ich mir bei deutschen Gerichten kaum vorstellen bzw ist da ggf der Sachverhalt ein anderer gewesen und viele Auslandsaufenthalte …

Aber dein Anwalt wird dir das schon erläutern ich sehe da erstmal kein Problem … wirbhaben bei mir eh Urlaub Zeit rausgenommen da sich minimal
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 Oktober 2024, 18:10:51
Bei einem anderen Fall hat mein Anwalt den Zeitraum im Ausland auch rausgenommen.

Bei den Fall von welchen ich berichtet war ich nie im Ausland. Die Beweislast soll ich aber nun erbringen, weil wohl 5 oLG in Jahr 2024 das wohl nun so sehen. Beim Gericht bin ich befragt wurden und das soll nun nicht ausreichen.

Abwarten und Tee trinken.
Auf jeden Fall komisch, weil ich bin der Umkehr der Beweislast vorher nie gehört hatte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 14 Oktober 2024, 18:36:23
Das schreibt die Gegenpartei das die das gern so hätte und fügt 5 Urteile an aber das Gericht müsste das ja festlegen und ich denke dein Anwalt kann gefühlt zweistellig Urteile vorlegen wo das nicht so ist … die müssen ja irgendwas neues darlegen um zumindest. Iss was für ihr Geld versuchen … als deutscher Spieler vor einen deutschen Gericht … das ist unlogisch …

Aber ja halte uns mal auf den laufenden . Ich kann mir da keine Probleme vorstellen und wenn müssten die ja sagen wie sie es wollen … Notfalls lässt deine IP als deutsche darlegen und fertig ..😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 14 Oktober 2024, 19:09:18
Macht euch da nicht verrückt. Guckt euch mal eure Klageerwiderungen der Gegenseite an, was da für ein Bullshit drin steht.

Da ist alles dabei.

Ich frage mich wie die roten mir folgendes Beweisen wollen: Der Kläger hat bei den Beklagten über deren getrennte Websiten Online-Sportwetten und

Casino-Spiele gespielt.  :o

oder: Weiterhin steht fest, dass der glücksspielerfahrene Kläger Kenntnis von der möglichen Illega-
lität seines Handelns erlangt hat

und und und...

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 14 Oktober 2024, 19:21:47
Ne noch besser. Wir gehen davon aus dass das Glücksspiel in diesem Zeitraum nicht illegal war, sollte dies doch der Fall sein hätte der Glücksspielerfahrene Kläger das wissen müssen. So in der Art.Eine Armee renommierter Anwälte behaupten es ist so und wenn nicht hat der Laie den schwarzen Peter. Genau mein Humor. Einzig als überwiegend im Ausland arbeitender kann so etwas problematisch sein.
Die bisherige allgemeine Rechtsprechung ist doch eindeutig dass man unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Bin da sowieso raus weil der Dreck mir die letzten xx Jahre Dinge wie Urlaub gekillt hat.
Aber ich könnte mir schon vorstellen das die Kollegen hier Fake all in gehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 14 Oktober 2024, 19:34:02
Richtig..

Muss ich mal ne Mail schreiben.. Erstatten Sie mir meine Verluste und ich spiele dann in Zukunft aus dem Ausland, da ich mir DANN wieder den Aufenthalt im Ausland leisten kann ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 14 Oktober 2024, 20:11:42
Iiiich  habe vom Konto meines Bruders gespielt stand in der Berufung.
Ich bin Einzelkind😀😋 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 14 Oktober 2024, 20:58:42
Es gibt auch OLG Entscheidungen, da ist denen der Auslandaufenthalt völlig egal wegen Rahmenvertrag.

Nachher sagen die, du bist in Schleswig Holstein. Wie willst du den Quatsch dann nachweisen.
Die behaupten alles mögliche auf zig Seiten, missachten aber häufiger rechtskräftige Urteile
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 15 Oktober 2024, 08:12:46
So mein Verfahren am OLG wurde jetzt auch ausgesesetzt. Muss man nicht verstehen, alle relevanten Verstöße sind bei mir vorhanden. Schon lächerlich das ganze, gerade weil dieses Urteil aus Wiesbaden bezüglich Dienstleistungsfreiheit nicht mal rechtskräftig wurde. Naja ich erwarte eh nichts mehr von unserem Rechtssystem. Da wird doch am Ende doch eh wieder was gemauschelt und die Anbieter sind fein raus..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 Oktober 2024, 09:16:36
Moin Eddy, klar ist das ärgerlich.. Du bist da aber nicht allein =) Gesell dich zu uns  ;D

Einer der Gründer der roten hat in einem interessanten Artikel folgendes gesagt:

Der Staat wollte nie etwas abschaffen, womit er Geld verdienen kann
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 Oktober 2024, 09:18:25
Mich wundert sowieso, wieso die roten eine Lizenz bekommen haben.. Von Steuerhinterziehung bis hin zu kontakten zur Wettmafia war alles dabei..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 15 Oktober 2024, 09:46:23
Egal wie dunkel es jetzt scheint, welche Ausreden gesagt werden oder auch besser erfunden werden, am Ende werden wir aber nicht leer ausgehen. Ich bin kein Prophet aber ich glaube daran das wir wenigstens ein Teil unseres Geldes sehen werden. Damit geht es mir gut, egal ob ich das ganze Theater verstehe oder nicht, gemein und traurig ist es aufjedenfall, macht aber kein Sinn mehr … Alleine dieses Bill55 ist ein Witz, wie lange soll man warten bis da mal was passiert? Und wir reden hier von mehreren Ländern nicht nur Deutschland aber andere unwichtige Dinge werden im Eilverfahren durchgedrückt. Mein Titel liegt halt eben weiter …
Nunja was ich sagen will, am Ende wird alles gut, wenn nicht müssen wir halt noch bissi länger warten bis die Schulden weg sind oder wir uns ein neues Auto leisten können. Daran werden wir nicht sterben, wir haben was zum Essen und ein Dach über den Kopf und hoffentlich auch viel Liebe von Familie und Freunden. Peace ✌️ 🫶
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 Oktober 2024, 11:23:51
So mein Verfahren am OLG wurde jetzt auch ausgesesetzt. Muss man nicht verstehen, alle relevanten Verstöße sind bei mir vorhanden. Schon lächerlich das ganze, gerade weil dieses Urteil aus Wiesbaden bezüglich Dienstleistungsfreiheit nicht mal rechtskräftig wurde. Naja ich erwarte eh nichts mehr von unserem Rechtssystem. Da wird doch am Ende doch eh wieder was gemauschelt und die Anbieter sind fein raus..

immer noch besser ,als kurzfristige Terminsaufhebungen aus "dienstlichen Gründen" für Termine, die in einer Woche wären, und nunmehr im halben Jahr bis vielleicht noch viel später vielleicht
stattfinden, weil bis dahin kann sich einiges ändern im Geschäftsverteilungsplan.

Aber so lange das Verfolgen von Beleidigungen von Mitgliedern der (meiner Meinung nach) besten Regierung aller Zeiten noch so einigermaßen gut klappt, sowohl straf- als auch zivilrechtlich, kann man das ruhig hinnehmen, dass man längere Zeiten warten muss, bis über einen existenzbedeutenden Prozess eine Entscheidung getroffen wird oder nicht.
insofern bin ich befürworte, wenn sich überall fortgepflanzt wird und man als Richter oder Richterin in Elternteilzeit, in richterlicher Unabhängigkeit eben weniger entscheiden kann, da andere Prioritäten gelten.

wenn man aber über bestimmte Politiker schimpft, möglicherweise auch mal völlig bescheuert und im strafrechtlichen Bereich, dann ist es für mich beruhigend zu wissen, dass hierfür häufiger bzw. jetzt tatsächlich weniger, eine Hausdurchsuchung veranlasst wird mit Beschlagnahmung sämtlicher Hardware, um irgendwas auch immer auf den Computern zu beweisen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 15 Oktober 2024, 12:01:57
Sorry, aber ich kann dir nicht folgen. Da dreht sich alles im Kopf.
Was willst du damit sagen?
Und wo ist überhaupt der Kontext?

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 Oktober 2024, 12:03:11
bei dir dreht sich bei mir alles im Kopf und nochmal zurück. Deine Frage verstehe ich nicht. Muss man auch nicht.

Evtl. zu viel am Strand gelegen und zu viel Bier getrunken? Alkohol ist nicht gut.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 15 Oktober 2024, 12:14:53
Hi Istvölligegal!

Du hast da ein Problem, welches Du immer wieder ins Forum trägst. Lasse das bitte sein!


Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
  den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
  und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 15 Oktober 2024, 13:14:44
Eigentlich waren die Fragen ziemlich eindeutig. Aber ich sehe schon, das wird nichts. Du hast ganz andere Probleme.

Bisher dachte ich nur, du hättest dich unglücklich ausgedrückt.
Wenn meine Freizeitgestaltung dann allerdings mit den Fortpflanzungsgewohnheiten von Richtern in Zusammenhang gebracht wird, zeigt mir das zumindest, daß ich deine Beiträge nicht allzu ernst nehmen sollte, und mir damit auch keine Gedanken über den Inhalt machen brauche.

Danke dafür.

Und nein, ich bin nicht betrunken. Hab bloß gerade Corona, das stört in der Tat ein wenig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 Oktober 2024, 13:18:19
Ich gllaube, du hast ganz andere PRobleme, die ich nicht haben hätte wollen. Da habe ich lieber meine eigenen Probleme.
danke dafür. evtl. hätte eine Auffrischungs-Impfung Corona verhindert. Schade. Aber auch ein weiteres Problem, das ich nicht habe. Glücklicherweise.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 15 Oktober 2024, 13:29:22
Zumindest da hast du nicht ganz Unrecht. Jeder hat sein 'Päckchen zu tragen'.
Das wäre allerdings doch gerade ziemlich am Thema vorbei.

Und ich bin sogar geimpft. Aber was soll's. Shit happens. Gibt Schlimmeres.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 15 Oktober 2024, 14:13:15
Und zurück zum Thema …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Erzincan1986 am 15 Oktober 2024, 14:31:21
Ich bin stiller Mitleser und gucke jeden Tag ob es was neues gibt. Aber wenn ich dieses rumgezicke sehe, habe ich garkein Bock mehr hier reinzugucken. Ich denke der Admin sollte dieses Thema wieder vorübergehend sperren, da es wieder überhand nimmt. 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Oktober 2024, 15:03:05
Sorry aber ich fände es falsch wenn sich zwei mal bissl in die Wolle bekommen gleich alle anderen zu bestrafen …

Du kannst ja als stiller Mitleser diesen Teil dann sicherlich auch gekonnt überlesen 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 15 Oktober 2024, 15:14:39
Ich bin stiller Mitleser und gucke jeden Tag ob es was neues gibt. Aber wenn ich dieses rumgezicke sehe, habe ich garkein Bock mehr hier reinzugucken. Ich denke der Admin sollte dieses Thema wieder vorübergehend sperren, da es wieder überhand nimmt.

Was kann der thread dafür? Gar nix.
Die könnten dies in einem anderen thread fortführen, soll dieser dann auch geschlossen werden? Ergibt keinen sinn.

Ich kann istvölligegal aber bzgl tal ein wenig nachvollziehen.

Sollten sie aber unter sich klären
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Erzincan1986 am 15 Oktober 2024, 15:18:40
Seit Tagen sehe ich leider keine sinnvollen Beiträge mehr.
Aber ok ich lese weiter still mit.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 15 Oktober 2024, 16:14:33
Eigentlich seit Wochen ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 15 Oktober 2024, 16:23:22
Das sogenannte Sommerloch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 Oktober 2024, 16:23:50
Eigentlich seit Wochen ... :)
Stimmt nicht! Wer zwischen den Zeilen gelesen hat...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Oktober 2024, 16:42:17
Da gebe ich Roy recht … natürlich sind die großen Infos weniger geworden aber das hier gar nichts mehr kommt sehe ich definitv nicht so aber halt detailliert wie Roy schon schreibt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 Oktober 2024, 17:05:57
Weiß jemand ob das LG Erfurt nun dem Europäische Gerichtshof kontaktiert hat. Das LG wollte ja ebenfalls wie der BGH den Gerichtshof kontaktieren.

Mir ist hier nichts mehr bekannt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Oktober 2024, 17:14:37
Nein auch nichts mehr denke durch die Vorlage des BGH hat sich das ggf erledigt aber stimmt von den Fall hört man net mehr viel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 Oktober 2024, 17:31:15
ggf. hat sich das wie mit den Ausführungen des einen Prof., den Namen habe ich schon wieder vergessen, erledigt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 Oktober 2024, 18:48:53
Ich denke es wird die nächste Zeit noch mächtig lustig. Das mit dem Nachweis der Bevollmächtigung der Casinos bzgl ihrer Anwälte war ein erster Schritt. Weitere folgen.
Die Zeit bis zur EuGH Entscheidung wird sicher nicht langweilig. Mich würde jedoch die Konstellation interessieren in welchem Fall Richter meinen der Kläger muss nachweisen nicht im Ausland gespielt zu haben.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 15 Oktober 2024, 19:08:56
Kennt jemand eigentlich die Begründung, warum sich die Anbieter um eine deutsche Lizenz beworben haben, obwohl deren Lizenz doch laut deren Aussagen in der EU (DE) gültig ist?!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 15 Oktober 2024, 19:49:46
Krass das mit den Auslandsaufenthalten. Ich denke, die Gegner sollten begründen müssen, wie sie auf die Idee kommen. Bzw Zeiträume nennen, in denen sie es vermuten. Da kann man ja dann sicherlich mit Bankkonto oder irgendwie anders nachweisen, dass es nicht stimmt.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Oktober 2024, 20:14:23
Naja das mit den Nachweisen  ist an sich für beide Seiten schwierig … aber wieso soll ein deutscher Staatsbürger seinen gewöhnlichen Aufenthalt servus in Deutschland (meistens) ist nachweisen ?! Meiner Meinung nach nur über IP Adresse möglich aber wie und wie lang das zurück geht keine Ahnung …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 15 Oktober 2024, 21:15:07
Ich denke der ein oder andere wird einen VPN genutzt haben um zu zocken und sich nichts dabei gedacht haben.
Gut, dass ich damals noch nicht wusste, was das ist 😂

Selbst nachweisen, dass man nicht im Ausland gezockt hat finde ich schwierig.
Das man keine E-Mails von Hotels, Reisen, Mietwagen usw. hat, ist ja kein Beweis. Diese lassen sich ja schnell löschen.

Auch der Verweis auf fehlende Auslandsüberweisungen ist fragwürdig.
Es bringt nichts alle vorhandenen Auszüge von 3 Girokonten und 4 Kreditkarten vorzuzeigen.
Wie soll man beweisen, dass man nicht ein weiteres Girokonto oder Kreditkarte besaß?
Girokonten und Kreditkarten werden aus der Schufa direkt nach Beendigung gelöscht.
Da gibt’s keine Speicherfrist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 Oktober 2024, 21:18:27
Ja ich denke auxh das VPN Missbrauch eine Option wäre was die damit bezwecken wollen aber den Nachweis in Deutschland gespielt zu haben ist an sich nicht machbar … ich sag aber auch … warum …

Kann mir nicht vorstellen das sich das durchsetzt , hatte bisher auch noch nie sowas gehört außer das halt Urlaub abgezogen werde sollte
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 15 Oktober 2024, 23:27:57
Warum erlauben die Anbieter den Zugriff aus dem Ausland auf deren deutsche Homepage? Die wissen doch genau, dass die Gesetze in dem jeweiligen Land gelten, in dem man spielt. Und Geoblocking ist kein Hexenwerk mehr.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 16 Oktober 2024, 07:07:00
Das ist ein weiterer Versuch Sand ins Getriebe zu werfen, wird nicht funktionieren..
Beispiel, es wird vorgeworfen im Ausland gespielt zu haben mit Zeitraum, dumm nur das keine Transaktionen oder Wetten durchgeführt wurden laut der Liste in diesem Zeitraum.
Außerdem gab es das Thema 100x wir wohnen in Deutschland, also können wir hier zum Gericht gehen und das Gesetz zählt.Urlaub steht jedem Bürger zu und mit Sicherheit schaut sich keiner vorher an ob es irgendwo im Urlaubsland erlaubt ist, genauso wenig wie hier. Süchtige spielen egal wo und wann wenn es geht, damit völlig richtig die Seiten könnten schon vom Anbieter aus dem Land gesperrt sein. Das machen sogar einige Länder weil der Betreiber das einfach nicht tun kann oder will.  Das höchste was passieren kann ist das in diesem Zeitraum alles abgezogen wird.

Locker bleiben und ich sage es erneut, froh sein das wir ein Dach über dem Kopf und essen haben es hätte alles schlimmer kommen können…
Schöne 24 Stunden
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 16 Oktober 2024, 19:57:17
Speedy made my day!!! Ich lach mich schlapp :))))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 Oktober 2024, 20:32:10
Ich mich auch  ;D

Ich frage mich halt nur wie man sowas mit sich selbst ausmachen kann? Ich würde mir doch irgendwann dumm dabei vorkommen, also dass ich meine eigenen Geschichten glauben muss..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Dennis47 am 17 Oktober 2024, 01:54:50
Wisst ihr, es wird Zeit die Problematik an ihren Wurzeln zu packen. Natürlich suchen diese Online Casinos nach Rechtslücken, überlegen sich Taktiken wie sie sich da absichern bzw. verteidigen können. Diese Unternehmen verdienen Millionen.
Früher waren die Rechtsstreitigkeiten gerade wegen der Nutzung von den Finanzdiensleister und des generellen Verbots auch etwas einfacher. Mittlerweile sind auch diese online Glücksspiele teils legal mit entsprechender Lizenz.

Ich habe damals meine Klagen gewonnen und ratet mal wo das Geld wieder gelandet ist.

Ich behaupte das man sich mittlerweile mal gut überlegen sollte ob man sich den Stress und das finanzielle Risiko antun sollte. Selbst wenn man vor Gericht gewinnt ist ja die Möglichkeit, im Ausland gar nicht vollstrecken zu können groß. Je mehr Spielsüchtige, umso mehr Verluste! Und diese Casino Unternehmen sind ja auch immer mehr darauf vorbereitet das da Rechtsstreitigkeiten kommen und haben auch das Geld dafür. Wobei es ja mittlerweile sogar so ist, das sie auf Klagen in Deutschland nicht mals mehr reagieren. Haben in Malta z.B ja eh nix mehr zu befürchten.

Mein Ratschlag: Mit Geld spielt man nicht. Aufhören mit dem Dreck!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 17 Oktober 2024, 08:34:03
@Dennis47 Es steht jedem frei, einen PKF ins Boot zu holen. So entsteht kein finanzielles Risiko. Und wenn man vor Gericht gewinnt, wird man früher oder später auch sein Geld sehen.

Dieses kleine kriminelle Malta wird seine Spielchen nicht mehr lange spielen können. Es ist eindeutig unionsrechtswidrig, Urteile nicht anzuerkennen, und die Konsequenzen werden hoffentlich folgende sein: Malta aus der EU entsorgen oder dazu zwingen, Bill 55 wieder abzuschaffen. Diese Blöße, gegen ein Land mit 500.000 Einwohnern nichts ausrichten zu können, wird sich die EU-Regierung nicht geben. Es wird halt nur noch ganz schön lange dauern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 Oktober 2024, 09:28:32
Danke, Dennis.

Und zu Mr. Nobody:
Etwas Realismus würde so Manchem hier mal ganz guttun.

Für Malta ist das eine wichtige Steuereinnahmequelle, und natürlich tun sie alles Mögliche, damit das so bleibt. Ihre eigenen Interessen stehen da im Vordergrund.

Mag sein, daß eines Tages die Bill55 gekippt wird, aber selbst wenn nicht... da wird niemand Malta aus der EU 'entsorgen' (wollen), nur weil ein paar dort ansässige Briefkastenfirmen von der Regierung 'gedeckt' werden. Daran hat niemand irgendein Interesse.
Die EU ist ein riesiger bürokratischer Verwaltungsapparat, den meisten Leuten, Politiker inklusive, ist das obendrein schlichtweg egal, und die persönlichen Gefühle einzelner dazu interessieren dann auch keinen.

Obendrein gibt es Mitgliedstaaten, die mit auf EU-Ebene deutlich fragwürdigeren Alleingängen 'durchkommen' - und auch dort ist ein Ausschluß aus der EU noch nie als Option in Betracht gezogen worden.

Ich denke also, du überschätzt die Relevanz, die diese rechlichen Fragen auf EU-Ebene haben, gewaltig.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 17 Oktober 2024, 09:57:03
Heute habe ich in einem Artikel gelesen, wo der Mann handgreiflich wurde und Ausgangsposition hierfür sei seine Spielsucht.

Da wurde die Frage gestellt, ob der Mann vielleicht sein Million Vermögen verspielt haben könnte.

Ein "Experte" sagte, dass das in staatlichen Casinos nicht möglich sei. Man habe ja geschultes Personal, die darauf acht geben.


Mega; das geschulte Personal. Es gibt Roulette Tische in Deutschland, da können 10.000 auf einfache Chancen gesetzt werden.

Wäre mal interessant, wie oft eine Sperre vom geschulten Personal veranlasst wurde. Die wird wohl im Promillebereich liegen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 Oktober 2024, 10:13:34
Was macht Ihr eigentlich alle für einen Wind?

Ich erinnere noch mal an das Gespräch mit dem Spielhallenbesitzer:

1. Es dürfen nur 60 € je Stunde in einen Automaten geworfen werden. Die blöden Pausen schmälern die Einnahmen zusätzlich.
2. Spielhallen erfüllen die Anforderungen für Altenheime ... die alten Mütterchen mit ihren Rollatoren genießen ihr 5 Cent Spiel, während der Unternehmer draufzahlt. Das ganze Gedöns drum herum kostet ja auch noch ne Menge.
3. Automaten schmeißen 125 % der Einnahmen wieder aus.
4. Die Glücksspielindustrie ist ein atraktiver Arbeitgeber ... Aufsichten, Techniker, Entwickler, Bauteillieferanten, Psychologen ... würde man das Glücksspiel verbieten, dann wären die alle arbeitslos.

Mein Vorschlag nach dem Gespräch an die Politik: Überlegt Euch doch mal, wie ihr die GI irgendwie über Steuergelder subventionieren könnt. Nicht dass unsere Wirtschaft noch den Bach runter geht ...




#Sarkasmus off#

Ich empfehle jedem, Malta NICHT als Urlaubsland zu wählen! Nur so kann man die packen ... Leider reisen auch viele Engländer und Russen in dieses Land, denen die Machenschaften der GI sicher am Allerwertesten vorbei gehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 17 Oktober 2024, 10:35:46
@Tal
Als ich jung war, hieß es: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Ich finde das nach wie vor richtig. Jedenfalls meistens  oder oft. Nicht immer.

Was ich meine: wer sich wehrt, sollte das nicht „blind“ tun. Man braucht Kraft dazu und eine gewisse Stärke. Sprich stabile Spielfreiheit verbessert die Chancen. Man steht dann nicht so unter Druck. Ist nicht erpressbar mit billigen Vergleichsangeboten, geduldiger etc.

Und nochwas: Bill55 fällt! Garantiert. Die Frage ist wann. Es wird aber dran gearbeitet. Seid zuversichtlich!

LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 Oktober 2024, 11:33:59
Daß ein solcher Kraftakt stabile Spielfreiheit erfordert - da bin ich wohl bekanntlich der Letzte, der dem widersprechen würde. Sich da so 'reinzusteigern' hilft da aber sicher nicht. Das klingt eher nach dem Gegenteil.

Ich sage auch nicht, daß man sich nicht wehren soll. Wie kommst du denn auf sowas?
Ich sage nur, daß man schon mit einer passenden Erwartungshaltung an so eine Sache herangehen sollte.

Daß Bill55 eines Tages gekippt werden könnte, liegt zumindest im Rahmen des Möglichen.
Daß Malta aus der EU 'fliegt', weil sie ausländische Urteile ignorieren, hingegen nicht.

Ganz einfach eigentlich. Mehr habe ich gar nicht gesagt.


Naja, egal.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 17 Oktober 2024, 12:01:47
Ich hatte gerade Pause und habe gelesen, dass im Amateurfussball ein 0:7 im Pokal aufgeholt wurde und in der 7. Minute der Nachspielzeit in ein 7:7 verwandelt wurde.
 
Wie war das nochmal mit den verbotenen Amateurfussballwetten? :) Oder wie es bei Reddit hieß: "Was zum F... ist dorf passiert :)

Ich traue ja zum Glück niemandem mehr, wenn es um Geld geht :) Auch ein Grund, warum ich Klage und NICHT mehr spiele! Geld her und unters Kopfkissen :)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Dennis47 am 17 Oktober 2024, 12:33:18
Ich würde soweit gehen und behaupten, das Casinos mit deutschen Standorten durchaus vollstreckbar sind. Die sind ja meist auch in Marketing von diversen Fußballvereinen hier vor Ort verankert und wollen es auch bleiben.
Aber Casinos in Malta selbst und zwar ausschließlich nur dort ansässig, werden auf Kurz oder Lang nur schwer zu bekommen sein.

Es ist ja nicht erst mit diesem verabschiedeten Gesetz so. Die EU Verordnungen/Richtlinien sehen ja sogar vor, das Vollstreckungen von einem Mitgliedsstaat nicht umgesetzt werden müssen, wenn sie gegen nationale Gesetze bzw. Interessen verstoßen. Mit ihrem "Bill55" hat die Regierung in Malta das nochmal grundlegend manifestiert. Ich habe entsprechende Zitate aus den EU Richtlinien schon mehrfach hier gepostet. Deswegen glaube ich nicht dran, dass das gekippt wird. Vor allem nicht auf EU Ebene. Dafür sind die Steuereinnahmen Maltas zu sehr von diesem Glücksspiel Sumpf abhängig.

So traurig das auch ist!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 17 Oktober 2024, 13:30:01
@Dennis47 Es ist die EuGVVO, also eine europäische Verordnung und damit in allen EU-Mitgliedsstaaten sofort umsetzbar.

Dieser Ordre Public-Scheiß ist der größte Abfall, auf den man sich stützen.

Ein Ausschnitt aus Wikipedia zu ordre public:
Zudem ist sowohl bezüglich des kollisionsrechtlichen als auch bezüglich des anerkennungsrechtlichen Ordre-public-Vorbehalts anerkannt, dass die jeweiligen Vorbehaltsklauseln eng auszulegen und nur in Ausnahmefällen anzuwenden seien.
Und die ordre public der Bananenrepublik wurde um Bill 55 ergänzt mit folgendem Inhalt:
Das Gericht wird die Anerkennung und/oder Vollstreckung in Malta -jedes- ausländischen Urteils und/oder Beschlusses, der in einer Klageart gemäß Unterabschnitt (a) erwähnt ist, ablehnen."
Das nenne ich eng ausgelegt - nämlich zu engen 100 %.
Schwerwiegende finanzielle Folgen sind immer noch keine Verstöße gegen die ordre public.

Wenn eine Familie in Deutschland lebt und der Vater will zurück nach z.B. Saudi-Arabien, dann sieht das saudi-arabische Gesetz vor, dass das Kind bei Trennung immer zum Vater kommt - IMMER. Das Kind will aber in Deutschland mit seiner Mama leben und sich hier entfalten. Da greift die deutsche ordre public, weil das Kind hier lebt und dieser Zwang gegen deutsche Grundrechte verstößt. Hier greift die deutsche ordre public und wird über die saudi-arabischen Gesetze gestellt, weil es gegen die DEUTSCHEN WERTVORSTELLUNGEN VERSTÖẞT.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 17 Oktober 2024, 13:48:06
Das Beispiel mit dem Kind bestätigt doch genau das, was Dennis gesagt hat; die Ordre Public eines einzelnen Landes kann über internationales Recht gestellt werden, wenn sie im Widerspruch zu dessen eigenen Wertvorstellungen und / oder 'Gerechtigkeitsverständnis' stehen.

- Was bei Bill55 auch der Fall ist, zumindest legt Malta es so aus. Auch wenn ich das ebenfalls für ziemlich vermessen halte - so ganz ohne 'Grundlage' ist deren Handeln dennoch nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Dennis47 am 17 Oktober 2024, 15:29:41
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt. Diese europäische Regelung ist per se nicht falsch Gerade wenn es um die genannten sozialen Aspekte geht. Aber sie wird von Malta aus ökonomischen Gründen maßlos missbraucht für die eigenen wirtschaftlichen Interessen auf Kosten vieler süchtigen Menschen in diesem und anderer europäischer Länder.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Oktober 2024, 17:27:55
Puhhh da war ja heute wieder was los.
Der beste Beitrag kam von Ilona.

Einige unterschätzten hier unsere Anwälte sowie das EuGH maßlos. Malta ist nicht nur Bill55 da steht auch gehörig der Geldwäsche Verdacht im Raum. Und auch an nach Bill 55 wird gedacht.

Nicht euphorisch aber zuversichtlich nach vorne schauen heißt es.

Und die Zeit des Wartens zur gefestigten Spielfreiheit nutzen. Denn ohne die bringt auch Erfolg vor Gericht nicht viel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 18 Oktober 2024, 18:26:55
https://m.bild.de/sport/mehr-sport/illegale-wetten-bayern-basketballer-schmeissen-daten-scout-raus-67126611a0e636753eda4ea9
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 Oktober 2024, 16:16:17
Mein Verfahren wurde heute ausgesetzt und das am LG.

Somit ca 1,5 Jahre warten auf den EUGH und danach nochmal auf die Berufung 1 Jahr bis es durch sein wird. Also echt traurig so etwas!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Oktober 2024, 17:42:11
Wann hätte der Termin stattfinden sollen Balou?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MrAnderson am 21 Oktober 2024, 17:47:05
Ist es im Grund nicht schon fast egal, ob am LG ausgesetzt wird oder nicht. Ob man nun auf das OLG-Verfahren wartet oder auf die EuGH-Entscheidung… wird wohl ähnlich lange dauern. Und sofern die EuGH-Entscheidung positiv ausgeht, sollte es ja auch keine Berufungen mehr geben….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Oktober 2024, 18:22:40
Denke ich nicht. Auch dann werden sie versuchen Einspruch zu erheben wegen diesem oder jenem. Dann geht's trotzdem zum OLG die sicher die Berufung zurück weisen werden aber wieder Zeit....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 Oktober 2024, 19:35:32
Die werden selbst bei einem positiven durch alle Gerichte klagen lassen, wie damals auch VW im Diesel Skandal. Die bin ich mir zu 100 Prozent sicher !!!

Nur Sportwetten und einem anderen Prozess bei einem anderen Richter ging durch und liegt nun am OLG.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 Oktober 2024, 19:37:59
Der Termin hat bereits festhalten vor 6 Monaten stattgefunden und danach wurde die Urteils Verkündung mehrfach verlegt!! Vor paar Tagen ist nun die Aussetzung gekommen! Also echt unglaublich!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 Oktober 2024, 19:43:10
gegen die Aussetzung, kann man doch sofortige Beschwerde erheben?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 Oktober 2024, 19:44:54
Korrekt das muss mit dem PKF nun noch geklärt werden und wenn der zustimmt wird es gemacht.

Hat jemand Ahnung wer genau über die Beschwerde entscheidet? Der gleiche Richter der aussetzten will?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 Oktober 2024, 19:46:01
Kann man machen aber die Chance ist sehr gering das dies Erfolg hat … sagte zumindest mein Anwalt … wird ja auch begründet warum
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 Oktober 2024, 19:50:51
Wer entscheidet über die Beschwerde? Der Richter selbst?

Glaub auch nicht das es etwas bringt, da vorher schon 3 Seiten geschrieben wurden wieso nicht ausgesetzt werden sollte.

Beispiel als 1 Gericht sollte das LG ein Urteil sprechen, da in allen Verfahren Berufung eingelegt wird. Das wissen wir ja auch alle.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 Oktober 2024, 20:58:42
Zuerst der gleiche Richter, der muss dann, wenn er nicht abhilft, dies zum OLG weiterleiten.


Vielleicht ist ja das mit bestreiten mit der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung, auch nicht so verkehrt. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, keine ordnungsgemäße Vertretung und keine ordnungsgemäße Vertretung, darf der Vortrag nicht berücksichtigt werden.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Glüxxspiel88 am 22 Oktober 2024, 10:40:06
https://www.ardmediathek.de/film/spielverderber-wettbetrueger-im-fussball/Y3JpZDovL3Nwb3J0c2NoYXUuZGUvc3BpZWx2ZXJkZXJiZXIgY3JpZDovL3Nwb3J0c2NoYXUuZGUvNzdjNzJkMGMtNWM2NS00Njk5LWEyMWQtNDBkNDZkYWRmZjIy
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 22 Oktober 2024, 12:00:21
Warst Du schonmal in Thailand beim Thai Boxing? Dort kannst Du vor einem Kampt auf die rote oder blaue Ecke wetten. Es gehen mehrere thailändische Wettleute um, die die Wetten annehmen. Allerdings in folgendem Stil (alles smart durchdacht!):

Es gibt mehrere Kämpfe. Die Sieger sind vorab festgelegt. Oft kämpft ein Thai gegen einen Ausländer. Grund: Die Ausländer wetten natürlich gerne auf ihren Landsmann. Mehrere Wettanbieter rennen durch die Reihen und rufen: red, blue, red, blue...
Wissen sie, dass der blaue Kämpfer gewinnt und du wählst blau, sagt der Wettanbieter "no, I am blue". Machst Du die Wette dann, hast Du verloren. Bestehst Du auf blau, versucht er Dich nochmal auszutricksen und wenn es nicht klappt, geht er einfach. So gibt es für ihn nur gewonnene Wetten.

Kommt es zum Aufstand einiger Touris (als ich da war waren es Australier, die sich betrogen fühlten, weil ihr Kämpfer klar!!! besser war und verlor), dann kommt die Polizei und holt die Touris raus. Ende!

Es ist alles nur Illusion :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 22 Oktober 2024, 14:04:32
Mein Magen sagt mir ... das Jägerschnitzel war keine Illusion ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 22 Oktober 2024, 14:25:16
Das liegt schwer im Magen wa😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 22 Oktober 2024, 15:55:57
Der Termin hat bereits festhalten vor 6 Monaten stattgefunden und danach wurde die Urteils Verkündung mehrfach verlegt!! Vor paar Tagen ist nun die Aussetzung gekommen! Also echt unglaublich!

mit welcher begründung wurde die urteilsverkündung verlegt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 22 Oktober 2024, 16:15:28
Krankheit, Kind krank,  dienstliche Gründe, ohne näher darauf einzugehen ..

anders als beim Strafgericht, in denen strenge Urteilfsbegründungsfristen gelten, haben Zivilgerichte ein paar mehr Freiheiten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Oktober 2024, 17:08:05
Krankheit, Kind krank,  dienstliche Gründe, ohne näher darauf einzugehen ..

Für istvoelligegal gibt es nur diese Gründe.. Ich kann dich aber beruhigen. Es gibt weitaus mehr Gründe. Nicht die Richter sind befangen, du bist befangen  ;D

Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, dass die meisten Gerichte auf den EuGH warten..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 22 Oktober 2024, 19:47:30
lol, wenn sie auf den EuGH warten, können sie genau so gut mit der Begründung aussetzen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 22 Oktober 2024, 22:40:38
https://youtu.be/eiljY8lnfWw?si=0MMWbxNuBwNzI-a1

Ich hoffe das darf ich hier posten.
Bin der Sprache nicht zu 100% mächtig.
Aber es wird einiges interessantes erzählt.

Es scheint so als wenn sich die Anbieter mit Bill55 sehr sicher fühlen.

Außerdem wird erzählt das Österreicher und Deutschland die Länder mit den meisten Klagen sind. Gefolgt von Holland und Schweiz.

Vielleicht gibt es jemanden der da noch me her raus hört.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Oktober 2024, 23:14:05
lol, wenn sie auf den EuGH warten, können sie genau so gut mit der Begründung aussetzen

machen sie doch..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 Oktober 2024, 00:03:45
https://youtu.be/eiljY8lnfWw?si=0MMWbxNuBwNzI-a1
Vielleicht gibt es jemanden der da noch me her raus hört.

Stell doch den Untertitel auf Englisch oder deutsch ein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: niemehrzocken21 am 23 Oktober 2024, 11:50:35
Mein Verfahren (LG) gegen die Jahreszahl ist nun auch mit Hinweis auf den EuGH ausgesetzt. Auf die Klage wurde nicht mal reagiert. Naja, sei es drum, es gibt wichtigeres. 8)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 23 Oktober 2024, 12:02:36
So, ich habe mir das Interview mal angehört.

Sie wollen mehr Youngsters ins Gaming bringen. Wer möchte denn in einer Industrie arbeiten, in der man Geld auf Kosten anderer verdient? Grausam...diese 2 bitte sofort einsperren!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 23 Oktober 2024, 14:13:44
Link gelöscht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 Oktober 2024, 14:48:10
Wie oft muss ich noch darum bitten, dass zu dieser glücksspielverherrlichenden Seite nicht verlinkt werden soll?

Der nächste bekommt einen Monat Pause vom Forum geschenkt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 Oktober 2024, 14:50:38
Und schon kommt man auf die Seite der hessischen Verwaltungsgerichte zum Original der PM:

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/kein-verstoss-gegen-die-dienstleistungsfreiheit-durch-erlaubnispflicht-fuer-wettveranstalter
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 23 Oktober 2024, 15:15:12
Wie oft muss ich noch darum bitten, dass zu dieser glücksspielverherrlichenden Seite nicht verlinkt werden soll?

Der nächste bekommt einen Monat Pause vom Forum geschenkt!

Solange es Menschen gibt, gibt es auch immer Idioten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 Oktober 2024, 15:39:30
Darf ich fragen, wen Du jetzt damit meinst?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 23 Oktober 2024, 16:05:03
Wie oft muss ich noch darum bitten, dass zu dieser glücksspielverherrlichenden Seite nicht verlinkt werden soll?

Den Kommentar habe ich zwar schon häufiger gelesen, aber ich war stets zu spät um zu wissen um welche Seite es sich handelt.
So geht’s anderen vermutlich auch 🤷🏻‍♂️
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 23 Oktober 2024, 16:43:49
Darf ich fragen, wen Du jetzt damit meinst?
Mich selber
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 23 Oktober 2024, 17:18:42
Den Kommentar habe ich zwar schon häufiger gelesen, aber ich war stets zu spät um zu wissen um welche Seite es sich handelt.
So geht’s anderen vermutlich auch 🤷🏻‍♂️

Und nun? Ist doch egal.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 Oktober 2024, 17:22:57
Na, da bist Du ja nicht gerade nett zu Dir ...  :(

Verbuchen wir es einfach unter "blöde gelaufen", ok?

Die Seite ist für mich ein rotes Tuch, weshalb ich auch eben so böse reagiert habe. Sehe es mir bitte nach ... :)

Zum Inhalt: Als Franchise-Unternehmen würde ich mich schwer bedanken, wenn ich für den eigentlichen Lizenznehmer den Kopf hinhalten sollte. Naja, die Berufung steht ja potentiell noch an ... Damit kennt sich die GI wunderbar aus ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 25 Oktober 2024, 14:29:53
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-olg-muenchen-hebt-aussetzungsbeschluss-des-landgerichts-mit-lesenswerter-begruendung-auf-233228.html

interessant warum da keine Einigkeit herrscht, obwohl der Fall lt. OLG München so deutlich ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Oktober 2024, 14:52:31
Vermutlich wird einfach zu selten  gegen den Aussetzungsbeschluss vorgegangen … dann wird der jeweilige Richter gezwungen sich damit genauer zu beschäftigen ?! Hat man aber glaube nur 2 Wochen Zeit …

Aktuell meinte mein Anwalt ist die Aussetzung am LG wohl so 50:50 beim OLG höher
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 Oktober 2024, 15:30:14
Schön zu lesen. Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen kommt hin und wieder schon das Gefühl auf man erhofft sich vom EuGH die Vorlage für Schnellprozesse. Andere scheinen zu hoffen dass beim Gütetermin etwas gutes raus kommt und wenn nicht wird spätestens das Urteil verschoben mit Hinweis EuGH.
Ich denke die Münchner liegen hier schon richtig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 25 Oktober 2024, 21:29:11
Bei mir wurde nun auch sofortige Beschwerde gegen die Aussetzung eingeleitet.

Bin gespannt ob es überhaupt was bringt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 Oktober 2024, 21:30:49
Immerhin hat deine Kanzlei es gebracht bei lifcezefe direkt gesagt das bringt nichts aber scheint ja auch anders zu gehen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Oktober 2024, 13:39:16
Der Verkehrsanwalt hat am liebsten den Mandanten, dessen ordnungsgemäß abgeparkte Fahrzeug kameraüberwacht von einem Fahrzeug angefahren wurde inkl. sofortigem Schuldeingeständnis und Totalschaden, da für den Brief an die Versicherung anhand des Streitwerts eine Menge Geld anfällt.

Genauso ist's beim Glückspieler Anwalt. Am liebsten drei Jahre alte Verluste, am liebsten im Inland, am liebsten gegen einen deutschen Anbieter und am liebsten bei einem Gericht, dessen OLG Aussetzungen zurückweist.

Für die sofortige Beschwerde gegen die Beschlüsse, ist Zeit nötig, man muss die 50-90 Seiten zzgl Anlagen der Gegenseite zumindest überfliegen und dafür erhält man noch nicht mal einen zusätzlichen Verdienst. Deswegen ist's natürlich auch einfacher und wirtschaftlich zu sagen, dass so eine Beschwerde Nichts bringt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 26 Oktober 2024, 15:55:26
mein anwalt hatte auch gesagt, dass eine beschwerde keinen erfolg haben wird. gibt es dafür fristen oder kann man auch monate nach der aussetzung noch beschwerde einlegen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Oktober 2024, 16:04:05
In den Niederlanden hat die Aufsichtsbehörde einem Anbieter, der hierzulande auf der Whitelist steht, eine Geldstrafe von 675.000€ verhängt.

600.000€ Strafe dafür, dass sie in den Niederlanden illegales Glücksspiel anbieten.
Sie haben nämlich keine Lizenz für die Niederlande.
Der Anbieter schob es auf Probleme, niederländische IPs zu sperren.

75.000€ Strafe dafür, dass die Kunden nach einjähriger Inaktivität 5€ Strafe bezahlen mussten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 Oktober 2024, 18:43:39
Beschwerde muss innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden.

Kosten entstehen für den PKF wenn diese abgelehnt wird. Hat diese erfolg muss der PKF nichts bezahlen.

So hat es der Anwalt mir erklärt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Oktober 2024, 18:56:37
Hat er auch gesagt wie viel es kostet ?
Hängt das vom Streitwert ab?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 Oktober 2024, 19:01:26
Leider nicht gesagt
Geht zum Richter und dann zum OLG.
Werde berichten wie es ausgeht.

Weiß auch nicht wie schnell das Gericht da entscheiden muss gegen die sofortige Beschwerde.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Oktober 2024, 19:31:45
Glaube auch innerhalb maximal einen Monat … hätte bei mir auch gewünscht das dagegen vorgegangen wird aber es wurde nicht mal probiert … und die 14 Tage sind nun rum
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 26 Oktober 2024, 19:54:55
Ich bekomme die Tage auch mein Ergebnis der Verhandlung kann dann gerne berichten wie es bei mir weitergeht… Leute alles wird gut früher oder später 👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 Oktober 2024, 20:07:18
Nächsten Monat folgt auch mein Urteil nach Lizenz wegen Limit Überschreitung. Da werde ich auch berichten.

In der mündlichen Verhandlung wurde sogar ein Vergleich angeboten. Also scheint gar nicht so schlecht zu sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Oktober 2024, 20:26:00
Ja die Limit Fälle sehe ich eher mittlerweile noch besser da eigentlich der Sachverhalt eindeutig
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 26 Oktober 2024, 20:32:01
Hi Ihr,
ich hab mal ne Frage zu den 'Limit-Fällen':
Limit ist doch bei 1000,- pro Monat. Nicht wahr?
Wie ist das dann vor Gericht? Bekommt ein OC-Kunde dann nur alles zurück, was über 1000,-- war oder wie wird das geahndet? Und ... bekommen diese  OCs jemals eine Erlaubnis?? Wahrscheinlich nicht, oder? (Naja, sie könnten unter anderem Namen firmieren mit neuen Leuten in der Geschäftsleitung wahrscheinlich.)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Oktober 2024, 20:35:20
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde, kostet mW pauschal 66 Euro. Rechtsanwaltsgebühren dürften 0,5 aus dem jeweiligen Streitwert sein. Aber welcher Streitwert zu Grunde gelegt wird, keine Ahnung. Gegenvorstellung ist aber kostenloser Rechtsbehelf
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Oktober 2024, 20:39:33
Da wäre  es von den Kosten echt überschaubar und die PKF müssten das ja mehr dosieren um einen schnelleren mittelrückfluss zu erzielen … naja bei mir ist eh vorbei aber ggf für einen zukünftigen Fall dann mal eine Anfrage wert

Ja Limit sind die Verluste über 1000 Euro … Auszahlungen sind abzuziehen da reine Schadensersatz Klage ..:

Erlaubnis für höhere Limit gibts grundsätzlich aber wird halt kaum ordnungsgemäß gemacht mit Nachweise Einkommen etc … selbst Schufa Abfrage reicht nicht 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 26 Oktober 2024, 20:44:23
Interessant! Danke, CRS. Aber ner Schufa-Anfrage muss der Kunde doch zustimmen, oder sie evtl. sogar in Auftrag geben ggb. dem OC - oder? Oder muss der Kunde sie selbst beantragen und dem OC zukommen lassen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 Oktober 2024, 22:09:02
In einem amtsgerichtlichen Urteil von vor zwei oder drei Jahren wurden alle Verluste zurückerstattet, da der Vertrag wegen des Limitverstoßes gänzlich nichtig war.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Oktober 2024, 22:11:58
Ja ich glaube dies hat sich aber geändert glaube ich in den letzten landesgerichtlichen urteilen da reiner Schadensersatzanspruch … aber warten  wir mal ab was balou sagt

Ach ja Schufa geht nur mit Einwilligung aber wer weis ob das mit den AGB zugestimmt wurde … Aber ist eh nicht ausreichend …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Oktober 2024, 22:20:00
@Rubbel
Ich musste die Limit-Erhöhung selbst in Auftrag geben und über einen externen Anbieter eine Schufa-Abfrage in Auftrag geben.
Anschließend dem OC als Screenshot zuschicken.
————————————


Werde dieses Jahr noch aktiv werden müssen, wegen Limit-Überschreitung nach Lizenz…


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Oktober 2024, 22:22:42
Ja genau Verjährung da bloß 3 Jahre zum Jahresende und für viele sind ja die Jahre 2021 und 2022 dahingehend relevant
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 Oktober 2024, 22:35:15
Vergleich wurde bei der mündlichen Verhandlung von der Gegenseite angeboten. Habe ich im Protokoll gelesen, da ich bei dieser Verhandlung nicht persönlich geladen war.

Gegenseite hatte zum Limit nicht alles vorgetragen und hat vom Richter nochmal eine Woche Zeit bekommen und erneut vor zu tragen. Eigentlich auch unglaublich!

Es geht nur um das Limit das sagt im Protokoll auch der Richter.

Werde berichten wie es dann aus geht. Denke bis ich das Urteil dann habe wird es Mitte Ende November sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Oktober 2024, 22:43:57
Kannst / willst du ne grobe Richtung sagen was angeboten wurde beim Vergleich ?

Waren die Berechnungen Einzahlung abzgl. Auszahlung abzgl 1000 Euro für jeden Monat oder wie hat deine Kanzlei es berechnet ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 Oktober 2024, 23:01:32
Vergleich 30 Prozent.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 Oktober 2024, 23:04:20
Also die Standard Geschichten verstehe deine Ablehnung 👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 27 Oktober 2024, 21:59:17
Wenn es keiner postet, poste ich es halt...

https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/gluecksspiel-schaeden-100.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 28 Oktober 2024, 20:28:15
meine drei fälle sind bei dem LG alle unterschiedlich ausgegangen 😂

gewonnen
verloren
ausgesetzt

😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Oktober 2024, 20:28:45
Das ist ja auch mal Crazy 😂🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 28 Oktober 2024, 20:46:05
Hi Duffi, wie kam es zum verlorenen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 28 Oktober 2024, 20:52:11
Hi Duffi, wie kam es zum verlorenen?

verjährung.
10jahre gäbe es rückzahlungen aber das gericht hat dem anbieter mit 3 jahren verjährung recht gegeben und somit wäre nichts zu bekommen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 28 Oktober 2024, 20:57:01
oh Mist :/ Dann drücke ich dir mal für deinen dritten Fall die Daumen ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Oktober 2024, 21:04:11
Naja deine Kanzlei ist sich sicherlich in Berufung  gegangen bzgl Verjährung oder ? Die zehn Jahre sind ja eigentlich Safe mittlerweile
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 28 Oktober 2024, 21:11:39
sind 10 jahre denn mittlerweile "safe"? mein LG ist auch dem anbieter in der mündlichen verhandlung gefolgt und ist von einer 3-jährigen verjährung ausgegangen...was dafür sorgen würde, dass von der forderung fast nichts mehr übrig bleibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 28 Oktober 2024, 21:13:25
Naja deine Kanzlei ist sich sicherlich in Berufung  gegangen bzgl Verjährung oder ? Die zehn Jahre sind ja eigentlich Safe mittlerweile

ja. aber darfst raten was passiert ist. eugh
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Oktober 2024, 21:14:58
Ok an der EuGH Aussetzung kommen viele leider nicht vorbei , hat mich auxh dahin getroffen.

Die Verjährung war bei mir aber eine Thema muss ich sagen bei meinen fällen bisher …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 28 Oktober 2024, 21:20:48
Ok an der EuGH Aussetzung kommen viele leider nicht vorbei , hat mich auxh dahin getroffen.

Die Verjährung war bei mir aber eine Thema muss ich sagen bei meinen fällen bisher …

warten wir halt noch 3 jahre :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 28 Oktober 2024, 21:29:33
Ja so lange hoffe ich nicht aber kann natürlich sein … dem EuGH stehe ich positiv gegenüber was die Entscheidung angeht aber ob dann tatsächlich Geld kommt und die Gesellschaften nicht abgewickelt sind oder andere Tricks haben ist eher meine Befürchtung … die haben ja jetzt genügend Zeit gewonnen ggf sowas zu planen ..die PKF haben sie ja erstmal teilweise ausgebremst …

Aber hoffen wir das beste
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 28 Oktober 2024, 21:43:49
Bei mir verloren gegen T am LG
Gewonnen gegen Jahreszahl  LG
Und Aussetzung gegen den Anbieter mit dem Weg im Namen.

Aktuell ein Urteil noch offen Urteil nächsten Monat aber nach Erteilung der Lizenz.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 29 Oktober 2024, 08:34:23
https://www.anwalt.de/rechtstipps/geld-zurueck-aus-online-sportwetten-trotz-gueltiger-lizenz-muss-bet365-spieler-17-000-euro-zurueckzahlen-233513.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Durchbrenner am 29 Oktober 2024, 09:36:51
https://www.anwalt.de/rechtstipps/geld-zurueck-aus-online-sportwetten-trotz-gueltiger-lizenz-muss-bet365-spieler-17-000-euro-zurueckzahlen-233513.html

Genau der Anbieter gegen den ich wegen der Sache auch vorgehen will… Danke für den Beitrag! N
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 29 Oktober 2024, 09:44:14
Sehr stark!
Und freut mich besonders gegen diesen Verein der absolut nicht kooperiert geschweige die Daten liefert.
Absolutes no Go für die Menschen die da hinterher rennen müssen, weil immer wieder neue Ausreden.
 Es wird alles gut am Ende!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Oktober 2024, 11:22:23
Immer locker aus der Hüfte 😁
Wie schon nördlich mal erwähnt heißt es nicht dass PKF und Anwälte aus dem Fenster schauen und nur abwarten. Da wird viel an den von crs erwähnten Befürchtungen gearbeitet.
Es bringt nur Zeit für die Gegenseite und schreckt eventuell den ein oder anderen ab neu zu Klagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 29 Oktober 2024, 11:50:17
ob der eugh ein urteil fällen möchte zusammen mit c440-23 damit alle themen endgültig geklärt sind?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Oktober 2024, 12:24:41
Das sind zwei unterschiedliche Klagen. Dementsprechend zwei Urteile. Die Casino Klage dürfte eher zu einem Urteil kommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 29 Oktober 2024, 12:59:36
2010 wurden auch mehrere Verfahren zusammengelegt.
Allerdings hingen die Fragen an den EUGH damals zusammen.


Siehe hier:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=80772&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=888755

Die Verfahren gingen zwischen Mai und September 2007 beim EUGH ein und es dauerte bis September 2010 bis das Urteil gesprochen wurde.
Also 3 Jahre.

Es wurde damals vor der großen Kammer mit 13 Richtern verhandelt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 29 Oktober 2024, 13:06:35
Naja da kann man nur hoffen das es diesmal bis Ende nächstes Jahres eine Entscheidung gibt … keine Ahnung wie der EuGH arbeitet ob streng nach Eingang  oder anderen Punkten . Viele mal wurde ja gesagt so 1-1,5 Jahre … ist ja doch ein großer unterschied zu 3 Jahren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Oktober 2024, 17:08:16
Ich sehe da das Problem wie die Fälle zum EuGH kamen. Der Casino Fall ja nicht direkt aus Deutschland. Aber ich hätte da keine Probleme wenn es was ich nicht glaube zusammengefasst werden würde. Ginge dann eventuell doch zu einem früheren Zeitpunkt da der Casino Fall ja schon länger am laufen ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 29 Oktober 2024, 17:36:09
ich hoffe das die fälle zusammengelegt werden, auch wenn es dann für mich länger dauert (bei mir geht es nur um casino). aber dann wirklich eine detailliertes urteil kommt wo so wenig rückfragen offenbleiben womit man wieder etwas hinauszögern kann.
ich bleibe entspannt je nachdem wie sie entscheiden wird es 0 oder 6 stellig werden. gerechnet habe ich mit 0 also kann es nur bergauf gehen :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 29 Oktober 2024, 17:42:38
Aber wurde denn nun überhaupt auch die Frage gestellt „ was ist wenn die Lizenz aufgrund des Angebotes ( materielle Verstöße ) eh nie hätte erteilt werden können? Der vorgelegte Fall hatte ja glaube alle diese Merkmale nicht ….

Oder ist dies dann irrelevant weil ,wann der eugh pro Spieler entscheidet, dann  der BGH Hinweisbeschluss greift wo das ga eindeutig thematisiert wurde ?

Der eine link bzgl des Feld zurück auch mit Lizenz aufgrund Limitverstoss bestätigt dies ja oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 29 Oktober 2024, 18:24:37
da ich gerade vor meiner tüte Spekulatius sitze fange ich mal ein wenig an zu spekulieren.

•die casino betreiber wissen letztendlich das sie am ende verlieren. was ist also zu tun? vergleiche? bedeutet kurzfristig geld sparen aber neue klagen kommen.

also bleibt nur das verlangsamen, hinauszögern verunsichern. die 5% zinsen sind nichts für die im gegenzug zu vielen vielen neuen klagen. in 3-4-5 jahren würde das meiste bei allenspielern verjährt sein ( vis zu der lizenzierung)

ich denke das die dann anfangen normale vergleiche zu vergeben, da die kosten von jahr zu jahr überschaubarer werden.
bis dahin wird versuxht sich in der öffentlichkeit weiter an bill55 zu klammern und immer wieder felsenfest zu überzeugen das sie im recht sind.

tüte Spekulatius ist alle ich muss jetzt aufgören zu spekulieren
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Oktober 2024, 18:31:57
Es geht doch nur um die Zeit vor Lizenzerteilung. Und im wesentlichen ob das verweigern der Lizenz damals gegen europäisches Recht der Dienstleistungsfreiheit ausgeübt wurde.
Wenn der EuGH sagt dies sei Ländersache dann gibt's wenig Gründe dagegen vorzugehen. Sprechen sie sich für die Beklagte aus muß man eventuell sich neu orientieren bzgl der materiellen Schiene und deren Verstöße.
Für die Zeit nach der Lizenzerteilung und den dann vorkommenden Verstöße wie Limit bin ich der Meinung dass es keinen EuGH nötig hat.
Das ist im Vertrag eindeutig geregelt.

So sehe ich das aus meiner Sicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 29 Oktober 2024, 18:51:45
Der EUGH hat 2010 entschieden, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden darf um die Bevölkerung zu schützen.

Es wurde allerdings drauf hingewiesen, dass ein staatliches Monopol eventuell nicht das geeignetste Mittel dafür ist.
Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen.


Der BGH fragte den EUGH, ob die Schadensersatzforderungen der Spieler gegenüber den Casinos gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen würde, da das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig war.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 Oktober 2024, 14:47:49
Und hat das vergabefahren einen so großen Einfluss wenn die dienstleistungsfreiheit doch eh eingeschränkt werden kann um die Bevölkerung zu schützen ?

Ein Monopol ? Einen staatlichen Anbieter sozusagen ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 01 November 2024, 21:29:42
Mal was zur Vollstreckung in Malta

https://www.youtube.com/watch?v=452h0n4ING4
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 02 November 2024, 10:28:53
Also alle die Malta betrifft zurücklehnen und warten. Bis Sommer 26 sollte das spätestens gelöst sein. Ich denke aber auch dass wenn sich die Anzeichen gegen 55 verdichten erstmal die Vergleichsbereitschaft wieder in andere Höhen anzieht. Bis dahin dürfte auch der Casino und der Sportwetten Fall vom BGH durch sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 02 November 2024, 10:54:55
Ja ich denke Ende nächsten Jahrs gibt es da schon neues … leider gab es keine Infos bzgl Gibraltar was ja auch einige ( auch mich 😂) betrifft .!8/4 zwar kein Bill55 aber wohl auch schwierig seitdem England aus der EU ist
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 03 November 2024, 16:35:15
Hallo,

nochmal eine kurze Frage zum OLG Urteil zum Einzahlungslimit. Hier geht es um nur die Einzahlungssummen? Auszahlungen sind hier nicht relevant, richtig? Gibt es PKF, die sich der Sache annehmen?

Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 03 November 2024, 16:40:18
Naja Einzahlungen abzgl. Auszahlungen abzgl 1000 Euro das ist dann für geltend zu machende Schadensersatz …

Keine Ahnung glaube es gibt welche aber da musst wohl die gängigen Kanzleien mal kontaktieren   wie  das bei denen mit PKF aussieht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 07 November 2024, 19:23:49
Mein Verfahren am OLG ist nun ebenfalls ausgesetzt wurden.

Somit eine Aussetzung am LG und eine am OLG.

Darf nicht wahr sein :(
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 07 November 2024, 19:26:04
Oh man :-(

Wurde Einspruch eingelegt von deinem Anwalt ?

Ich warte auch auf ein Ergebnis, waren wohl noch Fragen offen und nächster Fall auch in kürze, kann ich dann auch berichten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 07 November 2024, 19:30:32
Ich kann ggf in ein paar Wochen berichten wie es bei mir ist … eins ist aber bereits ausgesetzt …

Es wird schon viele Aussetzungen geben , viele die weiter gehen sind wohl auch curacao

Wenigstens hast  eins schon am OLG meins war auch direkt beim LG Schluss

OLG setzen wohl deutlich mehr aus … auch nachvollziehbar
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 November 2024, 19:54:45
@Balou
Malta? Oder auch außerhalb der EU?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 November 2024, 18:34:14
Alles Malta Jahreszahl  und der Weg im Namen hinten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 November 2024, 21:39:22
Bei der Jahreszahl eine Gesellschaft oder mehrere ? Bzw wurde alles gegen die aktuelle geltend gemacht ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 08 November 2024, 21:46:30
Also ... die Jahreszahl mal 12 geteilt durch Pi ... das Ergebnis hoch Wurzel aus Jahreszahl Fakultät -1 mal dem Logerithmus von Malta geteilt durch Curacao ... aber immerhin noch multipliziert mit BGH und der Körbchengröße vom "Alten" im Ersten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 November 2024, 21:58:29
Sorry da bräuchte ich dann doch die Auflösung noch dazu … so gebildet wie du Olli bin zumindest  ich nicht   
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 09 November 2024, 00:47:34
Ich habe mir den Spaß erlaubt das ganze bei Chatgpt einzugeben

„Diese Aufgabe scheint ein humorvolles Rätsel zu sein, das mathematische und absurde Elemente kombiniert. Ich werde es dennoch versuchen, strukturiert zu lösen, auch wenn die Aufgabe in ihrer Form möglicherweise gar kein echtes Ergebnis ergibt.

Schritt-für-Schritt-Lösung

1. „Jahreszahl mal 12“

Nehmen wir die aktuelle Jahreszahl, 2024, und multiplizieren sie mit 12:



2. „geteilt durch Pi“

Teilen wir das Ergebnis durch :



3. „hoch Wurzel aus Jahreszahl Fakultät - 1“

Hier wird es absurd:
   •   Die Fakultät von 2024, also , ist eine extrem große Zahl (weit über die Kapazität eines Rechners hinaus).
   •   Selbst die Wurzel davon ist astronomisch hoch.
   •   Wenn wir davon 1 abziehen, bleibt immer noch eine riesige Zahl.

Ein realistisches Ergebnis lässt sich hier nicht berechnen, da die Fakultät einer so großen Zahl praktisch unlösbar ist.

4. „mal dem Logarithmus von Malta geteilt durch Curaçao“

Hier wird es unlogisch:
   •   Es gibt keinen „Logarithmus von Malta“ oder „geteilt durch Curaçao“ in mathematischer Hinsicht.
   •   Wahrscheinlich ist das ein humorvoller Einschub, der zeigen soll, dass die Aufgabe keinen Sinn ergibt.

5. „multipliziert mit BGH und der Körbchengröße vom ‚Alten‘ im Ersten“

   •   „BGH“ steht normalerweise für den Bundesgerichtshof, hat aber hier wohl keine Bedeutung.
   •   „Der Alte im Ersten“ bezieht sich wahrscheinlich auf die Fernsehserie „Der Alte“, aber die Körbchengröße ergibt in diesem Kontext keinen Sinn.

Fazit

Die Aufgabe ist ein humorvoller Mix aus absurden Elementen, die sich mathematisch nicht lösen lassen. Es scheint, dass der Autor der Aufgabe ein sinnloses und nicht lösbares Rätsel geschaffen hat. Der „Name“, der hier herauskommt, ist wohl „Nonsens“ oder „absurd“.“
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 November 2024, 05:50:40
Ich schlage vor, wir setzen die Berechnung aus und warten auf den Bundesrechnungshof!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 November 2024, 10:07:47
https://www.linkedin.com/pulse/die-r%C3%BCckforderung-von-verlusten-aus-der-aktuelle-stand-michaelsen-hyo4f?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal was Neues an Meinungen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 10 November 2024, 21:09:41
Sorry da bräuchte ich dann doch die Auflösung noch dazu …

Ist doch easy. 365 ist die richtige Antwort ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 11 November 2024, 17:50:20
https://www.linkedin.com/pulse/die-r%C3%BCckforderung-von-verlusten-aus-der-aktuelle-stand-michaelsen-hyo4f?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal was Neues an Meinungen

"...Die Bill 55 war dann aber die bessere Verteidigung. Für Verteidigungsmaßnahmen auf staatlicher Ebene fehlte mir vorher die Kreativität im Sinne eines für-möglich-Haltens. Die Verhältnisse in Deutschland sind eben doch nicht der Maßstab in allen 27 EU-Ländern, da geht in kleineren Ländern manchmal viel mehr.
Ob das Kalkül der Forderungskäufer und Prozessfinanzierer aufgehen wird, wird die Zeit zeigen, es wird aber nicht öffentlich werden. Die Urteile (Titel) sind dreißig Jahre lang vollstreckbar.

Ich habe die Fantasievorstellung, dass sich deren Geschäftsleiter irgendwann mit den CEOs der Glücksspielkonzerne in ihrem gemeinsamen Londoner Club treffen und einen globalen Deal machen. So ähnlich wie Donald Trump, der im Wahlkampf angekündigt hat, große Weltkonflikte an einem einzigen Tag zu beenden."

Das ist mir auch schon in den Sinn gekommen - wegen der Unsicherheiten auf beiden Seiten ist dies wohl kein unwahrscheinliches Szenario... ::)
Vielleicht auch im Sinne der Mandanten!?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 11 November 2024, 18:35:25
Das werden wir wohl erfahren, wenn es soweit ist. Oder auch nicht😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 November 2024, 18:43:56
Also mir scheint es realistisch das es bei einigen PKFs solche Regelungen geben wird …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 11 November 2024, 18:55:25
https://www.linkedin.com/pulse/die-r%C3%BCckforderung-von-verlusten-aus-der-aktuelle-stand-michaelsen-hyo4f?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal was Neues an Meinungen

hier wird, wenn ich das richitg überflogen habe, die Meinung vertreten, daß wenn der Spieler vom Verbot Kenntnis hatte, der Prozess auf Rückzahlung verloren werden kann.

damit habe ich zumindest Bauchschmerzen. man ist ja oft glücksspielsüchtig und außer Kontrolle. da kommt es mE nicht darauf an, ob man vom Verbot wusste oder nicht.
eher muss der Anbieter dafür Sorge tragen, daß das Angebot nicht angeboten werden darf, zumindest nicht in Deutschland und nicht auf die Art und Weise, daß es existenzbedrohend oder gar nicht existenzvernichtend werden könnte.

daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, daß die Kenntnis der Illegalität des Spielers keine Rolle spielt für die Rückforderung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 11 November 2024, 19:09:18
Zitat
... daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, daß die Kenntnis der Illegalität des Spielers keine Rolle spielt für die Rückforderung

 ;) Kein Mensch ist 'illegal' - deshalb:

... daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, dass die Kenntnis des Spielers von der Illegalität des Angebots keine Rolle spielt für das Recht auf Rückforderung ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 13 November 2024, 16:04:45
Hab heute meine erste Berufung gegen mein gewonnenes Verfahren bekommen und musste direkt schmunzeln. Hier sind wir wieder beim Thema Spiel auf Zeit.

Ich zitiere:

„Gleichzeitig beantragen wir,
die am xxx ablaufende Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung um
einen Monat, somit bis zum xxx zu verlängern.“

Die Fristverlängerung ist erforderlich, da es den Prozessbevollmächtigten der Beklagten aufgrund
zahlreicher anderer, fristgebundener Angelegenheiten nicht möglich sein wird, die
Berufungsbegründung innerhalb der laufenden Frist zu erstellen und mit der Beklagten abzustimmen.
Hinzu kommen derzeitige krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und die damit einhergehende
erhebliche Mehrbelastung durch Vertretungsaufgaben.
Wir bitten daher höflich, die Frist antragsgemäß zu verlängern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 November 2024, 16:22:08
Genau dieser Text kommt mir sehr bekannt vor 😂🙈 und genehmigt wird es eh immer  aber da angeblich eh immer mehr OLG jetzt aussetzen ist es dann auch fast irrelevant der eine Monat
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 13 November 2024, 16:31:46
Klingt nach RSD😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 13 November 2024, 18:16:13
Vielleicht setzt das OLG mal ein Zeichen und weist die Klage ab, was ich nicht vermute. Wie dem auch sei. Eigentlich kann ich mich zurücklehnen und mit einem Urteil fühle ich mich sicherer denn je.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 November 2024, 18:33:34
Klingt nach RSD😂
Das hatte ich auch schon und nein es waren nicht die von dir genannten. Das ist einfach der sicherste Weg Aufschub zu bekommen. Krank und Urlaub bzw viele Fälle sind kaum nachzuweisen und normal. Juckt das Gericht nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Edin27 am 13 November 2024, 19:10:13
Liebe Leute,

ich lese immer viel mit, bin aber ein sehr introvertierter Mensch bei Leuten die ich nicht kenne.

Ich versuche mein Leben irgendwie auf die Reihe zu bekommen und am Leben zu bleiben, da das Glücksspiel mir sehr viel in meinem Leben gekostet und Schaden gebracht hat.

Es sind jetzt 165 Seiten hier geschrieben worden, sowie zahlreiche Unter Foren aufgemacht worden. Ich blicke einfach nach mehrstündiger Recherche nicht mehr durch, und stelle die Frage direkt, und bitte zu verzeihen wenn ich jemanden damit verärgere.

Wie ist der aktuelle Stand bzgl. Rückzahlungen von den Buchmachern mit fehlender Lizenz? Gibt es die Möglichkeiten zu Vergleiche, oder wird die Sache komplett von denen ausgesessen? Bei mir geht es um ca. 30.000 Euro online. Offline habe ich bei verschiedenen Wettbuden ca. 80.000 Euro verloren, da habe ich aber keine Hoffnung das Geld zu bekommen da ich gar nicht mehr die Quittungen besitze und alles anonym immer ablief.

Ich will mich einfach gar nicht streiten, hoffen oder sonst was, sondern einfach nur mit allem negativen abschließen. Ebenfalls weiß ich dass ihr es mir nicht 100% sagen könnt, trotzdem würde es mir schon helfen wenn sich Leute kurz melden wie es Stand heute mit ihren eigenen Erfahrungen ist. Danke euch  :)

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 November 2024, 19:57:51
Hab heute meine erste Berufung gegen mein gewonnenes Verfahren bekommen und musste direkt schmunzeln. Hier sind wir wieder beim Thema Spiel auf Zeit.

Ich zitiere:

„Gleichzeitig beantragen wir,
die am xxx ablaufende Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung um
einen Monat, somit bis zum xxx zu verlängern.“

Die Fristverlängerung ist erforderlich, da es den Prozessbevollmächtigten der Beklagten aufgrund
zahlreicher anderer, fristgebundener Angelegenheiten nicht möglich sein wird, die
Berufungsbegründung innerhalb der laufenden Frist zu erstellen und mit der Beklagten abzustimmen.
Hinzu kommen derzeitige krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und die damit einhergehende
erhebliche Mehrbelastung durch Vertretungsaufgaben.
Wir bitten daher höflich, die Frist antragsgemäß zu verlängern.

allein wegen sowas, bietet sich das Spielchen mit der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung an.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 November 2024, 20:07:20
Vergleiche gibts weiterhin, von angebotenen 3%, 10%, 20%, 50% bis 80%, habe ich alles in den letzten Monaten mitbekommen.

Ohne Klage, gibts meistens kein Vergleichsangebot. Nach Klage, gibts die Vergleichsangebote mitunter auch erst nach der mündlichen Verhandlung, da hier ggf. erstmal überprüft werden soll, wie das Gericht tickt und je nach dem, gibts ein Vergleichsangebot oder nicht. Die Vergleichsangebote sind immer mit Verschwiegenheitsklausel mit relativ hohen Vertragsstrafen bei Versoß.

Ich habe einige Prozesse als Zuhörer mitgemacht, da ich von den Terminen Kenntnis hatte, als die Gegenseite in meinen Fällen Verlegung beantragt hat wegen Terminen in meiner Nähe.

Da gab es zweimal den Hinweis der Gegenseite, dass aufgrund Prozesskostenfinanzierung, das Vergleichsangebot nicht höher ausfallen kann, da man das Modell Prozesskostenfinanzierung mit dieser Rendite für den PKF nicht unterstützen möchte. Ob das vorgeschoben ist oder nicht, weiß ich nicht.

Ich weiß nur, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass die Vergleichsangebote sich auch daran richten, wer dein Anwalt ist.

Macht der Anwalt bei einem gewonnenen Prozess den Casino-Anbieter mit Werbung "lächerlich" oder so. Aber alles Spekulation. Es kommt vielleicht auch auf die Tagesform an.

Man weiß es alles nicht.

Es gab hier gegen einen Menschen eine Hausdurchsuchung, weil er einen Politiker Schwachkopf im Internet genannt ha. Ein anderer hatte den gleichen Politiker Idiot genannt, das Verfahren wurde ohne Hausdurchsuchhung eingestellt.

Ich will damit sagen, dass man alles nicht weiß. Man soll es in jedem Fall probieren, da Geld rauszuholen. Je nach dem, mit oder ohne PKF, kommt wohl darauf an, ob man sich das leisten kann.

Gerichte ist mitunter auch nichts weiter als Glücksspiel. Anders lässt sich nicht erklären, weshalb bei identischem Sachverhalt die Gerichte unterschiedliche Auffassung sind, also die Klage stattgegeben oder abweisen. Man steckt nicht dahinter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Edin27 am 13 November 2024, 20:17:03
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Ich danke dir vielmals für die ausführliche Antwort, das bedeutet mir viel. Ich lese daraus, dass ohne Klage auch kein möglicher Vergleich zu Stande kommen würde. Das ist das was mich abschreckt, da ich einfach keine Zeit und Energie darin reinstecken möchte, um irgendwelche Hoffnungen zu haben die dann möglicherweise durch Gerichte gekippt werden. Schade, aber so soll es anscheinend sein. Danke!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 13 November 2024, 20:19:56
einmal bekam ich Geld außergerichtlich mit meinem Auskunftsersuchen zurück, ist aber drei Jahre her. Probieren geht über studieren.

XXXX

vielen Dank für Ihre Geduld.

Nach Rückmeldung der zuständigen Abteilung können wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen sämtliche Verluste erstattet wurden. Der Betrag in Höhe von ____€ wurde auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen.

Bitte beachten Sie, dass die deutschen Banklaufzeiten zwei bis drei Werktage (Montag bis Freitag) betragen.

Im Anhang an diese E-Mail finden Sie die Transaktionen seit Ihrer Registrierung am xx.xx.2xxx.

Ihr Spielkonto wurde wunschgemäß für Sie deaktiviert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: niemehrzocken21 am 13 November 2024, 23:21:37
Hi Istvoelligegal,

da ging es aber sicher nicht um ganz so viel, oder? Bei mir hat das auch bei einem geklappt, aber es war auch "nur" ein dreistelliger Betrag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 14 November 2024, 09:56:57
Ich warte nun seit 2 Monaten auf eine Entscheidung ob mein Verfahren ausgesetzt wird oder nicht. Geht um bet1Jahr ( Schaltjahr ausgenommen) Anbieter hatte keine Lizenz beantragt und ist nicht von den Vorlagefrage des BGH betroffen. MAL ABWARTEN, so 6 Monate  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 14 November 2024, 10:28:01
Genau dieser Anbieter so ein Fall liegt angeblich beim BGH auf dem Tisch aktuell. Mein Anwalt meinte, dass jetzt der Senat entscheiden muss ob es die Revision von dem Anbieter mit Jahreszahlen zurückweist oder doch aussetzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 14 November 2024, 11:18:01
Ich habe einen Fall in Berufung (ich bin der Berufungsbeklagte) vor dem OLG, in dem sich der Anbieter erst gar nicht um eine Lizenz in Deutschland bemüht hatte - mal sehen wie das OLG damit umgeht...

Weil, da spielt es ja gar keine Rolle, ob die Lizenzvergabe "unionsrechtswidrig" durchgeführt wurde - vielleicht nur im Hinblick, ob dann nicht auch eine Lizenz aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat gültig war bzw. die Dienstleistungsfreiheit galt.
Aber auch hier wurde gegen das "materielle Glücksspielrecht" (Einzahlungs-/Einsatzlimit) verstoßen - von daher bin ich mal gespannt, ob hier auch ausgesetzt wird oder es zu einer Entscheidung kommt...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 14 November 2024, 12:07:11
Ja Fury, das ist jetzt der spannende Punkt. Genau wie auf einmal die Curacao-Banausen aussetzen wollen, obwohl die EuGH-Entscheidung nur für die EU gilt und auch nur für die ehemaligen Bewerber😂 Die lassen echt nichts unversucht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 14 November 2024, 12:35:26
Hi Istvoelligegal,

da ging es aber sicher nicht um ganz so viel, oder? Bei mir hat das auch bei einem geklappt, aber es war auch "nur" ein dreistelliger Betrag

knapp 1.000 Euro, aber volle 10 Jahre rückwirkend.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 November 2024, 17:09:45
War vom Richter direkt kein Thema aber kann man ggf anhand Urlaubs Bilder auf den Handy etc. ja einschränken und direkt  raus rechnen  ist ja meistens  nur ein Bruchteil
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BayernMuenchen am 15 November 2024, 22:53:51
Hi Istvoelligegal,

da ging es aber sicher nicht um ganz so viel, oder? Bei mir hat das auch bei einem geklappt, aber es war auch "nur" ein dreistelliger Betrag

knapp 1.000 Euro, aber volle 10 Jahre rückwirkend.

Das klingt ja nicht schlecht. Bei welchem Anbieter war das?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mcly am 16 November 2024, 11:22:17
Hallo zusammen,

ich habe soeben eine Einladung zur Güteverhandlung mit eventueller anschließender mündlicher Verhandlung vom Landgericht erhalten.

Hatte jemand so eine Güteverhandlung bereits und wenn ja wie lief diese ab?
Auf was muss ich mich vorbereiten bzw. welche Fragen?

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungsberichte freuen

Viele Grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 November 2024, 17:07:58
Güteverhandlung wird zu 90 Prozent nicht zustande kommen. Weil kein Angebot der Gegenseite beim LG abgegeben wird.

Mündliche Verhandlung immer die selben fragen.
Wann wusstest du von der Legalität und von wo hast du gespielt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 November 2024, 17:12:15
Die Frage ob das OC dazu bereit ist wird doch erst bei der Verhandlung gestellt? Sagen die kein Interesse dann geht's gleich weiter mit der Verhandlung oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 16 November 2024, 17:19:01
bei mir wurden beide Seiten gefragt. Beide abgelehnt. Danach hat der Richter die Sicht der Dinge aus seiner Sicht erläutert wie er dazu steht. Dann ging es sofort in die mündliche.

Ich musste keine einzige Frage beantworten..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 16 November 2024, 17:22:42
So siehts aus. Güteverhandlung: entweder die Gegenseite schlägt Dir was vor, oder nicht. Wenn ja, sagste ja oder nein. Wenn nein, dann nein.

Ich muss auch nichts mehr beantworten. Man kennt sich :) Ghettofaustniveau quasi.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mcly am 16 November 2024, 18:09:54
hmm okay...

also gehe ich davon aus, dass nur ein paar Fragen gestellt werden. Wenn es eh kaum Angebote gibt.
Welche Fragen wurden euch denn gestellt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 November 2024, 18:45:20
Mache Dir keine Gedanken darüber, es kommt doch anders als Du denkst ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 17 November 2024, 11:28:05
Da werden sich sicherlich einige in die Genitalien beißen, warum sie nicht vorher auf einen Vergleich eingegangen sind. Hier gabs ja Leute, die durchaus 70-80% abgelehnt haben und den letzten Tropfen noch rauslutschen wollten. Jetzt gibt es scheinbar nur noch 30% und viele Unsicherheiten vor allem was Vollstreckung angeht. Viele die von schmackhaften Zinsen reden, werden am Ende enttäuscht sein, wenn Insolvenz angemeldet wird. Das werden gegnerische Anwälte sicherlich vorschlagen, wenn es heißt: Nichts geht mehr (Bezug: EuGH).
Die meisten haben aber nichts zu verlieren, weil mit einem PKF geklagt wird, die sind froh wenn ein paar Groschen ausgezahlt werden. In den Ruin hat sich scheinbar kaum einer gespielt wie ich gelesen habe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 November 2024, 11:49:06
Definiere das Wort Ruin!
Wenn Du meinst man lebt unter der Brücke hast Du sicherlich recht ansonsten nicht. Fette Schulden haben die meisten.
Mit den früher angebotenen Vergleichen hast Du allerdings recht. 60-80 Prozent sind gute Vergleiche und da sind Zinsen eh hinfällig da es sich um die Klagesumme dreht.
Die Vollstreckung wird irgendwann in Malta möglich sein und bei den Mini Casinos magst du bzgl Insolvenz auch richtig liegen. Bei den großen Casinos ist das nicht so einfach da hier meist mehrere Casinos am Betreiber hängen die auch noch aktiv sind. Und es gibt ja noch die Mutterfirmen.... Die Kläger Anwälte schlafen auch nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 17 November 2024, 14:52:51
Verhungert und verdurstet ist noch niemand, und die Monate und Jahre vergingen auch so ohne dem Geld. Man kommt schon irgendwie über die Runden.
80% hätte ich auch angenommen, aber nur wenn ich den Anwalt selber bezahlt hätte. Stimmst Du mit einem "Sponsor" den 80% zu, haste am ende 20-30% .

Der Anbieter mit dem roten T oder der grünen Jahreszahl, wird mit Sicherheit nicht in Insolvenz gehen, da stecken noch Sponsorenverträge hinter, da kann man nicht so einfach pleite gehen wegen ehemaligen Glücksspielschulden Verbrauchern gegenüber, dies wird dann über Wochen hinweg in der Presse zerfetzt.

Konsequent wäre auch jetzt schon, das Thema ordentlich in der Press durchzunehmen, um so größere Unternehmen abzuschrecken mit den Glücksspielanbietern Geschäfte zu machen. Aber: Am Ende sind alles Geschäftsmänner, was interessiert mit das Leid anderer?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 17 November 2024, 15:54:14
Hier geht schon wieder die Tüte Spekulatius um. Ist ja auch bald Weihnachten :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 November 2024, 15:54:26
Also ich bin auch nicht mehr so optimistisch wie vor einigen Monaten … bis das EiGH Urteil kommt geht soviel Zeit ins Land … das gibt genügend Zeit für die Anbieter zu planen und zu machen etc

Ja bei den großen hängt der Namen und alles dran aber viele haben ja ab Lizenz ( meist Oktober 2020) ja eine neue Gesellschaft eingesetzt … die Gesellschaften davor sind nur teilweise noch aktiv bzw gar net mehr … was hindert die diese Gesellschaften zu beerdigen ? Der Ruf ok aber es geht um soviel Kohle da nehmen die das ggf in Kauf  …

Bzgl der Muttergeselschaften ist ein interessantes Thema damit könnte man Druck ausüben aber dazu gibt es ja keine Rechtssprechung soweit ich weis oder ? Nach deutschen Recht würde es da glaube schlecht aussehen … sind natürlich Gesellschaften aus England etc wie es da  geregelt ist keine  Ahnung …

Da ist ja vieles Unbekanntes dabei … wenn Unternehmen schon VU kassieren und Urteile und jetzt bill55 freundlich nutzen denke ich wird ja dann auch wenn es mal fällt ,was ja durch die Vorlage beim EuGH wohl passieren wird , aber auch noch mindestens ein Jahr Dauer , :dann haben die doch andere Ideen …

Vergleiche gibts ja auch kaum noch wie ich feststelle und ausgesetzt wird auch immer mehr oder hat da jemand mal wirklich jetzt was erreicht seit Vorlage BGH an EugH?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 17 November 2024, 21:28:49
Hier geht schon wieder die Tüte Spekulatius um. Ist ja auch bald Weihnachten :)
Auch das muss mal sein, wenn es dir nicht schmeckt kannst du die Spekulatius doch auch alleine essen ..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 17 November 2024, 21:33:44
Das einzige was damit bezweckt werden soll ist zeitgewinnung das die Verjährung eintritt.
Die verdienen auf der ganzen Welt noch genug Kohle, da ist das was gezahlt werden muss ein Witz. Wie jemand geschrieben hat auch die anderen Anwälte schlafen nicht, man kann sich nicht einfach so verabschieden und alles ist gut aber mit dem gleichen Namen weitermachen.
Alles wird gut !!

Vielleicht reagiert ja auch spätestens dann mal unserer Staat bzw. Die wunderbare GGL, schauen wir mal.

@CRS ich möchte auch erneut erinnern, beim einen VU zählt Bill55 nicht sprech mit deinem Anwalt darüber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 17 November 2024, 22:57:20
Ein Argument spricht hingegen für uns.

Wir haben die Klagen bereits eingereicht und so wie einige Anwälte schreiben, könnte es wohlmöglich das letzte Jahr sein, dass man wegen Illegalität klagen kann. Denn die Kenntnis von der Illegalität scheint dann verjährt zu sein, weil die 3 Jahre rum sind. Somit können ab nächstem Jahr kaum noch Klagen eingereicht werden, die Fälle vor 2021 betreffen. Das stimmt mich irgendwie positiv zumindest für alle, die bereits geklagt haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 18 November 2024, 06:06:20
Wenn Du heute Kenntnis von der Illegalität erhälst, dann beginnen auch heute die 3 Jahre ab Jahresende, wo Du von heute an 10 Jahre rückwirkend die Nettoverluste einfordern kannst.

Spekulatius müssen frisch gegessen werden, wenn sie noch kanckig sind. Wenn sie jedoch immer wieder auf den Teller gelegt und zurück in die Tüte gepackt werden, dann werden sie schlabberig und es macht keine Freude mehr sie zu knabbern. Da hilft eigentlich nur noch eine Kaffeetunke oder der Mülleimer ... aber jetzt bitte die zwei nicht verwechseln ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 18 November 2024, 07:10:14
Ich habe es aber auch wie Flute gehört , da aufgrund der Medien Erstattung damals es dann allgemein bekannt war auch aufgrund des neuen Glücksspielstaatsvertrages… fomde 2021 zwar auch sehr zeitig . mir war da auch nix bekannt bzw wird ggf bei casino und sportwetten unterschieden…

naja wenn weniger eingereicht wird ist für die jenigen die dann schon haben ggf vorteilhaft

es liegt ja aber eh an den PKF da viele diese option nutzen und auch da wird das angebot weniger 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 November 2024, 10:29:06
Also ich habe 2021 ehrlich gesagt noch nichts davon mitbekommen. Ich habe mich damit aber auch nicht beschäftigt, da ich nicht von der Illegalität ausgegangen bin. Dementsprechend habe ich auch nicht in diese Richtung gegoogelt. Überspitzt gesagt müsste ich dann ja jedes Geschäft überprüfen wo ich irgendwas kaufe..


Aber wer seit 2008, so wie ich dabei war, der googelt auch ach sowas nicht oder denkt gar nicht daran, dass das illegal sein könnte. Für mich war das ein Geschäft wie jedes andere.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 18 November 2024, 11:50:33
ich halte das auch für Blödsinn. du kannst da mit Giropay, Online Banking, Kreditkarte, usw., einzahlen, alles kein Thema, da ists nicht abwegig zu denken, dass das dann auch tatsächlich legal ist, zu Mal ja sehr viel Blödsinn in den Medien geschrieben wird zu allen mögliche Themen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 18 November 2024, 11:58:52
https://m.youtube.com/watch?v=epGIXWdZl-M

Falls es noch jemand nicht gesehen hat.
Hier wird auf die Verjährung eingegangen.


Und an diejenigen, die schon mal eine Klage eingereicht haben:
Schaut mal in die Klageschrift(en), ob da irgendein Zeitpunkt genannt wurde, wann ihr von der Illegalität erfahren habt.
Meine Kanzlei erwähnte nämlich, dass ich 2021 davon erfahren habe.

Ich müsste also alle restlichen Klagen noch dieses Jahr einreichen. 2025 wäre es zu spät.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 18 November 2024, 12:05:48
gibts aber auch Rechtsprechung, die sagt, dass die Kenntnis ohne Bedeutung ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 18 November 2024, 12:16:48
@Galileo
Guter Hinweis?

@Bobby
Korrekt! November 22 durch googlen bzgl OC ob dies Automaten manipuliert. Kundenerfahrungen. Da kamen dann Geld zurück Anzeigen und auch dieses Forum hier.

Bin auch schon länger dabei und es gab Werbung im TV oder in Stadien. Mir wurde gefühlt 1000 mal gesagt wir sind ein lizenziertes seriöses Casino und können uns dies und das nicht erlauben. Etc..... Warum soll man auf die Idee kommen nach so etwas zu suchen. Als Zocker hast du deine Casino Seite und die Seite mit dem Liveticker.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 18 November 2024, 12:22:00
@

Jemand von Jahreszahl an dieser Stelle ebenfalls eine Mail mit der Aussetzung der Transaktionsliste bekommen? Dürfen die das einfach :

Die Einschränkung erfolgt im Sinne der subsidiären Gesetzgebung 586.09 der " Einschränkung der Datenschutzverordnung (Pflichten und Rechte)", die den Anwendungsbereich der in Artikel 23 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments - "GDPR") vorgesehenen Einschränkungen hat, einschließlich für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs und für Gerichtsverfahren, die nach jedem Gesetz eingeleitet werden können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 18 November 2024, 12:52:22
NEIN!

Dazu gab es auch schon einen Link, der hier eingestellt worden ist. Vielleicht hat ihn ja noch jemand greifbar?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 November 2024, 14:02:02
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6779.msg70404.html#msg70404
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 18 November 2024, 14:49:36
Tse ... da habe ich ja mal wieder maßlos untertrieben ... drei Links waren es ... :)

Vielen Dank!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 18 November 2024, 14:54:17
Bin ebenso der Meinung, die spielen auf Verjährung, dann werden die die laufenden Verfahren abwickeln und still ruht der See.
Die wollen alles vermeiden damit noch weitere irgendwas einreichen.
Wurde nicht mal von irgendjemand ein Finanzbericht erwähnt und darin gibt es Rückstellung?

Ansonsten häng ich auch vorm OLG, und meine spielende Kirsche will argumentieren, dass es in Malta irgendein Gesetz gibt, was die Haftung ausschließt, wenn es n neuen Eigentümer gibt. Komisch das der neue Eigentümer mir damals alles nötige zur Verfügung stellen könnte. Die wurden auch schon erfolgreich vor einen bayrischen OLG verklagt auf Rückzahlung.

Wenn immer die Schreiben der Gegneranwälte ließt, dann zuckt es so sehr in den Finger selbst zu antworten :D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 November 2024, 15:05:46
Ausgerechnet Spekulatius, Lebkuchen, Plätzchen und Stollen, aber auch der Weihnachtsbraten enthalten sehr viel an gesättigten Fettsäuren, die den Cholesterinspiegel erhöhen können und so zur Last für Herz und Kreislauf werden. Doch wer seine Naschgewohnheiten ein bisschen anpasst, kann sich schützen.

Quelle: Spiegel.de

Guten Start in die Woche  ;D

#beisovielspekulatiusfälltmeinpostauchnichtmehrauf
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 18 November 2024, 15:07:54
😂😂

Aber eines ist auffällig. Seit Player8/Zocker nicht mehr dabei ist sind es Mandel und keine Gewürzspekulatius mehr.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 18 November 2024, 15:09:20
Also Leute, bei jedem Casino musstet Ihr bei der Registrierung einen Wohnort angeben, um Auszahlung zu tätigen, wollte man einen Ausweis / Nachweis der Adresse. Die Casinos wussten also, dass man von einem Ort aus spielt, wo ihr Angebot illegal war. Beweisführung abgeschlossen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 18 November 2024, 15:38:16
Also Leute, bei jedem Casino musstet Ihr bei der Registrierung einen Wohnort angeben, um Auszahlung zu tätigen, wollte man einen Ausweis / Nachweis der Adresse. Die Casinos wussten also, dass man von einem Ort aus spielt, wo ihr Angebot illegal war. Beweisführung abgeschlossen.

Ganz so einfach ist es nicht, das registrierte Casino-Konto ist nicht auf den Wohnort beschränkt, du kannst es Weltweit benutzen.
Nehmen wir mal an, du Klagst 10.000 € ein, davon haste 5000,00€ in Malta verzockt als Du im Urlaub dort warst, somit würde sich der Anspruch maximal auf 5.000€ beschränken. Warum? Weil der Aufenthaltsort des Spielers für die Teilnahme am legalen oder illegalen Glücksspie ausschlaggebend ist. Beweise könnte der Anbieter an Hand von Logfiles vorbringen (IP usw. etc.), im Casino-Konto kann man meist auch einsehen, von wo aus man sich gerade einloggt.

Die Registrierung und Verifizierung ist nicht verboten bei einem Online-Casino ohne gültige Lizenz, erst Einzahlungen und Verspielen ist verboten.

Ein weiteres Beispiel:
Ich war damals in Österreich, dort habe ich mich bei meinem lizensierten deutschen Sportwettenanbieter angemeldet, dort kam direkt die Meldung und E-Mail, bitte keine Wetten platzieren, weil in Österreich kein LIzenz vorliegt, könnte Probleme im Falle eines Gewinnes geben.

Anbieter die sich Heutzutage vom deutschen Markt zurückziehen, Blockieren den Seitenaufruf aus Deutschland. Jedoch gibt es auch hier schwarze Schafe, die den Zugang durch Tools umgehen....

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 18 November 2024, 17:09:21
Es gibt einen Anbieter der eine Domain nutzt die so gar nichts über die Seite aussagt.

bsp. www.basilikumbet.com heißt nun: www.u30w1234.com

Die wissen schon wie sie Geoblocking umgehen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 19 November 2024, 06:47:54
Ob uns folgende Änderung hilft, dass die Fragen des BGHs in diesem Fall schneller beantwortet werden?:

https://www.juwiss.de/65-2024/ (https://www.juwiss.de/65-2024/)

Gibt es irgendwie die Möglichkeit den Sachstand zu erfragen/in Erfahrung zu bringen?

Ich - für mich - würde einschätzen, dass der Anbieter in dem behandelten Fall gar keine so schlechte Karten hat - und dies würde wohl medienwirksam propagiert (aber natürlich alles spekulativ ;-))
Allerdings bin ich mal gespannt, was der BGH daraus ableiten wird bzgl. den Fällen, in denen auch gegen das materielle Glücksspielrecht verstoßen wurde...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 19 November 2024, 09:51:10
Danke Olli und Bobby, probiere es mal darüber…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 19 November 2024, 09:57:51
Mein Anwalt hat nun nach einem Urteil einen vollstreckbaren Titel gegen einen Anbieter angefordert, da dieser keine Berufung eingelegt hat. Meint ihr die zahlen einfach nicht aufgrund Bill55 oder hab ich nun richtig gute Karten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 19 November 2024, 10:46:07
Anbieter auf der White List oder nicht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 19 November 2024, 11:08:36
die zahlen aufgrund von Bill55 mutmaßlich nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 19 November 2024, 11:32:52
(https://i.postimg.cc/t7GYHZ7V/Verbot-Spakulatius.jpg) (https://postimages.org/)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 19 November 2024, 11:40:52
Anbieter befindet sich auf der Whitelist. Boris Becker war deren Aushängeschild.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 19 November 2024, 11:43:17
Reicht doch langsam mit dem Spekulatius oder ? Es ist ein Austausch lasst doch einfach mal die Leute schreiben auch das tut manchmal der Seele vielleicht gut und beruhigt, jeder Mensch ist eben anders. Ob es Sinn macht und richtig ist lassen wir einfach mal so stehen.

Lost die werden nicht zahlen bevor Bill55 gekippt wurde, bei einem Versäumnisurteil greift das zwar nicht aber trotzdem ist die Vollstreckung schwer, auf Malta arbeitet scheinbar jeder Anwalt für die Glücksspielanbieter.
Aber auch hier arbeiten unsere Anwälte weiter dran und das nicht alleine sondern gemeinsam in Deutschland sei dir sicher alleine schon wegen den Druck der PKF
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 19 November 2024, 12:31:29
Also ich habe Basilikumbet nicht gefunden. Komisch :)

Mal zum Thema Spekulatius. Dem Gericht ist bekannt, wann ich von der Illegalität erfahren habe und ich habe trotzdem gewonnen. War dem Gericht egal. Das nur mal so...

Es gibt Anwälte und Richter, die sehen das so...und es gibt Anwälte und Richter, die sehen das anders.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 19 November 2024, 12:58:24
Nur um es noch mal deutlich in Worte zu fassen:

Wir wünschen hier keine wilden Spekulationen! Wer Fakten hat, der kann sie kund tun, doch pure Spekulationen möchten wir hier nicht lesen!

Sie sorgen nur für Verwirrung und schüren Ängste!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 19 November 2024, 13:13:19
@Lost
Ich habe auch ein vollstreckbares Urteil, bei mir zahlen sie noch nicht.
Allerdings hat mein Anwalt mir gesagt, die 3 grossen Zahlen momentan auf rechtskräftige Urteile. In deinem Fall ist es ja wohl einer der 3 Großen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 19 November 2024, 15:00:47
Ist der Anbieter mit Jahreszahlen auch einer von den sogenannten drei großen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 November 2024, 15:09:45
Das war bzw ist er … aber das die zur Zeit Urteile kassieren die rechtskräftig werden ist mir neu aber kann ja ein anderer Ansatz sein den sie jetzt verfolgen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 19 November 2024, 16:22:11
In der Tat könnte das ein neuer Ansatz sein. Es wurde im letzten Quartal, so wie ich aus den Berichten gelesen habe, eine Kooperation auf drei Jahre mit der UEFA Champions League geschlossen. Jemand, der beabsichtigt, in die Insolvenz zu gehen, würde so eine Kooperation gar nicht erst schließen, beziehungsweise gar nicht erst von dem Kooperationspartner ausgewählt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 November 2024, 18:09:03
Ja das stimmt aber die Frage ist wie wird mit den alten Gesellschaften LP und davor verfahren ?  ist denen wohl nur die aktuelle ENC wichtig …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 19 November 2024, 20:40:23
 Crazy ich drücke die Daumen allerdings wird es bei der GGL kein Erfolg bringen.
Wenn du ihnen 3-4 mal geschrieben hast zu dem Fall wirst du freundlich darauf hingewiesen nicht mehr zu schreiben… Unterstützung null, Anbieter darf weiter die Lizenz behalten und es passiert nichts. Die Antworten per Mail fühlen sich auch an wie von Chat gpt geschrieben, absolut traurig.
Selbst auf Schreiben vom Anwalt null Erfolg.
Drück dir die Daumen !! 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 20 November 2024, 09:59:16
Danke Crazy.

Bin mal gespannt, ob du bzw. dein Anwalt Recht behält.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Einarmigerbandit am 20 November 2024, 10:17:20
Weiter Druck aufbauen und die Behörde zum Einlenken bewegen via:

- Aufsicht der GGL im Innenministerium Sachsen-Anhalt
- Verwaltungsrat der GGL (Vorsitz aktuell im Innenministerium BaWü)
- Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 20 November 2024, 12:21:19
Na da kommt doch ein Bericht der Tagesschau wie gerufen:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/gluecksspiel-italien-100.html

Dann viel Glück beim Druck aufbauen.

2-3 Mrd nimmt der Staat durch Glücksspiel ein, 1/3 davon durch Sportwettenbesteuerung. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland primär auf die Generierung von Staatseinnahmen ausgerichtet ist, während der Spielerschutz nachrangig verfolgt wird.

Italien ist da klarer...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 20 November 2024, 13:10:11
@Lugas... :


 '... Maurizio FIASCO, Präsident der Vereinigung zur Erforschung  des Glücksspiels ...'   ;D 8)  was für ein Name in diesem Zusammenhang  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 November 2024, 13:11:25
nicht vorzustellen, wenn man fürs Kiffen, Rauchen und Alkohol so exzessiv Werbung machen würde, wie es fürs Sportwetten völlig normal ist;
du kannst ja heute weder im Stadion noch im Fernseher, beim Fußballschauen die Werbung abschalten.

teilweise kommen ja drei, vier verschiedene Anbieter pro Halbzeit dran, die jeweils vermitteln, wie easy Geld zu gewinnen ist und Bonus hier und Bonus
da.

Die jüngeren tun mir da jetzt schon leid .. die Doppeltmoral von den Vereinen, Verbänden, Medien, tun ihr übriges, die Sportschau wurde doch auch von einem
Anbieter gesponsert
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 November 2024, 13:42:03
"Das Gericht weist vorsorglich darauf hin, dass die Geschäftsstellen des Zivilsegments auf-
grund von Personalengpässen erhebliche Rückstände aufgebaut haben. Eine zeitnahe Be-
arbeitung von eingehenden Schriftsätzen und richterlichen Verfügungen ist momentan
nicht in allen Fällen gewährleistet. Bitte achten Sie deshalb darauf, eilige Schriftsätze ent-
sprechend zu kennzeichnen. Bitte führen Sie bei bevorstehenden Terminen das Datum
des Termins bitte im Briefkopf mit an.  Wir bitten Sie auch um Verständ-
nis dafür, dass wir in der aktuellen Lage bestimmte Verfahren priorisieren müssen (zum
Beispiel Räumungsschutzsachen und Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen). Sie
können uns unterstützen, indem Sie in den nächsten Monaten nach Möglichkeit von Sach-
standsfragen absehen. Wir werden unaufgefordert auf noch nicht verarbeitete Schriftsät-
ze zurückkommen und sind bestrebt, dies schnellstmöglich zu tun. Das Gericht arbeitet
mit ganzer Kraft am Abbau der Rückstände."



----

selbstverständlich haben wir hier vollstes Verständnis. Bei den Geschwindigkeiten von vereinzelten Gerichten, kommt es auf eine Aussetzung auch gar nicht mehr an.
Da arbeitet wohl sogar der europäische Gerichtshof schneller.

Hauptsache, das Strafsegment ist mit fähigen Richtern und MItarbeitern besetzt, die wegen Beleidigungen von Politikern, wie "Schwachkopf" Akten anlegen, Hausdurchsuchungen veranlassen und ggfl. auch Verhandlungen durchführen. Wobei es auch Gerichte gibt, in denen die RIchter sowohl im Straf- aber auch im Zivilsegment unterwegs sind.

Daher muss man hier Prioritäten setzen.

Ich mag gar nicht wissen, wie viele ihr Geld nicht bekommen haben, weil zwischen Klage und Verhandlung, der entsprechende Anbieter liquidiert wurde, weil die Gerichte ewig lange Zeit benötigen und vorsorglich schon mitteilen, dass man bloß von Sachstandsanfragen Abstand nehmen soll.

Nenene, euch einen schönen Mittwoch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 21 November 2024, 18:01:30
Weiß jemand ob die großen 3 bei
Gerichtsurteilen zahlen?
Hab gehört oli kahns onkel bezahlt inzwischen.

Wäre wichtig für mich zu wissen.

Vielen Dank im vorraus
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 21 November 2024, 18:49:13
Weiß jemand ob die großen 3 bei
Gerichtsurteilen zahlen?

Hab auch eine Klage vor dem Landgericht laufen. Alles liegt bereit und warte seit nem halben Jahr auf den Termin, aber mein Anwalt meinte tatsächlich, dass sie inzwischen bereit sind bei einem rechtskräftigen Urteil zu zahlen. Für mich noch Zukunftsmusik.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 November 2024, 19:18:13
Also ich habe gehört sie zahlen weiterhin nicht …. Kommen ja immer wenige rechtskräftige Urteile zu Stande durch Aussetzungen notfalls muss ja dann der BGH aussetzen also so richtig rechtskräftig kann es ja gar nicht werden … aber gibt sicherlich Fälle die sie „los werden „ wollen …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 21 November 2024, 19:33:17
Ich habe aus guter Quelle gehört sie zahlen. Also auf rechtskräftige Urteile.
Quelle ist Sachbearbeiterin Vollstreckung einer sehr großen und guten Anwaltskanzlei
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 21 November 2024, 19:45:22
Gut also alle 3?zahlen
Oli kahn,jahreszahlen,und b lose?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 21 November 2024, 19:57:51
Ich habe aus guter Quelle gehört sie zahlen. Also auf rechtskräftige Urteile.
Quelle ist Sachbearbeiterin Vollstreckung einer sehr großen und guten Anwaltskanzlei

Crazy wo ist deine Vorlage ? Und wieso dein Beitrag wieder gelöscht ????
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 November 2024, 20:08:32
Das wäre ja ein Anfang … Frage ist nur auf neue rechtskräftige Urteile oder nur jetzt entstandene ? Kannst du das in Erfahrung bringen? Und ob es außer oli Kahn sein Verein  koch größere Anbieter gibt wo es dahingehend Hoffnung gibt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 November 2024, 20:12:05
CRS, du bist der erste der 1 € spenden muss. 1 € pro Erwähnung eines Anbieters.


Die neuen Regeln findest du auf der Seite
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 21 November 2024, 20:13:23
Also ich weiss ganz bestimmt, dass die mit den ersten drei Zahlen immer Bälle vergeben! Damit konnte man sich dann Spielzeug auf einer kleinen Bühne aussuchen. Als Bedingung haben die aber nicht etwa Stillschweigen vereinbart, sondern man musste auf so blöden markierten Flächen hin und her hopsen. Vorab wurde eine Frage gestellt und jemand, der das ganze moderierte, sang so nen blöden Spruch :
"1, 2 oder 3… Du musst Dich entscheiden, 3 Felder sind frei…"
Und wenn er dann mit seinem Finger und Mund ein "Plopp" machte, musste man auf einem der Felder stehen bleiben, hinter der man die Antwort vermutete.

Habe noch nie gehört, dass die Kinder um ihr Spielzeug betrogen worden sind! Da würde die GGL, im Fall der Bälle ... ähm ... Fälle, übrigens auch nicht einschreiten!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 November 2024, 20:16:49
Habe den Anbieter gelöscht sonst achte ich drauf … sorry

Naja zu Olis Kommentar sag ich mal nichts …🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 November 2024, 20:18:13
Habe den Anbieter gelöscht sonst achte ich drauf … sorry

Bei mir musst du dich nicht entschuldigen ;D Ich wollt nur mal anders darauf hinweisen  :P
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 November 2024, 20:20:44
Ne war auch ein guter Hinweis und ich werde auch was spenden wenn ich tatsächlich was zurück  bekomme.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ansgarr am 21 November 2024, 22:43:30
Ich habe jetzt vor zwei Wochen auch meine erste Verhandlung gehabt und mir wurden 30% angeboten, habe ich natürlich nicht angenommen, mal sehen wie das weitergeht. Auch einer der big Player in dem Bereich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Einarmigerbandit am 22 November 2024, 07:55:33
Sie zahlen nicht auf vollstreckbare Urteile.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 November 2024, 10:45:10
Täglich grüßt das Murmeltier  ;D

Es gibt Anbieter die zahlen und es gibt welche die auf den EuGH entscheid warten.

Also kann man da keine pauschale Antwort drauf geben.


Habt ihr schon euren Adventskalender für eure Kinder/ Freund/ Freundin/ Mann/ Frau bestückt? Ist nicht mehr so lange hin und immer viel Arbeit  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 November 2024, 12:52:39
Schon vor EuGH haben die einen gezahlt aber auch nicht immer und andere gar nicht.
Einzig der Unterschied dass einige wesentlich mehr verhandlungsbereit waren ist etwas geschrumpft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 22 November 2024, 13:33:40
Das kann ich bestätigen.

Zumindest bei meiner letzten Verhandlung (im August) vor dem LG hat der Anwalt der Beklagten/des Anbieters  gesagt, dass aufgrund der aktuellen Situation (Vorlage/Fragen des BGHs an den EuGH und Bill 55) noch nicht mal ein Vergleichsangebot gemacht wird.

Aber ich denke es könnte nochmal in Fahrt kommen, kurz bevor der EuGH sich mit den Fragen des BGHs und mit Bill 55 befasst.
Ggf. wird sich auch um den Dreh mit den PKF von Seiten der Anbieter geeinigt - halt ich nicht für abwegig...(aber natürlich Spek...ähhh Glaskugel  ;D)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 22 November 2024, 13:48:29
Ja denke auch es wird bis dahin ruhig bleiben und wie du auch schreibst denke von einige PKF klären das im großen Rahmen mit den Anbietern bzw werden es versuchen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 22 November 2024, 14:17:38
Ich hab einige Klagen am laufen doch nun scheint es wohl eine neue Strategie zu geben.

Ich habe nämlich gewonnen, weil es ein Versäumnis Urteil gegeben hat.

Es handelt sich um einen big Player es wurde auf die Klage nicht geantwortet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 22 November 2024, 14:21:32
Ja das gibt  es schon länger bei einem der big Player mit den Jahreszahlen … bei der mittleren der 3 Gesellschaften

Würde mich wundern wenn es nicht die ist 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 22 November 2024, 14:25:12
Ich hab einige Klagen am laufen doch nun scheint es wohl eine neue Strategie zu geben.

Ich habe nämlich gewonnen, weil es ein Versäumnis Urteil gegeben hat.

Es handelt sich um einen big Player es wurde auf die Klage nicht geantwortet.

das Ding ist hoffentlich begründet?
gibts genug Richte,r die nicht wissen, dass VU gegen Ausländer begründet werden müssen.
man muss uach aufpassen, dass dem Gegner uach tatsächlich eeinen Monat für die Verteidigungsanzeige
gegeben wurde.
mitunter wird die falsche Maske ausgewählt und die üblichen zwei Wochen genommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 22 November 2024, 16:57:29
Danke für die Hinweise.

Die Frist ist korrekt auf 1 Monat und bezüglich der Jahreszahl sag ich mal könnte sein :)!

Mal abwarten ob nun eine Verteidigung nach der Frist kommt. Dahin gehe ich mal schwer aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 23 November 2024, 13:01:53
https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-nuernberg-hinweisbeschluss-gegen-den-sportwettanbieter-tipico-234634.html

https://bdgu.de/olg-nuernberg-vom-07-11-2024/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 23 November 2024, 13:33:36
Ja gibt’s also doch noch … bei mir ist alles auf Stillstand auch beim OLG teilweise ,.. und leider ist es wohl die Mehrheit auch wenn man es hier verfolgt … aber wenn sich ein Gericht wohl mal richtig befasst geht es auch wohl anders ..: und das ist dann auch alles fraglich warum so und mal wieder so …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 23 November 2024, 13:47:27
Kann ein OLG, welches das Verfahren aufgrund der Entscheidung des BGHs zunächst ausgesetzt hat, dieses auch wieder ad hoc (bspw. nach geänderter Einschätzung) aktivieren/bearbeiten (vor Beantwortung der Fragen durch den EuGH)?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 November 2024, 14:54:36
Wie bereits geschrieben bei mir ebenfalls ein Verfahren am Lg ausgesetzt und das andere am OLG.

Sofortige Beschwerde beim LG hatte keinen erfolgt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 23 November 2024, 16:35:40
@Balou:NRW?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 23 November 2024, 20:16:33
CRS 2024, ich denke, das ist mal so, mal so, weil der Richter das Urteil spricht und das nicht von anderen genauso gesehen werden muss. Einige setzen aus, einige entscheiden selbst.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 23 November 2024, 20:59:22
Trotzdem für mich unverständlich warum LG aussetzen. Die häufen sich eine Lawine an Prozessen an. Und egal wie sie entscheiden es wird doch so oder so Berufung eingelegt.
Ich denke auch dass es hauptsächlich an dem liegt wie sich der jeweilige Richter bzw die Richterin damit befasst. In dem Artikel steht ja eigentlich das wichtigste nämlich das der BGH eindeutig Richtung Kläger geht und die Aussagen des EuGH bzgl Dienstleistungsfreiheit des jeweiligen Landes. PKF blocken, den ein oder anderen verunsichern der dann nicht klagt ist für mich persönlich das Hauptziel der Casinos. So sehe ich das zumindest.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 23 November 2024, 21:30:51
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/online-gluecksspiel-eugh-soll-maltesische-bill-55-pruefen/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 November 2024, 23:04:32
Ja in NRW beide am gleichen LG gewesen eines wurde verhandelt das andere ausgesetzt.

Kommt auf den Richter an :(
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 23 November 2024, 23:29:19
Hab letztens beim Kumpel eine Klage gelesen und die Klageerwiderung. 200 Seiten Klage, noch paar hundert Seiten Urteile, Gegenseite noch ein bisschen mehr.

Da kann ich das verstehen, dass manche Richter sich mit der Sache nicht intensiver beschäftigen wollen, da ist's einfacher einfach auszusetzen. Braucht man die tausend Seiten Textbaustein inkl Urteile auch nicht wirklich lesen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 November 2024, 15:42:16
https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/geld-zurueck-casino-sportwetten


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 24 November 2024, 15:46:26
https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/geld-zurueck-casino-sportwetten

ich habe das Gefühl, Meldungen dieser Art werden wir in Zukunft noch öfter lesen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 24 November 2024, 15:55:48
Mit Sicherheit. Haben auch genug Zeit bekommen um sich vorzubereiten.

Ausgesorgt haben sie. Nun heißt es die Schäfchen ins trockene zu bringen.

Wir sollten uns davon aber nicht verrückt machen lassen oder wilde Spekulationen anfangen. =)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 24 November 2024, 15:58:23
2 Anbieter die bereits liquidiert wurden stehen ja mittlerweile wieder auf der Whitelist … 🤷🏻‍♂️
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 24 November 2024, 16:38:03
In so einem Fall sollte man ernsthaft darüber nachdenken, trotz Liquidierung die volle Summe auf Malta einzuklagen bzw. zu vollstrecken. Die wird ja dann bei Gericht hinterlegt. Ich werde mich bei meinen großen Klagen sicherlich nicht mehr wegen einer Liquidierung mit 15% abgeben, wie damals bei LeoV...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 November 2024, 16:52:22
2 Anbieter die bereits liquidiert wurden stehen ja mittlerweile wieder auf der Whitelist … 🤷🏻‍♂️
In meiner persönlichen Sicht ist das eine absichtlich herbeigeführte Liquidation und ein Neustart ohne Sorgen. Wenn es hier vom Gesetz nicht möglich ist national und auf europäischer Ebene einzugreifen dann ist alles vollständig falsch gelaufen. Aber im Endeffekt eigentlich nur das was ich von unserer Politik und der EU halte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 24 November 2024, 18:20:50
Also bei Wettanbietern (ich denke der Großteil hier ist davon betroffen)Rot und Grün braucht man sich mMn. weiterhin keine Gedanken zu machen. Die sind mittlerweile so tief drin im Markt, dass es längst nicht so einfach ist einfach mal so "bankrott" zu gehen. Bei diesen ganzen sagen wir mal "Noname"-Casinos ist die Gefahr natürlich gegeben. Zumindest sagen mir die angegeben Seiten überhaupt nichts. Und es gab doch, glaube ich, auch Urteile wo die Nachfolge von bho... verurteilt wurde. Ich wüsste ja mal zugerne wann die ersten Klagen bei denen eingeflattert sind. Grün hatte jedenfalls vorgesorgt während Rot seit 2004 unverändert besteht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 24 November 2024, 18:22:25
Eddy, gut, dass du das sagst. Von diesen Anbietern habe ich ja noch nie gehört😂 (zum Glück)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 24 November 2024, 21:58:59
Ich sehe es genau so wie EDDY.

Anbieter wie die roten oder Jahreszahlen sind bei vielen Firmen als Sponsor aktiv. Die Jahreszahlen sind seit dieser Saison neuer Sponsor des Bundesligavereins VfL Wolfsburg. Die können sich nicht einfach vom Staub machen. Aber kleinere Firmen die kein Schwein kennt, schon  eher.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 November 2024, 15:10:39
https://rechtsanwalt-krau.de/eugh-rechtssache-c-429-22-online-casino/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 25 November 2024, 17:17:21
Bedeutet nun was gutes für uns oder schlechtes?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 25 November 2024, 17:24:13
Das ist gut. Der Kläger bekommt zwar sein Geld nicht, aber es geht genau um die richtige Sache. Es gelten die Gesetze aus dem Land, in dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht das maltesische Recht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 November 2024, 17:25:26
Ja, das habe ich mich auch zunächst gefragt :D

Ich verstehe es so, dass dieses Urteil gut für dich ist, wenn du deine Verluste einklagen willst.

Die Anwälte der Casinos argumentieren ja oft, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 25 November 2024, 17:27:40
Top. Vllt kommen ja jetzt nach dem Urteil mal wieder ein paar faire Vergleichsangebote
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 November 2024, 17:39:30
Der Beschluss des EuGH verdeutlicht, dass bei Verbraucherverträgen, die die Anforderungen von Art. 6 Abs. 1 der Rom-I-Verordnung erfüllen,

das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers anzuwenden ist, auch wenn ein anderes Recht für ihn günstiger wäre.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 November 2024, 18:12:28
https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-muenchen-14-u-2342-24-e-sportwetten-online-gluecksspiel-234910.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 November 2024, 18:12:44
Die Vorlage ging im April 2022 beim EUGH ein.
Im März 2024 wurde der Beschluss verfasst…
Also fast 2 Jahre später.

Und weitere 8 Monate später wird der erst veröffentlicht??? Wtf
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 November 2024, 18:18:45
https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-muenchen-14-u-2342-24-e-sportwetten-online-gluecksspiel-234910.html


Beklagte war Tipi.
Allerdings wurde Revision zugelassen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 November 2024, 18:21:31
C440/23 läuft doch auch schon länger
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 25 November 2024, 18:30:04
C440/23 läuft doch auch schon länger

Seit 14.07.2023 am EUGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 November 2024, 18:31:32
Also auch schon fast 1 1/2 Jahre.. Dann wirds bei Sportwetten nicht anders aussehen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 25 November 2024, 18:49:13
Mit diesem Urteil kann der EUGH nur für die Spieler, welche die Einzahlungen zurückfordern urteilen. Wenn die Casinos daß jetzt nicht kapieren, zahlen Sie die nächsten Monate, bis das Urteil kommt nur Zinsen + Anwälte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 25 November 2024, 18:50:19
Bei Casino am EuGH ist der Unterschied dass dieses Verfahren vom EuGH selbst ausgesetzt wurde da wichtige Unterlagen aus Malta nicht vorgelegt wurden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 November 2024, 19:30:14
https://rechtsanwalt-krau.de/eugh-rechtssache-c-429-22-online-casino/

mein Reden von Anfang an, warum hier manche Anwälte die Sache so verkomplizieren, obwohl das genau so drin steht, dass der gewöhnliche
Aufenthalt von Bedeutung ist, und der Urlaub, etc. absolut keine Rolle spielt, habe ich nicht verstanden, aber gut, dass der Europäische Gerichtshof
hier klar Stellung bezieht.

Manche rechnen hier Verluste vom Ausland aus, manche verlieren ihre Klagen, weil sie nicht mehr wissen, ob sie vielleicht doch von Spanien aus
gespielt haben, usw., danke danke danke, dass das 0,00 von Bedeutung ist, wenn der gewöhnliche Auifenthalt Deutschland ist, dann gilt deutsches
Recht.

hier gabs auch mal einen Experten, der das vollkommen anders gesehen hat, aber von dem hört man auch nichts mehr.

hoffentlich werden einige Anwälte auf Schadensersatz verklagt, wenn die hier Auslandseinsätze herausgenommen bzw. nicht miteinbezogen haben, weil die gesagt haben,
die könne man nicht durchsetzen, weil das Recht in Timbuktu Anwendung findet, wenn in Timbuktu im Urlaub Geld verspielt wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 25 November 2024, 19:54:07
Naja die Anwälte würde ich da nicht direkt in die Pflicht nehmen … ich denke ja auch das Auslandseinsätze ja in der Regel die Minderheit sind und es damals halt nicht genau bekannt war


Ich bin aber schockiert, dass die ganze Sache 2 Jahre gedauert hat … 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ansgarr am 25 November 2024, 21:17:21
Das Ganze ist doch schon alt? Die Entscheidung wurde doch bereits vor Monaten veröffentlicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 November 2024, 22:01:20
möglich. ich jedoch wusste nicht dass sich das EuGH dazu geäußert hat. Wenn das schon bekannt ist, dann sry.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 26 November 2024, 09:58:05
Auch wenn es „alt“ ist, ist es für einige mit euren Erklärungen doch neu und hilfreich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 November 2024, 11:26:44
die Entscheidung kennen einige OLG nicht, von daher sehr hilfreich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 26 November 2024, 21:41:24
Meinst Du die OLG's lesen hier mit oder warum hilfreich?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 November 2024, 22:02:10
Dr. Detlef Livebet vom OLG über2,5hausen liest hier mit ;D ;D ;D

ich hatte den link eigentlich gepostet, da es doch den ein oder anderen beruhigen könnte, dass der EUGH das so klar kommuniziert. Und deutsches Recht sollte jeder mittlerweile kennen  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 26 November 2024, 22:04:28
😂😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 27 November 2024, 09:42:31
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/online-casinos-illegal-berlin-softswiss-100.html

Natürlich ist der Weg vom Softwareanbieter für Casinos hin zu einem eigenen illegalen Angebot nicht weit...

Was sollte man jetzt mit jemandem machen, der von Deutschland aus illegales Glücksspiel betreibt:
a. Verhaften
b. Nichts
c. Einen Job bei der Glücksspielbehörde (GGL) anbieten

Naja...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 27 November 2024, 10:12:39
Ne, aber Anwälte lesen hier mit, die im besten Fall dem OLG von der Entscheidung berichten. Dass die hier mitlesenden Anbieter Anwälte das nicht tun werden, liegt ja auf der Hand.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 27 November 2024, 10:21:38
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/online-casinos-illegal-berlin-softswiss-100.html

Natürlich ist der Weg vom Softwareanbieter für Casinos hin zu einem eigenen illegalen Angebot nicht weit...

Was sollte man jetzt mit jemandem machen, der von Deutschland aus illegales Glücksspiel betreibt:
a. Verhaften
b. Nichts
c. Einen Job bei der Glücksspielbehörde (GGL) anbieten

Naja...

Eine Sperrung der url wäre ein Anfang da muss auch eine GGL nicht Hexen oder Berge bewegen. Das ist in anderen Ländern an der Tagesordnung … Technisch in unseren Jahrhundert möglich.
Aber typisch der Satz das keine Auskunft erteilt werden kann kommt mir bekannt vor, das gleiche wenn wir uns beschweren das Anbieter weiterhin eine Lizenz haben und Urteile von Gerichten ignorieren.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 27 November 2024, 10:32:36
Zitat
Ne, aber Anwälte lesen hier mit, die im besten Fall dem OLG von der Entscheidung berichten. Dass die hier mitlesenden Anbieter Anwälte das nicht tun werden, liegt ja auf der Hand.

?? weil?? --- und weil nicht?
Hier lesen sicher ganz viele Leute mit - vielleicht auch Populist*innen, Reichsbürger*innen, kluge und weniger kluge Mitmenschen, und bald auch die heiligen drei Könige. Und - ist das wichtig oder eigentlich völlig egal? ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 27 November 2024, 11:16:26
wahrscheinlich lesen hier auch weniger kluge Leute mit, wahrscheinlich auch Menschen, die ihr Geschlecht ändern und sich dann wieder umentscheiden, wahrscheinlich auch Leute, die finden, dass die Regierung eine gute Arbeit macht, aber in jedem Fall auch Leute, die bei Gericht Schriftsätze einreichen und oft genug den Blödsinn von sich geben, dass lediglich der Betrag von X geltend gemacht wird, da der Betrag Y aus dem Ausland stammt und daher bereits in Abzug gebracht wurde.

Der Betrag Y ist oft mehr Geld, als Leute Bürger- und Bürgerinnengeld, oder Alleinerziehende von Ex-Ehemännern an Unterhaltszahlungen erhalten und es wäre ja schön, wenn solche Beträge nicht unter dem Tisch gekehrt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 27 November 2024, 16:28:58
Hat nicht unbedingt etwas mit dem BGH/EuGH zu tun, aber ich poste es trotzdem hier …

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_6004

-> NRW muss Staatshilfen in Höhe von 64 Mio von Westspiel inklusive Zinsen zurückfordern.
Das Unternehmen war damals staatlich und wurde 2021 an die Gauselmann-Gruppe veräußert.
Dieses Unternehmen ist jetzt auch für die Rückforderung verantwortlich (Denen seines gegönnt)

Weiterhin argumentiert die EU Kommission, dass die Rückforderung keine Strafe an sich darstellt, sondern dient der Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen.

Die Anwälte der Glücksspielbetreiber sind ja der Meinung, es wäre eine Bestrafung, wenn die Verluste erstattet werden müssten.

Auch wenn EuGH und Kommission sowie Rückforderung aus illegalem Glücksspiel und illegaler Kapitalzufuhr nicht dasselbe sind…
Vielleicht hat der EuGH ja ähnliche Ansichten, dass die Rückforderung keine Strafe an sich darstellt.
Wenn die illegalen Casinos einfach so weitermachen können, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen für sie hat, dann werden diese ja im Grunde den legalen Casinos gegenüber bevorteilt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Klopp011 am 27 November 2024, 16:50:54
Hattet ihr eigentlich schon dass ihr nach dem ersten Termin vorm LG einen zweiten Termin bekommen habt? Was wird da denn besprochen?
Hatte eigentlich mit einem Urteil oder halt Aussetzung gerechnet...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 November 2024, 19:23:13
Hast nicht deinen Anwalt gefragt?
Habe ich persönlich noch nicht gehört.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 27 November 2024, 19:33:46
Hattet ihr eigentlich schon dass ihr nach dem ersten Termin vorm LG einen zweiten Termin bekommen habt? Was wird da denn besprochen?
Hatte eigentlich mit einem Urteil oder halt Aussetzung gerechnet...
der erste Termin ist meistens oft ein Gütetermin, indem oft die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts mitgeteilt wird, welches versucht eine Einigung zu erzielen.
in diesem Gütetermin muss auch oft der Kläger nicht persönlich erscheinen.

wenn keine Einigung erzielt wurde, gibts einen weiteren Termin mit Befragung des Klägers und Anhörung von Zeugen, usw.

wenns ein Richterwechsel gegeben hat, dann gibts auch eine neue Verhandlung.

wenn nach dem ersten Termin 3 Monate lang nichts passiert ist, darf das Gericht auch keine Entscheidung treffen, sondern muss mündlich
verhandeln, es sei denn, man teilt erneut mit, man ist mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden. dann wird der anberaumte Termin aufgehoben.


insofern gibts einige Möglichkeiten, weswegen ein zweiter Termin anberaumt wurde, auch wenn im ersten Termin schon angehört wurde, usw .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Klopp011 am 27 November 2024, 20:12:47
Ich erreiche meinen Anwalt leider kaum, ich bekomme da auch fast nie Antworten..

Danke für die ausführliche Erklärung! Ich hatte auch einen Gütetermin aber ein Vergleich wurde nicht angeboten, danach wurde ich befragt mit den üblichen Fragen die hier herumgeistern.
Richter ist auch derselbe und der erste Termin war einfach einfach vor fast 4 Monaten.
Dann bin ich mal gespannt. Wüsste nicht was ich noch so sagen könnte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 27 November 2024, 20:32:07
dann gilt wohl

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__128.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 29 November 2024, 10:01:09
Unter den Dokumenten zu dem Fall C-530/24 findet sich unter der Webseite "CURIA" (Gerichtshof der Europäischen Union) seit dem 01.08.24 (Datum der Vorlageentscheidung: 25.07.24) das Dokument "Vorabentscheidungsersuchen".
In diesem Dokument wird unter Punkt "38 dd" (ff.) auch nochmal die Ansicht des BGHs/Senats zu dem Sachverhalt des Verstoßes gegen das materielle Glücksspielrecht (was ja die meisten Klagen betrifft) aufgezeigt:
Zitat
Der Senat hat in einem Hinweisbeschluss die vorläufige Ansicht vertreten,
dass es jedenfalls für solche Online-Sportwettenangebote, die auch in einem
unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres
erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten
dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des
§ 134 BGB verbleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung
bedarf (vgl. BGH, NJW 2024, 1950 [juris Rn. 48 bis 56).

Zitat
Aus Sicht des Senats gebietet das Unionsrecht nicht, solche
Sportwettenangebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln. Ein
Sportwettenveranstalter kann aus einer Unvereinbarkeit des
Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die
er auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht
hätte erlangen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 29 November 2024, 15:07:49
Wir können nur alle warten bis sich hier was tut.
Bill 55 ist ebenfalls beim EUGH und hat auch ein Aktenzeichen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ansgarr am 29 November 2024, 22:51:56
Ich habe jetzt drei Verhandlungen durch und mir wurde bei jeder ein Vergleich angeboten, in Fall 2 und 3 sogar Vergleiche, die erstaunlicherweise weit weg von unverschämten Angeboten sind.

Finde ich sehr interessant, wo man ja überall liest, dass Casinos gar nichts mehr anbieten bzw zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 29 November 2024, 23:09:22
Ist mir neu.
Bei allem meinen Verhandlungen (4) wurde mir nur einmal ein Vergleich angeboten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 29 November 2024, 23:09:30
Kannst du ne grobe Richtung angeben ? Bei mir war nur einmal und das war mit knapp 20 Prozent  frech wie ich fand
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 30 November 2024, 00:24:09
Ich habe jetzt drei Verhandlungen durch und mir wurde bei jeder ein Vergleich angeboten, in Fall 2 und 3 sogar Vergleiche, die erstaunlicherweise weit weg von unverschämten Angeboten sind.

Selbst finanziert oder mit PKF?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 November 2024, 08:57:33
@Ansgar
Alle drei Malta betreffend und mit oder ohne PKF? Die Prozente sind nicht so entscheidend für mich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 November 2024, 09:08:00
Ist mir neu.
Bei allem meinen Verhandlungen (4) wurde mir nur einmal ein Vergleich angeboten.

Bei pkf Klägern wird oft kein Angebot gemacht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ansgarr am 30 November 2024, 11:21:22
Alle mit PKF, Malta Casinos, sind aber ausnahmslos die großen Namen, die mittlerweile auch deutsche Lizenzen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 November 2024, 11:27:51
Trotz PKF erstaunlich aber da sieht man das auch die „großen“ komplett unterschiedlich verfahren und kein System aufkommen lassen (wollen)

Hast du eines angenommen der nicht unverschämten Angebote ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ansgarr am 30 November 2024, 11:32:16
Ja, es ist wirklich ganz strange, was die da abziehen. Meine Anwälte meinten auch, dass es jedes Mal anders ist auch mit den gleichen Anbietern.

Zumindest einen Vergleich werde ich annehmen, bewegt sich im oberen Drittel der Verluste. Bei dem anderen wird versucht noch etwas zu verhandeln.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 November 2024, 11:39:04
Das mit PKF ist überraschend.
Ja das war meines Wissens schon immer so dass sie mal eines anbieten und die gleichen beim nächsten wieder nicht.
Kann aber auch an der Jahreszeit und den aufgebauten Rücklagen liegen. Wer weiß es schon. Und natürlich den Summen der Klage.
Ein Streitwert von 30.000 Euro ist natürlich leichter zu bedienen als einer mit 120.000 Euro.
Und eventuell auch an der Kanzlei wie die sich in der Vergangenheit gegeben haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 November 2024, 11:39:32
Ok das ist krass wenn du mit oberen drittel also über 66 Prozent grob meinst ist das echt wo. Faires Angebot da würde ich vermutlich auch so reagieren beim aktuellen Stand der Dinge .  wann erfolgten die Angebote  beim LG oder OLG? Da wurde wohl bei dir nicht ausgesetzt ?! Weil so wie ich mitbekommen habe wird ja verstärkt ausgesetzt und dann sind Vergleiche eh nahezu komplett hinfällig
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ansgarr am 30 November 2024, 12:04:18
Angebot erfolgte einmal am Anfang der Verhandlung (das mit 20%). Die anderen kamen jeweils nach der Verhandlung außergerichtlich. Jeweils nach dem Landgericht, man muss dazu sagen, dass der Richter beide Male klar gemacht hat, dass er nicht aussetzt und auch normalerweise für die Kläger entscheidet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 November 2024, 12:15:28
Wenn das LG sich so positioniert ist top. Sollte sich die nächste Instanz dann in der Vergangenheit klar für uns entschieden haben ist ein Vergleichsangebot nicht dumm.

Waren deine Klage Summen eher niedrig?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 November 2024, 12:17:14
Aber wie meinst das jetzt mit dem Drittel … unter 33 oder über 66 weil mit 20 anfangen und dann erhöhen auf über 60 machen die doch auch net oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 30 November 2024, 12:55:22
Wieso sollten sie es nicht machen?
Vorher ist es ein Gnadenbrot, nach einer deutlichen Aussage des Richters sieht die Sache anders aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 30 November 2024, 13:18:57
Naja aber am LG bereits die haben doch dann noch Berufung Option und dort die Chance auszusetzen wo es ja höher ist als bei LG… aber rklsr es werden auch welche bei 20 Prozent anspringen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 30 November 2024, 13:28:52
Ich habe bei den Vergleichen und Klagen nie verstanden, weswegen der Account gesperrt wird und der Spieler sich nicht mehr anmelden darf. Da hätten die doch bei vielen so ihre Vergleichssumme schneller wieder drin, aber objektiv auch gut so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 02 Dezember 2024, 08:54:57
so, ich möchte nochmal meine 3 verfahren weiter erläutern.

1. Fall:
einer der größten Buchmacher in der EU.
6Stellig. hat keine Lizenz beantragt und hat sich aus deutschland zurückgezogen.
LG habe ich verloren. Berufung ist ausgesetzt.


2.Fall:
5 stellig. hatte lizenz beantragt. hat mittlerweile eine.großer Anbieter.
Verfahren wurde ausgesetzt nach der verhandlung am LG. Richter sprach sich aus das das gericht sich vermehrt auf die Anbieter seite stellt.

3. Fall:
5stellig. lizenz wurde beantrag. mittlerweile auch eine für deutschland. großer Anbieter.
verfahren am LG gewonnen. Berufung des gegenseite eingegangen.

am interessantesten ist und bleibt für mich der 1.Fall. nicht weil es der höchste streitwert ist, sonder weil sich dieser als einer der größten in europa aus dem deutschen markt zurückgezogen hat.


lizenzen laufen bei allen drei über malta.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 02 Dezember 2024, 14:04:44
Ich finde die Aussage des Richters in Fall zwei am spannendsten. Da würde mich mal seine Argumentation interessieren. Spricht eigentlich auch gegen die des BGH. Vielleicht liegt es am Bundesland. Scheint ja welche zu geben die uns nicht mögen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 02 Dezember 2024, 14:11:30
Ich finde die Aussage des Richters in Fall zwei am spannendsten. Da würde mich mal seine Argumentation interessieren. Spricht eigentlich auch gegen die des BGH. Vielleicht liegt es am Bundesland. Scheint ja welche zu geben die uns nicht mögen.

ja, er sprach auch allgemein von dem gericht wo ich war, dass dieses oft für die anbieter entscheidet
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Erzincan1986 am 02 Dezember 2024, 14:33:19
@duffi
Bei mir im Landgericht meinte der Richter, dass es 2 Richter gibt die dort sind und beide sehen es anders. Meiner hat sich für die Anbieter entschieden. Der Termin war aber Anfang des Jahres somit auch vor dem BGH-Entscheid.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 02 Dezember 2024, 14:43:26
@duffi
Bei mir im Landgericht meinte der Richter, dass es 2 Richter gibt die dort sind und beide sehen es anders. Meiner hat sich für die Anbieter entschieden. Der Termin war aber Anfang des Jahres somit auch vor dem BGH-Entscheid.

es ist also auch eine art glücksspiel welchen richter mit welcher neigung bekommt. ich habe gehofft das dieses glücksspiel ein ende hat 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 02 Dezember 2024, 16:45:49
„Die Beklagte erhob Einspruch gegen das zunächst im schriftlichen Vorverfahren ergangene Versäumnisurteil. Sie vertrat die Auffassung, dass der Kläger gewusst habe, dass es sich um illegale Glücksspiele handelte, und dass er auch von außerhalb Deutschlands an den Wetten teilgenommen habe. Zudem argumentierte T., dass Sportwetten im relevanten Zeitraum rechtlich zulässig gewesen seien, und erhob die Einrede der Verjährung.


Was denn nu? illegales Glücksspiel oder rechtlich erlaubt? ;D


https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckzahlung-sportwetteinsaetzen-an-verbraucher-Weihnachtsmann-ohne-deutsche-lizenz-fuer-online-sportwetten-bis-8-oktober-2020-235297.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 02 Dezember 2024, 17:01:26
Es ist immer das selbe Muster was versucht wird, schön das hier das LG den Riegel davor schiebt! Einfach nur lächerlich … 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 02 Dezember 2024, 17:25:56
Zig Argumente einwerfen - irgendwas wird schon ziehen... ::)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 02 Dezember 2024, 22:36:59
@duffi
Bei mir im Landgericht meinte der Richter, dass es 2 Richter gibt die dort sind und beide sehen es anders. Meiner hat sich für die Anbieter entschieden. Der Termin war aber Anfang des Jahres somit auch vor dem BGH-Entscheid.


Du kannst davon ausgehen, dass die Anbieter Datenbanken haben mit ihren Richtern usw
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 03 Dezember 2024, 09:26:08
Klar wissen die Anbieter an welchen Gerichten welche Richter vornehmlich so oder so entscheiden. Auch wie die am OLG in der Regel entscheiden.
@ Speedy
Ja das ist ein Traum. Es war definitiv legal zu diesem Zeitpunkt und wenn nicht dann hätte ein Spieler mit Erfahrung es wissen müssen.
Da kann man sich eigentlich geadelt fühlen wenn die davon ausgehen wir sind rechtlich besser geschult. 🙈🤷😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 05 Dezember 2024, 11:56:48
Ich bin zur Zeit, nach Berufung vom Gegner, vor dem OLG.
Mein OLG lehnt eine Aussetzung ab.

"wird darauf hingewiesen, dass für eine Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 ZPO
kein Raum sein dürfte. Der vorliegende Fall betrifft Sportwetten. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs steht das im Glückspielstaatsvertrag 2012 vorgesehene Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten mit dem Unionsrecht im Einklang (vgl. BGH, Beschl. v.
22.3.2024, Az. I ZR 88/23 Rdn. 15). 

Soweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.7.2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH Fragen
zu Sportwetten zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, betrifft dies die Konstellation, dass eine
Erlaubnis beantragt worden war, das für diesen Antrag geltende Verfahren aber
unionsrechtswidrig durchgeführt worden ist. Im vorliegenden Fall war hingegen – soweit
ersichtlich – weder von der Blablabla noch von der Beklagten eine Erlaubnis
beantragt worden. "
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 05 Dezember 2024, 13:16:41
Richtig gut Altobelli. So muss das laufen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 Dezember 2024, 14:28:41
Danke für die Info! Mal ne blöde Frage, Jahreszahl und Griff ins Klo. Hatten seiner Zeit beantragt, oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 Dezember 2024, 14:29:23
Die könnten sich dann auf Eugh?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 Dezember 2024, 14:29:56
berufen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 05 Dezember 2024, 16:00:21
@whoknows23 Eine oder einige Gesellschaften von denen ja, aber nicht alle. Ich hab auch noch eine Klage am laufen, wo es nicht der Fall war. Ich werde berichten, wenn es da mal irgendwie weitergeht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BayernMuenchen am 05 Dezember 2024, 16:04:35
Wie sieht’s eigentlich mit dem großen Anbieter aus Gibraltar aus, welcher mittlerweile auch eine Lizenz hat. Kommen da Vergleiche zustande?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 Dezember 2024, 17:51:22
Man findet im Netz wirklich nirgends etwas wer damals eigentlich eine Lizenz beantragt hat.
Faszinierend. Aber ist das nicht alles egal da alle gegen das materielle verstoßen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 05 Dezember 2024, 18:38:12
Ja der große aus Gibralter scheint noch einer der Besten zu sein in der hinsicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 Dezember 2024, 19:02:16
Wer ist denn ein aktuelles großes Casino in Gibraltar? Kenn nur einen großen Ex Betreiber von großen OC'S die seit Lizenz aber nicht mehr dazu gehören und in Malta sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 Dezember 2024, 19:23:57
Gibraltar?
Dahin umgezogen?
Nach dem, was ich bisher hier im Forum gelernt habe über Netzanbieter habe ich gerade an die 'Rattenfänger'geschichte gedacht. Erst Kundenakquise durch 'guten Leumund' herstellen, und dann große Abzocke.
Aber ist ja auch egal, jedenfalls davon ausgehend, dass hier über das Forum niemand ein *korrektes* Onlinecasino sucht :))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 05 Dezember 2024, 20:03:13
Also die aus Gibraltar sollen da will echt noch gut sein wenn ihr die Elektro Arbeit meint 😂 aber bei mir kam nix in der Hinsicht … aber die sind wohl groß in Brasilien noch aktiv
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 05 Dezember 2024, 22:24:29
Ja die Mutter aber das mit Tochter Mutter Verhältnis ist ja noch net so richtig geklärt aber ja es macht Hoffnung aufgrund der Größe
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 06 Dezember 2024, 07:10:36
Wie siehts mit oli kahn cousin aus?
Meine Informationen:
Unterirdische Vergleiche <15%.
Berufung bis zum Bgh.
Wenn alles ausgeschöpft und man hatt in letzter
Instanz gewonnen.Bezahlen sie.
Kann dazu jemand stellung nehmen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 06 Dezember 2024, 09:22:48
https://m.youtube.com/watch?v=nzagLssd3Sg
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 07 Dezember 2024, 11:36:23
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/sportwetten-gluecksspieler-bangen-um-rueckzahlung-von-verlusten/100089703.html

Also noch 1,5 Jahre Geduld haben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 07 Dezember 2024, 12:13:58
Ja erst hieß es mal grob ein Jahr also Mitte 2025 ich gehen noch von Ende 2025 aus und ggf äußert der Generalanwalt dort zumindest was

Aber die Zeit spielt natürlich nur den Anbietern in die Karten … weniger neue Klagen durch amPKF und auch Selbstfahrer denke ich … dadurch enorm viel Verjährung und noch irgendwie die Kenntnis der illegallität mit den drei Jahren … ach ja Geld wegschaffen geht auch noch 😂

Naja man kann nur warten und hoffen und bis dahin Spielfrei bleiben bzw daran arbeiten  da des es dann net weg ist
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 07 Dezember 2024, 13:12:21
Wisst ihr was lustig ist, wenn sich alle Beteiligten die Schuld und wer die Zuständigkeit hat hin und her schieben …

Bundestag, Parteien, Abgeordnete; die GGL ist zuständig weil Länderssache unbedingt dort melden, die müssen handeln. GGL was es gibt Bill55 was ist das noch nie gehört !? 😂 Ne da können wir nix tun, sie haben ja kein Versuch der Vollstreckung …

Da wird der Bürger der Hilfe benötigt von vorne bis hinten verarscht, Hauptsache aber die Steuern fließen weiter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 07 Dezember 2024, 14:10:53
"Eine Sprecherin der GGL antwortet auf Nachfrage: „Derzeit liegen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) keine belastbaren Nachweise vor, die belegen, dass eine Vollstreckung gegen Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta wegen der Bill 55 nicht möglich sei.“

Hm...Korruption? Dummheit bzw. Unwissenheit kann es ja mittlerweile nicht mehr sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 07 Dezember 2024, 14:47:55
Augen vor der Realität verschließen würde ich sagen.
Wie war das mit den drei Affen?!

Genauso wie sonst in der Politik, wenn irgendwo was passiert: " Wir verurteilen dies aufs schärfste..." blablabla.
Scheint keiner mehr irgendwie eine "Handhabe" zu haben...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Dezember 2024, 17:34:11
Steuern..
Mehr Wörter braucht es nicht um Prioritäten zu umschreiben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 07 Dezember 2024, 19:11:22
Mein Anwalt meint das einzige positive ist .
Das bei den Großen jetzt wohl keine Auflösung gibt.Weil sie mit viel mehr Klagen gerechnet haben.
Sie spielen das spiel noch bis Ende 25.
Dann ab 26 wird der rest mit guten Vergleichen
oder Zahlung der Urteile abgeglichen.

Dann wars das.
Gut für die wo geklagt haben und durch gehalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr. Nobody am 07 Dezember 2024, 20:51:23
Na, auf den Spekulatius erstmal nochn Glühwein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BayernMuenchen am 08 Dezember 2024, 18:05:25
Hört sich ja erstmal gut an mit dem Großen aus Gibraltar. Meine Anwältin meinte, dass die das Management gewechselt haben und weniger anbieten als 25%.

Irgendwas >50% wäre nicht schlecht. Vielleicht hat ja einer was kürzlich abgeschlossen und kann ungefähr was nennen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 08 Dezember 2024, 18:08:53
>50%? Alles unter 90% müsst ihr ablehnen. Selbst bei 90% habt ihr denen Geld geschenkt. Die Casinos machen mit der Rückzahlung ja keine Verluste. Wer sich jetzt billig abspeisen lässt, ist einfach dumm.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 08 Dezember 2024, 18:35:11
Letztens 65% inkl 100% Übernahme der Kosten, aber kein fünfstelliget Betrag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 08 Dezember 2024, 19:09:51
>50%? Alles unter 90% müsst ihr ablehnen. Selbst bei 90% habt ihr denen Geld geschenkt. Die Casinos machen mit der Rückzahlung ja keine Verluste. Wer sich jetzt billig abspeisen lässt, ist einfach dumm.


Welch ein schlechter Ratschlag.
Letztes Jahr habe ich einen Vergleich bei 70 geschlossen bei Übernahme aller Kosten. 3 Monate später wurde das Casino liquidiert. So wie ich gelesen habe wurden die meisten mit 25% abgespeist.

Weiteres Beispiel: weiterer Betreiber ist vor kurzem Insolvent und wird liquidiert. Vermutlich bekomme ich nichts, weil die Gerichts- und Anwaltskosten von dem Geld bezahlt werden müssen. Denke der PKF geht da mit minus raus und ich bekomme nichts. Die einzigen die verdient haben waren dann die Amwälte und das Gericht.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 08 Dezember 2024, 19:17:33
>50%? Alles unter 90% müsst ihr ablehnen. Selbst bei 90% habt ihr denen Geld geschenkt. Die Casinos machen mit der Rückzahlung ja keine Verluste. Wer sich jetzt billig abspeisen lässt, ist einfach dumm.


Welch ein schlechter Ratschlag.
Letztes Jahr habe ich einen Vergleich bei 70 geschlossen bei Übernahme aller Kosten. 3 Monate später wurde das Casino liquidiert. So wie ich gelesen habe wurden die meisten mit 25% abgespeist.

Weiteres Beispiel: weiterer Betreiber ist vor kurzem Insolvent und wird liquidiert. Vermutlich bekomme ich nichts, weil die Gerichts- und Anwaltskosten von dem Geld bezahlt werden müssen. Denke der PKF geht da mit minus raus und ich bekomme nichts. Die einzigen die verdient haben waren dann die Amwälte und das Gericht.


Ja ne is klar Pinocchio. Die zahlen dir 70% und gehen 3 Monate später pleite?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 08 Dezember 2024, 19:24:29
Es ist Sonntag abend ... morgen müssen wir alle wieder ran ...

Wäre es da nicht schön, wenn wir uns respektvoll unterhalten und lieber noch ein wenig chillen?

Ich finde es nicht gut, wenn jemand die Vergleiche anderer kritisiert, denn er steckt ja nur in seiner Haut und nicht in der des Gegenüber. Es gibt massig Gründe für und gegen einen Vergleich in welcher Höhe auch immer. Teils liegen sie im Außen, teils in der Person des Vergleichenden ...

Einen schönen restlichen Sonntag noch!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 08 Dezember 2024, 19:29:43
Welchen Grund sollte ich haben die Unwahrheit zu erzählen?

Ich wollte dich lediglich auf die Gefahren hinweisen und auch andere vor deinem Rat schützen keine Vergleiche einzugehen. Vergleiche können sinnvoll sein und jedem sollte bewusst sein, dass man am Ende riskiert mit 0 dazustehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 08 Dezember 2024, 19:51:37
Vergleiche machen schon Sinn, vorallem wenn einem bekannt ist, dass die zweite Instanz gefühlte hundert Jahre braucht und man darauf einfach keinen Bock hat,weil man noch nicht mal seriös sagen kann,wie lange es dauert, es gibt 0815 Berufungssachen, die bleiben 2-3 Jahre unbearbeitet. Nachvollziehbar, da während der Zeit der Betreiber liquidiert und was auch immer werden konnte usw.

Einfach nur nervig, dass man hier nichts gegen die richterliche Unabhängigkeit usw machen kann. Manche nicken ja auch dreimonatige Fristverlängerungen ab. Brrrr
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: LugasThinker am 08 Dezember 2024, 20:52:44
also ich stehe Vergleichen auch positiv gegenüber. Gerne 100%. Aber fair enough...dafür noch einige Jahre mit dem Blödsinn zu tun. Ich bin eher ein Freund des Abschliessens - natürlich muss da auch das Angebot halbwegs stimmen. Aber weitere 2-3 Jahre damit rumeiern möchte ich eigentlich ungerne.

Und "welches Risiko haben Sie, als 100% zurückzuzahlen..." - naja, Anwalts- und Gerichtskosten der 1. + 2. Instanz + BGH + Zinsen kann bei einer 6-stelligen Summe oder mehr auch lustig werden. Bei 100k, 70% Vergleich inkl. Kosten sind wir nach Instanz 1+2 grob bei 100k :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Dezember 2024, 06:52:08
Moin, die Beiträge ab dem von Olli sind durchaus sinnvoll und korrekt. Was manche allerdings unter dem Wort Vergleich verstehen kann ich nicht nachvollziehen. 90 Prozent haben damit genauso wenig damit zu tun wie die angebotenen 20 Prozent.
Ich habe ein Schreiben eines Anwalts gelesen der dem Gericht vorträgt warum die unteren Instanzen nicht aussetzen sollen (LG).
Da stand unter anderem auch das von Flute angesprochene darin und desweiteren kaum damit zu rechnen ist dass der EuGH schon in 2025 ein Urteil fällen wird. Heißt dass bei der Anzahl der vorliegenden Klagen und einer Aussetzung am LG es durchaus 2027/28 werden kann bis Geld fließt, falls....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Jannik1986 am 09 Dezember 2024, 12:15:35
Und genau das wollen die!
Mürbe machen Verjährung und Vergleiche.
Bei den Großen Hart bleiben.
2026 kommt schnell!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BayernMuenchen am 09 Dezember 2024, 15:52:06
Interessant wäre auch zu wissen, ob Vergleichsangebote entstehen, wenn ein Verfahren ausgesetzt ist oder noch kein Termin beim OLG  einberufen wurde.

Manche wollen evtl. ihre Finanzen durch gesetzliche Instrumente restrukturieren und denen sind Vergleiche lieber als gar nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 Dezember 2024, 16:20:43
Interessant wäre es zu wissen, ob die OCs, obwohl ich ja gar nicht gespielt hätte, mir ein Vergleichsangebot unterbreiten würden, nur damit ich endlich mit dem Konjunktiv aufhören würde?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 Dezember 2024, 16:41:29
Also bei mir gab es keinerlei Vergleichsangebote vor den Terminen bei Gericht und dann auch nicht nach Aussetzung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 09 Dezember 2024, 18:57:23
Meine Berufungs-Verhandlung vor dem OLG (NRW) wurde nun für Anfang Oktober 25 terminiert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 Dezember 2024, 19:25:20
Klingt so gewählt da die hoffen bestimmt irgendwas vom EugH dann gehört zu ha en denke ich sonst wäre da ja echt sehr lang
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Dezember 2024, 19:49:15
Glaube ich nicht. Wann wurde denn Berufung eingelegt? Wenn es September oder Oktober war ist das ein normaler Zeitraum. EuGH tendenziell eher 2026.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 09 Dezember 2024, 20:09:06
Tatsächlich September...

Worauf stützt ihr eure Aussage bzgl. 2026?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 Dezember 2024, 21:09:40
Anwaltsschreiben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 Dezember 2024, 09:49:05
Bis Oktober, gibt's bestimmt wieder ein Dezernatswechsel und der neue Richter muss sich erstmal um die noch älteren und eiligeren Fälle kümmern. Schon ein paar Mal erlebt, oft erfolgt die Aufhebung auch sehr kurzfristig, mitunter auch gar nicht und man steht vor dem Saal. Dann hatte die Geschäftsstelle versehentlich nicht bescheid gegeben, da so viel zu tun usw, wenn man einen beim Gericht erreicht und das nicht um die Ecke ist, würde ich auf jeden Fall 24 Stunden vorher nochmal anrufen, ob der Termin tatsächlich stattfindet
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 10 Dezember 2024, 10:15:20
Zum Glück wurde mein persönliches Erscheinen nicht angeordnet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Einarmigerbandit am 10 Dezember 2024, 11:25:19
Kann ich nur bestätigen… ein Jahr nach Einreichen der Berufung ist völlig normal.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 10 Dezember 2024, 11:38:49
Also bei mir war es deutlich kürzer knapp 5 Monate … wurde dann zwar vorher ausgesetzt aber den Termin gab es relativ  schnell
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 12 Dezember 2024, 14:42:46
Seit ihr zu den Verkündungen vom Urteil hingegangen zum Gericht, macht das überhaupt Sinn? Ich glaube nicht das ein Anwalt sich die Mühe macht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 12 Dezember 2024, 15:45:07
kannst genauso gut das Verkündungergebnis telefonisch erfragen. der Anwalt wird sich in 9999,9 von 10000 Fällen nicht die Mühe machen, da er hierfür 0,00 Euro Mehrkosten erhält und das Ergebnis ja oder so auch nicht mehr beeinflusst werden kann. Mitunter aber auch sinnig.

Anders als im Strafverfahren, können die Zivilrichter im Verkündungstermin die Entscheidung verkünden, dass aus dienstlichen Gründen die Verkündung um 3-6 Wochen verschoben wird um ggf. erneut selbiges in 3-6 Wochen zu verkünden.

Insofern macht das Anrufen weitaus mehr Sinn, wenn du denn überhaupt da eine Person erreichst.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 13 Dezember 2024, 11:03:30
Danke;
 @Istvoelligegal, für Deine rege Beteiligung und Deine plausiblen hilfreichen Sichtweisen. Manchmal weiß ich nicht, wer da schreibt - DU oder ein Ghostwriter? Weiter so! Das lenkt die Gedanken in neue Gleise.  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Dezember 2024, 15:58:46
Ich habe das Gefühl dass IVE anscheinend grundsätzlich nur schlechte Erfahrungen gemacht hat und das allgemein so einschätzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 17 Dezember 2024, 14:33:00
Eine Richterin in der ersten Instanz in Teilzeit, verfügt im November 2023, daß der erste Termin im November 2024 stattfinden soll.
Im Juni 2024 wird der Termin aufgrund Wechsel Dezernat auf März 2025 verschoben.
Jetzt verfügt die Richterin, daß aufgrund Mutterschutz der Termin von März 2025 auf Dezember 2025 verlegt werden muss.

Es geht um knapp 20.000 Euro.

Vollkommen logisch, daß man sich in solchen Konstellationen den Glauben an einen funktionieren und effektiven Rechtsstaat verliert und auch Vergleiche im Bereich von 40% für sich in Betracht zieht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 17 Dezember 2024, 18:02:21
Ja, einfach geisteskrank. Aber ich warte auch schon fast 2 Jahre auf eine Urteilsverkündung, obwohl alles spruchreif war. Keiner weiß warum, ausgesetzt wurde dieser Fall nicht...nur ein anderer Fall am selben LG.
Vielleicht gehen meine Richterinnen ja dann auch noch paar Jahre in den Mutterschutz...als Casino würde ich aus dem Lachen nicht mehr rauskommen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 Dezember 2024, 19:02:32
Hi IVE,
ja kann ich nachvollziehen. Ist das dein erster Prozess oder hast du auch schon welche hinter dir oder gar Geld gesehen? Würde dann zumindest bei mir diese nervige Angelegenheit etwas entspannen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 20 Dezember 2024, 13:59:14
Mittlerweile wurde meine drei Verfahren auch alle ausgesetzt mit der Begründung auf die Entscheidung des EuGH zu warten.

Es ist wirklich unglaublich wie lange es sich zieht. Die Anbieter haben das erreicht was sie wollten. ZEIT

in dieser Zeit schmieden sie neue Pläne und verbreiten noch mehr Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben oder niemals Geld zu sehen.
Viele zermürbt es und sind so gewillt irgendwann einen kleinen Vergleich anzunehmen.

Gibt es eigentlich eine Tendenz wann der eugh entscheiden wird? 2025 oder eher später?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 Dezember 2024, 14:14:00
Wenn es Ende 2025 passiert wäre schon gut muss man sagen und dann geht’s ggf wider erstmal mit LG und OLG weiter  … ja die Aussetzungen sind vermehrt vor allem beim OLG

Es war echt das beste was passieren konnte für die Anbieter … dadurch deutlich weniger Klagen und Verjährungen

Ob das jetzt für bereits eingereichte Klagen gut ist , da der mehr Mittel für diejenigen da ist , weis ich nicht es bietet halt auch genug Zeit wie du schon schreibst Tricks und Ideen zu entwickeln … ist ja in Deutschland und der GGL wohl ein Kinderspiel   
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 20 Dezember 2024, 15:23:07
Das lustige ist ja das beim selben Gericht Fälle ausgesetzt werden und andere wieder weitergeführt… Da kannst du nur mit dem Kopf schütteln.

Aber ich werde weiter nerven und kämpfen macht tatsächlich auch Spaß und stärkt einen persönlich. In diesem Sinne kann das Jahr 2025 nur gut werden :-)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 Dezember 2024, 15:37:11
Nerven ? Fragst du da immer jede Woche an wann es weitergeht ?😉

Naja es gibt ja auch unterschiedliche Richter am Gericht bzw unterschiedliche Kammern … bzw befasst sich der eine Richter halt mehr damit der andere weniger und schaut ggf doch mehr ob damals eine Lizenz beantragt wurde oder nicht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 20 Dezember 2024, 17:49:29
Dass ich Stand heute, trotz Klageerhebung Mitte 2022 noch nicht mal ein Urteil am LG habe und schätzungsweise noch weitere 5 Jahre auf ein Urteil am OLG warten müsste, ist der eine Witz an der Nummer. Aber für mich würde es an ein Wunder grenzen, wenn der Anbieter dann so noch existiert und tatsächlich zahlt. Vor kurzem hat doch wieder eine große Casino Kette (G**mix) einfach dicht gemacht und wurde liquidiert. Die Webseiten laufen aber ganz normal weiter und es steht einfach nur eine andere Briefkastenfirma in der Fußzeile. Ich denke, das wird fast jeder so machen, sobald der EuGH sein Urteil gefällt hat. Ich rechne ehrlich nicht mehr damit, mein Geld wiederzusehen. Doch ich gehe bis zum Ende, so lange es eben geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 Dezember 2024, 18:44:19
Ja ist schon traurig da hast du recht und das Gesellschaften abgewickelt werden befürchte ich auch aber ein paar der ganz großen können sich das so einfach denke ich auch nicht  erlauben kann…

Bei einer Liquidationen bist zumindest mit deiner Klage dann dabei 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 Dezember 2024, 23:22:14
Deswegen freut es mich, dass die Justiz im strafrechtlichen Bereich, manche Richter sind bei einigen Gerichten sowohl im Strafrecht als auch Zivilrecht unterwegs, so wunderbar funktioniert.

Einige KI Software durchsucht Internetseiten nach Beleidungen, spezielle Kanzleien stellen Strafanzeigen bzw mitunter fragt die Polizei aktiv nach, ob derjenige Strafanzeige erstattet möchte und der Justizapparat funktioniert da tadellos. Die IP Adresse wird zügig ermittelt, Akteneinsicht kann genommen werden, es gibt teilweise eigene Abteilungen und dann werden immer häufiger Durchsuchungsbeschlüsse wegen Beleidigung durchgewunken. Handys, PC, werden beschlagnahmt, weil in einem Tweet "Schwachkopf" stand, das von 5 Leuten gelesen wurde.

Dann darfst mitunter auf einen 0815-Fall Monate warten, es geht um viel Geld, aber logo bewilligen wir eine 12wöchige Klageerwiderungsfrist, die natürlich voll ausgeschöpft wird.

Es müssen Spezialkammern her. Flensburg ist zum Beispiel für Klagen aus dem Urheberrecht für ganz Schleswig Holstein zuständig.

Immerhin gibt's vereinzelt OLG, die nur Glücksspielrecht machen.

Ne, bei der Geschwindigkeit von vielen Gerichten, sind auch 10% Vergleiche eine Diskussion wert. Manche Gerichte sind so langsam, da fragt man sich, ob man die Klage nicht zurücknimmt und einfach neu einreicht, damit das vielleicht eine schnellere Kammer erhält, bei dem die Familienplanung abgeschlossen ist. Mein Wort zum Sonntag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ronaldo273 am 21 Dezember 2024, 02:48:29
Mittlerweile wurde meine drei Verfahren auch alle ausgesetzt mit der Begründung auf die Entscheidung des EuGH zu warten.

Es ist wirklich unglaublich wie lange es sich zieht. Die Anbieter haben das erreicht was sie wollten. ZEIT

in dieser Zeit schmieden sie neue Pläne und verbreiten noch mehr Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben oder niemals Geld zu sehen.
Viele zermürbt es und sind so gewillt irgendwann einen kleinen Vergleich anzunehmen.

Gibt es eigentlich eine Tendenz wann der eugh entscheiden wird? 2025 oder eher später?


Ist es nicht gut für dich? Da du 5% über dem Basiszinssatz bekommst für jeden weiteren Tag? Oder gilt das bei Aussetzungen generell nicht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ronaldo273 am 21 Dezember 2024, 02:50:32
Deswegen freut es mich, dass die Justiz im strafrechtlichen Bereich, manche Richter sind bei einigen Gerichten sowohl im Strafrecht als auch Zivilrecht unterwegs, so wunderbar funktioniert.

Einige KI Software durchsucht Internetseiten nach Beleidungen, spezielle Kanzleien stellen Strafanzeigen bzw mitunter fragt die Polizei aktiv nach, ob derjenige Strafanzeige erstattet möchte und der Justizapparat funktioniert da tadellos. Die IP Adresse wird zügig ermittelt, Akteneinsicht kann genommen werden, es gibt teilweise eigene Abteilungen und dann werden immer häufiger Durchsuchungsbeschlüsse wegen Beleidigung durchgewunken. Handys, PC, werden beschlagnahmt, weil in einem Tweet "Schwachkopf" stand, das von 5 Leuten gelesen wurde.

Dann darfst mitunter auf einen 0815-Fall Monate warten, es geht um viel Geld, aber logo bewilligen wir eine 12wöchige Klageerwiderungsfrist, die natürlich voll ausgeschöpft wird.

Es müssen Spezialkammern her. Flensburg ist zum Beispiel für Klagen aus dem Urheberrecht für ganz Schleswig Holstein zuständig.

Immerhin gibt's vereinzelt OLG, die nur Glücksspielrecht machen.

Ne, bei der Geschwindigkeit von vielen Gerichten, sind auch 10% Vergleiche eine Diskussion wert. Manche Gerichte sind so langsam, da fragt man sich, ob man die Klage nicht zurücknimmt und einfach neu einreicht, damit das vielleicht eine schnellere Kammer erhält, bei dem die Familienplanung abgeschlossen ist. Mein Wort zum Sonntag.

Wer 10% annimmt bei der Rechtslage der wird es spätestens nach dem EuGH Urteil bereuen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Tiana am 21 Dezember 2024, 06:10:20
Meine mündliche Verhandlung fand im November vor dem Landgericht statt.
Ich habe nun das Urteil erhalten, dass ich vollständig, inklusive Zinsen, gewonnen habe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 Dezember 2024, 09:11:48
Glückwunsch Tiana!! Auf in Runde zwei.

Ronaldo mit 10 Prozent hast Du natürlich Recht.
Das ist auch eine Frechheit und kein Angebot.
Ansonsten kommt's drauf an gegen welches Land. Malta oder Gibraltar. Malta aussitzen, Gibraltar verhandeln.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 Dezember 2024, 14:27:21
Beim Landgericht, geht's mit Sicherheit in Berufung am letzten Tag. Die aus 50-80 Anwälten bestehende Kanzlei, kann aus Kapazitätsgründen die Berufungsbegründung aus Textbausteinenen leider nicht innerhalb der Monatsfrist begründen, Fristverlängerung. Usw. Landgericht gewinnen zwar top, aber muss erstmal rechtskräftig werden. Die Kahn Sponsor Anwälte, vertreten auch die Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Ich wäre auf jeden Fall stutzig,wenn ein Glücksspielspieleranbieter Anwalt auch Glücksspielanbieter vertritt. Wäre mal interessant, wie die reagieren, wenn man die üblichen Verdächtigen fragt, ob sie das machen würden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 29 Dezember 2024, 13:12:58
Hallo

Hat jemand auch größere Probleme bei der Zustellung an die Jahreszahl ?

Klageschrift konnte mehrfach nicht zugestellt werden, obwohl Adresse korrekt.

Dann beim 3 mal wurde zugestellt.

Nun muss wieder was zugestellt werden und wiederholt konnte nicht zugestellt werden. Also das kostet Monate lang Zeit!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 29 Dezember 2024, 16:03:34
Bei mir ging ENC und Shares problemlos alles auch Anwälte bestellt … bei LP keine Zustellung bzw Verweigerung Annahme keine Urteile und VU

Da Gibraltar Vollstreckung schwierig das wissen die natürlich auch … da wird wenig gehen ( vielleicht ne Abwicklung )…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Dezember 2024, 17:52:31
Wenn die Whitelist sein sollten kann man es durchaus über die Politik versuchen oder öffentlich machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 29 Dezember 2024, 18:02:13
Ja kannst du sicherlich Druck erzeugen aber wohl nur bei aktuellen Gesellschaften … das ist ja bei den Jahreszahlen gerade schwieriger  da dort ja öfter Wechsel stattfanden 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 29 Dezember 2024, 18:08:46
Das kostet Monate Zeit, weil die Geschäftsstellenmitarbeiter beispielsweise oft nicht in der Lage sind, per Paket zuzustellen oder das Einschreiben im Internet zu verfolgen. Manche Länder kennen kein Einschreiben Rückschein und der Rückschein wird einfach weggeschmissen, für das Gericht fand keine Zustellung statt, die Sendungsverfolgung sagt aber was anderes.

Im besten Fall musst du das gerichtlich übersetzen lassen und eben förmlich zustellen lassen, da gilt die Verweigerung dann als zugestellt.
Kannst ja testweise eine Postkarte per Einschreiben an den Verein schicken. Ist nach 5-9 Werktagen da, auch in Gibraltar trackbar.
Merkwürdig, weshalb die Gerichte hierfür Monate brauchen. Aber es gibt bekanntlich beim Gericht wichtigere Sachen zu tun,..huust...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 31 Dezember 2024, 06:45:42
Hat denn hier schon mal jemand mit den Jahreszahlen Geld gesehen. Urteil oder Vergleich?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 31 Dezember 2024, 08:36:24
Also ich habe Geld immer nur von 1 und 7 erhalten, verbunden mit einem vorab ausgestellten Gehaltszettel ...

Im Ernst ... wie oft denn noch ... die Anbieter wechseln ihre Taktiken, wie andere ihre Unterhosen. Der eine wechselt sie täglich ... der nächste ... igittigitt ...
Es bringt Dir also nix, wenn Du jetzt Antworten in jedwede Richtung erhälst. Für Dich hat das keinen Nährwert.

Habe Geduld ... auch mit Dir selbst ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 31 Dezember 2024, 10:48:53
Wo haben eigentlich die Jahreszahlen ihren Sitz?

Zum anderen hat Olli alles geschrieben.
Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung, oder eben auch nicht. Manchmal wird vor Urteilsverkündung ein Vergleich angeboten, manchmal danach. Ansonsten kurz vor OLG oder eben nach dem Prozess dort. Heute so morgen anders.
Ich persönlich bin beim Status nach Verhandlung und rechne frühestens kurz vor dem OLG damit. Kommt's anders ist's schön, wenn nicht wird weiter gewartet. Am Anfang des ganzen nervigen Prozesses war ich auch ungeduldig, jetzt können die mich alle mal. Ich habe Zeit.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ronaldo273 am 31 Dezember 2024, 14:04:34
Hat denn hier schon mal jemand mit den Jahreszahlen Geld gesehen. Urteil oder Vergleich?

Ich habe ein Angebot am Telefon erhalten nachdem ich meine Listen wollte kam nach zwei Wochen eine Mail ob sich meine Telefonnummer geändert hat weil sie mich kontaktieren wollten. Am Telefon hat mir dann eine Dame mir eine Summe genannt ob ich für 5% darauf verzichte und ich würde das Geld innerhalb 14 Tagen erhalten nachdem ich abgelehnt habe wurde es auf 20% erhöht, nachdem ich 70% verlangt habe ging sie höher auf 50% womit ich mich zufrieden gab. Habe dafür auf die Liste verzichtet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 31 Dezember 2024, 15:08:44
Das habe ich bisher anders gehört das dort maximal 10 Prozent geboten wurden aber kann sein das da auch individuell entschieden wird . Aber ohne Kosten 50  Prozent wäre glaube dann echt anzunehmen zu überlegen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 31 Dezember 2024, 16:12:46
Wo haben eigentlich die Jahreszahlen ihren Sitz?

Mutterkonzern ist in England.
Tochtergesellschaften gibts in Gibraltar und Malta.

Mein Anbieter war damals in Gibraltar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 31 Dezember 2024, 16:49:55
Ich denke hier geht's vor allem um die Höhe der Klage. Kein Unternehmen wird dir bei 200.000 Euro Klagewert am Telefon 50 Prozent anbieten. Bei 10.000 oder weniger mag das so sein.

Galileo, danke.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ronaldo273 am 31 Dezember 2024, 19:12:21
Ich denke hier geht's vor allem um die Höhe der Klage. Kein Unternehmen wird dir bei 200.000 Euro Klagewert am Telefon 50 Prozent anbieten. Bei 10.000 oder weniger mag das so sein.

Galileo, danke.

Ging um ca. 34x2.

Die haben die Summe in einer Minute wieder raus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 31 Dezember 2024, 22:08:48
Guten Rutsch 😄😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 03 Januar 2025, 10:22:25
frohes neues.

ich wollte einmal in die runde fragen ob es hier jemanden gibt der einen abgeschlossen fall hat der folgendes beinhaltet.

-spielangebot in DE ohne lizenz für DE.
-hat sich aus dem deutschen markt zurückgezogen
- großer Anbieter

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 03 Januar 2025, 12:31:38
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-erfurt-8-o-391-23-und-8-o-515-24-legt-tatsaechlich-zum-eugh-vor-236607.html

Macht es nicht gerade schneller / einfacher am EuGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 03 Januar 2025, 16:03:35
jetzt bremsen die eigenen gerichte die PKF selber aus 😂 welch eine farce
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 03 Januar 2025, 16:09:41
Ich habe damals schon meine Meinung zu dem LG abgegeben.

Wenn die Gerichte sich mal mit der Materie auseinandersetzen, wie es das LG Erfurt fast ein Jahr mit den Vorlage fragen gemacht hat, dann wären wir alle schon weiter.

An den Vorlage fragen sieht man doch schon in welche Richtung das LG gehen möchte.

Das was ich über das LG Erfurt denke, das behalte ich mal für mich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 03 Januar 2025, 16:52:01
Ich habe den Bericht mal einem gebildetem Menschen vorgelegt, der so gar nichts mit Sportwetten oder Casino zu tun hat.

Seine Aussage: Das sind nur die Fragen der Glücksspielanbieter und dass sich das so liest als wenn da jemand auf der Seite der Anbieter steht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 03 Januar 2025, 17:06:25
Ja und es  hat ja anscheinend nur der einzelne Richter die Vorlage entschieden und nicht die Kammer … ist schon suspekt … auch als LG sich so gegen den BGH zu stellen … kann man muss man aber nicht 🙈😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 03 Januar 2025, 17:56:55
Bobby das dachte ich mir auch. Man könnte meinen ein Anteilseigner geht auf Kreuzzug gegen die Kläger. Ein Schelm der böses dabei denkt. Hammer! Vor Ende 26 werden wir wohl nicht schlauer sein und die Betreiber viel Geld sparen da die Welle gebrochen sein dürfte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Dennis47 am 04 Januar 2025, 14:17:29
Zitat
wenn Ziel des Verbots u.a. die Einschränkung des Schwarzmarktes war, dies jedoch allem Anschein nach nicht gelungen ist.
Beim Verbot ging es nicht um steuerrechtliche Aspekte, sondern um spielsüchtige Menschen vor sich selbst zu schützen. Vielleicht sollte man hier beim LG Erfurt Aufklärungsarbeit leisten.

Zitat
wenn in einem Bundesland die Lizenzierung möglich war (Schleswig-Holstein), im Rest des Landes aber nicht
In Deutschland ist die rechtliche Regulierung von Glücksspiel Ländersache. Das S-H hier einen eigenen Sonderweg gegangen ist bedeutet nicht, das diese Entscheidung repräsentativ richtig gewesen ist. Ganz im Gegenteil!

Zitat
wenn mit Blick auf die Suchtgefahr, welche stets betont wird, parallel vergleichbare Automatenspiele oder Pokerspiele in stationären Spielbanken, Spielhallen oder Gaststätten angeboten werden dürfen
Korrekt, sollte eigentlich auch verboten werden. Aber die Gesetzeslage hat nun mal zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich die Online-Casino Nutzung aus guten Gründen untersagt! Die Fragestellung erinnert mich so ein wenig nach der Definition von "Whataboutism"

Zitat
wenn trotz bestehenden Internetverbots eine Duldung durch die Behörden erfolgt war,
Die Frage sollte an die Behörden gestellt werden und eine Untätigkeitsklage in Betracht gezogen werden?!

Zitat
wenn trotz des Internetverbots für online-Casinospiele andere Glücksspielarten wie Lotterien oder Pferdewetten auch online seinerzeit problemlos lizenzierbar waren
.... ich kapituliere so langsam -.-
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 05 Januar 2025, 10:30:41
Eine Frage die sich mir jetzt stellt: Verlangsamt die Vorlage des LG Erfurt an den Europäischen Gerichtshof jetzt die Entscheidung zur Anfrage des BGHs bzw. werden diese zusammen behandelt?
Immerhin sind ja schon mehr als fünf Monate seit Einreichung der Vorlagefragen vergangen...
Ansonsten sollten sich doch andere Gerichte eher an den Antworten zu den Vorlagefragen des BGHs und an dessen Urteil orientieren!?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 05 Januar 2025, 11:04:50
alles kann, nichts muss.
möglich das es zusammengefasst wird. aber sagen kann es keiner.

was zu beachten ist, ist das es definitiv länger dauert alles.

die fragen sehen stark danach aus als seien sie pro anbieter. sollten die sich aber richtig damit beschäftigen, kann es sehr gut für uns werden.

hoffen wir mal auf eine korrutionsfreie behandlung der fragen 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 07 Januar 2025, 09:19:58
 ;D ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 08 Januar 2025, 10:48:24
https://kurier.at/wirtschaft/paukenschlag-novomatic-verkauft-admiral-sportwetten-an-tipico/402995950
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Klopp011 am 08 Januar 2025, 21:14:54
https://kurier.at/wirtschaft/paukenschlag-novomatic-verkauft-admiral-sportwetten-an-tipico/402995950

Kann einer sagen welchen Einfluss so ein Verkauf auf Ansprüche hat, wenn man z.b geklagt hat? Muss man dann gegen T.... klagen oder wir beläuft sich so ein Fall?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 09 Januar 2025, 09:24:18
Hi Klopp,

das wird wohl auf die Vertragsinhalte zwischen Käufer und Verkäufer im einzelnen ankommen. Da müsste man dann eher den Notar fragen. Oder die Notare.

Gruß R
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 Januar 2025, 09:54:28
... wohl eher die Rechtsanwälte, denn die Notare werden keine Auskünfte erteilen dürfen!

Das Thema ist ziemlich komplex und die Gerichte beschäftigen sich auch schon länger mit dem Thema. Gerade im Ausland ansässige Firmen werden gerne umfirmiert und es wird dann behauptet, dass das alte Unternehmen nichts mit dem Neuen zu tun hat. Wurden aber z.B. die Accounts beibehalten, so spricht das schon dafür, dass hier eine Rechtnachfolge eingetreten ist. Auch hier muss sich die Rechtsprechung wohl erst noch entwickeln.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 09 Januar 2025, 12:26:08
https://on.orf.at/video/14258312/15793865/novomatic-verkauft-admiral-sportwetten-an-tipico
1. Kurzbericht/Kürzestbericht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 Januar 2025, 18:14:44
Hab eben mit meinem Anwalt gesprochen und das, dass LG Erfurt den EuGh kontaktiert hat mit diesem Fragen ist sehr schlecht.

Laut seiner Aussage sind seit gestern von 5 PKF 4 in Sportwetten und Casino klagen abgesprungen mit Verweis auf EUGH und Erfurt.

Für uns gilt einfach abwarten bis Ende 2025 Anfang 2026.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 09 Januar 2025, 21:36:08
LG Erfurt wird jetzt auch direkt von den Casino Anwälten verwendet, um die Richter zur Aussetzung zu bewegen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 09 Januar 2025, 23:03:04
https://www.anwalt.de/rechtstipps/tipico-wegweisende-eugh-vorlage-az-8-o-515-24-wie-leo-rechtsanwaelte-die-rechte-von-online-glueckspielern-staerkt-236896.html

Hier liest es sich wieder anders an. Ist doch klar das PKF abspringen wenn die Verfahren ausgesetzt werden und die Entscheidung dauert. Das Geld ist sozusagen fest gefroren und es fliest kein Geld zurück. Die Rendite für die PKF „lohnt“ sich nicht mehr.

Die Anbieter rechnen doch so damit.

Versteh nicht warum jetzt alles so schlecht aussehen soll nur wo das LG Erfurt jetzt die Fragen gestellt hat?
BGH Hinweisbeschluss, Revision wird zurückgezogen, der BGH sieht selber ein Anspruch.
Komisch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 Januar 2025, 00:21:29
Die Casino Anwälte benutzen alles mögliche, auch Urteile von sehr kleinen Amtsgerichten. Die 200-400 Seiten Klageerwiderung wird dann eben um einen weiteren Beschluss ergänzt. Das hat eher weniger zu sagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 10 Januar 2025, 00:24:33
Ja es wird halt länger dauern bis was passiert und das bremst die PKF immer mehr aus… Ziel erreicht für die Anbieter …. Ob die zusätzlichen Frage. Jetzt großen Einfluss haben wird man sehen … ein bissl was versteht der BGH ja auch von Europa recht … also denke ich 😂 ich de ne dieses Jahr passiert gar nichts mehr
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 10 Januar 2025, 07:00:44
Ja es wird halt länger dauern bis was passiert und das bremst die PKF immer mehr aus… Ziel erreicht für die Anbieter …. Ob die zusätzlichen Frage. Jetzt großen Einfluss haben wird man sehen … ein bissl was versteht der BGH ja auch von Europa recht … also denke ich 😂 ich de ne dieses Jahr passiert gar nichts mehr

kann ich mit leben, solange es positiv endet. aussetzung und am ende klarheit ist besser als verlorene urteile nur weil ein richter sich eher auf die seite eines anbieters stellt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 Januar 2025, 08:26:21
Damit das nicht mehr so oft passiert, habe ich letztens gelesen, gibt's bei manchen Oberlandesgerichten eigene Glücksspielrecht Senate. Auf jeden Fall vernünftig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Anonymus am 10 Januar 2025, 09:23:49
Mal ne blöde Frage.. wenn man gegen ein Curacao Casino oder beziehungsweise eins welches nicht auf der Whitelist steht, klagt und gewinnt… und das Geld aufs Bankkonto ausgezahlt wird.. wird man dann nicht im Umkehrschluss wieder angezeigt wegen illegalem Glücksspiel, da die Gelder von einem nicht lizenzierten Anbieter kommen? 🤔
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MMGZ2023 am 14 Januar 2025, 09:25:02
Für die Gegenseite hat sich "das Blatt" mit den Vorlagefragen des LG Erfurts an den EuGH bereits gewendet..... :-\ :-\ :-\

Edit Olli: Link zu einer schädlichen Seite entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 14 Januar 2025, 10:04:39
Ja aber bzgl der Berichte die dort von der Gegenseite kommen ist dies immer so geschrieben , muss ja abschrecken … war bisher immer so … darauf halte ich nicht viel … müssen ja für ihre Seite alles geben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 14 Januar 2025, 10:56:48
Sehe ich ebenso, war auch so beim Hinweisbeschluss so. Wenn alles so für die gut aussieht. Warum Bill55? Listen werden verzögert, es werden Angebote für die Listen gemacht. Warum hat Bet die Revision zurückgenommen?

Kann mir nicht vorstellen wenn alles so gut für uns läuft das alles auf einmal schlechter sein soll. Immer die Ruhe bewahren.

Was sollen die anders schreiben? Würde jede andere Genauso machen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 14 Januar 2025, 10:59:45
Was machst Du auf dieser Seite? Schaust Du nach Casino-Seiten? Möchtest Du Links zu Gaming-Seiten kennenlernen?
Oder möchtest Du, dass auch nur einer aus diesem Forum das macht?

#Kopfschüttel#

Ich möchte die Seite hier bitte nicht verlinkt sehen! Dankeschön!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 14 Januar 2025, 11:07:55
Wenn man allgemein nach News googelt bzgl des Themas kommt halt auch mal die Seite vor … und es gibt ja auch Neulinge die nicht direkt wissen welche Seite wie wo von dir nicht geduldet wird …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MMGZ2023 am 14 Januar 2025, 11:26:20
Ich folge verschiedenen Anwälten im Bereich Spielerschutz. Einer hat diesen Artikel kommentiert und darüber bin ich darauf gestoßen. Wollte niemanden zu irgendetwas verleiten oder schlechte Stimmung machen. Um sich eine ausgewogene Meinung zu bilden finde ich es immer wichtig, beide Seiten im Auge zu behalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 14 Januar 2025, 11:32:09
Ne, ne, ne, ne ... bitte keine Umkehrung der Verantwortung vornehmen! :)

Klar kann ich beim Googeln auf so eine Seite stoßen. Ich befinde mich aber hier in einem Spielsuchtforum. Wir sind überwiegend eine Gruppe Spielsüchtiger. Wenn ich also einen Link hier einstellen möchte, dann liegt es in meiner Verantwortung, die Gruppe und mich selbst dabei nicht in Gefahr zu bringen! Man kann ja auch einen Text selber verfassen oder man schreibt anstelle einer Quellenangabe zum zitierten Text: "Auf Grund einer potentiellen Gefahr für die Teilnehmer dieses Forums verzichte ich auf die Verlinkung zur Originalseite. Auf Wunsch kann diese bei mir erfragt werden!" Ich schätze mal, dass das Angebot dann aber gar nicht genutzt wird ...

Mein Hinweis sollte keine Böswilligkeit unterstellen, sondern seine Achtsamkeit ansprechen! Von daher: Danke für den Hinweis!

Ups ... MMGZ2023 war schneller ...

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BayernMuenchen am 16 Januar 2025, 19:17:00
Wie schaut es denn eigentlich mit dem schwarz gelben Anbieter aus, der auch Sponsor von Borussia Dortmund, 1. FC Köln und Union Berlin ist. Gibts da gute Vergleiche? Hab gehört das nach der BGH Vorlage die Vergleichshöhe drastisch gesunken ist?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 16 Januar 2025, 19:39:03
Letztens wurde gesagt das PKF‘s ausgestiegen seien. Also Gamesright und Zockerhelden gehen noch vor. Machen auch noch Werbung. Kann mir auch nicht vorstellen das sie aussteigen.

https://www.zdf.de/dokumentation/die-spur/videos/sportwetten-amateur-handball-volleyball-100.html

Die Dokus gehen weiter und es wird überall von der Illegalität berichtet. Selbst der „Anbieter“ war letztes Jahr in einer Doku wo gesagt wird das sie illegal waren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 Januar 2025, 17:40:01
Sehr interessant bezüglich eugh auch wenn nicht 100 Prozent übertragbar sagt es einiges aus!!

https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/sportwetten-urteil-des-eugh-raeumt-zweifel-am-gluecksspielstaatsvertrag-aus
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 Januar 2025, 17:47:01
Das ist wirklich mal ne Neuigkeit … klar nicht übertragbar aber das Haupt Argument der Anbieter wird ja hier schon mal wiederlegt wie ich finde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 Januar 2025, 17:49:09
Find ich auch.
Die Fragen des BGH werden wahrscheinlich alle zu unseren Gunsten entschieden.

Abwarten was mit dem Fragenkatalog aus Erfurt passiert. Gute Nachrichten sind es zu 100 Prozent für uns
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 20 Januar 2025, 17:57:33
Der Beitrag ist aus 2009 !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 20 Januar 2025, 18:00:49
DOSB Redaktion
16.09.2009

Legt euch wieder hin.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 Januar 2025, 18:01:22
Ok das ist ein Argument  hatte ich net geschaut von wann der ist 😂 aber naja den richtigen Inhalt hat er dennoch 😂

Sehe aber auch die Vorlage des Lg Erfurt „gefährlicher“ als die des BGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 20 Januar 2025, 18:01:37
Komisch nur das der jetzt aktuell wird. Bzw. bei News auftaucht..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 20 Januar 2025, 18:08:35
Genau.
Das ist das hier.
Dauerte im übrigen 1 Jahr und 7 Monate zwischen Eingang beim EuGH und Urteilsverkündung.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=F02BD6AC5E43C05A2695A2AB0D98FBF8?text=&docid=77072&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=23273773
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 20 Januar 2025, 18:24:14
Nur zu Info, der EuGH wird seit Oktober vom Europäischen Gericht unterstützt. Die Vorabentscheidungsverfahren die Klar geregelt sind werden vom EuG übernommen.

Vielleicht dauert es nicht ganz sooo lange.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 Januar 2025, 18:47:53
Stand bei News vor 1 Tag.
Wirklich komisch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 20 Januar 2025, 19:35:02
Da hatte bestimmt irgendwer Kaffee über die Tastatur gekippt ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: MMGZ2023 am 21 Januar 2025, 08:06:39
Da hatte bestimmt irgendwer Kaffee über die Tastatur gekippt ... :)

Bitte keine Spekulationen......!!! ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 21 Januar 2025, 08:40:58
Autsch ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Atzinator am 28 Januar 2025, 19:57:45
Ich hatte im Oktober über die Facebook Werbung angefragt und über DB-Rechtsanwälte dann die Klage eingereicht. Die Klageschriften an Tri und Tra ohne Trullala sind seit 4 bzw. 1 Woche vom Landgericht abgesendet worden.

Hab ich anscheinend Glück gehabt, dass die Prozessfinanzierer noch drauf eingegangen sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 28 Januar 2025, 20:31:23
Ich denke die PKF denken so, weil viele Verfahren durch die EU Vorlagen ausgesetzt sind und durch das LG Erfurt es sich noch weiter verzögern kann finanzieren die kein Verfahren, weil der Weg noch länger dauert. Es lohnt sich dann für sie nicht mehr.

Wenn schon beim LG ausgesetzt wird obwohl es eine Entscheidung gegeben hätte dann OLG werden die Urteile nicht rechtskräftig dann müssen die auch nicht zahlen und es kommt kein Geld zurück.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 29 Januar 2025, 09:21:52
Hi ATZI, bitte Anbieternamen entfernen. Du bist lang genug dabei, sodass bei dir kein Welpenschutz mehr greift 😄
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 29 Januar 2025, 09:38:03
Ach, was ist das schön ...

Neben Job und Nebenjob habe ich die letzten Wochen recherchiert ... im Internet gesucht, telefoniert, EMail geschrieben, dokumentiert ... habe mich von einem Ast zum nächsten gahangelt. Nach der Planungssitzung gestern gehen die Recherchen zwar weiter, doch mit weniger Druck. Da bleibt wieder genug Zeit, Anbieternamen aus Beiträgen zu entfernen.
Sorgt Euch doch nicht so um mich ... ich kann Langeweile aushalten!

:)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Januar 2025, 12:54:58
Ist Zocker zurück? Frage für einen Freund 😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Atzinator am 29 Januar 2025, 13:16:53
Ach herrje, ja - ich war hier 2019 mal aktiv als es noch um PP Rückforderungen von 12 Monaten ging. Und dachte jetzt, ich poste einfach mal etwas.

Sorry für das Nennen der Anbieter und Danke fürs Ändern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 29 Januar 2025, 13:51:48
Zitat
Frage für einen Freund 😁

Na, wenn Du es so nötig hast ... ich bin Dir gerne ein Freund ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 29 Januar 2025, 19:50:12
👍😁😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 30 Januar 2025, 16:33:01
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-olg-stuttgart-zur-schaetzung-von-verlusten-bei-etwaigen-auslandseinsaetzen-237675.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 31 Januar 2025, 14:51:22
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verfahren-zu-rueckzahlungsanspruch-der-spieler-landet-vor-bgh/


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 31 Januar 2025, 16:06:17
Ist das aber nicht etwas seltsam jetzt das wirklich der BGH ein Temin ansetzt? Der hat doch selbst Verfahren letztes Jahr ausgesetzt warum auf einmal jetzt wieder ?

Wenn das so ist wird die Gegenseite die Revision wieder zurückziehen damit sie wieder mehr Zeit haben!?!?

Was denkt ihr?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 Februar 2025, 02:52:19
Hier hatte die Beklagte keine Lizenz beantragt, somit anderer Sachverhalt.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 01 Februar 2025, 09:43:15
Eigentlich sollte es egal sein, ob eine Lizenz beantragt wurde oder nicht. Kein Anbieter war Erlaubnisfähig. Dienstleistung hin oder her. Wenn ich keine Erlaubnis habe, darf ich keine Dienste anbieten. Wenn ich keinen Führerschein habe, darf ich kein Auto fahren. Wenn ich keinen Meister im betrieb habe, oder selbst keiner bin darf ich keine Malerarbeiten ausführen/anbieten und und und.

ich kann 20 mal eine Lizenz beantragen.. Wenn ich die Bedingungen nicht erfülle, dann wird mit keine Genehmigung erteilt. Eigentlich ganz einfach. Wenn ich meine Dienste dann trotzdem anbiete muss ich damit rechnen, dass ich in so eine Situation komme wie sie für die Anbieter im Moment da ist.


Dazu kommen dann noch Gerichte die sich an der Nase herumführen lassen, für die kein Versäumnisurteil in Betracht kommt und stattdessen 500 € für die diplomatische Zustellung abkassieren, da die Klage übersetzt werden muss.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 Februar 2025, 11:32:49
Sehe ich anders.
Ob eine Lizenz beantragt wurde spielt schon eine Rolle.

Bezüglich Versäumnisurteil gib ich dir recht. Das ist echt nicht normal!

Bei mir konnte bereits 3 mal nicht zugestellt werden, obwohl die Adresse korrekt ist. Nun soll ein 4 mal zugestellt werden. Einfach unfassbar!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 01 Februar 2025, 11:55:10
Einer meiner Fälle vor dem Berufungsgericht (OLG Düsseldorf), der für Anfang Februar terminiert war, wurde jetzt auch ausgesetzt - und das, obwohl der Anbieter in der Vergangenheit erst gar keine Lizenz beantragt hatte.
Für mich einfach unfassbar - auch mein Rechtsanwalt kann dies nicht verstehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 01 Februar 2025, 12:46:35
Sehe ich anders.
Ob eine Lizenz beantragt wurde spielt schon eine Rolle.

Welche Rolle denn? Die Anbieter wussten, dass das was sie Anbieten nicht Erlaubnisfähig ist.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 01 Februar 2025, 13:50:27
Mir ist neu das die Anbieter für Online Glückspiel (hier Auromaten) eine Lizenz beantragen konnten?!? Es war komplett verboten nach meines Wissen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 01 Februar 2025, 17:20:59
Mit dem neuen GlüStV 2021 sind doch Automatenspiele erlaubnisfähig.
Der Höchsteinsatz von 1€ pro Spin und fehlende Turbo-Modus hat mich übrigens von den Automaten weggebracht 😃

Und in dem Fall der jetzt erneut zum BGH geht, ging es ja um die Zeit von April - Oktober 2021.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 01 Februar 2025, 17:50:20
Ok stimmt soweit haste Recht!

Mir stellt sich dann die Frage wenn der Fall zu unseren Gunsten gehen sollte warum dann die Fälle vor 2021 ausgesetzt werden???
Da gab es gar nicht die Möglichkeit eine Erlaubnis zu beantragen also werden die es gar nicht gemacht haben!

Also was ich meine nach 2021 Erlaubnisfähig, Kein Antrag, illegal.
Vorher kann es ja dann auch nicht legal sein, oder? Würde kein Sinn machen nach meiner Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 03 Februar 2025, 14:16:48
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verfahren-zu-rueckzahlungsanspruch-der-spieler-landet-vor-bgh/

Im Juli dann erst, ok.
Da ja mein OLG schon quasi gesagt hat, wegen der fehlenden Beantragung wird man wohl nicht aussetzen, kann ich also davon ausgehen, dass mein OLG dann zumindest das Urteil dann abwarten wird.

Wäre aber trotzdem mal interessant, auch weil mein Gegner eig schon sehr gute Summen zurück zahlen musste, ob sie auch wirklich dann dieses Geld gezahlt hatten.
Vor dem OLG gingen die aber scheinbar immer
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 06 Februar 2025, 17:23:59
Scheinbar wurde aspire global die Lizenz entzogen, spannend hat jemand Infos ?
Die hatten einige Casinos ..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 06 Februar 2025, 17:29:25
Hatten die eine Lizenz für Deutschland ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 06 Februar 2025, 19:39:31
Yes whitelist ..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 07 Februar 2025, 13:50:52
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/revision-zum-bgh-zurueckgezogen-spieler-erhaelt-12-000-euro-zurueck/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hitdajack am 07 Februar 2025, 14:58:24
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/revision-zum-bgh-zurueckgezogen-spieler-erhaelt-12-000-euro-zurueck/

Finde ich äußerst interessanten Beitrag. Seither war ja der Tenor der Anbieter man wäre BGH und EuGH ab. Nun knickt einer bei einer vergleichsweise geringen Summe im Vorfeld ein. Interessant wäre zu wissen welcher Anbieter es war. Erstaunlich auch wie oft man Revisionen und OLG Stuttgart liest.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 07 Februar 2025, 15:23:17
War abzusehen, anscheint möchte man nicht den BGH zu sehr verärgern deshalb wurde es schon sehr früh zurückgezogen.

Was ist dan unterm Strich anders als die anderen Fälle???

Der Anbieter zieht zurück, weil es zu dem Zeitpunkt eine Lizenz nicht beantragt hat obwohl es möglich wäre!

Im Umkehrschluss kann es auch für die anderen Fälle genau so gelten? Also war der Verbot von Online Glückspielen gerechtfertigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 07 Februar 2025, 20:28:26
Wie bereits mehrfach schon erwähnt spielt es eine große Rolle, ob man versucht hat eine Lizenz zu beantragen oder nicht!

Mittlerweile werden über 90 Prozent der Urteike ausgesetzt, wenn wenigstens versucht wurde eine Lizenz zu beantragen. Die Zahl habe ich vorgestern von meinem Anwalt erhalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 07 Februar 2025, 21:01:56
Kann ich nicht bestätigen.
Mein Anbieter hat keine Lizenz beantragt.
LG gewonnen
OLG gewonnen
BGH hat ausgesetzt mit Hinweis auf eugh

Vielleicht hatte ich auch nur Pech. Geht aber um einen 6 Stelligen Betrag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 07 Februar 2025, 21:17:02
Ja ab 2021 mag das auch so sein. Aber was ist davor. Da wird ja keiner eine Lizenz beantragt haben, weil es gar nicht möglich war.

Oder hat ein Anbieter für Casino vor 2021 Lizenzen beantragt??? Darum geht es mir.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 08 Februar 2025, 09:32:49
In meinen Augen totaler blödsinn. Egal ob Lizenz beantragt oder nicht. Die Angebote waren nicht Genehmigungsfähig.

Ich bekomme auch keinen Führerschein wenn ich durch die Theorieprüfung falle.

Für mich würde die Beantragung nur eine Rolle spielen wenn ich BEI Lizenz Beantragung ein Konzept was den Gesetzen entspricht vorlegen kann.

Bei den Machenschaften hätte kein Anbieter eine Lizenz erhalten. Da hätten sie zig mal eine Lizenz beantragen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 08 Februar 2025, 11:32:37
Über Gerichtsentscheidungen braucht man doch gar nicht diskutieren. Das gleiche Gericht, gleicher Sachverhalt, ein Zimmer weiter, unterschiedliche Auffassung. Da beim Landgericht auch Proberichter unterwegs sind, die ihr Dezernat ständig wechseln müssen, ist es doch besser, dass das Verfahren ausgesetzt wird, bevor -was häufiger vorkommt - ein Dezernatswechsel stattfindet, indem der Richter zuerst die Auffassung vertritt, dann der neue Richter eine völlig andere.

Das einzige, was Sinn macht, wenn lediglich bestimmte Kammer die Sachverhalte bewertet und nicht der Richter, der über die erforderlichen Kosten von Stoßstangen, streitende Nachbarn, usw entscheidet. Üblicherweise verkehren Richter nicht im Glücksspiel und daher ists auch nachvollziehbar, wenn die bei 2000 Schriftverkehr mit 1000 Seiten Anlagen von Urteilen, die das so sehen und anderem 1000 Seiten genau das Gegenteil , lieber die Sache aussetzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 10 Februar 2025, 15:13:06
Heute habe ich auch folgende Meldung erhalten: Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Januar 2025 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin
Dr. Schwonke, die Richter Feddersen und Odörfer
beschlossen:
Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird in entsprechender
Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des
Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-530/24
ausgesetzt.

Weiß man schon, wann sich da was tun könnte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 Februar 2025, 16:28:33
Das weiß keiner. Rechne lieber mal mit 2026.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Xzeppy am 11 Februar 2025, 13:20:14
Wenn der EuGH sich tatsächlich so entscheidet wie der BGH und den Spielern im Grunde genommen recht gibt, wäre die Sachlage eindeutig. In einem solchen Fall hätten die Landgerichte kaum eine andere Möglichkeit, als den Klagen stattzugeben – oder sehe ich das falsch? Natürlich hat jede Kammer und jeder Richter letztlich die Entscheidungsfreiheit, jedoch würde es für die Gegenseite spätestens vor dem Oberlandesgericht schwierig werden.
Spätestens dann sehe ich für die großen Anbieter kaum noch Schlupflöcher, abgesehen von Bill 55. Dadurch wird die Bereitschaft zu Vergleichen erheblich zunehmen, schätze ich - wobei diese dann eigentlich wiederum von den Klägern abgewiesen werden dürfte wenn die Sachlage deutlich ist..



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 11 Februar 2025, 13:27:39
Ich glaube eins ist hier nicht klar verständlich.
Es geht nicht darum wie die Sachlage ist.

Wenn Urteile rechtskräftig sind dann „müssen“ die Anbieter zahlen. Die werden auch nach dem EuGH Urteil jedes Verfahren in die Länge ziehen und in Berufung gehen.

Wenn ein Urteil nicht rechtskräftig ist „müssen“ die juristisch gesehen es noch nicht zahlen.

Die können nicht zeitgleich alle Urteile von den LG zahlen! Mit den Berufungen steuern die selbst die Auszahlung!!

Sagen wir mal das Urteil vom EuGH kommt wirklich 2026. Dann wollen alle die DSGVO Liste haben. Dann wird nochmal verzögert. Dann wären es nur noch 3,5 Jahre die zurückgeholt werden können.
(2016 bis 10/2020 Lizenz)

Dann wird sich der Aufwand aber nicht mehr für alle lohnen und für die PKF auch nicht, weil die Verluste zu niedrig sind! Dürfte verstàndlich sein, dass bei 3,5 Jahre die Verluste niedriger sind als 10 Jahre.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 Februar 2025, 15:57:34
Naja ich denke irgendwann wird auch die Kenntnis ein Thema sein wenn dies so groß in den Medien ist … das die 3 Jahre dann irgendwann auch vorbei sind … aber selbst wenn urteile sie rechtskräftig sind kommen glaube ich nicht das dann jeder Anbieter direkt zahlt … sie sitzen doch in matta oder Gibraltar habt entspannt ( auch ohne bill 55 ) schwierig
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 11 Februar 2025, 16:30:44
Ja natürlich zahlen sie nicht immer gleich damit andere die neu Klagen wollen nicht wissen sollen das man sein Geld zurückfordern kann.

Natürlich spielt Bill55 auch eine Rolle. Leute mit dem Geld was wir mit den PKF zurückkriegen werden neue Klagen finanziert.

Würdet ihr alles sofort zurückzahlen an deren Stelle?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 Februar 2025, 16:31:20
Da hast Du vermutlich recht CRS. Gerade Gibraltar ist ohne Wohlwollen der OC kaum möglich da es nach wie vor keinen Vertrag mit dem Vereinigten Königreich bzgl Vollstreckungen gibt. Solange man nicht die Muttergesellschaften irgendwie mit verantwortlich machen kann wird das ein langer Kampf. Und die Zeit für die noch möglichen Klagen wird täglich kürzer. Die EuGH Vorlagen waren selbst bei einer Niederlage der ocs ein Gewinn. Und wir müssen warten und hoffen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hitdajack am 13 Februar 2025, 14:10:01
Interessanterweise ist die spanische oder italienische Homepage der kalenderfreunde aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Hat jemand zufällig mal Screenshots in letzter Zeit gemacht wo der Anbieter Unterklassige Amateurspiele aus Deutschland live anbietet? Sprich sich nach wie vor gegen deutsches Recht verhält. Weil umsonst machen die das ja nicht 😎
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 13 Februar 2025, 14:32:31
Kann beide Seiten öffnen 🤷🏻‍♂️
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 13 Februar 2025, 14:58:59
Boah ... muss ich jetzt etwa noch "Kalenderfreunde" oder "die mit den Jahreszahlen" auf den Index stellen? #verzweifel#  ::)

BESUCHT BITTE KEINE SCHÄDLICHEN SEITEN ! ! !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 Februar 2025, 15:00:47
Aber Oli mal im ernst wie soll man den sonst jemanden umschreiben ?! Manchmal geht’s ja nun mal direkt um einen gewissen Anbieter …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Februar 2025, 15:05:15
Aber man muss die Seiten nicht aufrufen. Weit weg davon nicht austesten ob der Wille hält.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: NEVER am 13 Februar 2025, 19:54:44
Meine Kanzlei erwartet ein Urteil noch in diesem Jahr. Ich habe bereits vor dem LG gewonnen, die Beklagte wurde veruteilt die Verluste nebst Zinsen zu zahlen. Wie erwartet ist die Beklagte in Berufung gegangen, nun warte ich auf das Urteil vom OLG, welches aber schon mehrere Urteilte zu Gunsten der Kläger ausgesprochen hat. Das ganze zieht sich aber schon eine Weile. Wenn ich aber ehrlich bin, rechne ich mit 0,- €. Ich habe zwar einen PKF im Rücken, der wohl alles geben wird, da es mit Zinsen auch 6-stellig wird, ABER die Verbrecher lassen sich doch eh wieder irgendwas einfallen. Und am Ende sind die dann Insolvent werden umfimiert und weiter gehts. Kleine Hoffnung ist, der ehemalige Werder Trikotsponsor gehört zu den größeren.

Am Ende bin ich einfach froh, dass ich die scheiße los bin. Springt da noch der ein oder andere € bei rum, dann sag ich nicht nein. Am Ende war ich aber eben auch so dumm und hab es verzockt. So ehrlich muss man zu sich selber sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 13 Februar 2025, 20:14:15
Naja, du mist auch so ehrlich sein: Wären die Anbieter reguliert gewesen, hättest du niemals solche Summen verzocken können und wärst vermutlich nach max 10.000 überall gesperrt worden. Ich kenne Leute aus dem regulierten Casino Bereich, den regulierten Casinos ist egal, was du verdienst, wenn du über die Summe x kommst, wird erstmal nachgefragt und dein Konto auf Eis gelegt. Dann gibt es einen langen Prozess zum Thema Nachweis Herkunft Geld usw.. Was die  Beklagten abgezogen haben war/ist in der EU verboten und somit sind die Transaktionen rückgängig zu machen. So ehrlich muss man auch sein. Übrigens, mit der Einstellung: is mir egal, ob ich was bekomme, obwohl ich im Recht bin, is mir egal. Wenn ich ein Anwalt der Gegenseite wäre, würde ich schmunzeln. Meine Taktik der Zermürbung hat sich ausgezahlt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: NEVER am 13 Februar 2025, 21:26:14
Kam vielleicht falsch rüber. Natürlich hast du recht und klar sind es alles Verbrecher. Mir war es aber vorher schon egal. Hat nichts mit Zermürben zutun sondern ich war 18 Jahre lang spielsüchtig, da sind mein Prioritäten halt anders, als vorrangig mein Geld zurück zubekommen . Ich bin froh das ich das Kapitel schließen kann und das passiert erst mit Ende des Prozesses. 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 Februar 2025, 22:09:01
Hattest du jetzt schon den Prozess vor dem OLG? Spielsüchtig sind wir auch nach dem Prozess bzw dem Erhalt des Geldes. Aber in einem stimme ich dir zu, danach kann auch ich endgültig mit all dem abschließen.
Momentan ist die wichtigste Priorität über zwei Jahre Clean zu sein und das die nächsten Jahre Tag für Tag auszubauen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 14 Februar 2025, 05:12:16
... und ganz wichtig ... es auch zu genießen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mcly am 16 Februar 2025, 20:44:24
Nabend zusammen,

ich habe nun ein positives Urteil vom Landgericht erhalten.
Wie sind denn eure Erfahrungen?
Gibt es einen Einspruch/Berufung bzw. falls nicht wie lange dauert eine Zahlung?

Viele Grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 Februar 2025, 22:04:24
Die Berufung kommt immer.
Meistens immer am letzten Tag um auch da die Zeit bis zum letzten Tag auszureizen!

Danach geht weiter am oLG und hohe Wahrscheinlichkeit das ausgesetzt wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 17 Februar 2025, 13:49:21
Nabend zusammen,

ich habe nun ein positives Urteil vom Landgericht erhalten.
Wie sind denn eure Erfahrungen?
Gibt es einen Einspruch/Berufung bzw. falls nicht wie lange dauert eine Zahlung?

Viele Grüße

Es wird zu 99% am letzten Tag der Frist Berufung eingelegt und es geht zum OLG.

Bei mir ist es jetzt fast ein Jahr her und vom OLG gibt es noch nichts Neues.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 17 Februar 2025, 14:51:46
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-lehnt-aussetzung-bei-verlusten-ab-dem-01-07-2021-neuer-gluestv-2021-ab-239106.html

Dann würden die Fälle auch bei Sportwetten nach 10/20 so behandelt. Ist schon eine sehr wichtige Entscheidung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 17 Februar 2025, 14:59:45
LG Hamburg. Ja ja.. nun weiß ich auch warum meine 2Jährige Tochter zu ihrem Beginn der Rente ein dickes Konto haben wird 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 17 Februar 2025, 17:10:24
Gehts da um die Verluste über den 1000€? Verstehe ich nicht so richtig, bzw. wird nicht richtig klar aus der Beschreibung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 17 Februar 2025, 17:13:43
Die stehen nicht auf der Whitelist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 17 Februar 2025, 17:14:16
Ach so, ok :D dachte die haben eine Lizenz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 17 Februar 2025, 18:08:22
Warum sollen die dann das Geld zurückzahlen wenn die eins Lizenz haben. Ob Whitelist oder nicht. Wenn ab Erlaubnisvorbehalt keine Lizenz vorhanden, Rückzahlung.

Denke dann auch für die Verluste über 1000€ sieht es gut aus. Lizenz bis 1.000€ Grenze!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hitdajack am 18 Februar 2025, 13:11:57
Nabend zusammen,

ich habe nun ein positives Urteil vom Landgericht erhalten.
Wie sind denn eure Erfahrungen?
Gibt es einen Einspruch/Berufung bzw. falls nicht wie lange dauert eine Zahlung?

Viele Grüße


Würde ab LG mal mit 2 Jahren rechnen. Vorher tut sich nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: shinfu am 25 Februar 2025, 13:44:52
ich habe heute ein positives urteil vorm LG gegen den roten erhalten. Gleiches LG, andere Kammer hat gegen einen anderen anbieter ausgesetzt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 25 Februar 2025, 14:10:37
Schon mal positiv für mich persönlich zu hören.
Ich hab morgen gegen Kahns Partner meine Verhandlung und somit meine letzte von 4!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 26 Februar 2025, 09:59:57
Lief nicht so toll bei mir. Der Richter war eher auf Seiten der Beklagten.

Hab ich mir vielleicht mit der Frage des Beklagten Rechtsanwalts nach Werbung die mit Schleswig Holstein zu tun hat ein Eigentor geschossen? Ich wurde gefragt, ob ich davon gehört habe und bejahte es, sagte aber dazu, dass ich mir nichts dabei gedacht habe, weil die Werbung in meinem Bundesland geschaltet wurde.

Ich habe aber in Fragen zuvor betont, dass ich nichts von einer Illegalität gewusst habe, weil auch berühmte Personen Werbung dafür gemacht haben.

Der Richter meinte dann in seiner Erklärung zum Rechtlichen, dass es mir als leichtfertig angesehen werden kann, weil ich dies mit Schleswig Holstein ignoriert habe.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 11:11:40
Welche Werbung? Meinst du die Werbung, die so erstellt wurde damit man nichts versteht? Wo 3 sätze in 2 Sekunden gesprochen werden?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 26 Februar 2025, 12:03:01
Ja genau die. Aber der Richter hat mir es so zu verstehen gegeben, dass ich mich hätte damit auseinandersetzen sollen. Es war das erste mal, dass ein Richter so direkt für den Anbieter gesprochen hat. Ich glaube er wird sein Urteil auch entsprechend so fällen. Die Vertretung meines Anwalts ist aber komischerweise nicht eingeschritten, also kann ich ja eigentlich nicht viel falsch gemacht haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 12:49:50
Genau. Wie die Anbieter sich mit den Gesetzen auseinander gesetzt haben. Also gar nicht. Es bleibt bis zum Entscheid ein Katz und Maus Spiel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Februar 2025, 12:54:06
Scheinbar ist der PKF „Right now“ insolvent.
Dazu gibt es folgenden Bild+ Artikel:

______________________
Es ist eine Wette gegen xxx und Co. Und sie soll ein Vermögen einbringen.
Start-ups wie Right Now und Anwälte haben Tausende Zocker an die Hand genommen. Ihr Versprechen: Mit unserer Hilfe holen wir eure Wettverluste vor Gericht zurück. Und das ohne Risiko.

Auch Milliardär Carsten Maschmeyer (65, „Die Höhle der Löwe“) setzt auf den Klage-Markt. Seit 2018 engagiert er sich bei Right Now, investierte mit anderen 25 Millionen Euro. Aktuell hält er 5,5 Prozent an der Düsseldorfer Firma.
Aber: Die Wette des Legal-Tech-Unternehmens droht nicht aufzugehen. Nach BILD-Informationen ist Right Now nun pleite, stellte am Dienstagabend einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos verschafft sich derzeit einen Überblick, wie er auf BILD-Anfrage erklärte.

Die Insolvenz von Right Now offenbart die Probleme einer ganzen Branche. BILD-Recherchen zeigen: Für die Spieler kann der Pakt mit der Klageindustrie noch zur Kostenfalle werden. So droht vielen Zockern die nächste kostspielige Pleite.

Hintergrund: Aus Sicht der Kläger waren Sportwetten zwischen 2012 und 2020 illegal, weil die im Ausland ansässigen Anbieter damals noch keine Lizenzen in Deutschland hatten. Ähnlich sah es auch der Bundesgerichtshof – und entfachte damit eine Goldgräberstimmung.
Der Haken: Die Bundesrichter entschieden später, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Und dort, so sehen es Experten, stehen die Quoten für die Wettanbieter gar nicht so schlecht.

Gut möglich, dass die vielen Tausend Klagen letztlich scheitern, die Zocker leer ausgehen. In dem Fall droht ihnen ein teures Nachspiel.
Bereits die Klagewelle gegen die Autoindustrie wegen der Diesel-Affäre hat gezeigt: Scheitern Prozessfinanzierer vor Gericht oder geraten die Verfahren ins Stocken, gehen anschließend viele Anbieter pleite. Folge: Die Gerichtskosten blieben oft an den Dieselfahrern hängen.
Nach BILD-Recherchen ist auch im Fall der Wettanbieter die Finanzsituation bei vielen Prozessfinanzierern zunehmend angespannt. Das zeigt der Fall von Right Now, aber auch ein Blick in die Bonitätsbewertung anderer Anbieter. Ursache: Aufgrund der ausstehenden EuGH-Entscheidung gibt es kaum Urteile, damit fließt auch wenig Geld in die Kasse.

Haben Prozessfinanzierer denn Rücklagen gebildet, damit ihre Kunden letztlich nicht auf den Gerichtskosten sitzen bleiben? Das wollte BILD von Gamesright aus Hamburg wissen, einem der führenden Anbieter. Auf Anfrage äußerte sich das Unternehmen aber nicht.
Investoren halten sich immer mehr zurück

Fest steht: Investoren sind aufgrund der unsicheren Rechtslage vorsichtig, frisches Kapital nachzuschießen.
Ein prominentes Beispiel: Das Start-up Zockerhelden suchte 2024 in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ nach Geldgebern, will ebenfalls die Wett-Verluste von Spielern zurückholen. Werbegesicht von Zockerhelden ist Werner Hansch (86). Die Sportreporter-Legende war nach eigenen Angaben selbst spielsüchtig.
Auch hier kündigte Promi-Investor Maschmeyer seinen Einstieg an, gemeinsam mit Dagmar Wöhrl (70). Doch zu einem Investment ist es bis heute nicht gekommen. Wohl auch wegen der juristischen Risiken.
Sittenwidrige Verträge mit Zockern?

Die Maschmeyer-Firma Right Now kaufte Zockern ihre Forderungen gegen Wettanbieter ab – um die verlorenen Einsätze anschließend für einzuklagen.
In der Vergangenheit bot Right Now den Spielern um die 10 Prozent ihrer Verluste als Sofortzahlung an. Auf seiner Homepage wirbt das Start-up noch immer mit einer „Sofort-Erstattung“. Dazu heißt es verlockend: „Verkaufe Dein Problem!“

Auch die Firma Gamesright bietet Zockern schnelles Geld. Allerdings scheint ihr Umgang mit Kunden derzeit auch die Gerichte zu beschäftigen. Nach BILD-Informationen steht die Frage im Raum, ob der Prozessfinanzierer sittenwidrige Verträge mit Spielern abgeschlossen hat.
Der Fall: Gamesright kaufte im Mai 2024 einem Mann aus Nordrhein-Westfalen (NRW) mögliche Forderungen gegen xxx ab. Der entsprechende Vertrag liegt BILD vor. Darin ist nachzulesen, der Spieler habe zwischen 2015 und 2020 „erhebliche Verluste“ erlitten.

Nach den Berechnungen von Gamesright geht es um mehr als 32.000 Euro. Dafür zahlte das Unternehmen rund 2000 Euro. Ein fixes Geschäft, laut Vertrag war das Geld „innerhalb von 3 Werktagen“ fällig.
Das heißt: Als Kaufpreis erhielt der Mann lediglich 6 Prozent des Betrages, den Gamesright nun von xxx zurückverlangt. Außerdem fordert man von dem Wettanbieter mehrere Tausend Euro an Zinsen – von denen der Spieler nicht mehr profitiert.
Ein fairer Deal? Das scheint das zuständige Landgericht Wuppertal anzuzweifeln. Gamesright klagt dort gegen den Wettanbieter. Es könne sich die Frage stellen, ob der Forderungskauf sittenwidrig ist, befand das Gericht im Januar. Dann wäre der Kaufvertrag nichtig.
Gamesright wollte sich auf BILD-Anfrage dazu nicht äußern.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 13:10:00
Joar, nicht so überraschend. Die Gier trägt hier seinen Teil dazu bei.

Meine Oma sagte mal:

Man wird nicht schnell Reich, nur schnell arm  ;D

Natürlich übel für die, die über den PKF Ihre Klagen laufen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 26 Februar 2025, 13:22:31
Das ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für alle, die ihre Verluste zurückholen wollten. Es ist auch verständlich, dass den Finanzierern bei ausbleibenden Geldeingängen quasi die Hände gebunden sind.

Dass der Gerichtshof der europäischen Union, wie im Artikel steht, noch in der Schwebe ist, stimme ich nicht zu. Im Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass der Gerichtshof für die Spieler entscheiden wird. Spieler, die mit einem Anwalt und nicht mit einem Finanzierer an die Sache rangegangen sind, haben gegenwärtig natürlich einen Vorteil.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Februar 2025, 13:26:09
Yo, wer mit Right Now unterwegs war, hat jetzt natürlich ein Problem.

Selbst weiter finanzieren oder Klage zurückziehen.
Neuer PKF wird sich wohl nicht finden lassen.

Und wenn das Wuppertaler Gericht, den Forderungskauf von Gamesright als sittenwidrig einstuften, dann ist Gamesright nicht klageberechtigt und die Klage wird abgewiesen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 13:48:05
Mein PKF aus Österreich hat mir geschrieben, dass bei denen alles bestens ist, da sie vorsichtiger finanzieren als die Kollegen aus Düsseldorf. Also wenn jemand einen PKF aus Österreich hat und der mit E beginnt, der muss sich nicht gleich ein Ködelchen in die shorts machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Februar 2025, 14:36:33
mein Reden, dass die Verträge mit den PKF sittenwidrig sind, halleluja, sehen das auch andere so.

bald gibts Prozesskostenfinanzierer gegen Prozesskostenfinanzierer.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 15:03:11
Hast du auch eine Erklärung dazu?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Februar 2025, 15:25:55
die PKF sahen alle das easy money, in der Zeit, in dem man nach Klageeinreichung 80% außergerichtlich aushandeln konnte, dann wurde es schwieriger,
dann kamen Urteile, die sagen, dies und Urteile, die sagen das.
dann haben einige PKF Anwälte gesagt, Auslandsverluste sind nicht zu erstatten, obwohl es mW ein entsprechendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gibt, das so zu deuten ist, dass
es keine Rolle spielt, wo der deutsche Verbraucher seine Verluste erlitten hat, was aber den PKF-Anwälten egal war bzw und /oder nicht bekannt.

Dann heißt es, man dürfte nur den Verlust einklagen, obwohl man hier möglicherweise auch nur die Einzahlungen hätte einklagen können/müssen, weil die Aufrechnung der Auszahlungen vom Gegner hätte erfolgen müssen,
wobei mitunter dder Gegner auch ein VU über sich ergehen ließ.

ich möchte sagen, daß durch das Weglassen von Auslandsverlusten, usw., hier möglicherweise ein Schaden entstanden ist, der gegenüber dem Online Casino bereits verjährt ist, aber aufgrund von Hnweispflichten des Anwalts, der ja mit dem PKF zusammen arbeitet, von ihm zu tragen sein könnte.

wenn mir ein PKF / Anwalt sagt, dass Auslandsverluste herausgerechnet werden müssen auch bei einem deutschen Verbraucher, obwohl er nach kurzer Recherche auch ein entsprechendes Urteil finden kann, dass der Verbrauchergerichtsstand auch für solche Auslandsverluste gilt, dann würde ich es nicht so befremdlich sehen, wenn er für diesen Fehler in Höhe des Verlustes haften könnte.

bei der Vielzahl der Streitigkeiten, könnte ich mir vorstellen, dass hier auch eine große Summe bei rum kommt.

Ergänzung:
Hinzu kommen die in meinen Augen viel zu überhöhten Anteile der PKF. 40% und mehr, Ankaufspreis Forderung 10% und weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 16:20:47
du pauschalisierst mir zu viel.

Ein Inkasso Unternehmen macht nichts anderes.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 26 Februar 2025, 16:32:15
Ein Inkasso Unternehmen macht nichts anderes.

Die bezahlen dem ursprünglichen Gläubiger aber sicher mehr als 6%, oder?

Und das kritisiert das Wuppertaler Gericht.
Leistung und Gegenleistung passen hier nicht zusammen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Februar 2025, 16:37:31
hier kommt noch erschwerend dazu, daß der durchschnittliche Zocker oft erhebliche Geldprobleme hat und daher seine Zwangslage mit ausgenutzt wird.
viele PKF tun auf verbraucherfreundlich, aber ihre Details, wie viel sie vom Kuchen abhaben möchten, gibts nur auf konkrete Nachfrage.
40% und mehr, komplette Zinsen einbehalten für ein paar Textbausteine, nun ja, jeder, wie er mag
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 26 Februar 2025, 16:57:24
Auch wenn ich von dem Geschäftsmodell dieser Opportunisten selber nicht viel halte, frage ich mich schon manchmal, in welcher Welt Einige hier leben.

Denn es ist nunmal Fakt, daß eine selbstfinanzierte Klage sehr teuer wird, besonders, wenn es über mehrere Instanzen geht. Viele haben dieses Geld nicht.

Obendrein dauert es unter Umständen mehrere Jahre, und der der PKF trägt das volle Risiko, am Ende doch auf den Kosten 'sitzenzubleiben'.

Der 'Kunde' zahlt dafür, 'kein Risiko' zu haben, und sich selbst um nichts kümmern zu müssen - das ist doch völlig normal. Selbst bei einer Insolvenz des PKF, wie in diesem Fall, hat der Kunde selbst keine finanziellen Nachteile.
Natürlich lassen die sich das bezahlen, indem sie einen Teil des Streitwerts einbehalten. Das Risiko und die einzukalkulierende Wartezeit haben da auch Auswirkungen auf den Preis. Alles Andere würde aus ökonomischer Sicht wenig Sinn machen, denn schließlich ist das ein Geschäftsmodell, und keine gemeinnützige Einrichtung.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 17:21:46
Lass doch bitte das pauschalisieren.

Es gibt solche und solche. Bei den Gerichten nicht anders.
Ich z.b muss keine 40% abgeben und die Zinsen werden auch nicht komplett eingehalten. Seid doch froh dass es die PKF gibt, ohne diese wären viele in einer Aussichtslosen Situation.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Februar 2025, 17:26:08
hier, so viel zu PKF und Insolvenz und kein Kostenrisiko
https://www.youtube.com/watch?v=gg0OfEmNDT8
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 26 Februar 2025, 17:48:27
@Istvoelligegal bist du eigentlich Kläger, oder ist dein Auftrag ein anderer?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 26 Februar 2025, 18:19:50
Für die Leute die mit Right Now finanziert haben ist es natürlich aber keine Panik. Es ändert sich nichts an der Rechtslage.

Right Now finanziert alle Sammelklage.Wenn viele Gesellschaften nicht zahlen kommt sowas bei raus. Das sind 2 verschiedene Sachen!

Artikel. Es kommt darauf an welches Medium und Journalist es schreibt!

Wir haben das Betano Verfahren und BGH online Casino die zurückgezogen haben!
Eindeutig.

Genau das wollten die Anbieter. Das den finanzierer das Geld ausgeht!

Zur Info. Ich haben wegen einer Flugverspätung das Geld nach 9 Monaten erst bekommen. Nur mal so dazu.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Februar 2025, 18:27:41
@Istvoelligegal bist du eigentlich Kläger, oder ist dein Auftrag ein anderer?

?
ich wollte nur sagen, daß man möglicherweise auch dann Kosten zu tragen hat, selbst wenn man einen PKF hatte.

Mitunter vergisst die Justizkasse den Vorschuss anzufordern, lässt die Klage trotzdem zustellen.
Das Gericht ist ja nicht verpflichtet den Gerichtskostenvorschuss anzufordern und kann die Klage auch sofort zustellen.
Mitunter wird die Klage auch für viel Geld ohne Vorschuss übersetzt und die Dolmetscherkosten zahlt am Ende der Verlierer.
Selbst wenn das Verfahren gewonnen wird und selbst wenn das Online Casino die Gerichtskosten usw tragen muss,
ist der Spieler der Zweitkostenschuldner und muss die Gerichtskosten zahlen, kann die dann aber vom Gegner zurückholen.
Nur blöd, wenn die nicht freiwillig zahlen.

insofern war meine Info nur die, dass man bei einer Insolvenz der PKF möglicherweise Kosten tragen kann. Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mahnwesen am 26 Februar 2025, 18:49:12
Du musst überhaupt Nix tragen, entweder du finanzierst es dann selber weiter oder es verläuft sich im Sand und du hast natürlich Pech.

Abgesehen davon war der Artikel in der Bild, die sind auch eher pro Sportwetten eingestellt,  man kann die Quoten sehen viel Werbung für Sportwetten und Bild hatte ja auch selber eine Wettseite mit einem bekannten Anbieter.
Ich würde mir keine großen Sorgen machen, das ganze wird für uns ausgehen, der EUGH wird Nix anderes sagen, jetzt haben die Anbieter erreicht das kein Geld mehr fließt und die Menschen unsicher werden bzw. Keine Finanzierer mehr finden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 26 Februar 2025, 19:05:42
Ja, die Bild Zeitung war schon immer pro Anbieter bei deren Berichten. Da sollte man genau so viel drauf geben als wenn ein gegnerischer Anwalt etwas verfasst.
Für ein Märchen halte ich auch dass ein Gericht in Vorkasse geht und ohne Geld etwas unternimmt. Behörden machen hier mal gar nichts.
Und IVE, so von oben herab bezüglich Menschen die einen PKF genommen haben finde ich grenzwertig. Wenn man einen Rechner bemüht und nach zwei Instanzen und einer Niederlage über 30.000 Euro in den Sand gesetzt hätte.... Wer kann das? Die meisten haben Schulden ohne Ende und da finde ich 34-38 Prozent für die Kostenübernahme inklusive Risiko fair.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 Februar 2025, 20:12:25
Hi Roy da bin ich ganz bei dir. Ich gebe gerne 37 Prozent ab und hab kein Risiko. Alleine hätte ich das bei meinem Fällen niemals machen können.

Wir sollten nun abwarten bis Ende des Jahres eventuell der EUGH sich meldet. Bis dahin dürfte auch bill 55 entschieden sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 26 Februar 2025, 20:30:51
Gibt es eigentlich eine gewisse Art von Terminierungen vom EUGH? Oder wie entscheidet sich das bei denen... die können ja schlecht sagen Heute machen wir das und morgen was anderes... gibt es da Verhandlungen oder einen Ablauf Plan der einen auf dem laufenden hält ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 26 Februar 2025, 22:31:39
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100613276/rightnow-start-up-aus-nrw-insolvent-maschmeyer-und-lenssen-beteiligt.html

Hier liest es sich ganz anders. Ist doch klar wenn Verfahren ausgesetzt werden das Entscheidungen viel später entschieden werden. Ohne Aussetzungen wären die Entscheidungen viel früher gefallen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 27 Februar 2025, 08:14:22
Was auch wichtig sein wird ist ob der EUGH auch das Verfahren aus Erfurt zusammen mit dem BGH verhandelt oder ob Erfurt ein separates Verfahren wird.

Nach Rücksprache mit meinen Anwalt schätzt er das es noch bis Mitte 2026 dauert, bis sich hier was tut.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hahn2022 am 27 Februar 2025, 08:28:29
Es gibt ja eine Sparte beim eugh. Den eug oder so. Ich glaube das dieses Jahr das Verfahren zu online Casino veröffentlicht wird und die bill55 gekippt wird dieses Jahr. Sportwetten denke ich mit viel Glück ende diesen Jahres, sehr wahrscheinlich aber Anfang 2026
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: IRA am 27 Februar 2025, 12:23:02
Die meisten haben Schulden ohne Ende und da finde ich 34-38 Prozent für die Kostenübernahme inklusive Risiko fair.


Prozesskostenhilfe - anstatt fast 40% an einem PKF abzudrücken. Am Ende kann man immer noch Insolvenz anmelden, wenn alles den Bach runter geht. Was anderes bleibt ja gar nicht übrig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 27 Februar 2025, 13:57:10
Das gilt aber nicht für alle. Ich hatte z.b keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Ich hätte das volle Risiko alleine tragen müssen. Also habe ich mich dazu entschieden kein Risiko einzugehen. Der erste Schritt aus der Risikozone 😅
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 Februar 2025, 14:59:22
Dito Bobby.
Ich auch nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evertonian am 27 Februar 2025, 16:08:42
Ich auch, und lerne nun, dass „kein Risiko“ nicht gleich kein Risiko ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 27 Februar 2025, 18:20:20
Lieber trete ich die 40% ab - ich hab sogar voll Anrecht auf die Zinsen und gehe absolut Risikofrei in das ganze Verfahren, statt mir jederzeit sorgen machen zu müssen wie es vielleicht ausgehen kann.
Noch dazu handelt es sich, auch wenn ich es verzockt habe, um Geld, mit welchem ich eh nicht mehr gerechnet habe. Also ist mehr als die Hälfte dann weitaus besser, als gar nichts.
Auch wenn dann vlt 20k flöten gehen, kommen vlt 30k in die Kasse und das sind 30k mehr, als ich mir erhofft hätte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 Februar 2025, 19:50:22
Das ist viel k ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 28 Februar 2025, 07:23:45
Hat denn hier jemand schon ein Verfahren verloren? Da ich tatsächlich glaube, dass ich meines verlieren werde nach den Worten des Richters. Er hat sich rechtlich seinerseits klar positioniert und hat auch ein danke der Gegenseite zu hören bekommen. Die Gegenseite selbst hat mit solchen Worten nicht gerechnet.

Gehen denn PKFs in Berufung oder kann es sein, dass ich dann am Ende mit leeren Händen dastehe?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 28 Februar 2025, 08:19:03
Es gibt genug höchstrichterliche Urteile, in denen klar gemacht wurde, dass es nicht die Aufgabe des Spielers ist, die im Fernsehen gezeigte Werbung zu hinterfragen, noch die Dokumentationen über Glücksspielsucht und die Unrechtmäßigkeit der OCs im TV überhaupt zu sehen. Auch das AGB-Argument wurde doch schon hinreichend zerschossen.
Die Begründung des Richter wäre also konstruiert und damit mMn "anfechtbar" ...


Für mich hörten sich die Werbesprüche im TV immer so an, als gelte nur der Einzahlungsbonus für SH. Ich bin sogar mal aufgestanden und ganz nahe an meinen 46 Zöller TV getreten. Da konnte ich die schriftlichen Warnhinweise immer noch nicht lesen, so klein waren sie. Die Zeit zum Lesen gab uns der Werbetreibende auch nicht.
Manchmal frage ich mich, was solche Richter eigentlich in der Birne haben ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 28 Februar 2025, 08:48:03
Auch bei diesem Berufszweig wird es so sein, dass der ein oder andere empfänglich ist…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 01 März 2025, 08:29:15
Mich haben diese Worte wirklich schockiert, da ich diese von den vorherigen Verhandlungen nicht kannte. Der Richter hat sich auf das BGH und Urteile des selbigen Landesgerichts bezogen und trotzdem einen anderen Standpunkt. Auch der Gegenseite gab er Recht ich hätte nicht mit der Werbung auseinander setzen sollen. Ich habe daraufhin geantwortet warum sollte ich? Ich geh doch davon aus, wenn Werbung in meinem Bundesland geschaltet wird, dass sie auch erlaubt ist. Da spricht er ja total gegen deine Aussagen Olli und gegen die Aussagen der höchsten Gerichte. Ich habe mich wirklich in die Enge getrieben gefühlt. Bin jetzt wirklich auf das Urteil gespannt, aber auf Grund dieser Argumentation denke ich wird gegen mich entschieden, was derzeit eigentlich nahezu unmöglich sein sollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2025, 08:49:55
Hi lost bleib ruhig. Ich dachte damals genauso wie du und habe das Verfahren aber gewonnen.

Bleib ruhig und warte ab. Was sagt dein Anwalt dazu?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 01 März 2025, 08:57:31
Ich habe mich bis heute nicht mit ihm ausgetauscht, da das Protokoll noch nicht vorliegt und die Anwältin vor Gericht eigentlich nur die Vertretung war. Konnte sie nach dem Verfahren telefonisch nicht erreichen, sonst hätte ich sie gefragt was Sache ist. Falls ich verlieren sollte, dann hoffe ich nur, dass der PKF auch eine Berufung zulässt. Wenn man diese Geschichte mit dem PKF, der gerade Insolvenz angemeldet hat hört, dann macht man sich da schon Gedanken. Verständlich, denn durch die Aussetzung von Verfahren und dem ausstehenden EuGH Urteil gibt es ja keine Zuflüsse.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 März 2025, 11:35:40
Waren die pkf Anwälte per Video zugeschaltet? Auch schön, dass man einen offensichtlich gar nicht vorbereitet. Es werden hunderte Seiten hin und her gewechselt, aber denjenigen zu sagen, mit wem er vor Gericht auftaucht, ist keine Zeit für, möglicherweise, weil das kein zusätzliches Geld einbringt. In den pkf Verträgen hab ich auch schonmal gelesen, dass der pkf auch das Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortführen muss, insbesondere wenn sich die Rechtsprechung negativ entwickelt oder was auch immer, natürlich ohne Mitsprache des Verbrauchers.

Üblicherweise hat man Redebedarf vor einer Verhandlung und geht zumindest paar Fragen durch, die erfahrungsgemäß gestellt werden, um hierauf ggf besser vorbereitend antworten zu können, um ggf Unterlagen mitzunehmen, wie beispielsweise die Werbung als Bildschirmkopie.

Da sehr viele pkf mit den Anwälten zusammen arbeiten, die mitunter auch im Handelsregister sichtbar für jedermann noch weitere Verbindungen zu einander haben, ist der Gedanke, der pkf gewinnt nur, wenn der Kläger gewinnt, meines Erachtens falsch. Der Anwalt wird seine gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren vom pkf bekommen, der verbucht bei einem verlorenen Fall dies als Verlust, weshalb so oder so viele pkf "gewinnen", weil dahinter oft ein ausgeklügeltes System hinter steckt, sind ja alles Juristen.
Gibt's genug Tricks, aus Nächstenliebe oder um Verbraucherschutz, geht's meines Erachtens eher weniger, nervig/widersprüchlich für mich eben nur, wenn die dann entsprechend mit Verbraucherschutz Werbung machen und den Eindruck vermitteln, man bräuchte den Anteil um über Wasser zu kommen. Das ist ein knallhartes Geschäft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 01 März 2025, 16:06:09
Weder der Pkf war zugeschaltet, noch meine vertretende Kanzlei. Ich wurde auch nicht auf das Verfahren darauf vorbereitet. Klar hatte ich meine Verfahren bereits hinter mich gebracht, aber jeder Fall ist doch ein neuer Fall. Ich habe einen Tag vor der Verhandlung meinen Anwalt angerufen, da ich auch an diesem Tage eine kurzfristige Anfrage auf eine Videoverhandlung hatte, was mir auch lieber war, da ich sonst einen Anfahrtsweg von fast 30km zu meinem zuständigen Landgericht gehabt hätte. Da wollte ich auch nachfragen wer mich vertritt. Habe mir gedacht, dass durch die Änderung meine Kanzlei zuständig ist, stattdessen war es die selbe Anwältin aus einem vorherigen Verfahren, welche ich beim Landgericht auch erwartet gehabt hätte. Wie du bereits gesagt hast zählt eigentlich nur für meinen Anwalt, dass er bezahlt wird und das ist ihm ja gesichert. Eigentlich traurig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 01 März 2025, 17:21:30
So sollte es nicht sein aber ich kenne es auch anders von PKF und vor allen der Kanzlei … also ohne Details zu nennen … es geht auch anders … zum Glück l
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 01 März 2025, 19:39:35
Also ohne Anwalt oder Pkf hättest du nicht teilnehmen sollen.  Was stand den in der Einladung zur Verhandlung? Wenn dort dein Anwalt aufgeführt ist, wird doch der Termin nicht durchgeführt, wenn dieser nicht teilnimmt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 01 März 2025, 20:55:34
Es war doch eine Anwältin dabei.
Ist Gang und Gäbe dass die Kanzleien jemanden Dritten mit ins Boot holen vor allem wenn sie mehrere hundert Kilometer entfernt ihren Standort haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 01 März 2025, 21:10:38
Also… meine Kanzlei hatte auch einen Vertreter geschickt.
Sehr wohl aber hatte mich mein Anwalt sehr gut vorbereitet.
Zum Beispiel auch auf diese Frage.
Die Wahrheit war in dem Fall aber absolut gut für uns, vielleicht hast du dich da etwas verstrickt mit den Dingen die du heute weißt.
Berufung würden die bestimmt einlegen, dafür sind unsere Prozess Gewinn Quoten zu gut 😅👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 03 März 2025, 08:09:23
Wie gesagt, wollte die Vertreterin auch einen Tag vorher kontaktieren um Details zu klären, aber war nicht erreichbar. Hat mich schon gewundert, dass mich niemand darauf vorbereitet hat. Von einem anderen Verfahren, welches über eine andere Kanzlei abgewickelt wurde, bekam ich einen Anruf und diese haben mich entsprechend vorbereitet.

Naja mal hoffen, dass mir die Frage zu Schleswig Holstein nicht zum Verhängnis wird. Aber warum sollte ich mich auch mit so einer Werbung beschäftigen, wenn sie in meinem Bundesland geschaltet wird und die Casinos auch hier frei zugänglich waren. So hab ich es auch erklärt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 06 März 2025, 13:00:30
https://www.anwalt.de/rechtstipps/limitverletzungen-im-online-gluecksspiel-geheime-vereinbarung-versucht-spielerschutz-auszuhebeln-240226.html?__cf_chl_tk=8k_0jHYpVscORk6ToSA4RzYylnjC7ieY5c21mdLZjhI-1741262380-1.0.1.1-XdS7oQXkYXwR1AoviHgv5NCNP.kCT2Li7Jtpe8E_VXs

Nicht ganz passendes aber eigentlich nur traurig
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 06 März 2025, 13:22:48
Heute abend in der ARD (MONITOR) wird dies thematisiert - Start: 21 Uhr 45

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 06 März 2025, 16:40:59
Dazu schon mal:
https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/online-gluecksspiel-spielsucht-schutz-100.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 06 März 2025, 16:41:50
Also ich finde  sowas echt erschreckend …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: DestructionDaddy am 06 März 2025, 16:59:56
Ein Hoch auf den korrupten Staat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: positve am 06 März 2025, 17:31:43
https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-03/gluecksspielmarkt-online-wetten-spielsucht-schutzregeln

Sehr interessant, der geheime Vergleich ist mehr als unverständlich!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 März 2025, 17:59:18
Immer schlecht, wenn man gar nicht vorbereitet wird. Vorallem wenn die dann auch nur per Video teilnehmen, lässt sich noch nicht Mal vor der Verhandlung was abklären.

Dann hast im besten Fall noch einen Gegner Anwalt, der so tut, als würde er die guten vertreten, hinter vielen Antworten, die ihm nicht passen, gleich einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht sieht, im besten Fall Prozessbetrug wittert, kann das schon für den unerfahrenen dazu führen, dass man tatsächlich glaubt, gerade etwas zu verlangen, was einem nicht zu steht.

Beim Verkehrsunfall, passiert es häufiger, dass a sagt, es war sehr lange rot, b sagt es war grün und c sagt, es war gelb.

Insofern ist das scholzen, man kann sich an etwas nicht erinnern, wenn's stimmt, in jedem Fall besser als irgendwas zu erfinden, was nicht stimmt, zu Mal es ja auch einige Urteile gibt, die sagen, dass es völlig egal ist, ob der Spieler davon wusste, dass es illegal ist. In jedem Fall viel Erfolg
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 06 März 2025, 20:26:44
Online-Glücksspiel: Der EuGH hat die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren C-440/23 endlich terminiert. Sie wird am 09.04.2025 um 09:30 h stattfinden.

Quelle Linked In
RA Redell
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 06 März 2025, 23:09:42
Da es konkret um was ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 06 März 2025, 23:15:41
Also mein Anbieter hat das Limit damals im Handumdrehen auf 30.000 Euro pro Monat gesetzt….
War sicherlich nicht legal, nur ein mickriger Kontoauszug hat gereicht. Und da war nicht mal viel Geld drauf
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 März 2025, 23:38:54
Was, RTL zeigt Fußball, wo so oder so man mit Sportwetten bombardiert wird, veranstalten ein Gewinnspiel mit 5000 Euro Gewinn und es wird darauf hingewiesen, man dürfte ab 14 Jahren teilnehmen,... Brrr, was das, .. ich hätte mit 14 Jahren gedacht, rufe ich eben Mal einige Male an... die heutige Jugend wird es noch viel viel schwerer haben dem Glücksspiel fern zu bleiben, vorallem wenn überall suggeriert wird, dass das Business zum Fußball dazu gehört und die Vorbilder ja auch für die Werbung machen.

Finde das mit dem Limit im Casino noch viel verantwortungsloser. Da kannst so viel verzocken,wie du an Geld dabei hast, ob du dir das leisten kannst, interessiert die wenigsten.
Hatte erst eine Spielhalle gesehen, die tatsächlich vernünftig vorgeht. Wenn man sich zwischen durch mit dem Handy gesperrt hat trotzdem weiterspielt oder das Handy sichtbar bedient, ist das Personal angehalten erneut eine Oasis Kontrolle vorzunehmen um sicher zu gehen, dass man sich nicht gesperrt hat.

Schätze, auch sehr viele Raubüberfälle sind das Resultat von Spielschulden, Sucht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 07 März 2025, 00:14:18
Online-Glücksspiel: Der EuGH hat die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren C-440/23 endlich terminiert. Sie wird am 09.04.2025 um 09:30 h stattfinden.

Quelle Linked In
RA Redell

Oha, in 4 Wochen gehts also schon los... und dann noch in diesem fingierten Verfahren. Ich hoffe das Beste.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 07 März 2025, 04:13:28
irgendwann müssen sie ja anfangen. bill55 sollte dieses oder anfang nächsten jahres geschichte sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: crazy999 am 07 März 2025, 07:40:20
gesetzeswidriger gings ja auch kaum wie bill55 😂
Ich hoffe sie ziehen auch die korrupten Leute zur Rechenschaft
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Spielsüchtiger89 am 07 März 2025, 08:05:55
Eugh Mündliche Verhandlung!!! Endlich am 09.04.2025 - 9:30uhr

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/?dateDebut=9/04/2025&dateFin=9/04/2025
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 07 März 2025, 14:42:04
Eugh Mündliche Verhandlung!!! Endlich am 09.04.2025 - 9:30uhr

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/?dateDebut=9/04/2025&dateFin=9/04/2025

In diesem Verfahren geht es darum, ob nationale Gesetzgebung Glücksspiel verbieten kann, richtig (Dienstleistungsfreiheit)?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: I-am-lost88 am 07 März 2025, 14:51:17
Was würde ein positives Urteil denn genau bedeuten? Ist dieses dann anfechtbar oder direkt rechtens?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2025, 15:15:24
Ist ja 'nur' der Casino Fall aus Malta. Das EuGH ist nicht doof und weiß selbstverständlich wie und warum das Verfahren so zu ihnen gelangt ist. Allerdings dürfte es auf die Sportwetten Verfahren nicht so viel Einfluss haben egal wie das Urteil lauten wird.
Vielleicht ist hier ja jemand der tiefer in der Materie drin ist und etwas dazu sagen kann.
Schön trotzdem dass es nach ca 2 Jahren weitergeht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2025, 15:16:49
Was würde ein positives Urteil denn genau bedeuten? Ist dieses dann anfechtbar oder direkt rechtens?
Nicht anfechtbar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 07 März 2025, 19:01:00
Hier geht es nur um Automaten Spiele und die Fragen die geklärt werden sollen stehen im Internet.

Ich frag mich wieso im Aktenzeichen beim eugh steht European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten
Rechtssache C-440/23

Sportwetten haben doch bei diesem Verfahren nichts damit zutun oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 07 März 2025, 19:04:33
weil die Firma so heißt?