Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: GegenCasinobBuchmacherSch am 23 April 2022, 23:48:48
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Ein weiterer Schlag gegen die UnXXXer
https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-moenchengladbach-online-casino-muss-spieleinsatz-zurueckzahlen-199841.html
Hoffentlich geht bwin in die Berufung und muss noch mehr Geld zahlen ;)
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Edit Olli: Vollzitzat entfernt
1. machen die erfahrungsgemäß nicht und 2. würde der finanzielle Schaden dabei auch kaum jemanden dort tangieren.
In diesem Fall, (kleiner Tipp) sofern hier noch andere mit gleichem Schaden vertreten sind, lohnen sich solche Verfahren vor Gericht, da sie weniger Risiko beinhalte hinsichtlich der anschließenden Vollstreckbarkeit von titulierten Schadensersatzforderungen
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Dennis47
Natürlich gehen die in die Berufung. Ich habe meinen Fall hier nicht unter Erfolge hinterlegen lassen, weil der Prozess noch läuft.
Ich habe vor dem Landgericht gewonnen, einen Vergleich bot man zu keinem Zeitpunkt an, denke mal , weil die Summe auch relativ hoch ist. Aber die Gegenseite ging in Berufung! Die legen lieber 5000 Euro Gerichtskosten drauf anstatt zu bezahlen.
Vllt kommt es auch immer auf die Klagesumme an ob man zum OLG geht oder nicht.
Fazit : 2 Anbieter , jeweils kein Vergleichsangebot erhalten. Würde sowieso keine 66% Vergleichszahlung annehmen.
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Edit Olli: Vollzitat entfernt
Ich sprach von "erfahrungsgemäß". Die Fälle von denen ich spreche sind das eine, dein eigener persönlicher Fall das andere.
Kein wirtschaftlich vernünftig agierendes Unternehmen erhöht sich den Verlust um 5.000€ einfach nur so um sich darüber zu belustigen, das es ohne Aussicht auf Erfolg der eigenen Firma Verluste zufügt.
Jetzt kann man mutmaßen, das es sich bei dir vielleicht auch um einen Präzedenzfall handelt wodurch sich das österreichische Unternehmen vor einer Klageflut fürchtet (So wie bei einem leider ehemaligen Mitglied dieses Forums, der sein Handeln gegen einem bekannten Finanzdienstleister öffentlich wirksam kommuniziert hat)
Hier drohen massive Risiken wenn man ein Urteil einfach auf sich beruhen lässt, eine Berufung ist daher privatwirtschaftlich unumgänglich. Du tust dies offenbar nicht, wo liegt dann der sinn des Unternehmens so zu handeln und wirtschaftlichen Schaden wie von dir gemutmaßt zu verursachen?
Dieses Vergleichsgeschwafel .. ich lasse es mal unkommentiert. Wer fordert der sieht sich im Recht. Wer klagt, möchte dies schriftlich von der Judikative bestätigt bekommen. Wer von Vergleichszahlungen spricht, outet sich doch selber und entlarvt die eigene unklare Rechtsauffassung. Wenn du so vor dem Unternehmen aufgetreten bist mit deiner Forderung, so hast du taktisch selbige in Unsicherheit offenbart
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Dennis47
Natürlich gehen die in die Berufung. Ich habe meinen Fall hier nicht unter Erfolge hinterlegen lassen, weil der Prozess noch läuft.
Ich habe vor dem Landgericht gewonnen, einen Vergleich bot man zu keinem Zeitpunkt an, denke mal , weil die Summe auch relativ hoch ist. Aber die Gegenseite ging in Berufung! Die legen lieber 5000 Euro Gerichtskosten drauf anstatt zu bezahlen.
Vllt kommt es auch immer auf die Klagesumme an ob man zum OLG geht oder nicht.
Fazit : 2 Anbieter , jeweils kein Vergleichsangebot erhalten. Würde sowieso keine 66% Vergleichszahlung annehmen.
solange 95% der Urteile für Spieler ausgehen, habe ich auch nichts dagegen, wenn die Gegenseite mal in die Berufung geht. Am Ende bekomme ich nicht nur mein Geld vollständig zurück, sondern der Anbieter macht auch etwas Minus (durch die Berufung zahlen sie dann ja noch mehr Geld ;D) und der ganze Zirkus von Seite des Buchmachers wird noch mehr Aufmerksamkeit bekommen und dient als Aufruf zum Handeln bzw als Werbung für die Geschädigten, die noch nicht geklagt haben ;)