Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: Ilona am 14 Juli 2021, 18:18:42
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Gerade erreichte mich noch eine ganz frische Nachricht von heute.
Am LG Paderborn wurde heute nach mündlicher Verhandlung Videoslots zur Rückzahlung von 132.000 € verurteilt. Läuft!!!!
LG Ilona
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hat hier jemand mehr Infos? Bei dem Betrag und gegen einen der ganz großen OC wenn nicht sogar den größten würde mich mal mehr Details interessieren. Auch interessant da der Anbieter in Gibraltar sitzt
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Details kenne ich noch nicht. Nur dass der Prozess gestern nach mündlicher nVerhandlung gewonnen wurde.
LG Ilona
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Hallo zusammen.
Die beiden urteile der letzten Zeit.
War auch wetten dabei? Danke für Info. Born der alles immer rechachiert hat ist ja leider nicht mehr da.
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über den Fall in Paderborn weiß anscheinend noch keiner Bescheid um was es genau da ging. Details würde mich da auch interessieren. Bei dem in Mainz waren keine Wetten dabei nur Casino Games
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Danke Alex 👌
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über den Fall in Paderborn weiß anscheinend noch keiner Bescheid um was es genau da ging. Details würde mich da auch interessieren. Bei dem in Mainz waren keine Wetten dabei nur Casino Games
ähm... ::) ->
Gerade erreichte mich noch eine ganz frische Nachricht von heute.
Am LG Paderborn wurde heute nach mündlicher Verhandlung Videoslots zur Rückzahlung von 132.000 € verurteilt. Läuft!!!!
LG Ilona
Habe kurz nach dem hier benannten Beklagten gegoogelt, das Casino bietet jedoch augenscheinlich auch gar keine Sportwetten an.
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Videoslots stand vorher nicht im Text Sonden Elektraworks und die bieten alles an
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Landgericht Paderborn
Das Landgericht Paderborn verurteilte am 08.07.2021 das dort beklagte Casino zur Rückzahlung von rd. 132.000,- €.
Die Klägerin hatte in dem Verfahren Beträge geltend gemacht, die ausschließlich für Slots (Spielautomaten) verwendet wurden.
Das Kasino verfügte über keine deutsche Lizenz zum Veranstalten oder Vermitteln von Glücksspielen im Internet.
Im Prozessverlauf berief sich das Online-Casino auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU und wendete ein, dass die Rückforderung treuwidrig sei. Insbesondere verstoße es gegen Treu und Glauben, die im Hinblick auf eine mögliche Gewinnchance hingegebenen Einsätze nachträglich zurückzufordern. Weiterhin wendete es ein, dass die Beklagte sich leichtfertig dem Verbot von Online-Glücksspielen im Internet verschlossen habe.
Das Gericht verurteilte dennoch das Online-Casino antragsgemäß. Zur Begründung führt es u.a. aus, dass das in Deutschland geltende Glückspielrecht nicht gegen Verfassungs- und/oder Unionsrecht verstößt. Aufgrund der Zielsetzung der einschlägigen Verbotsnormen (Spielerschutz), sei eine Rückforderung auch nicht treuwidrig.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/landgericht-paderborn-und-landgericht-mainz-verurteilen-online-casinos-zur-rueckzahlung-verlorener-spieleinsaetze.html