Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Fury am 30 Dezember 2020, 19:47:30

Titel: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 30 Dezember 2020, 19:47:30
Hallo zusammen,

ich habe mich hier registriert, weil mich diese Thematik (unkontrolliertes spielen (Sportwetten)) leider auch seit längerem betrifft.
Bin auch mittlerweile diesbezüglich in ärztlicher Behandlung und versuche nun den Schaden so gut es geht zu minimieren, sofern dies überhaupt möglich ist - auch mittels eines Chargeback's (Rückbuchungen bzw. Nichteinlösung von Lastschriften von PP).

Aus den Medien hatte ich über die angestrebte Neuregulierung des Staatsvertrages erfahren und auch, dass Sportwetten scheinbar bisher illegal waren (außer das staatliche Oddset) bzw. sich in einer Grauzone befanden oder immer noch befinden.
Mittlerweile hat der Sportwetten-Anbieter bei dem ich gewettet habe eine Konzession vom RP Darmstadt - Hessen erhalten, allerdings hatte er diese noch nicht zu dem Zeitpunkt/in dem Zeitraum, in dem ich dort gewettet habe.
Ich habe mich hier eingelesen und erfahren, dass es einen Unterschied macht, worüber man eingezahlt hat und ob der Zahlungsdienstleister Geld von einem möchte oder umgekehrt - dementsprechend sind die "Erfolgsaussichten" bzw. die Herangehensweise.

Für mich ist es auch schwer nachzuvollziehen, dass ein Anbieter - sei es jetzt Rechtens oder nicht - Glücksspiel (darunter zähle ich Sportwetten auch) anbietet und auf der anderen Seite die Regularien (Einsatz-/Einzahlungslimit) ignoriert...
Einige andere Sportwetten-Anbieter setzen das Einsatz-/Einzahlungs-Limit mittlerweile um.

Ich hatte natürlich zunächst versucht mit dem Wettanbieter eine Klärung herbeizuführen, aber natürlich ohne Erfolg.
Nun (nach meinem CB und dem Widerspruch der Forderung bei PP) habe ich eine Email von einem Forderungsmanagement (paigo) erhalten und weiß nun nicht wie ich weiter vorgehen soll...Widerspruch einlegen oder eine Ratenzahlung vereinbaren (sofern die einem geringen Betrag zustimmen)?
Ich weiß, dass man hier keine Rechtsberatung gibt und ich alleine eine Entscheidung treffen muss, aber mich würde interessieren, ob sich die Sachlage in letzter Zeit bzgl. PP und CB geändert hat, da man über PP ja eine Zeit lang keine Einzahlung im Bereich Sportwetten tätigen konnte und jetzt wieder...
Was wäre das schlimmste was mich erwarten würde - sollte ich Widerspruch beim Forderungsmanagement einlegen? Gibt es Fälle in den PP vor Gericht gegangen ist nach einem CB oder wenn es in Zukunft zu einem Urteil zu Gunsten PP kommen sollte, werden die wahrscheinlich nochmals auf zurückliegende Forderungen zurückkommen. Hat man dann nochmals die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Olli am 30 Dezember 2020, 20:45:44
Hi und willkommen!

Wie wäre es denn, wenn Du dieses Angebot in Anspruch nimmst:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3737.0.html
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 30 Dezember 2020, 21:03:33
Vielen Dank für den Hinweis.

Hatte in einem Post - glaube ich - gelesen, dass die momentan schwer ausgelastet sind und mir paigo nun eine Frist setzt bis zum 04.01.2021, ansonsten: "Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten."
Bin nun etwas panisch...werde wohl nochmal einen Widerspruch schreiben, mit dem Verweis auf §4 Abs. 4 (GlüStV), dass das Mitwirken an Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielen untersagt ist und das der Wettanbieter erst seit dem 02.11.2020 über eine gültige Lizenz verfügt und ich vorher keine Kenntnis darüber hatte, dass das vorher illegal war?!

(Hatte u. a. das hier dazu gefunden: https://www.docdroid.net/6ubXbn8/blanko-pdf (https://www.docdroid.net/6ubXbn8/blanko-pdf))
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Balduin am 30 Dezember 2020, 21:08:06
Hey,
Ein Ratenzahlungsangebot kann bei einem Prozess als Schuldanerkenntnis gewertet werden, also Vorsicht damit.
Sollte PayPal wider Erwarten Prozesse gewinnen, gibt es kein Recht auf Ratenzahlung, dies liegt dann im Ermessen des Gläubigers.
Ich würde mich nicht melden, spielfrei bleiben und das Geld zurücklegen.
Viele Grüße
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Rofl1312 am 30 Dezember 2020, 21:16:11
Sobald Du nur einen cent zahlst, gilt dies als Anerkenntnis der Schuld.

Kontakt ausschließlich auf Papier, was telefonisch besprochen wurde kann hinterher keiner Nachvollziehen.

Bisher besteht kein Handlungsbedarf, erst wenn der Mahnbescheid ins Haus flattert, dann musst du widersprechen - ab diesem Zeitpunkt sieht man in welche Richtung es sich entwickelt.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, nach Widerspruch MB wird zwar Klage erhoben, aber 3-4 Tage vor dem Termin ziehen sie den schwanz ein, wenn die Klage vor Gericht erwidert.

Ball flach halten, und chillen bis der gelbe Brief kommt.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Dennis47 am 30 Dezember 2020, 21:55:28
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, nach Widerspruch MB wird zwar Klage erhoben, aber 3-4 Tage vor dem Termin ziehen sie den schwanz ein, wenn die Klage vor Gericht erwidert.

Nach einem von dir widersprochenen Mahnbescheid wurde von dem Gläubiger also ein vorschusskostenpflichtiges Klageverfahren eingeleitet, die nach deiner Klageerwiderung noch vor der ersten mündlichen Verhandlung wieder zurückgenommen wurde? Die Geschichte musst du mir mal erzählen, gerne per Private Nachricht.

Vielen Dank für den Hinweis.

Hatte in einem Post - glaube ich - gelesen, dass die momentan schwer ausgelastet sind und mir paigo nun eine Frist setzt bis zum 04.01.2021, ansonsten: "Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten."
Bin nun etwas panisch...werde wohl nochmal einen Widerspruch schreiben, mit dem Verweis auf §4 Abs. 4 (GlüStV), dass das Mitwirken an Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielen untersagt ist und das der Wettanbieter erst seit dem 02.11.2020 über eine gültige Lizenz verfügt und ich vorher keine Kenntnis darüber hatte, dass das vorher illegal war?!

(Hatte u. a. das hier dazu gefunden: https://www.docdroid.net/6ubXbn8/blanko-pdf (https://www.docdroid.net/6ubXbn8/blanko-pdf))

Zu aller Erst einmal: Keine Panik. Lass dir jetzt auch keine Angst machen, jedoch auch hier keinen falschen Optimismus einreden.

Halte dich an Olli seinen Hinweis. Selbst wenn die Anwaltskanzlei vielleicht über Neujahr nun nicht sofort greifbar ist, versuche überhaupt erst einmal dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Falls das nicht klappt, nach mehrmaligen Kontaktversuch keine Reaktion erfolgt. können dir Olli oder Ilona vielleicht weiterhelfen, indem du einen von beiden mittels einer lieben PrivatenNachricht um Rat bittest.

Bis dahin, um dir die Angst wegen der Fristsetzung zu nehmen, schreibe der "Paigo" keinen unnötigen wiederholten Widerspruch und benutze auch nicht irgendeine Briefvorlage, ohne dir vorher fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Bankenrecht eingeholt zu haben. Das von Olli erwähnte Angebot kostet dir nichts, außer vielleicht irgendwann aus Dank eine freiwilligen kleinen Spende für den Fachverband hier ;)

Schreibe der "Paigo" ein einfaches Antwortschreiben in dem du darum bittest, wegen den Feiertagen und dem Neujahr eine angemessene Fristverlängerung zu erhalten, damit du auch eine Chance hast, dich zuvor fachkundig beraten lassen zu können.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Soistes am 30 Dezember 2020, 22:39:56
Das hört sich nach dem Anbieter mit Olli Kahn an. Ich würde PayPal das Geld zurück geben und den Anbieter anklagen.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Olli am 31 Dezember 2020, 10:25:43
Guten Morgen!

Zitat
können dir Olli oder Ilona vielleicht weiterhelfen

Danke für das Vertrauen ... ;)

Aber nein, da halte ich mich raus. Dafür haben wir ja jetzt die kostenlose Erstberatung.

@TE
Stelle doch schon mal alle Unterlagen zusammen. Dann rufst Du an und lässt Dich juristisch beraten.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Vetram am 31 Dezember 2020, 10:44:20
Dem Inkasso Schreiben widersprechen. PP hat bis zum heutigen Tag noch kein rechtliches Verfahren angestrebt.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 31 Dezember 2020, 16:14:59
Habe der Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen nun eine Email geschrieben.

Danke für Eure Hinweise und Tipps.

Euch allen einen guten Rutsch uns neue Jahr...
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 06 Januar 2021, 13:08:59
Hab nun folgende Antwort vom Inkasso-Unternehmen erhalten (nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte):

"in Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat.

Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.

PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch Ihnen gegenüber zu: Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht.

Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München I, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.). Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Pflicht, die Illegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo des PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit PayPals Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer 4.6. der Nutzungsbedingungen unseres Mandanten zu erfüllen.
Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrer Person, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.

Mit freundlichen Grüßen"



Würde auch gerne gegen den Wettanbieter vorgehen (ggf. mit einem Prozesskostenfinanzierer?), da ich meine, dass er sich bei der Annahme von Wetten aus Deutschland, an das Einsatzlimit hätte halten müssen!?
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Kläger2019 am 06 Januar 2021, 13:14:01
Alles bla bla...
keine Bedeutung schenken. Mit diesem Schriftsatz will der Absender, dir Angst machen und aufzeigen, dass du im Unrecht bist. Ich würde an deiner Stelle nichts weiter mehr machen und den baldigen Mahnbescheid des Absenders abwarten. Diesen dann vollumfänglich und fristgerecht widersprechen. Dann ist der Gegner am Zug.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Balduin am 06 Januar 2021, 14:37:51
Wenn es um den gleichen Vorgang geht, kannst du nicht gleichzeitig gegen den Wettanbieter vorgehen. Man kann nicht Geld zurückfordern, was man gar nicht bezahlt hat.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 06 Januar 2021, 14:49:12
Würde ja dann damit die ausstehende Forderung bei PayPal ausgleichen wollen.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Balduin am 06 Januar 2021, 14:53:18
Schwierig....
Du forderst ja erst einmal Geld zurück, was du gar nicht bezahlt hast...
Vielleicht gibt's ja eine juristisch einwandfreie Möglichkeit, du musst das Thema aber unbedingt besprechen
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Olli am 06 Januar 2021, 15:25:32
Hi!

Zitat
Du forderst ja erst einmal Geld zurück, was du gar nicht bezahlt hast...

Nein, hier sind zwei Rechtsgeschäfte zu betrachten. Einmal gegenüber PP und einmal gegenüber dem Wettanbieter.
Somit wäre es vollkommen legitim beim Wettanbieter sich das Geld zu holen und damit die Forderung von PP auszugleichen.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 06 Januar 2021, 16:02:48
Habe meinen Fall auch der Glücksspielaufsicht Regierungspräsidium Darmstadt gemeldet, diese prüfen mögliche glücksspielrechtliche Verstöße des Wettanbieters.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens erhalte ich - nach deren Angaben - allerdings keine Auskunft mehr.  :-\

Für meine privatrechtlichen Ansprüche hat man mich an andere Stelle (bspw. EVZ) verwiesen, aber ich befürchte das wird den Anbieter auch nicht zum einlenken bewegen.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Kläger2019 am 06 Januar 2021, 16:35:39
Mit der Meldung Darmstadt, hast du sehr gut gemacht.

Alle Verstöße unverzüglich melden, damit den Anbietern ein Riegel vorgeschoben wird.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Dennis47 am 06 Januar 2021, 18:30:40
"in Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat.

Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.

PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.

Vielleicht hilft es, Paypal mal auf seine eigenen AGBs hinzuweisen, in der sie insbesondere unter dem Abschnitt "Zahlungsprüfung" deutlich macht, das sehr Einfluss besteht bzw ausgeübt wird.

Ich zitiere:
Zitat
Wenn wir eine potenziell risikoreiche Transaktion identifizieren, überprüfen wir die Transaktion genauer, bevor wir sie durchführen. Das tun wir, wenn wir den den begründeten Verdacht haben, dass das PayPal-Konto des Zahlers in Bezug auf verbotene Aktivitäten verwendet wird oder andere Risiken bestehen.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#holds-limits-reserves

Es ist ja auch völlig absurd zu behaupten, man könne in Deutschland oder Europa Zahlungsdienstleistungen anbieten und gleichzeitig dem Kunden offerieren, das man aber kein Einfluss auf Transaktionen hätte oder nehmen würde, um z.B. etwaige Rechtsvorschriften einzuhalten. Schon alleine das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche wäre damit ja quasi ausgehebelt.

Oft hat das Übrigens erfahrungsgemäß gereicht zu erwähnen, sodass hier schlussendlich, nach kurzem Umweg über eine Anwaltskanzlei mit derselben Argumentation gegenüber dem Spieler/Süchtigen, in der Vergangenheit ohne weitere Worte Forderungsverzichte folgten. Jedoch glaube ich nicht mehr, das dies weiter so gehandhabt wird und insbesondere das für PP sicherlich wegweisende bekannte Berufungsverfahren vor dem OLG abgewartet wird um seine Rechtsposition, im Falle des Erfolges, zu stärken bzw sich neu zu positionieren.

Jeder der sich fragt, wozu es überhaupt diese Forderungsverzichte gab, was sie bewirkten, welchen Hintergrund dazu führte sie überhaupt auszusprechen, so empfehle ich einen Blick in Suchmaschinen und die eigenverantwortliche Recherche.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Balduin am 08 Januar 2021, 14:47:38
Auch wenn Oli es anders sieht, würde ich davor warnen, zweigleisig zu fahren.
Einerseits wird die Forderung von PayPal bestritten und andererseits Geld vom Casino gefordert (um damit Paypal zu bezahlen).
Nehmen wir mal an, das Casino zahlt. Der Prozessfinanzierer erhält z. B. 30 %. Die restlichen 70 % werden an Paypal weitergereicht.
Ist das nicht vielleicht als Schuldanerkenntnis gegenüber Paypal zu werten? Können dann nicht die restlichen 30 % noch von Paypal (erfolgreich) eingeklagt werden.

Ich würde diese Problematik im Auge behalten und mit dem Anwalt im Vorfeld besprechen
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Olli am 08 Januar 2021, 15:35:44
Hi Balduin!

Da hst Du mich mißverstanden! Entweder gehe ich gegen einen Zahlungsdienstleister vor oder gegen das OC. Beides gleichzeitig geht nicht! Hier könnte der Verdacht der Bereicherung schnell im Raume stehen.

Zitat
der Prozessfinanzierer erhält z. B. 30 %. Die restlichen 70 % werden an Paypal weitergereicht.

Wenn das Casino vollumfänglich bezahlt hat oder man sich gütlich geeinigt hat, kann m.E. kein Regressanspruch beim Zahlungsdienstleister geltend gemacht werden - auch nicht die eventuelle Differenz! Es gibt ja nichts mehr, auf was man seine Ansprüche begründen könnte. Das Finanzielle bei der Rückabwicklung des nichtigen Vertrages mit dem OC ist ja erfolgt - selbst bei einem Vergleich.
Dass man hier einen Prozessfinanzierer zwischengeschaltet hat und dadurch Kosten durch das Erfolgshonorar enstanden sind, kann dem Zahlungsdienstleister auch nicht negativ ausgelegt werden.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 27 Januar 2021, 13:21:49
Wie zu erwarten war, hat auch die Einschaltung des Europäischen Verbraucherzentrums keinen Erfolg gebracht:

Zitat
Leider hat das Unternehmen gegenüber unseren Kollegen eine Rückzahlung abgelehnt.

Das Unternehmen beruft sich darauf, dass bis 16.11.2020 sämtliche Glücksspielangebote von der Interwetten Gaming Ltd. unter der maltesischen Glücksspiellizenz angeboten wurden. Erst nach diesem Datum sei der Bereich der Sportwetten auf die deutsche Lizenz übertragen worden. Das maltesische Recht und die dort erteile Lizenz beinhalten nach Angaben des Unternehmens kein Höchstlimit für Einsätze. 

Das Unternehmen hat eine Erstattung daher abgelehnt. Es hat darüber hinaus an zwei Stellen verwiesen, an die weitere Beschwerden gerichtet werden können. Die eine Stelle ist die "Malta Gaming Authority", die maltesische Aufsichtsbehörde für Glücksspiel. Diese kann Beschwerden gegen Glücksspielanbieter mit einer maltesischen Lizenz bearbeiten und überprüfen, ob bzw. inwiefern ein Unternehmen gegen die Vorgaben des maltesischen Glücksspielrechts verstoßen hat. Weitere Informationen zu dieser Aufsichtsbehörde finden Sie unter https://www.mga.org.mt/

Die andere Stelle ist "eCOGRA," eine private Agentur, die u.a. Glücksspielsysteme prüft und mit der das Unternehmen nach eigenen Angaben kooperiert, Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage von eCOGRA unter https://ecogra.org/

Die vollständige Antwort des Unternehmens in englischer Sprache habe ich als Anhang beigefügt.

Aufgrund dieser Antwort ist leider nicht davon auszugehen, dass das Unternehmen zu einer außergerichtlichen Erstattung bereit ist. Im Rahmen unserer Arbeit sind wir jedoch, wie eingangs erwähnt, auf die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens angewiesen, da wir nur außergerichtlich tätig werden können und auch nicht über behördliche Durchsetzungsbefugnisse oder ähnliches verfügen. Wenn diese fehlt, besteht für uns leider keine Möglichkeit, eine Lösung zu erreichen. 

Ich habe in einem Beitrag von Ilona gelesen, dass die Kanzlei KGuK auch mit Prozessfinanzierern arbeitet, werde da mal nachfragen, ob dies auch in meinem Fall in Betracht kommt...
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 27 Januar 2021, 17:30:46
Kennt jemand einen Prozessfinanzierer im Bereich Sportwetten (soweit ich gehört habe, gibt es keinen)?
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 14 März 2021, 18:09:15
Gibt es eigentlich eine (Höchst-)richterliche Rechtsprechung, dass es sich bei Sportwetten auch um Glücksspiel handelt?
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Kläger2019 am 14 März 2021, 18:46:47
Gibt es eigentlich eine (Höchst-)richterliche Rechtsprechung, dass es sich bei Sportwetten auch um Glücksspiel handelt?

Ja gibt es. Die Urteile muss ich nochmal raussuchen.

Sportwetten sind ebenso Glücksspiele.

Zitat:
Paragraph 3 Glücksspielstaatsvertrag:
“Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.“
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: edgecrusher81 am 14 März 2021, 18:56:09
Kennt jemand einen Prozessfinanzierer im Bereich Sportwetten (soweit ich gehört habe, gibt es keinen)?

Du du hierzu schon was rausgefunden?
Habe in den letzten 2 Jahre eine hohe Summe mit Sportwetten verloren einer Phase der starken Spielsucht verloren und mich würde diese Möglichkeit auch sehr interessieren.
Titel: Re: CB (PP) bei Sportwetten aktuell
Beitrag von: Fury am 09 Mai 2021, 20:37:08
Hat sich schon mal jemand von Euch mit Paypal bzw. einem beauftragten Inkasso-Unternehmen auf einen Vergleich geeinigt?

Und dazu eine weitere Frage: Erfolgt in dem Fall auch ein Eintrag in die Schufa?