Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: Fritz88 am 18 Oktober 2019, 08:23:31
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Im Oktober sollen doch noch Gerichtsverhandlungen stattfindendie entscheidend für chargeback sind.
Wann sind die genau ?
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soweit ich weiß wird dieses Jahr nichts mehr passieren!
Grüße
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Ahh...
Ich meinte es gibt doch im Oktober Vom Landgericht Ulm eine Entscheidung , und vom Landgericht Hamburg sollte auch noch eine kommen.
Und die 2 wären sehr entscheidend zwecks chargeback.
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Ich weiß bisher nur so viel, dass das LG ULM die Auffassung von der Kanzlei Lenne bestätigt und Paypal in Haftung sieht.
Das ist der Stand von letzter Woche, denke aber, dass das Finale Urteil noch fehlt.
Also die ULM Verhandlung ist bereits in vollen Gange.
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Ulm wird dieses Jahr nichts mehr passieren und ein anderes Landgericht in NRW ist anderer Meinung als Ulm. Es bleibt spannend
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@Alex
Dann weißt du aber mehr als ich denn genau dieses LG betrifft mich ;) Ja, es wird noch was kommen aber solange ich nicht wirklich weiß was Sache ist werde ich mich dazu auch nicht mehr äußern. Abgesehen davon geht es bei mir um Lastschrift bei Paypal. Weder Kreditkartenzahlungen noch anderweitige Dienstleister bleiben davon unberührt. Beim LG München sowie dem Hinweisbeschluss ging es um Kreditkartenzahlungen. Nun sich darauf einfach pauschal zu berufen ohne sich mit der Materien und der Problematik auseinanderzusetzen, und genau das hat das LG München gemacht; daraus ist auch der OLG Hinweisbeschluss entsprungen, geht einfach nicht, man kann nicht alles über einen Kamm zu scheren. Denn Paypal macht es ja auch, alle bekommen das Urteil aus München um die Ohren geknallt sowie den OLG HWB. Egal wie mit was gezahlt wurde...selbst bei mir wurde LG und OLG München herangezogen obwohl ich Lastschriften hatte.
Falls die Frage aufkommt wie es dann mit Zahlungen an OC durch Paypalguthaben verhält vermag ich nicht zu beurteilen, inwiefern das oder ob man das überhaupt kann mit Lastschriften gleich zu stellen ist,kann wohl nur ein Anwalt genauer sagen.
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Vielleicht meint ihr das:
https://www.cllb.de/gewinnmitteilungen/erneuter-erfolg-fuer-onlinespieler-vertreten-durch-cllb-rechtsanwaelte-spielanbieter-von-online-gluecksspielen-in-malta-erstattet-deutschem-kunden-erlittene-verluste-in-voller-hoehe-zurueck/
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Da hat tatsächlich das Casino die Verluste zurückgezahlt???
Schade, dass man nicht weiß, um welches Casino es sich handelt.
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also ich gehe davon aus dass es eine kleine summe war. sonst würden sie nicht so leicht einlenken.
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also ich gehe davon aus dass es eine kleine summe war. sonst würden sie nicht so leicht einlenken.
Im 4-stelligen Bereich steht dort.
Aber trotzdem toll, dass das Casino eingelenkt hat und die Verluste zurückbezahlt hat.
Ist ja direkt wie eine Art Schuldeingeständnis ;-)
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Nun sollten wir nur noch wissen wie genau da Argumentiert wurde