Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Ilona am 20 September 2007, 12:09:55
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Am nächsten Donnerstag verhandelt der BGH in Karlsruhe eine Revision der Westdeutschen Spielbankgesellschaft gegen ein Urteil des OLG in Hamm. Das Oberlandesgericht hatte die Spielbank verurteilt, einem gesperrten Casinospieler rund 58.000€ zu erstatten, die dieser im Casino in Bad Oeynhausen verspielt hatte. Das Gericht argumentierte, dass es dem Casino zuzumuten sei, Ausweiskontrollen durchzuführen.
Also: Daumen drücken. Ich informiere euch über den Ausgang des Prozesses.
viele Grüße, Ilona
P.S. Ach, beinahe hätte ich es vergessen. Es gibt jetzt auch Klagen von Casinos gegen gesperrte Spieler, die trotz Sperre das Casino betreten haben. In einem konkreten Fall, der morgen in HH (Amtsgericht 10 Uhr) verhandelt wird, geht es darum, dass die Spielbank einen so genannten Unterlassungsanspruch geltend machen will. Der Spieler soll unterschreiben, dass er es künftig unterlässt, die Spielbank zu betreten.
Das ist schon leicht absurd. Wenn das funktionieren würde, bräuchten wir keine Suchttherapie, keine Selbsthilfegruppen nix. Nur Formulare, die man unterschreibt und schon ist die Sache geritzt!
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Hallo Ilona,
wem sagst Du das. Wäre ich nach meiner eigenen Sperre Anfang 2006 nicht mehr in die Spielbanken gegangen, oder hätten die Leute mich wieder weggeschickt, obwohl sie wussten ich bin gesperrt, hätte ich bis Ende September 2006 mindestens 4.000 € nicht verspielt. Das ist ja diese scheiß Krankheit, man will nicht mehr spielen und macht es trotzdem. Aus diesem Grund bin ich ja so glücklich u. dankbar, dass die Therapie soooooooo gut bei mir angeschlagen hat. Muss das halt immer wieder mal sagen, es lohnt sich, an sich hart zu arbeiten.
Vor Monaten hätte ich die Spielbanken am liebsten vernichtet, heute sind sie mir ehrlich gesagt egal. Die Menschen müssen da einfach durch, da hilft wahrscheinlich auch keine Sperre. Das was jetzt passiert ist, ist doch nicht die Regel sondern ein Einzelfall. Ansonsten können die Spielbankbetreiber bald schließen. Finde ich aber trotzdem ganz toll, dass auch die Spieler mal gewinnen und sei es vor Gericht ;D.
LG Martina
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Liebe Marzipine,
bis jetzt wurden fast alle Prozesse von den Spielern gewonnen. Ich reise ja durch die Republik und beobachte diese Prozesse. Erst gestern hat der Förderverein unserer Beratungsstelle einen Prozess am LG Mainz gewonnen. Ein gesperrter Spieler hatte uns 1.000€ seiner Ansprüche gegen die Spielbank abgetreten.
Weil die Spieler vor Gericht so erfolgreich sind, haben die Spielbanken ja jetzt diese merkwürdigen Spielsperrverträge entwickelt. Damit wollen sie sich vor Schadensersatzansprüchen von gesperrten Spielern schützen. Die Spieler kriegen ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage und die Casinos sprechen sich von sämtlichen Kontrollpflichten frei. Einzig in Bayern gibt es derzeit Ausweiskontrollen im Kleinen Spiel. Aber ab 2008 müssen alle ran. Zur Zeit versuchen die Casinos die Glücksspielaufsichten zu überzeugen, dass sie die Kontrolle mit biometrischen Verfahren durchführen wollen. Diese Verfahren sind allerdings noch ziemlich unsicher, hat letztens das BKA festgestellt. Am Freitag läuft um 15 Uhr auf arte auch ein interessanter Film über diese Verfahren.
viele Grüße
Ilona
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Ilona was heißt biometrisches Verfahren?
Werden überall ab 2008 (d.h. in ganz Deutschland) wirklich Ausweiskontrollen gemacht. Eher doch unwahrscheinlich bei so vielen Menschen täglich, gerade im kleinen Spiel. Bad Homburg hat ja dieses Ding - Einlass - mit Foto. Da hatte ich ja auch keine Möglichkeit mehr reinzukommen, Gott sei Dank, das wäre sonst noch schlimmer für mich ausgegangen. Ilona wie ist das dann, wenn die Leute sagen, OK ich lass mich wieder entsperren? Geht denn das so einfach?
Ach ja ich weiß jetzt auch wie Du aussiehst ;) habe ein Buch von Dir.
LG Martina
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Liwebe Marzipine,
ab 2008 müssen die Spielbanken Zugangskontrollen beim Kleinen Spiel machen. Das kann man machen wie im Großen Spiel und den Ausweis kontrollieren oder über diese biometrischen Verfahren. Darunter versteht man Verfahren, die Personen anhand bestimmter Merkmale erkennen (Gesicht, fingerabdruck, Hand, Bewegung, Unterschrift o.ä.) sollen. Falls es dich interessiert, hier ein kleiner Aufsatz dazu.
http://www.bsi.bund.de/fachthem/biometrie/einfuehrung.htm
Was die Wirksamkeit dieser Verfahren angeht, gibt es neue Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes, das im Auftrag des Bundesinnenministeriums ein Forschungsprojekt zur Foto Fahndung durchgeführt hat. Da die Casinos auch auf Fotos setzen, sind die Ergebnisse dieser Untersuchung durchaus interessant. Langer Rede kurzer Sinn: Der Abschlussbericht zu diesem Projekt liegt nunmehr vor: Der BKA Präsident hat dem Innenminister den Einsatz der Fotofahndung nicht empfohlen, weil die Trefferquote nicht den Erwartungen entspricht.Hier der Abschlussbericht dieses Projektes.
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/fotofahndung/pdf/fotofahndung_abschlussbericht.pdf.
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Danke Ilona,
bin froh, dass das bei mir Vergangenheit ist. Allerdings liegt ja in Bad Homburg ein Bild von mir vor ;D. Ha, da wäre ich auch ohne Bild nie wieder hingegangen, da kennt mich wirkich jeder, sogar mit Namen. Diese Blöße hätte ich mir auch in der nassen Zeit nicht gegeben. Da bin ich nach Wiesbaden oder Mainz. In Wiesbaden kennt mich inzwischen auch jeder ohjeeeeeeeee, ach ist ja heute egal. Außerhalb der Spielbank unterhalte ich mich auch mit den Leuten aus der SB, rein möchte ich nieeeeeee wieder 8).
In diesem Sinne nochmals Danke für die Infos.
LG Martina (Das Wetter ist so schön, werde gleich nach Hause fahren und mit meinem Hund laufen!)
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Ilona mal ganz ehrlich, glaubst Du wirklich, dass so etwas durchgeführt wird? Das kostet die SB zusätzlich viel Geld und viele Leute kommen nicht mehr rein!!!!!!!!!!!
Also ich kann mir das ehrlich nicht vorstellen. Die werden bestimmt wieder Tricks anwenden, um ihre dummen/gutläubigen Kunden nicht zu verlieren.
LG Martina
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Viel Spaß beim Laufen und ´
viele Grüße
* natürlich auch an den Hund! ;)
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Also, hier mal meine ganz persönliche Meinung. Ich glaube die Spielbanken wählen das Verfahren, was am wenigsten wirksam ist! Wetten!!!
P:S. Eine Ausnahme scheinen die Bayern zu sein. Die machen jetzt schon Ausweiskontrollen. Sogar freiwillig. Und sie haben schon eine Reihe gesperrter spieler entdeckt.
LG Ilona
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Ja, ja der Bayer macht alles wirksamer. Bin ganz Deiner Meinung Ilona. Meine Bekannte, die ich in der SB kennen gelernt habe, hat sich auch sperren lassen, zockt aber immer noch fleißig weiter ohne wenn und aber. Ich habe ihr ja schon erzählt mit der Sperrung ab 2008. Bin nun wirklich gespannt, was passiert. Na ja vielleicht ist sie ja vorher auch ganz am Boden. Ich glaube es fehlt nicht mehr viel. Ich lasse das jedenfalls nicht mehr nah an mich heran. Wer nicht hören will muss fühlen.
OK jetzt gehe ich aber wirklich in die Sonne.
LG
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Komme gerade aus Hamburg zurück. dort wurde ja am Amtsgericht die Klage der Spielbank Hamburg gegen eine Spielerin verhandelt. Der Richter hat den Termin zur Verkündung des Urteils auf den 21. Dezember festgesetzt. Ich berichte euch dann.
viele Grüße, Ilona
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Hier ein Artikel zu dem Hamburger Prozess
Spielbank Hamburg verklagt Süchtige
Von Söhnke Callsen
Beate B. kann es einfach nicht lassen. Schon wenn sie das Casino betritt, kribbelt es ihr in den Fingern. B. ist seit 15 Jahren spielsüchtig und inzwischen hoch verschuldet. Jetzt hat die Spielbank Hamburg die Frau auf Unterlassung verklagt. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 20. März 2007 droht B. ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monate Haft, sollte sie eine der Filialen erneut betreten.
Gegen das Urteil hat die Anwältin von Beate B. jetzt Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde deshalb gestern neu aufgerollt. Unterstützt wird B. dabei vom Fachverband Glücksspielsucht. "Dieses Urteil ist ein Skandal", so die Vorsitzende des Interessenverbandes, Ilona Füchtenschnieder. "Damit ziehen sich die Spielbanken aus der Verantwortung. Anstatt die Süchtigen durch Ausweiskontrollen auszuschließen, gehen sie dazu über, die Spieler zu kriminalisieren." Hintergrund: Zu ihrem eigenen Schutz hat die Beklagte sich bei der Spielbank Hamburg sperren lassen. Dadurch wird ihr der Zugang zu den großen Glücksspielen Roulette und Black Jack verwehrt. An den Automaten kann Beate B. jedoch weiter ihr Geld verzocken. Hier müssen die Glücksspielbetreiber bisher keine Kontrollen durchführen. Die einarmigen Banditen sind aber eine Haupteinnahmequelle der Spielbanken. Laut einer Studie stammen allein 20 Prozent der Geldeinsätze in Casinos von den 265 000 Spielsüchtigen in Deutschland. "Die Spielbanken wollen hier offensichtlich nicht auf die Einnahmen verzichten", so Füchtenschnieder. Erst ab 2008 sind sie auch zur Kontrolle an den Automatenspielen verpflichtet.
Die Spielbank Hamburg weist die Schuld von sich: "Das Gesetz schreibt uns solche Kontrollen bisher nicht vor", sagt Geschäftsführer Volker Richter. Man könne deshalb nicht verlangen, dass alle Spieler kontrolliert werden müssen, nur um Frau B. vom Glücksspiel fernzuhalten. Urteilsverkündung ist am 21. Dezember. cal
Die Welt 22. 9. 2007
http://www.welt.de/welt_print/article1204602/Spielbank_Hamburg_verklagt_Suechtige.html
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Hallo Ilona,
die Begründung des Geschäftsführers der Hamburger Spielbank ist meines Erachtens unklug: "Das Gesetz schreibt uns solche Kontrollen bisher nicht vor". Ab Januar muss er die Kontrollen ja ohnehin in allen seinen Casinos einrichten. Warum wehrt er sich jetzt noch so dagegen?
Andererseits weiss ich nicht, ob deine "Gewitter"-Antwort konstruktiv ist: "Damit ziehen sich die Spielbanken aus der Verantwortung. Anstatt die Süchtigen durch Ausweiskontrollen auszuschließen, gehen sie dazu über, die Spieler zu kriminalisieren". Was ist denn mit Gesperrten, die sich mit falschen Ausweisen reinschmuggeln, sich durch Drehkreuze quetschen, über Barrieren springen? Wo soll die Grenze liegen? Was solls denn werden: Eine Spielstätte, offen für alle (Nicht-Gesperrten, Nicht-Gefährdeten), damit sie einen ordentlichen, kontrollierten Rahmen zum Spielen haben? Oder ein Hochsicherheitstrakt? Wieso soll eine Spielbank zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich jemand unberechtigten Zutritt verschafft - jetzt mal ganz ohne Betrachtung des Aufwandes, den der/die Gesperrte dazu betreiben muss? Wird ein Ladenbesitzer wegen Verstosses gegen den Jugendschutz verklagt, wenn ein 16jähriger eine Flasche Schnaps aus seinem Laden klaut?
Ich denke, da werden einige Anwälte noch viel Geld verdienen, um eine "Verhältnismäßigkeit" auszuloten, die die Legislative heute noch gar nicht kennt.
Grüsse von
BZH
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Hallo BZH,
das ist ein sehr geläufiges Argument, das von den Spielbanken auch immer vorgetragen wird. Um solche konstruierten Fälle ging es allerdings in den Prozessen, die ich beobachtet habe, nie. Es geht überhaupt nicht um Leute, die sich reinschleichen. Es geht um Spieler, die gesperrt sind und deren Sperre nicht kontrolliert wird.
Welchen Sinn macht eine Sperre, die man nicht kontrolliert???
viele Grüße, Ilona
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Hallo Ilona,
das ist ein sehr geläufiges Argument, das von den Spielbanken auch immer vorgetragen wird. Um solche konstruierten Fälle...
Ich bin leider auf der schwachen Position, dass ich keinen der Gerichtsfälle kenne. Habe mich aber als Entwickler (für Zutrittskontrollsysteme) dennoch einige Zeit mit der Problematik beschäftigt. Es ist hoffentlich allen klar, dass eine 100% sichere Kontrolle für Eingänge Fiktion ist, weder eine personal- noch eine technikgestützte. (Vor allem mit diesen unsäglichen biometrischen Systemen sind die Spielbanken sicherlich auf dem Holzweg.)
Es geht überhaupt nicht um Leute, die sich reinschleichen.
Ich finde aber, dass JEDER, der trotz gemeinsam vereinbarter Sperre ein Casino betritt, sich reinschleicht. Egal, wie hoch der Aufwand dafür ist. Das war meine ursprüngliche Frage an dich: Wo siehst du die Grenze? Verschlossene Tür mit Guckloch? Drehkreuz? Ist alles überwindbar, vor allem wenn man süchtig nach dem Kick ist.
Welchen Sinn macht eine Sperre, die man nicht kontrolliert???
Absolut keinen. Nur frage ich mich dann, wie die vorliegenden Fälle rauskamen. Wenn die Spielbank jemanden sperrt mit der Androhung einer Anklage, und sie stellt fest, dass der/die Gesperrte trotzdem reinkommt, dann kann sie ja wohl nur durch eine Kontrolle darauf gekommen sein, oder?
Mein Fazit: Den Spielbanken geht es um die Schaffung eines Präzendenzfalles, weil sie meinen, dass das Personal im Spielsaal oder eine biometrische Anlage für die Kontrolle genügt (und sie die Einstellung von zusätzlichem Kontrollpersonal fürchtet). Und den Suchtverbänden geht es darum, dass direkt an der Eingangstür kontrolliert wird, möglichst personell. Und dass die komplette Verantwortung für die Einhaltung der Spielsperren bei den Spielbanken liegt.
Liege ich da richtig?
BZH
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Und den Suchtverbänden geht es darum, dass direkt an der Eingangstür kontrolliert wird, möglichst personell. Und dass die komplette Verantwortung für die Einhaltung der Spielsperren bei den Spielbanken liegt.
Glücksspielstaatsvertrags-Entwurf, §20: "Die Durchsetzung des Verbots ist durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle und Abgleich mit der Sperrdatei zu gewährleisten". Der Verfasser lässt offen, wann und wo diese Kontrolle erfolgen soll - vor oder nach dem Betreten des Casinos. Einmal mehr ein von erheblichem Sachverstand und Praxisnähe geprägtes Gesetz.
BZH
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Keine sorge: Der Abgleich mit der Sperrdatei wird erfolgen, bevor man spielt. Das gilt ja sogar für bestimmte Lottospiele. Oddset und Keno z.B. kannst du ab 2008 nur noch spielen nachdem ein Abgleich mit der Sperrdatei erfolgt ist.
Was die Biometrie anbetrifft, teile ich deine Einstellung. Da sind sich auch alle Fachleute einig. Diese Verfahren sind derzeit noch nicht sicher genug.
Und noch was: eine 100% Sicherheit wird es wohl nie geben. Aber vielleicht eine optimale Annäherung. Zum Suchtverhalten gehören nun einmal Rückfälle. Daher ist es wichtig, dass die Kontrollen so durchgeführt werden, dass sie hoch effektiv sind. Übrigens: Bayern macht das jetzt bereits! Wir setzen uns für sorgfältig durchgeführte Ausweiskontrollen am Eingang ein.
viele Grüße, Ilona
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Habe mich gerade an einen Artikel erinnert, den ich am 19. 10. 07 in der Berliner Morgenpost gelesen haben (Berlins Bundesliga-Sportclubs sind massiv gefährdet, Berliner Morgenpost,19.10.2007)
Hier ein Auszug daraus:
Spielbank-Sonderabgabe zur Finanzierung des Spitzensportes fällt 2008 komplett weg. Auch die Lottoeinnahmen sinken
Von Joachim Fahrun
Der politische Kampf der deutschen Bundesländer gegen Spielsucht und die private Konkurrenz zu den staatlichen Monopolen auf dem Glücksspielmarkt kommt den Berliner Haushalt teuer zu stehen und bedroht über kurz oder lang auch die Finanzierung von diversen Sportklubs, Kunstaktionen und Sozialprojekten.
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Für 2007 erwartet die Spielbank, dass die Zocker an einarmigen Banditen, beim Blackjack oder Roulette 92 Millionen Euro mehr verlieren als gewinnen. Wenn im kommenden Jahr die neuen Auflagen in Kraft treten und jeder Gast überprüft werden muss, ob er als Spielsüchtiger bekannt ist, rechnet Spielbank-Sprecher Steffen Stumpf mit einem um zehn bis 15 Prozent niedrigeren Bruttospielergebnis und entsprechend geringeren Überweisungen an das Land Berlin, das 83 Prozent vom Umsatz erhält.
Die Nordwestdeutsche Klassenlotterie, an der Berlin 6,5 Prozent hält, rechnet mit Einbußen von einem Drittel beim Umsatz und einem noch größeren Einbruch beim Gewinn. "Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sind uns unsere zwei wichtigsten Werbewege, die Telefonanrufe und die Mailings verboten", sagte Vorstand Jan Christiansen.
...
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Hallo Ilona,
naja, dann bleiben für die Spielbank Berlin ja noch 78,2 Millionen im nächsten Jahr zu "verdienen", wie beruhigend ;-)
Die umfassende ID-Kontrolle wird kommen, das ist sicher. Das momentane juristische Geplänkel kann ich wie gesagt nur so einordnen, dass es denen um die Verantwortlichkeit für den Fall der Zuwiderhandlung (seitens gesperrter Spieler) geht. Wer zahlt, wenn ein Gesperrter es trotzdem irgendwie schafft, ins Casino zu gelangen und Geld verspielt? Welchen Aufwand muss die Spielbank betreiben, um das zu verhindern? Das ist für die Casinos sicherlich "nur" eine knallharte wirtschaftliche Entscheidung, die für kleinere Unternehmen angesichts der Abgaben jedoch das Aus bedeuten kann.
Diese Lücke wissen dann sicherlich die Spielhallen zu füllen. Aber das ist ein anderer Thread.
BZH
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Also ehrlich gesagt, ich finde, dass du die zweite Frage vor der ersten stellst. Zunächst muss die Spielbank doch überhaupt mal was tun. Das Argument "da schleichen sich eventuell welche ein" zieht doch erst dann, wenn man sich reinschleichen kann. Momentan ist es doch so, dass jeder gesperrte reingehen kann. Einfach so! Ohne Kontrolle! Ohne alles! Die Frage, was ist, wenn trotz sorgfältig durchgeführter Kontrolle sich jemand reinschleicht, ist doch eine ganz andere! In so einem Fall würde wohl auch niemand etwas gegen das Aussprechen eines Hausverbotes haben. Aber wie gesagt: alles in der richtigen Reihenfolge! Zuerst der erste Schritt, dann der zweite. Ansonsten kommt man schnell ins Stolpern...
viele Grüße, Ilona
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Liebe Ilona,
Das Argument "da schleichen sich eventuell welche ein" zieht doch erst dann, wenn man sich reinschleichen kann.
Ich glaube, die Spielbanken wollen jetzt schon (schon?! 10 Wochen vor Inkrafttreten...) wissen, welchen (Mehr-)Aufwand sie betreiben müssen, um künftig als "sicher" zu gelten. Das ist eine Frage, die man besser VOR einer Investition klärt. Mehr Kontrolle am Eingang bedeutet mehr Personal und mehr Technik. Wir sprechen da nicht von einer zusätzlichen Aufsichtsperson, sondern von mind. 3-5 pro Automatensaal. Das scheinen zusätzliche Personal- und Investitionskosten zu sein, die sich manch kleinere Spielbank schlichtweg nicht leisten kann.
Das war mein einziger Einwand. Ich zerbreche mir nicht den Kopf als Investor, aber ich mache mir so ganz privat Gedanken darüber, welches Sicherheitskonzept allen Ansprüchen am nächsten kommen könnte, maximale Sicherheit bietet und trotzdem wirtschaftlich ist.
Die Frage, was ist, wenn trotz sorgfältig durchgeführter Kontrolle sich jemand reinschleicht, ist doch eine ganz andere! In so einem Fall würde wohl auch niemand etwas gegen das Aussprechen eines Hausverbotes haben.
Hm... so nebenbei: Kann es sein, dass Fachverband und Spielbanken sich da nie verständigt haben? Wenn ich Dich richtig verstehe, siehst Du das so:
1) Sperre wird vom spielsüchtigen Spieler angefordert
2) Spielbank spricht die Sperre aus gibt sie an die anderen Spielbanken weiter
3) Spieler setzt sich über die Sperre hinweg und spielt trotzdem
4) Spielbank erteilt Hausverbot
5) Nochmaliger Zutritt und Spielen trotz Sperre und Hausverbots
6) Anzeige wegen Verstoßes gegen das Hausverbot
Die Hamburger Spielbank (und die anderen wohl auch) sehen das so:
1) Sperre wird vom spielsüchtigen Spieler angefordert
2) Spielbank spricht die Sperre aus, gibt sie an die anderen Spielbanken weiter
und erteilt dem Gesperrten gleichzeitig Hausverbot
3) Spieler setzt sich über die Sperre / das Hausverbot hinweg und betritt trotzdem das Casino
4) Anzeige wegen Verstoßes gegen das Hausverbot
Das sind wie gesagt meine Vermutungen, die ich aus den mir vorliegenden Fakten ersehen kann.
BZH
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Nein, so sehe ich das nicht. In deiner Aufzählung fehlt die Kontrolle!!! Nochmal: was soll eine sperre, die man nicht kontrolliert. Das ist im klassischen Spiel doch auch so. Bevor du reingehst, wird ein Abgleich mit der Sperrdatei gemacht.
1) Sperre wird vom spielsüchtigen Spieler angefordert
2) Spielbank spricht die Sperre aus gibt sie an die anderen Spielbanken weiter
Spielbank kontrolliert sehr sorgfältig den Zugang zu den Spielsälen, sie vergibt an gesperrte Spieler keine Ehrenkarten, sie lädt sie nicht zu Events in die Spielbank ein oder schickt Ihnen anderweitige Werbung
Das ist ein ganz anderer Ansatz! Dass das viel kostet wird von den Spielbanken immer wieder vorgetragen. Vor Gericht sagte ein anwalt mal: Wenn das kommt, dann müssen wir 11 neue Leute einstellen". "Ja", sagte die Richterin, "dann tun Sie das doch"
viele Grüße
Ilona
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Hallo Ilona,
In deiner Aufzählung fehlt die Kontrolle!!! ....
Spielbank kontrolliert sehr sorgfältig den Zugang zu den Spielsälen, sie vergibt an gesperrte Spieler keine Ehrenkarten, sie lädt sie nicht zu Events in die Spielbank ein oder schickt Ihnen anderweitige Werbung
Nun, das ist ja wohl ab Januar Fakt und somit nicht weiter diskutabel. Aber das mit den Ehrenkarten, Einladungen und anderen Werbemassnahmen ist ja wohl der Hammer - und hoffentlich nur die Ausnahme.
Die Frage nach der Diskrepanz der beiden Versionen - die eine mit 4 Schritten, die andere mit zwei mehr - blieb jedoch leider unbeantwortet.
BZH
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Also, so ganz kapiere ich dein Posting nicht. Für uns gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Sperre und Hausverbot. Die Sperre schützt den Spieler, weil sie die Spielbank zu Kontrollen verpflichtet, d.h. sie darf die gesperrten Spieler nicht reinlassen. Das Hausverbot schützt die Spielbank, die sich damit von sämtlichen Kontrollen freisprechen will. Sie sagt quasi: "Das hier ist mein Haus und wenn ich dir schreibe, dass du hier nicht rein darfst, dann hast du draußen zu bleiben. Und wenn ich dich aber doch reinlasse, dann lasse ich dich halt rein."
Trägt das zur Klarheit bei?
viele Grüße, Ilona
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Also, so ganz kapiere ich dein Posting nicht....
...Trägt das zur Klarheit bei?
Hallohallo, ich frage & ziehe daraus meine Schlüsse. Kann sein, dass das nervt, weil ich wohl sehr ins Detail gehe. In diesem Fall kannst du mir das auch gern explizit schreiben, ich will schliesslich nicht deine Geduld testen. War nicht böse gemeint, ich würde nur gerne die ganze Geschichte verstehen. Und: Nein, ich ziehe keinen finanziellen Nutzen daraus. Habe viel über das Thema gehört, aber wie mir scheint, immer noch zu wenig.
BZH
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Nööö, du nervst nicht! Ich habe es echt nicht verstanden.
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OK, danke... :)
mir war nicht klar, dass das Hausverbot - das Spielbanken m.W. grundsätzlich nach einem Sperrwunsch zeitgleich mit einer Sperre aussprechen - nur eine einseitige Nummer ist, die zudem immer mal wieder gebrochen wird. Ich war der Meinung, dass ein Hausverbot (also das Ausüben des Hausrechts) unbedingt dazu gehört, um seitens der Spielbank die Sperre auch wirklich nachhaltig durchsetzen zu können.
Der Konflikt wird mir nun ein bisschen deutlicher.
BZH