Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Olli am 12 Februar 2019, 13:20:16
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Frage: Bekomme ich für ein CB einen Schufa-Eintrag?
Dies ist natürlich ein Angstthema - doch die Antwort lautet nein!
Zunächst einmal gibt es zwei Arten von Schufa-Einträgen. Die Positiven und die Negativen.
Eröffnet jemand z.B. ein Giro-Konto oder schließt einen Handyvertrag ab, so wird dies als positiv kategorisiert und eingetragen.
Vertragsgemäßes Zahlungsverhalten bei einem Kredit gehört ebenfalls in die positive Schublade der Eintragungen.
Wir wollen uns aber einmal mit den negativen Einträgen befassen.
Bevor überhaupt ein Negativeintrag erfolgen darf, sind einige Kriterien zu erfüllen:
- Es müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner nach fälliger Forderung eingegangen sein, denen nicht widersprochen wurde.
- Die Mahnungen müssen mit einem Abstand von vier Wochen erfolgen.
- In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer SCHUFA Eintrag angekündigt werden.
- Bis zuletzt wurde die Forderung nicht beglichen - aber auch nicht bestritten.
Und ab wann genau gibt es einen negativen Schufa-Eintrag?
- ein durch eine Bank gekündigter Kredit (bei nicht gezahlten Raten trotz Mahnungen)
- Zahlungsausfälle & Zahlungsverzug
- Mahnverfahren
- Eidesstattliche Versicherungen und Haftbefehl zur Eidesstattlichen Versicherung
- Privatinsolvenzen
Mit dem Mahnverfahren ist hier eine Forderung gemeint, die durch ein Gericht festgestellt wurde.
Sollte also ein gerichtlicher Mahnbescheid wegen unerlaubtem Glückspiel ins Haus flattern, so ist diesem form- und fristgerecht zu wiedersprechen.
Dann entscheidet zwangsläufig ein Gericht, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Doch bisher gibt es meines Wissens nach nur ein einziges rechtskräftiges Urteil, welches überhaupt erst durch ein Versäumnis der Anwälte eines Inkassos zustande gekommen ist.
Sie wollten es nämlich ursprünglich nicht zu einer Entscheidung des Gerichtes kommen lassen.
(Amtsgericht München, Urteil vom 21.02.2018, Az.: 158 C 19107/17; http://reeckmann.blogspot.com/2018/07/kreditkarteneinsatz-casinospiele.html?m=1)
Quellen:
https://www.bonify.de/wann-bekommt-man-einen-schufa-eintrag
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-ein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen-und-wann-darf-kein-negativer-schufa-eintrag-erfolgen_068929.html
u.a.
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Die "Grundlagen"reihe wurde von einem juristischen Laien erstellt.
Sie dient nur einer ersten Information und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Juristen.
Wenn Fehler enthalten oder Ergänzungen gewünscht sind, dann bitte sendet mir eine PN mit Belegen und ich werde den Beitrag ergänzen.
Aufgestellt: 12.02.19
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Lieber Olli,
danke für diese informative Zusammenstellung.
Ich möchte sie um einen aktuellen Fall aus der Praxis ergänzen.
Ein mir bekannter Spieler wird von einem Finanzdienstleister verklagt, weil er verspielte Beträge storniert hat. Sowas gibt es in Einzelfällen auch. Parallel hat das Unternehmen einen Schufa Eintrag veranlasst, was eigentlich nicht zulässig wäre. Der Anwalt erhebt natürlich Einspruch und man könnte auch Schadenersatzansprüche geltend machen, falls es negative Folgen haben sollte. Was ich damit sagen will: Die Unternehmen handeln nicht nur im Rahmen des gesetzlich möglichen und sie setzen den Schufa Eintrag auch ein, um Kunden einzuschüchtern. In diesen Fällen heißt es, einen klaren Kopf bewahren und einen Anwalt aufsuchen.
LG Ilona