Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Ilona am 22 Januar 2015, 17:13:09

Titel: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 22 Januar 2015, 17:13:09
Hallo zusammen,
hier eine kleine Umfrage zur Spielsperre. Es wäre toll, wenn sich möglichst viele beteiligen. Bin gespannt auf eure Meinung.
Alles Gute und viele Grüße, Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: freitagessen am 23 Januar 2015, 11:50:35
Hi Ilona,

Persönlich finde ich das ein super Sache, (Selbstsperre)
für meine SHG die ich regelmäßig besuche habe ich für „Newcomer“  Vordrucke für  Selbst-sperren hinterlegt. ( gibt es zu genügend im Netz).
Leider gibt es bei uns in Niedersachsen noch keine rechtliche Handhabe wie z:B in Hessen, aber
ich bin mir sicher das es viele Spieler (und auch Angehörige) hilft, wenn es eine Bundesweite Sperrdatei geben würde.
Bis dahin bearbeiten, verteilen/verschicken wir für für „Ausstiegst willige“ diese Vordrucke, wobei wir hier erst mal auf psychologische Distanz hoffen. (habe ich das so richtig formuliert ::)) 

Lg Rainer

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 23 Januar 2015, 16:01:44
Hi Rainer,

supergute Sache, was ihr da macht! Nur eine Frage: Welchen Vordruck nutzt ihr? Es irren auch einige im Netz rum, die man nichtr verwenden sollte.

LG Ilona

P.S. Wäre toll, wenn ihr ein wenig Werbung für die Umfrage macht
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: freitagessen am 24 Januar 2015, 10:29:45
Hi Ilona,

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0CCwQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.gluecksspielsucht-nrw.de%2Fpdf%2FSpielsperrformular_Empfehlung%2520_Fachbeirat.pdf&ei=WWHDVLa5FcPlUteCgXg&usg=AFQjCNHOPTXLjEg_JFn7AWX0FARmGTCm_Q&sig2=9TRyOiD9JnlIh6-1VTK1xQ

dieser Vordruck im groben (etwas abgeändert)

Lg Rainer
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 24 Januar 2015, 12:15:06
Lieber Rainer,

das Formular ist ok. Es ist ursprünglich für Spielbanken entworfen worden.

LG Ilona

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 24 Januar 2015, 12:26:59
Hallo zusammen,

hier noch eine Info: Man kann sich schriftlich sperren lassen. Einige Spielstätten verlangen, dass man den Antrag persönlich abgibt. Das ist rechtswidrig. Unser Vorstandsmitglied und Sperrexperte Prof. Peters hat das letztens einleuchtend erläutert. Er sagte, dass es in Deutschland nur sehr wenige Verträge gibt, bei deren Abschluss man persönlich anwesend sein muss. Dazugehört z.B. die Hochzeit. Da müssen beide Parteien vor dem Standesbeamten persönlich erscheinen.
Sollte eine Spielstätte persönliches Erscheinen verlangen bitte beim Fachverband melden und parallel den Antrag per Einschreiben hinschicken.

Viele Grüße, Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: fid am 24 Januar 2015, 13:03:03
Guten Tag in die Runde,

natürlich wäre es sehr hilfreich und schützend, wenn Spieler sich in Spielhallen sperren lassen könnten. Ich persönlich würde mich freuen, wenn ich als Spieler meine Möglichkeiten einschränken könnte, spielen zu gehen. Genauso habe ich es ja auch beim Onlinepoker gemacht.

Ich als Betroffener bin allerdings nicht davon überzeugt, ob sich derartige Regelungen im Alltag überhaupt umsetzen ließen. Es gibt so viele Spielhallen und die Prüfung aller Kunden durch die Spielhallenaufsicht ist doch fast unmöglich, oder? Es gibt schließlich auch immer noch genügend Kneipen und Bars, die ab halb elf abends ihre Gäste rauchen lassen, da sie wissen, dass sie nicht kontrolliert werden...

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 24 Januar 2015, 15:03:37
Lieber Olli,
Ich denke schon, dass das umsetzbar ist. Die Spielbanken tun das schließlich auch. Es erfordert natürlich mehr und besser qualifiziertes Personal und schmälert dadurch den Gewinn. Der Gewinn wird dann nochmal geschmälert, wenn die besten Kunden nicht mehr kommen. Schon jetzt ist in Hessen der Umsatz in Spielhallen um 26% gesunken. Kein Wunder, dass die Spielsperre bei den Anbietern nicht so sonderlich beliebt ist.
LG Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Olli am 24 Januar 2015, 16:13:27
Hi Ilona!

Ich bin unschuldig!  ;D

Wenn der Weg nach Hessen nicht so weit wäre, würde ich mich gerne als Lockvogel zur Verfügung stellen, damit die Betreiber, die sich den Kontrollen verweigern auch bestraft werden.

LG
Olaf
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 24 Januar 2015, 17:05:25
Oh je, sorry! Das kommt davon, wenn man so schnell liest! Tut mir leid. Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von fid. Hi fid. Willkommen in unserem Forum.
LG Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Alles verzockt am 24 Januar 2015, 21:57:07
Hallo zusammen. Ich habe mich erst heute in einer Spielbank sperren lassen. Ob es wirklich erst soweit kommen musste weiß ich nicht. Einzig und allein zählt doch nur der Wille da nicht rein zugehen. Leute macht einen großen Bogen um diese Läden. Die einzigen die Gewinnen und lachen sind doch letztendlich die Betreiber . Ich habe mir persönlich eine kleine Notfall Karte zugelegt.sobald ich SuchtDruck verspüre ziehe ich diese Karte aus meinem Portmonee. Da stehen dann Dinge drauf die mich abhalten spielen zu gehen.Also Vorteile um nicht  zu spielen.Welche Vorteile das für euch sind müsst ihr selbst wissen . Alles Gute.Toi Toi Toi




Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: freitagessen am 24 Januar 2015, 23:13:12
Hi "Alles Verzockt"

Willkommen hier Forum,

Einzig und allein wird Dein Wille wahrscheinlich nicht ausreichen um nicht mehr zu spielen, aber das hast Du wie ich lese schon richtig erkannt und weiteren Maßnahmen vollzogen. (sehr gut)
Ob die Betreiber nun alle lachen wenn Du dein Geld verspielst...keine Ahnung weiß ich nicht, wenn  aber ein "Kunde" (mehr bist Du nicht) erkennt bzw. unzufrieden ist mit dem angebotenen Produkt, ihm (den Betreiber) auch noch viele davonlaufen, dann hat Wahrlich kein Geschäftsmann/Frau mehr ein Grinsen im Gesicht. (da bin ich mir ganz sicher  :))
Notfall Karte im Falle eines Falles....auch gut, gerade wenn Du Suchtdruck verspürst.
Eine Tel.-Nr. eines vertrauten den Du jederzeit (bei Suchtdruck) anrufen könntest sollte hierauf nicht fehlen.
Übrigens kenne ich keine Vorteile die das "Exzessives Spielen" mit sich bringt, außer ich möchte andere und mich selber Zerstören!

Lg Rainer
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Claus am 25 Januar 2015, 00:22:31
Hier der Link zu OASIS
Informationen zu OASIS HSpielhG
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=dfb57aacc14ece06bacad76b1732a21b

siehe auch Formulare unter "Downloads"
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Alles Verzockt am 25 Januar 2015, 01:06:06
Das mit der Telefonnummer ist auch ein guter Rat ;)
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: hans-joachim am 25 Januar 2015, 20:31:02
Hallo zusammen, gilt die schriftliche Selbstsperrung auch in Baden Württemberg? ???
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: hans-joachim am 25 Januar 2015, 20:40:56
Hallo ich bin es noch einmal, ich bin Spieler und leite eine Selbsthilfegruppe. Ein Mitglied unserer Gruppe wollte sich bei der Merkur Spielstätte schriftlich sperren lassen. Diese haben das abgelehnt, weil es hier für keine gesetzliche Handhabe gäbe. Stimmt dies?
LG
Hans-Joachim
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: freitagessen am 25 Januar 2015, 20:50:27
Habe ich im Netz gefunden


Das baden-württembergische Landesglücksspielgesetz hatte ursprünglich einen Abgleich mit der zentralen und spielformübergreifenden Sperrdatei gefordert, in der gemäß § 23 Abs. 1 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag Sperren von Casinos, Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial erfasst werden sollen. Die Regelung war im Ländle noch nicht umgesetzt und wurde dann mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014 gekippt.

Wie der Automaten-Verband Baden-Württemberg informiert, sind Anträge sowie selbst gefertigte Kopien von Anträgen, die eventuell im Hinblick auf die Verfahren beim Staatsgerichtshof noch zurückgehalten wurden, zu vernichten, "da es nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs keinen datenschutzrechtlichen gerechtfertigten Zweck für die Erhebung dieser Daten gab und gibt".

Das Schreiben des Landes trifft keine Aussage zu unternehmensinternen Sperrdateien, etwa auf vertraglicher Basis. Spielhallenbetreiber können also weiterhin freiwillig Spielersperren aussprechen.

Die im Schreiben genannten Sachverhalte gelten allerdings nur bis zu einer eventuellen Neuregelung. Denkbar ist etwa, dass das baden-württembergische Landesgesetz angepasst wird, um eine Lösung wie in Hessen und bald auch in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. In diesen Ländern wurde und wird für Spielhallen das landesweite Sperrsystem Oasis eingeführt.
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 25 Januar 2015, 20:50:34
Hallo zusammen

Zitat
Ich als Betroffener bin allerdings nicht davon überzeugt, ob sich derartige Regelungen im Alltag überhaupt umsetzen ließen. Es gibt so viele Spielhallen und die Prüfung aller Kunden durch die Spielhallenaufsicht ist doch fast unmöglich, oder? Es gibt schließlich auch immer noch genügend Kneipen und Bars, die ab halb elf abends ihre Gäste rauchen lassen, da sie wissen, dass sie nicht kontrolliert werden...

Das lässt sich wunderbar durchsetzen ! Durch einfache Ausweiskontrolle im Einlass. Genauso wie es in Spielkasinos auch geht. Wenn sich Betreiber nicht drann halten, verhalten sie sich illegal ! Ich weiß nicht, ob sie dafür ihre Konssesion aufs Spielsetzen werden. Ok Scharze Schaafe gibt es immer und überall. Das ist dann aber nicht die Norm und sollte nicht als Agument dienen eine Spielersperre nicht einzurichten. Außerdem , wie Ilona schon gesagt hat, wäre verspieltes Geld dann einklagbar.

Spielersperre ist eine gute Hilfe !!

Aber man darf auch nie vergessen, dass eine Sucht mehr ist, als der Suchtmittelmissbrauch. Sondern, dass immer auch tiefgreifende innere Prozesse und die probleme in der Lebensführung/gestaltung mit zu tun haben. Allein nicht mehr zu spielen, reicht deswegen auf gar keinen Fall.Sich mit sich selber nicht ehrlich und authentisch auseinader zu setzen, würde meiner Meinung nach..das Problem dann nur verlagern und nicht abstellen. Darum kann eine Speilersperre nur eine Hilfe sein. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ich denke Kranke Menschen haben den Anspruch auf Hilfen...auch vom Staat her. Es wird zeit, dass dieser etwas unternimmt, im Bezug auf Spielhallen und deren Suchtgefahr.

lg libelle

lg libelle
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 25 Januar 2015, 21:07:25
Hallo Hans Joachim

Soalnge bei uns in Hessen das Gesetz nicht durch war , hatte ich auch diese Probleme wie du beschreibst. Nach vielen Nachfragen wurde ich immer wieder vertröstet und meine Bitte um Selbstsperre abgelehnt. Das hat mich ganz schön gefrustet und sauer gemacht...aber nicht davon abhalten können ...weiterhin dort hin zu gehen. Die Folge war, ich war noch mehr sauer auf mich selber. Weil ich viel zu lange die Spielsucht als Krankheit trotzdem falsch verstanden habe. Ich habe auch die Hinweise von *alten trockenen Hasen* lange falsch interpretiert. Nämlich , dass es nur an mir liegt, ich nur verantwortlich bin ..usw. Das sugerrierte mir, ich bin dann einfach ein Versager, wenn ich es nicht schaffe. Heute weiß ich , dass es mit versagen nichts zu tun hat, sondern mit Zusammenhängen im Gehirn, die dann impulsartig und automatisch ablaufen. Solange man sich dieser nicht bewusst wird und etwas dagegen setzen lernt Quasi Gehirnstrukturen umprogrammiert werden...durch Übung..hat man allein mit dem eigenen Willen keine Chance. Und genau da setzt aber eine Sperre an. Kann man automatisierte Prozesse nicht mehr ausführen, ist man gezwungen sich andere Lösungen zu suchen und zu finden. Darum ist es eine große Hilfe.

lg libelle
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: hans-joachim am 25 Januar 2015, 21:23:37
Hallo Libelle, vielen Dank für deine Antwort. Mich ärgert in diesem Zusammenhang noch folgendes,das Land giebt viel Geld aus für Schulungen der MitarbeiterInnen der Spielhallen. Diese sollen auf Menschen zugehen und diese auf ihr problematisches Spielverhalten ansprechen. Ich war schon bei 2 Schulungen als Suchtmodell bei der Diakonie dabei. Das ganze ist doch eine Farce, wenn ein spielsüchtiger verzweifelter Mensch sich sperren lassen möchte. Natürlich ist eine Selbstsperrung nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
LG Hans-Joachim
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 25 Januar 2015, 21:50:48
Hallo Joachim

Ja das ist eine Farce ! Die Angestellten müssen gesetzlich diese Schulungen mitmachen , aber haben andersherum wieder ganz andere Anforderungen an ihren Arbeitgeber zu erfüllen. Nämlich die Kunden zu halten und zu binden. Siehe Freundlich sein...Kaffe reichen usw :-)
Wie oft hab ich mich verzweifelt an die Spielhallen -Aufsicht gewand..ich kann es nicht mehr zählen . Diese Nahm es auf..hörte zu und gab es weiter an den Chef. Doch das wars dann aber auch schon. Nun der Betreiber und die Aufsichten leben nun mal von den Spielern.Sie ahben nun mal andere Interessen und Motive , wie wir süchtigen Spieler. Da Hilfe zu erwarten, ist wohl auch eher eine Illsusion. Sich drüber ärgern, dass da keine Hilfe kommt..bringt auch nix , lenkt höchstens noch von der eigenen Verantwortung ab. Hab ich aber auch so gemacht :-)

Aus einer Sucht aus zusteigen hat mit viel lernen und vielen neuen Erkennen zu tun...und vor allem auch neuen anderen Aktivitäten. Das Geschenk was man bekommt, wenn es einem gelingt..ist zu sich ein größeres und besseres Vertauen aufbauen zu lernen. Eine Stärke , die man einfach fürs Leben dringend braucht.

Bleib drann...egal wie lange es auch dauert. Das Gesamt Ergebnis zum Schluss zählt...und da sammelt sich so einiges im laufe der Zeit. Negatives, wie Positives an Erfahrungen halt.

lg libelle
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 26 Januar 2015, 17:26:16
Hallo zusammen,

die Lage ist verwirrend, weil in jedem Bundesland eine andere Reglung gilt.Ich erkundige mich nochmal bei der Kollegin aus Baden Württemberg und informiere euch. Was aber für alle Bundesländer gilt, die eine Sperrmöglichkeit haben. Man kann sich auch schriftlich sperren lassen! Wem das verweigert wird, der sollte sich wehren.

LG Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Weyoun am 27 Januar 2015, 19:43:29
Speere wäre super nur selbst wenn die kommt wie soll sie dann umgesetzt werden an der Türe finden ja keine Kontrollen statt.
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 27 Januar 2015, 22:40:58
Hallo Weyoun,
du hast Recht. Sperren ohne Zutrittskontrollen machen keinen Sinn. Das gehört zusammen! Bei den Spielbanken ist das auch so. dort muss der Zutritt sorgfältig kontrolliert werden. Auch in Bundesländern, in denen es Sperrmöglichkeiten in Spielhallen gibt, sind diese Kontrollen zwingend. Werden sie nicht sorgfältig durchgeführt, kann dies zu Ärger mit der Glücksspielaufsicht und zu Schadenersatzforderungen führen. Von daher ist es in diesen Fällen auch im Interesse der Spielhallen sorgfältig zu kontrollieren.
LG Ilona

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Olli am 28 Januar 2015, 06:44:34
Hi!

In der heutigen Zeit sind Kontrollen sowas von einfach zu realisieren.

Es war und wird ja immer noch angeregt, eine Spielerkarte einzuführen.

Die beste Spielerkarte jedoch hat jeder schon bei sich - den Personalausweis.

Wenn ein Automat nur freigegeben würde, wenn der Perso in einem dafür vorgesehenen Schacht steckt, hätten die Betreiber keine "Arbeit".
Ein Lesegerät, welches nur durch Mitarbeiter einer Behörde ein- oder ausgebaut werden dürfte, liest die Daten und sendet sie verschlüsselt zu einer bundeseinheitlichen Zentrale.
Grundsätzlich existieren diese Technologien bereits.)
Ist alles OK, wird genau dies dem Automaten übermittelt und dieser freigeschaltet.
Ist jemand gesperrt, muss die Aufsicht ein Signal erhalten, damit der Gast die Lokalität verlässt.
Niemand besitzt mehr als einen Perso - also wäre dem Spielerschutz auch gedient, wenn nur ein Gerät je Spieler nutzbar wäre.
Dies entspräche schon mehr dem Sinn des Wegfalls der Automatiktaste.
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Alles Verzockt am 28 Januar 2015, 18:12:29
Im Planet Casino ist es so: Man ruft den Betreiber bzw Mitarbeiter an.dieser schickt dir ein Formular zu was du ausfüllst, und in der Spielothek abgibst.
Die Selbstsperre ist dann für 1 Jahr gültig. Und kann nach belieben verlängert werden. Sollte man im gesperrtem Zeitraum doch wieder in die Spielothek gehen. So wird dies als Hausfriedensbruch gewertet. Und hat eine Anzeige zur Folge.

Find ich gut. Wenn dann richtig.
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 28 Januar 2015, 18:16:43
Könntest du mir eine Kopie des Formulars zukommen lassen? Würde mich sehr interessieren. Das mit dem Hausverbot ist korrekt. Es gilt aber auch, dass der Beteiber schadenersatzpflichtig wird, wenn er gesperrte Spieler reinlässt. Das heißt, er muss dann die verspielten Beträge des gesperrten Spielers erstatten. Das ist nämlich die andere Seite der Medaille. Und darum sollten Spielhallen sorgfältig auf die Eingangskontrollen achten.
LG Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Alles Verzockt am 28 Januar 2015, 18:50:46
Hm ich weiß nicht so recht. Ich mein wir kennen uns ja nicht. Bin da sehr vorsichtig.
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Olli am 28 Januar 2015, 19:27:46
Hi!

Zitat
http://ag-spielsucht.charite.de/gluecksspiel/problematisches_und_pathologisches_spielen/

Du lustiger Vogel ...  ;D  ;D  ;D

Googele doch mal bitte nach Ilona Füchtenschnieder ...  ;D

Du kasst Dir aber auch einfach irgendwo eine anonymisierte EMailadresse organisieren und das Schreiben dann Ilona zukommen lassen.

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Alles Verzockt am 29 Januar 2015, 06:28:51
Ich besitze leider keinen pc.aber da fällt mir schon was ein
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Alles Verzockt am 29 Januar 2015, 20:50:26
Hallo Hans Joachim. Ich habe mich heute auch in einer Merkur Spielothek sperren lassen. Das lief ohne Probleme. Ausweis  gezeigt Formulare unterschrieben fertig.

Grüße
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 02 Februar 2015, 20:57:02
Also Jungs, was ist los? Wir haben erst 17 Stimmen in der Umfrage. Das kann doch nicht sein. Beteiligt euch doch bitte. Und macht ein wenig Werbung. Danke und

liebe Grüße

Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: freitagessen am 03 Februar 2015, 05:29:23
Hi Ilona,

Wie wäre es wenn Du einen Vordruck vorbereitest, ich z.B würde diese mit in meiner SHG nehmen und bin mir sicher, jeder einzelne in meiner Gruppe würde hier unterschreiben.
(auch mir Name und Adresse)
Diese ausgefüllte Liste würde ich dir dann wieder zukommen lassen.

LG Rainer
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 03 Februar 2015, 07:30:55
Gute Idee. Ich überlege mir das mal. Ich könnte das nicht übertragen, weil
Jeder nur einmal abstimmen kann. Vielleicht müssen wir's anders machen.
LG Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 06 Februar 2015, 13:37:38
Zitat
Also Jungs, was ist los?

Hallllooo , hier sind nicht nur Jungs !!  ;D...fühl mich übergangen und muss mich beschweren  ;D

...aber ich hab ja auch schon längst mit abgestimmt  :-*

lg libelle


Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 11 Februar 2015, 18:59:17
Hallo Mädels und Jungs,

hier ein interessantr Artikel zur Sperre in Hessen.

LG Ilona

P.S. Sorry Libelle! Eigentlich bin ich eine alte Emanze ;-)

http://www.welt.de/politik/deutschland/article137298722/Hessisches-Roulette-laesst-Kasino-Umsatz-einbrechen.html
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 15 Februar 2015, 19:31:25
Hi Ilona

schon erschreckend dass nur etwas über 7000 Spieler fast 30 % des Umsatzes in Hessen verspielt haben. Die Agumente der Gegner der Sperre ist an den Haaren herbei gezogen. Wer sich freiwillig sperren lässt und trotzdem wo anders spielt...geht die Betreiber gar nichts an. Das bedeutet aber nicht, das es Anderen nicht doch vollkommen hilft.., wie mir !! ich sehe mich da nicht alleine. Und die die es noch nicht mit der Sperre schaffen, brauchen eben noch mehr Hilfe oder ihren persönlichen Umkehr/ Endpunkt.

Das auch Angehöroge sperren lassen können..also diese Fremdsperren...sehe ich allerdings auch als nicht Rechtskonform an. Es geht damit gegen das Selbstbestimmungsrecht. Aber ok...Selbstmordgefährdete...können auch zwangseingewiesen werden..von der Seite bertrachtet sieht es wieder anderes aus.

Aber nun ein anderes Anliegen !!!

Im Text des Linkes von der Selbstsprerre...habe ich einen Auszug aus meinemeigenen verfassten Text gefunden :

Zitat
Ich hab mich die letzten 25 Jahre nicht so frei fühlen können...weil der ewige innere Kampf..gehst du /oder gehst du nicht..ach einmal ist kein mal...oder warum auch immer...einfach VORBEI ist !! Mein Suchtgehirn bekommt prommt, sobald es sich meldet...etwas entgegengesetzt...

Ist es normal, dass man da nicht gefragt wird...und über geistiges Eigentum, einfach so fremd verfügt wird????

lg libelle
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 15 Februar 2015, 19:54:02
Liebe Libelle,

das ist ja ein Ding. Tut dem Text aber gut. Macht ihn authentisch. Finde ich zumindest.
Zur Fremdsperre: Die gibt es in dieser Form im Casinobereich schon seit eh und je. Angehörige können einen Antrag stellen und die Spielbank oder die Lottogesellschaft muss dann prüfen, ob was dran ist. Auch das Casinopersonal kann sperren. Machen sie aber in Deutschland so gut wie gar nicht.

Liebe Grüße, Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 15 Februar 2015, 21:07:31
Hi Ilona

ja das ist ein Ding..beantwortet nur leider meine Frage nicht.
Auch wenn es den Text authentisch macht, so wurde doch ungefragt mein geistiges Eigentum verwendet...öffendlich...irgendwie wurmt mich das gerade sehr.  >:(
Sollte ich da gelassener mit umgehen können??? Ok , wenn es der Prävention hilft...aber trotzdem hätte man um Erlaubnis fragen können...*grade verstört bin , sorry*

Ja das mit der Fremdsperre wegen "dem vor sich selber schützen" müssen...kann ich einsehen.
Es ist ja oft so, dass keine Krankheitseinsicht vorhanden ist und somit man selber für sich eine Gefahr darstellt. Ist schon gut, dass da auch eingegriffen werden kann. Man kann es halt nur so und so sehen...und empfinden.

 

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Olli am 15 Februar 2015, 22:27:28
Hi Libellchen!

Ärgere Dich bitte nicht.
Ich finde, dass Du da zitiert wurdest, ist ein großes Lob.
Wer auch immer es abgeschrieben hat, kann es nun nicht mehr ändern - Du auch nicht.

In meinem damaligen Forum mussten die User den Verzicht auf das Erreichen der Schöpfungshöhe bestätigen.
Damit haben sie ihr geistiges Eigentum an ihren Texten nie erreicht.
Wir haben das gemacht, um unliebsame Texte ungefragt löschen zu können.
Ob dies hier bei der Anmeldung auch abgefragt wird - keine Ahnung.

Bedenke bitte, dass der Text als Argument FÜR die Selbstsperre genannt wurde.
Er wurde nicht für Negatives "mißbraucht".

Vielleicht ist diese Sichtweise ein kleiner Wermutstropfen.


Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 16 Februar 2015, 01:16:58
hallo Olli

Klar, es ist für etwas gutes genutzt worden. Ganz in unserem Sinne....das lässt es mich auch besser hinnehmen. Trotzdem war ich erstmal sehr verdutzt...und richtig finde ich es immer noch nicht. Wo wäre das Problem gewesen, um Erlaubnis zu fragen? Villt..ist es aber auch nur mal wieder mein altes olles Muster * mich übergangen oder nicht wichtig genug zu fühlen* ..nach dem Motto..mit mir kann man es ja machen....was mich daran so Aufregt. hab ich jetzt wieder mal was zum Nachdenken und überprüfen  ;D ...hab ja sonst nix zu tun *gg*

hab mich schon wieder halbwegs abgeregt..Alles gut !

Danke für deine Worte, Olli. Ich weiß deine Anteilnahme zu schätzen

lg libelle
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Poketace am 16 Februar 2015, 05:57:28
Hi


hab mich schon wieder halbwegs abgeregt..Alles gut !

Das ging aber ziemlich schnell, da Emotionen
Rauszunehmen!

Olli hat dir genau 1 Argument genannt ( recht hat er da )

4 an Zentrum aus *schmunzel

Mit freundlichen Grüßen
Heiko

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 16 Februar 2015, 10:57:31
Liebe Libelle,
es wäre schon korrekt gewesen, wenn sie dich zitiert hätten. Finde ich auch. Das ist das Eine. Das Andere ist, dass sie dein Zitat ausgewählt haben. Unter all den anderen. Das ist nur ein schwacher Trost. Aber immerhin.
Liebe Grüße
Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Poketace am 16 Februar 2015, 12:15:52
Hi Ihr,

Seid mal Fair...

Klar fühlt sich das doof und gemein an ,wenn man nicht gefragt wird!

Ich würde , wenn ich mich über ein Artikel irgendwo auslasse auch nicht den Reporter um Erlaubnis fragen! Der Artikel ist öffentlich fertig ab...
Das Chat hier auch... Und wenn der Reporter hier im Chat liest unter Rubrik "presseanfragen"( was mit Sicherheit vor Entwendung dieses Zitat s passiert ist )  hat auch besseres zu tun wie nach Anstand zu fragen :-)

Geben und nehmen ihr lieben !!

Nicht ärgern , sportlich sehen :-)
Mit freundlichen Grüßen
Heiko
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Olli am 16 Februar 2015, 12:52:24
Hi Heiko!

Sorry, aber da irrst Du.
Dieses Forum hier gehört fags - ist also nicht "öffentlich".
Desweiteren hat der Reporter tatsächlich Diebstahl geistigen Eigentums begangen.
(Stichwort noch einmal: Schöpfungshöhe)

Wenn wir jetzt in amerika wären, hätte eine Millionenklage Aussicht auf Erfolg ...  ;D
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Poketace am 16 Februar 2015, 13:30:12
Hi

Entschuldige ich hab öffentlich geschrieben
Aber öffentlich zugänglich gemeint!
Ich kann als gast hier frei mitlesen!
Wem der Chat gehört spielt juristisch gesehen
dabei keine Rolle.
Und Diebstahl kann es nicht sein, dafür fehlt der
Die aneigungnungsabsicht!

Ich kann in einem Museum ein Foto machen
Und es dir zeigen! Ich darf aber nicht behaupten
ist meines , mit diesem Satz würde ich mir das Bild
auf dem Foto
Geistig aneignen!

Natürlich will das Museum das nicht, weil den Eintritt
Von dir auch kassieren will, das ist aber dann Hausrecht!

Die/der Reporter hat aber "..." Verwendet ergo nicht seine
oder ihre Aussage!
Völlig legal diese Handlung!!

Mit freundlichen Grüßen
Heiko
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Olli am 16 Februar 2015, 15:10:51
Hi Heiko!

Nein - der Reporter hat sich das Zitat angeeignet, da er es ungefragt verwendet hat.
Er hat es benutzt, um mit seinem Artikel Geld zu verdienen.
Die Worte sind geistiges Eigentum von Libellchen.
Ein wenig paradox - die Schöpfungshöhe wurde wahrscheinlich gerade durch die Verwendung erst erreicht.
Er hätte fragen müssen - er hätte sich die Rechte erkaufen können.
Die Quelle blieb unbenannt - die gemachte Angabe ist nicht konkret genug.

Es war Diebstahl ...

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: libelle am 16 Februar 2015, 21:01:12
Huhu

Schaaade, dass wir nicht in Amerika sind...sone Millionen könnte ich grad gut brauchen :-)

meine Kinder würden sich auch freuen  ;D

Nee , mal im Ernst...mir geht es da gefühlsmäßig ums Recht...und da fand ich es spontan und auch jetzt noch nicht in Ordnung. Aber da es auch widerum nicht soooo wichtig ist mein Zitat...aber vielleicht wichtig genug für die Prävention...bin ich damit auch wieder klar.

Wie das rechtlich wirklich ist, würde mich aber trotzdem interessieren...nur mal so.
Olli bist du dir da ganz sicher?? ich meine..ein Reporter wird sicher da keine Risiken eingehen, wofür er haften muss..wegen sowas ..oder??? wäre eigendlich ganz schön dumm dann und nicht professionell....Naja  egal :-)

lg libelle
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Poketace am 16 Februar 2015, 21:14:46
Wie das rechtlich wirklich ist, würde mich aber trotzdem interessieren...nur mal so.
Olli bist du dir da ganz sicher?? ich meine..ein Reporter wird sicher da keine Risiken eingehen, wofür er haften muss..wegen sowas ..oder??? wäre eigendlich ganz schön dumm dann und nicht professionell....Naja  egal :-)

ganau das dachte ich mir auch,warum der würde doch sein ob riskieren und hab mal google gefragt.
Es gibt da ausnahmen, mit dem Quelle angeben, haben § 51 zu tuen, er darf zitieren jedoch nur um mehr verständnis zu schaffen nicht um auszuschmücken.

wollte aber nicht klugscheissen *g
mfg heiko
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 27 April 2015, 17:08:33
Ich hole dieses Thema nochmal nach vorn. Falls noch nicht alle abgestimmt haben ;-)
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Kai Sender am 15 Dezember 2015, 08:25:02
Sollen wir dieses Thema noch einmal nach vorne bringen?

Irgendwie muss ich hier mal einstellen, dass ich über neue Beiträge informiert werde.  :)
Dieses Forum ist zu gut, als dass es vernachlässigt werden sollte.

Hier ein Link zu unserem Sperrformular, dass ursprünglich von der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht stammt. Ich habe das PDF nur so verändert, dass es am Bildschirm ausgefüllt werden kann.

http://www.ggg-bremen-nord.de/gluecksspielsucht/selbsthilfegruppe/erste-hilfe-gefallig/ (http://www.ggg-bremen-nord.de/gluecksspielsucht/selbsthilfegruppe/erste-hilfe-gefallig/)

Gruß aus Bremen-Blumenthal!
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 15 Dezember 2015, 10:28:43
Das ist ja toll. Eine gute Idee. Das macht das Formular anwendungsfreundlicher. Aus meiner Sicht fehlt nur der Hinweis, dass man den Antrag auch schriftlich stellen kann. Es ist nicht ungefährlich, sich wieder in die "Höhle des Löwen" zu begeben. Die Rückfallgefahr schätze ich für diese Situation relativ hoch ein. Daher schriftloich stellen oder einen guten Freund mitnehmen.

LG Ilona

P.s. Könntest du unser bundesweites Formular auch so umstricken?
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Kai Sender am 15 Dezember 2015, 13:26:15
Natürlich geht das.  :)

Schicke sie mir zu und ich schaue mal nach.
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 15 Dezember 2015, 18:36:33
Danke, das mache ich glatt.

Es wäre übrigens toll, wenn noch die eine oder der andere an meiner Umfrage teilnimmt.

LG Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Kai Sender am 15 Dezember 2015, 19:39:00
Gut, dann werde ich die Formulare bearbeiten und auf die Umfrage auf Facebook hinweisen. Von meinen Freunden haben ja fast 40 die neue Seite geliked. Das hat mich sehr gefreut.

Grüße aus Bremen-Blumenthal!

Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 15 Dezember 2015, 20:37:15
Mich auch! Unser Webmaster war schwer beeindruckt.
LG Ilona
Titel: Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
Beitrag von: Ilona am 27 Januar 2017, 14:32:47
Hallo zusammen,
ich hole die Umfrage nochmal nach vorn. Es gibt ja einige neue Mitglieder. Bitte abstimmen. Ist doch auch in Zusammenhang mit unserem Prozess interessant.
LG Ilona

http://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/21539276_Klage-gegen-Gauselmann-Tochter.html