Hi Mike,
es gibt noch nix Schriftliches. Das Gericht hat lediglich mitgeteilt, dass es die Berufung zurückweisen wird. Das Casino hätte noch die Möglichkeit gehabt, die Berufung zurück zu ziehen, das wollten sie aber nicht. Jetzt dauert es noch eine Weile bis die schriftliche Begründung kommt. Wie oben erwähnt hat die Richterin gesagt, dass die Kammer keine Revision beim BGH zulassen wird. Jetzt hat das Casino noch die Möglichkeit gegen diese Nichtzulassung Beschwerde einzulegen. Ob sie das tun werden, weiß ich nicht. Die Aussichten sind nicht wirklich rosig, schließlich hat der BGH ja gerade ein ziemlich eindeutiges Urteil gesprochen.
Zu den Kontrollen: Ich hoffe sehr, dass da bald was passiert. Und zwar was Effektives. Ausweiskontrollen wären effektiv und zudem einfach durchzuführen. Es scheint aber so, als ob sie auch mit großen finanziellen Einbußen verbunden sind. Anders kann ich mir den großen Widerstand nicht erklären. Aber auch das darf kein Argument gegen die Ausweiskontrollen sein. Vielmehr müssten diese Einbußen dann entsprechend kompensiert werden, z.B. durch niedrigere Abgaben. Das aber ist nicht unser Problem, das müssen die Spielbanken mit den Bundesländern verhandeln. Spielerschutzmaßnahmen gibt es halt nicht für umsonst.
Die Aussage der Richterin, dass sie sich auch vorstellen könne, Ausweiskontrollen seien zumutbar für die Casinos, hat übrigens nichts mit diesem konkreten Prozess zu tun. Da ging es um jemanden, der am EC-Cash Automaten an der Kasse des Automaten-Casinos abgehoben hat und da war das Gericht der Meinung, dass es zumutbar gewesen wäre, einen Abgleich mit der Sperrdatei zu machen.
Die weitergehende Aussage fiel nachher in der Diskussion mit dem Anwalt des Casinos, dem fiel es nämlich sehr schwer die Berufungszurückweisung zu akzeptieren und er fing mit dem Gericht eine Diskussion an.
LieGrü, Ilona