Hallo Gerdi,
willkommen in unserem Forum. Es gibt hier mehrere Forenmitglieder, die erfolgreich Geld zurückgebucht haben. Über die Kreditkarte gibt es da allerdings meistens eine 6 Wochen Frist. Da Onlineglücksspiel in Deutschland verboten ist, handelt es sich um eine nichtige Forderung. Nichtige Forderungen können nicht eingeklagt werden.
Berichte doch mal, ob es geklappt hat. Was deinen Sohn angeht: Du solltest ihn an allem, was du jetzt unternimmst, beteiligen. Falls du nicht alles Geld zurück bekommst, solltest du mit ihm eine (Raten)Rückzahlung des fehlenden Betrags vereinbaren. Aus der Entfernung kann man nicht beurteilen, ob er bereits eine Glücksspielsucht entwicklet hat oder ob er sich noch im Bereich des problematischen Glücksspielens befindet. Die Tatsache, dass er fremdes Geld verspielt, spricht allerdings dafür, dass er die Sache nicht mehr so gut im Griff hat. Es gibt einen Kurzfragebogen, der einen ersten Hinweis geben könnte. Er umfasst vier Fragen. Wenn man zwei oder mehr Aussagen mit "Ja" beantwortet, ist dies ein ernst zu nehmender Hinweis auf eine Glücksspielsucht.
1. Ich kann mit dem Glücksspielen erst aufhören, wenn ich kein Geld mehr habe
2. Verlieren ist eine persönliche Niederlage, die ich wettmachen möchte
3. Ich denke oft an das Glücksspielen und verspüre einen inneren Spieldrang
4. Zur Geldbeschaffung habe ich schon andere Menschen belogen und betrogen
Frage 4 müsste er mit Ja beantworten. Sollte ere noch eine Frage mit Ja beantworten, wäre es eine gute Idee, mal in eine Suchtberatungsstelle zu gehen.
Soviel auf die Schnelle. Viele Grüße und alles Gute
Ilona