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Sohn belastete meine Kreditkarte bei einem Wettanbieter aus GB

  • 4 Antworten
  • 6119 Aufrufe
Hallo liebe Leser,

ich bin völlig ratlos, es geht um folgendes:

Mein Sohn hat ohne mein Wissen Geld bei einem Wettanbieter, mit Sitz in Großbritanien, eingezahlt-das habe ich eben erst bei der Mastercard-abrechnung gesehen. Es handelt sich um einen Betrag von 5000 Euro. Natürlich stellte ich direkt meinen Sohn zur Rede, welchem natürlich alles unendlich leid tut. Was kann ich jetzt tun, um mein Geld wieder zu bekommen?


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Offline Mike

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  • 193
  • Es ist nie zu spät.
Re: Sohn belastete meine Kreditkarte bei einem Wettanbieter aus GB
« Antwort #1 am: 14 September 2010, 13:29:54 »
Hallo Gerdi,

letztendlich handelt es sich um einen Diebstahl. Mir ist schon bewußt, dass Du gegenüber Deinem Sohn wohl keine rechtlichen Schritte einleiten möchtest. Eventuell ist dies aber notwendig, wenn Du das Geld wieder zurück möchtest.

Aus Deiner Nachricht ist allerdings nicht ersichtlich, ob das Geld bereits verspielt wurde?

Die "Rückholaktion" ist das Eine. Wie möchtet Ihr in Zukunft mit der Angelegenheit Spielsucht umgehen? Seit wann spielt Dein Sohn? Hat er sich schon um Hilfe bemüht? Was möchtest Du selbst unternehmen? Seit wann weißt Du von seinem Problem? Spielst Du selbst auch?

Es verwundert mich etwas, dass Du den direkten Weg hier ins Forum gefunden hast. Wie bist Du auf diese Seite aufmerksam geworden?

Gruß

Mike

Re: Sohn belastete meine Kreditkarte bei einem Wettanbieter aus GB
« Antwort #2 am: 14 September 2010, 13:43:36 »
Hallo Mike,

von der möglichen Spielsucht meines Sohnes weiss ich erst seit heute. Er meinte,dass er schon länger wettet und auch realtiv erfolgreich war, dann aber mal ein Wenig mehr Geld in die Hand nehmen wollte, um " den ganz großen Gewinn" zu landen. Von den ursprünglich 5000, hat er wohl noch 1000 auf seinem Wettkonto. Er hat mir versprochen, dass Konto zu löschen und nie wieder zu spielen.
Ich selbst spiele nicht und habe dies auch noch nie.
Ich bin beim Googlen auf diese Seite hier gestoßen. Ich bin auch auf Dinge wie " Chargeback" und so etwas getroffen. Sollte ich das Geld einfach zurückbuchen lassen? In anderen Foren habe ich gelesen, dass die Wettanbieter keine rechtlichen Schritte einleiten können, da es in Deutschland untersagt wäre, zu wetten.
Wie seht ihr das?

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Offline Mike

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  • 193
  • Es ist nie zu spät.
Re: Sohn belastete meine Kreditkarte bei einem Wettanbieter aus GB
« Antwort #3 am: 14 September 2010, 16:33:48 »
Hallo Gerdi,

bei allem Verständnis. Wenn es Dir ausschließlich um die rechtliche Seite geht, dann wende Dich bitte an einen Anwalt.

Gruß

Mike

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sohn belastete meine Kreditkarte bei einem Wettanbieter aus GB
« Antwort #4 am: 15 September 2010, 09:49:44 »
Hallo Gerdi,

willkommen in unserem Forum. Es gibt hier mehrere Forenmitglieder, die erfolgreich Geld zurückgebucht haben. Über die Kreditkarte gibt es da allerdings meistens eine 6 Wochen Frist. Da Onlineglücksspiel in Deutschland verboten ist, handelt es sich um eine nichtige Forderung. Nichtige Forderungen können nicht eingeklagt werden.

Berichte doch mal, ob es geklappt hat. Was deinen Sohn angeht: Du solltest ihn an allem, was du jetzt unternimmst, beteiligen. Falls du nicht alles Geld zurück bekommst, solltest du mit ihm eine (Raten)Rückzahlung des fehlenden Betrags vereinbaren. Aus der Entfernung kann man nicht beurteilen, ob er bereits eine Glücksspielsucht entwicklet hat oder ob er sich noch im Bereich des problematischen Glücksspielens befindet. Die Tatsache, dass er fremdes Geld verspielt, spricht allerdings dafür, dass er die Sache nicht mehr so gut im Griff hat. Es gibt einen Kurzfragebogen, der einen ersten Hinweis geben könnte. Er umfasst vier Fragen. Wenn man zwei oder mehr Aussagen mit "Ja" beantwortet, ist dies ein ernst zu nehmender Hinweis auf eine Glücksspielsucht.

1. Ich kann mit dem Glücksspielen erst aufhören, wenn ich kein Geld mehr habe
2. Verlieren ist eine persönliche Niederlage, die ich wettmachen möchte
3. Ich denke oft an das Glücksspielen und verspüre einen inneren Spieldrang
4. Zur Geldbeschaffung habe ich schon andere Menschen belogen und betrogen

Frage 4 müsste er mit Ja beantworten. Sollte ere noch eine Frage mit Ja beantworten, wäre es eine gute Idee, mal in eine Suchtberatungsstelle zu gehen.

Soviel auf die Schnelle. Viele Grüße und alles Gute

Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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