Hallo,
ich denke, Du kannst es ruhig auf einen Mahnbescheid ankommen lassen. Wichtig ist allerdings, dass Du in der dafür vorgesehenen Frist Widerspruch einlegst.
Es ist eigentlich ganz einfach:
Läßt Du die Frist ohne Widerspruch einzulegen verstreichen, gilt der Mahnbescheid als anerkannt. Das heißt, der Gläubiger kann einen Titel erwirken, der 30 Jahre gültig ist.
Legst Du innerhalb der Frist Widerspruch ein, muss der Gläubiger, welcher den Mahnbescheid veranlasst hat, vor Gericht klagen.
Wenn er es nicht tut, gilt die Schuld als nichtig.
Klagt er, dann hast Du ziemlich gute Karten, weil die Argumentation von Ilona's Recherche dann vom Gericht zugrunde gelegt werden wird.
Also keine Panik! Aber tue etwas für Dich, damit Dir das nicht noch einmal passiert.
Alles Gute
Pünktchen