Liebe Angie,
dazu habe ich eine wichtige Ergänzung, die ich gestern auch dem Landtag von Baden Württemberg mitgeteilt habe. Ich hoffe, dass das Protokoll rasch ergänzt wird.
Auf Seite 27f gibt es folgende Aussage:
Protokollauszug Seite 26-27:
Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Zunächst einmal ist es so, dass aufgrund der Beispiele aus
dem kommunalen Bereich und auch der schwierigen Selbstkontrolle unter den Auspizien
der Gewerbefreiheit da natürlich der Gesetzgeber gefordert ist. Gerade weil die
Kommunen vielleicht aufgrund von verschiedenen Faktoren solche großen Hallen zu-
lassen und gerade weil Sie über Ihren Verband nicht alles im Griff haben, ist der Gesetzgeber
gefordert. Wenn wir über Kanalisierung von Spielsucht reden – das ist ja die Aufgabe –, dann
muss die Frage erlaubt sein, wie wir diese Automatenwirtschaft dann auch entsprechend
in diese Kanalisierung treiben. Denn alles das, was Sie beschrieben haben, ist ja
eher: Wir müssen Geld verdienen. – Das hat mit Kanalisierung wenig zu tun.
Deshalb ist meine Frage an Sie: Wie arbeiten Sie gegen die Spielsucht konkret? Wie ist
die Kooperation mit Hilfeverbänden, Beratungsstellen? Wie werden Ihre Mitarbeiter auf
das Thema „Spielsucht“ vorbereitet, und wie hoch ist denn der Anteil des Budgets einer
Spielhalle an den Ausgaben für Suchtprävention?
Herr Mühleck: Dazu darf ich darauf hinweisen, dass wir schon 1985 auf unseren Geldspielautomaten ein Hinweisschild auf die Beratungsstelle gegen Spielsucht mit kostenfreier
Anwahlnummer, direkt aufgeschaltet auf die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, hatten. Seit einigen Jahren sind in allen unseren Filialen – zumindest gehen
wir davon aus, dass das in allen der Fall ist – Flyer ausgelegt, die auf Hilfeangebote
hinweisen. Branchenübergreifend arbeiten wir mit den verschiedensten Suchtaufklärungsorganisationen zusammen, insbesondere mit dem Verein gegen Spielsucht, Herrn Trümper, Frau Füchtenschnieder, und solchen Organisationen. Unser Personal ist geschult, darauf zu achten, dass ein einzelner Gast nicht an mehreren Geldspielautomaten
spielt. Es ist auch durch Gesetz so vorgegeben und ist auch durch die Anordnung der Automaten, die uns von den Behörden vorgeschrieben ist und kontrolliert wird, gegeben,
dass Sie nicht mehr als an zwei Automaten gleichzeitig spielen können, einfach
rein räumlich. Weiter bieten wir den diesbezüglichen Organisationen ausdrücklich unsere
Zusammenarbeit an. Der Kontakt ist auch, wie ich weiß, von Herrn Constroffer zu der
Organisation von Herrn Zeltner hergestellt worden. Wir nehmen regelmäßig an den
Symposien teil, die an der Universität Hohenheim stattfinden. Ich stimme Ihnen zu, Herr
Dr. Schmid: Hier gibt es sicherlich noch Möglichkeiten, die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet auszuweiten, insbesondere weil die Branche jetzt allmählich wieder zu ihrer alten
Form hochläuft.
Ende des Zitats aus dem Protokoll...
Herr Mühleck ist Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg. Wir arbeiten nicht mit ihm bzw. seinem Verband zusammen und würden das auch nicht für sinnvoll halten unter den gegebenen Bedingungen. Es gibt keine Rahmenbedingungen (Ausweiskontrollen, Sperrsystem) in Spielhallen, die Spielerschutzaktivitäten auch nur ansatzweise wirksam machen. Es würde sich somit um reine Alibiveranstaltungen handeln.
Es ist der Automatenbranche gelungen, neben dem staatlichen Glücksspielmarkt einen gewerblichen Glücksspielmarkt zu etablieren. Dies sehen wir mit großer Sorge - auch in Richtung EuGH. Die Geräte müssen ganz rasch wieder zu Unterhaltungsgeräten zurückgebaut werden. Es kann nicht sein, dass man von einem Unterhaltungsgerät glücksspielsüchtig werden kann. Da läuft rechtlich was schief!
viele Grüße, Ilona