Hallo Freunde,
sehr interessantes Thema:" UN-BEDENKLICHKEITS-BESCHEINIGUNG"
!
Um eines gleich klar zustellen :
"ICH ÄUßERE HIER LEDIGLICH MEINE MEINUNG ZU DIESEM THEMA UND SONST NIX!"
Da ist also Jemand, der sich wegen seines problematischen Spielverhaltens (und höchstwahrscheinlich wegen weiterer, erheblicher Lebensschieflagen) "freiwillig" sperren lässt.
Das ist schon einmal sehr gut, denn er scheint nun auch für sich zu erkennen oder erkannt zu haben, dass er ohne diese "freiwillige" Sperre eine Lawine auslöst oder beschleunigt, die er aus eigener Kraft nicht mehr zu beherrschen und/oder zu stoppen vermag.
Mit dem kleinen KREUZchen bei "Spielsuchtgefährdet" lässt er dem Betreiber damit keine Alternative mehr, diese Sperre jemals wieder aufheben zu können, denn sonst müsste der Betreiber die Haftung und ggf. Verluste für den Spieler uneingeschränkt übernehmen; wenn dieser sich hinstellt und weinerlich begründet: "ICH KANN DOCH NICHTS DAFÜR - ICH BIN DOCH KRANK!"
Mit der Forderung des Spielbetreibers, der arme kranke Spieler möge sich von einem ausgewiesenen klinischen EXPERTEN für Spielsuchtdiagnostik und Spielsuchttherapie, die Unbedenklichkeit bestätigen lassen, umgeht er die eigene Haftungsverantwortung und wälzt sie auf einen unbeteiligten Dritten ab.
Hallo? Wie KRASS ist das denn?!
Ist der Spieler bereits entmündigt? NEIN! Aber spätestens mit dem kleinen KREUZ hat er selbst dafür gesorgt, dass es ausschließlich im Ermessen des Betreibers liegt, ob er den Spieler jemals wieder zum Spiel zulassen wird.
Niemand, der bei klarem, gesunden Menschenverstand ist, wird dies jemals tun !!!
Wer möchte denn schon gerne dafür verantwortlich sein, wenn ein verzweifelter, spielabhängiger Mensch, sich sein Gehirn auf der Casinotoilette weg pustet oder sich an der Türklinke erhängt (so geschehen in der Interconti-Spielbank Hamburg)!
Da also diese Forderung unerfüllbar ist, von einem Dritten sich die Un-Bedenklichkeit bestätigen zu lassen und wahrscheinlich auch in Zukunft unerfüllbar bleiben wird, was gut ist, bleibt dem Spieler doch nur die Wahl, das "Zocken" sein zu lassen oder sich im angrenzenden Ausland weiter zu ruinieren.
Äußerst interessant wäre es doch zu erfahren, ob man sich den erneuten Zutritt vielleicht wieder "einklagen" kann, denn wenn sich eine Forderung von vorn herein widerspricht und sich als unerfüllbar herausstellt, dann ist sie meiner Meinung nach unwirksam - und damit keine "freiwillige" Selbstsperrung, wenn sie "freiwillig" nicht mehr zurückgenommen werden kann, nichtig!
Also - wir leben nur einmal - machen wir das Beste daraus!