Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der

  • 11 Antworten
  • 18476 Aufrufe
*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.890
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« am: 13 Januar 2010, 22:50:21 »
hags - Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht

Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
Unbedenklichkeit zur Aufhebung einer Spielsperre



Für Glücksspielsüchtige/gefährdete ist der Antrag auf Einrichtung einer Spielsperre ein wichtiger Schritt, um sich und die Familie vor weiteren Rückfällen und finanziellem Ruin zu schützen. Die Spielsperre stellt ein wichtiges Schutzinstrument in der Beratung und Behandlung dar. Leider besteht diese Möglichkeit immer noch nicht für Spielhallen und Wettbüros. Hier besteht ein Vollzugsdefizit der Politik.

In letzter Zeit häufen sich in den Hamburger Suchtberatungsstellen Anfragen von gesperrten Glücksspieler/innen auf Erstellung einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezüglich ihres Glücksspielverhaltens. Sie berichten, dass die Spielbank eine solche Bescheinigung für die Aufhebung einer bestehenden Spielsperre fordere.

Seitens unseres Dachverbandes, des Fachverbands Glücksspielsucht (fags) gibt es die klare Empfehlung an Suchtberatungsstellen, solche Bestätigungen nicht zu erteilen. Der Hamburger Arbeitskreis Glücksspielsucht (hags) schließt sich dieser Empfehlung an.

Unsere Aufgabe ist die Hilfe für Menschen, die als Selbstbetroffene oder Angehörige von den psychischen und sozialen Folgen des Glücksspiels bedroht sind bzw. die darunter leiden. Eine Garantie für das Fehlen einer aktuellen oder zukünftigen Gefahr können wir nicht geben.

Neben den fachlichen Bedenken warnen wir auch aus rechtlichen Gründen davor, eine solche Bestätigung abzugeben und das Risiko einzugehen, von rückfälligen Glücksspieler/innen bzw. deren Angehörigen in Regress genommen zu werden. Spielbanken fordern solche Gutachten, um für sich selber dieses Risiko zu verrin-gern.

Spielbanken können ihre Kund/innen gerne weiterhin zur Beratung und Behandlung an unsere Einrichtungen verweisen. Wir möchten sie aber darum bitten, auf die Aussage zu verzichten, sie würden dort die genannten Bescheinigungen erhalten.

13. Januar 2010

Gisela Alberti (1. Sprecherin)   Dipl. Psych.
Sandra Petrulat (2. Sprecherin)   Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
AS – Aktive Suchthilf e e.V.   STZ Beratungsstelle HARBURG
Repsoldstr. 4   Knoopstraße 37
20097 Hamburg   21073 Hamburg
Tel. (040)  2532 8651   
Tel. (040) 33 475 33 - 0
Fax (040)  280 21 71   
Fax (040) 33 475 33 - 29

g.alberti@aktive-suchthilfe.de   
sandra.petrulat@martha-stiftung.de

*

Offline Mike

  • ****
  • 193
  • Es ist nie zu spät.
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #1 am: 14 Januar 2010, 23:17:29 »
Hi Ilona,

ob eine Bitte hier ausreicht? Eine entsprechende Unterlassungsklage könnte hilfreich sein.

Der erhebliche Rückgang, bis zu 60%, der Umsätze bei verschiedenen Spielbanken macht halt erfinderich. Das BGH Urteil hat, wie zu erwarten, volle Wirkung gezeigt.

Die guten "Stammgäste" kommen ja nicht mehr rein.

Allein die "Aufforderung" sich diese "Bescheinigung" zu besorgen sollte schon eine entsprechende Klage rechtfertigen.

Wie wichtig die Politik das Thema nimmt, zeigt sich eindrucksvoll daran, dass einige Bundesländer ihre Spielbanken privatisieren wollen. Spielerschutz stand nie im Vordergrund.

Mal sehen was noch alles kommt.

Mike

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.890
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #2 am: 15 Januar 2010, 15:35:23 »
Hallo Mike,

schade, ich finde die Erklärung sehr eindeutig. Der hags empfiehlt keine Bescheinigungen zur Entsperrung auszustellen.

Und was das Bitten angeht: die Kolleginnen bitten darum, künftig gegenüber Casinospielerinnen und -spielern auf die Aussage zu verzichten, sie würden in Suchtberatungsstellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Entsperrung erhalten. Das ist eine höfliche aber dennoch eindeutige Formulierung.

viele Grüße, Ilona



Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #3 am: 26 November 2010, 08:46:41 »
Hallo Illona,

ich habe eine juristische Frage zur Entsperrung von selbst gesperrten Spielbankbesuchern mit denen sich bei der Evaluierung des Vertrages evtl. auch der Fachbeirat befassen sollte oder schon befasst hat? Falls Du mir die Fragen nicht beantworten kannst, könntest Du diese bitte an einen Juristen weiterreichen?

Und zwar geht es um Spieler, die sich nach dem neuen Glücksspielvertrag ab 2008 selbst haben sperren lassen und die nach einem Jahr eine Aufhebung der Sperre wünschten.
Gibt die Spielbank dem Wunsch auf Entsperrung immer statt, also bloß weil der Spieler das wünscht? Oder muss die Spielbank auch nach Ablauf der Mindestsperre prüfen, ob der Grund für die Selbstsperre inzwischen entfallen ist, siehe "Unbedenklichkeitsbescheinigung"?
Heisst das dann im Umkehrschluss, dass, wenn die prüfen müssen und keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden kann, ist eine Aufhebung der Sperre unmöglich bzw. für die Spielbank aus  möglichen Schadensersatzgründen zu riskant?

adrian

*

Offline Chris

  • *****
  • 413
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #4 am: 26 November 2010, 10:03:25 »
Ein Empfehlungsschtreiben der Mutter reicht i.d.R. vollkommen aus.
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.338
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #5 am: 26 November 2010, 10:48:42 »
Musterunbedenklichkeitsschreiben:


Sehr geehrte Spielbankbetreiber!

Leider hat sich mein Sohn in einem mir unverständlichen Anflug von Genesung in Ihrem Hause sperren lassen.
Dazu hatte er kein Recht!
Ich finde es unverantwortlich von ihm, mir das Gefühl enzogen zu haben, als Mutter in der Erziehung versagt zu haben.
Ich empfinde es unverantwortlich von Ihnen - dem stattgegeben zu haben, da Sie mir meinem Lebensinhalt entzogen haben, mir Sorgen zu machen - Verzweiflung zu verspüren - Angst um seine Zukunft - Angst um sein Leben.

Daher fordere ich Sie unbedenklich auf, die Sperre sofort und unwiederruflich aufzuheben.
Sollte meiner Forderung nicht nachgegeben werden, dann werde ich Sie zukünftig selber aufsuchen.
« Letzte Änderung: 26 November 2010, 11:01:10 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #6 am: 31 Oktober 2013, 18:04:44 »
Hallo Freunde,
sehr interessantes Thema:" UN-BEDENKLICHKEITS-BESCHEINIGUNG" ;D !

Um eines gleich klar zustellen :
"ICH ÄUßERE HIER LEDIGLICH MEINE MEINUNG ZU DIESEM THEMA UND SONST NIX!"

Da ist also Jemand, der sich wegen seines problematischen Spielverhaltens (und höchstwahrscheinlich wegen weiterer, erheblicher Lebensschieflagen) "freiwillig" sperren lässt.
Das ist schon einmal sehr gut, denn er scheint nun auch für sich zu erkennen oder erkannt zu haben, dass er ohne diese "freiwillige" Sperre eine Lawine auslöst oder beschleunigt, die er aus eigener Kraft nicht mehr zu beherrschen und/oder zu stoppen vermag.

Mit dem kleinen KREUZchen bei "Spielsuchtgefährdet" lässt er dem Betreiber damit keine Alternative mehr, diese Sperre jemals wieder aufheben zu können, denn sonst müsste der Betreiber die Haftung und ggf. Verluste für den Spieler uneingeschränkt übernehmen; wenn dieser sich hinstellt und weinerlich begründet: "ICH KANN DOCH NICHTS DAFÜR - ICH BIN DOCH KRANK!"
Mit der Forderung des Spielbetreibers, der arme kranke Spieler möge sich von einem ausgewiesenen klinischen EXPERTEN für Spielsuchtdiagnostik und Spielsuchttherapie, die Unbedenklichkeit bestätigen lassen, umgeht er die eigene Haftungsverantwortung und wälzt sie auf einen unbeteiligten Dritten ab.
Hallo? Wie KRASS ist das denn?!
Ist der Spieler bereits entmündigt? NEIN! Aber spätestens mit dem kleinen KREUZ hat er selbst dafür gesorgt, dass es ausschließlich im Ermessen des Betreibers liegt, ob er den Spieler jemals wieder zum Spiel zulassen wird.
Niemand, der bei klarem, gesunden Menschenverstand ist, wird dies jemals tun !!!

Wer möchte denn schon gerne dafür verantwortlich sein, wenn ein verzweifelter, spielabhängiger Mensch, sich sein Gehirn auf der Casinotoilette weg pustet oder sich an der Türklinke erhängt (so geschehen in der Interconti-Spielbank Hamburg)!
Da also diese Forderung unerfüllbar ist, von einem Dritten sich die Un-Bedenklichkeit bestätigen zu lassen und wahrscheinlich auch in Zukunft unerfüllbar bleiben wird, was gut ist, bleibt dem Spieler doch nur die Wahl, das "Zocken" sein zu lassen oder sich im angrenzenden Ausland weiter zu ruinieren.

Äußerst interessant wäre es doch zu erfahren, ob man sich den erneuten Zutritt vielleicht wieder "einklagen" kann, denn wenn sich eine Forderung von vorn herein widerspricht und sich als unerfüllbar herausstellt, dann ist sie meiner Meinung nach unwirksam - und damit keine "freiwillige" Selbstsperrung, wenn sie "freiwillig" nicht mehr zurückgenommen werden kann, nichtig!
Also - wir leben nur einmal - machen wir das Beste daraus!

*

Offline Silke

  • ***
  • 65
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #7 am: 11 November 2013, 11:43:59 »
Hallo Ilona,
in FFo werden Personen, die entsperrt werden wollen gar nicht erst zu uns geschickt, sondern direkt nach Mainz - "weil da die Fachleute sitzen" (wurde uns so gesagt) - uns traut man da nicht genügend Fachlichkeit zu - richtig! - wir würden ja auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen ;-)
Auf Nachfragen wurde uns gesagt, dass es durchaus schon zu diversen (?) Unbedenklichkeitsbescheinigungen gekommen sei - konkrete Zahlen konnten jedoch wiederum nicht genannt werden..... ansonsten sind die Mitarbeiter der Spielbank schnell dabei zu formulieren, dass eine Spielersperre rein gar nichts nützen würde, da die Spieler dann natürlich direkt in die nächste Spielhalle gehen würden ... (was in einigen Fällen mit Sicherheit zutrifft)

LG aus dem tiefen Osten
Silke

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.890
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #8 am: 13 November 2013, 08:22:47 »
Liebe Silke,
spannend wird es, wenn ein "Entsperrter" Haus und Hof verspielt. Und natürlich sollte die Sperre auf Spielhallen ausgeweitet werden. Das wäre vernünftig. Andererseits gibt es auch Casinospieler, die never ever in eine Spielhalle gehen würden. Andere wiederum wechseln ständig zwischen allen Glücksspielen.

LG Ilona

*

Offline Silke

  • ***
  • 65
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #9 am: 18 November 2013, 11:51:33 »
Liebe Ilona,

das sehe ich genauso! Ich hoffe, dass gar keine "Entsperrten" zuhauf in den Casinos unterwegs sind bzw. dass es nicht so viele Entsperrte gibt! Hast Du konkrete Zahlen? Ich kenne bisher keinen Einzigen und die Spielbankmitarbeiter haben da mit ihren Aussagen auch eher gemunkelt und waren seeehr vorsichtig, in dem, was sie so sagten.
Lass uns in Hannover weiter darüber plaudern - sofern wir eine Minute Zeit dafür finden ... ;) ???
Liebe Grüße
Silke

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.890
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #10 am: 18 November 2013, 20:37:13 »
Liebe Silke,

Ok, so machen wir's! Ich freu mich schon.

LG Ilona

*

Offline Silke

  • ***
  • 65
Re: Stellungnahme zu Anfragen auf Bescheinigung der
« Antwort #11 am: 20 November 2013, 10:37:59 »
Prima, liebe Ilona - ich freue mich auch _ Fahrkarten sind schon gekauft  :D
Liebe Grüße aus dem grauen, regnerischen Frankfurt an der Oder

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums