Das Verwaltungsgericht Hannover hat in seiner Entscheidung vom 17.06.2009 zum Aktenzeichen 11 A 4402/07 entschieden, dass die in regionalen Zeitungen ausgelobten Gutscheine oder auch Testcoupons benannt, gegen § 9 Abs. 2 Spielverordnung verstößt. Ich bin heilfroh, dass damit erstmals ein nachvollziehbares Urteil ergangen ist, das die Behörden ermächtigt, solche "niedrigschwelligen Angebote" mit den Vorschriften der regionalen Sicherheits- und Ordnungsgesetze sofort unterbinden kann. Manchmal braucht es Zeit, aber wenn dann etwas gutes dabei rauskommt, soll es mir Recht sein. Also dranbleiben!!!!!!!!!!