Hi Guido!
Zunächst einmal braucht es jemand, der Dich der Polizei oder der Staatsanwaltschaft meldet.
Wirst Du dann von der Polizei vorgeladen, dann ignorierst Du die Vorladung, beantwortest weder an der Tür, noch am Telefon irgendwelche Fragen.
Wirst Du von der Staatsanwaltschaft vorgeladen, dann MUSST Du reagieren, Du rennst zum Anwalt.
Dieser wird dann der Staatsanwaltschaft genau das erzählen, was Du hier vorgetragen hast ... Du hast zum Zeitpunkt der Illegalität nichts von dieser gewusst.
Im Glücksspielrecht gilt sehr wohl: Unwissenheit schützt vor Strafe!
Erst mit einem Vorsatz, also dem Wissen um die Illegalität, kann man Dich belangen.
Sowohl Ein-, als auch Auszahlungen gehören zur Spielteilnahme!